Gewalt- und Konflikterfahrungen von Menschen mit geistiger Behinderung im Lebenskontext Heim Soziale Realität aus Sicht der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen vorgelegt von Sabine Michalek als Dissertation zur Erlangung des Grades einer Doktorin (Dr. paed) im Fachbereich Sondererziehung und Rehabilitation der Universität Dortmund Dortmund 2000 Betreuer: Prof. Dr. Meindert J. Haveman Betreuerin: Priv.-Doz. Dr. Reinhilde Stöppler 2Meiner Mutter Lucie Michalek und im Andenken an meinen Vater Johannes Michalek (†) 3VORWORT 6 1 EINLEITUNG 8 2 STAND DER FORSCHUNG 12 2.1 Handlungsräume - Konfrontationsräume 12 2.1.1Gewalt: Zur begrifflichen Explikation 12 2.1.2 Konfliktforschung in Wohneinrichtungen 14 2.2 Lebensqualität in Wohneinrichtungen 19 2.2.1Bezugsbetreuer-System und Lebensqualität 19 2.2.2 Identität und Schichtung 24 2.3 Exkurs: Mißhandlungsforschung und häusliche Gewalt 28 2.3.1Belastungsfaktoren im Erziehungsprozeß 28 2.3.2Determinanten der familialen Gewalt gegen Kinder und 32 Jugendliche mit einer geistigen Behinderung 3 UNTERSUCHUNGSDESIGN 42 3.1 Die Institution als Lebensraum 42 3.1.1Wohngruppen für geistig behinderte Menschen in der 42 systemisch-ökologischen Sichtweise nach BRONFENBRENNER 3.1.2 Strukturmerkmale der Einrichtungen, in denen die Befragten leben 49 3.2 Untersuchung von komplementären Beziehungen 54 3.2.1Soziale Realität aus unterschiedlichen Perspektiven 54 3.2.2Samplestruktur des Wohngruppen-Subsystems 56 „BetreuerIn-BewohnerIn“ 3.2.3Werte in engen sozialen Beziehungen: Von der ethischen 61 Norm zur empirischen Hypothese 3.3 Heuristik: Strategien zur Exploration der Wahrnehmung im 65 Bezugspersonen-System 3.3.1Hypothesengewinnung und Theoriebildung in komplexen 65 sozialen Systemen 3.3.2Empirisch-quantitative Exploration in der Datenauswertung 69 3.3.3Empirisch-qualitative Exploration in der Datenauswertung 76 4 METHODIK 79 4.1 „Methodenmix“: Die Kombination quantitativer und qualitativer 79 Datenerhebung - Vorüberlegungen zur Methodenauswahl 4.2 Interpretieren: Qualitative Einzelbefragung 83 4.2.1Erfassung von Erklärungsmustern und Begründungen 83 sozialer Normen und Regeln: Die Deutungsanalyse 4.2.2Argumentation in moralischen Zwangslagen: 88 Das Dilemma-Interview 44.3 Urteilen: Der Einsatz von Rating-Skalen 94 4.3.1Erfassung subjektiver Urteile im Schätzverfahren und 94 der Einsatz von Rating bei geistig behinderten Untersuchungs- teilnehmerInnen 4.3.2Urteilsfehler und semantisches Differential bei unterschiedlichen 100 sozialen Gruppen 4.4 Entwicklung der Interviewfragen 103 4.4.1Standardisierung der Fragen und Interview-Setting 103 4.4.2Aufbau und Struktur der Interviewfragen 106 5 AUSWERTUNG 116 5.1 Lebensgeschichtliche Aspekte der BewohnerInnen 116 5.1.1„Nur die Lebensakte, die begleitet ihn.“ - 117 Zur Verfügbarkeit der Biographie 5.1.2„Für mich ist aus der Traum.“ - 123 Rehistorisierung: Der Blick in die Vergangenheit 5.1.3 „Was mich so richtig auf Trapp bringen würde, wär Heiraten!“ - 131 Prinzip Hoffnung: Der Blick in die Zukunft 5.2 Soziale Beziehungen 139 5.2.1„Es ist zwar eine Art Beziehung, aber Freundschaft kann man 140 das nicht nennen.“ - Freundschaft, Partnerschaft, soziale Netzwerke: Der Wunsch nach Zugehörigkeit 5.2.2„Ich habe ihn dann sozusagen bezwungen.“ - 146 Die soziale Bindung an die Bezugspersonen 5.3 Sonderwelt Heim: Wohnen in Gruppen als Normalisierung? 151 5.3.1Die Wohnsituation aus verschiedenen Perspektiven - 152 Ansichten über das Innenleben einer Wohngruppe aus Sicht der BewohnerInnen und BetreuerInnen 5.3.1.1„Ich lieg’ ja mit Marion auf dem Zimmer.“ - 153 Das Leben im Doppelzimmer 5.3.1.2„Das sind doch alles Idioten!“ - 158 Isolationseffekte der Wohngruppen 5.3.2 „Mitgehangen, mitgefangen!“ - 163 Die gruppenweise Behandlung 5.4 Konflikte des Wohnalltags: Häufigkeit, Problembereiche, 170 Bedingungsfaktoren 5.4.1„Du denkst, daß da jemand ist, der mich fertig macht...“ - 170 Konflikte, Angriffe und Verletzungen im Zusammenleben 5.4.1.1Die Konflikte aus Sicht der BewohnerInnen und 171 MitarbeiterInnen 5.4.1.2Ressourcen der BewohnerInnen: System der Hilfen 183 und Möglichkeiten des Empowerments 5.4.2„Ich sag’ immer: Behinderte sind chronisch faul“ - 190 Typische Konfliktbereiche zwischen Personal und BewohnerInnen 5.4.3„Vielleicht reicht auch schon die bloße Anwesenheit von kräftigen 195 Pflegern“ - Was ist „Problemverhalten“? 55.5 Moralische Bewertung von Konflikten des Wohnalltags: 203 Der Umgang mit pädagogischen Dilemmasituationen 5.5.1 „Das find ich nich’ guut.“ - 204 Über die Undefinierbarkeit des Prädikates „gut“ in der moralischen Argumentation und die Schwierigkeit einer Systematisierung von Urteilen geistig behinderter Menschen 5.5.2Antwortverhalten der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen 210 im Vergleich: Bewertungsmuster und Variation 5.5.3„Das ist absolut das Letzte.“ - 215 Was die Befragten verurteilen 5.5.3Die Konfliktfälle aus unterschiedlichen Perspektiven: 223 Bewertungen und Urteile der BewohnerInnen und ihrer BetreuerInnen 5.5.4.1„Ab unter die Dusche!“ - 224 Konfrontationsmuster in der Pflege 5.5.4.2 „Zwei Schnitten sind genug!“ - 232 Streßsituation „Essen“ 5.5.4.3 „Wer nicht hören will, muß fühlen!“ - 239 Der Einsatz sanktionierender Erziehungsmittel 5.5.4.4„Das ist ja wie Knast!“ - 245 Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen 5.5.5Einflußvariablen der moralischen Urteilsbildung in pädagogischen 252 Dilemmasituationen: Dependenzen 6 ABSCHLUßDISKUSSION 259 7 LITERATURVERZEICHNIS 263 6VORWORT Die Recherchen, Gespräche und Diskussionen zu dieser Arbeit wären nicht möglich gewesen ohne die Bereitschaft der Menschen mit geistiger Behinde- rung, mir ihre Lebenswelt zu erklären. Ihnen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Wohneinrichtungen und ihren kreativen Beiträgen zu dieser Arbeit bin ich zu größtem Dank verpflichtet. Stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner möchte ich Herrn R. H. danken und Frau G. E. stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sehr dankbar bin ich meinem Doktorvater Prof. Dr. Meindert J. Haveman, der mich in die Tiefen der Empirie begleitete und auf jede noch so schwierige Fragestellung eine gelungene - natürlich statistische - Lösung wußte. Seine Denkweise war stets eine große Bereicherung für die Bearbeitung meines Themas. In ganz besonderem Maße danke ich Priv.-Doz. Dr. Reinhilde Stöppler, die mir nicht nur im Studium, sondern auch in meiner Zeit als Doktorandin eine hervorragende Lehrerin war. Ihr gelang es, mich in den schwierigsten Dis- kussionen ohne einen Verlust an persönlicher Nähe wieder auf den rechten Weg zu bringen. Die Unterstützung, die sie mir in all den Jahren leistete, bleibt unvergeßlich. Ausgesprochen dankbar bin ich ebenfalls Dipl.-Ing. Vivian Lanius und Dr. Andreas Christ für die Bewahrung vor statistischen Irrtümern, aber vor al- lem Vivian Lanius für ihre Engelsgeduld, mit der sie mit mir heuristische Strategien bis ins Detail diskutierte. 7Dipl.-Päd. Petra Hölscher und stud. Dipl.-Päd. Uta Wegener danke ich für die Unterstützung und Mithilfe bei den zahlreichen kleinen, aber aufwendi- gen Arbeiten, die im Verlauf der Untersuchungsplanung anfielen. Petras of- fenes Ohr für all die plötzlich auftretenden kleinen und großen Katastrophen war mir ein Geschenk. Mein Dank gilt auch Prof. Dr. Sigrid Metz-Göckel und Prof. Dr. Hartmut Horn (em.) für ihre Begleitung der Arbeit im Vorfeld des Entstehens. Wichtig zu erwähnen ist mir darüber hinaus Prof. Dr. Ditmar Schmetz für seine freundliche und wissende Art, die Dinge so zu nehmen, wie sie sind. Dr. Anke Kampmeier danke ich für ihre moralische und „technische“ Unter- stützung bei Wochenendschichten in der Universität. Wie habe ich die letzten Jahre verbracht? Wahrscheinlich in Gedanken an diejenigen, die wie Thomas Bernhard formuliert, im Zimmer des Bewußt- seins schwitzen, bei dem Versuch, ein Geistesprodukt zu schaffen. Schwer war die Einsicht, erkennen zu müssen, daß das erlösende Werk niemals zu Ende gebracht wird: „Am Ende hatte ich aber doch nur Skizzen in der Ta- sche, (...), und diese Skizzen vernichtete ich, weil sie mich auf einmal in mei- ner Schrift behinderten, anstatt mir nützlich zu sein, ich hatte zu viele Skiz- zen gemacht, dieses Übel hat mir schon viele Arbeiten verdorben; wir müs- sen Skizzen zu einer Arbeit machen, aber wenn wir zuviel Skizzen machen, verderben wir alles, dachte ich.“ Es ist alles da, es will raus, aber es kommt nichts. Am Anfang steht der Zet- tel, und am Ende steht der Zettel, und dazwischen häufen sich Berge von Zetteln. Die Zettel werden früher oder später vernichtet. Linderung schafft höchstens die tiradenhafte Beschimpfung der Welt im allgemeinen und des eigenen Schaffens im besonderen. Und täglich der Versuchung zu widerste- hen, und das ist das schlimmste, den Papierbergen ein Ende zu bereiten. Ein riesiges Dankeschön geht deshalb an meine lieben Freundinnen und Freunde, die in dieser Zeit mit einem nie erlahmenden − und immer wieder aufs Neue überzeugend vorgetragenen − Enthusiasmus meine Arbeit voran- trieben: Dr. Frank Kursawe und Dr. Christina Berndt, die mir vorgemacht haben, wie es geht; Antje Winneke und Jule Hädrich für die unzähligen Gedanken an mich; Axel Schrooten für seine unvergleichliche Hilfsbereitschaft; Tina Ar- nolds für die stets aufbauenden Worte und Christian Schäfer für seine Ermu- tigungen, diese Arbeit nicht nur beginnen, sondern auch abzuschließen. Was hätte ich ohne Euch bloß gemacht? 81. EINLEITUNG Die Vorstellung von Wohnstätten und Heimen als „sichere Orte“ für Men- schen mit einer geistigen Behinderung ist erschüttert, schreibt THEUNISSEN (1996, 275). Auf subtile Formen institutioneller Gewalt oder auch auf einen aggressiven Umgang mit BewohnerInnen in erzieherischen und pflegeri- schen Maßnahmen ist immer wieder aufmerksam gemacht worden (ebd.; EGLI, 1993; BOCK, 1994; ZUR ORIENTIERUNG, 1994; IRBLICH, 1999), wenngleich keine einzige systematische Untersuchung vorliegt, die Art und Ausmaß ag- gressiver Konflikte in Wohneinrichtungen belegen würde. Die hier vorliegende Arbeit versucht, eine Topologie der Konflikte in Wohn- stätten zu entwerfen - und das aus unterschiedlichen Perspektiven: Das engs- te Beziehungssystem in Wohneinrichtungen, das zwischen BewohnerIn und BezugsbetreuerIn, gibt Aufschluß darüber, wo sich im Heimalltag die Kul- minationspunkte menschlicher Konflikte befinden. Die Studie gibt beiden Gruppen - den BewohnerInnen und dem Betreuungspersonal - Raum, sich dazu zu äußern. Dabei werden ihre Aussagen auf systematische Unterschiede der Sichtweisen hin untersucht. Es wird im Verlauf der Arbeit deutlich werden, daß beide Gruppen von einer ganz unterschiedlichen sozialen Konstruktion der Heim-Wirklichkeit ausge- hen - nicht nur deshalb, weil das Heim für die einen Lebens- und für die an- deren Arbeitsort ist. Vielmehr haben beide Gruppen ein erheblich voneinan- der abweichendes Verständnis der Beziehungsarbeit zwischen BewohnerIn und BetreuerIn, das sich auch darauf ausdehnt, wie Konflikte und Gewalt wahrgenommen werden. Aber es sind nicht immer die Divergenzen zwischen „behinderten“ Bewoh- nerInnen und dem „nichtbehinderten“ Betreuungspersonal. Beide Gruppen können mitunter zu völlig übereinstimmenden Ansichten kommen, wenn es beispielsweise um die Einschätzung dessen geht, was als „Gewalt“ zu verur- teilen ist. Gravierende Unterschiede treten plötzlich an anderer Stelle zutage: zwischen lang- und kurzzeituntergebrachten Personen oder zwischen den untersuchten Einrichtungen selbst. Letztere Unterschiede weisen auf die Vi- rulenz eines quasi heiminternen moralischen Kodex hin: In bestimmten Ein- richtungen scheint ein stiller Konsens darüber zu herrschen, welche Formen der Aggression und Gewalt geduldet und welche geahndet und sanktioniert werden. Die Schwelle, von der an von „Gewalt“ gesprochen wird, kann in verschiedenen Heimen unterschiedlich hoch sein. Denk- und handlungslei- tend für das Gewaltverständnis in Wohneinrichtungen können nur die Ein- stellungen der Betroffenen selbst sein, also die der MitarbeiterInnen, aber auch die der BewohnerInnen. Was sind letztere bereit hinzunehmen? Als 9Kernstück kann deshalb die Untersuchung des moralischen Urteils in Kon- fliktsituationen angesehen werden, der beide Gruppen unterzogen werden. Sowohl inhaltlich als auch methodisch handelt es sich hier auf drei Ebenen um ein forschungstechnisches Novum: (1) Noch nie wurde in der Vergan- genheit das moralische Urteil von Menschen mit einer geistigen Behinderung erfaßt; (2) noch nie wurden instrumentell Rating-Skalen bei dieser Personen- gruppe eingesetzt und (3) noch nie wurde das Gewaltverständnis geistig be- hinderter Menschen untersucht. Das diesen Fragen zugrunde liegende Untersuchungsmaterial liefern 117 Gespräche mit HeimbewohnerInnen und ihren BetreuerInnen. Die Inter- viewdaten wurden in insgesamt acht Wohneinrichtungen Deutschlands er- hoben und vollständig ausgewertet. Die Mehrdimensionalität der für quali- tative Studien recht großen Stichprobe und für die Untersuchung quantitati- ver Aspekte relativ kleinen Stichprobe zeigt sich in der Begrenzung der a priori erhobenen Hypothesen und der einbezogenen Parameter. Da eine ver- gleichbare Studie bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vorliegt, steht der explo- rierende Charakter der Arbeit im Vordergrund - auch wenn mit normativen Hypothesen gearbeitet wird. Zum Aufbau der Untersuchung ist zu erläutern, daß das folgende Kapitel (Kap. 2) den Stand der Forschung dokumentiert und damit auf das Defizit in der Gewalt- und Konfliktforschung bei Menschen mit einer geistigen Behin- derung hinweist. Welche gesellschaftlichen und institutionellen Faktoren sich tatsächlich gewaltkonstituierend im Leben geistig behinderter Menschen auswirken und in welchem Maße Wohneinrichtungen hiervon durchdrun- gen werden, ist bisher nicht erfaßt. Daß aber auch außerinstitutionelle enge soziale Beziehungen dieses Personenkreises von Gewalt berührt werden, hat in besonderem Maße die häusliche Mißhandlungsforschung vernachlässigt. Der Exkurs zur familalen Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung ist deshalb unabdingbar für das Verständnis dessen, mit welchen lebensgeschichtlichen Voraussetzungen diese Personen in den Wohneinrichtungen Aufnahme finden. Kapitel 3 entwirft die Grundlage für die hier vorliegende Studie, indem es detailliert das Untersuchungsdesign beschreibt und aufzeigt, wie sich die system-ökologische Sichtweise nach BRONFENBRENNER für die Untersuchung der Beziehungssysteme innerhalb von Wohnstätten nutzen läßt. Neben der Beschreibung der Strukturmerkmale der befragten Einrichtungen und der Zusammensetzung der Stichprobe geht es vor allem darum, wie Werte und ethische Normen in der Arbeit mit Menschen mit einer geistigen Behinde- rung empirisch erfaßt werden können - zumal wenn sie sich wie in diesem Fall auf sozial tabuisiertes Verhalten von Gewalt und Aggression beziehen. Schließlich endet das dritte Kapitel mit dem heuristischen Ansatz der Hypo- thesengewinnung und Theoriebildung im sozialen System „Wohnstätte“. 10 Darauf, daß die gewonnen Daten sowohl quantitativ als auch qualitativ ver- arbeitet werden können, wird ebenfalls in diesem Kontext hingewiesen. Wie sinnvoll die methodische Verschränkung von quantitativen und qualita- tiven Verfahren sein kann, zeigt Kapitel 4. Die qualitative Datenevaluation stützt sich auf die Deutungsanalyse nach HOPF (1982) und die Technik des sog. Dilemma-Interviews nach REINSHAGEN et al. (1976). Erstere eignet sich mehr als alle andere sozialwissenschaftlichen Methoden für die Erfassung von Erklärungsmustern und Begründungen sozialer Normen und Regeln. Gerade der Heimbereich ist Kondensationspunkt so vieler sozialer und ge- sellschaftspolitischer Strömungen; und - relativ abgeschirmt von der All- tagswelt nichtbehinderter Menschen - ein Beobachtungsfeld, in dem sich so- ziale Regeln und Verhaltensmuster sehr genau studieren lassen. Die zweite Methode des Dilemma-Interviews ist m. W. die einzige, mit der sich morali- sches Argumentieren und Urteilen empirisch erfassen läßt. Immer noch in der Tradition von KOHLBERG (1958), der das Konzept der moralischen Ur- teilsstufen bereits in den 50er Jahren entwickelt hat, wird die moralische Ar- gumentationsfähigkeit in Zwangslagen zum ersten Mal bei Menschen mit geistiger Behinderung erprobt. Daß ihr moralisches Urteil darüber, welche Handlungen im Heim als Gewalt abzulehnen sind, weniger sozialisationsbe- dingt, dafür aber umso stärker vom System der institutionellen Hilfe abhän- gig ist, ist einer der wichtigsten Kernaspekte, der hier bearbeitet wurde. Es wird zudem deutlich werden, daß die Wirkung des Systems Heim oder Wohnstätte so weit gehen kann, daß Menschen in bezug auf die Wahrneh- mung von Zwang oder Gewalt völlig desensibilisiert werden. Mittels des erstmals bei dieser Personengruppe eingesetzten Rating-Verfahrens können diese Ergebnisse auch quantifiziert werden. Das vierte Kapitel endet mit der Darstellung, wie die Interviewfragen entwickelt und zusammengestellt wur- den. Kapitel 5 beinhaltet die Auswertung. Fünf Säulen tragen das Bedingungs- feld, das Gewalt und Aggression im Heim wachsen läßt: (1) die lebensge- schichtlichen Erfahrungen der BewohnerInnen, insbesondere ihre Erlebnisse mit struktureller Gewalt in Psychiatrien und Anstalten; (2) ein Defizit an so- zialen Beziehungen und Bindungen; (3) Isolation innerhalb der Einrichtun- gen und ungünstige Wohnverhältnisse; (4) häufige aggressive Konflikte zwi- schen den BewohnerInnen untereinander und zwischen BewohnerInnen und Betreuungspersonal sowie deutlich reduzierte Möglichkeiten der Selbsthilfe; (5) ein durch lange Unterbringungszeiten desensibilisiertes Verständnis von Zwang und Gewalt, das Opferrollen begünstigt. Die qualitativ und quantita- tiv gewonnenen Ergebnisse werden im symbiotischen Zusammenhang dar- gestellt. Kapitel 6 faßt als Schlußteil die Kernaussagen zusammen und liefert Impulse für die Praxis. Dabei steht im Mittelpunkt, wie eine sinnvolle Gewalt- und 11 Konfliktprävention die Entstehung von Opferprofilen verhindern kann. Plä- diert wird in diesem Zusammenhang für den Auf- und Ausbau eines stabilen moralischen Wertegerüsts, das BewohnerInnen ein differenziertes Wissen vermittelt, welche Handlungen im täglichen Miteinander in Ordnung sind und welche als Zwang und Gewalt abzulehnen sind. BewohnerInnen fehlen Normen und Werte, wenn sie - wie Kapitel 5 zeigt - ihr Handeln und dessen Bewertung an der „Nettigkeit“ oder „Autorität“ einer Person orientieren und nicht an übergeordneten Leitwerten wie „Gewaltfreiheit“. Ihr Diskriminati- onsvermögen dahingehend zu schulen, daß sie beurteilen können, was Ge- walt ist und was Gewaltfreiheit, bedeutet, Menschen mit geistiger Behinde- rung in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken, die nicht an der Maxime ei- ner „Sozialverträglichkeit“ ausgerichtet sind, sondern ihre kritische Urteils- fähigkeit fördern. Zum Schluß einige Hinweise zum sprachlichen Verständnis der Arbeit: Neben dem Begriff der MitarbeiterInnen wird synonym auch der Terminus BetreuerInnen verwendet. Er subsumiert alle pädagogisch im Heim tätigen Kräfte unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation. In diesem Zusam- menhang wird auf das in Wohneinrichtungen gängige Vokabular zurückge- griffen, in denen häufig pauschal alle MitarbeiterInnen als BetreuerInnen bezeichnet werden. Wenn die gesetzliche BetreuerIn im Sinne des BtG ge- meint ist, wird dies ausdrücklich erwähnt. Die weibliche Diktion der durchgängigen Verwendung des großen „I“ ist beabsichtigt. Der Anteil des weiblichen Personals liegt in dieser Studie bei 74% und untermauert - hier wie auch in anderen pädagogischen oder pflege- rischen Tätigkeitsfeldern die Tatsache, daß Erziehungsarbeit weiblich ist. Die Rede von „dem Betreuer“ rückt m. E. die assoziative Vorstellung einer Frau in weite Ferne. Alle Daten sind anonymisiert. Die Namen in den Beispielen sind fiktiv. 12 2 STAND DER FORSCHUNG 2.1 Handlungsräume - Konfrontationsräume Nicht nur in diesem, sondern auch in den nachfolgenden Kapiteln werden soziale Handlungsräume immer wieder als Konfrontationsräume beschrieben. Es wird somit eingezirkelt, wo schädigende Konfrontationen in Wohnein- richtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung stattfinden - seien es Auseinandersetzungen mit konkreten Personen oder mit strukturellen Gegebenheiten der Institution selbst. Die Rede von Konflikten bringt jedoch unweigerlich die Diskussion auf den Begriff Gewalt und auf seinen Verwen- dungszusammenhang. 2.1.1 Gewalt: Zur begrifflichen Explikation Unablässig für die Beschreibung entwicklungs- und pesönlichkeitsschädi- gender Einflüsse ist eine verbindliche Definition von Gewalt. Als klassische Gewaltdefinition dient seit mehr als zwei Jahrzehnten die Deskription GALTUNGS (1975, 92): Gewalt liegt immer dann vor, „wenn Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung“. Als erweiterte Definition schließt sie mit ein, daß über einzelne (personale) Aktionen, die das Wohlbefinden von Menschen physisch, psychisch oder sozial gefährden, auch (strukturelle) Bedingungen aufgreift, die nicht auf eine klar definierte Täterperson oder Tathandlung zurückzuführen sind. NARR (1980, 548) weist darauf hin, daß Gewalt den Körper des Menschen trifft und damit die Voraussetzung allen sozialen Handelns. Wenn aber „die Physis des Menschen bedroht ist, dann ist der Mensch total gefährdet“ (ebd.). Der Zusammenhang zwischen Gewalt und Macht wird bei POPITZ geklärt: „Die direkteste Form von Macht ist die schiere Aktionsmacht: die Macht, anderen in einer gegen sie gerichteten Aktion Schaden zuzufügen, - an- deren ‘etwas anzutun’. [...] Wer Aktionsmacht ausübt, kann etwas tun, wogegen andere nicht gefeit sind; er hat die Macht, andere etwas erdul- den zu lassen. [...] Aktionsmacht ist Verletzungsmacht, der Aktions- mächtige ist Verletzungsmächtiger. Im direkten Akt des Verletzens zeigt sich unverhüllter als in anderen Machtformen, wie überwältigend die Ü- berlegenheit von Menschen über andere Menschen sein kann. Zugleich erinnert der direkte Akt des Verletzens an die permante Verletzbarkeit des Menschen durch Handlungen anderer, seine Verletzungs-Offenheit, die Fragilität und Ausgesetztheit seines Körpers, seiner Person“ (POPITZ, 1995, 19). 13 Akte der Gewalt sind demnach Formen der Machtausübung über andere (KRASMANN, 1997, 85), sind fast immer sprachlich unterlegt und werden voll- zogen im Zusammenspiel mit ihrer symbolischen Wirkung. Gewalthandlun- gen sind eine Art, Macht zu demonstrieren (ebd., 87). Eine Gewaltanalyse muß folglich Orte der Gewalt ausfindig machen und sie „im Hinblick auf ihre Entstehung und ihren Stellenwert im Kontext von Strukturen der Macht in der Gesellschaft, von Prozessen der Machtausübung, von Konformität und Abweichungsdefinitionen“ analysieren. „Die Frageperspektive zielt auf Kon- stituierungsprozesse von Gewalt, ihre gesellschaftliche Wahrnehmbarkeit und Diskursivierung, und auf die Suche nach dem Ausgegrenzten ihrer Be- stimmung“ (ebd., 85). KRASMANN verweist in diesem Kontext auch darauf, daß Erscheinungsformen von Gewalt abhängig sind von entsprechenden Formen der sozialen Kontrolle, was wiederum die Frage aufwirft, wie sich Phänomene der Gewalt mit den Praktiken sozialer Kontrolle verändern. Ein „Kontrollparadigma“ wird so als Deutungsmuster gesehen, das vorrangig die Reglementierung des Erlebens und Handelns von Personen durch Orga- nisationen betont und die Subjektivität individueller Handlungen auf eine bloße Ausführungsinstanz reduziert. Was jedoch stets beachtet werden muß: Macht bedeutet immer auch Machtverlust eines anderen und damit die Frei- heit und das substantielle Vermögen, Entscheidungen treffen zu können. In diesem Zusammenhang können die existentiellen Lebenserfahrungen nach KROHWINKEL (1992) neu beleuchtet werden. Die Existenz gefährdender Erfahrungen im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung kumulieren, je höher der Grad der institutionellen Versorgung wird. Verlust von Unab- hängigkeit, Sorge und Ärger, Mißtrauen, Trennung, Isolation, Ungewißheit, Hoffungslosigkeit, Schmerzen und Sterben (ebd.) stehen in enger Verbin- dung zur Begrenztheit eines durch (personelle oder strukturelle) Gewalt be- lasteten Lebens. Ein Leben in Institutionen ist darüber hinaus auch immer durch die funktionale Äquivalenz von Anpassung und Widerstand gegen- über den strukturellen Gegebenheiten gekennzeichnet, wobei hier struktu- relle Merkmale der Gewalt in den Vordergrund rücken. Ihren Ausdruck können sie in der Einschränkung der Entscheidungs- und Handlungsspiel- räume finden. Solche Erfahrungsräume sind für Menschen mit geistiger Be- hinderung häufig begrenzt oder pädagogisch idealisiert, indem Kompetenz- training in puncto Selbständigkeit auf Toilettentraining reduziert wird, Fä- higkeiten der Selbstversorgung nicht auf die selbständige Zubereitung von Mahlzeiten ausgedehnt wird, sondern nur einmal monatlich die Zutaten für Waffeln eingekauft werden, oder sich der Ausbau von Nachbarschaftskon- takten auf einen Tag der offenen Tür pro Jahr beschränkt. Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß es spezifische, strukturell bedingte Probleme zwischen Betreuungspersonal und BewohnerInnen geben kann, die das Betreuungsverhältnis erheblich belasten. Wirken sie sich ent- wicklungsbegrenzend oder -verhindernd aus, kann von struktureller Gewalt 14 gesprochen werden. Gewalt ist somit Interpretationskonstrukt von Verhält- nissen, die sich schädigend auf ein Individuum auswirken. Dem geht eine willkürliche Beeinflussung im Sinne einer bewußten oder unbewußten Machtausübung konkreter Personen voraus oder es handelt sich um ein Pro- dukt von (historisch) gewachsenen restriktiven Strukturen. Letzteres trifft meist eine Gruppe von Personen, die durch einheitliche Erkennungsmerk- male charakterisiert ist und als Gruppe unter den Verhältnissen zu leiden hat. 2.1.2 Konfliktforschung in Wohneinrichtungen? Konfliktforschung in Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behin- derung ist nicht existent, auch wenn von verschiedensten Seiten auf die Problematik gewaltbelasteter Erziehungs- und Pflegeverhältnisse hingewie- sen wird. Mittlerweile werden sogar Selbstverteidigungskurse für Personal in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und/oder psychi- scher Erkrankung angeboten (BGW-MITTEILUNGEN, 1997), ohne daß die Problematik auf breiter Ebene thematisiert worden wäre. Im Gegensatz zur heute offen bekämpften Gewalt an Schulen wird die Gewalt in Heimen im- mer noch so stark tabuisiert, daß MitarbeiterInnen in der Behindertenhilfe stillschweigend Kurse besuchen, die ihnen helfen sollen, Ängste vor körper- licher Bedrohung durch BewohnerInnen abzubauen und Verletzungen im Umgang mit aggressiven Verhaltensweisen zu vermeiden, anstatt die struk- turellen Ohnmachtsverhältnisse offenzulegen. Daß dieses Thema zumindest ansatzweise diskutiert wird, geht auf SCHNOOR (1990) und EGLI (1993) zurück, die einen Überblick über die gesellschaftlichen Hintergründe der Erziehungsgewalt in Heimen für Menschen mit einer geis- tigen Behinderung schaffen. Differenzierend zwischen personalen Akten der Gewalt konkret Beteiligter und strukturellen Wirkungsmechanismen eines gewachsenen Systems institutioneller Betreuung lassen sich vereinzelt Dar- stellungen zu gewaltkonstituierenden Momenten in der Betreuung und Ver- sorgung geistig behinderter Menschen finden (BOCK, 1994; ZUR ORIENTIERUNG, 1994). Generell wurden jedoch abseits der Diskussion um Psychiatrie und Gewalt nur wenige Ansätze verfolgt, die explizit entwick- lungsfeindliche und restriktive Verhältnisse in Heimen aufdecken - und wenn, dann nur als theoretische, nie als empirische Studie. Ähnlich wie WOLFENSBERGER (1991) beschäftigt sich KOBI (1994) mit den vielfältigen Ent- wertungsprozessen von „Heiminsassen“, die in Invalidierungs- („Du bist nichts wert!), Reifizierungs- („Du bist eine Ware!“) und Exkommunizie- rungsprozessen („Du gehörst nicht [mehr] dazu!“) klassifiziert werden. 15 Was eine lebenslange institutionelle Betreuung für das Selbstverständnis und Selbstwertstreben geistig behinderter Menschen bedeutet, ist jedoch nie em- pirisch erfaßt worden. Unter proklamatischen Titeln wie „Gehen wir Behin- derte vergiften im Heim“ (DÖRNER, 1989), „Deutschland im Herbst“ (BEHINDERTENBEAUFTRAGTER DES LANDES NIEDERSACHSEN, 1997) und „Gewalt gegen behinderte Menschen“ (FRÜHAUF/NIEHOFF, 1994) wird aber zumindest auf außerinstitutionelle Gefährdungen durch gesellschaftliche Intoleranz, behindertenfeindliche rechtsextreme Übergriffe und Sterilisationsskandale hingewiesen. Was sich in den Institutionen selbst abspielt, bleibt jedoch weitgehend verborgen. Vereinzelt lassen sich in der Tagespresse Schlagzeilen finden - wie „Behinderten mit Wasser übergossen (MAINPOST, 09.05.96) - die Menschen mit geistiger Behinderung als Opfer heiminterner Übergriffe aus- weisen. Neuere Beiträge (THEUNISSEN, 1996; IRBLICH, 1999) versuchen die Rahmenbedingungen zu explorieren, die den Nährboden für Erziehungs- und Pflegegewalt schaffen: Makrosystematische Interessen des Einrichtungs- trägers wirken auf Heim- und Hausordnungen, die alte Pflicht-Normen wie Gehorsam, Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Fügsamkeit (THEUNISSEN, 1996, 281) noch heute in den Vordergrund rücken und aktuellen Werten wie Emanzipation, Selbstbestimmung und Partizipation entgegenarbeiten. Ungünstige Arbeitsbedingungen schaffen darüber hinaus ein Arbeitsmilieu, das durch negative Einstellungen gegenüber der Betreuungsarbeit gekenn- zeichnet ist: Überforderung, Streß und Burn-out sowie Personalfluktuation und fehlende Hilfs- und Arbeitsmittel sorgen für Belastungen der Mitarbeite- rInnen und Spannungen unter ihnen, die sich nicht selten in Frustration, Mißtrauen und Antipathie - auch gegenüber den zu betreuenden und ver- sorgenden Menschen - äußern (280). Auch IRBLICH (1999, 140) wirft einen systemischen Blick auf die Wechselwirkung von Gewalt und Gegengewalt. Aggressives Verhalten in Erziehungssituationen entwickelt sich quasi all- mählich aus den permanenten „legalen“ Durchsetzungsbemühungen der Bezugspersonen, sei es in Familie oder Heim. Aggression gewinnt dabei den Charakter von Panikreaktionen mit Kontrollverlust, die wiederum Schuldge- fühle und Gegengewalt hervorrufen (vgl. auch HENNICKE, 1996). Biographi- sche Ansätze verfolgen JANTZEN/LANWER-KOPPELIN (1996) und VAN GEMERT/WIELINK/VRIESMA (1996), die aufzeigen wollen, welch lange Neme- sis viele Menschen mit geistiger Behinderung hinter sich haben, die nahezu lebenslang institutionell betreut wurden. In der Rekonstruktion ihrer Le- bensgeschichte zeigt sich das geistig repräsentierte Wissen über die eigene Existenz, das geprägt ist durch die Regel- und Ritualhaftigkeit institutionel- ler Unterbringung und psychiatrischer Nosologie und damit zum Spiegel gewaltbelasteter Erfahrungen wird. Abgesehen von den hier im Überblick dargestellten Ansätzen, die gezielt das Thema Gewalt behandeln, lassen sich zwei weitere Strömungen polarisieren, die sich der Thematik zumindest annähern: das ist erstens die Aggressions- 16 bzw. Autoaggressionsforschung (HUBER/STRIEBEL, 1978; BREZOVSKY, 1985; BURKART/KRECH, 1985; HEINRICH, 1989; ROHMANN/HARTMANN, 1986; HAVEMAN/BROOK, 1992; NISSEN/HAVEMAN, 1997; ROHMANN/ELBING, 1998; HETTINGER, 1996; MÜHL/NEUKÄTER/SCHULZ, 1996; KLAUß, 1995) und zwei- tens die Forschung zur Lebensqualität (PROBST/GLEIM, 1990; WINDISCH et al. 1991; BECK, 1994; KLIPCERA/GASTEIGER-KLIPCERA, 1995; SCHWARTE/OBERSTE- UFER 1997; SEIFERT, 1997a, 1997b; BREITINGER, 1998). Während erstere sich vorrangig Zirkularität und Dynamik der Fremd- und Selbstaggression wid- met und individuelle anamnestische Verfahrensweisen verfolgt, können kaum gleichzeitig die komplexen Interaktionsebenen des Lebensumfeldes analysiert werden. Prävalenz und Umgang mit Konflikten und Gewalt sowie deren Entstehungsgeschichte rücken daher in den Hintergrund. Letzterer Forschungszweig vermittelt die Basis, auf der Instrumente zur Qualitätssi- cherung in Heimen entwickelt werden können. Gewalt und Konflikte - zwi- schen BewohnerInnen untereinander oder in Interaktion mit dem Betreu- ungspersonal - können auch hier nicht hinreichend berücksichtigt werden. Verknüpfungspunkte ergeben sich jedoch überall da, wo sich Dehumanisie- rungs- und Depersonalisierungstendenzen (WINDISCH, 1995, 270) in der In- teraktion zwischen Personal und betreuten Menschen abzeichnen, die Pro- dukt einer unbefriedigenden Arbeitssituation sind. „Gefühle der Niederge- schlagenheit, Leere, Hilf- und Hoffnungslosigkeit, Unruhezustände, Müdig- keit und psychosomatische Krankheiten“ können in „Kontaktvermeidung, gleichgültigen oder zynischen Reaktionen oder völliger Teilnahmslosigkeit“ (ebd.) münden und Gewaltpotential aufbauen, das sich in fremd- oder selbstverletzendem Verhalten äußert. Die Aggressionsliteratur gibt jedoch nur vage Hinweise darauf, daß körperliche Auseinandersetzungen zwischen Personal und betreuten Menschen tatsächlich stattfinden: „Die Bezugspersonen fühlen sich häufig überfordert und hilflos im Um- gang mit den betroffenen Personen. (...) Auf seiten der Bezugspersonen kann sich ihre Hilflosigkeit wiederum in Aggression gegenüber den Be- troffenen umkehren, deren Folge Vernachlässigung bzw. Meidung und Bestrafung des Betroffenen sein können“ (MÜHL/NEUKÄTER/SCHULZ, 1996, 21). Über Umfang und Schwere äußert sich keine einzige Aggressionsstudie, wenngleich ACKERMANN (1998) betont, daß körperliche Auseinandersetzun- gen zwischen BewohnerInnen und MitarbeiterInenn in Einrichtungen keine Seltenheit sind und Vollzeiteinrichtungen in besonderem Maße belastet sind. Auch SCHNOOR (1991, 21) weist darauf hin, daß in der sog. „Durchschnitts- bevölkerung“ Erziehungsgewalt ein verbreitetes Phänomen ist und in voll- stationären Institutionen die Regel sei. ACKERMANN (1994; 1997) spricht von der Alltäglichkeit pädagogischer Grenzsituationen, für die die Geistigbehin- dertenpädagogik bisher keinen pädagogisch akzeptablen Umgang erarbeitet hat. Verweise auf die Existenz solcher - mitunter gewalttätigen - Interaktio- nen rezipiert die Aggressionsforschung nur sehr sparsam. Immer noch der 17 verhaltens- und lernpsychologischen Intervention stark verbunden, gerät ihr der systemische Kontext leicht aus dem Blick. Das „Problemverhalten“ von BewohnerInnen wird nicht hinreichend in das tripolare Beziehungsgeflecht „Individuum - Institution - Betreuung“ eingebunden, sondern höchstens zweidimensional betrachtet. Z. B. weisen MÜHL/NEUKÄTER/SCHULZ (1996, 21) darauf hin, daß problematische Verhaltensweisen behinderter Menschen nicht losgelöst von dem Verhalten ihrer Bezugspersonen gesehen werden können. Der Hinweis auf die strukturellen Bedingungen einer Betreuung und Versorgung, insbesondere Hinweise auf das Institutionsmilieu, fallen dagegen eher knapp aus: „Vor allem durch Aussonderung der Betroffenen und Hospitalisierung in Heimen, Kliniken und Anstalten zeigt sich eine ‘strukturelle Erziehungsgewalt’ [SCHNOOR, 19991, 14], die einer optimalen Persönlichkeitsentwicklung abträglich ist“ MÜHL/NEUKÄTER/ SCHULZ, ebd.). SCHNOOR (1991) präzisiert den Zusammenhang zwischen struktureller Ge- walt und Hospitalismus, indem sie klarstellt, daß die durch den häufigen Wechsel von Bezugspersonen gekennzeichneten Lebensbedingungen in Heimen das Schädigungsbild „Hospitalismus“ produzieren. Ursache ist das Vorenthalten einer kontinuierlichen und verläßlichen Beziehung zu einer Bezugsperson. Die permanente emotionale Unterversorgung vollstationärer Betreuungsformen führt zu Stagnation und Regression der geistigen, psychi- schen und physischen Entwicklung. SCHNOOR geht sogar so weit, daß sie die Hospitalismusschädigung als klare Folge von Gewaltanwendung bezeichnet und beruft sich auf die klassische Gewaltdefinition nach GALTUNG (1975, 92), daß Gewalt immer dann vorliegt, „wenn Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung“: „Zusammenfassend bleibt festzustellen, daß der dialektische Zusam- menhang von personaler und struktureller Gewalt und ihrer intrapsychi- schen Verarbeitung zu einem Gewaltzirkel führt, der die Beziehungsebe- ne zwischen Helfern und Bewohnern belastet und so ein Klima schafft, das die Basis für Verhaltensstörungen darstellt“ (SCHNOOR, 1992, 20). Ein weiteres Forschungsdefizit läßt sich konstatieren, wenn Aussagen über die Entstehungfaktoren von Aggression getroffen werden. Vorrangig wer- den zwei Aspekte vernachlässigt: erstens Erfahrungen mit (früherer, meist familialer) Mißhandlung und zweitens die sozial-strukturellen Bedingungen des Zusammenlebens im Heim. Mißhandlungen gehören zu den traumati- schen Lebenserfahrungen, die die Wahrnehmung für spezifische Reize sensi- bilisieren. Ängste werden situativ gelernt und generalisiert, so daß auch er- wachsene Menschen in ständiger Erwartung von Bedrohung eine erhöhte Ängstlichkeit zeigen und z. T. heftige körperliche Abwehrmechansismen entwickeln, die sich in scheinbar ungerichteten Aggressionen entladen kön- nen. Die Hinweise auf diese Zusammnehänge fallen in der Aggressionsfor- schung eher knapp aus. HEINRICH (1989, 37) weist z. B. darauf hin: „Einige 18 Heimbewohner haben entsprechende Lernerfahrungen vor ihrer Heimauf- nahme machen müssen: Sie wurden zu Hause geprügelt, eingesperrt oder sogar angekettet.“ Des weiteren geht HEINRICH als einer der wenigen darauf ein, daß Erzieherverhalten in Reaktionen auf Aggressionen durch Bewohne- rInnen häufig „inadäquat, pädagogisch nicht begründbar und stark emotio- nal gefärbt“ (25) sein kann. Er listet auf, wie unterschiedlich diese Reaktionen der pädagogischen Bezugspersonen sein können: „Erschrecken; Aufsprin- gen; zum Aggressor Laufen; ihn Festhalten; zum Aufräumen Zwingen; Be- schimpfen; Klagen; Weinen; Zurechtweisen; Ermahnen; den Aggressor in die Ecke des Raumes, vor die Tür, ins eigene Zimmer oder ins Bett Schicken; im Toilettenraum Einsperren; oder das aggressive Verhalten Widerspiegeln (Zu- rückkneifen, Haare Ziehen, in Notwehr Zurückschlagen...)“ (23). Welche die- ser Maßnamen schließlich unter Einsatz von Gewalt oder Androhung von Gewalt durchgesetzt werden, bleibt jedoch offen. Körperliche Auseinander- setzungen sind in Theorie als auch Praxis mit einem starken Tabu belastet. Es wird nicht oder nicht deutlich fokussiert, daß es zu Konflikten zwischen Betreuungspersonal und BewohnerInnen in Einrichtungen kommt und wie diese Auseinandersetzungen aussehen. Wenn Konflikte beschrieben werden, dann werden sie mit wenigen Ausnahmen wie bei HEINRICH als individuelles Problemverhalten angesehen und fast ausschließlich auf der Beziehungsebene der BewohnerInnen untereinander angesiedelt. Über körperliche Angriffe auf betreuende Personen oder gar Verletzungen und Reaktionen der Gegen- gewalt wird nicht berichtet. 19 2.2 Lebensqualität in Wohneinrichtungen „Lebensqualität ist Zufriedenheit mit den Lebensbedingungen in Überein- stimmung mit den Standards.“ (BECK, 1992, 27). Der Begriff wird im Zusam- menhang mit zahlreichen gesellschaftlichen Diskussionen um Alter, Krank- heit, Behinderung, Freizeit, Pflegeversicherung etc. verwendet und erfährt dabei entweder inflationäre Ausweitung (STÖPPLER, 1998, 22) oder läuft Ge- fahr, sich zum bloßen Schlagwort fortzusetzen (BECK, 1998, 350). Für die deutsche Sonder- und Heilpädagogik wäre das eine fatale Entwicklung, ist doch Lebensqualität der Zielbegriff sämtlicher Normalisierungs- und Integ- rationsbemühungen. Mehr als bei anderen Gruppen hängt sie bei Menschen mit geistiger Behinderung von der Qualität der ihnen dargebotenen Hilfen ab (ebd.). Nicht nur die Durchsetzung allgemeiner Standards, sondern eben eine an den individuellen Bedürfnissen orientierte Organisation der Dienste wird in Zukunft zur handlungsleitenden Maxime. 2.2.1 Bezugsbetreuer-System und Lebensqualität Der Begriff Lebensqualität kann sich daher nicht allein auf die Verbesserung der sozial-ökonomischen Lebensbedingungen behinderter Menschen erstre- cken. Vielmehr gilt es, eine gezielte Verbesserung einzelner Lebenskontexte anzustreben. Problematisch ist nur, daß sich unter dem Terminus nahezu alle Reformziele des Normalisierungsprinzip, wie Ausbau gemeindenaher Wohn- und Beschäftigungsangebote, Erwachsenenbildung und Partizipation etc., subsumieren lassen, und wenn das Wort fällt, damit Übereinstimmung suggeriert wird. BECK (1998) zieht den Vergleich zum Integrationsbegriff, der häufig diffus bleibt und zur Leerformel verkommt (vgl. auch THIMM, 1991). Lebensqualität für behinderte Menschen als forschungsrelevantes Konstrukt hebt offenbar auf eine Synthese von Wohlfahrt und Normalisierung ab bzw. formuliert, was die Wohlfahrtsfoschung in der Tradition von KERN (1981), SCHALOCK (1990, 1994) sowie ZAPF (1984) an normalisierungnahen Zielen hergibt: Individuelle Zufriedenheit ist Folge „guter“ Lebensbedingungen in unterschiedlichen Lebensbereichen. Entsprechende soziale Determinanten der Lebenslagen werden mittels sozialer Indikatoren zu Evaluationskriterien eines gesellschaftlichen Wohlfahrtsmaßes. Sie identifizieren Bedarfslücken in der gruppenspezifischen Versorgung und decken disparitätische Verteilung der Güter offen (vgl. BECK, 1998, 361). Die Zielbereiche werden in der Regel nach dem Sozialen-Indikatoren-Programms der OECD (siehe Abb. 2.2.1.1) operationalisiert. 20 1. Gesundheit 2. Persönlichkeitsentwicklung, intellektuelle und kulturelle Entfaltung durch Lernen 3. Arbeit und Qualität des Arbeitslebens 4. Zeitbudget und Freizeit 5. Verfügung über Güter und Dienstleistungen 6. Physische Umwelt 7. Persönliche Freiheitsrechte und Rechtswesen 8. Qualität des Lebens in der Gemeinde Zieldimensionen von Lebensqualität im Sinn der Wohlfahrtsmessung der OECD (nach BECK 1998) Abb. 2.2.1.1 Lebensbedingungen lassen sich aber auch nur dann operationalisieren, wenn die Grundbedürfnisse des Menschen genau identifiziert werden können. Na- türlich erfahren Bestimmungen der Grundbedürfnisse, beispielsweise von MASLOW (1970), breite Akzeptanz: Niemand wird der ontogenetischen Be- deutung von physiologischen Bedürfnissen, Sicherheitsbedürfnissen, Be- dürfnissen nach Zugehörigkeit und Liebe, nach Achtung und nach Selbst- verwirklichung widersprechen. Aber können sie für eine konkrete Person objektiv bestimmt werden, oder sind sie nicht vielmehr in das jeweilige Kon- zept von sozialer Realität so stringent eingebunden, daß eine Konkretisie- rung der Bedürfnisse nur die Betrachtung des Beobachters bzw. der Beobach- terin widerspiegelt? Bedürfnistheorien bilden immer auch die eigenen Werte und Einstellungen, wenn nicht sogar die gesamte eigene Lebenslage ab. Wie also kann man bei einer unterschiedlichen Wahrnehmung selbst äußerer Umstände verbindliche objektive Standards für Menschen festlegen, wo doch „Lebensqualität die subjektive Erfahrung von Wohlbefinden“ (BECK, 1998, 364) darstellt? Abhilfe kann hier nur der konsequente Einbezug der Selbst- wahrnehmung schaffen, und zwar sowohl auf der Seite derjenigen, die die Standards erheben, als auch auf der Seite der Befragten, für die ein Bedarf konstituiert wird. Die vielfältigen Dimensionen des komplexen Konzepts von Lebensqualität lassen sich demnach durch eine Verbindung von objekti- ven und subjektiven Indikatoren erfassen. Als subjektive Indikatoren von großer Bedeutung für die Lebensqualität ha- ben sich Zugehörigkeit und Selbstverwirklichung erwiesen. BERGER (1984) be- tont die starke Korrelation defizitärer Sozialbeziehungen und negativer Be- findlichkeit. Im Rahmen der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung ist deshalb die Förde- rung von Interaktions- und Kommunikationsprozessen sowie der Ausbau sozialer Netzwerke zum zentralen Anliegen geworden. Standen zunächst Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen der pflegerischen Versorgung als allgemeine Dienstleistung im Vordergrund (vgl. KULBACH, 1996), prüfen 21 neuere Studien der Organisationsentwicklung in Heimen vor allem, inwie- fern funktionale Merkmale der erbrachten Leistungen (Art, Umfang und Angemessenheit in Relation zum individuellen Bedarf) einen möglichst ho- hen Grad an sozialer Integration gewährleisten (z. B. HARRIS/KLIE/RAMIN, 1995; WACKER et al., 1998). Hierbei wird eine stärkere Perspektive der Be- wohnerorientierung eingenommen als bei der ersten Generation der Quali- tätssicherungsinstrumente. Auch wird dem Anliegen Rechnung getragen, den „Funktionsorganismus Heim“ nicht allein technokratisch nach dem Ur- sache-Wirkung-Prinzip zu untersuchen, denn „pädagogische Wirkungen lassen sich nicht erzwingen oder vorausberechnen“ (BECK, 1998, 353). Viel- mehr gilt es, Mehrperspektivität und eine systemische Sicht in der Analyse von Wohnbedürfnissen geistig behinderter Menschen zu berücksichtigen. SCHWARTE/OBERSTE-UFER (1997) und SEIFERT (1997a, b) gehen dem detailliert nach. Das von ersteren vorgelegte Instrument zur Sicherung der „Lebens- qualität in Wohnstätten für erwachsene Menschen mit geistiger Behinde- rung“ (LEWO) ermöglicht Einrichtungen mittels standardisierter Fragebögen eine mehrdimensionale Selbstevaluation. Es ist neben dem Entwurf von SEIFERT (ebd.) das einzige Konzept, das Lebensqualität für diesen Personen- kreis bis in einzelne Teilbereiche zerlegt und operationalisierbar macht. Daneben existieren weitere Instrumente zur Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs, die sich in der Qualitätsdiskussion bewährt haben: der „Erhe- bungsbogen zum individuellen Hilfebedarf von Personen mit Behinderun- gen“ (EHB; Arbeitsgruppe EHB, BICHLER 1990), das umfangreiche Instru- mentarium zur „Planung und Organisation in der Betreuung“ (POB; HAISCH, 1990) der „Fragebogen zur individuellen Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen (FILM; LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG DER LEBENSHILFE FÜR MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG, 1995). SCHWARTE/OBERSTE-UFER (1997) richten sich hierbei nach einer Definition von Lebensqualität nach DONABEDIAN (1982), der zwischen Struktur-, Prozeß und Ergebnisqualität unterscheidet: Strukturqualität meint personelle, finan- zielle und materielle Ressourcen bzw. Organisation sowie die Einbindung der Einrichtung in die Infrastruktur der Region; Prozeßqualität erfaßt die i- matrielle Seite, und zwar nicht welche Hilfeleistungen gegeben werden, son- dern wie sie erbracht werden; Ergebnisqualität fragt, zu welchen Resultaten kommen Hilfe- oder Förderpläne (Wirkungskontrolle). Abb. 2.2.1.2 zeigt, welche Gegenstandsbereiche der Evaluation unterzogen werden können. Es ist damit das z. Zt. umfassendste Meßinstrument für Lebensqualität in Wohnstätten. Dadurch, daß die Erhebungsbögen zur Erfassung der Lebens- bedingungen stark prozeßorientiert sind, d. h., daß sie die Interaktion im Rahmen der erbrachten Hilfeleistungen beleuchten, widmen sie sich als ein- zige ausführlich dem Schutz vor Gewalt und Mißhandlung. Bedeutung und Funktion des „Bezugspersonensystems“ in diesem Zusammenhang wird al- lerdings nicht untersucht. 