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dc.contributor.authorFrick, Berndde
dc.date.accessioned2011-06-07T13:16:37Z-
dc.date.available2011-06-07T13:16:37Z-
dc.date.issued2011-06-07-
dc.identifier.issn0941-5025-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/2003/27943-
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.17877/DE290R-4376-
dc.description.abstractDer Beitrag untersucht die Frage nach dem Einfluß betrieblicher Arbeitnehmervertretungen auf die Umsetzung des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG). Anhand bislang unzugänglichen Datenmaterials läßt sich zeigen, daß das Sanktionspotential der Betriebsräte eine zwar unvollkommene, aber dennoch effiziente Rechtsbefolgung sicherstellen kann, Zum einen ist der Anteil Schwerbehinderter an den Beschäftigten, die sogenannte "Istquote", in Betrieben mit einer Arbeitnehmervertretung signifikant höher als in solchen ohne Interessenvertretung, und zum anderen ist das Entlassungsrisiko Schwerbehinderter in hohem Maße davon abhängig, wie sehr sich der Betriebsrat für eine Weiterbeschäftigung der kündigungsbedrohten Person(en) einsetzt.de
dc.language.isode-
dc.publisherWestdeutscher Verlagde
dc.relation.ispartofseriesArbeit-
dc.subject.ddc300-
dc.subject.ddc650-
dc.titleBetriebsverfassung und betriebliche Schwerbehindertenbeschäftigungde
dc.typeText-
dc.type.publicationtypearticlede
cc.publisher.placeOpladende
eldorado.startpage331de
eldorado.endpage345de
eldorado.volume3-
eldorado.issue4-
eldorado.year1994-
dcterms.accessRightsrestricted-
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