22  Wahlfreiheit und Kontinuität des Wohnorts und der Wohnform  Standort  Individuelle Gestaltung und Privateigentum  Ästhetik und Komfort  Alters- und Kulturangemessenheit  Selbstversorgung und Alltagshandeln  Regelmäßige Tätigkeit außerhalb des Wohnbereichs  Freizeitaktivitäten und Erwachsenenbildung  Zeitstrukturen  Religiöse Praxis und Spiritualität Gegenstandsbereiche Alltagsstrukturen, Routinen, Angebote, Tätigkeiten  Wahl der Mitbewohner(innen) und Kontinuität des Zusammenlebens  Gruppengröße und Gruppenzusammensetzung  Beziehungsgestaltung zwischen Mitarbeiter(innen) und Nutzer(innen)  Privatheit und Individualisierung  Umgang mit Krisen  Beziehungen zwischen den Nutzer(innen)  Soziale Netzwerke, bedeutsame Beziehungen und Freundschaften  Fürsprecher(innen) und Selbsthilfegruppen  Geschlechtliche Identität, Sexualität und Partnerschaft  Schutz vor Zwangsmaßnahmen und Mißhandlungen  Bürgerliche Rechte  Gesundheitsfürsorge  Transparenz und Datenschutz  Sprachliche Darstellung  Formelle Nutzer- und Angehörigenmitwirkung  Qualifikation, Auswahl und Einarbeitung  Führung und Zusammenarbeit  Arbeitszufriedenheit  Personale Kontinuität  Konzeptualisierung und Evaluation  Fortbildung und Supervision  Öffentlichkeitsarbeit  Aktive Teilnahme an der regionalen Sozialplanung bzw. Sozialpolitik Gegenstandsbereiche Nichtprofessionelle Beziehungen und Netzwerke Gegenstandsbereiche Zusammenleben Gegenstandsbereiche Rechte/Schutz Gegenstandsbereiche Mitarbeiterführung Gegenstandsbereiche Organisationsentwicklung Gegenstandsbereiche Wohnort, Gestal- tung des Hauses Gegenstandsbereiche der Qualitätsprüfung in Wohnstätten für Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung (nach SCHWARTE/OBERSTE-UFER 1997) Abb.: 2.2.1.2 Zwar kein standardisiertes Analysewerkzeug, aber trotzdem weitreichendes Konzept zur Erfassung von Wohnbedürfnissen ist die Studie von SEIFERT (1997a). Ihr Verständnis von Lebensqualität setzt sich aus individuellen (Wohn)bedürfnissen einerseits und ökologischen Bedingungen andererseits zusammen und orientiert sich am systemisch-ökologischen Modell BRON- 23 FENBRENNERs (1981). Lebensqualität, die sie demnach als „abhängig vom Grad der Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse durch die ökologi- schen Gegebenheiten der Umwelt“ (SEIFERT 1997a, 202) sieht, wird in insge- samt sechs Dimensionen unterteilt: Interaktion im Wohnbereich, materielle Struktur, soziales Netzwerk, Teilnahme am allgemeinen Leben, Akzeptanz durch die Bevölkerung und Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen. Ver- gleichbar den einzelnen Gegenstandsbereichen bei SCHWARTE/OBERSTE-UFER (1997) werden bei SEIFERT einzelne Indikatoren der jeweiligen Dimension zugeteilt. Für die erste zentrale Dimension der Interaktion im Wohnbereich werden die Indikatoren Bedürfnisse/Wohlbefinden, Kommunikati- on/Beziehung, Selbständigkeit/Kompetenz und Autonomie/Abhängigkeit herangezogen (207). Was fehlt, ist jedoch die differenzierende Betrachtung dieser Indikatoren in Abhängigkeit der jeweiligen Kommunikationspartne- rInnen. So werden die Interaktionsebenen vorrangig zwischen Betreuten und Betreuungspersonal als Gruppe untersucht. Das Bezugspersonen-System als individuelle Zwei-Personen-Bindung und damit häufig wichtigstes Bezugs- system für Erwachsene mit geistiger Behinderung in Einrichtungen erfährt keine Akzentuierung. Ebenso streben SCHWARTE/OBERSTE-UFER keine Ana- lyse der Tragfähigkeit dieser engen Bindung zwischen BetreuerIn und be- treuter Person an. Frühere Untersuchungen wie PROBST/GLEIM (1990), die den Zusammenhang zwischen Wohnform und Kompetenz belegen oder WINDISCH et al. (1991), die auf die Wirkung externer Ressourcen auf die Le- benssituation geistig behinderter Menschen abheben, verfahren ähnlich. Den qualitativen Veränderungen von Wohngruppen widmet sich THESING (1998) aus phänomenologischer Sicht. Aber auch hier wird die Wohngruppe als Ganzes, quasi als Primärgruppe erfaßt. Die nächst kleinere Untersu- chungseinheit ist nicht etwa die Zweierbindung des Bezugspersonen- Systems, sondern das einzelne Individuum selbst. Bei WACKER et al. (1998) wird das Bezugsbetreuer-System weder unter Sozialbeziehungen (als soziale Unterstützungssysteme) noch unter Gruppenstrukturen erfaßt. Selbst unter Aspekten der Förderung bei schwerer geistiger Behinderung und Erfahrung des Alltags (BREITINGER, 1998), im Rahmen derer die enge Bezugsperson ganz besondere Bedeutung erlangt und mit der Lebensqualität schwerbehin- derter Menschen fest verbunden ist, wird die Zweierbeziehung nicht näher beschrieben. Daneben ist die Bezugsperson nicht selten (einziges) „Sprach- rohr“ der BewohnerIn, über die Bedürfnisse geltend gemacht werden kön- nen, wenn familiäre Bezüge wegfallen und gesetzliche BetreuerInnen zeitlich nicht verfügbar sind. Für die Beurteilung von Lebensqualität ist aber ganz entscheidend, inwiefern geistig behinderten Menschen aus den ihnen zur Verfügung stehenden sozi- alen Beziehungen Hilfen zur Alltags- und Behinderungsbewältigung entste- hen. Als Betroffene muß ich fragen: Welche Quellen stehen mir zur Verfü- gung, welche Art der Unterstützung kann ich erwarten, wie ist die Intensität 24 dieser Beziehung, ist sie für mich erreichbar? Der oder die BezugsbetreuerIn wird auf der Liste der Unterstützungen ganz oben rangieren: Sie oder er ist als Bezugsperson nahezu täglich verfügbar, hat in der Regel eine enge Bezie- hung zum Bewohner bzw. zur Bewohnerin und kennt die individuellen Wünsche und Bedürfnisse. Die jeweilige Unterstützung wird in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob sie subjektiv als hilfreich erlebt wird oder nicht. Es ist daher unumgänglich zu untersuchen, was das Bezugs- system in puncto Selbstbestimmung oder Krisen- und Streßbewältigung tat- sächlich für HeimbewohnerInnen zu leisten vermag. Daß eine derartige Ex- ploration bisher unterblieb, klingt überraschend, werden doch Ziele von Normalisierung und Integration, Selbstbestimmung und Schutz der Indivi- dualität vorrangig personal - und nicht durch die Institution selbst vermittelt. 2.2.2 Identität und Schichtung Identitätskonzepte von Menschen mit geistiger Behinderung - oder vielmehr über sie - scheinen untrennbar mit eben dieser Behinderung verknüpft zu sein, was sich als Denkfehler entpuppen kann (zu den konstituierenden Fak- toren der Identitätsentwicklung siehe ausführlicher JELTSCH-SCHUDEL/MEIER REY, 1991). Nach KOBI (1994, 11) ist ein mit geistiger Behinderung bzw. Hin- schädigung geborenes Kind nicht einfach ein „Normalmensch minus ein be- stimmtes Denkvermögen“, sondern eine Person, die sich eine Erlebnis- und Erfahrungswelt ohne Kognitionsbezüge aufbaut, anderen aus dieser ihrer (Kognition vernachlässigenden) Realität heraus begegnet und diesen da- durch situativ die kommunikativ-informative Nutzung auch ihrer eigenen Kognition einschränkt. Behinderung ist so „nicht ein Etwas, das man ‘hat’ oder das einem ‘fehlt’. Behinderung in einem heilpädagogisch relevanten Sinn erzeugt das psycho-soziale Spannungsfeld eines ‘Behinderungszustan- des’, in dem wir als Akteure mitenthalten sind, sowie wir uns wesenhaft (mit unserem Wesen) und wesentlich (bedeutsam) damit einlassen“ (ebd.). Geisti- ge Behinderung als Lernbeeinträchtigung ist dementsprechend auch in ihrer Polarität zu den sie erzeugenden (nicht verursachenden) Lehrbeeinträchti- gungen zu begreifen. Im Zusammenhang mit „Verhaltensstörungen“ spricht KOBI (ebd., 9) von einer gewissen Paradoxie: „Ein Kind ist normalerweise durch gestörte Verhältnisse störbar und wird dadurch in seinem Verhalten in störender Weise gestört („verhal- tensgestört“). Verhaltensgestörtheit ist somit Ausdruck von Normalität. 25 Ein Kind, das durch gestörte Verhältnisse in seinem Verhalten nicht (mehr) gestört wird, erscheint abnorm. Verhaltenskonformität ist somit Ausdruck von Normopathie. In störender Gestörtheit zum Ausdruck gelangende Störbarkeit ist ein positives Zeichen für Wandelbarkeit.“ Die Vorstellung, was es bedeutet, „geistig behindert zu sein“ und/oder „verhaltensgestört“ wird erst möglich, wenn das (andere) Leben „nicht geis- tig behinderter“ oder „verhaltensgestörter“ Personen im Vergleich rezipier- bar wird. So wie Personen erst dann zu „Nichtbehinderten“ werden, wenn sie abweichende Individuen als eine Gruppe „Behinderter“ konstituieren, so regulieren sich auch die identitätsbildenden Wahrnehmungen: „Nichtbehin- dert“ sind die, die „die anderen“ als anders aussehend, denkend und han- delnd empfinden. Die Macht, „diese anderen“ auch als „anders“ zu reprä- sentieren, festigt die Identität beider Gruppen in immer wiederkehrenden symbolischen Akten: auf der eine Seite erfolgt die soziale Referenz nach no- sologischer Klassifizierung durch ICD und DSM sowie rechtspolitischer De- finition durch BSHG und SchwbG. Auf der anderen Seite steht das Erleben, nicht die gleichen Lebensbezüge in den Kernbereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit aufbauen zu können wie Menschen ohne Behinderungen. Damit hat dieses Denken etwas von einer Alltagstheorie: Identität in der Theorie der kulturellen Repräsentation hat was mit einer Gemeinschaft von Menschen zu tun, die ungefähr gleich aussehen, auf ähnliche Weise fühlen und sich gegenseitig als gleich wahrnehmen; ganz gleich, ob wir eine soziale oder individuelle Identität vor Augen haben. Es ist ein kognitives und emo- tionales Sichgleichsetzen mit anderen Zugehörigen dieser Gruppe. Unausge- sprochen wird genauso bei Menschen mit geistiger Behinderung eben diese kulturelle Essenz angenommen, die jede und jeden quasi genuin mit seines- und ihresgleichen verbindet. Identität ist daher etwas zutiefst Notwendiges, um Gruppen auf sich selber abzubilden - oder Identität ist ohne Bezug auf die anderen nicht denkbar. Je stärker sich die Identitäten zweier Gruppen aber zu unterscheiden schei- nen, um so komplizierter und ambivalenter ist ihr Umgang miteinander. Das Ringen um „schwarze“ und „weiße“ Identität , „jüdische“ und „christliche“, „männliche“ und „weibliche“ sind nur einige Beispiele. Wie aber konnte der Umgang mit den Zuschreibungen „geistig behindert“ und „nichtbehindert“ bis heute so viele gesellschaftliche Reglements entwerfen und damit den Komplexitätsgrad in die Höhe schrauben, wenn seit Ende des Dritten Reichs unabhängig von den Zuschreibungsmerkmalen immer wieder eine gemein- same Identität betont und auch einklagt wird? Heißt das nicht unweigerlich, daß unser gesamter gesellschaftlicher Umgang mit Behinderung die behin- derte und nichtbehinderte Identität weiter zementiert? 26 Typologisierungsversuche behinderter Identität verweisen rückblickend fast immer auf die acht Typen WOLFENSBERGERs, der 1972 acht verschiedene Rol- len beschrieb, die Menschen mit geistiger Behinderung in den geschichtli- chen Epochen und verschiedenen Kulturen zugewiesen wurden. Sie sind mit ganz bestimmten Einstellungen verbunden, die sich bis heute als Versatzstü- cke in den Sichtweisen wiederfinden lassen (vgl. hierzu auch WENDELER, 1993, 44ff). Darunter sei besonders auf den zweiten Typ hingewiesen, der Behinderung als soziale Gefahr ausweist, die nichtbehinderten Menschen als Bedrohung ihres Status quo erscheint und sich auf viele Bereiche erstrecken kann. Klassifizierungsschemata orientieren sich demnach an Schichtungs- modellen, die Gruppenbezüge über Arbeit und Verdienst, Status, Vererbung, Gesundheit und Krankheit etc. herstellen. Überträgt man den sozialen Schichtungsbegriff, der die innergesellschaftliche Trennung von Gruppen beschreibt, die in unterschiedlicher Weise über Macht, Privilegien, soziale und ökonomische Ressourcen verfügen (WOLFENSBERGER, 1991), auf die Gemeinschaft der Betreuten, so läßt sich ein Zusammenhang zwischen Hierarchie, Schichtung und struktureller Gewalt herleiten: Schichtung bedeutet, daß in einer Gesellschaft (hier: Gemeinschaft) eine horizontale Trennung der Gruppen stattfindet. In den „unteren“ machtlo- sen Gruppen manifestieren sich Benachteiligungen am stärksten. Sie sind diejenigen, die von den gesellschaftlichen Normen (hier: institutionelles Wertsystem) als besonders abweichend beschrieben und daher von Segmen- tierung und sozialer Abwertung bedroht werden. Je ausgeprägter eine Ge- sellschaft bzw. Gemeinschaft geschichtet ist und damit Hierarchien zemen- tiert, um so umfassender ist das Auftreten von struktureller Gewalt (ebd.). Daß BewohnerInnen keine homogene Gemeinschaft bilden, wird von nie- mandem bezweifelt. Die vielfältigen Behinderungen und die daraus resultie- renden individuellen Bedürfnisse nehmen die Koexistenz unterschiedlicher Gruppen - in vertikaler Trennung - als gegeben an. Eine schichtende horizontale Trennung der Gruppen verbietet jedes pädagogische Wertsystem, und doch entscheiden bestimmte Bewohnermerkmale über die Zugehörigkeit zu ent- weder besonders machtlosen und benachteiligten Gruppen, oder aber, im umgekehrten Fall, zu besonders geschätzten und priveligierten Gruppen. Eine Schichtung der Bewohnergruppen ließ sich durch folgende Fragekons- tellation belegen, die als Testfragen unabhängig von den standardisierten Interviewfragen im Vorfeld erhoben wurden: (1) Lassen sich in Ihrer Einrichtung unterschiedliche (Bewohner)Gruppen beschreiben? (2) Gibt es eine besonders schwache/besonders starke Gruppe in Ihrer Ein- richtung? (3) Hat die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe für die Betroffenen bestimmte Vor- oder Nachteile? 27 Mit der offenen Beschreibung der Gruppen (1) sollte zuerst erkundet wer- den, ob von seiten der BetreuerInnen die Existenz von Gruppen mit unter- schiedlichen sozialen Potentialen bejaht wird. Erst wenn sich die Annahme bestätigte, wurde mit weiteren Fragen fortgefahren und somit beschrieben, an welchen Merkmalen sich die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen ori- entiert und ob eine Schichtung im Sinne eines „Oben“ und „Unten“ gegeben ist. Anhand der Beschreibungen einer bestimmten Adressatengruppe ließen sich tatsächlich einheitliche Erkennungsmerkmale einer Gruppe definieren, die in die Auswertung (Kap. 5) mit eingeflossen sind. Dabei ist immer zu be- rücksichtigen, daß Menschen in extra für sie eingerichteten Institutionen un- tergebracht sind und somit einem ganz anderen Wertsystem unterliegen als außerhalb der Einrichtung (WOLFENSBERGER, 1991). Individuelle Merkmale und Zuschreibungen, die in unserer Gesellschaft zu Benachteiligung und Diskriminierung führen, werden u. U. durch das Wertsystem der Institution völlig aufgehoben. Andere Merkmale dagegen, die in der Einrichtung von großer Relevanz sind, haben keine oder nur eine untergeordnete gesell- schaftliche Bedeutung. Beispielsweise erfahren Menschen mit Down- Syndrom allein durch ihr Äußeres gesellschaftliche Diskriminierung durch die schnelle Sichtbarkeit ihrer geistigen Behinderung, während sich die typi- schen Anzeichen des Down-Syndroms in Einrichtungen unter vielen anderen Menschen mit geistiger Behinderung als völlig irrelevant erweisen und die Betroffenen dagegen durch ihr großes Lernvermögen als Menschen mit eher „leichter“ geistiger Behinderung besonders geschätzt werden. 28 2.3 Exkurs: Mißhandlungsforschung und häusliche Gewalt Ausgangspunkt für eine Situationsanalyse ist die Fragestellung, ob und in- wieweit geistige Behinderung zum Risikofaktor für bestimmte Formen der Aggression, Gewalt und Mißhandlung werden kann. Untersuchungen zur familiären Gewalt gegen Kinder heben vor allem das Risiko von körperlichen Behinderungen, chronischen Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten her- vor. Das Merkmal „geistige Behinderung“ kommt vergleichsweise selten zur Sprache. 2.3.1 Belastungsfaktoren im Erziehungsprozeß In ähnlicher Weise verfahren Studien über Gewalt in den außerfamiliären Sozialisationsinstanzen Kindergarten, Schule, Heim und Psychiatrie. Hinter psychischen Erkrankungen und Störungen der Verhaltensentwicklung tritt der Einflußfaktor „geistige Behinderung“ nahezu gänzlich zurück; ein Zu- sammenhang zwischen personaler Gewaltausübung und behinderungsspezi- fischer, d. h., auch immer institutionell geprägter Begleitumstände, wird gar nicht erst hergestellt. Dabei ist keine menschliche Biographie so eng mit Insti- tutionen sozialer Fürsorge, Kontrolle und Rehabilitation verzahnt wie die eines Menschen mit geistiger Behinderung. Im Laufe seines Lebens haben sich zahlreiche institutionelle Abhängigkeiten herausgebildet, so daß die ge- sellschaftlich verfügte Hilfe nicht flankierende Maßnahme, sondern zentraler Bezugspunkt im Leben geistig behinderter Menschen geworden ist. Die Re- flexion ihrer Erziehung und Betreuung kehrt eine zwingend aus der ver- meintlichen Eigenart dieser Personengruppe abgeleiteten spezifizierenden „Sonder“pädagogik ans Licht, die sowohl die normabweichende Situation der Familien mit einem geistig behinderten Kind als auch die das breite Er- ziehungsfeld absteckenden Rahmenbedingungen institutioneller, organisato- rischer, personeller und gesellschaftlicher Art analysiert. Trotzdem berück- sichtigt sie nicht hinreichend die Belastungen der wichtigsten Instanzen „Familie“ (vgl. hierzu DITTMANN/KLATTE-REIBER, 1993; ROGNER/WESSELS, 1994) und „Heim“: Krisenherde werden nicht etwa durch besonders schwie- rige, aggressive und von sich aus gewaltbereite Kinder, Jugendliche oder Erwachsene hervorgerufen, sondern durch die Besonderheiten ihres jeweili- gen Umfeldes. So wird beispielsweise das pädagogische Handeln im Heim zum einen durch Geschichte und Tradition institutioneller heilpädagogischer Versorgung bestimmt und zum anderen durch den aktuellen therapeuti- schen bzw. rehabilitativen Auftrag, der aber trotzdem als einschneidende Maßnahme von Zwang und sozialer Kontrolle begleitet werden kann. Zu- sammen mit nach wie vor eher hierarchisch-autoritär als demokratisch orien- tierten Strukturen in der Heimerziehung münden die einseitigen Machtver- hältnisse gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung in eine oft lebens- lange Abhängigkeit. 29 Zur sozialen Situation von Familien mit einem geistig behinderten Kind ist anzumerken, daß diese im Hinblick auf die Erziehungsaufgaben und Ver- sorgungs- und Sicherungsleistungen besonders herausgefordert sind. Die familiären Kräfte richten sich auf die Aufrechterhaltung von Normalität und bringen in diesem Bemühen enorme Anpassungsleistungen hervor, wenn es darum geht, neben dem objektiven Mehraufwand familiärer Arbeit auch auf subjektiver Ebene wichtige emotionale Auseinandersetzungsprozesse in be- zug auf die Behinderung durchzustehen. Dabei ist die Behinderung des Kin- des für die familiäre Situation so kennzeichnend, daß die betreffende Familie zur „Sonderfamilie“ (NIPPERT, 1988) wird. Die Behinderung des Kindes scheint auf die anderen Familienmitglieder überzugehen, wenn JONAS (19??) fragt, ob behinderte Kinder automatisch behinderte Mütter nachsichziehen. Grundsätzlich charakterisieren drei Hauptmerkmale die veränderte Situation nach der Geburt eines geistig behinderten Kindes: erstens ein verstärktes Res- sourcenmanagement, um die ganz alltäglichen Aufgaben bewältigen zu kön- nen und verläßliche Lebensverhältnisse zu schaffen (vgl. WACKER, 1995, 289); zweitens der veränderte Erziehungsauftrag, der Eltern die funktionale Rolle der Co-TherapeutInnen zuweist und von ihnen eine „erfolgreiche“ Förderleis- tung erwartet (vgl. INNERHOFER/PETERANDER, 1992, 63) und drittens das Spannungsfeld zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, das Eltern unsicher macht, ihren eigenen Beobachtungen und Gefühlen zu trauen und damit ei- nen unbelasteten, selbstsicheren Umgang mit ihrem Kind erschwert (vgl. FINGER, 1992, 83). Besonders das verstärkte Ressourcenmanagement und der veränderte Erzie- hungsauftrag gehören zu den familiären Belastungen, die in der Dynamik von Gewalt und Mißhandlung eine tragende Rolle spielen. Verändertes Ressourcenmanagement Die Familienarbeit wird durch erweiterte Handlungsanforderungen, insbe- sondere durch das Gebot der optimalen Förderung des Kindes (BECK/BECK- GERNSHEIM, 1990, 142), und einen Mehraufwand in Aufgaben der Alltagsbe- wältigung sowie den damit einhergehenden Verlust an „normaler“ Lebens- qualität bestimmt. Im Rahmen hauswirtschaftlicher Verrichtungen über- schneiden sich vielfach Aufmerksamkeitsanforderungen, wenn sich die hauswirtschaftliche Arbeitsweise an den Bedürfnissen des Kindes orientieren muß und zu ständigen Unterbrechungen der Arbeit, dem Aufschub von Tä- tigkeiten und dem Zwang zur gleichzeitigen Abwicklung von Tätigkeiten führt. 30 Gerade die permanente Aufmerksamkeit, die dem behinderten Kind entge- gengebracht werden muß, verändert die Hausarbeit und familiale Lebens- führung erheblich (vgl. BREMER-HÜBLER, 1990, 60). Darüber hinaus setzen räumliche und zeitliche Restriktionen Maßstäbe für das „Wie“ der Alltagsar- beit: Infolge des meist erhöhten Aufsichtsbedarfs des Kindes können außer- häusliche Tätigkeiten wie Einkäufe und Behördengänge nicht ohne weiters ohne Kind organisiert werden. Außerhalb der Wohnung ist es oftmals auch nicht möglich, vom Kind unabhängige Hausarbeit zu verrichten, weil sich das Kind nicht alleine beschäftigen kann. Dagegen bringt die Mithilfe des Kindes eher zusätzliche Arbeit als Entlastung. Es wird daher unter Zeitdruck gearbeitet, um durch die eingesparte Zeit sich später ausschließlich dem Kind widmen zu können (FRÖHLICH, 1986, 185). Des weiteren müssen sich die routinemäßigen Arbeiten an dem extern durch Busfahrdienste, Arzt- und Therapietermine festgelegten Zeitplan orientieren. Ein personenbezogener Mehraufwand schlägt sich ebenfalls in der Wäsche- und Wohnungspflege nieder: Die verzögerte oder ausbleibende Sauberkeitsentwicklung verbunden mit einer nicht hinreichend koordinierten Grob-, Fein- und Mundmotorik sowie kleinkindhaften Spielgewohnheiten zwingen Eltern zu vermehrten Putz- und Aufräumarbeiten (BREMER-HÜBLER, 1990, 72). Im Bereich Hilfe und Pflegeleistungen rückt vor allem der altersuntypische Bedarf des Kindes an körperbezogener Unterstützung in den Mittelpunkt (vgl. WACKER, 1995, 283f). Unterschieden wird hier zwischen Körperpflege, zu dem Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Nägelschneiden zählen; der Be- handlungspflege, die die notwendige Versorgung mit Medikamenten, Sprit- zen, Verbänden, das Windeln, die künstliche Blasen-Darm-Entleerung sowie die Sondenernährung meint und den täglichen Verrichtungen, wie Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen sowie beim Aufstehen und Ins-Bett-Gehen (ebd.). Allen Bereichen der physischen Pflege ist gemeinsam, daß die Pflege- und Unterstützungstätigkeiten oft bis ins Erwachsenenalter den Tätigkeiten der Säuglings- und Kinderpflege ähneln und somit der prozessuale Charakter ei- ner aktivierenden und von Erziehung nicht losgelöster Pflege ausbleibt. Statt dessen wirkt die Pflegesituation statisch und eine Abweichung vom üblichen Pflegerhythmus rückt in weite Ferne. Die elterliche „Rund-um-die-Bereitschaft“ (WENDT/SCHÄDLER, 1996, 28), die gerade auch eine nächtliche Ansprechbarkeit nach sich zieht, erfordert auch dann Zeit, Nerven und Geduld, ohne daß konkrete Tätigkeiten objektiv ver- richtet werden. Belastend wirken sich ebenfalls die behinderungsbedingten Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes aus: Schwer interpretierbare, weil nicht ausdifferenzierte Kommunikationsfähigkeiten, Neigungen zu Selbst- verletzungen, aggressives Verhaltensformen, Ängste, Zwänge und Stereoty- pien sowie Unruhe- und Erregungszustände stellen erhebliche Erschwernisse bei den Hilfe- und Pflegeleistungen dar (ebd.). 31 Veränderter Erziehungsauftrag 80% der Eltern eines Kindes mit geistiger Behinderung geben an, daß man bei der Erziehung eines behinderten Kindes leichter etwas falsch machen kann als bei anderen Kindern (BRACKEN, 1979 zit. nach FINGER, 1992, 79). Sie fühlen sich deshalb verunsichert, weil in der Erziehung des Kindes nicht oh- ne weiters auf erprobte Handlungsmuster zurückgegriffen werden kann und folglich das Erziehungskonzept neu formuliert werden muß. In diesem Zu- sammenhang sprechen BALZER/ROLLI (1979, 46) von einer „traditionslosen Elternschaft“. Möglichkeiten und Grenzen pädagogischer Interventionen müssen immer wieder neu durchdacht, zurückgenommen oder korrigiert werden. Wenn die erhoffte Wirkung fördernder Maßnahmen ausbleibt, entwickeln Eltern häu- fig Schuldgefühle, Versagensängste und Selbstvorwürfe. Hinzu kommt die elterliche Befürchtung, Signale des Kindes in Mimik und Gestik fehlzuinter- pretieren oder nicht eindeutige Gefühlsäußerungen zu verkennen. Die oft verzögerten und unbestimmten Verhaltensäußerungen des Kindes erlauben häufig keine Rückmeldung darüber, ob die eigenen Reaktionen dem Verlan- gen des Kindes angemessen sind und ob das eigene Verhalten erwünscht oder abgelehnt wird (FINGER, 1992, 79). Die fehlende Übereinstimmung des Kindes mit dem sog. „Kindchen- Schema“ erschwert die Eltern-Kind-Beziehung zusätzlich: Das Kind ist „ganz und gar nicht das, was sich die Eltern erwartet haben. Es ist damit die Grundlage gelegt für jenes widersprüchliche Verhalten, von dem viele Eltern ihrem behinderten Kind gegenüber sprechen. Impulse der Ablehnung stehen im Widerspruch zur Bereitschaft und dem Willen, das Kind anzunehmen, so wie es ist“ (INNERHOFER/PETERANDER, 1992, 63). Somit wechseln Ablehnung und Hinwendung ständig aneinander ab oder treten sogar zusammen auf, was ein klares Handeln in dieser Ambivalenz der Gefühle unmöglich macht. 32 2.3.2 Determinanten der familialen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung Weitgehende Übereinstimmung besteht hinsichtlich derjenigen Faktoren, die zu Auslösern für Mißhandlungen werden können. Allgemein wird von einer erhöhten Gefährdung ausgegangen, wenn sich die Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter befinden, eine bestimmte Position in der Geschwisterreihe einnehmen, unter chronischen Erkrankungen leiden oder körperliche Behin- derungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen (vgl. ZENZ, 1981; ENGFER, 1986; AMELANG/KRÜGER, 1995; ZIEGLER, 1995). Wenngleich es problematisch ist, den Opfern „Risikofaktoren“ zuzuschrei- ben und damit implizit die Ursache beim Kind selber zu suchen, macht DEEGNER (1992) in seiner Analyse des Mikrosystems „familiäres Milieu“ ver- schiedene Merkmale am mißhandelten Kind fest: (1) Kinder, die den Erwartungen bzw. Anforderungen der Eltern hinsichtlich Geschlecht, Aussehen und „normaler“ Entwicklung nicht entsprechen; (2) Ungewollte Schwangerschaft; (3) Säuglinge mit Trinkschwäche, Erbrechen, Eßstörungen, Schlafstörungen und häufigem Schreien; (4) Frühgeburten, die die Konkaktaufnahme zwischen Eltern und Kind in den ersten Lebenswochen erschweren und bei denen es zudem zu einer verzögerten Entwicklung aufgrund einer Hirnschädigung gekommen ist; (5) Durch Geburtskomplikationen sensomotorisch geschädigte und wenig reagible Kinder, zu denen die Kontaktaufnahme infolge der gestörten Wahrnehmung beeinträchtigt ist; (6) Unterbrechung des Mutter-Kind-Kontaktes in den ersten Lebenswochen, z. B. durch Klinikaufenthalte und Hospitalisierung im ersten Lebensjahr; (7) Kranke und behinderte Kinder, darunter besonders Kinder mit Down- Syndrom oder anderer geistiger Behinderung, Hyperaktivität, Zerebral- parese, Alkoholembryopathie, Seh- und Hörbehinderung, „kränkelnde“ Kinder, Kinder mit vielen Unfällen und Krankenhausaufenthalten; (8) Kinder, die von ihren Eltern als „schwierig“ beschrieben werden und ü- ber deren unglückliches Temperament geklagt wird, z. B. unruhig, nicht anschmiegsam, abwehrend, wenig wachsam und anregbar; (9) Kinder, die viel Aufmerksamkeit, Zuwendung, Beratung und Fürsorge einfordern. Die umfangreiche Aufstellung läßt zwar erkennen, daß geistige Behinderung einen Risikofaktor für Mißhandlung darstellen kann (7), läßt aber außer acht, daß geistig behinderte Kinder noch viele weitere Faktoren in sich vereinen: Gerade sie sind betroffen, wenn ihre kognitive Leistungsfähigkeit nicht Normen und Erwartungen entspricht (1). Unter ihnen befindet sich ein nicht 33 zu unterschätzender Anteil von Frühgeburten (4); ihre Wahrnehmung ist in der Regel erheblich beeinträchtigt (5); die Mutter-Kind-Beziehung nicht sel- ten durch häufige Klinikaufenthalte und Hospitalisierung erschwert (6). Die Kinder werden hinsichtlich ihres Kommunikationsverhaltens als „schwierig“ empfunden (8), weil ihre nicht immer situationsadäquaten Reaktionen ent- weder als Ablehnung interpretiert werden, z. B. infolge des fehlenden Blick- kontakts und dem Ausbleiben des Spontanlächelns, oder aber ein Zuviel an Hinwendung einfordern. Darüber hinaus verstärken die mit Behinderung einhergehenden Verhaltensauffälligkeiten wie hyperaktives und aggressives Verhalten oder die aus der Behinderung resultierende Abhängigkeit und Hilflosigkeit der Kinder in einfachen kommunikativen Situationen das Bild vom „schwierigen Kind“. Im Rahmen einer nahezu lückenlosen Auseinan- dersetzung mit potentiellen Mißhandlungsgefährdungen sowie ihren kom- pensatorischen Bedingungen ist es jedoch verwunderlich, daß in puncto Ri- siken Merkmale wie „Abhängigkeit von Pflege“ oder „fehlende Fähigkeit zur Selbstversorgung“ überhaupt nicht auftauchen. Meines Erachtens wird das Kriterium „geistige Behinderung“ nur ungenügend differenziert; es lassen sich allein aus den konkreten alltäglichen Belastungen einer Familie mit ei- nem geistig behinderten Kind weitere treffende Implikationen ableiten, die somit Liste der Risikofaktoren weiter verlängern: (10) Das Kind darf nicht alleine gelassen werden; (11) Es kann sich nicht oder nur schwer selbständig beschäftigen; (12) Es muß ein genauer Therapie- oder Eßplan eingehalten werden; (13) Zu etwaigen Krankenhausaufenthalten kommen regelmäßige Fahrten zu Therapie und Frühförderung hinzu; (14) Es bedarf der weitgehenden Unterstützung bei Tätigkeiten der Selbst- versorgung wie Essen, Waschen, Anziehen und Toilette. Ein weiterer vernachlässigter Umstand ist der, daß Kinder mit geistiger Be- hinderung, auch wenn sie dem besonders gefährdeten Kleinkindalter ent- wachsen sind, ebenfalls des gleichen Maßes an Pflege und Versorgung be- dürfen und damit die Kriterien der besonderen Gefährdung infolge ihres hohen Pflegeaufwandes weiterhin erfüllen. Der Subsumierung dieser zahlreichen Charakteristika unter das Merkmal „geistige Behinderung“ wird aber in der Mißhandlungsforschung kaum Rechnung getragen. Lediglich die angloamerikanische Forschung widmet sich gezielt der Ursachenforschung und spezifischen Mißhandlungsdynamik bei Kindern mit geistiger Behinderung. Dieser Forschungszweig stellt her- aus, daß die Interaktion zwischen kognitiv beeinträchtigten Kindern und ihren Eltern so gravierend abweicht, daß ungefähr jedes 9. bis 10. Kind von körperlicher Vernachlässigung betroffen ist (FUERTES, 1995). Im Vergleich zu nichtbehinderten Heranwachsenden ein erstaunlich hoher Anteil: In der un- auffälligen Normalpopulation wird von einer klinisch relevanten Vernach 34 lässigung nur bei jedem 100. Kind ausgegangen. In der Gruppe der körper- lich vernachlässigten Kinder mit geistiger Behinderung kommt es bei den meisten ebenfalls zur emotionalen Vernachlässigung (82%) und zur psychi- schen Mißhandlung (65%) (ebd., 209). Besonders auffällig ist der Sachverhalt, daß unter den untersuchten mißhandelten Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung jedes 3. Kind mindestens 12 Jahre alt war. Dieses Er- gebnis widerspricht der gängigen Mißhandlungsforschung an nichtbehinder- ten Kindern insofern, als daß sich die Opfer vor allem im Säuglings- und Kleinkindalter befinden. Die Tatsache zementiert somit die Hypothese, daß geistig behinderte Kinder auch im fortgesetzten Alter mißhandelt werden. Gerade ihre weiter andauernde Abhängigkeit von Pflege und Versorgung scheint Indizien dafür zu liefern, daß Jugend und Adoleszenz umgekehrt proportional zu nichtbehinderten Jugendlichen durch Mißhandlung und Vernachlässigung gekennzeichnet sein können. Über die Gründe läßt sich nur spekulieren; sicherlich gehören die enttäuschten Erwartungen der Eltern auf eine selbständige und selbstverantwortliche Lebensführung ihres Kindes und der eigene desillusionierende Ausblick auf ihre lebenslange Elternrolle mit hohen Belastungen und großer Verantwortlichkeit dazu. Darüber hinaus wird die Autonomiegrenze, die bei nichtbehinderten Heranwachsenden ei- nen Schlußstrich unter Mißhandlung und Vernachlässigung zieht, weil ab einem bestimmten Alter Jugendliche ihre Bedürfnisse selber einfordern kön- nen, von Menschen mit geistiger Behinderung in der Mehrzahl nicht erreicht. Sie kann daher auch im Erwachsenenalter keinen wirksamen Schutz bieten. Der Zusammenhang zwischen Mißhandlung und Grad der Behinderung fördert noch viel erstaunlichere Prävalenzen zutage: Es ist nicht etwa so, daß haupt- sächlich schwer geistig behinderte Kinder mit hohem Pflege- und Betreu- ungsaufwand von Mißhandlung betroffen sind, sondern ganz im Gegenteil diejenigen Kinder, die nur eine leichte geistige Behinderung aufweisen. FURTES (ebd., 210) konstatiert bei leichter bis mäßiger geistiger Behinderung das größte Mißhandlungsrisiko. Legt man zugrunde, daß ein bestimmter Prozentsatz der Mißhandlungsfälle von schwer behinderten Kindern unent- deckt bleibt, weil Folgen der Mißhandlung als Begleitumstände der Behinde- rung kaschiert werden, ist die Interpretation dieses Ergebnis schwierig. Na- türlich läßt sich mutmaßen, daß an leichter behinderte Kinder nahezu diesel- ben Erwartungen und Maßstäbe angelegt werden wie an nichtbehinderte Kinder und so die fehlgeschlagenen Kompensationsversuche in elterliche Frustration umschlagen, während bei einer für das gesamte soziale Umfeld sichtbaren schwerwiegenderen Behinderung die Anforderungen nachsichti- ger formuliert werden. Kommt zu der kognitiven Beeinträchtigung noch eine sichtbare körperliche Behinderung oder ein Funktionsausfall hinzu, steigt das Risiko weiter an. Dagegen verhält es sich bei Kindern mit Sprachbehin- derung überraschender Weise umgekehrt: Nichtsprechende Kinder sind in der untersuchten Gruppe gegenüber Kindern mit sprachlichen Defiziten deutlich unterrepräsentiert (ebd.). Hieraus läßt sich zwar nicht eindeutig de 35 duzieren, daß gänzlich fehlende verbale Sprache einen geringeren Einfluß auf die Mißhandlungsdynamik hat als Sprachstörungen im allgemeinen, dennoch scheint eine beeinträchtigte und fehlgeleitete Kommunikation, die maßgeblich durch die Sprachbehinderung des Kindes ausgelöst wurde und auf überforderte Eltern trifft, zur Gefährdung des Kindes beizutragen. Der Verdacht, daß die Aufdeckungsquote bei nichtsprechenden Kindern einfach geringer sein könnte, wird in diesem Zusammenhang jedoch vernachlässigt. Die Korrelation zwischen Ausmaß der Verhaltensauffälligkeiten und Schwe- re der Mißhandlung erscheint dagegen plausibler (ebd.). Des weiteren zeich- neten sich unter 60% der untersuchten Kinder ganz konkrete Verhaltenswei- sen ab: Stereotypen, Eßprobleme, selbstverletzendes Verhalten und „schwie- riges“ Temperament, wobei auch hier zwischen Ursache und mögliche Folge der Mißhandlung nicht differenziert wird. Die einzige bundesdeutsche Untersuchung, die das Mißhandlungsrisiko von geistig beeinträchtigten Kindern in den Mittelpunkt rückt, stammt aus den 60er Jahren. PAUL (1967) wertete die medizinische und soziale Anamnese von 1500 Kindern an der Heilpädagogischen Abteilung der Universitätskin- derklinik Erlangen aus. Neben einem Todesfall erfüllten fast alle aufgedeck- ten Fälle mindestens einen der Tatbestände des ! § 170d StGB Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht; ! § 221 StGB Aussetzung; ! § 223d StGB Mißhandlung; ! § 224-226 StGB Körperverletzung. Die Gewalt äußerte sich in einer das Gewohnheitsrecht der Eltern überschrei- tenden körperlichen Züchtigung, seelischen Grausamkeiten und Vernachläs- sigung. Bereits auf die besondere Opfergruppe hinweisend, wurden darüber hinaus Aussetzung, Einsperrung und die Verweigerung elementarer lebens- erhaltender und entwicklungsfördender Leistungen mit gesundheits- und entwicklungsschädigenden Folgen beobachtet (ebd., 203). Somit kam in den meisten Fällen zu der primären Behinderung noch eine durch die Mißhand- lung hervorgerufene gesundheitliche Schädigung hinzu. Im Gegensatz zur Mißhandlungsforschung an nichtbehinderten Kindern, die Ursachen und Auslöser in der sozialen Situation der Familie ausmacht und dabei soziale Auffälligkeiten, sozio-ökonomische Belastungen, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme und eine akute Krisensituation zu erurieren sucht, orientiert sich PAUL nur hintergründig am „System Familie“. Anlaß für diese nur sekundäre Exploration ist die Feststellung, daß die übliche Er- wartung einer „normalen kindlichen Opferpersönlichkeit“ und einem „gestörten Erwachsenentäter“ hier umgekehrt ist (ebd., 202): Keines der Elternpaare zeigt soziale Auffälligkeiten oder psychiatrische Behandlungsbedürftigkeit, die 36 sozialen Verhältnisse gelten als gesichert. Statt dessen scheinen die kindli- chen Entwicklungsverzögerungen deutliche Krisenmomente zu liefern. Als Schlüsselreize werden vor allem sechs - die Behinderung begleitende - Spezi- fika herausgestellt, die damit die Liste der Risikofaktoren auf 20 Merkmale erweitern: (15) Bis ins Jugendalter verlängerte ständige Hilfsbedürftigkeit und Wehrlo- sigkeit; (16) Die aus einem hirnorganischen Psychosyndrom resultierenden nonkon- formen Verhaltensweisen und Leistungsmängel; (17) Über einen langen Zeitraum anhaltende Belastungen durch nächtliches Schreien, Essens- und Fütterungsschwierigkeiten; (18) Gehunvermögen und -schwierigkeiten; (19) Einnässen und Einkoten; (20) Verstörung über das Ausbleiben einer altersgemäßen Entwicklung im kognitiven, motorischen und sozialen Bereich. BENEDICT et al. (1990) zählen noch weitere Merkmale hinzu: (21) Hörbehinderung; (22) Abhängigkeit von täglicher Medikation; (23) Orthopädische Deformität. Wie hoch die einzelnen Merkmale mit dem tatsächlichen Mißhandlungsrisi- ko korrelieren, divergiert von Stichprobe zu Stichprobe. BENEDICT/WULFF/WHITE (1992) beurteilen beispielsweise die Höhe des familiären Stresses, der auf das Handicap des Kindes zurückzuführen ist, als Gesamtfaktor, während BENEDICT et al. (1990) in einer Studie explizit auf einzelne hohe Korrelate, wie z. B. die Abhängigkeit von Mundfütterung, hin- weisen. Mit der Zusammenstellung der unterschiedlichen Risikofaktoren (1) - (23) werden nicht nur bloße Merkmale benannt, sondern sensible Bereiche defi- niert. Es läßt sich aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse durchaus vermuten, daß Merkmale wie „fehlende Darmkontrolle“, „Fütte- rungsschwierigkeiten“, „Hörbeeinträchtigungen“ zu Angriffsflächen wer- den, die sich in der Lokalisation der Verletzungen niederschlagen: z. B. Hä- matome im Gesäßbereich, Schlucklähmungen nach gewaltsamen Fütte- rungsversuchen, Monokelhämatome infolge Schlägen auf die Ohren. Dieser Zusammenhang zwischen Art und Lokalisation der Verletzung und der Be- hinderungsform wurde bisher jedoch noch nicht exploriert. Selbst Erhebun- gen an nichtbehinderten Kindern differenzieren nur ungenau zwischen Kopf und Thorax und fassen selbst so wichtige Bereiche wie Intimbe- reich/Gesäßbereich/Extremitäten zusammen (vgl. STUMPF, 1995, 37). Ob beispielsweise der Kopf von geistig behinderten Kinder überproportional 37 häufig von Verletzungen betroffen ist, weil in den Augen der Eltern an ihm das nicht norm- und leistungsgerechte „Funktionieren“ manifest wird, kann durch Statistiken kaum belegt werden. Als gesichert gilt lediglich, daß bei etwa jedem 3. Kind der Kopf zur Angriffsfläche wird (vgl. TRUBE-BECKER 1987; STUMPF 1995, 37). In diesem Kontext können PAULs (1967) exempla- risch vorgestellten Fälle, die typische Schädelknochenverletzungen durch Aufschlagen des Hinterkopfes an einer Tischkante sowie Kopfläsionen durch Autoaggressionshandlungen beschreiben, nur als Hinweis gewertet werden. Studien, die die Häufigkeit bestimmter Verletzungsarten untersuchen, können ebenfalls nur bedingt herangezogen werden: Sie demonstrieren zwar eine abweichende statistische Verteilung von Schädel- und Knochenfrakturen bei geistigbehinderten Kindern, differenzieren jedoch nicht zwischen Frakturen im Kopf- bzw. Gesichtsbereich und Frakturen im Bereich Thorax und Extre- mitäten (vgl. STUMPF 1995, 36ff; BENEDICT et al. 1990, 210; TRUBE- BECKER 1987, 44ff). Auch läßt sich aus den vorliegenden Statistiken nicht entnehmen, ob generell andere Körperstellen betroffen sind oder sogar an- dere Hilfsmittel verwendet werden. Signifikant bei Kindern mit geistiger Beeinträchtigung ist nur die quantitative Verschiebung in puncto Haut- und Bindegewebeverletzungen und Schädel- und Knochenfrakturen. Beträgt der pro- zentuale Anteil von äußerlich sichtbaren Verletzungen wie Schnitte, Quet- schungen, Hämatome und Striemen bei nichtbehinderten Kindern fast 50%, reduziert er sich bei geistig behinderten Kindern auf fast 30%. Hingegen steigt der Anteil der Schädel- und Knochenfrakturen von 6% bei nichtbehin- derten auf 24% bei geistig behinderten Kindern sprunghaft an. Zusammenfassend läßt sich herausstellen, daß die Mißhandlungsdynamik in Familien mit einem geistig behinderten Kind dahingehend verschoben wird, daß der Täterpersönlichkeit weniger Auffälligkeiten und der Opferpersönlichkeit mehr Auslöser zugeschrieben werden. Das Tri-Set aus Elternvariablen, kindli- chen Charakteristika und sozialen Bedingungen ist somit zu ungunsten des Opfers aus dem Gleichgewicht gebracht. Die Behinderung des Kindes steht als Synonym für „Dauerbelastung“ (PAUL 1967, 204) und „Dauerstreß“ (BENEDICT/WULFF/WHITE 1992) im Zentrum der Mißhandlungsanamne- se, aus der es nur zwei Auswege geben kann, wenn nicht die Kumulation der Mißerfolgserlebnisse auf anderen Interaktionsebenen abgebaut wird: zum einen Hemmung des Abwehrmechanismus und Flucht, d. h. ein „Sich- Totstellen“ gegenüber der unerträglichen Situation, zum andern Aggression und Angriff und damit die Tendenz zum „Totmachen“ (PAUL 1967, 204; WOLFENSBERGER 1991). Mißhandlung wird demnach als Fehladaption be- schrieben, die durch folgende vier Faktoren manifest wird (vgl. KEMPE/KEMPE 1980, 37): 38 Summation der Erziehungsschwierigkeiten Elterliche Erfahrung mit emotionaler oder physischer Deprivation Kind wird als nicht liebenswert oder enttäuschend empfunden Soziale Krisensituation, in der keine “Signalleine” zu Quellen des Beistands vorhanden ist 1 2 43 Faktoren der familialen Fehladaption (nach KEMPE/KEMPE, 1980) Abb. 2.3.2.1 Bestätigung darüber, daß Kinder mit Behinderungen - darunter maßgeblich mit kognitiven Beeinträchtigungen - überproportional häufig von Mißhand- lung betroffen sind, findet man nicht nur durch die Analyse der beschriebe- nen Risikofaktoren, sondern auch durch die epidemiologischen Erhebungen von SCHREIBER (1971 zit. nach ENGFER 1986, 35) GIL (1970, ebd.), SMITH (1975, ebd.) sowie von STUMPF (1995, 30). Die Prävalenzen schwanken zwi- schen 14 und 22,2% (sic!). Abb. 2.3.2.2 zeigt eine Übersicht der Spezifika der Gewalt gegen Kinder mit geistiger Behinderung und macht gleichzeitig das Forschungsdefizit deut- lich, wie wenig über die Mißhandlungsdynamik bei diesem Personenkreis bekannt ist. Die Übersicht ist daher absichtlich unvollständig. Überhaupt nicht empirisch geklärt ist die Interdependenz von Mißhandlung und selbstverletzendem Verhalten. Breite epidemiologische Studien zur Prä- valenz und Dynamik von selbstverletzenden Verhalten (HAVEMAN/BROOK, 1992; NISSEN/HAVEMAN, 1997), sind nur aus den Niederlanden bekannt. We- der die Autoaggressions- noch die Mißhandlungsforschung nähern sich der Fragestellung, a) in welchem Maße Selbstverletzung bei behinderten Kindern auf Mißhandlung folgt und damit zum Indikator wird oder aber umgekehrt b) inwiefern sich Eltern durch die Selbstmutilation provoziert bzw. ausgelie- fert fühlen und beginnen, Gewalt oder Zwang auszuüben, um das uner- wünschte Verhalten zu unterdrücken. Während die Mißhandlungsforschung aus ihrer Perspektive sehr wohl auf die erhöhte Aggressionsbereitschaft bei Kindern als Folge der erlebten Gewalt aufmerksam macht (ENGFER 1986, 118ff) zieht die Aggressionsforschung aus ihrer Sicht die Gewalterfahrungen im Rahmen der Störungsgenese nur am Rande in Betracht. Grundlegende Arbeiten, die sich mit Theorien zur Entstehung und Aufrechterhaltung selbstverletzenden Verhaltens be- 39 schäftigen, greifen in der Darstellung von Auftreten, Form und Ausmaß der Selbstverletzung vorrangig auf ! Selbststimulationshypothesen, ! organische Bedingungsfaktoren, ! tiefenpsychologische Erklärungsversuche, ! kommunikationstheoretische Ansätze, ! in breitem Umfang lernpsychologische Begründungen ! und das entwicklungspsychologische Verständnis zurück, ohne dabei einen Kontext familiärer Gewalt zu konkretisieren (vgl. BREZOVSKY, 1985; ROHMANN/HARTMANN, 1988; JANTZEN/VON SALZEN, 1990; KLAUSS, 1995). Selbstverletzung hat hier vorrangig Protest- charakter, ist Fluchtmittel oder Meidungsverhalten, übt Reizkontrolle aus, dient der Kontaktaufnahme und fordert Zuwendung. Nachrangig dagegen ist der Einbezug des „battered child syndrome“ in die systemische Ursachenfor- schung. Egal, ob im materialistischen Ansatz Autoaggression als Bewälti- gungs- oder Adaptionsversuch des Individuums zur Wiedergewinnung der Realitätskontrolle oder in der Transaktionstheorie mechanistisch als fehlge- leiteter „Aneignungsprozeß“ der Umwelt gesehen wird (vgl. JANTZEN/VON SALZEN 1990, 5ff): eine potentielle Mißhandlungsdynamik tritt hinter die Sichtweise von Autoaggressivität als sinnvolle Tätigkeit einer perzeptiven Psyche zurück. Lediglich GREEN (1978 zit. nach JANTZEN/VON SALZEN, 55) offenbart, daß mißhandelte Kinder ihre eigene Geschichte der Autoag- gression erzählen und führt zugleich den Nachweis, daß sie wesentlich häu- figer durch selbstverletzendes Verhalten auffällig werden als andere Kinder. Dabei sind seine Ergebnisse eklatant: Rund 40% der mißhandelten Kinder seiner Studie zeigten selbstverletzendes Verhalten, vernachlässigte Kinder immerhin 17%, aber nur 7% der nicht mißhandelten Kinder (ebd., 54). Trotz dieses alarmierenden Fazits wird das Auftreten von Autoaggressionen nicht als Indikator für Mißhandlung oder Vernachlässigung gewertet. Nimmt man „geistige Behinderung“ als weiteren Parameter hinzu und sucht nach An- haltspunkten für einen Zusammenhang zwischen Mißhandlung und dem Auftreten von selbstverletzendem Verhalten, findet sich keine einzige quan- titative Studie. Lediglich Einzelfalldarstellungen weisen auf die Thematik hin. PAUL (1967, 202) vermutet, daß mißhandelte Kinder mit geistiger Be- hinderung ihre autoaggressiven Handlungen bevorzugt gegen den Kopf richten. ANDERSON/HUDSON (1976 zit. nach TRUBE-BECKER 1987, 20) betonen Bißwunden an den Unterarmen zur Dämpfung von Schmerzen. Statt Mißhandlung wird bei behinderten Kindern eher Deprivation in einen engen Kontext zur Autoaggression gesetzt. Ein ursächlicher Zusammenhang wird beispielsweise von CAROLL (1980 zit. nach JANTZEN/VON SALZEN, 1990) angenommen. 40 Risikomerkmale unerfüllte Erwartungen hinsichtlich kognitiver, sozialer motorischer und emotionaler Enwicklung des Kindes; „falsches“ Aussehen Aufmerksamkeits- störungen Eß- und Trinkschwierigkeit en Hospitalisierung gestörte Sensomotorik intensive Pflege „schwieriges“ Temperament Auto- und Fremdaggression Sprach- behinderung Kind bedarf permanenter Aufsicht Kind kann sich nicht selbst beschäftigen strenger Therapie- und Eßplan erheblich eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstversorgung Hirnorganisches Psychosyndrom Dysphorische Kinder Dysrhythmische Kinder Einnässen/ Einkoten Gehunvermögen Entstellung/ Deformität Hörbehinderung ... Formen der Gewalt Sonderformen: Münchhausen-by- proxy-Syndrom; sensorische und emotionale Deprivation Körperliches Strafen („Züchtigen“) durch Schläge gegen Kopf, Thorax und Extremitäten Schlagen mit Gegenständen Schütteln Verbrennen (Zigaretten, heißes Wasser etc.) Gezielte Strafmaßnahmen in Form von: Einsperren (auch ohne Licht), Festbinden, Stehen lassen, an den Armen Aufhängen, Frieren lassen ... Erschwernisse der Aufdeckung kaum „Selbstmelder“ durch fehlende Kommunikation sm öglichkeiten bei Nichtsprechenden; fehlende Glaubwürdigkeit fehlende Autonomie: Kind kann sich Angriff nicht entziehen Verletzungen werden Auto- aggressionen zugeschrieben Sondenernährung Frakturen werden Knochenbrüchig- keit zugerechnet Unterernährung durch Stoffwechselstörun gen erklärt ... Geistige Behinderung als Folge Schütteltrauma Unterernährung in sensiblen Wachstumsphasen Fehlmedikation Schädel-Hirn- Trauma Verabreichung von Alkohol als Schlafmittel ... Übersicht: Gewalt gegen Kinder mit geistiger Behinderung Abb.: 2.3.2.2 Resümierend kann festgehalten werden, daß die besondere Problematik der kindlichen Gewalterfahrung, sei es durch schmerzhafte Bestrafung oder zerstörerische Angriffe, in der Autoaggressionsforschung nur unzureichend behandelt wird. Theorien zur Klärung der Ursachen fixieren das Entstehen von Autoaggression an demjenigen Punkt, an dem sie mit den ersten Objekt- beziehungen zusammenfallen und damit „eine spezifische Form der Aufnahme von Beziehungen zur objektiven Welt unter Bedingungen der Isolation“ darstellen 41 (JANTZEN/VON SALZEN, 1990, 48). Natürlich treffen die drei Dimensio- nen selbstverletzenden Verhaltens ! entwicklungslogische Antwortreaktion auf eine isolierende Lebensrealität, ! Ausgleich für soziale Interaktions- und Kommunikationsdefizite, ! neuropsychologische Tätigkeit (FEUSER 1980, ebd.), auch auf Kinder mit Gewalterfahrungen zu, ja sie beschreiben sogar verklau- suliert die Komponente der strukturellen Gewalt, indem sie von einer isolie- renden, d. h. deprivierenden Umwelt, dem Fehlen adäquater Kommunikati- onmuster und spezifischen neuropsychologischen Verarbeitungsmodalitäten unter extremen Bedingungen sprechen. Und dennoch wird der Anteil der Gewalt im Rahmen der Entstehung selbstverletzenden Verhaltens empirisch nicht hinreichend exploriert. 42 3. UNTERSUCHUNGSDESIGN 3.1 Die Institution als Lebensraum Seit BRONFENBRENNER (1978) in den siebziger Jahren die ökologische Konzep- tion einer Entwicklung im Kontext vorschlug und ein Schema beschrieb, mit dem die verschiedenen Lebensräume eines Individuums und seine Interakti- onsstrukturen systematisch analysiert werden konnten (1981), gilt dieses theoretische Modell auch für die Heil- und Sonderpädagogik als neue päda- gogisch-ökologische Perspektive zur Erfassung entwicklungsrelevanter Umwelten des Menschen. Innerhalb der Pädagogik gilt er als einzig konse- quenter systemtheoretischer Entwurf, der zwischen entwicklungspsycholo- gischen Ansätzen einerseits und Sozialisationsforschung andereseits vermit- telt: Er geht zum einen über die traditionelle Entwicklungspsychologie hin- aus, die den äußeren Lebensbedingungen eines Menschen lediglich hem- mende oder beschleunigende Wirkung für die ansonsten universell ablau- fenden Entwicklungsschritte zugesteht, zum andern betont er stärker die subjektiven Prozesse des Menschen, die im Rahmen der Sozialisationsfor- schung zugunsten der Wirkung äußerer Bedingungen bisher vernachlässigt wurden. 3.1.1 Die systemisch-ökologische Sichtweise nach BRONFENBRENNER Seitdem der Mensch nicht mehr als selbstregulierendes System, das mit be- liebigen äußeren Reizen fertig wird, aufgefaßt wird, erhalten die menschli- chen Ökosysteme immer größeres Bedeutung (OERTER, 1998, 84ff). Sie umfas- sen mehr als biologische Lebensbedingungen: eine räumlich-materielle Di- mension (Häuser, Möbel, Werkzeuge etc.), eine soziale Dimension des Zu- sammenlebens (implizite und explizite Handlungsvorschriften etc.) und eine kulturelle Dimension (Einrichtungen, die für die menschliche Entwicklung vorgesehen sind, wie Familie und Schule). Das Individuum agiert mit sozia- len PartnerInnen, mit sozialen Gruppen und dem gesellschaftlichen System. Erst das Ökosystem gewährleistet die biologische und psychosoziale Ent- wicklung, dabei wechseln die Umwelten im Laufe des Lebens nicht nur be- trächtlich, sondern es kommen durch den Eintritt ins Berufsleben oder die Gründung einer Familien neue dazu (ebd.). Dabei ist es nicht unerheblich, in welchen Lebensräumen man agiert oder ob sich die Handlungsmöglichkei- ten - beispielsweise durch Abnahme der Lebensräume im Alter - einengen. Bei Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer hohen Institutionsabhän- gigkeit ist von generell eingeengten und einer reduzierten Anzahl der Le- bensräume auszugehen. Ihnen bleiben zum größten Teil Lebensräume wie 43 Berufsleben, Familiengründung und Eigenwohnung verschlossen. Altersab- hängige Lebensräume sind gegenüber nichtbehinderten Personen deutlich reduziert. Während im Kindes- und Jugendalter viele nahezu gleichberech- tigte Instanzen sozialisierende und entwicklungsfördernde Aufgaben über- nehmen (Familie, Schule, Peer-groups, Vereine, später Ausbildungsstätte und Berufsschule), kann es bei geistig behinderten Kindern im Extremfall nur eine einzige (sic!) Institution sein, die zwar unterschiedliche Lebensräu- me anbietet (Schule und Heim), aber alles „unter einem Dach“ verwirklicht. Auch wenn in der Adoleszenz die Möglichkeit zur Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte offensteht, sind Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Der Groß- teil der Beschäftigten verbleibt bis zum Ruhestand in ein- und derselben Ein- richtung, ein Wechsel in andere Einrichtungen bietet durch die ähnliche, fast „gleichgeschaltete“, Konzeption aller Werkstätten keine wirkliche Vielfalt der Arbeitsfelder. Daneben wird in der Regel keine Ausbildung oder Weiter- qualifizierung angeboten. Die Diffusion zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist gering. Es sind eher isolierte Arbeitsstätten, aus denen die Beschäftigten tag- täglich in die Wohnheime bzw. Familie zurückkehren, ohne sich über die Arbeit weiterführende Räume erschlossen zu haben. Aber es sind nicht nur die quantitativen Unterschiede der Lebensräume, die im Vergleich zu nicht- behinderten Menschen im Agitationsradius kleiner ausfallen, sondern auch die qualitativen: Die beiden größten Lebensräume von Menschen mit geisti- ger Behinderung (Wohnstätte und Werkstatt für Behinderte) sind in hohem Maße institutionalisiert. Mit zunehmendem Grad der Institutionalisierung nimmt die Zahl der Handlungsmöglichkeiten ab (JANTZEN, 1993, 35ff). Das bedeutet für unseren Personenkreis, daß intra-institutionelle Interaktion primär auf die dort lebenden und beschäftigten Personen als Interaktions- partnerInnen beschränkt ist, und sekundär auf diejenigen sozialen Gruppen, zu denen die Institution den Kontakt vermittelt. Es spielt also sowohl die Durchlässigkeit der Einrichtung nach außen als auch die individuelle Mobili- tät der Betroffenen eine Rolle. Mobilität meint hier nicht nur die bloße moto- rische Kompetenz, verschiedene Ort aufzusuchen, sondern auch die Voraus- setzungen, die entweder die Einrichtung in Form von Hilfsmitteln und/oder Begleitung zur Verfügung stellt oder über das Individuum im kognitiven, affektiv-sozialen und Wahrnehmungsbereich verfügt (STÖPPLER, 1999, 26ff). Ist die Mobilität gering, sind Menschen mit geistiger Behinderung gezwun- gen, sich ihr soziales Netzwerk ausschließlich in diesen beiden Institutionen aufzubauen. Bleiben diese Lebensorte über einen langen Zeitraum konstant und berücksichtigt man, daß Institutionen einem eher langsamen sozialen Wandel unterliegen, so agieren sie u. U. lebenslang in einer sich nur marginal verändernden Umwelt. Da aber BRONFENBRENNER (1981) menschliche Ent- wicklung als das sich verändernde Individuum in einer sich wandelnden Umwelt begreift, ist die Entwicklung institutionalisierter Personen eng an die eingeschränkten Wandlungsoptionen der betreuenden Einrichtung geknüpft. Folgt man der Theorie LEWINS (1946), der die Individualentwicklung auf dem Hintergrund der Ausdifferenzierung des Lebensraums sieht, wäre 44 die Wirkung eines „Ein-Institutionen-Lebens“ noch restringierender: Das verhinderte Sich-Fortbewegen von einer Region in eine andere und die feh- lende Zunahme der Regionen mit fortschreitendem Alter bzw. Entwicklung, die LEWIN zur nahezu unabdingbaren Grundlage menschlicher Entwicklung macht, würden für die Indivudualentwicklung geistig behinderter Personen in Institutionen Stagnation, wenn nicht sogar Regression bedeuten. An dieser Stelle ist anzumerken, daß hier nicht von Verhinderung von Entwicklung im Sinne des Hospitalismus- bzw. Deprivationssyndrom gesprochen wird, son- dern die Folgen der Institutionalisierung für das Individuum aus ökologi- scher Perspektive abgeschätzt werden. Nicht das Fehlen einer kontinuierli- chen und verläßlichen Beziehung zu einer Bezugsperson steht im Mittel- punkt des Interesses, sondern die Einschränkungen, die das Individuum in seinem Handeln hinnehmen muß. Der auf die Schüler LEWINS, BARKER und WRIGHT (1954), zurückgehende Beg- riff des Settings wird auch von BRONFENBRENNER (1977) aufgegriffen. Ort, Zeit, physikalische Umstände, Aktivität und TeilnehmerInnen sowie ihre Rollen bilden die Elemente eines Settings. Entwicklungsniveau und Verhal- ten eines Individuums werden auf dem Hintergrund des Settings bestimmt. Wechselt das Setting, beispielsweise zwischen Schule und Werkstatt, wech- seln auch die Verhaltensmuster. Damit kann aber ein Wechsel hin zu stereo- typen Verhaltensweisen verbunden sein, der keinen qualitativen Entwick- lungsfortschritt beinhaltet. Natürlich kann dieser Wechsel für die Persön- lichkeitsentwicklung bedeutend sein, weil die (neue) Rolle als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin eingenommen wird. Bleiben aber die Anforderungen gering oder werden stereotyp verlangt, ist das Setting wenig entwicklungs- fördernd. Ähnliches gilt für Settings, die einen Menschen mit geistiger Be- hinderung immer gleichbleibend agieren lassen. Die Person handelt zwar in sehr unterschiedlichen Settings (z. B. Wohnheim, Werkstatt, Freizeitclub), der Umgang mit diesen im Hinblick auf das von ihr erwartete Verhalten im Rahmen einer institutionell determinierten Interaktion ist relativ konstant. So bietet die Umwelt weniger Anreize zur individuellen Entwicklung, als wenn die Person analog der Vielfalt ihrer Settings mit immer unterschiedlichen Handlungsmustern konfrontiert würde. Aber gerade der Umgang mit geistig behinderten Menschen wird immer wieder als vorhersehbar und festge- schrieben kritisiert (JANTZEN, 1993). BRONFENBRENNER (1979) beschreibt die menschliche Entwicklung anhand der Darstellung ihres systemischen Kontextbezuges. Grundlage bilden vier öko- logische Systeme, die ineinander verschachtelt sind und sich wechselseitig beeinflussen. Innerhalb eines Systems bestimmen wiederum Settings das Wirkungsgefüge. Vom Mikrosystem ausgehend, ist jedes folgende System größer und umfassender. Auf den Personenkreis geistig behinderter Erwach- sener in Wohnstätten bezogen, konstituieren sich die ökologischen Systeme etwa folgendermaßen (vgl. auch Abb. 3.1.1.1): 45 Wohnstätte * Wohngruppe * formale Organisation institutioneller Auftrag Personalstruktur Mikrosystem räumlich-materielle Ausstattung Bewohnerstruktur Mesosystem Arbeitsplatz Gemeinde Infrastruktur Soziale Kontakte und Freizeitorte Nachbarschaft Familie und Verwandschaft Psychiatrie Allgemeiner Arbeitsmarkt Exosystem Andere Lebens- und Wohnformen Kultur Recht Wissenschaft Technologie Gesellschaft Politik Makrosystem Systemisch-ökologisches Modell für Erwachsene in Wohneinrichtungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung (nach BRONFENBRENNER, 1979) Abb. 3.1.1.1 Das Mikrosystem ist das unmittelbare System, in dem das Individuum lebt. Im Gegensatz zu dem Mikrosystem Familie handelt es sich bei einer Wohn- gruppe oder Wohnstätte um ein größeres soziales Gebilde. Nicht die klassi- sche Triade Vater-Mutter-Kind ist Grundlage des Settings, sondern eine Mehrpersonen-Einheit, die wiederum dyadisch (und das in mehrere Rich- tungen!) strukturiert ist: Die Dyade „BewohnerIn und Bezugsperson“, die Dyade „BewohnerIn und MitbewohnerIn“ (beim Zwei-Bett-Zimmer), und die Dyade „BewohnerIn“ (zusammen mit den übrigen Mitgliedern einer Wohneinheit) und das für die Wohngruppe verfügbare „Betreuungsperso- nal“. Das Mikrosystem ist an konkrete Settings gebunden, d. h., bestimmte Personen handeln in einer bestimmten räumlich-materiellen Umwelt. Das Mesosystem besteht aus mehreren Settings, denen die Person angehört. Das Mesosystem bildet sich ausschließlich aus den Wechselbeziehungen die- ser Settings, beschreibt also ein Wirkungsgefüge. Das Mesosystem von Be- wohnerInnen kann sich beispielsweise aus Interdependenzen ihrer Rolle ge- genüber der betreuenden Institution (und ihren Leitnormen), ihrer Rolle als Beschäftigte einer Werkstatt für Behinderte und Gemeindekontakten zu- sammensetzen. Die wechselseitige Einflußnahme kann sowohl durch Wider- sprüche als auch gegenseitige Unterstützung gekennzeichnet sein. 46 Das Exosystem kann ein oder mehrere Settings umfassen, denen das Indivi- duum nicht unmittelbar angehört, die aber trotzdem seine Entwicklung be- einflussen oder umgekehrt vom Individuum beeinflußt werden. Das Exo- system für Mitglieder einer Wohnstätte kann sehr unterschiedliche Settings haben: Für manche BewohnerInnen kann es die Psychiatrie sein, in der sie von Zeit zu Zeit untergebracht werden, und ihr Verhalten (z. B. Angst) bestimmen können. Für andere ist es die Außenwohngruppe, in der sie in Zukunft leben möchten und für die sie konsequent lebenspraktische Fertig- keiten einüben. Wiederum andere warten als Noch-Beschäftigte einer Werk- statt für Behinderte auf den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, der so- mit als Exosystem auf sie einwirkt. Das Makrosystem ist leitend für Einstellungen und Ideologien. Es bildet die Ebene der Gesamtkultur und bringt in den Mikro-, Meso- und Exosystemen die entsprechenden Werthaltungen zum Ausdruck. Es ist die Wirkung von Normen und Werten aus Kultur, Wirtschaft, Politik, Recht, Wissenschaft und Technologie, die sich in den Systemen niedrigerer Ordnung bemerkbar macht. Ein gutes Beispiel für die weitreichende Wirkung des Makrosystems ist die Rechtssprechung im Fall der Kölner Wohnstätte (OLG Köln v. 19.11.1998): Laut Gerichtsurteil ist den BewohnerInnen der betreffenden Wohnstätte der Aufenthalt im Garten nur noch nach einem dezidierten Zeitplan gestattet. Die „anormalen“ Lautäußerungen der Menschen hatten die Nachbarn verärgert. Hier hat also eine gesellschaftliche diskriminierende Einstellung gegenüber Menschen mit einer geistigen Behinderung - die sich im rechtlichen Urteil eines Verwaltungsgerichts niederschlägt - ganz konkre- te Auswirkung durch alle Untersysteme hindurch bis hin zum Mikrosytem: Der Garten darf mittags und abends sowie an Sonn- und Feiertagen nur ein- geschränkt oder gar nicht genutzt werden. Gegenstand der hier vorliegenden Untersuchung ist quasi ein Ausschnitt aus dem komplexen System der verschiedenen Umweltebenen, nämlich dem des Mikrosystems „Wohngruppe“ (siehe Abb. 3.1.1.2). Auch hier stehen alle Be- teiligten in wechselseitiger Beziehung zueinander; sie handeln im System. Demnach die Wohngruppe als Mikrosystem zu betrachten, stellt die Koinzi- denz der einzelnen Faktoren auf Mitarbeiter- und Bewohnerseite in den Mit- telpunkt. Bezugsperson und BewohnerIn treffen in einem Agitationsraum aufeinander, in dem sich fünf Merkmalskomplexe vor dem Hintergrund der sichtbaren (und meist offiziellen) Rahmenbedingungen, wie institutioneller Auftrag, Personalstruktur, räumlich materielle Ausstattung, formale Organi- sation des Tagesablaufs sowie Therapie- und Förderangebot, abheben: Es sind auf seiten des Betreuungspersonals die Arbeitsbelastungen (1) und das Selbstverständnis bzw. die Rollenübernahme (2); auf seiten der BewohnerIn- nen Faktoren des Zusammenlebens (3) und besondere Eigenschaften (4) so- wie die allgemeine Qualität der sozialen Beziehungen (5). 47 (1) Zu den Arbeitsbelastungen zählen Arbeits(un)zufriedenheit, Burnout, Um- gang mit Streß sowie Über- und Unterforderung. Aus der Pflegeforschung sind empirische Befunde bekannt, die unterschiedliche Belastungsaspekte nennen: ALBRECHT et al. (1982) sehen die Belastungen vorrangig in der Re- aktionsschnelligkeit, Konzentrationsfähigkeit und Flexibilität, die die Pflegearbeit routinemäßig fordert. GÜNTHER et al. (1989) zählt Zeitdruck und physische Belastungen (Heben, Tragen etc.) zu den ausschlaggeben- den Belastungsfaktoren. PRÖLL/STREICH (1984) betonen die arbeitsinhaltli- chen Anforderungen und arbeitszeitlichen Belastungen durch Wechsel- schichten und Wochenendarbeit. DUNKEL (1994) verfolgt einen Ansatz, der stärker den (berufs-)biographischen Hintergrund und die individuelle Le- bensführung des Personals mit einbezieht. (2) Das Selbstverständnis und die Rollenübernahme werfen Fragen nach dem Paradoxon des Helfens, der Empathiefähigkeit, dem Kommunikations- verhalten und dem Umgang mit körperlicher und emotionaler Nähe auf. Verläßliche Untersuchungen stehen hier aus dem Bereich der Pflegefor- schung aus Altenheimen zur Verfügung. EASTMAN (1985) beschreibt de- tailliert Überforderungssituationen und weist daraufhin, daß Pflegearbeit fast immer Frauenarbeit ist und ausgeübte Gewalt meistens weiblich. Das Selbstverständnis der Pflegenden sowie deren Ängste und resignierende Mechanismen der Zukunftsabwehr werden bei HARTDEGEN (1997) unter besonderer Berücksichtigung der Frustrations-Aggressions-Hypothese behandelt. RUTHEMAN (1993) analysiert die Hilflosigkeit der HelferInnen, und OVERLANDER (1994) akzentuiert Empathie und Gefühlsregulierung. (3) Das Thema Zusammenleben rückt die Strukturen von Wohngruppen und deren Regelwerk sowie die lebensgeschichtlichen Einflüsse der einzelnen Mitglieder in den Mittelpunkt. Dementsprechend sind Schutz der Pri- vatheit, Isolationseffekte, Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Biographie wichtige Ansatzpunkte zum Verständnis des Handelns. Wichtige Er- kenntnisse liefern hier die Forschungsarbeiten von SEIFERT (1997a; 1997b), THESING (1990; 1998) und NEUMANN (1988). (4) Der Komplex der Bewohnereigenschaften wird beherrscht von dem Blick auf sog. Problemverhalten. Heraus sticht vor allem die durch Stereotypien und selbstverletzendes Verhalten geprägte Kommunikation (MÜHL/NEUKÄTER/SCHULZ, 1996; HETTINGER, 1996; ROHMANN/ELBING, 1998). Eine Erweiterung der Betrachtungsdimension erfährt das Problem- verhalten in der Arbeit von SEIFERT (1996), die besonders die psychischen Erlebensprozesse bewußt macht. Neben der Untersuchung von Selbstän- digkeit und Autonomie (HAHN, 1981; HOFFMANN/KLINGMÜLLER, 1994) sind es vor allem die sprachlichen und sozialen Kompetenzen der Bewoh- nerInnen, die speziell in ihrem Einfluß auf die Interaktion mit dem Betreuungspersonal analysiert werden müssen. Umfassende empirische Studien für den Personenkreis geistig behinderter Menschen liegen hier jedoch noch nicht vor. Zum Bereich Sprache und Pflege liegen nur Ansät- ze aus dem Bereich der Alten- und Pflegearbeit vor (ZEGELIN, 1997). 48 (5) Der fünfte und letzte Bereich ist schließlich derjenige, den der hier vorlie- gende Untersuchungsansatz näher beleuchten will: die Qualität der sozi- alen Beziehungen - insbesondere das Konflikt- und Gewaltverständnis der miteinander agierenden BewohnerInnen und MitarbeiterInnen. Zur Pfle- ge- und Betreuungsideologie sind es vor allem die Überlegungen THEUNISSENS (1993; 1995; 1997) zum „heimlichen Betreuungskonzept“ und der asymmetrisch verteilten Macht in Institutionen, die hier hypothesen- bildend gewirkt haben. Die für die Untersuchung von Gewalt und Ag- gression unabdingbare Perzeption von Kommunikationsritualen zwischen BewohnerInnen und Personal, der Klärung des heiminternen Regelsys- tems und moralischen Kodex sowie der Wertschätzung, die sich die kon- fligierenden Parteien entgegenbringen, wurde bisher jedoch noch nicht be- trachtet. Umweltausschnitt: Interaktion der “Bezugspaare” (Betreuer-Bewohner) im sozialen Gebilde “Wohngruppe” institutioneller Auftrag Personalstruktur Mikrosystem formale Organisation Tagesablauf Betreuungspersonal * Individuum * Bewohner(innen) Wohngruppe * Bezugsperson * räumlich materielle Ausstattung  Paradoxon des Helfens  Empathie  Kommunikationsverhalten  Umgang mit körperlicher/ emotionaler Nähe  Arbeitszufriedenheit  Burnout  Streß  Über-/Unterforderung Selbstverständnis/Rollenübernahme Arbeitsbelastungen  Plege- bzw. Betreuungsideologie  Kommunkationsrituale  Regelsystem  Wertschätzung Qualität der sozialen Beziehung Therapie- und Förderangebot Eigenschaften  “Problemverhalten”: Fremd- und selbstverletzendes Verhalten  Selbständigkeit  Sprache  soziale Kompetenzen  Pflegebedürftigkeit Zusammenleben  Schutz und Privatheit  Position in der Gruppe (Isolation?)  Biographie  Mitgestaltung Handeln im System Abb.: 3.1.1.2 Der hier beschriebene Untersuchungsgegenstand ist also ein artifiziell er- zeugtes, engstes Interaktionssystem zwischen einer nahen professionellen Bezugsperson und dem institutionell betreuten, abhängigen Individuum. Es zeichnet sich dadurch aus, daß die Bezugsperson RepräsentantIn der Ein- 49 richtung ist und neben der individuellen Hilfeleistung immer auch Kontrolle ausübt, indem über die persönliche Zuwendung hinaus die Einhaltung vor- gegebener Regeln und Normen überwacht wird und die Ordnung der Insti- tution aufrechterhalten bleibt (NEUMANN, 1988, 123). Auf der anderen Seite perzerpiert die BewohnerIn die professionelle Ausgestaltung dieses Bezie- hungs- und Versorgungsauftrags, der eben auch von Kontrolle und Regle- mentierung begleitet wird. BewohnerInnen werden aber umso mehr Wün- sche nach Nähe, Zugehörigkeit, Freundschaft aussprechen und auch einfor- dern, je größer die Bedeutung dieser Beziehung für sie selbst ist. Bei gleich- zeitigem Wegfall familiärer oder arbeitsplatzbezogener Interaktionssysteme kann die Position der BezugsbetreuerIn für die Herstellung und Aufrechter- haltung befriedigender sozialer Beziehungen zur absoluten „Schaltstelle“ werden. 3.1.2 Strukturmerkmale der Einrichtungen Die insgesamt sieben an dieser Studie beteiligten Einrichtungen bieten Heimplätze ausschließlich für ein und denselben Personenkreis: erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung. Der Anteil der Menschen mit einer ausschließlich körperlichen Behinderung oder psychischen Erkrankung tendiert in den hier befragten Institutionen gegen Null. Der Anteil schwerst- mehrfachbehinderter Menschen ist ebenfalls gering und beträgt in allen Ein- richtungen weniger als 10%. Alle Heime sind so strukturiert, daß sie Wohnplätze in Wohngruppen für acht bis zwölf BewohnerInnen bieten. Nur ein Heim hat einen Teil seiner BewohnerInnen noch stationsähnlich mit bis zu 28 Personen untergebracht, verfügt aber in einem bereits bezogenen Neubau für rund 40% der Bewohne- rInnen über überdurchschnittlich gute Wohnbedingungen (Einzelzimmer, räumlich-materielle Ausstattung). Die Heime unterscheiden sich ansonsten im wesentlichen in der Größe, im Alter der Einrichtung, der Trägerschaft und in den tagesstrukturierenden Angeboten. Vier der Einrichtungen sind vollstationäre, traditionsreiche Großeinrichtungen mit über 150 Bewohne- rInnen; die übrigen drei Einrichtungen bieten teilstationäre Wohnplätze für höchstens 50 Personen und sind im Vergleich zu den Großinstitutionen rela- tiv jung. Die Großeinrichtungen zeichnen sich dadurch aus, daß sie unter dem glei- chen Dach Arbeitsplätze für die BewohnerInnen anbieten, und zwar entwe- der in Form einer (jedoch infolge zu geringer Arbeitsplätze nicht offiziell als 50 solche anerkannten) Werkstatt für Behinderte oder einem sog. „Förderbe- reich“. Eine dieser Einrichtungen bietet darüber hinaus Arbeitsmöglichkeiten in einem zum Heim gehörenden Verkaufsladen und einem „Werkstattate- lier“. Die BewohnerInnen der kleinen Wohnheime sind ausschließlich in externen Werkstätten für Behinderte derselben Stadt oder angrenzender räumlicher Gebiete beschäftigt. Individuelle Therapie- und Förderangebote können in den Großeinrichtungen direkt im Hause in Anspruch genommen werden: Alle Großeinrichtungen verfügen über ein krankengymnastisches und ergo- therapeutisches Angebot. Eine der Großeinrichtungen ermöglicht darüber hinaus ein breitgefächertes, gruppenübergreifendes Freizeitangebot. Die kleinen oder mittleren Wohnheime (bis 50 BewohnerInnen) nehmen insbe- sondere Krankengymnastik, Sport- und Freizeitangebote durch externe An- bieter wahr. Auffällig ist die zwischen den Einrichtungen enorm variierende Tagesstruk- turierung. Während in den kleinen Wohnstätten alle befragten Untersu- chungsteilnehmerInnen eine anerkannte Werkstatt ganztags besuchen (die älteren TeilnehmerInnen teilweise mit reduzierter Stundenzahl), steht in den Großeinrichtungen nicht jeder BewohnerIn ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung. In zwei Einrichtungen kann etwa die Hälfte der Befragten nur stundenweise (z. B. zwei Nachmittage pro Woche) den Förderbereich besu- chen. Außerdem sind TeilnehmerInnen an den Interviews beteiligt, denen kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern die nur ein- bis zweimal wö- chentlich für jeweils eine Stunde zur Motopädie oder Ergotherapie gehen. Die Einrichtungen, in denen nicht für jede BewohnerIn ein geeigneter Ar- beits- und Förderplatz zur Verfügung steht, sind auch diejenigen, in denen ein „Mittagsschlaf“ für die erwachsenen Bewohnerinenn tagesstrukturiende Funktion übernimmt. Die „tote“, beschäftigungslose Zeit zwischen 13 und 15 Uhr wird somit überbrückt und übernimmt gleichzeitig für die Mitarbeite- rInnen eine gewisse Entlastungsfunktion, in der sie „Pause“ machen können. In den Großeinrichtungen steht also nicht jeder BewohnerIn ein Arbeitsplatz zur Verfügung, und nur ganz wenige haben eine ganztägige Beschäftigung, z. B. in der Gärtnerei: wenn sie nur leicht geistig behindert sind und wenn sie männlich sind. Eine weitere Differenz zwischen den Einrichtungen ergibt sich durch den unterschiedlich hohen Anteil von ehemaligen PsychiatriepatientInnen, die als geistig behinderte Menschen jahrzehntelang fehluntergebracht waren (vgl. THEUNISSEN 1985; SEIFERT 1994). Es sind in dieser Studie vor allem eine Großeinrichtung und ein kleines Wohnheim, die im Rahmen der Enthospita- lisierungsbestrebungen überwiegend BewohnerInnen mit langjähriger Psy- chiatrieerfahrung ein Zuhause bieten. In diesen Einrichtungen sind Schlüssel immer noch sichtbar gewordenes Instrument von Macht. Die BetreuerInnen 51 tragen stets einen dicken Schlüsselbund bei sich, der ihnen Zugang zu allen Wohnbereichen ermöglicht. Es sind viele Türen, die ständig auf- und zuge- schlossen werden müssen. Egal, wie ich mich durch die Einrichtung bewege und wieviele Türen ich passiere, es wird ständig vor mir auf- und hinter mir wieder zugeschlossen. Das Rasseln der Schlüssel, wenn sie im Schloß herumgedreht werden, ist permanent im ganzen Haus zu hören. Hier wird alles abgeschlossen - auch ich: Als ich mich mit einer Mitarbeiterin zum Interview ins Dienstzimmer zurückziehe, schließt eine andere Mitarbeiterin uns „automatisch“ ein. Kommentar meiner Gesprächspartnerin: „Sehen’se, das ist Betriebsblind- heit!“. Nicht nur die Wohngruppe an sich ist tagsüber verschlossen, so daß ein gegenseitiger Besuch der Bewohner von verschiedenen Wohngruppen verhindert wird, sondern auch innerhalb der Wohngruppe selbst sind der Waschraum und z. T. die Zimmer abgeschlossen. Die BewohnerInnen sind so gezwungen, sich in den Gemeinschaftsräumen aufzuhalten - ohne Rück- zugsmöglichkeiten. Einerseits sollen auf diese Weise Diebstähle unter den BewohnerInnen verhindert werden, andererseits soll dadurch das „Gemein- schaftsgefühl“ gefördert werden. Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem der laxe Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. In einigen Wohngruppen liegt für einige der BewohnerInnen die Genehmigung zur Freiheitsentziehung vor. Wohn- gruppen- und Haustür sind deshalb ständig abgeschlossen. Jedoch ist da- durch die gesamte Gruppe quasi geschlossen untergebracht (vgl. auch Kap. 5.3.2 „Mitgehangen, mitgefangen!“ und Kap. 5.5.4.4 „Das ist ja wie Knast!“ zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen) In anderen Gruppen wie- derum sind alle BewohnerInnen per Gerichtsbeschluß geschlossen unterge- bracht. Aber daß einzelne Bereiche der Wohngruppe oder sogar die eigenen Zimmer verschlossen bleiben und sich die BewohnerInnen innerhalb des Hauses nicht frei bewegen können, dafür gibt es eigentlich keinen Grund. Ihr räumlicher Aktionsradius ist somit in diesen Gruppen äußerst begrenzt. Ob die Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen immer noch vorliegt, muß in regelmäßigen Abständen immer wieder überprüft werden. Auch das Argument, daß sich jemand ohnehin nicht allein fortbewegen kann und es daher unerheblich ist, ob die Türen verschlossen sind, hat im rechtlichen Sin- ne kein Gewicht. In zwei der Einrichtungen werden ebenfalls die Schränke abgeschlossen. In einigen dieser Wohngruppen werden alle beweglichen Dinge, Kleidung und der gesamte persönliche Besitz der BewohnerInnen in den Schränken unter- gebracht. Dementsprechend leer sind die Zimmer. In den Regalen befinden sich keinerlei Gegestände, nur nacktes Mobiliar schmückt die Zimmer. Um an die Sachen zu gelangen, müssen die BewohnerInnen jedesmal die Mitar- beiterInnen bitten, ihnen Schränke oder Schubladen aufzuschließen. Das Per- sonal reagiert dementsprechend genervt. Bestimmte BewohnerInnen haben 52 das Privileg, einen eigenen Schrankschlüssel zu besitzen, manche dürfen so- gar ihr Zimmer abschließen. Schlüssel werden so erneut zum Statussymbol; diesmal auf der Seite einiger, priveligierter BewohnerInnen. Neben der Tat- sache, daß der verhinderte Zugriff auf die persönlichen Dinge entmündigend wirkt, wird die Gleichheit der Rechte an einem empfindlichen Punkt getrof- fen. Diese Wohngruppen, in denen über wenig persönlichen Besitz verfügt wird, sich kaum Gegenstände, Bilder, Photos etc. in den Räumen befinden, beherbergen diejenigen BewohnerInnen, die im Verlauf der Untersuchung so wenig aus ihrer Vergangenheit erinnern können, deren Biographie durch die lange institutionelle Unterbringung verblaßt ist (vgl. Kap. 5.1.1 und 5.1.2). Es sind diejenigen, deren ganzes Leben allumfassend durch die Institution kon- trolliert wurde und wird, deren Zugang zum eigenen Zimmer tagsüber ver- sperrt bleibt, so daß sie sich bis auf die Nächte unter „Aufsicht“ befinden, selbst ihr Gang zur Toilette über ein Sichtfenster verfolgt werden kann. In einigen Wohngruppen sind die Fenster nicht zu öffnen. Damit soll nach Auskunft der MitarbeiterInnen vermieden werden, daß sich die Bewohne- rInnen aus den Fenstern herauslehnen und PassantInnen ansprechen. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel als Reaktion auf Beschwerden vorüberge- hender Personen, die sich durch die HeimbewohnerInnen belästigt fühlen. Freiheitsentziehung erfolgt demnach sogar auch, wenn lediglich dem Unver- ständnis unbeteiligter Dritter vorbeugend entgegnet werden soll. Eine weitere strukturelle Auffälligkeit ist die, daß nicht in allen Einrichtun- gen die BewohnerInnen Zugang zum Kommunikationsmittel Telefon haben. Viele haben den Umgang mit dem Medium noch nicht einmal erlernt. Das Telefon kann weder dazu genutzt werden, Verabredungen zu treffen oder Kontakte aufrecht zu erhalten (entweder nach außen oder zwischen den Wohngruppen untereinander), noch dazu, in einer Gefahrensituation Hilfe zu holen. Das Telefon ist allein Privileg des Personals. Ihren Wunsch nach Telekommunikation drücken jedoch die „Spieltelefone“, die einige Bewohne- rInnen besitzen, deutlich aus. Auch außerhalb des Heimgeländes können viele keine öffentlichen Telefonzellen benutzen, weil in ihrem Leben durch eine totalversorgende Institution bisher noch kein Grund bestand, sie den Umgang mit Telefonkarte und Zahlenkombinationen erlernen zu lassen. Problematisch ist ebenfalls der fehlende Einsatz von Kommunikationsmitteln für nichtsprechende BewohnerInnen. Gerade in den Einrichtungen mit einem hohen Anteil hospitalisierter und mutistischer Personen sowie gehörloser Menschen sind diese abhängig von der Verfügbarkeit der MitarbeiterInnen, die eine Gebärdensprache beherrschen oder aber Symboltafeln etc. benutzen. Sind diese Personen nicht im Dienst, haben sich auch die Möglichkeiten der BewohnerInnen zur Kommunikation erschöpft. Generell betonen die Mitar- beiterInenn die Gefahr, daß Kommunikationmittel für Nichtsprechende 53 den HeimbewohnerInenn vorenthalten werden, weil diese nicht bekannt sind oder nicht ausprobiert werden. Darüber hinaus bezieht sich die am häu- figsten verwendete vereinfachte Gebärdensprache sowie der Basissatz der Kommunikationstafeln nur auf institutionseigene, d. h. tagesablaufspezifi- sche Bedürfnisse. Über andere Themen können die Betroffenen nicht kom- munizieren, weil ihnen die Gebärden bzw. Symbole dafür vorenthalten wer- den. Es muß also festgehalten werden, daß gerade in den Großeinrichtungen Pro- zesse der Umstrukturierung im Sinne der Enthospitalisierung und Normali- sierung noch nicht abgeschlossen sind. Das, was KING/TIZARD/RAYNES (1971) und GOFFMAN (1973) als institutionsorientierte Praktiken beschrieben haben, und denen WENDELER (1993) die bewohnerorientierten Praktiken ge- genüberstellt, kann immer noch als institutionsdominierende Faktoren verstan- den werden: ! Leben, Arbeiten, Wohnen unter derselben Autorität ! Apodiktischer Tagesablauf und Starrheit der Routine ! Gruppenweise Behandlung ! Biographieverlust ! Entpersonalisierung durch fehlenden Besitz (besonders aus der Vergan- genheit) ! Lebensweltliche Distanz zwischen Betreuungspersonal und Betreuten ! Beschränkter und kontrollierter Kontakt zur Außenwelt ! Entwicklung stereotyper Betrachtungsweisen zwischen den Gruppen. Alle Wohngruppen sind soziale Orte, an denen die HeimbewohnerInnen nicht nur alle Lebensvorgänge, die nichtbehinderte Menschen in ihren Fami- lienwohnungen erleben (SCHLAICH/SCHEUBER, 1985, 168; NEUMANN, 1988, 104), erfahren, sondern das Heim ist auch meistens der einzige soziale Raum, in denen fast alle Angelegenheiten des Leben stattfinden. Freizeit findet nach wie vor - vor allem in den Großeinrichtungen - überwiegend innerhalb der Wohngruppe oder zumindest auf dem Heimgelände statt. Die sozialen Handlungsräume der BewohnerInnen befinden sich fast alle innerhalb des Heims, die Konfrontationsräume daher ebenfalls. 54 3.2 Untersuchung von komplementären Beziehungen Bei dem von BetreuerInnen - und BewohnerInnen gemeinsam erlebten Alltag der Wohneinrichtung kann nicht von einer gemeinsamen sozialen Realität im Sinne einer übereinstimmenden sozialen Konstruktion von Wirklichkeit aus- gegangen werden. Normalerweise nehmen wir an, daß die Welt so ist, wie wir sie sehen, und daß andere das uns Umgebende mehr oder minder genau so erfahren wie wir. Anders aber in der Arbeit mit geistig behinderten Men- schen: BetreuerInnen sind stets gezwungen, daß ihre Erinnerung an einfache Ereignisse und ihre Beschreibung sozialer Sachverhalte nicht unbedingt der Rezeption von Ereignissen und Beschreibungen sozialer Geschehnisse der von ihnen betreuten behinderten Menschen entsprechen. 3.2.1 Soziale Realität aus unterschiedlichen Perspektiven: Interviews mit Personen in komplementären Beziehungen Die von SCHÜTZ (1971) anschaulich beschriebene Unterstellung, daß meine Welt auch deine Welt ist, und daß folglich eine gewisse Vertauschbarkeit und Reziprozität der Perspektiven herrscht, gilt erst recht nicht in einer dia- metral angelegten Beziehung wie der von BetreuerInnen und Betreuten, Ver- sorgerInnen und Versorgten. Und trotzdem schleicht sich eine vermeintliche Objektivität, nicht als Ursache, sondern als Folge einer scheinbaren sozialen Konsensbildung ein. Ein grundlegender Kodex (Heimregeln, Absprachen der Wohngruppen etc.) suggeriert gleiche oder ähnliche Perspektivität, kann aber nicht von beiden Gruppen identisch reflektiert werden. Eine hohe Ein- heitlichkeit der Realitätserfahrung kann im Sinne WATZLAWIKs (1980) auch für diese zusammen handelnden Gruppen nicht vorausgesetzt werden. Wie aber sieht die Konstruktion der sozialen Alltagswirklichkeit zwischen engen InteraktionspartnerInnen, wie den beiden Mitgliedern des Bezugsper- sonen-Systems, aus? Gewährt eine zum Teil über Jahre verläßliche und sta- bile Zweierbeziehung tatsächlich eine gemeinsame kognitive und affektive Orientierung? Ist das aufeinander bestimmte Handeln nur eindimensional interpretier- und verstehbar? Kann man in eng verknüpften Gemeinschaften immer die Gefühle und Erwartungen des anderen beschreiben oder antizi- pieren? Gerade von den betreuten Menschen wird den MitarbeiterInnen ein nicht selten gewaltiger Vertrauensvorschuß gewährt. Er basiert auf der na- hezu unumstößlichen Annahme, daß die Bezugsperson in gleicher Wahr- nehmung der Wirklichkeit die „richtigen“ Interessen vertritt. Umgekehrt 55 vertraut diese darauf, daß sie soziale Situationen - aus der gemeinsamen Er- fahrung mit ihrem betreuten Menschen heraus - entsprechend interpretiert. Über Jahre kann so eine „Beziehungsblindheit“ entstehen, in der irrtümlich von falschen Grundannahmen ausgegangen wird. Statt einem tatsächlichen Konsens beherrschen Konsensfiktionen die Interaktion zwischen Betreu- ungsperson und betreutem Menschen. Zusätzlich sind MitarbeiterInnen in den Einrichtungen einem hohen Konsensdruck ausgesetzt. Ihnen wird eine professionelle Einschätzung und Beurteilung der Bedürfnisse der ihnen an- vertrauten Menschen und situativ richtiges Handeln abverlangt. Man stelle sich vor, daß Gestik und Mimik einer nichtsprechenden BewohnerIn über Jahre hinweg fehlinterpretiert und ihr damit die Erfüllung eines grundlegen- den Bedarfs vorenthalten wrd. Steigt jedoch der Konsensdruck auf das Per- sonal, wird auch dessen Tendenz zunehmen, vorhandene Divergenzen weg- zuinterpretieren. Was also kann zur Grundlage hoher Übereinstimmung zwischen beiden In- teraktionspartnerInnen werden? „Objektivität“ scheidet aufgrund der unter- schiedlichen Perzeption sozialer Situationen aus. Wahrnehmungsstörungen der Betreuten, hohes Maß an Abhängigkeit etc. gestalten die Interpretation der Wirklichkeit äußerst variabel. Wertkonsens und normative Orientierung unterscheiden sich ebenfalls stark voneinander. Die Professionellen werden versuchen, „gute“ Arbeit im Sinne ihres pädagogischen Konzeptes zu leisten, sie repräsentieren dabei den Auftrag der Institution. Die betreuten Menschen erhoffen sich im Rahmen einer u. U. maximalen Anpassung an das System ihrer Einrichtung eine möglichst umfassende Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Sie werden dabei Verhaltensweisen entwickeln, die ihnen die Erfüllung ihrer Wünsche versprechen, sie aber in Konflikt mit den Regeln der Institution bringe können (wie beispielsweise der durch Aggression zum Ausdruck ge- brachte Wunsch nach Aufmerksamkeit und Zuwendung). Eine ausschließliche Befragung der MitarbeiterInnen spiegelt deshalb die Alltagsrealität nur einseitig wider. Dabei ist gerade die Erfassung von Unter- schieden in der Realitätssicht beider Gruppen von großem Interesse. Wo läßt sich ein enger Zusammenhang zwischen den Antworten der BewohnerIn und der Bezugsperson feststellen, wo aber lassen sich große Unterschiede quantifizieren? Die Messung von Übereinstimmung und Divergenz soll ver- schiedenartige Differenzen der Realitätssicht beider Parteien zu Tage för- dern: a) systematische Unterschiede, die in der diametral angelegten Versor- gungsbeziehung beider Personen begründet liegen bzw. darin, daß sich die Realitätssicht aus der jeweiligen Zugehörigkeit zu der bestimmten Gruppe rekrutiert und b) unsystematische Unterschiede, die von Bezugssystem zu Bezugssystem variieren und sich durch spezifische persönliche Merkmale erklären lassen. Geringe Übereinstimmung weist so auf eine sehr unter- schiedliche Realitätskonstruktion und -wahrnehmung hin. 56 Im Gegensatz zu anderen Bereichen ist bei Fragen nach der Einschätzung und Beurteilung von Sozialbeziehungen in abhängigen Konstellationen wie denen zwischen Betreuungspersonal und Betreuten die Nichtübereinstim- mung problematisch. Sie zeigt an, daß es keine „objektiven“ Tatbestände ge- ben kann, daß also ein- und dieselbe Situation von beiden Gruppen unter- schiedlich rezipiert wird. Wenn Wahrnehmung und Wiedergabe von sozia- len Situationen intersubjektiv übereinstimmen, bedeutet dies, daß es keine Motive der jeweiligen beobachtenden Person gibt, die Realität anders wie- derzugeben, als sie ist. Umgekehrt liegt die Schlußfolgerung nahe, daß bei fehlender Übereinstimmung triftige Gründe für eine abweichende Einschät- zung der Lage anzunehmen sind. 3.2.2 Samplestruktur des Wohngruppen-Subsystems „BetreuerIn-BewohnerIn“ Die in die Untersuchung einbezogenen geistig behinderten Menschen (n= 67) und ihre (Bezugs-)BetreuerInnen (n=50) bilden das Wohngruppen- Subsystem, dessen dichotome Struktur hier Gegenstand einer näheren Be- schreibung ist. Die Zusammenarbeit zwischen HeimbewohnerIn und Betreu- erIn sollte mindestens ein halbes Jahr dauern, um in die Befragung mit auf- genommen zu werden. Im Durchschnitt dauerte sie bereits zwei Jahre; 24% der Befragten hatten sogar vier Jahre oder länger dieselbe BezugsbetreuerIn. Grundlegendes Auswahlkriterium für die Bezugspaare waren jedoch Bereit- schaft und Interesse der Menschen mit geistiger Behinderung, über das Le- ben in ihrer Wohngruppe zu sprechen. Mit dieser Bereitschaft bestimmten die BewohnerInnen gleichzeitig die dazugehörigen Bezugspersonen. Da das Hauptmotiv dieser Untersuchung auf dem Umgang mit Konflikten und Ge- walt liegt und die Analyse der Interaktion zwischen BezugsbetreuerIn und BewohnerIn den Schwerpunkt bildet, war es unabdingbare Voraussetzung für die halbstandardisierte Interviewsituation, daß die geistig behinderten TeilnehmerInnen in der Lage waren, eine verbal dialogische Beziehung auf- zubauen. Die kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten bewegten sich fast ausschließlich im Bereich des Personenkreises, den die sonderpädagigische Terminologie als „leicht geistig behindert“ einstuft. Unter ihnen sind Men- schen mit Down-Syndrom, Personen mit einer „frühkindlichen Hirnschädi- gung unklarer Ätiologie“, Frauen, bei denen wahrscheinlich die Mißhand- lung und Vernachlässigung durch die Eltern die geistige Behinderung (mit)bedingt haben und solche, die in den 40er Jahren als „lebensuntüchtig“ in eine Anstalt eingewiesen wurden. Nur wenige waren zusätzlich körper- lich behindert, zwei TeilnehmerInnen hatten eine Sehschädigung und weite 57 re zwei eine autistische Symptomatik. Der Anteil der Personen mit selbst- verletzenden Verhaltensweisen waren dagegen äußerst hoch: In der Gruppe der Personen in Langzeitinstitutionen hatte rund die Hälfte autoaggressive Auffälligkeiten oder parasuizidale Verhaltensweisen. In den kleinen Einrich- tungen, in denen mehrheitlich die Betroffenen erst seit wenigen Jahren un- tergebracht waren, sank die Prävalenz auf unter 20%. Wenn auch die Ätiolo- gie der Behinderung und Lebensbedingungen der BewohnerInnen sehr un- terschiedlich sein konnten, so verfügten doch alle Befragten über einen gro- ßes passives Sprachverständnis und einen differenzierten aktiven Wort- schatz. Die unter Vierzigjährigen mit langer schulischer Förderung konnten zum großen Teil sinnentnehmend lesen und im begrenzten Umfang schrei- ben. Bei den über Vierzigjährigen war nicht immer gewährleistet, daß sie in Kindheit und Jugend regelmäßigen Unterricht erhalten hatten. Unter ihnen befinden sich zum größten Teil Menschen, die unter hospitalisierenden Le- bensbedingungen aufgewachsen sind und langjährige Psychiatrieaufenthalte hinter sich haben. Die Auswirkungen ihrer deprivierenden Unterbringung sind bis heute sichtbar und haben, wie insbesondere das Kap. 5 zeigen wird, massiven Einfluß auf den Umgang mit Konflikten und Gewalt in ihrem Le- ben. Folgende Auffälligkeiten zeigen sich in den Interviewsituationen: ! Sprachmanierismen: Darunter fallen stilistische sprachliche Auffälligkeiten wie Echolalien oder sich wiederholende und sich selbst bestätigende Satz- fragmente wie „Mir geht’s guuut.“ ! Autoritäsabhängigkeit: Viele der TeilnehmerInnen neigen dazu, die Fragen so zu beantworten, daß sie das vermeintliche Wohlwollen der BetreuerIn- nen oder der Interviewerin erlangen. ! Verlust individueller Besonderheit: Die Bedürfnisse der TeilnehmerInnen treten nivelliert in Erscheinung. Erst durch wiederholtes Nachfragen sind sie in der Lage, ihre Wünsche und Bedürfnisse in bezug auf ihre Wohn- gruppe oder individuelle Hilfeleistung zu präferieren. ! Passive Abhängigkeit: Sie reagieren in der Interviewsituation auf alle Stö- rungen. Obwohl eine feste Gesprächszeit im Dienstzimmer vereinbart ist, lassen sie sich von MitbewohnerInnen wegziehen und von anderen wie- der zurückschicken. Wenn jemand sie auffordert, etwas zu tun, machen sie es sofort, egal wie sinnentleert die Tätigkeit ist, die gerade von ihnen verlangt wird. ! Initiativlosigkeit: Das, was die TeilnehmerInnen über ihr Freizeitverhalten berichten, ist von starker Initiativ- und Orientierungslosigkeit geprägt. Sie wissen nicht, wie sie ihre freie Zeit außerhalb von Werkstatt und Förder- bereich verbringen. ! Stereotypien und Haltungsanomalien: Bei einigen InterviewpartnerInnen drücken sich die langen sozial-emotional deprivierenden Heimerfahrun- gen ohne konstante Bezugsperson immer noch körperlich aus. Eine ver- langsamte Grobmotorik und eine schlaffe Körperhaltung sowie das stereo- type Hantieren mit Gegenständen oder die Beschäftigung mit dem eige- nen Körper durch Schaukeln des Oberkörpers oder Hin- und Herbewegen 58 des Kopfes sowie das schnelle Drehen und Verbiegen der Extremitäten zeugen noch immer von ihrer kontaktarmen früheren Lebensumwelt. Die Dauer ihrer Unterbringung ist deshalb in diesem Kontext stärker zu be- rücksichtigen als beispielsweise das Alter der Betroffenen. Die jüngste Teil- nehmerIn war 27 Jahre alt, die älteste 75. Die Heimdauer bewegte sich zwi- schen 2 und 67 Jahren. Zwei TeilnehmerInnen wurden bereits in der sie ver- sorgenden Institution geboren. 57% der Befragten waren weiblich, 43% männlich. Dem so umrissenden Personenkreis standen 73% weibliches und 27% männ- liches Betreuungspersonal gegenüber. Sie alle verfügten über eine mindes- tens einjährige Berufserfahrung. Der größte Teil (43%) ist seit 6 bis 15 Jahren im Heimbereich tätig; 35% arbeiten seit 1 bis 5 Jahren in den Heimen; 22% seit über 15 Jahren. Die meisten von ihnen sind jünger als die Menschen, die sie betreuen. 51% sind zwischen 19 und 35 Jahren. Der Anteil der über Fünf- zigjährigen - die älteste Mitarbeiterin war 59 Jahre - liegt nur bei 12%. Das Ausbildungsprofil des Personals ist breitgefächert. Das Kap. 5 der Auswer- tung berücksichtigt vor allem den Umstand, ob die MitarbeiterIn über eine pädagogische Ausbildung verfügt. 59% des befragten Personals sind (in ab- steigender Häufigkeitsrate) ErzieherInnen, HeilerzieherInnen, Heilerzie- hungspflegerInnen, DiplompädagogInnen, SozialpädagogInnen, Querein- steigerInnen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation, Grund- und Sonder- schullehrerInnen, DiakonInnen; HeilerziehungshelferInnen. 41% hatten kei- ne pädagogische Ausbildung, sondern verfügten über eine medizinische o- der fachfremde Ausbildung (wieder in absteigender Prävalenz): Kranken- schwestern, z. T. mit psychiatrischer Fachausbildung; Geisteswissenschaftle- rInnen, KrankenpflegerInnen, AbsolventInnen eines praktischen Jahres, Hilfskräfte ohne Ausbildung. Die MitarbeiterInnen in zwei Langzeitinstitutionen klagen darüber, daß die Gruppenleitung häufig an eine ältere KollegIn mit medizinischer Ausbildung geht. Die jüngeren KollegInnen, die der Führungskraft zugeordnet werden, verfügen meist über eine (Heil-)Erzieherausbildung und sind folglich in ihrer Arbeit stärker pädagogisch orientiert, während bei der Gruppenleitung häu- fig ein eher medizinisch-psychiatrisches Denken vorherrscht. Es wird in die- sem Zusammenhang mehrfach kritisiert, daß durch die konventionelle Per- sonalbesetzung alte, überholt geglaubte Strukturen weiter tradiert werden. In den traditionellen Häusern äußern gerade die älteren MitarbeiterInnen hin- und wieder die Sehnsucht nach der „guten alten Gummizelle“. Die kar- thatische Funktion wird von ihnen hervorgehoben: „Manchmal denke ich, eine Gummizelle wär’ doch gut. Dann würd’ ich sagen, ‘so Micha, jetzt tob’ Dich mal ‘ne halbe Stunde aus, dann is’ wieder gut.“ (Frau Trenkler, 57 Jah- re). 59 Was aber vor allem auffällig ist, ist der stark verhaltenstherapeutische Um- gang mit BewohnerInnen in den Großinstitutionen, wobei vorrangig mit Be- strafung und negativen Verstärkern gearbeitet wird. Maßnahmen der Ver- haltensmodifikation berühren auch die Interviewsituationen. Ein Beispiel: Ich besuche eine Wohngruppe am Vorabend eines Interviews mit einem der Bewohner, um ein Vorgespräch mit den MitarbeiterInnen zu führen. Es ist kurz nach 20 Uhr und in dieser Gruppe bereits Schlafenszeit. Herr Engel (28 Jahre, seit dem 3. Lebensjahr im Heim), mit dem ich am nächs- ten Tag zum Gespräch verabredet bin, liegt schon fixiert im Bett. Er möchte den Besuch begrüßen, schreit und rüttelt am Bettgestell, um auf sich aufmerksam zu machen. Eine der MitarbeiterInnen geht in sein Zimmer und „handelt“ mit ihm folgenden Kompromiß aus: Er verhält sich ruhig, dafür kommt der Besuch zum Verabschieden und Gute- Nacht-Sagen in sein Zimmer. Für Herrn Engel jedoch eine fatale Situati- on: Natürlich schafft er es nicht, über eine Stunde ruhig zu bleiben, zu selten ist abendlicher Besuch. Die Zeit des verharrenden stillen Wartens im fixierten Zustand wird ihm zu lang. Immer wieder schreit und klopft er erfolglos an sein Bett. Der Besuch wird aber auf sein Drängen hin auch nicht in sein Zimmer gelassen; statt dessen werden die Türen geschlos- sen, um sein Schreien und Rufen zu ignorieren. Auch wenn diese Maßnahme ursprünglich als positiver Verstärker ge- plant war („Wenn Du ruhig bist, dann kommt der Besuch und sagt Gute Nacht.“) verkehrt sie sich hier ins Gegenteil: Er wird a) isoliert und b) mit dem Entzug wichtiger Zuwendung bestraft. Herr Engel durchlebt damit erneut die Erfahrung, die sich ohnehin durch sein ganzes Leben zieht. Ihm wird die Basisgrundlage einer individuellen Aufmerksamkeit und Beachtung sowie einer selbstbestimmten Kontaktaufnahme im Rahmen einer zweifelhaften erzieherischen Maßnahme verweigert. M. E. ist gera- de der Zuwendungs-/Liebesentzug bei hospitalisierten Menschen be- sonders fatal: Eine ewige sozial-emotionale Mangelsituation wird so im- mer wieder neu bekräftigt. Da hospitalisierte Menschen extrem auf sozi- ale Zuneigung angewiesen sind, kommt das Vorenthalten von Kontakten bei ihnen einer existenziellen emotionalen Erpressung gleich. Ein weiteres Spezifikum der Betreuungsarbeit sind neben dem Umgang mit Hospitalismusschäden, die als Resultat struktureller Gewalt gesehen werden können, die Erfahrungen der HeimbewohnerInnen mit existentiellen Bedro- hungen durch personale Gewalt. Bevor im Kap. 5 der Auswertung näher auf familiäre und gesellschaftliche Tötungsphantasma (NIEDECKEN, 1989; WOLFENSBERGER, 1991) eingegangen wird, soll an dieser Stelle bereits auf die Schilderung drastischer Tötungsabsichten Dritter hingewiesen werden. Fol- gender Vorfall ist vielen MitarbeiterInnen einer der befragten Institutionen bestens bekannt: Herr Lesker (55 Jahre, seit 40 Jahren im Heim) stammt aus einer kinder- reichen Familie, die nach Auskunft der BetreuerInnen für Herrn Lesker und seine leichte Behinderung ein ungünstiges soziales Milieu bildet. Seine Behinderung wird demnach in den Akten als Milieuschädigung ge- führt. Bis zu seinem 15. Lebensjahr wohnt er zu Hause in einer ländlichen 60 Umgebung. Tagsüber vertreibt er sich die Zeit draußen in der Natur. Ei- nes Tages ist er mit einem Mähdrescher allein auf einem Feld, Herr Lesker interessiert sich für die Technik der landwirtschaftlichen Geräte. Doch der Fahrer setzt sich plötzlich auf den Mähdrescher und sagt: „Jetzt fahr ich Dich tot!“. Er wird zwar verletzt, kann sich aber im letzten Mo- ment retten und erzählt seiner Mutter von dem Angriff auf sein Leben. Der Fall kommt vor allem durch Intervention der Nachbarn zur Anzeige, wird aber später fallengelassen, obwohl es sich um Mordversuch handelt. Die Eltern fühlen sich überfordert, entsprechenden Druck auf die Polizei auszuüben, die die Aussage eines „behinderten Jungen“ nicht ernst ge- nug nehmen. Der Fall kommt zu den Akten und beeinflußt dennoch Herrn Leskers Leben enorm, dessen Lebenseinstellung von der Überzeu- gung geprägt ist, jemand zu sein, „den man besser totfährt“. Die Beispiele von Herrn Lesker und Herrn Engel haben illustriert, daß der im Rahmen dieser Untersuchung interviewte Personenkreis bereits vielfältige Erfahrungen mit struktureller oder personaler Gewalt, innerhalb oder au- ßerhalb der Einrichtung, gemacht haben kann und damit ein ganz bestimm- ter Umgang mit Konflikten und Gewalt erlernt wurde. Abschließend soll noch kurz auf den Personalschlüssel der Betreuungsarbeit eingegangen werden, und zwar nicht auf den statistischen, der mit den Kos- tenträgern ausgehandelt wurde, sondern auf den, den ich im Rahmen meiner Befragung tatsächlich vorfand. Generell haben Wohnstätten soviel Personal- stellen wie Wohnheimplätze. Das BetreuerIn-BewohnerIn-Verhältnis des pä- dagogischen Personals, das gerade im Dienst ist, liegt im Bundesdurchschnitt bei 1:3 (WACKER et al. 1998, 139). Es kann aber zwischen der unterschiedli- chen Konzeption von Heimen als teilstationäre oder vollstationäre Einrich- tung, zwischen den Zugeständnissen an Kostenträger und der Pflegebedürf- tigkeit der BewohnerInnen erheblich divergieren. In den hier befragten Insti- tutionen hing der Betreuungsschlüssel von den unterschiedlichen Wohnan- geboten ab und konnte selbst innerhalb derselben Einrichtung erheblich schwanken. Trainingswohngruppen waren beispielsweise schlechter perso- nell besetzt als die übrigen Wohngruppen. In den kleinen Wohnheimen schwankte das Betreuungsverhältnis zwischen 1:4 und 1:8, weil jede zweite Schicht einfach oder doppelt besetzt war. In den Großinstitutionen waren einige der Wohngruppen ähnlich personell besetzt; im vollstationären Be- reich gab es jedoch auch Wohnangebote, in denen zwei MitarbeiterInnen für 20 bis 28 BewohnerInnen im Dienst waren, an Wochenenden, bei Krankheit und akutem Personalmangel auch schon mal alleine. In den Großeinrichtun- gen mit einem hohen Prozentsatz an medizinisch ausgebildetem Personal kann es so auch vor kommen, daß keine einzige pädagogische Kraft im Dienst ist und die Gruppen von ausschließlich anders qualifiziertem Fach- personal geführt werden. 61 3.2.3 Werte in engen sozialen Beziehungen: Von der ethischen Norm zur empirischen Hypothese Die hauptsächliche Schwierigkeit in der hier vorliegenden Arbeit besteht darin, aus den übermittelten Normen und Werten der befragten Bezugspaare diejenigen Einstellungen und Bewertungen herauszulösen, die in eine empi- rische Hypothese überführt werden können. Die Ausgestaltung des Bewoh- nerIn-BetreuerIn-Verhältnisses ist von so zahlreichen intra- und extraperso- nalen Faktoren abhängig, daß sie kaum im Rahmen einer Untersuchung er- schöpfend erfaßt werden könnten. Wo also anfangen? Auf seiten der Bet- reuerInnen zählen sicherlich zu den wichtigsten intrapersonalen Faktoren Selbstverständnis und Rollenübernahme - beides ist geprägt von pädagogi- schen Leitbildern und dem individuellen Lebensstil (vgl. LEBENSHILFE BERLIN 1995, 256; HÄHNER 1995, 262). In den Bereich der extrapersonalen Faktoren fällt im Grunde der gesamte gesellschaftliche Überbau, der sich im System der Hilfen und damit letzendlich in der konkreten Konzeptionalisierung der Wohnstätte niederschlägt. Auf seiten der BewohnerInnen nehmen sich die intra- und extrapersonalen Faktoren etwas anders aus. Im Gegensatz zu den BetreuerInnen, deren Handeln in einem professionellen Kontext gesehen werden muß (ihr Handeln ist beruflicher, nicht privater Natur), sind es bei den BewohnerInnen lediglich die extrapersonalen Faktoren, die ähnlich den BetreuerInnen durch die Heimkonzeption geprägt sind. Ganz anders bei den intrapersonalen: Hier sind es die individuellen Eigenschaften und Persön- lichkeitsmerkmale der BewohnerInnen, die in das Betreuungsverhältnis ein- gebracht werden. Im Gegensatz zu den Eigenschaften ihrer BetreuerInnen sind sie nicht durch ein berufliches Selbstverständnis oder einen pädagogi- schen Auftrag überlagert. Als BewohnerInnen handeln und denken sie exis- tentiell - die Wohnstätte ist ihr Lebens-, nicht ihr Arbeitsfeld. Wenn man nun annimmt, daß die BetreuerInnen nicht als Privatpersonen, sondern gemäß ihrer (beruflichen) Rolle handeln, aber auf als Privatpersonen agierende Menschen in ihrem intimstem Bereich, dem Wohnbereich treffen, kann nicht von einem - in Theorie und Praxis immer wieder beschwörten - partner- schaftlichen Assistenzverhältnis die Rede sein (vgl. KLAUß/WERTZ- SCHÖNHAGEN 1993; BUNDESVEREINIGUNG LEBENSHILFE 1995; 1996; SEIFERT 1997a; 1997b; WACKER et al. 1998; THESING 1998). Das berufliche Handeln muß gemeinhin als professionelles Handeln quasi als richtig und gut ange- nommen werden, sofern keine eklatanten Verstöße gegen das berufliche E- thos registriert werden. Gleichzeitig konstituieren wir aber damit, daß, wenn Bewohnerverhalten davon abweicht, es sich um falsches Verhalten handeln muß. Akzeptieren wir diese Asymmetrie des Betreuungsverhältnisses, sind wir gleichermaßen gezwungen, uns ein in seinen Grundzügen paternalisti- sches Verhältnis einzugestehen. Es wird somit eine Autonomieunfähigkeit der BewohnerInnen jenseits ihrer tatsächlichen Fähigkeiten konstituiert. Pa- rallelen zum Arzt-Patienten-Verhältnis drängen sich insofern auf, als daß die 62 fünf Grundzüge eines konservativen Arzt-Patienten-Verhältnisses auch in Beziehungsmustern der BetreuerInnen und BewohnerInnen wiederzufinden sind: 1. Die pädagogische Betreuung ist darauf ausgerichtet, das Wohl der BewohnerInnen in den Mittelpunkt zu stellen Dabei wird der affi- mierte Leitsatz „doctor knows best“ im paternalistischen Sinne ange- wandt. 2. Die für das Arzt-Patienten-Verhältnis typische Asymmetrie hinsicht- lich fachlichen Wissens trifft ebenfalls auf das BetreuerIn-BewohnerIn- Verhältnis zu. 3. Eine Asymmetrie besteht ebenfalls in bezug auf den Grad der Invol- viertheit des Handelns. Während das Handeln der BetreuerInnen ein veräußerlichtes, d. h. professionalisiertes Verhalten ist, betrifft es die BewohnerInnen direkt, d. h. ihre Person. 4. Das wiederum zieht einen ganz unterschiedlichen Grad an Betroffenheit nach sich. 5. Schließlich konstituiert sich aus dem ungleichen Verhältnis ein Kom- petenzverlust der BewohnerInnnen; die Macht ist ungleich verteilt (vgl. hierzu KUTTIG 1993, 268ff). Die in der Sonder- und Heilpädagogik propagierten Leitwerte von Autono- mie und Selbstbestimmung bleiben aber (unerreichbares) Ideal, an das man sich allenfalls annähern kann, wenn Macht weiterhin an Wissen, professio- nelle Kompetenz und Verweigerung von Involviertheit, also professionelle Distanz, geknüpft ist. Oder umgekehrt gedacht, wenn das Recht auf Autonomie und damit Teilhabe an der Macht nicht zwingend an Kompetenz der geistig behinderten BewohnerInnen gebunden ist. De facto zeigt sich aber in den hier untersuchten Wohnstätten, daß Entscheidungskompetenz denjenigen Be- wohnerInnen zugestanden wird, die nach dem Empfinden der BetreuerInnen - glei- che rationale Begründungsmuster anwenden wie sie selbst. Je stärker Bewohne- rInnen in ihrem Verhalten davon abweichen, um so heftiger wird ihr Verhal- ten sanktioniert, indem ihnen Entscheidungskompetenz entzogen wird. Ha- ben sie dagegen Verhaltenvorschriften optimal internalisiert, erhalten sie im Rahmen der Institution größtmögliche Entscheidungsfreiheit. Was wäre a- ber, wenn ein Teil der (natürlich nicht lebensgefährdenden) Entscheidungs- kompetenz unabhängig von den rational-kognitiven Fähigkeiten der Bewoh- nerInnen an sie zurückgegeben würde, um ihre Machtposition zu stärken und einer weiteren Verschärfung des asymmetrischen Machtverhältnisses entgegenzuwirken? Diese „kleine Revolution“ im Rahmen erzieherischer Arbeit würde natürlich auch bedeuten, daß BetreuerInnen mitunter auch „pädagogisch irrationalen“ Entscheidungen der BewohnerInnen stattgeben müßten, was u. U. mit erheblich höherem Betreuungsaufwand verbunden ist. Entscheidungen im Betreuungsalltag nicht der eigenen Rationalität folgen zu lassen, sondern sich auf eine u. U. äußerst „eigenwillige“ Logik von Bewoh- nerInnen (die aber im Rahmen ihres eigenes Denksystems überraschend lo- gisch sein können) einzulassen, bedeutet also, nicht nur einen Mehraufwand 63 an Arbeit hinzunehmen, sondern sich auch gegen allgemein anerkanntes Verhalten zu wenden. MitarbeiterInnen treten so quasi in eine kognitive Dis- tanz gegenüber den in der Einrichtung gültigen Normen und Regeln, was sie sehr belasten kann; ist es doch eher so, daß „viele soziale Normen vorgeschrie- ben seien, ohne daß ihr absoluter Wert irgendwie reflektiert würde; sie gelten aus- schließlich, weil das entsprechende Verhalten erwartet wird und hochwahrscheinlich ist. Hier gibt es eine Interaktion: Wertvolles wird erwartet, und Erwartetes und Wahrscheinliches wird wertvoll. Die individuellen Prozesse in diesem Zusammen- hang sind die Attitüden, und die sozialen Phänomene, die mit ihnen zusammenhän- gen, sind die Normen“ (BERGIUS 1976, 35). Ein der sozialen Umwelt, die sich auf eine Ordnung von Werten, ja sogar Rangordung, bezieht, widerspre- chendes individuelles Verhalten, muß MitarbeiterInnen in tiefe innere Kon- flikte führen, zumal die Übereinstimmung mit anderen Menschen höher ein- geschätzt wird als andere Werte (ebd.). Folglich haben MitarbeiterInnen bei einem Verhalten, das von den durch die Institution und die KollegInnen ver- tretenen pädagogischen Normen abweicht, zwei Dinge zu befürchten: ers- tens die negative Bewertung ihrer individuellen Handlung und zweitens den Zweifel an ihrer verantwortlichen Haltung. Die Begriffsexplikation der zentra- len Konstrukte Handeln und Verantwortung soll helfen, die Werte- Dimensionen im sozialen Arbeitsfeld Wohnheim überschaubar zu machen, geht es doch darum, die „richtige“ pädagogische innere Haltung auch nach außen zu transportieren, d.h. zu handeln. Es geht also um die tatsächliche Umsetzung hochrangiger Werte, die in der Praxis als pädagogische Prinzi- pien gehandhabt werden (Selbstbestimmung, Normalisierung, begleitende Assistenz etc.). Handeln ist auch im Kontext sozialer Arbeit „ziel- und norm- orientiertes Verhalten in sozial eingebetteten Verhaltensstrukturen, das ausgerichte- te ist an Strukturimages und an Erwartungen; es ist durch (idealtypische) Modelle in Abhängigkeit von den Strukturen und Strukturimages beschreibbar“ (LENK/MARING 1993, 224). Verantwortung zu übernehmen, bedeutet, daß man sich für Handlungen und seine Folgen verpflichtet fühlt, und zwar hin- sichtlich vereinbarter und allgemeingültiger Standards oder Normen. „Der jeweils Verantwortliche hat eigens und beim Vorliegen spezifischer Voraussetzun- gen fremdes Handeln zu rechtfertigen, zu begründen, dafür einzustehen, es zu ver- treten (ebd., 229f). Dabei kann der Verantwortungsbegriff nur zuschrei- bungsgebunden verwendet werden; er ist so gesehen abhängig von folgen- den Elementen (nach LENK/MARING, ebd.): ! dem Verantwortungssubjekt selber (den MitarbeiterInnen) ! für etwas (also Handlungen, Handlungsfolgen und Zustände in Zusam- menhang mit Pflege und Betreuung) ! gegenüber einem Adressaten (den BewohnerInnen) ! vor einer Sanktionsinstanz (der Heimleitung) ! in bezug auf ein präskriptives, normatives Kriterium (die alle MitarbeiterInnen verpflichtende pädagogische Konzeption) 64 ! im Rahmen eines Handlungsbereiches verantwortlich (gemäß Ausbildung und Tätigkeitsbeschreibung sowie Delegation des Verantwortungsbe- reichs). Diese vielschichtigen Bezugsperspektiven des Verantwortungsbegriffs deu- ten bereits an, daß es entsprechend viele Verantwortungstypen geben muß (nach LENK 1987, 115ff): Da wäre zunächst die Handlungsverantwortung im engeren Sinne einer Haftung und Schadensersatzpflicht. Von MitarbeiterIn- nen immer ins Zentrum gerückt wird hier die Aufsichtspflicht. Bei der Auf- gaben- und Rollenverteilungsverantwortlichkeit liegt die Verantwortlichkeit in der Pflicht zur Erfüllung der beruflichen Rolle. Die moralische Verantwortung gilt unabhängig von einer spezifischen Aufgabenübertragung. Sie gilt uni- versell für jeden, d. h., für jeden in vergleichbarer Situation und orientiert sich an allgemeingültigen Werten wie Achtung der menschlichen Würde, Wahrung der körperlichen Unversehrtheit etc. Zum einen kann auch die mo- ralische Verantwortung eine institutionelle sein, indem die Institution durch räumliche Gegebenheiten, Personalschlüssel, Dienstpläne etc. für entspre- chende Voraussetzungen sorgt. Zum andern ist die persönliche Verantwor- tung der MitarbeiterInenn zu nennen, die auch nicht weiter delegiert werden kann. Ob sie einen Pflegevorgang, beispielsweise Waschen einer Bewohne- rIn, an universalmoralischen Kriterien ausrichten (Achtung der Individuali- tät, Berücksichtigung des Schamgefühls, Treffen von Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre), hängt ganz allein von ihrer persönlichen Einstel- lung ab. Der Arm der Institution reicht nicht in jedes Detail der pädagogi- schen oder pflegerischen Verrichtung. Ganz anders bei der rechtlichen Ver- antwortung. Hier werden MitarbeiterInnen zu Rechtssubjekten, die für ihr Handeln gegenüber der Institution und dem Gesetz eintreten müssen. Die Präzisierung dessen, was ein angemessener erzieherischer Umgang ist, was als entwürdigende Maßnahme gilt, bis hin zu Mißhandlung und Vernachläs- sigung von Schutzbefohlenen, führt bei Nichtbeachtung zur verschuldensab- hängigen Haftbarkeit. Schließlich nennt LENK (ebd.) noch die reflexive Meta- verantwortung, wenn reflexiv die eigene Moral begründet wird und zugleich für eben diese Begründung ebenfalls Verantwortung übernommen werden muß. Diese Reflexion abgegebener Erklärungen spielt m. E. in Wohnheimen eine überaus große Rolle, weil MitarbeiterInnen die Rückversicherung ihrer Handlungen, d.h. die Bestätigung der Richtigkeit ihres Verhaltens im nach- hinein, durch das Kollektiv suchen. Unsicher geworden in bezug auf ihr ei- genes Handeln in schwierigen Betreuungssituationen finden sie Rückhalt in offiziellen Teambesprechungen oder informellen kollegialen Gesprächen. Hier geht es weniger um die Bewertung der Handlung an sich, als vielmehr darum, wie sie begründet und legitimiert wird. Im umgekehrten Fall werden aber als erstes gemeinsame Absprachen getroffen, also für Verhalten im vor- hinein moralische Legitimierungen geschaffen, wenn beispielsweise alle Mit- arbeiterInnen gegenüber bestimmten BewohnerInnen ein einheitliches Ver- halten zeigen sollen. 65 3.3 Heuristik: Strategien zur Exploration der Wahrnehmung im Bezugspersonen-System „Eine systematische Darstellung reißt die Ideen aus dem Boden, der sie wachsen ließ, und ordnet sie einem künstlichen Schema ein“ bemerkt FEYERABEND (1980, 14) gleich zu Anfang in der Auseinandersetzung mit den Problemen des Empirismus. Aber ohne Systematik keine Empirie und ohne Empirie keine Prüfbarkeit der Theorie, gilt doch der Weg über die Empirie seit jeher als „Königsweg“ der Hypothesenbildung. „Sie ist aller Wesen Kö- nig, aber verschiedene Wesen wählen verschiedene Könige (ebd., 141). Die Freiheit im Erkenntnisprozeß wird durch die „Werkzeuge“ der Methodik empfindlich beschränkt - eine tatsächliche Freiheit in der Forschungskonzep- tion scheint es nur im „vorwissenschaftlichen“ Erkundungsraum zu geben, der durch anti-systematischen oder gar un-logischen Erkenntnisgewinn durchdrungen sein kann und trotzdem zersplitterte Wirklichkeit unter Um- ständen besser abbildet als das rigide Regelwerk empirischer Verfahren. 3.3.1 Hypothesengewinnung und Theoriebildung in komple- xen sozialen Systemen In diesem „Freiraum“ vor dem eigentlichen Untersuchungsbeginn können Arbeitshypothesen als a-priori-Hypothesen formuliert werden, ohne von Vorstudien („Pilots“) deduziert worden zu sein. Beschrieben und hypothe- tisch erfaßt wird ein Entdeckungszusammenhang („Context of Discovery“), der anders als der Begründungszusammenhang („Context of Justification“) (BORTZ/DÖRING 1995, 329) Hypothesen nicht nach strengen Kriterien der Wissenschaftlichkeit überprüft, sondern eine freie Hypothesenbildung er- laubt. Das explorative Vorgehen ist hierbei nicht idealtypisch, sondern von Elementen eines explanativen Untersuchungsvorgehens durchsetzt. Explora- tion und Explanation verhalten sich in diesem Fall zueinander dichotom: Während explorative Untersuchungstypen der Bildung von Hypothesen und Theorien dienen, wollen explanative Untersuchungen dieselben überprüfen (siehe Abb. 3.3.1.1). Die hier vorliegende Untersuchung ist ein Forschungshybrid und dabei eine durchaus übliche Konzeption, weil sie im explanativen Teil die Überprüfung von (enggefaßten) Arbeitshypothesen anstrebt und im explorativen Teil ei- nen Zugewinn an (neuen) Hypothesen und (weitgefaßter) Theoriebildung verwirklicht. Die Exploration muß nicht deshalb unwissenschaftlich sein, weil das theoretische Vorverständnis noch nicht soweit elaboriert ist, so daß sich statistische Hypothesen formulieren lassen würden. Vielmehr geht 66 Untersuchung Hypothesen und Theorien Untersuchung Hypothesen- und Theorie- bildung Theoretisches Wissen Theoretisches Wissen Konzeption Konzeption Bildung von Überprüfung von Explanativ Explorativ Exploration versus Explanation im Untersuchungsdesign Abb. 3.3.1.1 der „empirisch sichere“ Weg über wenige präzisierte Arbeitshypothesen, die dann einer Signifikanzprüfung unterzogen werden. Jegliche weitere Thesen- bildung tritt an den Schluß der Untersuchung, auch wenn implizite oder ex- plizite Vorannahmen bereits zur Thesenbildung im noch schwebenden Ver- fahren verführen. Wie BORTZ/DÖRING (1995, 332) bemerken, sind lineare Modelle des Forschungsablaufs eher theoretisches Konstrukt in einem itera- tiv ablaufenden Prozeß wissenschaftlichen Arbeitens, in dem der Punkt der endgültigen „Wahrheit“ nicht gefunden werden kann. Es handelt sich viel- mehr um eine bestmögliche Annäherung (siehe auch Abb. 3.3.1.2). Theorie Beobachtung Zufälliges Entdecken Systematisches Entdecken Formulierung expliziter und impliziten Prämissen Formulierung der Arbeits- hypothesen Hypothesen- und Theorie bildung Methoden- auswahl Daten- erhebung Datenauswertung explanativ explorativ Überprüfung Prozeß der Hypothesenbildung Abb. 3.3.1.2 In diesem Abschnitt steht die Formulierung der Vorannahmen und Arbeits- hypothesen im Mittelpunkt. Um zu so gewichtigen Behauptungen zu gelan- gen, wie der, daß eine gleiche oder zumindest ähnliche Wirklichkeitsauffas 67 sung im Bezugspaar BetreuerIn und BewohnerIn Voraussetzung für eine funktionierende Kommunikation ist und damit auch zur Abwendung von Gewalt im Leben geistig behinderter Menschen beitragen kann, ist eine schrittweise Annäherung über explizite und implizite Prämissenbildung vonnöten. Diese muß deutlich werden lassen, welche soziale Position Be- zugsbetreuerInnen im Leben - auch sehr selbständiger, nur leicht geistig be- hinderter - Menschen haben. Vor diesem Hintergrund können folgende Vor- annahmen konstituiert werden: BezugsbetreuerInnen sind sich nicht bewußt, daß BewohnerIn- nen ihnen quasi eine „innere Absolution“ erteilen, was die Ent- scheidung dessen betrifft, was für ihr eigenes Leben richtig und was falsch ist. Der pädagogische Auftrag einer Erziehung zur Selbstbestimmung findet dort seine Grenzen, wo Heimbewoh- nerInnen ihre eigene Entscheidung mit ihren BetreuerInnen aushandeln oder rückversichern wollen. Eigenentscheidungen sind daher meistens „betreuerkonform“. HeimbewohnerInnen sind infolge ihrer institutionellen Soziali- sation gezwungen, das „Sprachrohr BezugsbetreuerIn“ zu nut- zen, um auf individuelle Sorgen und Nöte aufmerksam zu ma- chen. Andere Bezugssysteme wie Familie und Verwandte, FreundInnen, soziale Netzwerke von Arbeitsplatz oder Ge- meinde werden von institutionalisierten Erwachsenen mit geis- tiger Behinderung kaum genutzt. Sie haben ebenfalls keine Möglichkeit, professionelle Hilfesysteme wie Telefonseelsorge oder psychosoziale Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Bereits als Kinder taucht dieser Personenkreis in den Beratungsstatistiken des DEUTSCHEN KINDERSCHUTZBUNDES oder der KINDERSCHUTZ-ZENTREN nicht auf. Diese fehlende zahlenmäßige Präsenz setzt sich im Erwachsenenal- ter fort, so daß ein vergleichbares Bild bei Beratungsstellen gegen Gewalt (WEISSER RING) oder der Kriminalpolizei entsteht. Menschen mit geistiger Behinderung wurde in der Regel kein Wissen über Hilfesysteme vermittelt, oder sie haben nie gelernt, in einem Prozeß der Selbstbehauptung und -hilfe Unterstützungssysteme in Anspruch zu nehmen. Oft scheitert es an basalen Fähigkeiten, Kommunikationsmittel wie Telefon oder Telefonbuch und Aus- kunft in Anspruch zu nehmen. Prämisse Nr. 1 Prämisse Nr. 2 68 Wenn ihnen aber im Wohnalltag ausschließlich die Bezugsstrukturen der BetreuerInnen zur Verfügung stehen, d.h. nicht nur diese selbst als Personen, sondern auch die von ihnen vermittelten Kontakte, so müssen folglich auch Konflikte bis hin zu Gewalterfahrungen über sie transparent gemacht wer- den. Diese enorm starke Position von BezugsbetreuerInnen im alltäglichen Leben der HeimbewohnerInnen läßt folgende Hypothesen formulieren: Institutionalisierten HeimbewohnerInnen steht kein Set an Möglichkeiten zur Verfügung, um auf Gewalterfahrungen und aggressive Konflikte in ihrem Leben aufmerksam zu machen. Ihr soziales Netz erstreckt sich zwar über die Wohnstätte hin- aus, wird aber nur eingeschränkt genutzt, indem die Kommuni- kation (auch die Kommunikation „nach außen“) vor allem über die Bezugsperson der Einrichtung läuft. Folglich sind die Be- wohnerInnen gezwungen, ihre Konflikte über die ihnen zuge- ordneten BezugsbetreuerInnen sichtbar zu machen. Das setzt a- ber voraus, daß die Realität von ihren BetreuerInnen gleich oder zumindest ähnlich wahrgenommen wird, um damit eine von ihnen verbal oder nonverbal geschilderte Gewaltsituation aufdecken zu können. Divergiert die Wahrnehmung, so besteht die Ge- fahr, daß die Konflikte unentdeckt bleiben. Ob eine Konfliktsituation als Gewaltsituation erkannt oder als solche bezeichnet wird, hängt maßgeblich davon ab, welche Einstellung BetreuerInnen gegenüber dem Themenkomplex Gewalt und Aggression haben, d. h., wie sensibel sie, auch un- ter Belastung, darauf reagieren können. Eine divergierende Realitätswahrnehmung zwischen BetreuerInnen und Bewoh- nerInnen kann demnach grundlegende Folgen für den Umgang mit poten- tiellen Konflikten des Heimalltags für die Betroffenen haben. Mögliche Gründe dieser abweichenden Wahrnehmung können im Topoi der immer noch asymmetrischen Machtstrukturen, im heiminternen moralischen Kodex (oder heimlichen Betreuungskonzept; THEUNISSEN, 1993, 1995) und in der unterschiedlichen Sozialisation und dem abweichenden Konfliktverständnis liegen. Hypothese Nr. 1 Kongruente Realitäts- wahrneh- mung Hypothese Nr. 2 Einstellung zu Gewalt und Aggression 69 3.3.2 Empirisch-quantitative Exploration in der Daten- auswertung Die empirisch-quantitative Exploration der gewonnenen Daten soll dazu bei- tragen, daß neue Ideen und Hypothesen abgeleitet werden können. „Nume- rische Daten stellen Wirklichkeitsausschnitte in komprimierter, abstrakter Form dar“ (BORTZ/DÖRING, 1995, 346) und können so unentdeckte Muster und Regelhäufigkeiten in Meßwerten sichtbar machen. Rund 70 Items ver- teilen sich auf die 117 befragten Personen und schaffen damit eine Daten- masse, die nur mit Hilfe des Datenverarbeitungsprogramms SPSS (Vers. 8.0; BÜHL/ZÖFEL, 1995) bewältigt werden konnte. Eine erste deskriptive Datenaufbereitung ermöglicht einen tieferen Einblick in die gewonnenen Daten, die darauf Hinweise gibt, in welchen Variablen Einflußfaktoren vermutet werden können. Gruppenunterschiede in der zent- ralen Tendenz eines Merkmals können so den Einfluß der Variablen Heim- größe, pädagogische Ausbildung und Dauer der Heimunterbringung auf das Gewalt- und Konfliktverständnis der Befragten sichtbar machen. Balkendia- gramme und einfache statistische Kennzahlen wie Mittelwert und Median stellen im Kap. 5 der Auswertung die Gruppenunterschiede, z. B. zwischen hospitalisierten und nichthospitalisierten HeimbewohnerInnen, dar (zur verwendeten Methodik vgl. auch Kap. 4). Wenn jedoch einzelne Merk- malsausprägungen mittels eines Signifikanztests überprüft werden, bedeutet das im Rahmen der explorativen Datenauswertung nicht, daß es sich auto- matisch um einen Hypothesentest handelt. Dieser liegt nur dann vor, wenn die getesteten Hypothesen vor der Datenerhebung formuliert wurden (BORTZ/DÖRING, 1995, 356). Es ist eher so, daß in einer ersten Rezeption der Daten ein interessanter Effekt lokalisiert werden kann, der folglich auf statis- tische Signifikanz geprüft wird. Generell liegt der Studie das Konzept der statistischen Beziehung zu Grunde, auch wenn, wie im Bereich der moralischen Beurteilung der Fallbeispiele (Kap. 5.5.4) mittels univariater Statistik nur die Variation einer einzelnen Va- riablen untersucht wird. Die bivariate Statistik weitet den Blickwinkel auf zwei Variablen und die Frage aus, ob die beiden Variablen gemeinsam oder unabhängig voneinander variieren und stellt die Größe der statitischen Be- ziehung mit Hilfe von Kontigenztabelle, Kontigenzkoeffizient oder Korrela- tionskoeffizient dar (KROMREY, 1998, 446). Die auch als Assoziation bezeich- nete statistische Beziehung achtet darauf, ob die konditionalen Verteilungen der miteinander assoziierten Variablen (ausgedrückt in Prozentsätzen oder Proportionen) auch tatsächlich voneinander abweichen (ebd., 447). Die hier untersuchten Variablen zu Gewalt, Aggression und Konflikten werden durchgängig auf einen potentiellen statistischen Zusammenhang mit der Heimgröße, der Ausbildung der MitarbeiterInnen, ihrer Berufserfahrung, 70 der Dauer der Unterbringung und der Vorerfahrung mit (struktureller) Ge- walt untersucht. Der Einfluß dieser Faktoren wird mittels geeigneter statisti- scher Verfahren (x2-Test, Wilcoxon-Test etc.), die im folgenden näher be- schrieben werden, und in Abhängigkeit der Datenskalierung analysiert. Kernstück für die quantitative Exploration des Gewalt- und Konfliktver- ständnisses der HeimbewohnerInnen und MitarbeiterInnen bildet die Beur- teilung der Fallbeispiele (vgl. Kap. 4.4.5) mittels einer 6-stufiger Ratingskala (vgl. Kap. 4.3). Um die Unterschiede im moralischen Urteil zwischen den MitarbeiterInnen und BewohnerInnen oder zwischen den verschiedenen Heimtypen auf Signifikanz zu testen, wird die ordinale Skala auf drei Stufen verdichtet: „keine Bedenken“, „Bedenken vorhanden“ und „Gewalt“. Aus- gangsfrage ist: Gibt es einen Einfluß der jeweiligen Position „BewohnerIn“ oder MitarbeiterIn“ oder dem jeweils „bewohnten Heimtyp“ auf die „Beur- teilung der Handlungssituation“? Oder genauer: Wenn die BewohnerInnen und die MitarbeiterInnen als zwei verschiedene Grundgesamtheiten aufge- faßt werden, ist das Merkmal: „Beurteilung der Situation in einem Fallbei- spiel“ homogen verteilt, d. h., gibt es ein ähnliches oder gleiches Antwort- verhalten in den beiden Populationen? Kontingenztafelanalyse Hier ist Voraussetzung, daß die Zufallsvariablen (Beurteilung der Situation) stochastisch unabhängig sind und alle den gleichen Wertevorrat haben. Die Ausprägungen in diesem Fall sind: ”keine Bedenken”, ”Bedenken vorhan- den” und ”Gewalt”. Die Daten können in Form einer Kontingenztafel (Abb. 3.3.2.1) dargestellt werden (HARTUNG, 1984): Population1 Population 2 Summe Ausprägung 1 n11 n12 n1. Ausprägung 2 n21 n22 n2. Ausprägung 3 n31 n32 n3. Summe n .1 n.2 n Abb: 3.3.21.: Beispiel für eine Kontingenztafel In den Zellen der Kontingenztafel stehen die beobachteten Häufigkeiten. Diesen absoluten Häufigkeiten nij entsprechen die unbekannten erwarteten Häufigkeiten mij, die sich durch Multiplikation der Gesamtsumme n und der Wahrscheinlichkeit pij an einer ”Untersuchungseinheit” (Person) der j-ten Population die i-te Ausprägung zu beobachten, berechnen. Die mij lassen sich schätzen durch m n n n ij i j = ⋅ . . . 71 Hypothesen lassen sich wie folgt formulieren: Nullhypothese: H0: Die Wahrscheinlichkeitsverteilungen sind gleich, d. h. hier speziell p1j = p2j = p3j , j = 1,2. Alternative: H1: Die Wahrscheinlichkeitsverteilungen sind verschieden. (Was man i. a. zeigen möchte.) X2-Test χ 2 -Test: Unter der Homogenitätshypothese ist die Teststatistik ( ) χ 2 2 11 = − == ∑∑ n m m ij ij ijj s i r χ 2 (r-1)(s-1)-verteilt (also Chi-Quadrat-verteilt). Ist der Wert der Teststatistik größer als das entsprechende (1-α)-Quantil der χ 2 -Verteilung, so wird die Nullhypothese abgelehnt. Dabei wird häufig α = 0.05 gewählt. Bei dem hier vorliegenden kleinen Stichprobenumfang wird für ein solches Testproblem der exakte Test von FISHER statt des üblichen X2-Tests verwen- det. Der Test beruht auf der hypergeometrischen Verteilung der Zellhäufig- keiten, die sich bei gegegebenen Randhäufigkeiten der Kontigenztafel hätten ergeben können. Es wird nun die Gesamtwahrscheinlichkeit dafür bestimmt, daß sich bei gegebenen Randhäufigkeiten aufgrund einer Zufallsauswahl eine Kontingenztafel ergibt, für welche die Wahrscheinlichkeit höchstens so groß ist wie für die vorliegende Tafel. Die Nullhypothese wird abgelehnt, falls der p-Wert (p-value) kleiner oder gleich dem Signifikanzniveau a ist (HARTUNG, 1984). WILCOXON-Rangsummentest Bei der Betrachtung der Betreuerurteile lautet die Ausgangsfrage, ob die Handlungssituation der Fallbeispiele in den verschiedenen Populationen von MitarbeiterInnen (kleine/große Einrichtung) unterschiedlich beurteilt wird. Hier wird die originale (sechsstufige) ordinale Skala verwendet. Mit Hilfe des WILCOXON-Rangsummentests können die Unterschiede auf Signifikanz geprüft werden. Dieser Test eignet sich zum Vergleich der Verteilungsfunk- tionen zweier Stichprobenvariablen mit mindestens ordinalem Meßniveau 72 hinsichtlich von Lageunterschieden. Annahmen bei der Durchführung die- ses Tests sind: (1) Die Unabhängigkeit der Stichprobenvariablen X1, ..., Xm (hier z. B. die Be- urteilungen der 25 MitarbeiterInnen großer Einrichtungen), Y1, ..., Yn (ent- sprechend die Beurteilungen der 25 MitarbeiterInnen kleiner Einrichtun- gen). (2) X1, ..., Xm und Y1, ..., Yn besitzen stetige Verteilungsfunktionen. Zur Berechnung der Teststatistik werden die Stichproben aus beiden Popula- tionen zunächst zu einer Stichprobe zusammengefaßt, und die Beobachtun- gen werden der Größe nach sortiert. Diesen Werten der vereinigten Stich- probe werden danach Ränge zugeordnet, d. h., jedem Wert wird die Anzahl der Werte, die kleiner oder gleich ihm selbst sind, zugeordnet. Treten Bin- dungen auf, d. h., gibt es ni Beobachtungen mit der gleichen Ausprägung zi, so werden Durchschnittsränge vergeben (hier notwendig, da im allgemeinen mehrere Personen die gleiche Kategorie bei der Beurteilung gewählt haben). Für die Teststatistik W werden nun die Ränge einer der Stichproben zusam- mengezählt. Ist der Wert hinreichend klein bzw. hinreichend groß unter Be- rücksichtigung der jeweiligen Fallzahlen m und n, so bedeutet das, daß die Ränge der Stichprobe tendenziell kleiner bzw. tendenziell größer als die der anderen sind, was auf einen systematischen Unterschied zwischen den bei- den Beobachtungsreihen schließen läßt (BÜNING/TRENKLER, 1994). Es wird nun der p-Wert betrachtet und die Nullhypothese wird abgelehnt, falls der p-Wert kleiner oder gleich dem vorgegebenen Signifikanzniveau a ist. Signifikanzniveau eines Tests und der p-Wert Die Entscheidung für die Nullhypothese oder die Alternative kann falsch sein. Es wird unterschieden: Fehler 1. Art: Entscheidung für die Alternative, d. h. Ablehnung der Null- hypothese, obwohl die Nullhypothese zutrifft. Fehler 2. Art: Entscheidung für die Nullhypothese, obwohl die Alternative zutrifft. Der Fehler 1. Art wird kontrolliert, da die Entscheidung für die Alternative nur mit einem geringen Fehler behaftet sein soll. Es werden daher statistische Tests verwendet, deren Fehlerwahrscheinlichkeit 1. Art eine vorgegebene Schranke a (üblicherweise 5% = 0.05) nicht überschreitet. Solche Tests zum Signifikanzniveau werden auch hier verwendet, wenn die berechnete Test- statistik mit entsprechend vertafelten Werten verglichen wird. 73 Das beobachtete Testniveau (p-Wert) gibt das kleinste Testniveau an, auf dem die Beobachtungen (noch) signifikant sind. Ist der p-Wert kleiner als das vorgegebene Testniveau a, so sind die Beobachtungen signifikant. Zur Inter- pretation des p-Wertes kann gesagt werden, daß er ein Maß für den Grad der Unterstützung der Nullhypothese durch die Beobachtungen ist; je kleiner er ausfällt, desto geringer ist die Unterstützung der Nullhypothese. Das Signifi- kanzniveau, d. h., die Wahrscheinlichkeit für den Fehler, der begangen wird, wenn man sich fälschlicherweise für die Alternativhypothese entscheidet, wenn die Hypothese wahr ist, soll kleiner oder gleich a sein. Zusammenhangsmaße (hier SPEARMANscher Rangkorrelationsko- effizient) Werden mehrere Merkmale an der gleichen Untersuchungseinheit beobach- tet, so interessiert ein möglicher Zusammenhang zwischen diesen Merkma- len. Bei den hier vorliegenden Daten soll geprüft werden, ob zwischen den Merkmalen „Beurteilung der Handlungssituation“ und „Dauer des Heim- aufenthalts“ der BewohnerInnen ein Zusammenhang besteht. Ein Zusam- menhangsmaß für zumindest ordinal verteilte Merkmale (Beurteilung: ordi- nal; Zeit im Heim: metrisch) ist der SPEARMANsche Rangkorrelationskoeffi- zient. Der Korrelationskoeffizient ist eine dimensionslose Zahl, die zwischen -1 und 1 liegt. Spearman’s Rho deckt speziell monotone Zusammenhänge der beiden Merkmale auf, wobei ein Wert von 1 für einen positiven monoto- nen Zusammenhang und ein Wert von -1 für einen negativen monotonen Zusammenhang der beiden Merkmale spricht. Stichprobenkorrelationskoef- fizienten nahe Null deuten darauf hin, daß kein monotoner Zusammenhang feststellbar ist. Konstruktion von Spearman’s Rho (HARTUNG, 1984; BÜNING/TRENKLER, 1994): Die Ausprägungen beider Stichproben werden (innerhalb der eigenen Stich- probe) der Größe nach sortiert und jeder Beobachtung wird der zugehörige Rang (Platzziffer) zugewiesen. Falls nun ri = r(xi) und si = s(yi) für i = 1, ..., n die entsprechenden Ränge be- zeichnen, folgt ( )( ) ( ) ( ) r r s r s S i n i n i n i n i n i n i n = − − − − + + = + + == ∑ ∑∑ 1 2 1 2 1 1 2 2 1 2 2 11 . 74 Multiple Tests (hier: Bonferroni-Holm-Prozedur) In der Situation, daß immer mehrere Fallbeispiele gleichzeitig betrachtet werden, die von der gleichen Personengruppe beurteilt werden, kann es in- sofern zu Problemen kommen, als daß mehrere Fragen anhand von einem einzigen Datensatz geklärt werden: (a) Die Prüfgrößen der Tests sind i. a. nicht stochastisch unabhängig. (b) Falls jeder Test zum Niveau α durchgeführt wird, kann die Irrtumswahr- scheinlichkeit für die Gesamtaussage, welche es zu kontrollieren gilt, unüber- schaubar werden. Die Gesamtaussage, d. h., die Verbindung aller einzelnen Testentscheidun- gen, ist nur sinnvoll, wenn sie ebenfalls durch eine vorgegebene obere Schranke für die Wahrscheinlichkeit möglicher Fehlentscheidungen statis- tisch abgesichert ist. Ein multipler Test soll ! die Wahrscheinlichkeit kontrollieren, daß bei der Gesamtheit aller Einzel- tests eine oder mehrere Nullhypothesen fälschlicherweise verworfen wer- den, ! insgesamt zu einer ”vernünftigen” Testentscheidung führen. Eine Möglichkeit dieses multiple Testniveau einzuhalten bieten BONFERRONI- Tests. Dabei wird das vorgegebene Niveau α durch die Anzahl aller durchge- führten Tests k dividiert, d. h., der p-Wert eines Einzeltests wird nun mit α/k verglichen. Durch diese Prozedur sichert man die Testentscheidung ab; die Abschätzung ist jedoch leider auch sehr grob und bei einer Vielzahl von durchgeführten Tests, wird es sehr schwierig, eventuell vorhandene Unter- schiede noch aufzudecken. Deshalb wird hier die mehrschrittige Testprozedur nach BONFERRONI-HOLM verwendet: ! Die p-Werte der Einzeltests werden der Größe nach geordnet, d.h. p(1) ≤ p(2) ≤ ... ≤ p(k). ! Falls für den kleinsten p-Wert gilt: (i) p(1) ≤ α, verwirft die Nullhypothese (Annahme, Alternative ist rich- tig, d.h. ”signifikanter Unterschied”) und gehe zum nächsten Schritt. (ii) p(1) > α, akzeptiere alle übrigen Nullhypothesen, (d. h., kein signifi- kanter Unterschied zu entdecken in dieser Stichprobe). STOP ! Prüfe, ob p(2) ≤ αk −1 . Falls (i) ja, verwirf die zugehörige Nullhypothese und gehe zum nächsten Schritt.......usw. (ii) nein, nehme Alternative des Tests mit dem kleinsten p-Wert an und sonst akzeptiere alle übrigen Nullhypothesen . STOP 75 Diese Prozedur setzt sich so lange fort, bis entweder ein p-Wert größer als der Vergleichswert αk i− ist, oder bis zur k-ten Testentscheidung für die Alter- native (bei der k-ten Entscheidung wird dann mit α verglichen!). Sobald man einen p-Wert findet, der größer ist als das Niveau, mit dem er verglichen wird, so werden die Ergebnisse der nachfolgenden Tests als nicht signifikant angesehen (HARTUNG, 1984; BÜNING/TRENKLER, 1994). Strenggenommen müßte in diesem Fall die Anzahl sämtlicher Test bestimmt werden und dann eine BONFERRONI-HOLM-Prozedur durchführt werden. Es ist jedoch in diesem Fall vertretbar, jede Gruppe einzeln zu betrachten und die (a) BetreuerIn-BewohnerIn-Unterschiede in der Beurteilung als eine Gruppe mit 4 Tests anzusehen; (b) Beurteilungsunterschiede zwischen BewohnerInnen großer/kleiner Ein- richtungen ebenfalls als eine Gruppe mit 4 Tests; (c) Beurteilungsunterschiede zwischen BetreuerInnen großer/kleiner Ein- richtungen als eine Gruppe mit 7 Tests; (d) und die „Korrelationstests“ als Gruppe mit 4 Tests. 76 3.3.3 Empirisch-qualitative Exploration in der Daten- auswertung Ähnlich wie in der empirisch-quantitativen Exploration soll die besondere Darstellung und Aufbereitung von qualitativen Daten bislang vernachlässig- te Phänomene, Wirkungszusammenhänge und Verläufe erkennbar machen (BORTZ/DÖRING, 1995, 357). Der qualitative Teil der Interviews zielt auf die Typologisierung bestimmter Merkmalsstrukturen in Zusammenhang mit den erhobenen quantitativen Daten ab. Die Ausprägung bestimmter Merk- male wie Angst, Unzufriedenheit, Anpassungsdruck, z. B. im Kontext der Erhebung der Wohnsituation der BewohnerInnen, sind wichtige Parameter in einer qualitativen Strukturanalyse. Da aber soziale Sachverhalte nicht sta- tisch, sondern dynamisch sind, kommt es darauf an, Verläufe bzw. Prozesse zu analysieren (ebd., 360). In diesem Zusammenhang werden Auffälligkeiten der Lebensgeschichte hinsichtlich der biologisch-somatischen, psychischen und sozialen Entwicklung durch die Biograhieforschung (vgl. THOMAE, 1995; FISCHER-ROSENTHAL, 1995; LAMNEK, 1993a; 1993b) untersucht. JANTZEN/LANWER-KOPPELIN (1996) haben durch die Methode der Rehistori- sierung einen Ansatzpunkt geschaffen, der gleichwohl lebensgeschichtliche Ereignisse der Critical Life Event Forschung (COHEN, 1988; FILIPP, 1981) und der Biographischen Methode vereint und dabei die besondere Lebensumwelt geistig behinderter Menschen berücksichtigt. Trotz dieser individuellen, an Einzelfällen orientierten Ursachenforschung bilden systematische Vergleiche mit anderen Einzelfällen die Basis für Kausal- hypothesen. Die von JÜTTEMAN (1981; 1990) entwickelte Technik der kompa- rativen Kasuistik, die ähnlich gelagerte Einzelfälle in bezug auf ihre Lebens- situation und Krankheitsgeschichte auf mögliche Überinstimmungen analy- siert, ist bei der Größe der hier verwendeten Stichprobe höchstens ansatz- weise durchführbar. Statt dessen soll sich die Inhaltsanalyse ebenfalls syste- matisierend die Bedeutungsstrukturen des Komplex Konflikte und Gewalt erfassen und dabei die quantitativ gewonnen Daten stützen und interpretie- ren. Der Vorwurf an die quantitative Sozialforschung ist immer die, daß die Quantifierung des Datenmaterials weder den individuellen und komplexen Lebenskontext der ProbandInnen abbildet noch deren Sinnstrukturen in der Beantwortung eines standardisierten Fragenkatalogs erfaßt. Mit der hier vorliegenden Synthese quantitativer und qualitativer Daten können so einer- seits soziale Phänome des Untersuchungsgegenstands Gewalt verbal expli- ziert werden, und andererseits kann die Reduktion der Datenfülle auf sog. quantitative Primärdaten einer qualitative Elaboration und Verschleierung wesentlicher Untersuchungsmerkmale vorbeugen (vgl. FRÜH, 1992, 61). FRÜH (ebd., 63) hat deshalb sieben Standards der Inhaltsanalyse entwickelt, die eine angemessene analytische Abstraktion des Textmaterials gewährleis- 77 ten. Dabei kann ein isolierter Einzeltext, also ein einzelnes Inter- viewtranskript, noch keine relevanten inhaltsanalytischen Befunde liefern, sondern erst die Auswertung der Summe aller Einzeltextanalysen. „Abstrak- tion von der Originalität des Einzeltextes ist Voraussetzung für die qualitati- ve Beschreibung von Textmengen als eigenständiger ‘semantischer Gestalt’“ (ebd.). Übertragen auf den hier angestrebten Untersuchungsbereich lassen sich die wichtigsten Standards folgendermaßen beschreiben: (1) Die Inhaltsanalyse ist die hier definierte Suchstrategie, die sich nur auf Bedeutungsaspekte von Gewalt, Aggression und interpersonalen Konflik- ten bezieht, die für die Forschungsfrage relevant sind (Selektionsinteres- se). (2) Die Inhaltsanalyse legt die theorie- und textadäquate Abstraktion und Strukturierung von Bedeutungen offen (Klassifikationsinteresse). (3) Die ausgewählte systematische Interpretationsweise ist generalisierbar und wiederholbar, wobei der Interpretationsspielraum, gerade da, wo geistig behinderte Menschen an ihre Grenzen der Verbalisierungsfähigkei- ten stoßen und ihnen entsprechende Bezeichnungen für einen Sachverhalt fehlen, kontrolliert wird. (4) Das Erkenntnisinteresse bezieht sich bei der Inhaltsanalyse auf strukurelle Informationen über Textmengen und deren Merkmale, die zu sog. Aggre- gatdaten werden. Die qualitative Betrachtung der Zukunftsvorstellungen der Befragten und ihre Kategorisierung (hat Zukunftvorstellungen/hat diffuse Vorstellungen/ hat keine Vorstellungen) ist beispielsweise auf die Erhebung der Textmenge und Analyse der sog. Aggregatdaten mehr als alle anderen Untersuchungsbereiche angewiesen. (5) Die Inhaltsanalyse erfaßt und generiert Bedeutungen und Bedeutungs- strukturen. Die Analyseschritte sind dialektisch alternierend, d. h. qualifi- zierend und quantifiziernd in der Erfassung der Konflikte, der Fremd- und Autoaggression und des sog. Problemverhaltens (vgl. ebd.). Bei der qualitativen Exploration wird auf die Inhaltsanalyse nach MAYRING (1988; 1995) zurückgegriffen. Die Gesprächsstranskripte und Kontextproto- kolle bilden zusammen das Kommunikationsmaterial, das der systemati- schen Betrachtung unterzogen wird. Allerdings ist Textumfang und narrati- ver Anteil pro Einzelgespräch, vor allem bei den geistig behinderten Men- schen, nicht so groß, daß eine zusammenfassende Inhaltsanalyse Sinn machen würde. Außerdem würden durch die Bündelung und die Reduktionprozesse wichtige Daten verloren gehen. Dagegen verhindert die hohe Fallzahl von 117 Gesprächen die explizierende Inhaltsanalyse, bei der zu unklaren Textbe- standteilen noch weiteres Material, als sog. Explikationsmaterial, herange- tragen werden soll. Geeignet erscheint mir deshalb die dritte Form der In- haltsanalyse: die strukturierende Inhaltsanalyse. Sie hat das Ziel, einen Quer- schnitt durch das Material zu legen und an typischen Textpassagen („Anker- beispiele“, MAYRING, 1995, 213) Aussagen abzuleiten. Damit ist gewährleis 78 tet, daß das Material nur anhand bestimmter - vorher inhaltlich, formal und typisierend festgelegter Kriterien - gesichtet und bewertet wird. Die struktu- rierenden Kriterien bilden in diesem Fall der halbstandardisierten Befragung die Fragethemen zu den Gewalt- und Konflikterfahrungen selbst. Abb. 3.3.3.1 zeigt das gängige Ablaufmodell der strukturierenden Inhaltsanalyse. Die Methode findet vor allem im Rahmen der narrativen Passagen Anwendung, wenn die Ge- sprächsteilnehmerInnen von den standardisierten Fragen abwei- chen. In dieser quasi „nebenher“ laufenden Redezeit ist häufig eine erzählerische Substanz enthalten, die effizient über das schemati- sierte Vorgehen und die Suche nach bestimmten Textteilen der Gewalt herauskristallisiert wer- den kann. Da sie als Methode in der Regel für Leitfaden- Interviews und zur Analyse sub- jektiver Sichtweisen herangezo- gen wird, trifft sie hier nicht den Kern des Untersuchungsgegens- tands. Da es bei dem Thema Ge- walt und Konflikte eher um die Erklärungsmuster und Begrün- dungen sozialer Normen und Regeln sowie um die Argumenta- tion in moralischen Zwangslagen geht, werden die hauptsächlich verwendeten Methoden die Deu- tungsanalyse (HOPF, 1982; siehe Kap. 4.2.1) und das Dilemma- Interview (REINSHAGEN et al., 1976; siehe Kap. 4.2.2) sein. Festlegung der Strukturierungsdimensionen (theoriegeleitet) Bestimmung der Ausprägungen (theoriegeleitet) Zusammenstellung des Kategoriensystems Formulierung von Definitionen, Ankerbeispielen und Kodierreglen zu den einzelnen Kategorien Materialdurchlauf: Fundstellenbezeichnung Materialdurchlauf: Bearbeitung und Extraktion der Fundstellen Ergebnisaufbereitung Überarbeitung, gegebenenfalls Revision von Kategorien- system und Kategorien- definition 1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt 4. Schritt 5. Schritt 7. Schritt 6. Schritt Ablaufmodell strukturierender Inhaltsanalyse (MAYRING, 1987; 1995) 79 4. METHODIK 4.1 „Methodenmix“: Die Kombination quantitativer und quali- tativer Datenerhebung - Vorüberlegungen zur Methoden- wahl Seitdem sich quantitative und qualitative Forschungsansätze nicht mehr als unvereinbare Gegensätze gegenüberstehen und sowohl aus forschungsprak- tischen und inhaltlichen Gründen ein „Konkurrenzverhältnis“ (BORTZ/DÖRING 1995, 273) aufgegeben wurde, läßt sich durch die Kombination quantitativer und qualitativer Erhebungsmethoden in der empirischen Sozialforschung ein neues Forschungsdesign entwickeln. Dieses ermöglicht praktisch eine „Me- thodenosmose“, in der eine gewisse Durchlässigkeit der Methoden erlaubt, entweder qualitative Daten in quantitative Daten zu transferieren, oder aber, wo beispielsweise quantitative, schematisch arbeitende Fragestellungen an ihre Grenzen stoßen, qualitative Datengewinnung als Ergänzung heranzu- ziehen. Bei dem hier vorliegenden Untersuchungsinstrument ergänzen sich quantita- tive und qualitative Methoden genau dann, wenn im Rahmen der Interviews bei moralisch heiklen Fragen von der qualitativen Befragung und offenen Antworten abgewichen wird und statt dessen vorgefertigte Antwortmuster in Form von Rating-Skalen vorgelegt werden. Auf lange, für die Befragten mitunter unangenehme Verbalisierungen der Sachverhalte um Zwang und Gewalt wird verzichtet und damit eine innere Distanz zur Thematik ge- währleistet, was einer Verfälschung des Antwortverhaltens vorbeugen soll. Zur Datenexploration wurden zwei unterschiedliche Verfahren ausgewählt: erstens die qualitative Einzelbefragung, die mit Hilfe der Deutungsanalyse (HOPF, 1982) und der Methode des Dilemma-Interviews (REINSHAGEN et al., 1976) durchgeführt wird; zweitens der quantitative Einsatz von Rating- Skalen (BORTZ/DÖRING, 1995). Die Methoden folgen dabei dem Umstand, daß Erfahrungsrealität stets unterschiedlich abgebildet werden kann. In den hier vorliegenden Interviews werden die Befragten aufgefordert, ihre eigene Erfahrungswelt zu verbalisieren, die dann interpretativ ausgewertet (qualita- tiver Ansatz); oder aber sie machen Angaben zu einer quantifizierbaren Ein- schätzung der Erfahrungswirklichkeit (vgl. BORTZ/DÖRING 1995, 271). Das kann im Falle der verwendeten Rating-Skalen beispielsweise so aussehen, daß um den quantifizierbaren Kern einer Aussage die darum herum abgege- benen Erklärungen und Bewertungen qualitativ ausgewertet werden. 80 Um die als Einzelbefragung durchgeführten Interviews auf Gruppenebene (Aggregat-Ebene) direkt vergleichen zu können, bietet das Rating-Verfahren als quantitativer Ansatz große Verläßlichkeit. Schwieriger wird es bei der Erfassung von Hintergrundstrukturen. Je größer die Vielfalt individueller Antworten, um so diffiziler wird es, sie zu gliedern, zu strukturieren und auf ihre wichtigsten Grundzüge und Grundideen zu extrahieren. Leichter dage- gen ist es, die Erhebung des qualitativen Materials und seine Interpretation als Flankierung der quantitativ gewonnenen Daten zu sehen. Trotzdem ist das Material unverzichtbar, wenn es darum geht, sich den Einstellungen und Bewertungen der Befragten zu nähern, die überwiegend indirekt geäußert werden und schon gar nicht über (rigide) schematische Einordnungen wie Skalen und standardisierte Ankreuz-Antworten vermittelt werden. In Ausnahmefällen kann sogar hier die quantitative Inhaltsanalyse ange- wendet werden, weil der Umgang mit verbalen Daten neben ihrer qualitati- ven Analyse immer auch die Möglichkeit offeriert, sie in quantitative Daten zu überführen. Bei dieser Transformation entstehen quasi Nominaldaten, die vorab definierten, einander ausschließenden Kategorien zugeordnet werden können. Ihre statistische Verarbeitung verläuft wie beim Umgang mit ge- wöhnlichen Häufigkeitsdaten. Die Antworten der Interviewten werden in bezug auf ausgewählte Merkmale und Schlüsselbegriffe praktisch ausgezählt und mittels des Chi-Quadrat-Verfahrens auf Signifikanz geprüft bzw. im Hinblick auf das gemeinsame Auftreten mehrerer Kategorien einer Konfigu- rationsfrequenzanalyse unterworfen. Die Methode der quantitativen Inhalts- analyse erscheint als geeignetes Instrument, die mündlichen Erläuterungen anhand der Interviewmitschriften zu quantifizieren. Statistische Prüfung systematischer Unterschiede Die Interviews mit den Beziehungspartner(innen) werden unabhängig von- einander geführt und dokumentieren ihre jeweilige Sicht der Erlebenswelt. Bei simultaner Fragekonstellation soll die statistische Überprüfung der Über- einstimmung im Antwortverhalten herausstellen, ob ihre subjektiven Dar- stellungen der Erlebens- und Verhaltenswelten zueinander kongruent ver- laufen oder aber signifikant auseinanderströmen. Es wird angenommen, daß bei dieser Divergenz-Messung sowohl Beziehungspaare mit hoher Überein- stimmung, d. h. ähnlicher oder gleicher Sicht der Realität, als auch Paare mit niedriger, d. h. lediglich partieller Übereinstimmung, fokussiert werden können. Eine Synchronisierung der Paare hinsichtlich Erleben und Interpreta- tion der Wirklichkeit wird als zentrale Voraussetzung für die Aufdeckung latenter Gewaltkontexte begriffen. Für die Bestimmung der Signifikanz die- ser Übereinstimmung - oder Differenz - erscheint der Wilcoxon-Test als pro- bate Methode. 81 Methodenvariation Eine Befragung von so unterschiedlichen Gruppen, wie die sich in einer dia- metral entgegengesetzten, materiellen und immatriellen Versorgungsbezie- hung befindenden BetreuerInnen und BewohnerInnen zu ein und demselben Untersuchungskonstrukt kann kaum ungewöhnlicher ausfallen. Auf der ei- nen Seite steht das Betreuungspersonal, was in der Interviewsituation die Möglichkeit hat, seine Antworten auf dem Hintergrund von Ausbildung und Wertvorstellungen zu reflektieren; auf der anderen Seite agiert die Gruppe der abhängigen BewohnerInnen, deren Bezugsgrundlage eine oft lebenslan- ge „Heimkarriere“ als Sozialisationsgrundlage dient und denen ihre Behin- derung nur ein eingeschränktes (oder schwer zu interpretierendes) Reflexi- onsspektrum zur Verfügung steht. Eine in ihrer Heterogenität kaum zu ü- berbietende Untersuchungsstichprobe, eine unterschiedliche Konstruktion von Wirklichkeit und eine Adaption des verwendeten Befragungsmaterials an die individuellen Voraussetzungen der InterviewparterInnen muß un- weigerlich einen äußerst ausgefeilten Methodeneinsatz bzw. eine Methoden- kombination erzwingen. Herkömmliche Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung müssen variiert und die Elemente mehrerer Techniken rekombiniert werden. Daß dabei methodische Innovationen entstehen und damit neue theoretische Konzepte über den Untersuchungsgegenstand anre- gen, ist nicht nur Nebenprodukt, sondern sogar gewollte Implikation (vgl. hierzu BORTZ/DÖRING, 1995, 343f). So können beispielsweise methodenba- siert durch die Bildung von Analogien („Tools-to-Theories“-Heuristik, GIRGENZER, 1991) neue Theorien bzw. die Exploration neuer Sachverhalte entworfen werden. Der Vielfalt und Komplexität des Untersuchungsgegenstandes tritt die ver- wendete Methodenauswahl („Methodenmix“) Rechnung, indem sie „patch- workartig“ diejenigen Technikelemente zur Verfügung stellt, die für die ein- zelnen Interviewabschnitte unverzichtbar sind. Als „Triangulation between- method“ bei FLICK (1995, 250) wird beschrieben, daß in der Auseinanderset- zung mit bestimmten Phänomen nur eine Kombination verschiedener Me- thoden und damit verschiedener Forschungsperspektiven valide Daten her- vorbringen kann. „Die Triangulation von Methoden, Forschern, Theorie und Da- ten (bleibt) die vernünftigste Strategie der Theoriekonstruktion“ (DENZIN 1989, 236). Die Erkenntnismöglichkeiten der isoliert verwendeten Einzelmethoden gelten mittlerweile als begrenzt. Der Exploration komplexer und ausdiffe- renzierter sozialer Konstruktionen muß somit eine gewisse Methodenkom- plexität folgen. Triangulation erweitert und vervollständigt somit Erkennt- nismöglickeiten und erhöht Breite, Tiefe und Konsequenz methodischen Vorgehens (FLICK 1995, 251). Abb. 4.1.1 zeigt die in sich verschränkte, quasi „über Kreuz“ verlaufende Methodenkombination. 82 Gruppe der BetreuerInnen Gruppe der BewohnerInnen Einzelbefragung Deutungsanalyse (HOPF, 1982) Dilemma-Interview (REINSHAGEN et al., 1976) Rating-Skalen (BORTZ/DÖRING, 1995) Quantitativ Qualitativ Messung systematischer und unsystematischer Unterschiede der Realitätswahrenehmung Statitische Signifikanz (Wilcoxon-Test) BezugsbetreuerIn “Paar analyse” BewohnerIn Operationalisierung im “Methodenkreuz” Methodenvariation Abb.: 4.1.1 Die gewählten Methoden und ihre in sich verschränkte Anwendungsmög- lichkeit zeichnen sich durch eine hohe Gegenstandsangemessenheit aus. Da es sich hier nicht im herkömmlichen Sinne um einen linear ablaufenden For- schungsprozeß handelt (Prämisse - Hypothese - Überprüfen - Anneh- men/Verwerfen ), sondern zusätzlich um eine Exploration und Formulie- rung neuer Hypothesen handelt, können nur Methoden herangezogen wer- den, die diese Variabilität ihrer Handhabung zulassen. 83 4.2 Interpretieren: Qualitative Einzelbefragung Unter dem Begriff qualitative Einzelbefragung werden verschiedene Ansätze zusammengefaßt, die zwar alle als qualitative Interviews durchgeführt wer- den, sich jedoch erheblich im Hinblick auf ihre theoretischen Annahmen, ihr Gegenstandsverständnis und der Methodenwahl unterschieden können. Die beiden für diese Untersuchung ausgewählten Verfahren, die Deutungsanaly- se nach HOPF (1982) und die Methode des Dilemma-Interviews nach REINSHAGEN et al. (1976) sind spezielle Verfahren, um sich dem Gegens- tandsbereich sozialer Normen und Regeln - und insbesondere der struktu- rellen Organisation von Interaktionen - und der Entwicklung moralischer Werthaltungen zu nähern. Letztere Methode läßt sich darüber hinaus mit quantitativen Methoden (hier Rating-Skalen) kombinieren. 4.2.1 Erfassung von Erklärungsmustern und Begründungen so- zialer Normen und Regeln: Die Deutungsanalyse Sämtliche Aussagen der InterviewteilnehmerInnen beider Gruppen, also des Personals und der geistig behinderten BewohnerInnen, werden der Deu- tungsanalyse nach HOPF (1982) unterzogen. Neben den Ergebnissen des standardisierten Frageteils kann diese qualitative Methode die kontextuellen Zusammenhänge, die Persönlichkeitsmerkmale und subjektiven Sichtweisen sowie die Motive für soziales Handeln besser abbilden als die quantitativen Methoden. Vor allem bietet die Deutungsanalyse gegenüber anderen qualita- tiven Verfahren die Möglichkeit, daß die subjektiven Interpretationen der ProbandInnen als Kollektivphänomene betrachten werden können. Jede textliche Aussage einer beliebigen TeilnehmerIn wird somit immer auf dem Hintergrund ihrer Gruppenzugehörigkeit analysiert (Personal, BewohnerIn- nen). Dabei wird ihre kollektive Bedeutung auch hinsichtlich der Zugehörig- keit zu einer Subgruppe (hospitalisierte BewohnerInnen, nicht-hospitalisierte BewohnerInnen) geprüft. Zwei Verfahren bilden die Grundlage für den A- nalyseprozeß: (1) Der Nachweis des kollektiven Charakters individueller Aussagen orien- tiert sich an den sozialen Regelmäßigkeiten in den Inhalten von Interpre- tationen. (2) Der Nachweis des kollektiven Charakters orientiert sich an den Regeln und Normen, die den Inhalt einer Interpretation gesellschaftlich verbind- lich regeln (ebd., 307). 84 Es geht also darum, die subjektiven Interpretationen der in dem Untersu- chungsfeld „Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung“ agierenden Personen, BetreuerInnen und BewohnerInnen, systemtisch zu be- rücksichtigen. Aus den Aussagen sollen diejenigen Momente herausgelöst werden, die strukturierende und damit wesentliche Funktion zur Herstel- lung sozialer Realität haben: Die Deutungsanalyse ist ein empirisches Instrumentarium, das sich an den Anforderungen des individuellen Sinnverstehens orientiert und in dem die Rekonstruktion von individuellen Sinngehalten - Bedeutung von Begriffen, Bedeutung von Sätzen, Bedeutung komplexerer Argumenati- onsmuster - eine wichtige Rolle spielt. Sie ist andererseits im Rahmen der Soziologie in Fragestellungen eingebunden, die über den Einzelfall hi- nausgehen und ihn integrierend kollektive Sinngehalte zum Gegenstand haben.“ (...) Der Ansatz fragt danach, „wie Sozialforscher im Rahmen qualitativer Untersuchungen vorgehen, wenn sie versuchen zu belegen, daß die von ihnen erhobenen subjektiven Interpretationen nicht allein ein Problem individueller, idiosynkratischer Realitätsverarbeitung sind, son- dern daß sie zugleich Ausdruck kollektiv verankerter, institutionalisierter Interpretationen sind.“ (ebd., 309). Welche individuellen Sichtweisen, die das Personal oder die BewohnerInnen im Rahmen der Befragung äußern, sind also in irgendeiner Weise „typisch“ für das Untersuchungsfeld „Heim“ und damit institutionalisiert? Betrachtet man beispielsweise den institutionalisierten Umgang mit geistig behinderten und verhaltensauffälligen Menschen, wird man feststellen, daß zu Charakterisierung personenbezogener Fragestellungen (Unterbringung, Therapie, Förderung) Begriffe, Klassifizierungen, nosologische Beestimmun- gen herangezogen werden. Diese haben natürlich für diejenigen, die sich ih- rer bedienen, die Funktion, Sachverhalte zu strukturieren (Wer soll wann und wie untergebracht, betreut, versorgt werden?). Für die anderen, für die diese Begriffe etikettierend verwendet werden, haben sie - da sie ihr Leben bestimmen - eine noch viel größere, subjektive Relevanz. Die mangelnde Reziprozität der sozialen Perspektiven von Personal und BewohnerInnen arbeitet demnach immer mit stereotypen Verhaltenszuschreibungen. Um aber abseits der gängigen Klischees zur Entstehung von Gewalt und Konflik- ten im Leben geistig behinderter Menschen nach Ursachen zu forschen, muß das Auswertungs- und Interperationsverfahren möglichst viele Gesichtpunk- te zur Konstruktion sozialer Realität berücksichtigen. Daneben bildet allein die Interviewsituation schon den Ansatzpunkt, ideali- sierendes, routiniertes oder paraphrasierendes Antwortverhalten zu entlarven und sinnexpliziernde Nachfragen zu stellen. Dem ist jedoch kritisch anzu- merken, daß man Gefahr läuft, durch zu häufiges Nachfragen systemtische Strategien zur Erklärung des Sachverhalts Gewalt zu übersehen, wie z. B. das gezielte Herunterspielen des Gewaltcharakters einer Handlungssituation. Viele geistig behinderte Menschen neigen dazu, sozial erwünschte Antwor- 85 ten zu geben (vgl. hierzu ausführlicher die Problematik von Urteilsfehlern 4.3.2) und Situationsschilderungen mit Bemerkungen wie „hat nur ein biß- chen...“, „nicht so schlimm“ , „mir geht’s doch gut“ zu versehen und damit den Gewaltcharakter zu verschleiern. Ihr soziales Wissen in bezug auf „Be- treuerloyalität“ ist gut ausgeprägt; daß auf nicht heimkonforme Anschuldi- gungen mit interner Sanktionierung zu rechnen ist, ist ihnen durchaus be- wußt. Generell unterliegen alle hier erhobenen verbalen Daten einer scharfen sozi- alen Normierung und Sanktionierung, sobald sie auf den Gewaltkontext verweisen. Entweder äußert sich die Sanktionierung intrapersonal durch ei- ne moralische Vorabbewertung, die meist auch im Verlauf des Gesprächs verbal expliziert wird, oder die befragten Personen äußern im nachhinein, quasi infolge eines heiminternen moralischen Kodex ein oktroyiertes Nor- menwissen, daß beispielsweise die offizielle Heimlinie widerspiegelt und das Gesagte zurücknimmt oder eine moralische Neubewertung vornimmt. An- ders als qualitative Verfahren der Einzelfällen orientierten Inhaltsanalyse ist die Deutungsanalyse als eines der wenigen Verfahren in der Lage, Wir- kungsphänome zwischen sozialen Normen und Regeln struktureller und personaler Gewalt valide zu beschreiben. Mit dieser Verfahrensweise ist HOPF (1982) nah an DURKHEIMS (1961) „sozia- len Tatsachen“, die in sozial normierten und geregelten Bahnen produziert werden, wie sie in gesellschaftlich segregierenden Institutionen zur Betreu- ung geistig behinderte sowie sozial und psychisch auffälliger Menschen nicht deutlicher sein können. Die Konstruktion dieser sozialen Tatsachen verläuft zugleich äußerlich und innerlich und „(...) wer sich ihnen willig und gerne fügt, wird ihren zwingenden Cha- rakter wenig oder gar nicht empfinden, da Zwang in diesem Falle über- flüssig ist. Dennoch ist er aber eine diesen Dingen immanente Eigen- schafft, die bei jedem Versuch des Widerstandes sofort hervortritt“ (DURKHEIM, 1961, 106). Es ist trotzdem nun zu überlegen, welchen Beitrag eine phänomenologische Soziologie zur methodischen und methodologischen Auseinandersetzung einer qualitativen Forschung leisten kann. OEVERMANN (1973; 1979) hat mit seinen Ausführungen zur Kategorie der „sozialen Deutungsmuster“ ein In- terpretationsverfahren entwickelt, mit dessen Hilfe Interaktionsszenen unter sozialisationstheoretischen Fragestellungen untersucht werden können. Al- lerdings ist der methodische Zugang dieses Verfahrens für die hier beabsic- tigten Analyseseqeunzen zu schmal. Die Gefahr, die Interviewkommunikati- on einer „Pseudo-Exploration“ zu unterziehen (HOPF, 1978, 97ff), ist groß. 86 Zurück zur Deutungsanalyse nach HOPF (1982). Drei Analyseabsichten, die auch gleichzeitig verfolgt werden können, sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden: (1) Wie bereits zu Anfang erwähnt, ist das Interesse an der Analyse von In- terpretationen als kollektive Phänomene handlungsleitend. Dabei werden jeweils die Gruppen „Personal“ und „BewohnerInnen“ als Kollektive ge- sehen. (2) Daran an schließt sich das Interesse an der Analyse der kollektiv veranker- ten Interpretationen, die in bestimmten sozialstrukturellen Gegebenheiten wie dem institutionellem Umfeld der Heime, dem basalen Verhältnis zwi- schen nichtbehinderten und behinderten Menschen und Schichtungspro- zessen innerhalb einer Gruppe von behinderten Menschen (WOLFENSBERGER, 1991) ihren Ursprung haben. (3) Schließlich kann das dritte Interesse, die Analyse der Beziehungen zwi- schen kollektiv verankerten Interpretationen und bestimmten „sozial ge- formten psychischen Gegebenheiten und Mechanismen“ (ebd., 312) grup- penspezifische Verarbeitungsmechanismen und Verdrängungsmechanis- men des Auftretens von Heimgewalt aufdecken. Sämtliche Interviewaussagen werden daraufhin auf Gesprächselemente, subjektive Sichtweisen und Interpretationen des Gewaltcharakters einer Handlung oder statischen Situation untersucht, die mit einer gewissen sozia- len Regelmäßigkeit wiederkehren. Alle Gesprächsprotokolle und Transkripte werden folgenden Fragen unterzogen: ! Welche Interpretationen von Handlungen auf der Interaktionsebene zwi- schen BewohnerInnen untereinander oder zwischen BewohnerInnen und Personal treten besonders häufig auf? ! Welche Gleichförmigkeiten können zwischen den aussagenden Personen ausgemacht werden (z. B. hinsichtlich ähnlicher Lebenserfahrungen oder einem vergleichbaren aktuellen Lebensumfeld?) ! Welchen Normen und Regeln unterliegen ihre Aussagen zur Gewalt? Können Indikatoren festgemacht werden, warum beispielsweise konflikt- verschleiernd argumentiert wird oder der Gewaltcharakter einer Hand- lung heruntergespielt wird? Welche Gründe mögen Personal (heim- interner moralischer Kodex, individuelle moralisch-ethische Kognition etc.) und BewohnerInnen (subjektiver moralische Entwicklungstand, Vor- erfahrungen, heiminterner Loyalitätsdruck) dafür haben? ! Welche Anzeichen für einen besonders ausgeprägten „über-individuellen, kollektiven Charakter“ (HOPF, 314) gibt es bei den Untersuchungsgruppen und -subgruppen? 87 Der methodische Ablauf sequenziert alle Texte ! nach kollektiven Kategorien individueller Aussagen; ! nach Typenbildung; ! nach komplexen Mustern und Argumentations- sowie Legitimationsstra- gien; ! nach einem bestimmten miliespezifischen und kontexgebundenen Beg- riffsverständnis ! nach der quantitativen Relevanz bestimmter Interpretationen; und flankiert sie mit explizierenden Erklärungen. Der quantitative Aspekt betrifft die „Deutungstypen“, denen die Befragten nach Möglichkeit zugeordnet werden. Quantifizierbare Aussagen lassen sich insofern treffen, als daß Vergleiche zwischen den Häufigkeiten der Zuord- nung gezogen werden können, wobei die Untersuchungsstrategien in der Art und Weise, wie in der Zuordnung des Einzelfalls entschieden wird, stark voneinander abweichen dürfen (ebd., 315). Die Deutungsanalyse übernimmt den methodischen Zugang zu den hier vorliegenden verbalen Daten, die sich außerhalb der standardisierten Frage- stellungen befinden. Sie ist eine Methode, die explorierend, hypothesen- und theoriebildend arbeitet. Zusammenfassend kann man sagen, daß sie über die Systematik der Typenbildung und Zuordnung von Einzelfällen eine quanti- tative Ergebnisse erzielt, die Behauptungen über soziale Regelmäßigkeiten von Gruppen valide absichert, indem sie Prozessen selektiver Wahrnehmung von Analysevorgängen entgegenwirkt. Vor allem aber ist sie eine Methode, die sowohl auf die Aussagen geistig behinderter Menschen als auch nicht- behinderter Menschen anwendbar ist. Die gute Handhabbarkeit der Deutungsanalyse für beide Untersuchungs- gruppen - MitarbeiterInnen und BewohnerInnen - zeichnet sich bereits in ihrer methodischen Anlage ab und wird im Kap. 5 der Auswertung bestätigt. Es ist daher die Frage, warum andere Untersuchungen in vergleichbarer Größenordnung keine qualitative Methode präzisieren, mit denn sie ihre Da- ten zur sozialen Realität geistig behinderter Menschen erhoben haben. FRISKE (1995) bleibt in der Andeutung der Datenaufbereitung zur Lebenswirklich- keit geistig behinderter Frauen genauso vage wie WENDELER (1989), der den Umgang mit dem Begriff geistige Behinderung von Betroffenen untersucht hat und damit deren soziale Realitäten abbildet. AUCH HOFMAN/MAURER/RIVERA (1993) wählen einen narrativen Zugang zum Kontakt- und Freizeitverhalten geistig behinderter Frauen, der wenig Inter- pretationsregeln formuliert. FEGERT et al. (1998), die sich in einer neuen Stu- die zur sexuellen Gewalt mit behinderungsbedingten und geschlechtsspezifi- schen Macht- und Abhängigkeitsstrukturen im Leben geistig behinderter Mädchen 88 und Frauen auseinandersetzen, arbeiten nicht mit der Deutungsanalyse, ob- wohl sie mehr als andere Verfahren geeignet wäre, den Sozialisationsprozeß und die Geschlechtsollenzuweisung behinderter Frauen zu untersuchen. SEIFERT (1997a; b) ist hier mit ihrer Untersuchung zur Lebensqualität schwer geistig behinderten Menschen ausgenommen, weil sie nicht die Betroffenen interviewt, sondern die MitarbeiterInnen in Wohneinrichtungen und außer- dem einen anderen qualitativen Zugang (nach MAYRING, 1982; 1988) wählt. Es konnte folglich keine einzige Untersuchung ausfindig gemacht werden, in der Interviews mit geistig behinderten Menschen mit Hilfe der Deutungs- analyse bearbeitet wurden. Dieser Pilotversuch mit einem ursprünglich so- ziologisch-phänomenologischen Ansatz hat sich jedoch als eine absolut ver- läßliche Methode erwiesen, das Gewalt- und Konfliktverständnis geistig be- hinderter Menschen zu belegen. 4.2.2 Argumentation in moralischen Zwangslagen: Das Dilemma-Interview Das Dilemma-Interview nach REINSHAGEN et al. (1976) bietet die Möglichkeit, die moralische Urteilsstruktur von Personen zu einem bestimmten sozialen Sachverhalt zu erfassen. In standardisierter Form werden ProbandInnen Si- tuationen zur Handlungsbewertung vorgelegt, die sie in eine argumentative Zwangslage versetzen und damit ein moralisches Dilemma auslösen. Die zentrale Rolle in der Entwicklung des Ansatzes liegt in KOHLBERGS (1958) Theorie und Methode zur Erfassung präskriptiver sozialer Kognitionen. Die Weiterentwicklung und Verfeinerung der Methodik (KOHLBERG, 1964; 1969; 1971; 1984) geht jedoch immer von der gleichen Grundstruktur aus: dem Stu- fenmodell moralischer Entwicklung und seiner Erfassung mittels strukturier- ter Interviews, bei denen Geschichten vorgegeben werden, die moralische Dilemmata präsentieren. Auf die hier vorliegende Untersuchung übertragen bedeutet dies, daß im letzten Drittel der Interviews sowohl den MitarbeiterInnen als auch den Be- wohnerInnen hypothetische Dilemmata dargeboten werden, die bewußt eine kognitive als auch emotionale Dissonanz erzeugen. Auf einen Grundkonflikt reduziert, stellen sie knapper Form realitätsnahe Situationen dar, in denen sowohl MitarbeiterInnen als auch HeimbewohnerInnen HauptakteurInnen des präsentierten Konflikts sind. Eine einzige explorierende Fragestellung, nämlich die nach der Bewertung der Reaktion der BetreuerInnen, liefert den nötigen Diskussionsstoff und die Grundlage zur Bildung eines quantitativ 89 faßbaren Urteils mittels Rating-Skala. Den MitarbeiterInnen werden insge- samt sieben Dilemmata präsentiert, den BewohnerInnen vier. Letztere sind mit denen der MitarbeiterInnen identisch: Hier wird ein direkter Vergleich der Argumentationsstrukturen beider Gruppen möglich. Darauf, den Be- wohnerInnen die weiteren drei Beispiele aus dem Betreuerinterview vorzu- legen, wurde verzichtet. Sie offerieren Grundkonflikte, die für geistig behin- derte Personen als Dilemma-Situation nur schwerlich kognitiv zu durchdrin- gen sind: Die Einschätzung „sinnentleerter“ Beschäftigungsformen, die Be- wertung von „sozialem Time-out“ und die verdeckte Form der Freiheitsent- ziehung. Das moralische Dilemma wird definiert als Konflikt zwischen gerechtfertig- ten Ansprüchen der Gesellschaft und denen des Individuums (KOHLBERG, 1958; REINSHAGEN et al. 1976, ECKENSBERGER/VILLENAVE-CREMER/ REINSHAGEN, 1980). In der Regel handelt es sich dabei um einen Konflikt zwi- schen zwei gleichermaßen wichtigen und allgemein akzeptierten Werten (ECKENSBERGER/VILLENAVE-CREMER/REINSHAGEN, 1980, 339). Im Anschluß an das Dilemma wird von den Testpersonen eine Handlungsentscheidung verlangt; in diesem Fall die Bewertung der Situation mittels eines Rating- Urteil und begleitender verbaler Erläuterungen. Die Fallbeispiele, die als Di- lemma-Situationen fungieren, sind so ausgewählt, daß die Begründungs- strukturen, warum das Personal restriktiv gegenüber HeimbewohnerInnen handelt, eine ganze Palette an repräsentierten Werten einer Sozialgesellschaft enthält (wie z. B. Pflicht: Gesundheitsfürsorge, Aufsichtspflicht), aber in Kon- flikt mit der persönlichen Freiheit des einzelnen (hier: Selbstbestimmung und Autonomie) gerät. Hier die Beispiele: Dilemma 1: „Der 23jährige geistig behinderte Martin weigert sich regelmäßig zu duschen. Jeden Samstag zwingen ihn zwei männliche Betreuer unter heftiger Gegenwehr dennoch unter die Dusche.“ (Beurteilung durch MitarbeiterInnen und BewohnerInnen) Dilemma 2: „Die 34jährige geistig behinderte Andrea möchte das Mittagessen auslassen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr mit der Begründung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“.“ (Beurteilung durch MitarbeiterInnen und BewohnerInnen) Dilemma 3: „Der 40jährige Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Absicht schmerzhaft gegen die Schienbeine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zurückzutreten.“ (Beurteilung durch MitarbeiterInnen und BewohnerInnen) 90 Dilemma 4: „Der 27jährigen schwerst-mehrfachbehinderten Kathrin setzt die Gruppenleiterin häufig abends unter viel Gelächter der übrigen Bewohner(innen) zum Spaß eine Karnevalskappe mit Eselsohren auf. Kathrin weiß nicht, worum es geht.“ (Beurteilung durch MitarbeiterInnen und BewohnerInnen) Dilemma 5: „Barbara ist 28, schwer geistig behindert, spricht nicht und kann nur äußerst einfache Tätigkeiten ausführen. Um sie zu beschäfti- gen, kippen die Betreuerinnen nachmittags immer eine Spielkiste aus, die Barbara langsam wieder einräumt.“ (Beurteilung nur durch MitarbeiterInnen) Dilemma 6: „Die Gruppe bastelt gemeinsam Tischdekorationen für Ostern. Markus (23 Jahre) zerstört mutwillig die Werke der anderen Be- wohner. Um ihn davon abzuhalten und ihm auch zu zeigen, daß sein Verhalten nicht o. K. ist, schließen die Betreuer ihn eine ½ Stunde in sein Zimmer ein.“ (Beurteilung nur durch MitarbeiterInnen) Dilemma 7: „Susanne (33 Jahre) läuft sehr schlecht und benutzt daher meistens einen Rollstuhl. Da sie außerdem orientierungslos ist und die Ge- fahr des Weglaufens besteht, sieht sich ihre Gruppenleiterin bei knapper Personalbesetzung gezwungen, den Klapptisch an ihrem Rollstuhl festzustellen, damit sie nicht unbeaufsichtigt aufstehen und weglaufen kann.“ (Beurteilung nur durch MitarbeiterInnen) Hintergrund der Konfliktinduzierung ist bei allen Fallbeispielen die Intenti- on herauszufinden, wie hoch die einzelnen Testpersonen den Gewaltcharkter der einzelnen Situationen einschätzen. Darüber hinaus ist von Interesse, ob Akte der - leicht erkennbaren - personalen Gewalt (Dilemma 1, Dilemma 3) schärfer verurteilt werden als „versteckte“ strukturelle Gewalt (Dilemma 5, Dilemma 7). Methodisches Artefakt, um einen quantitativen Vergleich zwischen Personal und BewohnerInnen zu ziehen, ist die Rating-Skala. Die qualitative Gegen- überstellung geschieht durch das Auffinden von Begründungsstrukturen und Argumentationsstandpunkte pro Gegenstandsbereich. Der hauptsächliche Unter- schied gegenüber der verwendeten Methode von REINSHAGEN et al. (1976), die belegen wollen, auf welcher moralischen Stufe die jeweilige ProbandIn argumentiert und quantifizierte Stufen-Scores verteilen, ist der, daß bei dieser Anlage der Untersuchung nur die Ausprägung spezifischen Merkmals (der den Situationen immanente Gewaltcharakter) bestimmt werden soll. In einem zweiten Schritt ist ausschlaggebend, wie groß der Einfluß bestimm- ter Parameter auf die moralische Urteilsstruktur der Personen ist. Darunter 91 wird getestet, ob die Variablen Alter, Geschlecht, Dauer der Heimtätigkeiten des Personal, Dauer der Unterbringung der BewohnerInnen, d. h., Grad ihrer Institutionalisierung; pädagogische Ausbildung der BetreuerInnen das Mo- ralurteil beeinflussen oder nicht. Des weiteren soll geprüft werden, ob sich die BewohnerInnen in ihrer Argumentationsstruktur der Urteilsfindung ih- rer BetreuerInnen folgen. Nicht einwandfrei klären läßt sich die Reliabilität der Stufenzuordnung des individuellen Gewalt„empfindens“. Stabilität, Konsistenz und Meßfehler (siehe hier ausführlicher Kap. 4.3.2 zu „Urteilsfehlern“) wird vor allem durch die Fehlervarianz der geistig behinderten Befragten induziert. Folgende Fak- toren bestimmen die Fehlervarianz: ! Sog. Aktualgenese von Argumenten: Hier wird impliziert, daß die individu- elle Festlegung auf eine Urteilsstufe nicht aufgrund genralisierter morali- scher Strukturen erfolgt, sondern daß sie spontan getroffen wird. Ursache kann beispielsweise in bestimmtes Erlebnis sein, daß ausgerechnet an dem Tag, an dem das Interview geführt wird, die sozialen Kognitionen der Testperson beeinflußt. ! Fehler in der Zuordnung zu Urteilstufen: Hier ist als besonders problema- tisch anzusehen, wenn das quantitative Urteil auf der Rating-Skala massiv von der verbalen Explikation der Begründung abweicht. Eine Testperson entscheidet sich beispielsweise für die Unbedenklichkeitsstufe 0 und führt gleichzeitig mehrere Argumente an, warum das Verhalten im Konfliktfall moralisch zu verurteilen sei. ! Divergenz zwischen Urteil und tatsächlichem Verhalten in der Praxis: Daß sich die ProbandInnen für eine bestimmte Urteilsstufe aussprechen und diese auch hinreichend verbal belegen, kann nicht unbedingt eine Rückschluß auf ihr tatsächliches Verhalten in einer ähnlichen oder sogar gleichen Situ- ation erlauben (vgl. ECKENSBERGER/VILLENEUVE-CREMER/REINSHAGEN, 1989, 360ff). Aber das wohl größte Problem der Konstruktion der Konfliktfälle bestand darin, für alle Testpersonen - d. h. für das Personal und die geistig behinder- ten BewohnerInnen gleichermaßen - eine Handlungssituation zu präsentie- ren, die von beiden Gruppen übereinstimmend als Konflikt rezipiert wird. Aus diesem Grund wurde auch darauf verzichtet, wie ursprünglich von KOHLBERG (1958; 1984) vorgesehen, eine Geschichte mit weiterführenden, sinnverstehenden Handlungsmustern zu konstruieren. Statt dessen wurde darauf geachtet, daß der Instruktionsmodus - vor allem für die geistig be- hinderten Testpersonen - übersichtlich und leicht verständlich ist. Der sprachliche Stil ist in Syntax und Satzlänge eingängig, so daß das Dilemma auch von den BewohnerInnen schnell aufgenommen werden kann. Zur Ü- berprüfung, ob das Fallbeispiel in seiner Bedeutung und Tragweite tatsäch- lich verstanden wurde, wurden die TeilnehmerInnen gebeten, kurz die Situa- 92 tion mit eigenen Worten zu wiederholen oder den „entscheidenden Punkt“, das Dilemma, zu benennen. Die Zugehörigkeit der Befragten zur Gruppe des Personals oder zur Gruppe der BewohnerInnen teilt die Gesamtstichprobe in zwei Unterstichproben. Die Vergleichbarkeit beider Stichproben ist bei der Gleicherhaltung der Testsitua- tion und der Verwendung des selben Testsinstrumentariums gesichert. Ziel ist nun die abweichenden Denkstrukturen und Legitimationsmuster beider Gruppen zu analysieren, die sich in der unterschiedlichen Gewichtung des Zwangscharakters der Situationen offenbaren. „Menschen auf unterschiedli- chen moralischen Ebenen und Stufen haben hinsichtlich moralischer Kon- fliktsituationen verschiedene Ansichten darüber, welches die richtige Hand- lungsweise ist und warum sie richtig ist“ (GIELEN, 1996, 47). Für beide Grup- pen existieren somit auf präkonventioneller Ebene unterschiedliche pragma- tische Absichten, ein unterschiedliches Befriedigungsinteresse von Bedürf- nissen, eine Intention, Schaden von der eigenen Person abzuwenden und ein unterschiedlicher Gehorsam gegenüber Regeln und Autoritätspersonen (ebd.). Wenn nun im Interview beide Gruppen ihr moralisches Interesse vertreten, bedienen sie sich allgemeiner Normen und Regeln oder internalisierten Vor- stellungen davon. Definiert werden diese Sichtweisen von den rollbezoge- nem Verhalten ihrer Gruppenzugehörigkeit. Das Personal agiert auf diese Weise immer auch in Verkörperung der Institution, die es vertritt; die Be- wohnerInnen als Summe ihrer Zuschreibungen als Insassen dieser Instituti- on. Zu jedem Zeitpunkt der Interviewsituation muß deshalb gesichert sein, daß alle TeilnehmerInnen Selbst- und Fremdbewertungen vornehmen können. Außerdem müssen sie eine Bezugnahme auf das Normensystem institutio- neller Betreuung und entsprechenden sozialen Kognitionen (Werthaltungen, Gerechtigkeitsüberzeugungen, Kognition sozialer Macht und Abhängigkeit, Einschätzung der Handlungsintentionen; vgl. MONTADA, 1980, 249) herstel- len können. Das setzt wiederum soziale Kompetenzen der Rollenübernahme und Empathie voraus (ebd., 261). Die geistig behinderten TeilnehmerInnen sind genauso wie die nichtbehinderten MitarbeiterInnen angehalten, unter- schiedliche Stufen der Erfassung sozialer Interaktionen zu durchlaufen: 93 Stufenniveau I (Aktivierung der Wahrnehmung): (1) Wahrnehmung der Handlungssituation und Lokalisation der Verant- wortlichkeit; Differenzierung zwischen Personen mit Macht und ohne Macht; (2) Wahrnehmung einer Person in Notlage; (3) Erkennen eines Handlungskonflikt bzw. konfligierender Interessenslagen; (4) Erkennen von Handlungen, wie die Not- oder Zwangslage behoben wer- den kann; Stufenniveau II (Verpflichtung): (1) Normenkonstruktion und Generierung von Gefühlen der moralischen Verpflichtung; (2) Aktivierung persönlicher Normen; Stufenniveau III (Reaktion): (1) Verleugnen oder Annehmen der Not- bzw. Zwangslage (2) Verleugnen oder Annehmen der eigenen Verantwortlichkeit (3) Aktion oder Nichtaktion (vgl. ebd., 261). Während die Erfassung des moralischen Urteils bei Menschen unterschiedli- cher sozialer Systeme bereits untersucht wurde (KUHMERKER et al. 1996), stellt der hier verfolgte Ansatz der Erfassung des moralischen Urteils bei geistig behinderten Menschen ein forschungstechnisches Novum dar. Bisher liegt keine empirische Untersuchung zum Urteilsverhalten geistig behinder- ter Menschen vor. Ebenfalls neu ist die verwendete Methode. Es konnte kei- ne Studie ausfindig gemacht werden, die ein standardisiertes Rating- Verfahren bei Menschen mit einer geistigen Behinderung einsetzt. 94 4.3 Urteilen: Der Einsatz von Rating-Skalen Um Einstellungen und Bewertungen von verschiedenen Personen zu ein und derselben Fragestellung in standardisierter Form vergleichen zu können, sind Rating-Skalen ein verläßliches Untersuchungsinstrument. Mit ihrer Hil- fe ist es möglich, eine direkte, quantitative Einstufung von Urteilsobjekten bezüglich einzelner Merkmale vorzunehmen, die auf subjektiven Urteilen der Befragten basieren (vgl. BORTZ 1984, 88ff, BORTZ/DÖRING 1995, 143ff). 4.3.1 Erfassung subjektiver Urteile im Schätzverfahren und der Einsatz von Rating bei geistig behinderten Untersu- chungsteilnehmerInnen In dem Moment, in dem UntersuchungsteilnehmerInnen gefragt werden, ihre persönliche Einschätzung zu einer deskribierten Handlungssituation abzugeben, werden sie zum „Meßinstrument Mensch“; ihre Schätzurteile bil- den die Grundlage des Meßverfahrens. Sie verbleiben dabei weitestgehend in der Funktion von Fremdurteilen, d. h. die Befragten geben ihr Urteil über das Handeln einer fremden Person ab und werden nicht selbst zu UrteilerIn- nen. Eine Ausnahme kommt durch die alternierende Befragung der geistig behinderten UntersuchungsteilnehmerInnen zustande, wenn diese gebeten werden, sich vorzustellen, die vorgestellte Handlungssituation würde ihnen selbst widerfahren. Solche subjektzentrierten Schätzurteile sind genau dann unerläßlich, wenn die Fragestellung für die Urteilsleistung geistig behinder- ter Menschen zu abstrakt wirkt und die Übernahme einer anderen Hand- lungsperspektive (hier von konkret Beteiligten) zu genaueren Meßergebnis- sen führt. Die im Rahmen dieser Untersuchung verwendeten Rating-Skalen spiegeln Schätzurteile wider. Die Stufen der Rating-Skalen geben durch verbale Be- schreibungen markierte Abschnitte eines Merkmalskontinuums vor, die von den Befragten bewerten werden sollen. Die Merkmalsausprägung ist seg- mentiert, d. h., die verschiedenen Stufen verlaufen linear in gleichen Abstän- den. Die Skala ist polarisiert: Die Befragten können zwischen sechs verschie- denen Stufen wählen, von „keine Merkmalsausprägung vorhanden“ (Stufe 0) bis „Merkmal voll ausgeprägt“ (Stufe 5). Je nachdem, welche Stufe die Teil- nehmerInnen gemäß ihrem subjektiven Empfinden ankreuzen, bilden sie meßtheoretisch den Grad der Merkmalsausprägung ab. Die diversen Abstu- fungen der Skala werden durch adäquate sprachliche Erläuterungen präzise definiert. 95 Die Integration dieses quantitativen Verfahrens in den qualitativen Körper der eng strukturierten Interviews gelingt folgendermaßen: Den Befragten werden im letzten Drittel des Interviews fünf kurze Fallbeispiele aus dem Betreuungsalltag vorgestellt, die sie anhand der Rating-Skala bewerten sol- len. Bei allen Beispielen wird dieselbe Skala verwendet, um ein einheitliches Meßinstrument zu gewährleisten (siehe Abb. 4.3.1.1) Das Merkmalskonti- nuum, das geschätzt werden soll, ist das Ausmaß von Gewalt in der geschil- derten Handlungssituation. Verbale Beschreibungen flankieren die Stufen der Urteilsbildung. Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. Keine Bedenken bei diesem Handeln. Es handelt sich um Gewalt.5 1 4 3 2 0 Rating-Skala zur Beurteilung des Betreuerverhaltens aus Sicht der BetreuerInnen Abb.: 4.3.1.1 Natürlich ist es schwierig, die numerischen Abstufungen von 0 bis 5 verbal zu charakterisieren. Eine zusätzliche Hilfe ist sicherlich die Kennzeichnung der Stufen durch die Zahlen 0 bis 5; eine Analogie zur schulischen Zensuren- verteilung ist dabei durchaus beabsichtigt und soll die Beurteilung erleich- tern. Durch die qualitative Erfassung der Urteilsreaktionen, also der um die Einschätzung per Skala herum abgegebenen Erklärungen, wird das Urteil der Befragten präziser. Schließlich kann es passieren, daß sie mit der rigiden Stufeneinteilung unzufrieden sind und deshalb die Gefahr besteht, daß die Beurteilung verweigert wird. Wird ihnen jedoch erlaubt darzulegen, mit welchen rationalen Begründungen sie ihr Urteil fundieren und sie verfolgen können, daß ihre Aussagen gleichfalls mitprotokolliert werden, verringert sich der Anteil derjenigen, die bei dem Procedere „aussteigen“. Die Gefahr ist ohnehin groß, daß sich die Befragten den Schätzurteilen entziehen, wenn ihnen nicht erlaubt wird, daß sie - wie bei den gängigsten ungeradzahligen bipolaren Skalen üblich - sich auf ein „neutrales Mittelfeld“ zurückziehen dürfen. Ganz im Gegenteil: diese Neutralkategorie wird ihnen bewußt vor- 96 enthalten. Selbst die Stufe 0 trifft zumindest eine moralische Aussage, wenn das Verhalten gebilligt wird. Die bei den UntersuchungsteilnehmerInnen mit geistiger Behinderung ein- gesetzten Skalen unterscheiden sich nur geringfügig von denen ihrer Bet- reuerInnen (siehe Abb. 4.3.1.2). Zur Visualisierung der einzelnen Bewer- tungsstufen sind die Smilies von „fröhlich“ bis „traurig“ sicherlich hilfreich. Zusätzlich werden den Befragten die Verbalisierungen der Stufen vorgelesen und erläutert. Diese unterscheiden sich im Wortlaut von denen der Betreuer- Skalen, indem sie auf schwierig verständliche Begriffe wie Alternative, Machtverhältnis und pädagogische Vertretbarkeit verzichten. Zudem müs- sen sich die BewohnerInnen ehedem in ihrem Urteilsvermögen auf eine ganz andere Perspektive einlassen, nämlich die des potentiellen Opfers. Während BetreuerInnen über das Verhalten KollegInnen, demnach innerhalb dersel- ben sozialen Gruppe urteilen, schätzen BewohnerInnen das Verhalten von Mitgliedern einer ihnen diametral entgegengesetzten Gruppe ein. Rating-Skala zur Beurteilung des Betreuerverhaltens aus Sicht der BewohnerInnen Der Betreuer als Stärkerer nutzt seine Macht aus. Das Verhalten des Betreuers ist nicht in Ordnung. Das Verhalten ist nicht o. k., es gibt aber keine andere Möglichkeit. Der Betreuer kann sich nicht anders verhalten. Verhalten des Betreuers ist völlig in Ordnung. Es handelt sich um Gewalt.5 1 4 3 2 0 Abb.: 4.3.1.2 Mit insgesamt sechs Stufen ist die Skala in ihrer Merkmalsausprägung nahe- zu erschöpfend ausdifferenziert. Eine weitere Zersplitterung der einzelnen Beurteilungsstufen würde die Befragten unnötig verwirren und zu erhebli- che Einbußen hinsichtlich der Reliabilität und Validität der Skalen führen (vgl. BORTZ 1984, 123). Es sind jedoch trotzdem meßtheoretische Probleme zu befürchten, und zwar nicht deshalb, weil die Skalen ohne Sorgfalt konstruiert oder die verbalen Instruktionen nicht detalliert abgelegt wären, sondern al- lein aus dem Grunde, daß nicht überprüfbar ist, daß die Untersuchungsteil- nehmerInnen tatsächlich intervallskalierte Urteile abgeben. 97 Der meßtheoretische Trugschluß muß folglich darin bestehen, daß bei fehlender Intervallskalierung überhaupt keine statistische Analyse mittels parametri- scher Verfahren angewendet werden dürfte. Sobald man aber parametrische Verfahren wie den t-test oder die Varianzanalyse heranzieht, setzt man im Umkehrschluß voraus, daß es sich um intervallskalierte Daten handelt. (vgl. ebd., 124). An gleicher Stelle wird erklärend darauf hingewiesen, daß es sich hierbei weniger um ein statistisches als vielmehr um ein meßtheoretisches Interpre- tationsproblem handelt, nämlich der Frage, ob gleiche Zahlendifferenzen auch gleiche Merkmalsunterschiede repräsentieren. Diese Befürchtung kann nicht von der Hand gewiesen werden, wenn es um die Überlegung geht, ob ausgerechnet Intervallskalen das richte Meßinstrument sind, um Menschen mit geistiger Behinderung Bewertungen und Einstellungen zu entlocken. Gerade bei ihnen scheint der Vorwurf gerechtfertigt zu sein, daß sie normierte Abstufungen von Urteilen als soziale Kognitionsleistung nicht überblicken kön- nen und dementsprechend zu keinen validen Einschätzungen kommen kön- nen. Dem ist entgegenzuhalten - würden die gleichen Fragen ohne quantifi- zierbaren Anteil mittels Skalen oder Kategorieren, also offen gestellt - daß der direkte Vergleich so entstandener verbaler Daten zwischen den sowieso in bezug auf ihre sozial kognitiven Voraussetzungen her extrem heterogenen Gruppen von BetreuerInnen und BewohnerInnen kaum zu vergleichen wä- ren. Der bei Menschen mit geistiger Behinderung häufig stark eingeschränkte aktive Wortschatz würde bei einer rein narrativen Einschätzung des Fallbei- spiels einen analytischen Vergleich der Personengruppen untereinander e- norm erschweren, wobei ohnehin ein reduzierter Sprachschatz im Bereich sozialer Interaktion - im Gegensatz auf die Befriedigung primärer Bedürfnis- se ausgerichteten Sprachverfügung bei Menschen mit geistiger Behinderung bemängelt wird. Skalen machen sich demnach sogar diese Tatsache zunutze, indem sie sich auf den passiven Wortschatz und das gedankliche Verständ- nis auch komplexer Situationen, ohne daß diese verbalisiert werden müßten, stützen, und den aktiven Wortschatz sowie psychische Hemmnisse beim ak- tiven Sprechen außer acht lassen. Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem des Ratings bei ProbandIn- nen mit kognitiven Beeinträchtigungen zeichnet sich ab, wenn man bedenkt, daß dieser Personenkreis bereits grundsätzliche Schwierigkeiten im Umgang mit Begriffen wie „(be)urteilen“ und „einschätzen“ hat, aber diese Termini ausgerechnet in sämtlichen Eingangsfragen enthalten sind. Zurückzuführen ist dieses Defizit vermutlich auf einen wenig erprobten Umgang mit „Beur- teilungen“, wird doch meistens das Betreuerurteil zum moralischen Maß der Dinge. So reagiert ein großer Teil der Befragten mit geistiger Behinderung 98 äußerst überrascht, daß ihre eigene, subjektive Einschätzung der Konfliktsi- tuationen verlangt wird. Viele nehmen daher zunächst grundsätzlich die Perspektive der BetreuerInnen ein und müssen erst darauf hingewiesen werden, daß Ihre eigene Meinung in der Skala Ausdruck finden soll: Fallbeispiel 5b: „Die 34jährige Andrea möchte das Mittagessen auslassen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr von den Betreuern mit der Begründung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“.“ Interviewerin: „Wie beurteilen Sie das Verhalten der Betreuer?“ Herr Weirich: „Das ist o. k. so, die Betreuer haben da recht. Wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen. Das ist so.“ Interviewerin: „Und wenn Ihnen dasselbe passiert?“ Herr Weirich: „Es ist meine freie Entscheidung, wie ich das mache. Ob ich in der Werkstatt esse oder nicht esse und dann nachmittags hier doch auch noch mal esse. (...)“ Interviewerin: „Und für welche Note entscheiden Sie sich jetzt?“ Herr Weirich: „ Ja hier, für (liest den Satz vor) ‘Verhalten des Betreuers ist völlig in Ordnung.’ Das ist die 0.“ Herrn Weirichs Einschätzung offenbart in zweifacher Hinsicht die Problema- tik des unabhängigen Urteilens: Er greift zunächst unreflektiert die Argu- mentation der Betreuers auf und qualifiziert sie als richtig und gut; verwirft sie in dem Moment, wo er selbst der Betroffene wäre, um sie zum Schluß doch als richtiges Verhalten anzunehmen. Er nimmt also a) zu schnell die Betreuerperspektive ein und muß darauf hingewiesen werden, und b) orien- tiert sich letztendlich seine Entscheidung doch am dominierenden Betreuer- verhalten. Außerdem macht die Mitprotokollierung der Entscheidungsfindung, welche Stufe die Befragten mit geistiger Behinderung auf der ihnen vorgelegten Skala ankreuzen, deutlich, wie sie sich an den unterschiedlichen Urteilsstu- fen orientieren: Diejenigen, die gut und sinntentnehmend lesen können, stüt- zen sich auf die vorformulierten Sätze. Fast alle anderen kommen erstaunlich gut mit der „Notengebung“ von 0 bis 5 zurecht. Die Smilies von „lachend“ bis „traurig“ leisten wider Erwarten lediglich flankierende Unterstützung. Hierzu ein Ausschnitt aus dem Interview mit Herrn Kintop der souverän „Noten“ für das Betreuerverhalten verteilt und dazu die Rating-Skala opti- mal nutzt. Das Fallbeispiel 5c empört ihn sehr; Fallbeispiel 5d wird im Ver- gleich dazu schwächer bewertet: Fallbeispiel 5c: „Der 40jährige Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Absicht schmerzhaft gegen die Schienbeine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zurückzutreten.“ 99 Interviewerin: „Wie beurteilen Sie das Verhalten des Zivis?“ Herr Kintop: „Finde ich nicht gut.“ Interviewerin: „Warum nicht?“ Herr Kintop: „Dann macht er das immer weiter. Mit dem Treten. (...) Hier möchte ich auf jeden Fall das Schlimmste ankreuzen.“ Interviewerin: „Was ist das Schlimmste?“ Herr Kintop: „Die Fünf.“ Fallbeispiel 5d: „Der 27jährigen schwerst-mehrfachbehinderten Kathrin setzt die Gruppenleiterin häufig abends unter viel Gelächter der übrigen Bewoh- ner(innen) zum Spaß eine Karnevalskappe mit Eselsohren auf. Kathrin weiß nicht, worum es geht.“ Interviewerin: „Wie beurteilen Sie das Verhalten der Betreuerin?“ Herr Kintop: „Das finde ich nicht ganz so schlimm wie mit dem Thorsten. Nicht fünf. Da nehme ich eher die Vier.“ Interviewerin: „Warum finden Sie das nicht ganz so schlimm?“ Herr Kintop: „Weil die das bestimmt jeden Tag macht.(...)“ Warum also auf den unkonventionellen Einsatz von Rating-Skalen bei geisig behinderten Personen verzichten? „Solange die Forschung mit Rating-Skalen zu inhaltlich sinnvollen Ergebnissen gelangt, die sich in der Praxis bewähren, besteht nur wenig Veranlassung, an der Richtigkeit der impliziten meßtheoretsichen Hypo- thesen zu zweifeln“ bemerkt treffend BORTZ (1984, 125) und weist allzu ängstli- che Bedenken beim Einsatz der Skalen zurück, schließlich könne „ein Me- ßinstrument (...) nicht präziser sein als die Präzision der theoretischen Konzepte über das zu Messende“ (ebd.). 100 4.3.2 Urteilsfehler und semantisches Differential bei unter- schiedlichen sozialen Gruppen In diesem Abschnitt geht es um diejenigen systematischen Urteilsfehler, die erstens in bezug auf die unterschiedliche Perzeption des Untersuchungsge- genstandes auftreten - gemeint ist nicht nur das individuelle Verständnis von Macht, Zwang und Gewalt, sondern auch die Akzeptanz einer unterschiedli- chen, hierarchischen Mermalsausprägung und seine valide Operationalisie- rung über Rating-Skalen - und die zweitens hinsichtlich der konnotativen Bedeutung der verwendeten Begriffe Zwang, Macht und Gewalt in Erschei- nung treten, weil die emotionalen und expressiven Vorstellungen der Unter- suchungsteilnehmerinnen unabhängig von den erhaltenen Untersuchungsin- struktionen voneinander erheblich abweichen werden. Ein großer „konnota- tiver Sprung“ wird höchstwahrscheinlich zwischen den beiden Gruppen Bet- reuerInnen und BewohnerInnen verlaufen, weniger innerhalb der Mitglieder derselben Gruppe. Urteilsfehler der ersten Gruppe können insbesondere in Form des Halo- Effektes, beschrieben bei BORTZ/DÖRING (1995, 170), auftreten. Hierbei wird der Urteilsfehler als logischer Fehler in dem Sinne bezeichnet, als daß die Befragten grobe Pauschalurteile abgeben und nicht hinreichend auf die Fein- heiten einer unterschiedlichen Merkmalsausprägung achten. Ein Beispiel wäre in diesem Zusammenhang, daß die geistig behinderten Untersuchungs- teilnehmerInnen beim Fallbeispiel des vorenthaltenen Kuchens nichts An- stößiges finden können, weil keine Schlüsselsituation mit gewaltlastigen Begriffen wie Schlagen, Treten, Zerren beschrieben wird: „Die 34jährige geistig behinderte Andrea möchte das Mittagessen auslas- sen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr mit der Begründung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“.“ (Fallbeispiel des Interviews) Der Halo-Effekt wäre hier besonders groß, wenn das einzuschätzende Merkmal für die Befragten schlecht zu definieren oder aber schwer zu beo- bachten ist. Die Aufmerksamkeit der geistig behinderten TeilnehmerInnen muß bei dieser Fallbeschreibung auf die Verweigerung von Essen und Zu- rückweisung eines primären Bedürfnisses (Hunger) gelenkt werden. Bei fast allen Fallbeispielen ist die Gefahr des Halo-Effektes prinzipiell hoch, weil der dahinterliegende Themenkomplex Macht und Gewalt für alle Beteiligten schwer zu erfassen ist. Es wird deshalb im Rahmen der Untersuchungsin- struktionen darauf geachtet, daß die TeilnehmerInnen gut über das einzustu- fende Merkmal informiert sind oder aber ihnen die Gelegenheit gegeben wird, eine Definition über das Merkmal selbst zu verfassen. 101 Ein weiterer u. U. bedeutsamer Urteilsfehler ist der Milde-Härtefehler (ebd.). Er tritt vor allem bei Personenbeschreibungen auf: Die zu beurteilende Per- son wird in ihrem Handeln entweder zu positiv oder zu negativ beurteilt. Aber anstatt - wie üblich - die UntersuchungsteilnehmerInnen darauf auf- merksam zu machen und damit den Effekt weitestgehend auszuschalten, soll der Effekt durch folgende Untersuchungskonstellation noch verschärft und damit ein bestimmter Untersuchungsaspekt, nämlich der Einflußfaktor der kollegialen Wertschätzung, verdeutlicht werden: Einem Teil der Befragten wird die gleiche Fallkonstruktion unter Veränderung einer einzigen Variable ein zweites Mal präsentiert. Dabei werden die Befragten bereits in der Introduk- tion gebeten, entweder das Verhalten von „verhaßten“ oder „geschätzten“ KollegenInnen zu beurteilen. Beim Primacy-regency Effekt (ebd., 171) treten Urteilsverzerrungen dadurch auf, daß die ausgewählten Fallbeispiele in einer ungünstigen Reihenfolge präsentiert werden. Im Interview sind die Fallkonstruktionen so plaziert, daß nicht ausgerechnet ein Fall mit extremer Merkmalsausprägung gleich zu An- fang einen zu starken Kontrast für die Beurteilung der darauffolgenden Bei- spiele bietet und die Skala nicht mehr voll ausgeschöpft werden kann. Das semantische Differential wurde am Beispiel der unterschiedlichen kon- notativen Bedeutung des Begriffs „Aggression“ ebenfalls mittels einer Ra- ting-Skala erhoben. Das semantische Differential kann als Methode mit Hilfe sich gegenüber stehender biplorarer Adjektivpaare erfassen, wie unter- schiedlich ein Objekt von der Gruppe von Testpersonen eingeschätzt wird (Bortz/Döring, 1995, 172). Es wird in diesem Zusammenhang als Skalie- rungsinstrument (im Sinne eines Polaritätsprofils bzw. Eindrucksdifferential; HOFSTÄTTER, 1977) verwendet, um den affektiven Bezug der Untersuchungs- teilnehmerInnen zum Terminus Aggression zu klären. Intention ist hierbei herauszufinden, wie unterschiedlich die gefühlsmäßige Affinität des Perso- nals zu Begriffen wie Aggression oder Gewalt sein kann, wenn beipielsweise das Geschlecht der Person, die Aggressionen zeigt, verändert wird. Die eine Testgruppe wird gebeten, sich eine geistig behinderte Bewohnerin mit ag- gressiven Verhaltensweisen vorzustellen, die andere Gruppe einen männli- chen Bewohner. Ihre Einschätzung hinsichtlich zuordnungsbarer bipolarer Adjektivpaare („Ist das Verhalten laut - leise; mächtig - ohnmächtig; gesund - krank etc.; siehe Kap. 4.4) macht deutlich, daß Begriffe wie Aggression, Macht und Gewalt geschlechtsspezifisch, d. h., kontextspezifisch unter- schiedlich besetzt sind. Ein besonderes Problem besteht in der sozialen Erwünschtheit von Antworten oder Antworttendenzen. Betroffen sind beide Gruppen - Personal und Be- wohnerInnen - indem die erste Gruppe sich nicht zu weit von den Normen und Regeln der Institution wegbewegen will und die zweite zu beteuerkon- formem Verhalten tendiert, weil sie von der Gunst des Personals abhängig 102 ist. Es ist also die Angst vor sozialer Verurteilung, die beide dazu bewegt, sich in Verhaltensäußerungen dicht an vermeintlich erwartete Antworten zu halten. BORTZ/DÖRING (1995, 213) weisen in dem Zusammenhang auf die fehlende Allgemeinverbindlichkeit von Normen über „gutes“ Verhalten oder „positi- ve“ Eigenschaften hin; eigentlich würden in Abhängigkeit von der Bezugs- gruppe und der jeweiligen Situation immer unterschiedliche Erwartungen bestehen. Allerdings werden mit dem hier vorliegenden Untersuchungsge- genstand von Gewalt und Zwang derart negative Handlungen und vor allem soziale Sanktionierung assoziiert, daß kaum ein eine Untersuchungsteilneh- merIn nicht von einem sozial erwünschten Antworten (z. B. in Form von mo- ralischer Entrüstung) beeinflußt worden wäre. In den gleichen Kontext fällt das Problem von sog. Response Sets. Damit sind stereotype Antworttendenzen auf Test-Items gemeint (ebd., 215). Bei der Stichprobe der TeilnehmerInnen mit geistiger Behinderung besteht in beson- derem Maße die Gefahr, daß sie unabhängig vom Item-Inhalt entweder zu- stimmend antworten (Ja-Sage-Tendenz oder sog. Akquieszenz) oder grund- sätzlich ablehnend reagieren (Nein-Sage-Tendenz). Beide Tendenzen führen bei Urteilen auf Rating-Skalen zu Antworten im Extrembereich (Kap. 5.2.2 belegt das abweichende Antwortverhalten geistig behinderter Menschen ge- genüber dem nichtbehinderten Personal). VAGT/WENDT (1978) bringen die Antworttendenzen mit einem bestimmten „kognitiven Stil“ zusammen. KRENZ/SAX (1987) gehen davon aus, daß eine Ja-Sage-Tendenz sich vor allem dann besonders ausprägt, wenn die ProbandInnen in ihren Urteilen unsicher sind. Gerade geistig behinderte Menschen, deren Urteil im instititutionellen Tagesablauf von Heimen selten gefragt ist, tun sich schwer, wenn ihre eige- nes subjektive Meinung verlangt wird. Hinzu kommt, daß nur selten im Rahmen einer schulischen Sozialerziehung beispielsweise moral-ethische Fragestellungen diskutiert werden und eine aktive Erziehung zur Meinungs- bildung erfolgt wäre. 103 4.4 Entwicklung der Interviewfragen und Ablauf der Inter- views Die Problematik der Entwicklung und Auswahl der Interviewfragen besteht darin, daß der Großteil der Fragen für beide Untersuchungsgruppen - Be- wohnerInnen und MitarbeiterInnen - und bezogen auf den jeweils befragten Sachverhalt komplementär sein muß; d. h., Fragen, die beipielsweise zur Wohnsituation gestellt werden, sind für beide Gruppen identisch, werden aber aus unterschiedlichen Perspektiven beantwortet. Dieser Umstand gibt den Impuls, möglichst viele Fragen zu standardisieren, um einen direkten Ver- gleich zwischen beiden Gruppen durchführen zu können. Der folgende Ab- schnitt 4.4.1 führt darüber hinaus aus, welche Vorteile standardisierte Inter- views gerade für geistig behinderte Menschen haben können. Der nachfolgende Abschnitt 4.4.2 widmet sich Aufbau und Struktur der In- terviewfragen und dem Interesse, warum gerade diese Fragen zur Explikati- on der Lebensbereiche von Menschen mit einer geistigen Behinderung aus- gewählt wurden. Insgesamt fünf Komplexe haben Einfluß auf die Häufigkeit und Intensität von Konflikten und latenter struktureller Gewalt in ihrem Le- ben: (1) die Lebengeschichte, (2) Ausmaß und Qualität ihrer sozialen Bin- dungen, (3) Güte der Wohnsituation, (4) Häufigkeit und Form von (aggressi- ven) Konflikten und (5) die moralische Einstellung zu Aggression und Ge- walt. 4.4.1 Standardisierung der Fragen und Interview-Setting Alle Interviews werden als Einzelinterviews und sog. „Face-to-Face“- Interviews (BORTZ/DÖRING, 1995, 219) durchgeführt. Sie haben informations- suchenden Charakter und werden daher den neutralen Interviews zugeord- net, die weder versuchen, durch weiche, einfühlsame Gesprächstechniken und emotionale beteiligte Gesprächsführungen Hemmungen abzubauen und zu reichhaltigen, vertiefenden Antwortverhalten anzuregen, noch durch eine harte Interviewtechnik versuchen, die Abwehrmechanismen der Befragten zu unterlaufen. Die Teilstandardisierung der Fragen trägt dieser neutralen Er- hebungsmethode Rechnung: Wortlaut und Abfolge der Fragen der Fragen sind eindeutige vorgegeben und werden stets vom Interviewfragebogen „abgelesen“. Sie sind einfach und präzise formuliert, so daß auch die geistig behinderten Befragten ohne weiteren Erklärungsdruck die Fragen beantwor- 104 ten können bzw. die vorgegebenen Antworten auswählen und ankreuzen können. Alle Antworten werden wortwörtlich mitprotokolliert oder auf Tonband aufgezeichnet. Im Gegensatz zu nichtstandardisierten Interviews, wie z. B. das narrative oder fokussierte Interview mit offener Gesprächsführung, gibt der eng strukturierte Fragenkatalog einen geschlossenes Gespräch vor, in dem kein Raum für thematische Abschweifungen oder verfälschende Vertiefun- gen bleibt. Der hauptsächliche Vorteil der Standardisierung liegt jedoch darin, daß offene Fragen, die freie Rede und freies Assoziieren voraussetzen, wegfallen und strukturierte Fragen den BewohnerInnen mit geistiger Behin- derung entgegenkommen. Nicht verpflichtet, im Verlauf des Interviews und noch dazu einer weitestgehend unbekannten Interviewerin gegenüber lange Gesprächspassagen allein bestreiten zu müssen, fällt den meisten Bewohne- rInnen das Antworten leicht. Bei der Auswahl vorgegebener Antwortalterna- tiven, bei denen ihnen die Antworten selbst zum Ankreuzen vorgelegt wer- den, ist zudem eine Entlastung von den ansonsten stark verbal geprägten Interviewabschnnitten festzustellen, die gerade die TeilnehmerInnen mit geistiger Behinderung begrüßen. Zur Interviewsituation: Alle Gespräche finden in den Wohnstätten statt, und zwar in einem abgeschlossenen Raum (Dienstzimmer des Personals oder Wohn- und Schlafraum der BewohnerInnen). Es wird darauf geachtet, daß mögliche Störungen durch Telefonanrufe oder Zutritt andere Mitbewohne- rInnen weitestgehend unterbunden werden. Die Interviews enden mit der letzten Frage des Leitfadens; es sei denn, das Gespräch wird vorzeitig und auf erklärten Wunsch der UntersuchungsteilnehmerInnen abgebrochen. Die Gespräche dauern zwischen 30 Minuten und 3 Stunden; die durch- schnittliche Dauer beträgt bei den BewohnerInnen ca. 1 Stunde; beim Perso- nal 1,5 Stunden. Sämtliche Antworten werden mittels sog. Kontextprotokolle festgehalten; längere Gesprächspassagen mittels Tonband aufgezeichnet und anschließend transkribiert. Die Protokolle stellen nach SANJEK (1990), LOFLAND/LOFLAND (1984) und FLICK (1995) die klassische Aufzeichnungs- technik dar, die es mehr als Tonbandaufnahmen schaffen, nicht nur das We- sentliche der Antworten der befragten zu erfassen, sondern auch weitere In- forrmationen zum Verlauf des Interviews festzuhalten. Tondandaufzeich- nungen und Kontextprokolle werden so sinnvoll kombiniert, um ein Maxi- mum an Gesprächsauthentizität zu konservieren. Die von LOFLAND/LOFLAND (ebd., 64) geforderte „klösterliche Strenge“ in bezug auf nachträgliche Feldnotizen weist auf die Gefahr hin, die gewonne- nen Daten selektiv wahrzunehmen und Eindrücke des Interviews zu verfäl- schen. Sie fordern deshalb, daß sämtliche Feldnotizen während der Untersu 105 chungssiuation oder direkt im Anschluß an diese angefertigt werden müs- sen, um einen zeitlichen Kondensationseffekt auszuschließen. Die Transkriptionen der Gesprächsaussagen werden nicht in sprachanalyti- schen Zusammenhängen untersucht. Das bedeutet, daß die Genauigkeit der Tarankriptionen im semantischen Bereich liegt und nicht in Intonation, Klas- sifikation von Pausen etc., wie sie die Linguistik bzw. Konversationsanalyse fordert. Die strengen Transkriptionsregeln, die für lingusitsichen Untersu- chung vonnöten sind, wenn die Organisation von Sprache im Mittelpunkt steht (FLICK, 1995, 192), müssen hier nicht angewendet werden. Vielmehr ist der sprachliche Austausch das Medium zur Untersuchung bestimmter Inhalte und nicht der Untersuchungsgegenstand selbst. Außerdem wäre es irrefüh- rend, Sprecherwechsel, Pausen, Sprechgeschwindigkeit und Satzabbrüche zu sehr in den Vordergrund zu rücken, die häufig untrennbar mit der individu- ellen Ausdrucksfähigkeit geistig behinderter Menschen verbunden sind. Das zugrunde liegende Untersuchungsmaterial besteht somit aus 117 vollprokollierten und teiltranskribierten Gesprächen, davon 50 mit Mitglie- dern des Personals und 67 mit BewohnerInnen. Dies entspricht einer Ge- samtlänge von etwa 141 Stunden. Durch die Verschriftlichung des Materials entstehen „Geschichten über das Feld“ (FLICK, 1995, 194 nach VAN MAANEN, 1988). Der entstandene Text existiert nur in substantiierter Form (Flick, ebd.) und bildet eine soziale Realität ab, die vom persönlichen Stil, technischen und textuellen Strukturierungen sowie der Genauigkeit der Transkription abhängt. Und dennoch ist es eine wissenschaftliche Dokumentation, die em- pirisch reliables Material schafft und interpretative Prozeduren zuläßt. Und: „Die Fixierung löst das Geschehen aus seiner Flüchtigkeit und Vergänglich- keit“ (FLICK, ebd. nach BERGMANN, 1985). 106 4.4.2 Aufbau und Struktur der Interviewfragen Die Gesamtheit der Fragen berührt fünf thematische Komplexe, die Einfluß auf die Lebensbereiche von Menschen mit einer geistigen Behinderung ha- ben und maßgeblich die Prävalenz und Intensität von aggressiven Konflikten und verdeckter struktureller Gewalt mitbestimmen. Da ist zunächst die indi- viduelle Lebensgeschichte (Teil I) der Betroffenen, die häufig durch Hospita- lisierung und sozial-emotionale Deprivation langjähriger institutioneller Un- terbringung in Psychiatrien und Anstalten - gerade der älteren Befragten - geprägt ist. Der Ansatz der Rehistorisierung ihres Lebens nach JANTZEN/LANWER-KOPPELIN (1996) kann wertvolle Interpretationshilfen ihrer Lebensgeschichte und dem Ausmaß der erduldeten Restriktionen und Ent- behrungen liefern. Daneben liefern SCHNOORS (1992) Überlegungen zur Ver- fügbarkeit von Biographie langzeituntergebrachter Menschen einen wichti- gen Beitrag zur Entwicklung von Zukunftskompetenz, die als Voraussetzung gilt, daß Menschen mit einer geistigen Behinderung freie AkteurInnen ihrer Belange werden und nicht Opfer bestehender, scheinbar unverrückbarer Be- gebenheiten. Was folgt, ist die Untersuchung der sozialen Bindungen der BewohnerInnen (Teil II). Qualität und Quantität der sozialen Beziehungen sind wichtige Einflußfaktoren auf die Lebensqualität (vgl. WACKER, 1998; 1999) und wiederum Voraussetzung für Selbst-Ermächtigung (vgl. Empo- werment-Konzept nach THEUNISSEN, 1995). Umfang des sozialen Netzwerks von HeimbewohnerInnen zu erfassen, bedeutet, Zugriff auf das Maß ihrer sozialen Unterstützung erhalten. In der Forschung über „Social Support“ (NESTMANN, 1995) werden Analysedimensionen entwickelt, die Dauer, Inten- sität, Symmetrie, Dichte und Größe des persönlichen sozialen Netzwerks erfassen. In dieser Arbeit werden vor allem Größe des Netzwerks und Diffe- renzierung zwischen institutionellen Kontakten und außerinstitutionellen Beziehungen betrachtet. Die Qualität der Wohnsituation ist Gegenstand des nächsten Bereichs (Teil III). Hier sind vor allem SEIFERT (1997a; 1997b) und WACKER et al. (1998) zu nennen, die sich mit den wohnlichen Lebensbedin- gungen auseinandergesetzt haben. Im hier vorliegenden Fragekomplex liegt jedoch der Schwerpunkt auf der Frage, inwiefern engste räumliche Verhält- nisse (die Wohngruppe, das Doppelzimmer) von Konflikten und Gewalt durchdrungen werden. Der vorletzte Themenbereich versucht Häufigkeit und Ausmaß der aggressiver Konfliktsituationen (Teil IV) zu eruieren. Über Gewalt in Wohnstätten liegen nur Überlegungen, keine empirischen Studien vor. Dennoch zu nennen sind hier: EGLI (1993) und THEUNISSEN (1996). Schließlich trägt der letze Bereich, die Untersuchung der moralischen Urteile über Aggression und Gewalt (Teil V), dazu bei, welche Einstellungen denk- und handlungsleitend für den Umgang mit Gewaltsituationen werden (Un- tersuchungen zum moralischen Urteil vgl. ECKENSBERGER, 1980; KUHMERKER/GIELEN/HAYES, 1996). Im folgenden wird Aufbau und Struktur 107 der Fragen dargestellt und vor allem ihre komplementäre Anordnung deutlich: Jeweils BewohnerIn und Mitarbeiterin beantworten unabhängig voneinander die sich entsprechenden Fragen. Die komplemtäre Fragetechnik ermöglicht so, den unterschiedlichen Blickwinkel beider Gruppen festzustellen und zu überprüfen, wie gerade die Wahrnehmung sensibler sozialer Sachverhaltte bei unterschiedlichen sozialen Gruppen divergieren kann. Interview mit dem Bezugspaar 01/07/04 Bewohner: Herr Fuß Bezugspartner: Herr Schuh Bewohner Herr Fuß Bezugspartner Herr Schuh Leitende Fragestellung Teil 0: Rahmendaten Alter: Geschlecht: Behinderung: Schulbesuch: Wie lange leben Sie schon im Wohnheim? Tagesbeschäftigung: Arbeits- platz/WfB/Besuch tages- strukturierende Einrich- tung/ohne Beschäftigung: Alter: Geschlecht: Ausbildung: Wie lange sind Sie schon im Wohnheim tätig? Vollzeit/Teilzeit? Teil I: Lebensgeschichtliche Aspekte und Basis der Zusammenarbeit 1a Wie lange ist XY schon für sie Bezugsperson? Haben Sie sich XY aussuchen können? Wie lange sind Sie bereits Bezugsperson für XY? Wie sind Sie Bezugsperson für XY gewor- den? Intensität und Dauer der Zweier- beziehung? Wie unterschiedlich wird die Dauer der Zusammenarbeit wahrgenommen? Auswahlverfahren: Wie entsteht Be- zugspaarsystem? Freie Wahl der sozialen Beziehun- gen? 1b Was haben Sie gemacht/wo haben Sie gelebt, bevor Sie in diese Einrichtungen kamen und sich XY um sie gekümmert hat? Gibt es was ganz wichtiges in Ihrem Leben, was sie nie vergessen werden? Haben Sie Gegenstände/ Pho- Wie gut fühlen Sie sich über die Biographie von XY informiert? 0 Ich fühle mich nicht gut informiert, weil ich erst seit .... die Betreuung über- nommen habe. 0 Ich fühle mich über den familiären Hinter- grund, die Entstehung der Behinderung und Krankheiten gut infor- miert 0 Ich fühle mich sehr gut informiert, weil ich über wichtige Erlebnisse und Erfah- rungen aus Kindheit, Pubertät, Schule u. a. Bescheid weiß. Verfügbarkeit der Biographie bzw. der Ver- gangenheit: Werden die In- formationen nur aus Akteneintra- gungen reprodu- 108 tos aus Ihrem Leben, bevor Sie in die Wohnstätte kamen? Gibt es ein prägendes Ereignis/Umstand? 0 ja 0 nein welches? Woher haben Sie diese Informationen? 0 Akten 0 Teambesprechungen 0 Familie 0 Sonstiges ............................................. Existieren Gegenstände/ Photos aus dem „früheren“ Leben von XY? 0 ja 0 nein 0 wenig Welche? ziert? 1c Was wünschen Sie sich für die Zukunft? Gibt es etwas, was Sie gerne machen/erreichen möchten? Was soll Ihr(e) Be- treuer(in) für Sie tun? Was glauben Sie, wünscht sich XY für die Zukunft? Was möchten Sie für ihn/sie errei- chen? Wie wirkt sich die Verfügbarkeit der Biographie auf die Zukunfts- orientierung aus? 1d Was erhoffen Sie sich für die Zukunft? Was erhoffen Sie sich für XY für die Zu- kunft? Hoffnung in heilpädagogi- schen Bezie- hungsprozessen 1e Haben Sie die Möglichkeit, mit XY alleine, d. h. ohne ihre Mit- bewohner(innen) oder andere Betreuer(innen) zu sprechen? Wie häufig läßt Ihr Dienstplan/ äußere Umstände zu, daß Sie mit XY alleine über persönliche Dinge sprechen können? Besteht über- haupt Raum, um über persönliche, intime Dinge zu sprechen? 1f Wie häufig verlassen Sie die Wohnstätte? (Außer Fahrten zur WfB) 0 täglich 0 mehrmals pro Woche 0 1mal pro Woche 0 mehrmals pro Monat 0 selten Wie häufig verläßt XY die Wohnstätte bzw. das Gelände? (Außer Fahrten zur WfB) 0 täglich 0 mehrmals pro Woche 0 1mal pro Woche 0 mehrmals pro Monat 0 selten Aspekt des Nor- malisie- rungsprinzips: Wie intensiv konzentriert sich das leben auf die Einrichtung? 1g Wenn Sie IhreN Bezugspartne- rIn mit ganz wenigen Worten beschreiben sollten, was würden Sie über ihn sagen? Wenn Sie XY mit ganz wenigen Worten be- schreiben sollten, was würden Sie über ihn sagen? Auswertung der verwendeten Attribute: Wie sehen die Bet- reuerInnen die BewohnerInnen und umgekehrt? 109 Teil II: Soziale Bindungen 2a Mit wem sind Sie befreundet? " Arbeitszettel 2a zeigen Wohngruppen-Setting zeichnen las- sen: XY Bemerkungen: Zu wem gehören Sie/wem fühlen Sie sich zugehörig? Können Sie die Beziehungen und Freundschaften unter den Gruppenbe- wohner(innen) sichtbar machen? Wel- che Freundschaften bestehen außer- halb der Einrichtung? Wohngruppen-Setting zeichnen lassen: XY Bemerkungen: Welche „Position“ hat XY innerhalb der Gruppe? (z. B. Außenseiter, wird ausgenutzt, ist besonders beliebt) Was glauben Sie, wem fühlt sich XY zugehörig? Grad und Umfang des Beziehungssys- tems innerhalb und außerhalb der Institution? Korreliert die Position innerhalb der Gruppe mit der Gefährdung für Gewalt? Verlangen nach Zugehörigkeit: Auf wen bezieht sich das Grund- bedürfnis? Wird es erfüllt? 2b Was ist XY für Sie? Freund(in), El- tern, Chef(in), Partner(in), Kolle- ge(in)? 0 Eltern 0 Freund/Freundin 0 Chef/Chefin 0 Kollege/Kollegin 0 Partner(Partnerin Wie würden Sie ihre Beziehung zu XY beschreiben? 0 eher elterlich 0 eher freundschaftlich 0 eher Arbeitsverhältnis 0 eher kollegial 0 eher partnerschaftlich Subjektive Wahr- nehmung der Beziehung? 2c Wenn XY etwas sagt, hören Sie im- mer auf ihn/sie? Hat Sie immer recht? 0 ja 0 nein Sind Sie für XY eine Autorität? 0 ja 0 nein 2d Was tut XY für Sie? (entfällt evtl.) Welchen Auftrag haben Sie in der Beziehung zu XY? (Erziehung, Hilfe, Fürsorge, Begleitung?) 110 Teil III: Wohnsituation 3 Teilen Sie sich mit einem/r anderen Bewohner(in) ein Zimmer? Sind Sie mit ihrem/r Zimmernach- barn(in) zufrieden? Möchten Sie lieber mit jemand anderem zusammenle- ben? " bezogen auf Mitbewohner(in) im Zimmer 0 zufrieden 0 es geht so -> evtl. Begründung? 0 unzufrieden- > evtl. Begründung? 0 lieber alleine im Zimmer wohnen 0 lieber mit jemand anderem im Zimmer wohnen Sind Sie mit ihrer Wohngruppe zufrieden? Möchten Sie lieber auf einer anderen Gruppe wohnen? " bezogen auf die gesamte Wohn- gruppe 0 zufrieden 0 es geht so 0 unzufrieden 0 lieber in anderer Gruppe wohnen (Kontrollfrage) Kommentar: Schätzen Sie die Unterbringung von XY als günstig ein? " bezogen auf Mitbewohner(in) im Zimmer 0 optimal 0 Kompromißlösung (evtl. Begründ.?) 0 ungünstig (evtl. Begründ.?) " bezogen auf die gesamte Wohn- gruppe 0 optimal 0 Kompromißlösung 0 ungünstig Kommentar: Wird die Zufrie- denheit mit der unmittelbaren Wohnsituation (räumlich engste soziale Kontakte) von Bewohnerin und Bezugsper- son unterschied- lich eingeschätzt? Teil IV: Konflikte 4a Gibt es jemanden, mit dem Sie sich überhaupt nicht verstehen? Inner- halb der Wohnstätte - außerhalb? Bedroht Sie jemand? Tut Ihnen je- mand etwas Böses an? Hat XY (dauerhafte) Auseinanderset- zungen mit anderen Bewohner(innen)? Haben Sie schon mal beobachtet, daß jemand in der Einrichtung oder au- ßerhalb XY körperlich angegriffen oder emotional verletzt hat? Welche Bereiche sind typische Konfliktbereiche? 4b Zu wem gehen Sie, wenn Sie sich bedroht fühlen? Wo suchen Sie Schutz? An wen kann sich XY wenden, wenn er/sie sich bedroht fühlt? Können Sie XY schützen? 4c Streiten Sie sich manchmal mit XY? Hat XY Eigenschaften, die den Um- 111 Sind Sie immer einverstanden, was XY macht? gang mit ihm/ihr „schwierig“ gestal- ten? Sind Sie manchmal wütend auf XY? Ab hier nur noch Fragen zum generellen Verhältnis zwischen BewohnerInnen und Betreuungspersonal: 4d In welchen Bereichen haben Sie Streit mit Betreuer/innen? Welche Verhaltensweisen von Bewoh- ner/innen bringen Sie in schwierige Betreuungssituationen? 4e Entfällt für die BewohnerInnen. In welchen Bereichen zeigt sich dieses „Problemverhalten“ - Ihrer Ansicht nach - am häufigsten? Bereich Mahlzeiten Bereich Körperpflege/Toilette Bereich Kleidung Bereich Gemeinschafts/ Gruppenaktivitäten Bereich Freizeit (ohne Mitbe- wohner: z.B. Fernsehen) sehr häufig häufig ab und zu selten nie sehr häufig häufig ab und zu selten nie sehr häufig häufig ab und zu selten nie sehr häufig häufig ab und zu selten nie sehr häufig häufig ab und zu selten nie Bereich Zimmerreinigung Küchendienst sehr häufig häufig ab und zu selten nie Kommentar? Weiterer Konfliktbe- reich? 4f Entfällt für die BewohnerInnen. In welchen Bereichen treten verbale (v) und körperliche Konflikte auf (k)? Essen Kleidung An- und Ausziehen Zimmerreinigung Küchendienst Körperpflege Toilette Gemeinschafts- und Gruppenaktivitäten v v, k Freizeit (ohne Mit- bewohner: z.B.Frensehen) ? Kommentar? 4g Entfällt für die BewohnerInnen. In welchen Bereichen spüren Sie eine große Abhängigkeit der Bewoh- ner/innen von Ihnen (bzw. wo sehen Sie hohen Unterstützungsbedarf)? Abhängigkeit empfinde ich subjektiv als ... " auf Arbeitszettel 4g einzeichnen lassen Besteht eine Korrelation zwi- schen der Häufig- keit von Konflikten in bestimmten Versorgungsbe- rei-chen und dem Grad der Abhän- gigkeit der Be- wohnerInnen? 112 Essen Kleidung An- und Ausziehen Zimmerreinigung Küchendienst Körperpflege Toilette Gemeinschafts- und Gruppenaktivitäten Freizeit (ohne Mit- bewohner: z.B.Fernsehen) groß mittel klein groß mittel klein groß mittel klein groß mittel klein groß mittel klein groß mittel klein ? Kommentar? Teil V: Moralische Bewertung von Konflikten „Die folgenden Beispiele stammen aus anderen Wohnheimen. Ich möchte Sie fragen, wie Sie das fin- den, wie sich die BetreuerInnen in den Beispielen verhalten. Bitte kreu- zen Sie Ihre Meinung an.“ (Es folgen verbale Erläuterungen zur Handhabung der Bewertungsskala.) „Folgende Fallbeispiele stellen typische Konfliktsituationen im Betreuungsalltag dar. Wie bewerten Sie die jeweilige Reaktion der BetreuerInnen? Bitte kreuzen Sie Ihre Meinung an.“ (Es folgen verbale Erläuterungen zur Handhabung der Bewertungsskala.) Leitende Frage- stellung: Wie un- terschiedlich wer- den die Fallsituati- onen hinsichtlich der darin enthalte- nen Konflikts von Zwang und Gewalt moralisch bewer- tet? 5a „Der 23jährige Martin weigert sich regelmäßig zu duschen. Jeden Samstag zwingen ihn zwei männliche Betreuer unter heftiger Gegenwehr dennoch unter die Dusche.“ Der Betreuer als Stärkerer nutzt seine Macht aus. Das Verhalten des Betreuers ist nicht in Ordnung. Das Verhalten ist nicht o. k., es gibt aber keine andere Möglichkeit. Der Betreuer kann sich nicht anders verhalten. Verhalten des Betreuers ist völlig in Ordnung. Es handelt sich um Gewalt.5 1 4 3 2 0 Begründung, Erläuterungen? „Der 23jährige geistig behinderte Martin weigert sich regelmäßig zu duschen. Jeden Samstag zwingen ihn zwei männliche Betreuer unter heftiger Gegenwehr den- noch unter die Dusche.“ Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erläuterungen? 5b „Die 34jährige Andrea möchte das Mittagessen auslassen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr mit der Begrün- dung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“.“ „Die 34jährige geistig behinderte Andrea möchte das Mittagessen auslassen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr mit der Begrün- dung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“.“ 113 Der Betreuer als Stärkerer nutzt seine Macht aus. Das Verhalten des Betreuers ist nicht in Ordnung. Das Verhalten ist nicht o. k., es gibt aber keine andere Möglichkeit. Der Betreuer kann sich nicht anders verhalten. Verhalten des Betreuers ist völlig in Ordnung. Es handelt sich um Gewalt.5 1 4 3 2 0 Begründung, Erläuterungen? Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erläuterungen? 5c „Der 40jährige Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Absicht schmerzhaft gegen die Schien- beine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zurückzutreten.“ Der Betreuer als Stärkerer nutzt seine Macht aus. Das Verhalten des Betreuers ist nicht in Ordnung. Das Verhalten ist nicht o. k., es gibt aber keine andere Möglichkeit. Der Betreuer kann sich nicht anders verhalten. Verhalten des Betreuers ist völlig in Ordnung. Es handelt sich um Gewalt.5 1 4 3 2 0 Begründung, Erläuterungen? „Der 40jährige Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Ab- sicht schmerzhaft gegen die Schienbeine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zurückzutreten.“ Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erläuterungen? 5d „Der 27jährigen schwerstmehrfachbe- hinderten Kathrin setzt die Gruppenlei- terin häufig abends unter viel Gelächter der übrigen Bewohner(innen) zum Spaß eine Karnevalskappe mit Eselsohren auf. Kathrin weiß nicht, worum es geht.“ Der Betreuer als Stärkerer nutzt seine Macht aus. Das Verhalten des Betreuers ist nicht in Ordnung. Das Verhalten ist nicht o. k., es gibt aber keine andere Möglichkeit. Der Betreuer kann sich nicht anders verhalten. Verhalten des Betreuers ist völlig in Ordnung. Es handelt sich um Gewalt.5 1 4 3 2 0 Begründung, Erläuterungen? „Der 27jährigen schwerstmehrfach- behinderten Kathrin setzt die Gruppenlei- terin häufig abends unter viel Gelächter der übrigen Bewohner(innen) zum Spaß eine Karnevalskappe mit Eselsohren auf. Kathrin weiß nicht, worum es geht.“ Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erläuterungen? 5e Entfällt für die BewohnerInnen. „Barbara ist 28, schwer geistig behindert, spricht nicht und kann nur äußerst einfa- che Tätigkeiten ausführen. Um sie zu beschäftigen, kippen die Betreuerinnen nachmittags immer eine Spielkiste aus, die Barbara langsam wieder einräumt.“ 114 Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erläuterungen? 5f Entfällt für die BewohnerInnen. „Die Gruppe bastelt gemeinsam Tischde- korationen für Ostern. Markus (23 Jahre) zerstört mutwillig die Werke der anderen Bewohner. Um ihn davon abzuhalten und ihm auch zu zeigen, daß sein Verhalten nicht o. K. ist, schließen die Betreuer ihn eine ½ Stunde in sein Zimmer ein.“ Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erläuterungen? 5g Entfällt für die BewohnerInnen. „Susanne (33 Jahre) läuft sehr schlecht und benutzt daher meistens einen Roll- stuhl. Da sie außerdem orientierungslos ist und die Gefahr des Weglaufens besteht, sieht sich ihre Gruppenleiterin bei knapper Personalbesetzung gezwungen, den Klapptisch an ihrem Rollstuhl festzustel- len, damit sie nicht unbeaufsichtigt auf- stehen und weglaufen kann.“ Es handelt sich um Gewalt.5 Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim. 1 Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses. 4 Diese Situation ist pädagogisch absolut nicht vertretbar. 3 Das Verhalten ist pädagogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden. 2 Keine Bedenken bei diesem Handeln.0 Begründung, Erklärungen? 115 5h „Fallen Ihnen ähnliche Situationen ein, in denen Sie ein ‘ungutes Ge- fühl’ im Bauch verspüren?“ Haben Sie sich schon mal über das Verhalten von Betreuern, z. B. am Arbeitsplatz/in der Werkstatt geär- gert oder sich ungerecht behandelt gefühlt?“ „Fallen Ihnen ähnliche Situationen ein, in denen Sie ein ‘ungutes Gefühl’ im Bauch verspüren?“ 5k Entfällt für die BewohnerInnen. In der Fachliteratur wird ein Zusam- menhang zwischen problematischen Ei- genschaften von Bewohner(innen) und Konflikten mit dem Betreuungspersonal genannt. Welche Eigenschaften führen aus Ihrer Sicht zu Konflikten? Können Sie das auf der Skala ein- schätzen? spielt große Rolle spielt keine Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt große Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt keine Rolle spielt große Rolle spielt keine Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt große Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt keine Rolle spielt große Rolle spielt keine Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt große Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt keine Rolle spielt große Rolle spielt keine Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt große Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt keine Rolle spielt große Rolle spielt keine Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt große Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt keine Rolle spielt große Rolle spielt keine Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt große Rolle 5 4 3 2 1 0 spielt keine Rolle Aggressive Grundhaltung Selbsverletzendes Verhalten Uneinheitliches Verhalten (Reaktionen nicht voraussehbar) Fixierung Unfreundlichkeit Fremdverletzendes Verhalten Hyperaktivität Passivität Verweigerung Eingeschränkte kommunikative Fähigkeiten Sexuell belästigendes Verhalten Undankbarkeit 5k Entfällt für die BewohnerInnen. Welche Eigenschaften assoziieren Sie mit dem aggressiven Verhalten einer Bewohnerin oder eines Bewohners? (Wahlweise wird weibliches oder männliches aggressives Verhalten beurteilt) 1 2 3 4 5 6 7 weich hart leise laut schwach stark friedlich aggressiv hilfsbereit auf sich bezogen fördernd schädigend unterwürfig herrisch gehemmt triebhaft gefühlvoll kühl gesund krank hilflos mächtig loyal intrigant offen verschlossen verletzt verletzend kontaktfreudig isoliert ist selbst eher Opfer ist selbst eher Täter hat intakte Beziehungen hat desolate Beziehungen Welche konnotati- ven Eigenschaften werden aggressi- vem Verhalten von Frauen bzw. Män- nern zugeschrie- ben? Wird „weibli- che Aggression“ anders gesehen als „männliche Ag- gression“? 116 116 5.1 Lebensgeschichtliche Aspekte der BewohnerInnen „Gibt es etwas in Ihrem Leben, was Sie nie vergessen werden?“ - Diese ein- gangs des Interviews gestellte Frage zielt auf die Schilderung einer Lebenser- fahrung der BewohnerInnen ab, die für die Befragten so präsent ist, daß sie spontan memoriert wird. Dabei ist ihre Beantwortungsweise völlig offen und ohne thematischen Bezug gehalten: Ob die BewohnerInnen besonders schöne Erlebnisse ihrer Lebensgeschichte schildern oder besonders traumatische - auch das kann Aufschluß darüber geben, wie positiv oder negativ, wie aus- sichtsreich oder aussichtlos das eigene Leben beurteilt wird. An den Blick in die Vergangenheit eng geknüpft sind ihre Zukunftsvorstellungen. Welche Hoffnungen hegen die BewohnerInnen in bezug auf Veränderungen in ih- rem eigenen Leben; haben sie das Gefühl, ein Stück weit den Verlauf ihrer Biographie mitgestalten zu können - oder fühlen sie sich ihr ausgeliefert? Die Frage danach, was die BewohnerInnen aus einem „Früher“ erinnern, ist m. E. ein wichtiger Ansatz, ein kleines Stück ihrer Lebensgeschichte zu be- greifen. Es sind häufig Erinnerungsfragmente, die jenseits der Informationen, die sich aus Akteneintragungen rekrutieren lassen und sich häufig immer wiederkehrend selbst reproduzieren. Es sind vor allem Selbstdarstellungen, die der Sichtweise des Personals diametral entgegenlaufen. Nicht Behinde- rung, Sozialisation, Herkunft, Verhaltensauffälligkeit etc. sind die großen Themata des Gesprächs, sondern die Erzählung dessen, wie ein ganz be- stimmtes, oft kritisches Lebensereignis verarbeitet wurde - was damit nicht selten die ganze Lebensgeschichte beleuchtet. Unabhängig voneinander befragt, schildern BewohnerInnen und Mitarbeite- rInnen prägende Lebensereignisse und setzen - obwohl zu ein und demsel- ben Untersuchungsgegenstand befragt - Gesprächs-Präferenzen, die ganz unterschiedliche Kausaltheorien zum derzeitigen Lebensstand der Bewohne- rInnen entwerfen. Im Zusammenhang mit dem Thema dieser Arbeit war es von übergeordnetem Interesse, von welchen Gewalterfahrungen die indivi- duellen Lebensgeschichten bestimmt sind. Da aber die non-direktive Ges- rächsstechnik nicht erlaubte, die Erzählungen der BewohnerInnen in eine bestimmte Richtung zu lenken, um keine manipulativ gesteuerte Opferper- spektive zu erzeugen, mußte ich hinnehmen, daß aktuelle Lebensereignisse, wie beispielsweise die Planung der nächsten Urlaubsfahrt, in vielen Fällen jegliche Erinnerung an die Vergangenheit überlagerten und die biographi- sche Informationen verschütteten. Überraschend traten in einigen der Gesprächen sog. Tätergeschichten auf, in denen die InterviewpartnerInnen angaben, Familienmitglieder über einen längeren Zeitraum geschlagen zu haben. Ob es sich hierbei um tatsächlich ausgeübte Gewalt handelt oder aber in der Erinnerung der BewohnerInnen 117 117 die Opferperspektive aus einem tiefsitzenden Schuldgefühl heraus in eine Täterrolle transformiert wurde, ließ sich nicht immer eindeutig klären. Viel- fach erschrocken über das, was sie preisgegeben hatten, zogen einige der Be- fragten ihr Einverständnis zum Abdruck ihrer familiären Verhältnisse oder institutionellen Erfahrungen zurück. 5.1.1 „Nur die Lebensakte, die begleitet ihn.“ - Zur Verfügbarkeit der Biographie Ein Heimaufenthalt, der fast das ganze Leben dauert, verändert die Lebens- perspektive der Betroffenen gravierend. Die Realität einer durch und durch institutionell gesprägten Biographie dimensioniert ihr Leben im „Jetzt“ (SCHNOOR, 1992, 161). Der Erfüllung momentaner Bedürfnisse kommt eine große Bedeutung zu, wenn die Aussicht auf eine zukünftige Befriedigung ihrer Wünsche sich zweifelsohne „in den Strukturen von Anstalten er- schöpft“ (ebd.) und im Grunde langfristig unbefriedigt bleiben. Wie negativ sich Hospitalisierung auf die Entwicklung von Zukunftsvorstellungen und die Ausbildung einer tragfähigen Hoffnung auswirkt, wird das Kap. 5.1.3 bearbeiten. Hier geht es zunächst um die Voraussetzung für das Zukunfts- denken, und zwar um den Rückgriff und die Verfügbarkeit der eigenen Biogra- phie. SCHNOOR (ebd.) hat unter Bezug auf BLOCH (1979) und ARONSON/PINES/KAFRY (1983) bemerkt, daß es durch Hospitalisierung zu einem Verlust der Biographie bei BewohnerInnen kommt. Da etwa 40% der hier Befragten vor dem 4. Lebensjahr Aufnahme in einem Heim fanden und weitere 20% zumindest den Großteil ihres Lebens in Institutionen verbracht haben, sollte deshalb im Rahmen der hier vorliegenden Untersuchung über- prüft werden, inwiefern sie ihr eigenes Leben anhand von Eckdaten rekon- struieren können. Sie wurden aufgefordert zu benennen: ! Angaben zum Alter ! Erinnerungen zum Schulbesuch ! Angaben zur Familie ! Schilderung wichtiger Lebensereignisse ! Einzug ins Heim ! Gegenstände/Photos aus dem „früheren“ Leben Bereits bei den Angaben zum eigenen Alter haben vor allem diejenigen Per- sonen große Schwierigkeiten, ihr Alter zu benennen oder wenigstens einzu- schätzen, die seit mehr als 15 Jahren im Heim leben, während alle anderen ihr Alter präzise angeben können. Ähnlich verhält es sich mit der Dauer der 118 118 Unterbringung: Bis zu einer Heimunterbringung von etwa 10 Jahren können die Personen angeben, wieviel Jahre sie hier schon leben oder sogar das Ein- zugsjahr nennen. Die langzeituntergebrachten Personen können sich nicht erinnern: „Schon lange“, lautet ihre Antwort. Je länger also die BewohnerIn- nen im Heim leben, umso schwerer fällt es ihnen, die Dauer ihrer Unterbrin- gung und ihre eigene Lebenszeit einzuschätzen. Heimstrukturen verwischen demnach das eigene Lebensalter; die eigene Biographie verblaßt auf dem Hintergrund der Institution. Weitere Indikatoren dafür, daß das Leben in engen institutionellen Struktu- ren die eigenen Lebenzusammenhänge auflöst, sind die großen Erinne- rungslücken bei denjenigen, die weder Kindheit, Schulzeit oder Adoleszenz memorieren können. Es gibt in ihrem Umfeld auch keine Personen, mit de- nen sich die evtl. gemeinsam erlebte Lebenszeit reproduzieren läßt. In ihrer Erinnerung völlig auf sich gestellt, gibt es für sie keinen kognitiven oder af- fektiven Bezug in die Vergangenheit. Rekonstruktion von Lebenszeit wäre aber möglich, wenn persönliche Dinge, Photoalben, Sammlungen und andere Gegenstände zur Verfügung stünden, die das gelebte Leben präsent halten. Befragt nach dem Besitz solcher Erinnerungsstücke war das Ergebnis, vor allem in der Gruppe der Personen, die fast ihr ganzes Leben in Institutionen verbracht haben, verheerend. Abb. 5.1.1.1 zeigt, wie mit zunehmender Dauer der Heimunterbringung der Umfang von persönlichen Erinnerungsstücken an das „frühere“ Leben schrumpft. Manchmal war es nur ein einziges Paßfo- to aus der Jugendzeit, welches im Interview stolz gezeigt wurde, das zu ei- nem Anknüpfungspunkt an ein „Früher“ werden konnte. Darüber hinaus gab es einen außerordentlich hohen Anteil von Personen (69,2%), die prak- tisch nichts an Erinnerungsgegenständen besaßen. Ihr Besitz schloß zwar neue Möbel, Kleidung und die alltäglichen Dinge des Lebens ein, aber oft- mals nicht ein einziges Objekt, das einen persönlichen (Erinnerungs-)Bezug aufwies. Verfügbarkeit und Besitz von persönlichen Gegenständen der BewohnerInnen aus der Vergangenheit in Abhängigkeit der Dauer der Heimunterbringung (n=67) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% < 5 Jahre Heim Heimaufenthalt 5-15 Jahre Heimaufenthalt > 15 Jahre Heimaufenthalt nichts einzelne Photos Persönliche Papiere (Schulzeugnisse etc.) Photalben, Sammlungen, Erinnerungsstücke Abb. 5.1.1.1 119 119 Wenn das Erinnerungsvermögen verblaßt, keine Familie mit Informationen aushelfen kann, bleiben den MitarbeiterInnen nur noch die Akten. In einigen Einrichtungen wurden die schriflichen Informationen über die BewohnerIn- nen bezeichnenderweise „Lebensakte“ genannt. „Gibt es Gegenstände oder Photos aus dem früheren Leben von Herrn Dichter?“ „Nein, gar nichts. Nur die Lebensakte, die begleitet ihn, die Krankengeschichte.“ (Frau Siepen, 44 Jahre, Krankenschwester, seit 28 Jahren im Heim tätig) Es schließt sich so automatisch die Frage an, wie gut die MitarbeiterInnen mit der Biographie der von ihnen betreuten Menschen vertraut sind und worauf sie sich in der Rekonstruktion der Biographie stützen. Welche Rolle spielen Akten, Teamgespräche und Familienangehörige?“ Abb. 5.1.1.2 zeigt, welche Informationsquellen die MitarbeiterInnen nutzen und wie gut sie sich über die Biographie der BewohnerInnen informiert fühlen. Dabei wird vor allem der große Unterschied zwischen der Verfügbarkeit der Biographie langzeithospitalisierter Menschen und solchen, die noch nicht ihr ganzes Le- ben in Einrichtungen verbracht haben, sichtbar. Deutlichste Diskrepanz liegt im Bezug der Informationen. Hauptinformationsquelle sind bei den hospita- lisierten Personen die Akten (75%), während diese bei den anderen Bewoh- nerInnen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Bei ihnen sind es eher die Familienangehörigen (80%), die zur Informationslage beisteuern. Bei den hospitalisierten Menschen sind Angehörige jedoch häufig nicht greifbar. Ihr Anteil an der Rekonstruktion des Lebenslaufs ist verschwindend gering (12,5%). Von den MitarbeiterInnen der ersten Gruppe liefern die Betroffenen selbst immerhin zu 30% wertvolle Informationen. Die hospitalisierten Be- wohnerInnen können dagegen aber nur in 12,5% der Fälle wichtige Informa- tionen eröffnen. Mehr Sicherheit in bezug auf das Biographieverständnis spiegelt auch der Grad der Informiertheit wider. 30% der MitarbeiterInnen, die mit BewohnerInnen arbeiten, die weniger als 15 Jahre untergebracht sind, fühlen sich über den Lebensverlauf der von ihnen betreuten Menschen sehr gut informiert. Diese Handlungssicherheit nannte kein einziger der Befrag- ten, der mit hospitalisierten Menschen arbeitete. 120 120 Informationsquellen der MitarbeiterInnen und Grad der Informiertheit über die Biographie der BewohnerInnen in Abhängigkeit der Dauer ihrer Heimunterbringung (n=50) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Akten Team Familie BewohnerInnen selbst Heimunterbringung bis zu 15 Jahren Heimunterbringung über 15 Jahre 0 10 20 30 40 50 60 70 80 keine gute Informiertheit gutes Wissen sehr gutes Verständnis der Biographie % %Bezug der Informationen hauptsächlich über: Grad der Informierheit: Abb.: 5.1.1.2 Im folgenden soll nun wiedergegeben werden, wie die BewohnerInnen die Frage nach dem „Früher“ beantwortet haben. Dabei wird ersichtlich, welche eigenen Erklärungen sie für den Einzug ins Heim und die Ursache ihrer Be- hinderung haben. Auffällig sind die Schilderungen der Behinderung als Re- sultat eines Unfalls: „Ja, meine Mutter hat mich hierhin gebracht. Meine Mutter ist auf der 6a gestorben. Die hat hier auch gelebt. Ich hab hier also auch immer gelebt. Ich bin ja als ganz kleines Kind aus dem Fenster gestürzt. Sonst müßte ich hier nicht drin sein.“ (Frau Kogel, 73 Jahre, seit ihrer Geburt im Heim) Im Falle von Frau Kogel ist durchaus zu vermuten, daß sich ihre Heimunter- bringung allein dadurch ergeben hat, daß ihre Mutter z. Zt. der Geburt un- tergebracht war und man davon ausging daß das Kind ebenfalls geistig be- hindert sein würde. Eine Legitimation für die Heimbelegung bei dem Kind, das sich völlig normal entwickelte, wurde quasi nachträglich gefunden, in- dem ein „Fenstersturz“ als Erklärung für eine mögliche Beeinträchtigung herangezogen wurde. Bei anderen beschriebenen „Unfällen“ ist aber auch an typische Erklärungs- versuche von Eltern zu denken, die damit Mißhandlungen zu verschleiern suchten. Dabei übernehmen die betroffenen Kinder die elterlichen Schilde- rungen, um sich ihre Behinderung und die Heimunterbringung erklären zu können. Die Folgen der familiären Gewalt werden dabei von den Mitarbeite- rInnen als mitbedingend für die Entstehung der geistigen Behinderung ge- nannt: „Ich bin früher eingeschlossen worden. Da ist aber was passiert, weswe- gen ich hier bin. Ich bin nämlich vom Wickeltisch gefallen. Und dann ist der Christbaum in Flammen aufgegangen. Das war schlimm. Meine Mutter war nicht da, mein Vater auch nicht. Ich war ja allein. Dann bin 121 121 ich hierher gekommen. Ich hab dann einen Vormund gekriegt, jetzt heißt der ja Betreuer.“ (Frau Sägebrecht, 64 Jahre, seit dem 3. Lebensjahr im Heim) Ich hab’ früher zu Hause und im Simonshof gelebt. War da auch gut. Ich bin ausgezogen, das weiß ich selber, da mußte ich ausziehen. Die hat mich geschlagen.“ „Wer hat Sie geschlagen?“ „Ja die, meine Mutter doch. Wenn die total besoffen war, hat die das gemacht. Mit sonnem Riemen. Ich sach’ Dir. So als Kind, hat die mich auf den Kopf fallengelassen. Spä- ter dann immer mit dem Riemen, hier (zeigt mit den Händen Länge und Breite des Riemens).“ (Frau Appel, 30 Jahre, seit dem 15. Lebensjahr im Heim) Die frühe Heimunterbringung im Kindesalter wird als sehr traumatisches Erlebnis geschildert. Bei den BewohnerInnen dominiert das Gefühl, als (be- hindertes) Kind nicht erwünscht zu sein, was nachhaltig ihr Selbstkonzept prägt. Die elterliche Zurückweisung wird so zu einer seelischen Erschütte- rung, die sich weiter fortsetzt, wenn familiärer Besuch ausbleibt und der Kontakt schließlich gänzlich abreißt: „Bei meinen Eltern hab’ ich früher gelebt, früh bei meiner Mutter. Meine Mutter wollte mich nicht mehr. Die wollte mich nicht mehr zu Hause ha- ben. Ich bin schon als kleines Kind, als Baby bin ich hier hereingekom- men. Als Baby hat sie mich ins Heim geschickt. Es gibt so Eltern. Die Mutter wollte das nicht mehr, daß ich zu Hause lebe. (Frau Lengkeit, 36 Jahre, seit dem 2. Lebensjahr im Heim) Darüber schildern die Betroffenen nicht selten, daß sie von ihren Eltern für tot gehalten (oder erklärt) wurden. Nach WOLFENSBERGER (1990) und ERDHEIM (1989) weisen solche Deskriptionen auf ein (gesellschaftlich und kulturell verankertes) unbewußtes Tötungsphantasma hin: „Gibt es etwas in Ihrem Leben, was Sie nie vergessen werden?“ „Ja, mit meinem Papa. Ich war krank, da hat mein Papa gesagt, ‘den kriegen wir nicht mehr durch’. Da hab’ ich gesagt, ‘Papa, ich bin noch am Leben!’ Mein Vater hat aber gesagt, ‘nee, der ist hinüber, den kriegen wir nicht mehr durch.’ Ich war sehr krank.“ (Herr Seidel, 50 Jahre, seit dem 34. Lebensjahr im Heim) „Ich bin doch hier, weil meine Mutter mich nicht gebrauchen kann, die wurde nicht mit mir fertig. Die hat gesagt, ich bin tot. Die ist nur einmal gekommen. 1977 war das, sonst nicht. Das ist grausam. (Frau Lamprecht, 48 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Positive Schilderungen über den Einzug ins Heim lassen sich ausschließlich bei denjenigen Personen finden, die erst im Erwachsenenalter einzogen. Die Heimunterbringung kann auch bedeuten, engen und bedrückenden häusli- 122 122 chen Verhältnissen zu entkommen und ein selbstbestimmteres Leben zu füh- ren: „Früher wurde ich eingeschlossen. Weil meine Mama oft einkaufen geht. Sie wollte nicht, daß was passiert. Ich war dann immer eingeschlossen. (preßt das Wort ‘eingeschlossen’ intonierend hervor) Die Schwester hat gesagt, das geht nicht. Meine Schwester hat dann dafür gesorgt, daß ich auszog und ins Wohnheim kam. Hilfe hat mir dann die Frau Rath (Mut- ter ihrer besten Freundin) und hat dafür gesorgt.“ (Frau Dunkel, 43 Jahre, seit 4 Jahren im Heim) „Jetzt verändere ich mich, jetzt habe ich meine Freiheit! Kann jetzt alleine Bus fahren. Früher konnte ich das nicht. Jetzt kann ich das allein. Früher hatte ich Angst vorm Schwimmen. Jetzt kann ich das gut.“ (Frau Winneke, 41 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Ich habe früher zu Hause gelebt. Meine Schwester hat gesagt: ‘Mama, denkst Du nur an Dich? Was ist, wenn Dir was passiert? Laß sie doch in die Wohnstätte!’ Alle haben gesagt, das haste richtig gemacht. Jetzt sind sie glücklich, daß ich hier drin bin. Ich fühl’ mich hier wohl. Ich werd’ nie vergessen, daß meine Mutter immer für mich da war. Aber Mama konnte mir das nicht bieten, was die mir hier bieten!“ (Frau Schmidt, 45 Jahre, seit 4 Jahren im Heim) Trotzdem ist das Heim immer noch eine Institution, in die man „gesteckt“ wird, weil die Heimunterbringung nicht von den Betroffenen selbst, sondern den Angehörigen vorangetrieben wird und deshalb eine ambivalente Situa- tion schafft: „Die Idee kam von meiner Mutter, mich da reinzustecken. Ich fühl’ mich jetzt sehr wohl da drin. Ich finde es auch sehr schade, aber man muß es auch akzeptieren.“ (Frau Weber, 29 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) Wie man also folgern kann, ist vorrangig bei denjenigen BewohnerInnen, die bereits seit Kindheit und Jugend im Heim leben, die Gefahr besonders groß, daß die eigene Unterbringung als schicksalhaft bestimmend erlebt wird. Für viele waren es Jahre, in denen ihnen keine Freiräume und Gestaltungsmög- lichkeiten offenstanden, sondern es war eine Zeit, die den eigenen Lebens- lauf verblassen läßt. Personen, die erst wenige Jahre im Heim leben, beurtei- len die Einrichtung durchweg positiver. Als besonders schwerwiegend ist einzustufen, daß die Lebensstrukturen der Institution „Heim“ - und im ganz besonderen Maße die Psychiatrieaufenthalte der BewohnerInnen - den Rückgriff auf die eigene Vergangenheit erschweren, in manchen Fällen sogar unmöglich machen. Da aber die Verfügbarkeit der eigenen Biographie unab- dingbare Voraussetzung für die Entwicklung von Hoffnung und Zukunfts- kompetenz (SCHNOOR, 1992) ist, werden die Auswirkungen eines nicht greif- baren und nicht reproduzierbaren Lebenslaufs im übernächsten Kapitel (5.1.3) ausführlich dargestellt. 123 123 5.1.2 „Für mich ist aus der Traum.“ - Rehistorisierung: Der Blick in die Vergangenheit Der von JANTZEN (1996) erstmals breit diskutierte Ansatz der Rehistorisie- rung versucht, auf der Ebene einer verstehenden Diagnostik die Lebensge- schichte eines Menschen zu begreifen. Dabei wird davon ausgegangen, daß die frühen Lebenserfahrungen, kritischen Lebensereignisse, psychosozialen Krisen und Verhaltensauffälligkeiten aus Kindheit und Jugend, zumeist in verschlüsselter Form, im aktuellen Erleben und Verhalten der Betroffenen wiederkehren (THEUNISSEN, 1997, 190). Die tiefendiagnostische Struktur des Verstehensprozesses knüpft an die Theorie der biotischen Selbstorganisation von MATURANA/VARELA (1987) an, die hervorhebt, daß jede Kommunikation eines Individuums mit seiner Umwelt an die internen Zustände der Informa- tionskonstruktion, die wiederum nach Autonomie und Bewältigung von Stö- rungen streben. Hierbei bildet die Systemgeschichte, also die individuelle Geschichte, den Resonanzkörper, auf dem Kommunikation und Interaktion mit der Außenwelt realisiert und reflektiert werden können. Unter Rückgriff auf LEONTJEW (1979) wird jedoch deutlicher, daß es sich um eine ganzheitli- che Theorie des Subjekts und des diagnostischen Prozesses handelt; einen Prozeß nämlich, der nicht nur die koevolutiven Verbindungen zwischen Subjekt und Welt betrachtet, sondern ebenso die in seiner Lebensgeschichte entstandenen koevolutiven Verknüpfungen der verschiedenen Ebenen und Systeme des Organismus, die in synergetischen Zusammenhängen stehen (JANTZEN, 1996, 16). Das Augenmerk liegt demnach in der Erforschung der Übergänge zwischen der biotischen, psychischen und der sozialen Dimensi- on - und nicht in der isolierenden Betrachtung einzelner Ebenen. Die Tatsa- che, daß Behinderung als soziales Faktum verstanden wird (ebd., 21) ist m. E. dasjenige Grundproblem, das zu sozialer Isolation in verschiedensten Kon- sequenzen führt: Isolierende frühkindliche Erfahrungen infolge emotional- affektiver oder sensorisch-taktiler Deprivation, die Verhinderung von Kon- taktaufnahmen durch Einsperren und Fixierungen, die Beeinträchtigung von Interaktion und Erkundung der Umwelt durch Sedierung gehören wohl zu den härtesten Gewalterfahrungen. Aber auch wenn derartige Situationen nur kurz andauern, so ist doch der Kontakt zu Umwelt labil und verletzlich ge- worden und damit auch die Aufrechterhaltung des eigenen Selbst: „Demge- mäß können die produzierten Symptome als Versuche des Organismus, des Subjekts, des Individuums, der Persönlichkeit gelesen werden, Autonomie in einer höchst komplizierten und gefährdeten Situation wieder aufzubauen. Die Entwicklung von Symptomen ist in dieser Perspektive die Realisierung von Autonomie unter Bedingungen der Isolation“ (ebd., 22). Oder, um es mit GOFFMAN (1973) auszudrücken: Die zentrale These ist, daß der wichtigste Faktor, der BewohnerInnen prägt, nicht ihre Behinderung ist, sondern die Institution, der sie ausgeliefert sind. 124 124 Im Rahmen der geführten Interviews wurde der biographische Hintergrund der BewohnerInnen nach wichtigen Lebensereignissen beleuchtet. Es war auffallend, wieviele belastende Lebensbedingungen geschildert wurden und wie eng diese mit dem Erleben von Gewalt verzahnt waren. Natürlich war es bei der Vielzahl der durchgeführten Gespräche nicht möglich, die gesamte Lebensgeschichte zu beleuchten, wie es beispielsweise VAN GEMERT/WIELINK/VRIESEMA (1996) im Fall „Jolanda Venema“ oder ALSHUT (1996) bei „Kai Raimer“ exemplarisch vorgeführt haben. Aber das kurze Blitzlicht in die Vergangenheit vermochte trotzdem viel über die gelebte Le- benszeit und den Einfluß von Gewalt der befragten BewohnerInnen verraten. Fast jede dritte BewohnerIn (29,4%) schilderte ein Erlebnis, das die Präsenz gewaltsamer Erfahrungen belegte. Die Kontrollfrage an die zuständigen Bet- reuerInnen ergab einen noch weitaus höheren Prozentsatz: 44% gaben an, daß die von ihnen betreuten Personen elterliche Mißhandlung, sexuellen Mißbrauch, Zwang und deprivierende Erfahrungen während der Heim- unterbringung erlitten hatten. Dabei fällt auf, daß das Gesprächsverhalten der MitarbeiterInnen und BewohnerInnen zu ein und demselben Befra- gungsgegenstand nicht komplementär ist: Während MitarbeiterInnen be- reitwillig soziale Herkunft und häusliches Milieu sowie die gewaltsamen familiären Übergriffe auf die BewohnerInnen schildern, sind ihnen die nega- tiven Erfahrungen mit restriktiven, von Gewalt und Totalität geprägten Insti- tutionen, besonders die negativen Einflüsse durch langjährige Psychiatrie- aufenthalte, nicht bewußt. Dafür berichten aber die BewohnerInnen vorran- gig von Zwang und struktureller Gewalt ihrer früheren Heim- oder Psychi- atrieunterbringung. Erlebnisse in Zusammenhang mit familialer Gewalt werden dagegen höchstens codiert preisgegeben: als sog. „Tätergeschichten“. Manchmal ist erst im Kontrollgespräch mit den MitarbeiterInnen zu erfah- ren, daß die BewohnerInnen nicht, wie selbst dargestellt, Akteure ihrer eige- nen Gewaltgeschichte sind, sondern die Opfer. Zwei Beispiele: „Ich hab’ vorher zu Hause gelebt. Meine Mutter ist aber nicht mehr mit mir fertig geworden. Ich hab’ meine Mutter getreten, geschlagen, gebis- sen. Jetzt hab’ ich mich gebessert. Ich hab’ Angst vor meinen Eltern ge- habt, die haben mich geschlagen, mit dem Stock und dem Kleiderbügel. Ich hab’ heute immer noch Angst vor ihnen. Heute schlagen die mich nicht mehr - ich hab’ aber immer noch Angst.“ (Frau Hase, 34 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Früher habe ich zu Hause gewohnt. Da war’s schöner. Bei Mama war viel schöner. Ja, aber da möchte ich nicht drüber reden. Wenn ich das er- zähle krieg’ ich Schwierigkeiten. Die ist ja Vormund über mich. Früher hab’ ich meine Mutter geschlagen. Da ist die auf meine Schwester los. Da bin ich auf sie los und hab’ sie geschlagen. Oh, ich hab’ meine Mutter ge- schlagen!“ (Frau Lage, 30 Jahre, seit 12 Jahren im Heim) Dazu ihre Betreuerin: 125 125 „(...) Die Simone Lage und ihre Schwester, die sind wohl ganz schön ge- schlagen worden zu Hause.“ Die Rekonstruktion der familiären Verhältnisse zeichnet sich häufig durch eine Asynchronizität zwischen Lebenssituation und Bewältigungsfähigkeiten aus, die das Leben außer Kontrolle geraten läßt (HONIG, 1992, 81). Die soziale Struktur der auf die Behinderung reagierenden familialen Umwelt zeichnet sich häufig durch vielfältige Faktoren einer situativen Dysfunktion aus. Miß- handlung und Vernachlässigung gehen Hand in Hand mit den systematischen Problemen eines wechselseitigen Anpassungsprozesses zwischen Eltern, Kind, Lebensumwelt, sozial-ökologischen Bedingungen und der Gesellschafts- struktur (ebd.). Häusliche Gewalt setzt sich in den Beziehungsmustern der Opfer fort. Der folgende Interviewauszug macht die oft typische Verkettung von mehreren belastenden Lebensbedingungen (hier: Vernachlässigung, Sucht, Beziehungsgewalt, Fehlunterbringung im Altenheim) deutlich: „Erst war ich zwei Jahre im Altenheim, da habe ich gewohnt. Das waren nette Leute, die haben mich immer länger schlafen lassen. Vorher bei meiner Schwester, die hat getrunken. Dann bin ich ausgezogen. Dann hat mir eine Nachbarin geholfen. Die hat gesagt, ‘Du mußt da weg!’ Meine Schwester hat das ganze Geld vertrunken, was ich verdient habe, in der Werkstatt. Sie hat jetzt aufgehört zu trinken. Aber zurück gehe ich nicht. (...) Mein Freund da, der Hanno Brinkmann, jetzt bin ich ja nicht mehr mit dem. Der hat mich gehauen und geschubst. Der hat mir richtig weh getan, den ganzen Körper. Schon mit 13 bin ich mit ihm zusammenge- kommen. (...) Meine Schwester wollte mich mit dem Messer erstechen. Die war scheißendick, mit Alkohol. Da hab’ ich Angst gehabt. Da hab’ ich mich im Zimmer eingeschlossen. (...) Ich war schwanger gewesen. Ich hab’ das wegmachen müssen. Da hat mein Vater geschimpft und meine Mutter hat geschrien: ‘Du altes Luder!’ Da mußte ich ins Krankenhaus, das wegmachen lassen. Die Leute haben gesagt, wenn ich das Kind be- kommen hätte, haben alle gesagt, das wäre so geistig, also irgendwie be- hindert. Das wäre mongol gewesen. Die haben gesagt, ich hätte das nicht ernähren können.“ (Frau Brahm 38 Jahre, seit 10 Jahren im Heim) Frau Brahm kommt im Verlauf des Gesprächs immer wieder auf die er- zwungene Abtreibung zu sprechen („Aber ich mußte das ja wegmachen las- sen!“) und versucht, sich selbst dabei zu beruhigen, indem sie stereotyp die offizielle Begründung („Das wäre ja irgendwie behindert gewesen.“) wie- derholt. Sie sitzt während des Gesprächs in einem wahren „Puppenmeer“; 68 Babypuppen hat sie während ihres Heimaufenthaltes gesammelt, die sie alle „liebevoll versorgt“. Es ist nur zu ahnen, welcher Druck auf Frau Brahm während ihr Schwangerschaft ausgeübt worden sein muß, um sie zur Ein- willigung in den Abbruch zu bewegen - ist doch ein Schwangerschaftsab- bruch nach § 218a StGB nur mit der Einverständniserklärung der Frau mög- lich. Wie Abtreibungen von Frauen mit geistiger Behinderung verarbeitet werden, dazu liegen kaum Untersuchungen vor (hier nur FRISKE, 1995). 126 126 Frau Brahm ist eine der wenigen UntersuchungsteilnehmerInnen, die bereit sind, erlebte häusliche Gewalt zu schildern. Von restriktiven Lebensverhält- nissen wird von den Betroffenen selbst ansonsten nur in bezug auf die Ge- schichte der Heimunterbringung berichtet, das häusliche Milieu eher ver- schwiegen. Dagegen berichten die BewohnerInnen, vor allem die aus der Nachkriegsgeneration, sehr offen von Zwang und Gewalt durch die Institu- tion: „Früher konnte man als Kind, also die Kinder durften nicht raus. Die ha- ben gesagt, ‘ist zu gefährlich.’ Die haben immer gesagt, wir finden den Weg nicht. Später, so als jugendlich, ging ich mal auf den Flohmarkt. Da wußte ich den Weg. (...) Hier bei dem Beispiel, daß die nichts zu essen kriegt (meint das besprochene Fallbeispiel; siehe Kap. 5.5.4.2), ja das ha- ben die früher auch gemacht. Da mußten wir Sauerkraut essen. Das ha- ben die uns wieder vorgesetzt. Die haben das einfach wieder warmge- macht und wieder vorgesetzt. Was auf den Tisch kommt, müssen wir es- sen. Da gibt’s nichts anderes. Da haben wir auch Prügel gekriegt. Ich hab’ Prügel gekriegt, nur weil ich kein Sauerkraut gegessen habe. Die haben mich auf den Tisch gelegt und mit dem Handfeger geschlagen. Früher war das so. War das bei Dir genauso? Ich find’ das schrecklich, daß die sowas sagen. Also, wenn die hier sagen, ‘Du kriegst keinen Kuchen’. Ich find das nicht gut. Manchmal finde ich das schlimm, manchmal finde ich das stressig, daß die keinen Kuchen kriegen. Und die anderen Leute gu- cken auch noch zu, wie man keinen Kuchen kriegt. Schlimm ist das. Dann mußten wir zu Strafe ins Bett. Wir durften ja auch nicht Fernsehgucken. Jetzt ist das viel besser. Jetzt müssen wir keinen Teller leer essen. Gar nix. Die Schwestern wurden ja auch nicht gezwungen. (...) Früher mußte ich immer den ganzen Tag im Stuhl sitzen. Da gab’s noch keinen Rollstuhl für mich. Das war schlimm, den ganzen Tag nur sitzen. Da war ich ganz wund. Das hat weh getan. Ganz schlimme Zeiten. (...) Früher mußten wir krank arbeiten. Auch mit Fieber. Wir durften nicht auf Toilette bei der Arbeit. Wir mußten auf den Plätzen sitzenbleiben. Furchtbar war das früher. Heute dürfen wir auf die Toilette gehen, wann wir wollen!“ (Frau Lamprecht, 48 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Daß die erzählerische Substanz solcher Lebensrückblicke äußerst wertvolle diagnostische Hinweise liefern kann, belegt die folgende Geschichte von Frau Kollibabe. STÖRMER/SIEVERS (1996, 200) weisen bei der Analyse lebens- geschichtlicher Elemente auch auf das Dogma der Unverständlichkeit (bezo- gen auf Psychosen) hin, und meinen damit, daß eine unverständliche Expres- sivität von Verhaltensweisen bei Menschen mit geistiger Behinderung vor- schnell im psychotischen Bereich angesiedelt wird: „Meine Eltern wollten mich so lange behalten, wie es ging. Aber ich mußte dann raus.“ „Wo sind Sie dann hingekommen?“ „Weiß ich nicht mehr. Das ist kein Wunder, daß ich so bin. Ich hab’ soviel erlebt. (...) Das war ganz schlimm, ich bin früher geflohen. Das glauben alle nicht, ich bin fast verbrannt (meint die Zeit Ende des 2. Weltkriegs). Mein Vater hat ‘ne Landwirtschaft gehabt. Ich hab’ soviel erlebt, das glaubt kein Mensch. 127 127 Mein Vater ist in Brilon, der hat da einen Grabstein. Meine Schwester lebt auch noch, aber die will keinen Kontakt zu mir. Die will nix mehr von mir wissen. Vorher bin ich bei meinen Eltern gelebt. Dann bin ich in die Irrenanstalt gekommen, hinter Schloß und Riegel, nach Marsberg. Jetzt halten sie mich hier auch fest. So ist mein Schicksal. Die haben mich nicht rausgelassen. Ich war eingeschlossen. Warum? Weiß ich nicht. Neun Mo- nate durfte ich nicht raus. Welches Jahr, weiß ich nicht mehr. Steht alles in den Akten. Ich konnte aber nichts dafür. Ich durfte Kegeln und Käse- kuchen backen und im Garten rumlaufen. Aber nicht mehr. Ich war ein- geschlossen. Die haben mich da eingeschlossen. Dann bin ich in die Son- nengruppe gekommen. War nicht schön. Das war nicht gut für mich. A- ber ist ja alles egal. Ist ja egal, was die mit mir machen. In Marsberg, da wurde ich auch festgebunden. Sicher, da wurde ich auch festgebunden. Aber ich konnte da nichts für. Ich war hinter Gitter. Das stimmt, was ich hier sage. Für mich ist aus der Traum. (...) Ich bin weggelaufen. Ich wußte nicht mehr wohin. Die haben dann gesagt, wenn ich weglaufe, komme ich hinter Schloß und Riegel. Das war mir alles egal. Ich hab’ gesagt, ich laß mich totschießen. Das war mir dann alles egal. Ich wär Schuld gewe- sen, haben die gesagt. Die fangen mich dann ein. Dann habe ich immer Angst.“ (Frau Kollibabe, 63 Jahre, seit dem 17. Lebensjahr im Heim) „Für mich ist aus der Traum“, sagt diese Bewohnerin und sieht sich dem Rest an verbliebener Autonomie beraubt. Ihre Geschichte ist eine lange Geschichte der Flucht- und Ausbruchsversuche aus Strukturen der Unterbringung, die ihr „nicht gut tun“. Ohne zu wissen, wo ein sicherer Lebensort erreicht wer- den kann, irrt sie ziellos umher, wird immer wieder aufgegriffen und an den Ort zurückgebracht, wo eine erneute Verschärfung des „Eingesperrt-Seins“ auf sie wartet, die ihre Angst weiter verstärkt und wiederum zu neuen Fluchtversuchen führt. „Flucht“ ist ihr großes Lebensthema: Schon als Kind wurde ihr Zuhause durch den Krieg unsicher. Aber sie war vor allem nicht in der Lage, die schwere Zeit der Flucht und Vertreibung zu Kriegsende psy- chisch zu verarbeiten. Immer wieder spricht sie von brennenden Dörfern, von Not und Verzweiflung und einem ziellosem Umherirren ihrer Familie. In ihrer Wohngruppe ist sie die, „die immer wegläuft“. Die Diagnostik einer schizophrenen Psychose spiegelt in keinster Weise ihre lebensgeschichtlichen Erfahrungen wider. Was bleibt, sind die „Weglauftendenzen“, auf die inter- venierend mit erneuter Freiheitsenziehung reagiert wird. So werden weder ihre Kriegserlebnisse noch ihre Angst und Resignation vor einer z. T. men- schenunwürdigen Psychiatrie der 40 und 50er Jahre aufgearbeitet. Statt des- sen setzt sich die Methode des „Einsperrens“ bis heute in ihrem Leben fort - und läßt sie damit weiterhin glauben, daß sie sich immer noch nicht wirklich sicher fühlen kann. Die folgende Lebensgeschichte von Frau Reimer ist sehr eng mit der Ge- schichte der Institution, in der sie seit rund 50 Jahre lebt, verbunden. Gebo- ren während des Nationalsozialismus, durchlebt sie als Kind eine Zeit, in der ihre Epilepsie geheimgehalten werden muß und ein Schulbesuch unmöglich erscheint. Erst nach dem Krieg kann sie ihre Volksschulzeit nachholen, sitzt 128 128 in der gleichen Klasse mit einem viel jüngeren Mädchen, das später ihre Heimleiterin werden wird. Die Epilepsie verschwindet, sie hat jedoch viel aufzuholen und Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu finden. Ihr Va- ter kehrt nicht aus dem Krieg zurück, die Mutter ist weitgehendst auf sich gestellt. Unter den Lebensumständen der Nachkriegszeit erscheint es der Mutter am sinnvollsten, daß ihre Tochter eine hauswirtschaftliche Ausbil- dung erhält. Es läuft jedoch irgend etwas schief, so daß sich die Fürsorge ein- schaltet. Die Mutter entscheidet sich für eine Heimunterbringung. Daß Frau Reimer nicht in das Bewohnerprofil der Einrichtung hineinpaßt, fällt spätes- tens ihrer früheren Mitschülerin und jetzigen Heimleiterin auf. Sie über- nimmt normale Arbeitstätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich und im Kindergarten der Einrichtung. Die unbezahlte Tätigkeit bindet sie noch wei- ter an die Einrichtung, Fähigkeiten zur Selbstversorgung gehen im Laufe der Jahre verloren, ein Leben außerhalb der Heimstrukturen erscheint unmög- lich. Erst in Schlafsälen mit dreißig anderen Personen, dann auf stations- ähnlichen Wohngruppen mit 15-18 Menschen lebend, entwickelt sie eine „Unruhe“, die mit starken sedierenden Medikamenten behandelt wird. Erst die Veränderung ihrer Lebensbedingungen durch einen hausinternen Um- zug zeigen ihr, wie sehr ihre psychische Befindlichkeit (und die Einnahme entsprechender Medikamente) mit ihrer Wohnsituation zusammenhängen (zur Psychopharmakotherapie vgl. GAEDT, 1995; DOSEN, 1998): „Also ich sach’ mir, seit 24. Februar 1997, vergangenes Jahr, bin ich hier in dem neuen Haus gezogen. Weil es hieß, das alte wird renoviert und zweitens sollten die Gruppen kleiner werden. Und das find ich auch schöner, wenn die Gruppen kleiner sind. So, seitdem ich hier so in dieses Haus gezogen bin, bin ich viel ruhiger geworden. Da drüben war es un- ruhiger, weil wir zu mehreren waren, hier sind wir nur zu acht. Und da drüben waren wir zu vierzehn, fünfzehn, sechzehn. Und das waren biß- chen sehr viele. Und dann waren da ein paar Unruhige zwischen, die ha- ben dann einen auch noch nervös gemacht. Und hier bin ich bedeutend ruhiger geworden. Früher kriegte ich da auch mehr Arznei, und hier kriege ich jetzt weniger Arznei. Denn ich hab ja fast immer den ganzen Nachmittag verschlafen wegen der starken Arznei. Das war manchmal furchtbar. Da habe ich mich vorher als ich noch in der 17a war, bei der Frau Dr. Siegel, und die sachte mir, sie könnte jetzt nicht so direkt auf Null, oder so ähnlich. Sei wollte erst mal sehen, wenn ich den Umzug hinter mir hätte. (...) Und dann bin ich dieses Jahr hin und hab’ gesagt, daß ich umgezogen wär. Und ich wäre hier viel ruhiger geworden. Und da war sie sehr zufrieden, und da habe ich sofort weniger gekriegt. Sonst habe ich, voriges Jahr, morgens die Dunkelrote, größer als die Hellrote, und mittags ‘ne Hellrote und abends wieder die Dunkelrote gekriegt. Und seit dieses Jahr, dem 18. März 1998 habe ich dann morgens eine Hellrote, die ich sonst mittags kriegte, und mittags bis jetzt eine kleine Weiße und abends krieg’ ich dann die Dunkelrote. Abend ist ja auch nicht so schlimm, da schläft man nachts gut. Und daß ich jetzt doch be- deutend weniger krieg’, macht doch schon was aus. Es kommt zwar hier und da noch mal vor, das ich mal hier und da länger schlafe, aber doch nicht mehr so häufig. (...) Also das ganz auf Null setzen, das macht die Frau Dr. Siegel wohl doch nicht. Aber ich bin schon froh, daß ich soviel 129 129 weniger krieg’. „Wogegen sind die Medikamente?“ „Gegen Nervösität. Gegen Nervösität. Ich war halt lange Zeit sehr nervös. Seitdem hab ich das gekriegt. Aber ich hab sogar lange Jahre dreimal die Dunkelrote ge- kriegt! Dreimal am Tag: morgens, mittags und abends! (...) „Frau Dinkel, warum sind Sie überhaupt ins Heim gekommen?“ „Ich kann draußen nicht alleine fertig werden. Und dann mußte ich, ja, was hab’ ich da? Ich hab früher, ganz früher als klein Kind, Gehirnkrampf-Anfälle gehabt. Bis zum 14. Lebensjahr. Und dann bin ich erst zu Hause geblieben, dann acht Jahr in die Schule gegangen. Dann war ich zehn Monate lang in Haus Bremerhaven in Bremen, da habe ich den Haushalt lernen sollen, für später. Und dann kam die Rentengeschichte. Da mußte ich dann von Haus Bremerhaven weg. Und dann war ich eine kleine Weile zu Haus. Dann kam eine vom Amt und wollte wissen, was ich lieber wollte, ob ich lieber in Hamburg in das Heim auf der Margariten-Höhe wollte, oder ob ich lieber mit meiner Mutter eine weite Reise machen wollte. Da habe ich überlegt und dann lieber gesagt. ‘Lieber im Heim’, denn ich würde an später denken, wenn die Mutter mal nicht mehr leben würde. Dann stän- de ich da alleine. „Was meinte die Frau vom Amt, als sie meinte „oder wollen Sie lieber eine weite Reise mit ihrer Mutter machen?“. „Tja, das weiß ich auch nicht, mmh, weiß nicht. Und dann war ich noch eine Weile zu Hause, und dann krieg ich eines Tages zu Hause Bescheid, daß ich hier in Hamburg auf die Margaritenhöhe ankommen könnte. Daß für mich auf der Jugend ein Platz frei wär. Da bin ich dann am 4.11.1951 hin- gekommen. (...) Ich hab dann auch hier gearbeitet. Im Bügelzimmer und in der Küche. Ich hab dann auch im Kindergarten hier gearbeitet. Und später bin ich dann an die Pforte gekommen. Da war ich dann mehrere Jahre. Erst dann bin ich hier halbtags in die Sonderwerkstatt gekommen, hier im Haus, denn draußen konnte ich ja nicht, weil wir draußen ja nicht allein fertig werden.(...) Was es da auch noch gab, war die Wachabtei- lung. Da kamen schon mal welche hin, wenn sie krank waren oder sich nicht gut benahmen. Aber nein, nein (wehrt ab). Da kann ich nichts zu sagen. Ich bin ja erst seit 1951 hier. Was da so vorher war, weiß ich nicht. Da hörte man nicht so Gutes von. So besonderes nicht. Ich war ja noch nicht da. Ich kann da nicht so was zu sagen. Aber man kam da wohl hin, so zur Bestrafung oder so ähnlich. Aber da kam ich nicht hin (erleich- tert).“ (Frau Reimer, 67 Jahre, seit dem 18. Lebensjahr im Heim) Daß BewohnerInnen so dezidiert ihren Lebenslauf resümieren, ist bei den Befragten nicht die Regel. Es sind eher einzelne Erinnerungsfragmente, die im Gespräch an die Bewußtseinsoberfläche gelangen und plötzlich, scheinbar zusammenhangslos, ausgesprochen werden. Es sind vor allem Erinnerungen, die zeigen, wie nivellierend eine im Tagesablauf immer gleich bleibende In- stitution auf ihr Leben gewirkt haben muß, daß ihre Lebensabschnitte jegli- cher Struktur beraubt wurden: „Was soll ich denn werden? Ich weiß nicht, was auf mich zukommen sollte? Ob ich weiterziehe, ich weiß nicht. Mußt Du die anderen fragen. In diesem Heim weiß ich nichts. Ich hab ja vorher in der anderen Gruppe gelebt. Da hab ich mich mit den Schwerstbehinderten gestritten. Was ha- ben wir da gemacht? Geschlafen, aufgewacht.“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) 130 130 Manchmal erwecken die hospitalisierten BewohnerInnen in ihrem Erzähl- verhalten den Eindruck, als sei ihre gesamte Vergangenheit ausgelöscht. Es sind vor allem diejenigen Befragten, die lange Zeiten in einer psychiatrischen Einrichtung verbracht haben: „Wo haben Sie früher gelebt?“ Vorher in Stuttgart-Fellbach. Nicht gut hat mir das gefallen.“ „Woran erinnern Sie sich?“ „Immer wurde ich ange- schnallt, an allen Vieren. Warum die das gemacht haben, weiß ich nicht.“ „Können Sie sich noch an anderes erinnern?“ „Weiß ich nicht.“ „Haben Sie von dort etwas mitgebracht?“ „Nein, gar nichts. Ich hab nichts. Keine Photos, nein, keine Gegenstände.“ (Frau Lockemann, 43 Jahre, seit dem 7. Lebensjahr in einer psychiatri- schen Einrichtung, seit dem 39. Lebensjahr im Heim) Der Ansatz der Rehistorisierung als verstehende Diagnostik, die auf die Re- konstruktion und Interpretation der Lebensgeschichte setzt, trifft also auf eine konservative und eher mechanistische Vorstellung von Behinderung: Medizinisch-psychiatrische Diagnosen erfassen einseitig beobachtbare Merkmale oder Merkmalskomplexe eines Individuums und plakatieren den Grad der Abweichung von den vorherrschenden normativen Vorstellungen. Wie aber die Entwicklung eines Menschen von den jeweiligen Dogmen sei- ner Zeit beeinflußt wird (und man betrachte hier, wieviele Fünfzig-, Sechzig- und Siebzigjährige in dieser Untersuchung unter nosologischen Festschrei- bungen der 40er, 50er und 60er Jahre litten, indem ihnen Chronizität, Schwe- re und Unbeeinflußbarkeit ihrer Behinderung attestiert wurden), wird in den Lebensgeschichten deutlich. Die Erfahrungen der älteren BewohnerInnen sind daher eng mit dem institutionellen System der Versorgung verkettet, das genau diese Dogmen der Bildungsunfähigkeit (bezogen auf die Oligoph- renie), Unerziehbarkeit (bezogen auf Psychopathie, Lebensuntüchtigkeit und Verwahrlosung) sowie der Unverständlichkeit (bezogen auf Psychosen) weiter reproduziert (zum Prozeß der Verobjektivierung und Wirkungswei- sen der Dogmen vgl. STÖRMER/SIEVERS, 1996, 200ff). 131 131 5.1.3 „Was mich so richtig auf Trapp bringen würde, wär Heiraten!“ - Prinzip Hoffnung: Der Blick in die Zukunft Autonomie, Handlungsfähigkeit, Selbstbestimmung - all diese Schlagwörter laufen darauf hinaus, daß geistig behinderte Menschen ihre eigene, zukünf- tige Zeit antizipieren können, d. h., Zukunftskompetenz entwickeln. Eine nach vorn gerichtete positive Antizipation im Sinne des Hoffungsgedankens nach BLOCH (1979) setzt aber zuerst eine auf vergangene Erfahrungen zurückgrei- fende Bewegung voraus (Verfügbarkeit der eigenen Biographie; siehe Kap. 5.1.1 und 5.1.2). SCHNOOR (1992, 152) weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung frühkindlicher Erfahrungen hin. Hier wird gelernt, in entbeh- rungsreichen Situationen zukünftige Befriedigung zu antizipieren, was aber wiederum voraussetzt, daß Kinder das Vertrauen entwickelt haben, daß ihre Bedürfnisse auch tatsächlich erfüllt werden. In diesen Situationen erinnern sie sich, daß die Befriedigung ihrer Bedürfnisse auch tatsächlich erfolgte: „Urvertrauen kann damit als Basis für die sich später herausbildende Hoffnung gelten. Zu starke frühkindliche Frustrationen können Hoff- nung in seiner Entwicklung behindern. Dies äußert sich emotional und antizipatorisch als Hoffnungslosigkeit. Da es sich bei Hoffnung um einen hochdiffrenzierten Affekt handelt, geht in ihre Genese die sozialisations- bedingten Erfahrungen, Objektbeziehungen und psychischen Strukturen mit ein. Hoffnung kann von daher zu den Affekten zählen, deren Abhän- gigkeit von den Sozialisationserfahrungen beträchtlich ist (ebd.).“ Hoffnungsgedanken der BewohnerInnen SCHNOOR diskutiert deshalb die Frage, ob die enorme emotionale Unterver- sorgung hospitalisierter Menschen die Entwicklung von Hoffnung bzw. Hoffnungs- und Zukunftskompetenz verhindert. In dieser Untersuchung war es mir deshalb wichtig zu erfassen, inwieweit die BewohnerInnen Zu- kunftswünsche für ihr eigenes Leben formulieren und ob diese Fähigkeit zur antizipatorischen Zukunftsplanung und der damit einhergehenden Ent- wicklung eines tragfähigen Hoffnungsgedanken von der Dauer ihrer Heim- unterbringung abhängt. Um das Vorhandensein von Zukunftskompetenz zu überprüfen, wurden drei Kategorien abgefragt: 1. Welche Wünsche die BewohnerInnen für die Zukunft haben; 2. ob sie eine Hoffnung äußern (auf Ereignisse und Verände- rungen in ihrem Leben) und 3. welche Vorstellungen sie entwickeln, wie ihre BetreuerInnen ihnen bei der Realisierung ihrer Wünsche helfen könnten. Abb. 5.1.3 zeigt, daß es eine große Diskrepanz zwischen Personen gibt, die 132 132 noch nicht ihr ganzes Leben in Institutionen verbracht haben, und solchen, die zumindest einen großen Teil (mindestens 15 Jahre) in Einrichtungen ge- lebt haben. Bei der letzteren Gruppe von Befragten fällt daher besonders auf, daß der Großteil von ihnen (92,3%) keine oder nur sehr diffuse Hoffnungen für ihr zukünftiges Leben äußert und nur indifferente oder gar keine Vor- stellungen hat, um welche Hilfen sie ihre BetreuerInnen bitten könnten (e- benfalls 92,3%). Die andere Gruppe zeichnet sich demgegenüber durch einen hohen Anteil von Personen aus, die sehr konkrete Vorstellungen entwickelt haben, wie ihre Zukunft aussehen soll (52,4%). Nochmals der gleiche Prozentsatz äußert Hoffnungsgedanken. Nur bei der Frage danach, was denn ihre BetreuerIn- nen konkret in diesem Zusammenhang für sie tun könnten, werden sie unsi- cher: 71,4 % haben keine oder nur vage Vorstellungen über Möglichkeiten der Unterstützung durch das Personal. Entwicklung von Zukunftsperspektiven und Hoffnung in Abhängigkeit der Dauer des Heimaufenthalts (n=54) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% keine Vorstellungen und Ziele diffuse Vorstellungen konkrete Vorstellungen und Ziele Zukunftswünsche Hoffnungsgedanken Wie erreichen? Be w oh ne rIn ne n < 15 Ja hr e He im da ue r Be w oh ne rIn ne n > 15 Ja hr e He im da ue r Be w oh ne rIn ne n < 15 Ja hr e He im da ue r Be w oh ne rIn ne n > 15 Ja hr e He im da ue r Be w oh ne rIn ne n < 15 Ja hr e He im da ue r Be w oh ne rIn ne n > 15 Ja hr e He im da ue r Abb. 5.1.3.1 Die nächste Abb. 5.1.3.2 belegt den starken Zusammenhang zwischen Heim- dauer und Entwicklung von Zukunftskompetenz: In allen drei Kategorien (Zukunftswünsche, Hoffnungsgedanken, Möglichkeiten der Unterstüt-zung) ist ein bivariater negativer Zusammenhang offensichtlich; ein langer Heim- aufenthalt wirkt sich negativ auf die Entfaltung von Zukunfsperspektiven aus. Auf einem Niveau von 0,01 werden alle drei Korrelationen signifikant. 133 133 Zusammenhang zwischen antizipatorischen Zukunftsgedanken und Dauer des Heimaufenthaltes Antizipation Zukunft Hoffnung Erreichen p n -,467 -,478 -,485 ,004 51,004 50 50,005 ∂ ∂ = Korrelationskoeffizient Spearman-Rho p = Korrelation ist auf dem Niveau von 0,01 signifikant (2-seitig) Abb. 5.1.3.2 Hoffnungsgedanken der MitarbeiterInnen Die qualitative Betrachtung der Zukunftsvorstellungen der BewohnerInnen kann noch eine weitere Ursache ausmachen: die Hoffungslosigkeit ihrer Bet- reuerInnen. Auch hier hat SCHNOOR (1992) bereits unter bezug auf ARONSON/PINES/KAFRY, (1983) festgestellt, daß eine affektive Stimmung des Ausgebrannt-Seins unter MitarbeiterInnen in eine Hilf- und Hoffnungslosig- keit mündet, deren Genese viele Parallelen zu der Hoffnungslosigkeit der betreuten Menschen aufweist. Auch ihre emotionalen Fähigkeiten und indi- viduelle Leistungsfähigkeiten sind abhängig von institutionellen Faktoren und den dadurch geprägten (hospitalisierten) Menschen, gleichwohl natür- lich auch persönliche Gründe dafür vorliegen können (vgl. zum Helfersyn- drom SCHMIDBAUER, 1977). Trotzdem deutet sich ein Zusammenhang zwischen einer gewissen empfun- denen Ohnmachtssituation der HelferInnen, also dem Fehlen von Fähig- o- der Möglichkeiten zur Überwindung der Mangelsituation, und der Ent- wicklung von Hoffnung der betreuten Menschen an. Oftmals waren nicht nur die BewohnerInnen, sondern auch ihre betreuenden Bezugspersonen ratlos, welche Wünsche und Hoffnungen, die über den nächsten Ausflug o- der die nächste Feier hinausgehen, formuliert werden könnten. Die Beschäf- tigung mit der individuellen Zukunft wird vor allem bei denjenigen Bewoh- nerInnen nicht angestrebt, bei denen aufgrund der Schwere ihrer Behinde- rung die Antizipation des Zukünftigen nicht nachprüfbar scheint: „Was glauben Sie wünscht sich Bärbel für die Zukunft?“ „Nichts“. „Und was möchten Sie für Bärbel erreichen?“ „Was immer so anliegt. Sich täg- lich anziehen, waschen, daß sie das mal vielleicht alleine kann.“ „Was er- hoffen sie sich für Bärbels Zukunft?“ „Die leben doch nur einmal. Krie- gen die das alles mit? Man denkt dann öfters, sie leben, sie sind jetzt ge- nauso alt wie ich. Dann denkt man Bewußtsein? Falten hat die ja noch 134 134 nicht, die Bärbel. Die brauchen sich ja keine Sorten machen, daß sie wahrnehmen, daß sie leben!“ (Frau Eisenschmidt, Krankenpflegerin, 36 Jahre, seit 16 Jahren im Heim tätig) Zukunftsperspektiven der BewohnerInnen Zukunftsgedanken in einer sich kümmernden Institution erscheinen über- flüssig, dabei ist es die Institution, die Hoffnungen erdrückt - oder wie SCHNOOR (1992) präzisiert: Die Betroffenen haben eine lange Erfahrung hin- ter sich, in der sie gelernt haben, daß sich zukünftige Befriedigungen ihrer Bedürfnisse in den Heimstrukturen erschöpfen: „Wie, was wünschen für die Zukunft? Ich bin doch jetzt hier drinne!“ (Herr Schrader, 35 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) „Was wünschen Sie sich für die Zukunft?“ „Gar nix mehr. Mein Leben ist doch ... naja. Wenn man so hier empfangen wird. Ich darf nicht mehr im Verkaufsladen arbeiten. Die wollen mich nicht mehr. Es ist mir jetzt egal, was die mit mir machen.“ „Was könnte denn Ihre Betreuerin für Sie tun?“ Das weiß ich doch nicht. Keiner kann mir da helfen.“ „Haben Sie denn Hoffnung, daß sich vielleicht etwas ändert?“ „Da gibt’s keine Ret- tung mehr!“ (Frau Kollibabe, 63 Jahre alt, seit dem 17. Lebensjahr im Heim; vgl. hier auch Kap. 5.1.2) Die Zukunftswünsche der langzeituntergebrachten Menschen konzentrieren sich vielfach auf kurzfristige Ziele (Wochenendausflug, nächste Urlaubsfahrt etc. ) oder zirkulieren um tiefe sozial-emotionale Frustrationen, die aus der frühen Heimunterbringung resultieren und von einer Utopie der Familien- zusammenführung getragen werden: „Für meine Zukunft? Wo? Hier? Meinste da? Naja, später. CD-Player hab’ ich ja. Ich bin ja auch in Augenbehandlung. Das läuft auch schon. Ich geh ja ganz gern raus. Ich war auch schon jeden Tag raus. Wir waren ja auch schon in der Gruppe raus. Sonst beschäftige ich mich zu Hause. Be- schäftige mit meinen CD’s oder spiele mit meinem Steckerspiel.“ „Was erhoffen Sie sich für die Zukunft?“ „Daß ich Besuch kriege oder nach Hau- se fahren kann. Das wünsche ich mir am meisten. Ich bin ja schon neun- mal Tante. Kommt aber keiner. Aber wenn ich nach Hause könnte? Ich hab noch Kontakt zu den Eltern. Zweimal haben die mich schon angeru- fen. Mein Bruder wohnt in Freiburg. Ab und zu ruf ich den an. Die Fami- lie vermiß’ ich. Das wär’ schon, so zu Hause leben. Der Bruder hat auch ein kleines Baby bekommen. Ich hab das noch nich’ gesehen. Irgendwann wollen die mit dem Zug kommen. Traurig bin ich, wenn ich an zu Hause denke. Ich hab schon Heimweh. Ich häng’ an der Mutti und an meinem Bruder. Am 4. Juni hab ich mal angerufen. Mein Bruder ist in Ordnung. 135 135 So geht es mir gut. Nur Heimweh. Vielleicht darf ich Weihnachten nach Hause zum Kaffeetrinken. Aber nur 2 Stunden, hat die Stiefschwester ge- sagt.“ (Frau Luhmann, 41 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Die Zukunftswünsche der hospitalisierten Befragten lassen sich in bezug auf Ziel und Inhalte klar von denen der noch nicht lange im Heim Lebenden klar abgrenzen: Während keine einzige Person der ersten Gruppe Vorstellungen über Partnerschaft, Heirat, Zusammenleben, eigene Wohnung äußerte, be- herrschen diese Gedanken die zweite Gruppe. Ihre Zukunftspläne tragen praktisch die „Saat“ der Normalisierungsbestrebungen und sind durchdrun- gen von dem Wunsch, ein möglichst „normales“ und selbständiges Leben zu führen. Die Unterschiede in Hinsicht auf die Inhalte der Zukunftswünsche sind so eklatant, daß fast vermutet werden kann, der Normalisierungsge- danke hätte die Großeinrichtungen mit den langzeituntergebrachten Men- schen überhaupt noch nicht erreicht. Die Zukunftsorientierung der nicht hospitalsierten Personen lassen sich wie folgt ablesen: „Was wünschen Sie sich für die Zukunft?“ „Ich möchte mit Peter zu- sammenbleiben. Mmh, Zukunft, was gibt es da noch? (Pause) Heiraten? - Ich würde gerne heiraten. Polterabend kann man auch machen.“ „Was erhoffen Sie sich?“ „Zusammenleben, Nichts weiter.“ (Frau Paschweski, 38 Jahre, seit 2 Jahren im Heim)) „Was wünschen Sei sich für die Zukunft?“ „(Lacht) Das ist eine gute Fra- ge. Das kann ich aber schlecht beantworten. - Das kann ich jetzt nicht so gut beantworten. (Überlegt) Ich hab’ das gerne so hier. Ich hab’ ja alles hier: Fernsehr, Viedeorecorder, Streoanlage...“ „Und was erhoffen Sie sich?“ „Feste Freundin. - Ich hab mehrere Hoffnungen. Ich weiß nicht, ob das in Erfüllung geht. - Was mich richtig auf Trapp bringen würde und was ich gerne möchte, ist Heiraten. Das ist das einzige, was ich schwer hoffe.“ (Herr Meier, 29 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Was wünschen Sie sich für die Zukunft?“ „Liebe, Zärtlichkeit und daß mich alle mögen. Besonders Petra und Claudia (zwei BetreuerInnen der Gruppe). Am meisten mag ich aber Tim (Bezugsbetreuer). Weil der so gut für mich ist, weil der alles für mich macht.“ „Gibt es etwas, was Sie gerne erreichen möchten und wobei Ihnen ihr Bezugsbetreuer helfen könnte?“ „Ja, ich möchte’ mal reden mit dem Tim. Reden, ob wir uns, mit der Gabriele, verloben können. Vielleicht kann er da helfen. Wir müssen da mit Gabrieles Mutter reden. Wir machen da auch schon ein Liebespär- chen-Seminar in Marburg.“ (Herr Weirich, 45 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Liebe, gelebte Sexualität, Partnerschaft und Heirat sind die großen Kernthe- men der Zukunftswünsche und drücken damit eine große Diskrepanz zu den tatsächlichen Lebensumständen aus, in denen nicht mal 10% der Befrag- 136 136 ten einer Großeinrichtung eine Partnerschaft haben (vgl. Kap. 5.2.1). Dicht gefolgt wird der Wunsch nach Zweisamkeit und Intimität von der Hoffnung auf eine eigene Wohnung und damit der Wunsch nach Unabhängigkeit. Darüber hinaus wird immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, eigene Zielvorstellungen zu formulieren. Bei der folgenden Bewohnerin drückt das Tagebuch-Schreiben den Wunsch nach Reflexion und Zukunftsbezug aus: „Was wünschen Sei sich für Ihre Zukunft?“ „Daß wir uns alle sehr gern haben. - Und im Sommer fahren wir mit vier Frauen mit Britta in Urlaub. In eine Wohnung. In eine Freizeit. - (Überlegt) Daß ich gesund bleibe, das ist ganz wichtig. Ich wünsch’ mir auch, daß ich später allein Tagebuch schreiben kann (Anm.: Frau Schmidt lernt gerade Lesen und Schreiben). Daß ich z. B. reinschreibe, daß ich früher unter Eifersucht gelitten habe, auf Barbara. Ich schreib’ dann da rein, daß ich das einsehe und daß Britta immer für uns da ist. Für uns beide. Ich brauch’ da gar nicht eifersüchtig sein, ne. Ich kann da alles reinschreibe, was so besser ist für mich, ne.“ (Frau Schmidt, 45 Jahre, seit 4 Jahren Im Heim) Zukunftsperspektiven der MitarbeiterInnen Demgegenüber äußern die MitarbeiterInnen nicht immer dieselben Zu- kunftsperspektiven wie die BewohnerInnen. Sie stützen zwar einerseits die zum Ausdruck gebrachten Wünsche der BewohnerInnen, ihre Vorstellungen von Zukunft streben jedoch auf eine möglichst gelungene Anpassung an die Lebensbedingungen im Heim und Leben in der Gruppe hin - vielleicht weil ihnen, mehr noch als den BewohnerInnen, bewußt ist, daß es außerhalb des Heims kaum Selbstverwirklichungsmöglichkeiten für diese gibt. Es sind vor allem Wünsche, die sich auf die Beziehungsfähigkeit und das Erlernen sozialer Regeln in der Gruppe beziehen: „Was erhoffen Sie sich für die Zukunft von Sebastian?“ „Daß Sebastian im ganzen selbständiger wird. Vor allem in der Konfliktregulierung, also daß er die selbständig hinbekommt und daß er kritikfähig wird. daß er irgendwann Aussagen so hinnimmt. Daß er Verständnis dafür aufbringt, daß Regeln eingehalten werden.“ (Herr Bayertz, Erzieher, 26 Jahre, seit 4 Jahren im Heim tätig) „(...) Ich möchte die grundsätzlichen Fähigkeiten vertiefen, daß sie Lesen und Schreiben lernt, sich ihr Sozialverhalten verbessert, daß sie den Sinn der Gemeinschaft erkennt. Daß sie nicht immer die ‘Herrschaft’ über- nimmt, nicht die Gruppenleiterfunktion. Daß sie nicht mehr wegläuft,. Daß sie nicht mehr klaut, daß sie ausgeglichen ist. Daß sie langfristig in der WFB klarkommt. Sie liebt die Arbeit, das ist für sie sehr wichtig.“ (Herr Wiese, 29 Jahre, Sozialpädagoge, seit 1 Jahr im Heim tätig) 137 137 „Was glauben Sie, wünscht sich Ingeborg für die Zukunft?“ „Sie wünscht sich einen Mann und Kinder, Geborgenheit und Nähe, die ihr ein Mann gibt. Sie hat z. B. allein in der Kneipe einen Kellner kennengelernt, den Michael, der ihr eine Haxe spendiert hat. Ja, in den war sie ganz ganz fürchterlich über ein Jahr verliebt. Sie malt sich dann die wildesten Ge- schichten aus. Z. B. will sie jetzt ihren Betreuer von der Werkstatt heira- ten, weil der sich gerade scheiden läßt.“ „Und was möchten Sie für Inge- borg erreichen?“ „Daß sie mir besser zuhören kann, in die Augen guckt bei Gesprächen, nicht abdriftet, mich ausreden läßt. Daß sie lernt zu tei- len, anderen was abzugeben. Daß sie diese Ausraster nicht mehr be- kommt, daß sie die Wahrheit einfach hinnehmen kann, auch das, was für sie ungünstig ist, daß sie darüber nicht ausflippt.“ (Frau Riedel, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 2 Jahren im Heim tätig) Die MitarbeiterInnen haben demnach in der Zukunftsorientierung immer auch die Förderung sozialer Fähigkeiten im Blick, laufen jedoch dabei Ge- fahr, die BewohnerInnen zu einer gewissen Sozialverträglichkeit anzuleiten, die hauptsächlich dazu dient, den reibungslosen Ablauf des Gruppenge- schehens zu gewährleisten. Dagegen werden in den Einrichtungen, in denen klare individuelle Förderpläne für die einzelnen BewohnerInnen existieren, konkrete Ziele - auch für ein Leben außerhalb der Institution - genannt: „Was glauben Sie wünscht sich Dörte für die Zukunft?“ „Sie wünscht sich sicherlich eine Beziehung oder Partnerschaft - bin mir nicht sicher zu welchem Geschlecht. Im Vordergrund stehen nicht sexuelle Bedürfnisse, sondern eher Geborgenheit und Sicherheit.“ „Was möchten Sie für Dörte erreichen?“ „Ich möchte ihr jede Menge mehr Selbstbewußtsein beibrin- gen. Für mein Empfinden ist sie ziemlich voll von Selbstablehnung. Die hat zu Hause mal viel Verantwortung zu tragen gehabt. So mit Putzen und Einkaufen, den Haushalt machen. Hier ist sie sehr in sich gefangen. Ich sag dann was, sie sagt dann wie ein kleiner Zinnsoldat ‘Jaa!’. Ich red’ dann mit ihr, daß sie auch ‘nein’ sagen kann.“ „Was erhoffen Sie sich für Dörtes Zukunft?“ „Daß sie eigenständig lernt zu leben. Als fernes Ziel, sozusagen als theoretische Möglichkeit auch betreutes Wohnen - wenn sie das möchte. - Auch Freundschaften leben zu können. Also eigentlich das recht Normale. Erfahrungen mit Freundschaften eben. Beziehungen zu anderen.“ (Frau Allert, 32 Jahre, Historikerin, seit 1 Jahr im Heim tätig) Die MitabeiterInnen geraten dabei immer wieder an einen Punkt, wo sie er- kennen müssen, daß die praktizierte Förderung von Eigenständigkeit mit den reglementierenden Heimstrukturen in Konflikt gerät und daß sie Fertig- keiten fördern, die die BewohnerInnen tatsächlich nicht anwenden und leben können. Dieses Kapitel hat gezeigt, daß BewohnerInnen große Hemmnisse überwin- den müssen, um Zukunftsvorstellungen zu entwickeln und diese auch für 138 138 ihre Umwelt transparent zu machen. Nicht immer stützen ihre zuständigen BezugsbetreuerInnen ihre Wünsche - richten sich deren Zielvorstellungen vor allem auf die Förderung sozialer Kompetenzen, die ein geregeltes Leben in der Gruppe bzw. der Institution ermöglichen sollen und damit eher auf Anpassung als auf Entwicklung von Individualität gerichtet sind. Am prob- lematischsten anzusehen ist jedoch die Tatsache, daß Hoffnung und Zu- kunftsorientierung mit zunehmender Heimdauer verloren gehen. Die Analy- se der Zukunftsbezüge der Befragten hat gezeigt, daß deren Zukunftsvor- stellungen umso präziser werden, je kürzer ihr Heimaufenthalt dauert. Hos- pitalismusschädigung hat demnach einen gravierenden Einfluß auf die Basis antizipatorischer Fähigkeiten im Sinne einer Hoffnung nach BLOCH (1979). Dabei betrifft die Hospitalismusschädigung beide Gruppen: die Bewohne- rInnen und ihre BetreuerInnen. Die Prinzipien, nach denen vor allem Gro- ßinstitiutionen organisiert sind, Ein-Milieu-System, Entfremdung von der Gesellschaft, feste Rollenzuweisungen zwischen BewohnerInnen und Perso- nal, Verlust von Selbstbestimmung und Privatsphäre, vollständige Regle- mentierung des Lebens etc., (GOFFMAN 1973, SCHNOOR 1992) können auch die hoffnungsvolle Einstellung von MitarbeiterInnen an einem empfindlichen Punkt treffen. Aber ohne ihren Glauben an eine positive Gestaltungsmög- lichkeit der Zukunft können sie auch den BewohnerInnen nur wenig Orien- tierung bieten (vgl. auch SCHNOOR, 1992, 161). Neue praktische Ansätze wie die des Peer Counseling und der persönlichen Zukunftsplanung (VAN KANN/DOOSE, 1999) sind deshalb ein wichtiges Instrument, der Hilfs- und Hoffnungslosigkeit Einhalt zu gebieten und den BewohnerInnen mehr Au- tonomie zu verleihen. 139 139 5.2 Soziale Beziehungen Die sozialen Beziehungen von HeimbewohnerInnen lassen sich unter ver- schiedenen Gesichtspunkten, quasi allotropisch kategorisieren: nach Quanti- tät, Intensivität und Intimität, nach dem Maß ihrer Unterstützung oder Ab- hängigkeit, nach Herausforderung oder Anerkennung, nach affektiv- emotionalen oder utilitaristischen Bezügen. Jede Betrachtungsweise ist je- doch der Frage unterworfen, ob diese Beziehung frei wählbar ist. Während Freundschaften und Partnerschaften zu den Bindungen mit einem hohen Maß an Selbstbestimmung zählen, sinkt der Anteil der nicht frei wählbaren Beziehungen im Hinblick auf Auswahl die Mitglieder der Wohngruppe und der professionellen HelferInnen fast auf Null. Darüber hinaus bestehen Be- ziehungen zu Familienangehörigen (beim überwiegenden Teil der Bewohne- rInnen ist nur eingeschränkter oder gar kein Kontakt vorhanden) und zu den gesetzlichen BetreuerInnen im Sinne des BtG. Gegenüber nichtbehinderten Menschen zeichnen sich bei HeimbewohnerInnen ihre sozialen Bindungen daher durch einen hohen Anteil nicht frei wählbarer Beziehungen aus. Quantität und Qualität der sozialen Kontakte sowohl im Rahmen der frei wählbaren Beziehungen (Freundschaften, soziales Netzwerk) als auch zu der professionellen Bezugsperson (BezugsbetreuerIn) sollen deshalb einer nähe- ren Betrachtung unterzogen werden: Wie leistungsfähig ist das soziale Be- zugssystem der HeimbewohnerInnen? - Im Kontext dessen wird auch ge- zeigt werden, daß die Sozialstruktur der langzeituntergebrachten Menschen sich praktisch in einer Agonie befindet. Der Komplexität und Vielfältigkeit sozialer Kontakte, die für eine gelungene zwischenmenschliche Unterstüt- zung notwendig sind, kann in Großeinrichtungen, vor allem mit mehrheit- lich extrem hospitalisierten Menschen, nicht unbedingt Rechnung getragen werden. Die nach PINES/ARONSON/KAFRY (1985, 145ff) unerläßlichen sechs Grundformen der sozial-emotionalen Konsolidierung, Zuhören, sachliche Un- terstützung, sachliche Herausforderung, emotionale Unterstützung, emotionale Herausforderung und geteilte Realität, müßten als Faktoren eines Leistungskon- tinuums von den anderen HeimbewohnerInnen und dem Personal gemein- sam erbracht werden. Daß aber HeimbewohnerInnen aufgrund ihrer eigenen unbewältigten Lebensumstände und MitarbeiterInnen infolge knapper per- soneller Ressourcen oder unklarer Arbeitsaufträge nicht unbedingt dazu in der Lage sind, wird anhand ausgewählter Gesprächspassagen belegt werden. 140 140 5.2.1 „Es ist zwar eine Art Beziehung, aber das kann man nicht Freundschaft nennen.“ - Freundschaft, Partnerschaft, soziale Netzwerke: Der Wunsch nach Zugehörigkeit In Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen zu FreundInnen, Bekannten und Angehörigen drückt sich der tiefe Wunsch nach Zugehörigkeit aus. Darüber hinaus erfüllen sie - gerade im Heim - wichtige Funktionen der emotionalen Unterstützung, der individuellen Wertschätzung und der Identitätssicherung (vgl. WACKER et al., 1998, 256 ff). Eine besondere Form sozialer Bindung stellen Partnerschaften dar. Hier findet die geschlechtliche Identität ihren Ausdruck, wenngleich die Forderung nach Normalisierung der Lebensver- hältnisse von geistig behinderten Menschen nirgendwo so viele Tabus bre- chen muß wie im Bereich Sexualität (THIMM, 1994, 43; WALTER, 1996; WACKER et al. 1999, 241). Egal ob Freund- oder Partnerschaft: wichtig ist, daß HeimbewohnerInnen ihre soziale Beziehungen frei wählen und bewußt steuern können. Zu bedeu- tend ist einfach ihre Funktion für ihre persönliche Entwicklung und Lebens- gestaltung, kurz: für ihr Erwachsen-Sein. In Freundschaft, Liebe, Zuneigung und Vertrautheit zu einem oder mehreren Menschen erfahren sie, was Selbstverantwortung und Verantwortung für andere bedeutet; die sozialen Beziehungen werden zu einem wichtigen Katalysator von Autonomie und Handlungsfreiheit. WOHLHÜTER (1996, 188f) hat wichtige Grundfunktionen der Interaktion mit anderen für die persönliche Entwicklung herausgearbei- tet: Zunahme persönlicher Bewußtheit, Zunahme von Individualität, Möglichkeit des Sich-Entscheidens, Zunahme von Selbständigkeit und das Ausbalancieren von individuellen Wünschen und Bedürfnissen einerseits und der äußeren Realität ande- rerseits. Die Qualität der sozialen Kontakte von HeimbewohnerInnen kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Im Rahmen dieser Befragung wurde versucht zu erurieren, zu wem sich die BewohnerInnen sozial und emotional hingezo- gen, wem sie sich „zugehörig“ fühlen. Rund 50% nannten ihre pädagogische BezugsbetreuerIn oder die gesetzliche BetreuerIn; 18% (sofern vorhanden) ihre Familie, 17% die Institution oder ihre Wohngruppe und 15% wußten nicht, wem sie sich zugehörig fühlen sollten (es waren auch diejenigen Per- sonen, die keinerlei Freundschaften oder sonstige soziale Beziehungen nann- ten). Das Frappierende dieses Ergebnisses liegt also darin, daß Freundschaf- ten keinen Stellenwert für die Frage nach Zugehörigkeit besaßen. Die quantitative Betrachtung der sozialen Kontakte mag erklären, warum (siehe Abb. 5.2.1.1): Während zwar neun von zehn BewohnerInnen in kleinen Einrichtungen mindestens eine tragfähige soziale Beziehung innerhalb der 141 141 Wohngruppe aufbauen konnten, schaffte dies in den Großeinrichtungen nur jede Dritte. Zwei Drittel der Befragten dieser Gruppe blieben ohne freund- schaftliche Beziehungen. Die Anzahl sozialer Kontakte nahm weiter ab, wenn man die freundschaftlichen Beziehungen außerhalb der eigenen Wohngruppe, aber noch innerhalb der Institution untersucht. Die Hälfte der BewohnerIn- Umfang des sozialen Beziehungssystems innerhalb und außerhalb der Institution (n=67) Heimtyp1: Kleines oder mittleres Wohnheim bis 50 BewohnerInnen Heimtyp 2: Großeinrichtung über 150 BewohnerInnen Soziale Kontakte innerhalb der Wohngruppe 10% keine Bindungen 30% eine engere Beziehung 60% zwei oder mehrere Beziehungen 65% keine Bindungen 23% eine engere Beziehung 12% zwei oder mehrere Beziehungen 50% keine Bindungen 20% eine engere Beziehung 30% zwei oder mehrere Beziehungen 73% keine Bindungen 20% eine engere Beziehung 7% zwei oder mehrere Beziehungen 83% keine Bindungen 11% eine engere Beziehung 6% zwei oder mehrere Beziehungen 87% keine Bindungen7% eine engere Beziehung 6% zwei oder mehrere Beziehungen 50% Partnerschaft 50% ohne Partnerschaft 6% Partnerschaft 94% ohne Partnerschaft Soziale Kontakte außerhalb der Wohngruppe, aber innerhalb des Heims Soziale Kontakte außerhalb des Heims Partnerschaft Abb. 5.2.1.1 142 142 nen in kleinen Wohnheimen und 73% in großen Einrichtungen haben keine weiteren Bindungen im Haus. Ganz außerhalb des Heims nivellieren sich die Unterschiede zwischen kleinen und großen Einrichtungen: 83% bzw. 87% haben keinerlei freundschaftliche Kontakte zu Personen außerhalb der Insti- tution. Die Diskrepanz zwischen Klein- und Großeinrichtung wird wieder virulent beim Thema Partnerschaft: In den kleinen Wohnheimen gaben 50% der Befragten an, eine Partnerschaft zu leben, dagegen aber nur 6% in den Großeinrichtungen. Anhand der Zahlen wird deutlich, daß die Wahrschein- lichkeit, enge soziale Beziehungen zu knüpfen, abnimmt, je weiter man sich von der Wohngruppe entfernt. Die Suche nach geeigneten Freundschaften konzentriert sich also vorrangig auf die Wohngruppe. Findet man hier keine KommunikationspartnerInnen, ist die Gefahr groß, auch außerhalb der Gruppe sozial isoliert zu bleiben. Von den 65% der Personen, die in Großeinrichtungen ohne Bindungen wa- ren, fand nur eine einzige Person in einer anderen Wohngruppe des Hauses eine Freundschaft. Die restlichen Personen gaben an, allein zu sein. Die Schlußfolgerung, die gezogen werden kann, ist die, daß BewohnerInnen dar- auf angewiesen sind, Freundschaften vor allem in der eigenen Wohngruppe zu finden. Die Chance, die gesamte Wohnstätte als Potential für ein soziales Netzwerk zu betrachten, ist gering. Daß gerade in den Großeinrichtungen 73% der Be- fragten angeben, keine FreundInnen in anderen Gruppen zu finden, mag auch an der geringen Durchlässigkeit der Wohngruppen untereinander lie- gen. MitarbeiterInnen betonen immer wieder, daß jede Gruppe ein für sich abgeschlossenes System bildet und „Besuche“ der Wohngruppenmitglieder untereinander eher selten sind. Je größer die Einrichtung war, umso weniger Beziehungen entwickelten sich zwischen den HeimbewohnerInnen, was die Überprüfung mit dem bivariaten Korrelationstest (Sperman-Rho) ergab (Q = -,589 und p = ,001) bestätigte. Ein weiterer Zusammenhang ergab sich - und das ist nicht weiter überraschend, wenn man bedenkt, daß Aufbau und Pfle- ge sozialer Beziehungen bei resignativer und sozial-apathischer Grundstim- mung extrem erschwert sind - zwischen der Entwicklung von Zukunftsper- spektiven und dem Umfang des sozialen Netzwerks: Je mehr Zukunftswün- sche die Befragten äußerten und je deutlicher ihre Vorstellung von Zukunft war, umso mehr Beziehungen hatten sie zu anderen HeimbewohnerInnen. Um nun von der quantitativen Betrachtung zur Qualität der sozialen Kontak- te zurückzukommen, ist die textliche Analyse der Gesprächsinhalte und der Soziogramme ausschlaggebend. Beide Gruppen, sowohl die BewohnerInnen als auch die MitarbeiterInnen, haben während des Interviews mittels eines vereinfachten Soziogrammms das soziale Beziehungsgeflecht innerhalb der Wohnstätte aufzeichnen und verbal erläutern müssen. Dabei ist auffallend, daß eine Freundschaft zu nichtbehinderten Menschen eine viel höhere 143 143 Wertschätzung erfuhr als die zu den ebenfalls behinderten MitbewohnerIn- nen. In der Suche nach Freundschaft sind etwa die Hälfte der BewohnerIn- nen ausschließlich oder zumindest überwiegend an Kontakten zum Betreu- ungspersonal interessiert. Trotz des professionellen Charakters dieser Sozi- albeziehung zwischen Bezugsperson und HeimbewohnerIn wurde diese Be- ziehung als vollwertige Freundschaft rezipiert. In Ermangelung anderer Be- ziehungsmöglichkeiten, z. B. weil die übrigen Gruppenmitglieder infolge Alter, Geschlecht, Schwere der Behinderung, Verhaltensauffälligkeiten etc. als FreundIn nicht in Betracht gezogen wurden, konzentrieren sich die Be- fragten auf die MitarbeiterInnen. Bezeichnenderweise waren es innerhalb der Wohngruppen nicht unbedingt die schwer- oder schwerstbehinderten BewohnerInenn, deren soziale Bezüge als besonders defizitär geschildert wurden, sondern die der nur leicht geistig behinderten. Sie standen innerhalb des Wohngruppengefüges - gerade infol- ge ihre starken kognitiven und verbalen Fähigkeiten - häufig am Rande. Fol- gende Anmerkung zur mangelnden Integration der Leistungsstärkeren kann für die hier vorliegenden Interviews als typisch gelten. Nicht selten werden sie sogar als „AußenseiterInnen“ bezeichnet: „Also, Kontakte hat Bernd auf jeden Fall. Aber ob man das so Freund- schaften nennen kann? Er geht ja auch zur Arbeitstherapie, da spricht er ja auch mit anderen. Aber das ist eigentlich alles sehr oberflächlich. Also, Freundschaften, die sich auch auf Behinderte beziehen, hat er nicht. Das ist alles mehr sporadisch. Also würde ich das jetzt hier so einzeichnen, daß er am Gruppenrand steht. Die Gruppe besteht ja praktisch, bis auf Jannis, nur aus Schwerbehinderten. Da kann er ja wenig Kontakt aufbau- en. Da ist keiner auf der gleichen sprachlichen Ebene. Ganz außen ist er auch nicht. Also er läuft immer am Rand mit. Er versucht dann auch mal, nett zu sein zu den anderen. Aber ein tieferes Gefühl kommt da nicht auf bei ihm.“ (Frau Arnolds, 28 Jahre, Heilerzieherin, seit 9 Jahren im Heim tätig) Auf die hier bereits anklingenden Isolierungseffekte heterogen strukturierter Wohngruppe wird im Kap. 5.3.1.2 näher eingegangen. Der nächste Inter- viewauszug ist ebenfalls typisch, und zwar für die geringe „Sozial-Osmose“ zwischen den einzelnen Wohngruppen eines Heims: „Dörte ist mit Mareike befreundet. Damit hat sich das erschöpft in der Wohngruppe. Es ist zwar eine Art Beziehung da, aber das kann man nicht Freundschaft nennen. Vieles bleibt einfach auf die Wohngruppe be- schränkt. Hier im Haus geht man so wenig rum, so von Gruppe zu Gruppe. Jemand einfach auf eine andere Gruppe zu schicken, ist keine Alternative gegen schlechte Laune oder Langeweile. Es bringt nichts, wenn ich sage, geh’ doch mal zu Rita auf Gruppe 3. Das würde sie nicht tun. Auch in der Werkstatt sind die eher so für sich. Wenn die aus dem Werkstattbus steigen, verabschieden sie sich noch nicht einmal vonein- 144 144 ander und sagen ‘bis morgen’ oder so. Es ist fast so ein Nebenher- Existieren.“ (Frau Allert, 32 Jahre, Historikerin, seit 1 Jahr im Heim) Warum aber sprechen so viele MitarbeiterInnen von einem „Nebenher- Existieren“ der MitbewohnerInnen untereinander, von „Einzelgängertum“, und „Außenseiterrollen“? Das folgende Zitat bringt eine Vermutung in greifbare Nähe: „Sie ist eigentlich typisch Einzelgänger. Wie viele Bewohner hier. Daß man kaum Aktivitäten feststellt, die man als soziale Zuneigung oder Ab- neigung sehen könnte. Daß ich kaum mal ein Pärchen sehe, die zu zweit sind. Was zusammen machen. Egal ob männlich oder weiblich. Wir ha- ben Bewohner hier, die haben überhaupt keine sozialen Beziehungen.“ (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig) „Soziale Zuneigung oder Abneigung ist nicht feststellbar“ konstatiert diese Mitarbeiterin und trifft damit einen empfindsamen Punkt: das enorme Defi- zit geistig behinderter Menschen im Bereich des sozialen Lernens. Geistig behinderte Menschen - und schon gar nicht hospitalisierte BewohnerInnen, die zwischen Heim und Psychiatrie erwachsen geworden sind - haben nicht unbedingt ausreichende Chancen gehabt, ihre sozialen Fähigkeiten zu trai- nieren und ihr soziales Wissen auszubauen. Die Unterbringung „Gleich- Betroffener“ bedeutet noch lange nicht Zuwachs oder Erweiterung sozialer Beziehungsmuster. Häufig wissen HeimbewohnerInnen nicht, wie sie bei- spielsweise dem Wunsch nach Freundschaft zu einer bestimmten Person an- gemessen Ausdruck verleihen sollen. Soziale Kompetenzen müßten daher gezielt gefördert werden: durch Pflege gemeinsamer Interessen, kommuni- kative Übungen etc., was aber in den befragten Heimen nur nachgeordnet möglich war: „Sie ist so verkrampft, unsicher, ängstlich, sehr nervös. Hat ein ganz schlechtes Nervenkostüm. (...) Sie stößt überall auf Ablehnung. Ich kenn’ eigentlich niemanden, der ihr gegenüber positiv eingestellt ist. Das ist ei- gentlich ganz schade. Wir hatten früher drei BewohnerInnen, die haben wir gezielt durch gemeinsame Urlaube in ihrer Kommunikation unter- einander gefördert. Die haben es tatsächlich geschafft, untereinander auszuhalten. Die haben tatsächlich miteinander kommuniziert! Aber dann sind die drei in andere Gruppen verlegt worden, und jetzt ist Uta wieder allein.“ (Frau Schulte, 47 Jahre, Krankenschwester, seit 15 Jahren im Heim tätig, über Uta Keller, 37 Jahre, seit ihrem 18. Lebensjahr im Heim) 145 145 Es sind nicht also nicht unbedingt die BewohnerInnen mit ausgeprägter Hospitalismusschädigung, die scheinbar aus allen sozialen Bezügen heraus- fallen. Auch von Gruppen, in denen die BewohnerInnen erst wenige Jahre zusammenwohnen, wird berichtet, daß kaum freundschaftliche Beziehungen untereinander sichtbar werden. Da aber Lebenszufriedenheit von Umfang und Qualität der sozialen Kontakte maßgeblich abhängt (GLATZER 1998; BECK, 1998, WACKER 1999), ist somit anzufragen, welche sozial- anthropologische Misere sich abzeichnet, wenn zwei Drittel der Heimbe- wohnerInnen in Großeinrichtungen eine jahrelange Isolation des Selbst er- dulden müssen. Das Ausmaß dieser Isolation ist zu erahnen, wenn man die Kulmination der sozialen Probleme langzeituntergebrachter Menschen zugrunde legt: Daß über 90% von HeimbewohnerInnen über ausgeprägte soziale Netze außer- halb der Einrichtung verfügen, die vor allem durch Familienangehörige auf- rechterhalten werden (WACKER et al. 1998, 243ff; 1999, 239) kann für den Per- sonenkreis geistig behinderter Menschen nicht bestätigt werden. Auch wenn im Rahmen einer zwischen Körper- und geistiger Behinderung differenzie- render Betrachtung der Anteil sozialer Kontakte bei letzterem Personenkreis auf 32% sinkt (ohne Familienangehörige), kommen in der hier vorliegenden Untersuchung nicht einmal 15% (und zwar unabhängig von der Größe der Einrichtung) auf Kontakte außerhalb der Institution, und das auch nur, weil der Kontakt zu Familienangehörigen mit eingeschlossen wurde. Es zeichnet sich also eher das Bild einer großen Mangelsituation ab, in der Kontakte innerhalb der Einrichtungen extrem erschwert sind und die häufig durch eine bereits so starke resignative Grundstimmung gekennzeichnet sind, daß reale Erwartungen an Freundschaft innerhalb der Wohnstätte gar nicht mehr angestrebt werden. Nur eine einzige Bewohnerin hatte Kontakte zu Personen außerhalb der Einrichtung, die keine Familienangehörigen oder gesetzlichen BetreuerInnen waren. 146 146 5.2.2 „Ich habe ihn dann sozusagen ‘bezwungen’.“ - Die soziale Bindung an die Bezugspersonen Die soziale Bindung der HeimbewohnerInnen an ihre BezugsbetreuerInnen ist sehr intensiv. Wie das vorangegangene Kapitel gezeigt hat, fühlen sich rund 50% der BewohnerInnen ihrer BezugsbetreuerIn zugehörig. Bei der Frage nach Freundschaft wird die Bezugsperson bei fast 80% der Bewohne- rInnen an erster Stelle genannt. Für viele ist diese Bindung eine der verläß- lichsten und intensivsten Beziehungen, die sie in ihrem Umfeld haben. Al- lerdings ist sie starken Schwankungen unterworfen: Personalfluktuation, aber auch der beabsichtigte turnusmäßige Wechsel der Bezugbetreuerschaft im Kontext eines heiminternen Rotationsprinzips führen dazu, daß sich HeimbewohnerInnen immer wieder auf neue AnsprechpartnerInnen ihrer Belange einlassen müssen. Nur wenige Bezugspartnerschaften dauerten länger als fünf Jahre. Im Schnitt bestanden sie seit knapp zwei Jahren. Der entscheidende Punkt im Kontext des Bezugspersonen-Systems ist, daß diese Beziehung - obwohl mit enormer sozialer Reichweite für die Betroffenen - von den BewohnerInnen nicht frei ge- wählt werden kann. Sämtliche im Kontext dieser Arbeit erhobenen Bezugssys- teme kamen ausschließlich durch Betreuerintervention zustande. Keine ein- zige BewohnerIn hatte die Möglichkeit, ihre Vertrauensperson selbst auszusu- chen. Es schloß sich die Frage an, nach welchen Kriterien das Bezugsperso- nen-System geschaffen, d. h., sozial konstruiert wird. Etwa die Hälfte der Zweier-Beziehungen wurden rein formal zusammengestellt; durch Schwan- gerschaftsvertretungen, Kündigungen etc, wurden Bezugspartnerschaften „frei“, die dann durch neue MitarbeiterInnen besetzt wurden. Hier hatten auch die MitarbeiterInnen keine Möglichkeit der Einflußnahme auf die Be- ziehungsgestaltung. Die andere Hälfte der Bezugspartnerschaften konnte zumindest von den MitarbeiterInnen frei gewählt werden; aber gerade hier wurden sozial- proprietäre Lösungen geschaffen, die eher auf die MitarbeiterIn als auf die betroffene BewohnerIn zugeschnitten waren. Die Auswahlkriterien und die persönliche Wahl der BezugspartnerIn haben normative Kraft für die topo- logische Einordnung und soziale Gestaltung der Beziehung: „Ich bin seit 3 Monaten Bezugsperson für Ingeborg. Ich hab’ sie mir aus- gesucht, weil Ingeborg der krasseste Fall war. An sie heranzukommen, war eine Herausforderung, bei ihren Anfällen ihr zu helfen, wieder run- terzukommen und so.“ (Frau Riedel, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 2 Jahren im Heim tätig) 147 147 „Ich bin jetzt seit 1 ½ Jahren Bezugsperson für Ismael. Er war sehr ag- gressiv. Er war früher auf einer Station mit 30 Patienten, haben wir früher gesagt. Er hat nur mit Bändern und Speichel gespielt. Er hat sich in sich zurückgezogen und sehr aggressiv reagiert. Ich hab’ mich dann an ihn her- angetraut. Ich hab’ dann Kämpfe mit ihm ausgefochten und ihm gezeigt, daß ich stärker bin. Ich habe ihn dann sozusagen ‘bezwungen’, und wir hatten dann eine Basis für die Zusammenarbeit. (Frau Helmer, 25 Jahre, Erzieherin, seit 4 Jahren im Heim tätig) Eine besondere Ätiologie der Behinderung, aber vor allem Verhaltensauffäl- ligkeiten infolge einer Hospitalismusschädigung stellen eine spezielle Her- ausforderung für die MitarbeiterInnen dar. Nicht selten bildet ein „Kampf“, im Rahmen dessen die MitarbeiterInnen ihre Autorität unter Beweis stellen, eine nicht unumstrittene Grundlage für die Zusammenarbeit. Ansonsten ent- scheidet nach Auskunft des Personals die Tatsache, „wer zu wem einen be- sonderen Draht hat“ und persönliche Sympathie oder Antipathie über die Beziehungskonstellationen. Aber wie nehmen die BewohnerInnen wahr, daß sie „ausgesucht“ werden? Eine Analyse der Antworten macht deutlich, daß sie dieses System der personalgesteuerten „Verteilung“ nicht hinterfragen, ihre zuständige BetreuerIn einfach hinnehmen. Nur vereinzelt äußern sie ihre Enttäuschung darüber, daß sie eigentlich gerne mit einer anderen Person zusammengearbeitet hätten: „Konnten Sie sich Ihre Bezugsbetreuerin aussuchen?“ „Ja, die konnte ich mir aussuchen, weil aber, die Saskia und die Manuela, die haben schon die Frau Bergmann, da blieb nur noch Frau Henscheid.“ (Frau Dunkel, 43 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Diese Bewohnerin empfindet zwar subjektiv ein gewisses Mitspracherecht, konnte aber tatsächlich nur diejenige Betreuerin auswählen, die noch nicht vergeben war. Gerade in diesem sensiblen Bereich der Beziehungsanbah- nung zwischen BewohnerIn und BetreuerIn können BewohnerInnen noch nicht ihre Vertrauensperson frei wählen, obwohl im Zuge der Qualitätssiche- rung gerade die Einflußnahme der NutzerInnen auf die Gestaltung von Hilfsangeboten ein ausschlaggebendes Qualitätskriterium darstellt (GROMANN/NIEHOFF-DITTMANN, 1999, 156). Hier gehen die Forderungen so- gar soweit - und in einigen Wohnstätten der Lebenshilfe werden sie bereits praktiziert - daß BewohnerInnen entweder ein Stimmrecht bei der Einstel- lung von Personal eingeräumt wird oder sie aus einem Fond von Mitarbeite- rInnen die von ihnen präferierten Personen auswählen dürfen. Was aber sa- gen die BewohnerInnen über die Arbeit ihrer Bezugspersonen? In welcher Weise fühlen sie sich ihnen verbunden? Befragt nach dem, was ihre Bezugs- betreuerInnen für sie tun, antworten die BewohnerInnen sehr unterschied- lich. Die Spannbreite reicht von detaillierten Arbeitsbeschreibungen bis hin zu einer gewissen Ratlosigkeit, was denn nun BezugsbetreuerInnen leisten. 148 148 Eine intensive Beschäftigung der nichtbehinderten BetreuerInnen mit ihnen selbst, glauben viele BewohnerInnen, steht ihnen nicht unbedingt als „Be- hinderte“ zu: „Mann, gute Frage. Das ist nicht so leicht. Er sieht gut aus, ein ganz toller Typ. Der meint nichts böse. Dem macht das nichts aus, das hier, mit den Be- hinderten. Ein lieber Mensch würde ich sagen, wie der aussieht, welchen Gang der hat. Das ist kein Macho-Typ, würd’ ich nicht sagen. Der ist für mich in Ordnung.“ (Herr Meier, 29 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Frau Möller unterhält sich auch mit uns! Sie guckt auch Fernsehen mit uns! Gute Zeiten, schlechte Zeiten, das kommt auf RTL.“ (Frau Luhmann, 41 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) In der Beschreibung des Verhältnisses, das die BewohnerInnen zu ihren Bet- reuerInnen haben, werden jedoch von beiden Gruppen sehr unterschiedliche Aspekte in den Vordergrund gestellt: Knapp 40% der BewohnerInnen sehen in ihren BezugsbetreuerInnen quasi eine autoritäre Macht und sprechen von ihrer „ChefIn“. Dieser Anteil ist unabhängig davon, ob die BewohnerInnen hospitalisiert sind oder nicht. Jeweils ca. 25% sprechen von einem freund- schaftlichen oder partnerschaftlich-kollegialen Verhältnis. Lediglich 6% wei- sen ihnen eine elterliche Rolle zu. Die Sichtweise des Personals weicht von der Einschätzung der BewohnerIn- nen im letzten Punkt erheblich ab: Der Charakter eines Eltern-Kind- Verhältnisses wird immerhin in 20% der Fälle angenommen; bei der Bezie- hungsarbeit mit hospitalisierten Personen verdoppelt sich der Prozentsatz auf nahezu 40. Mit dieser Gewichtung des elterlichen Beziehungsaspekts ge- hen bestimmte Verhaltenszuschreibungen der BewohnerInnen einher. Be- sonders positiv attributisiert werden die HeimbewohnerInnen, wenn von einem freundschaftlichem Umgang zwischen beiden Gruppen die Rede ist; negative Zuschreibungen finden sich vor allem dann, wenn BetreuerInnen sich in einer Eltern-Ersatzfunktion sahen oder ihre Arbeit auf einer kollegial- partnerschaftlichen Ebene ansiedelten, aber enttäuscht wurden. Generell war jedoch auffällig, daß Verhaltensbeschreibungen von hospitalisierten Bewoh- nerInnen mehr negative Adjektive enthielten als vergleichbare Charakterisie- rungen von nicht-hospitalisierten Menschen. 30% der MitarbeiterInnen, die mit Langzeituntergebrachten arbeiten, deskri- bieren die BewohnerInnen ausschließlich negativ (als „schwierig“, „domi- nant“, „aggressiv“, „hinterlistig“, „ohne Rückgrat“), 35% verwenden positive als auch negative sowie neutrale Termini und nochmals 35% vornehmlich positive Adjektive. Dagegen fallen die Bewohnerbeschreibungen nicht hospi- talisierter Menschen durchweg positiver aus: 70% verwenden positive, nega- 149 149 tive und neutrale Phrasen gleichermaßen und 30% nur positive. Der Anteil derjenigen MitarbeiterInnen, die sich ausschließlich negativ äußern, entfällt. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn BewohnerInnen ihre BetreuerInnen be- schreiben: Die Hälfte der nicht-hospitalisierten BewohnerInnen findet aus- schließlich positive Attributisierungen für die Deskription ihrer BetreuerIn- nen. Kein einziger äußert sich nur negativ. Allerdings sind es unter den hospitalitisierten BewohnerInnen immerhin 20%, die sich enttäuscht äußern und negative Adjektive verwenden („Ich muß immer machen, was die sagt“, „muß immer hören“ etc.). Auffällig bei den Zuschreibungen der hospitalisierten BewohnerInnen sind diejenigen Verhaltensbeurteilungen, die als Produkt ihrer entwicklungsfeindlichen Le- bensbedingungen anzusehen sind: Institutionalisierte BewohnerInnen wer- den demnach in zwei unsichtbare Gruppen aufgeteilt: Erstere werden etiket- tiert als „überangepaßt“, „unsicher“, „ängstlich“, und „passiv“; die zweite Gruppe als „um Aufmerksamkeit heischend“, „will immer im Mittelpunkt stehen“ und „dominant-aggressiv“. Diese typologisierenden Formen, die als Antwort auf ungünstige Lebensbedingungen zu sehen sind, lassen sich nicht in dieser deutlichen Ausprägung bei nicht-institutionalisierten BewohnerIn- nen finden. Sie werden eher homogen als „lieb“ oder „liebebedürftig“ und „sozial umgänglich“ beschrieben. Das Augenmerk in der Einordnung liegt auf der „Sozialverträglichkeit“ der BewohnerInnen. Die MitarbeiterInnen räumen ein, daß ihnen die Arbeit mit sozial angepaßten BewohnerInnen leichter fällt: „Sonja, würde ich sagen, ist sehr liebenswert, sehr sozialverträglich, sehr angenehm. Beide, also Sonja und Irene, sind sehr angenehme Menschen, leicht zu lenken.“ (Frau Meeresburg, Motopädin, seit 8 Jahren im Heim tätig) „Mein Gott, die sind hier ja alle so lieb! Fast zu lieb, würd’ ich sagen. Das ist ein ganz leichtes Arbeiten.“ (Herr Engelbrecht, Heilerzieher, 42 Jahre, seit 12 Jahren im Heim tätig) Paraphrasierungen zur „Sozialverträglichkeit“ werden dabei von den Mitar- beiterInnen durchaus geschlechtspräferenziell eingesetzt; ein Phänomen, welches sich mangels Datenmasse einer Quantifizierung zwar entzieht, aber dennoch deskriptiv erfaßt werden kann: Gerade Frauen favorisieren gegen- über Frauen auffallend häufig sozialpositive Merkmalsaspekte und erwäh- nen lobend das hohe Maß sozialer Anpassung. Ebenfalls als geschlechtsspe- zifische Differenz wird sichtbar, daß das weibliche Personal mit dem An- spruch, eine freundschaftlich-partnerschaftliche Beziehung zu dem von ih- nen betreuten Menschen aufzubauen, in einen Konflikt mit der potentiellen Mutterrolle geraten kann: 150 150 „Ich versuch das eher freundschaftlich-partnerschaftlich zu leben. Aber Dörte treibt mich eher in die Mutterrolle oder in die ‘Du-liebst-mich- nicht-genug-Situation’ hinein. So, diese Schiene. (...) Dörte macht mich immer ein bißchen zur Mutterfigur. Und ich bin auch häufig so die Glu- ckenhafte, Fürsorgliche.“ (Frau Allert, 32 Jahre, Historikerin, seit 1 Jahr im Heim tätig) Der Großteil der MitarbieterInnen schildert in der einen oder anderen Form den Zwang zum permanenten Austarieren zwischen Nähe und Distanz. Deshalb lehnen einige MitarbeiterInnen das Bezugspersonen-System vehe- ment ab. Hinzu befürchten sie Gefahren der Fixierung auf einzelne Betreue- rInnen, die jegliche Flexibilität nehmen. Ein in sich erstarrtes System er- schwere ohnehin die freie Entscheidung der BewohnerInnen, sich selbst die richtige AnsprechpartnerIn für ein spezielles Problem zu suchen. Auf große Gefahren muß im Zusammenhang mit der „Loyalitätsfrage“ (GROMANN/NIEHOFF-DITTMANN, 1999, 161) wohl tatsächlich hingewiesen werden: Mit der Einführung des Bezugspersonen-System kann sich der Druck zur sozialen Anpassung der BewohnerInnen noch erhöhen, wenn sie glauben, kritische Äußerungen ängstlich vermeiden zu müssen, da sie vom Wohlwollen ihrer (Bezugs-)BetreuerInnen abhängig sind. Insgesamt läßt sich die soziale Bindung an die Bezugspersonen nur randlich thematisieren. Die empirische Basis der Bewohneraussagen war zu schmal, um ein differenziertes Bild der Zusammenarbeit zu zeichnen. Fest steht je- denfalls, daß BewohnerInnen in vielen sozialen Bereichen ihres Lebens auf die Hilfe und Unterstützung ihrer entsprechenden BetreuerIn angewiesen sind. BezugsbetreuerInnen sind nicht nur bei Problemen und Konflikten diejenigen, die als erste aufgesucht werden (siehe Kap 5.4.1), sondern sie stellen auch nicht selten die wichtigste (und einzige!) intensivere soziale Bin- dung zur BewohnerIn dar. Allerdings können sich die BewohnerInnen diese Bindung nicht selbst aussuchen. Darüber hinaus hinterlassen Diffusität des Aufgabengebiets der Bezugsbetreuerschaft („Wobei kann mir meine Bezugs- betreuerIn helfen?“), die Intimität und Unkündbarkeit des Verhältnisses von seiten der BewohnerInnen Fragen an eine bessere Aufklärung und Kontrolle dieser starken Abhängigkeitsbeziehung. 151 151 5.3 Sonderwelt Heim: Wohnen in Gruppen als Normalisie- rung? Heime sind kein Ort der ausgeprägten Individualität - sondern der Anpas- sung. Der institutionsspezifische Tages- und Wochenrhythmus, die Arbeits- zeiten der BetreuerInnen und die Lebensrhythmen der anderen Bewohne- rInnen prägen die eigene Regelhaftigkeit des Wohnens. Hinzu kommt eine quasi „Daueröffentlichkeit“ (vgl. THESING, 1990, 32; 1998), der die Bewohne- rInnen ausgesetzt sind. Viele Personen, von der Heimleitung über das Perso- nal bis zu den MitbewohnerInnen, haben - häufig ungehinderten Zugang - zu den eigenen Schlaf- und Wohnräumen. So ist es auch in den hier unter- suchten Einrichtungen: Mehr als die Hälfte der BewohnerInnen besaß keine Möglichkeit, ihr Zimmer zu verschließen oder persönlichen Besitz in ab- schließbaren Schränken unterzubringen. Wenn Zimmer und Schränke den- noch abzuschließen waren, befanden sich die dazugehörigen Schlüssel meist ausschließlich im Besitz des Personals. In vielen Wohngruppen waren die Toiletten ebenfalls nicht verschließbar, so daß es noch nicht einmal hier einen Ort der Ungestörtheit gab. Das Fatale an den eingeschränkten räumlichen Rückzugsmöglichkeiten ist, daß sie die gruppenweise Behandlung der BewohnerInnen noch verstärken. Ihre Betrachtung als (Wohn-)Gruppe setzt nicht nur in der Planung der Ta- gesabläufe, der Freizeitgestaltung und der Dienstplanerstellung ein, sondern eben auch in der Planung der Wohnbedürfnisse. Die Interessen, Vorlieben und Bedürfnisse einzelner müssen häufig hinter den Interessen der Gruppe zurückstehen; die Planung des Wohnraums und des Zusammenlebens setzt weniger auf die Entwicklung von Freiräumen und Gestaltungsmöglichkeiten der BewohnerInnen als vielmehr auf einen reibungslosen Ablauf gruppenbe- zogenen Wohngeschehens. Dieses Kapitel setzt deshalb auf die Untersuchung des engsten Lebensraums „Doppelzimmer“, der Dynamik der Wohngruppe mit ihren verbindenden, aber auch isolierenden Effekten und der gruppenweisen Behandlung von BewohnerInnen als Gefahr der totalen Institutionalisierung. Dabei wird sich herausstellen, daß das evidenteste Modell der Individualisierung, das un- überbietbare Paradigma der Selbstverwirklichung, im Kontext des „Woh- nens in Gruppen“ sehr schnell an seine Grenzen stößt: Die Universalisierung der Lebensformen wirkt in Heimen und deren Wohngruppen eher nivellie- rend. Das Arcanum der Selbstverwirklichung und -bestimmung, sich selbst zu ve- wirklichen, indem man sich selbst zu Aufgaben herausfordert, die man selbst be- stimmt, stößt zusehends auf ein institutionabhängiges Wohnmilieu, in dem eher kompensatorisch gelebt wird: Die Schwächen der einen BewohnerInnen 152 152 sollen durch die Stärken der anderen ausgeglichen werden, die Verhal- tensauffälligen werden durch die Verhaltensunauffälligen „sozial ge- schmiert“. Oder wie HAISCH (1995, 28ff) formuliert: Der Bedarf der betreuten Menschen erscheint im betriebsorgansisatorischen Ablauf als Aufwand - und unter Prüfung dessen, ob sich die individuelle Lebensführung in der Dienstfunk- tion bewährt. Das Maximalprinzip der Wirtschaftlichkeit erstreckt sich eben auch auf die Lebensführung (ebd.) und hat somit eher den Pflegesatz, perso- nelle Ressourcen und die betriebliche Arbeitsorganisation im Blick als die pädagogische Optimierung der individuellen Lebensgestaltung und der sozi- alen Beziehungen. 5.3.1 Die Wohnsituation aus verschiedenen Perspektiven - Ansichten über das Innenleben einer Wohngruppe aus Sicht der BewohnerInnen und BetreuerInnen Die Wohngruppe ist primäre Lebenswelt der HeimbewohnerInnen - in ihr und zusammen mit den gleichbetroffenen Menschen ihrer Unterbringung verbringen sie einen Großteil ihrer Lebenszeit. Für sie also Lebens-, für die MitarbeiterInnen Arbeitsort entfaltet sich ihre Welt in viele räumliche Berei- che, die in ihrer Funktion als Schlafraum, Wohnraum, Küche, Bad ein rele- vantes soziales System darstellen: Räumliche Rückzugs- und Intimbereiche werden einerseits ausdrücklich pädagogisch intendiert (z. B. durch pädago- gische Förderung von Fähigkeiten der Körperpflege) oder müssen mit ande- ren (den MitbewohnerInnen) geteilt und abgestimmt werden. Die Lebens- führung ist selten individuell; gerade das Leben im Doppelzimmer stellt ho- he Anforderungen an die persönliche Gestaltung von Freizeitaktivitäten und der sozialen Kontakte sowie den Schutz der Privat- bzw. Intimsphäre. Wie BewohnerInnen ihre Lebenssituation im Doppel- oder Mehrbett-Zimmer schildern und bewerten und wie zufrieden sie mit dem Leben in der Gruppe sind, bildet die grundlegende Perspektive auf ihren Lebensraum und aller Erforschung von Lebensqualität und Qualitätssicherung in Wohnstätten der Behindertenhilfe. Bisher berücksichtigen jedoch nur wenige Konzepte wie LEWO (SCHWARTE/OBERSTE-UFER, 1997) die tatsächliche subjektive Wahr- nehmung dieses engsten Lebensraums. Zwar sind die räumlichen Unzuläng- lichkeiten in Wohnstätten für die Bedürfnisorientierung der BewohnerInnen nach MASLOW (1970) (physiologische Bedürfnisse, Sicherheitsbedürfnisse, Bedürfnisse nach Zugehörigkeit und Liebe, Bedürfnisse nach Achtung, Be- dürfnisse nach Selbstverwirklichung) schon lange Thema für die Lebensqua- litätsforschung (KERN 1981; ZAPF 1984), auf die sich auch die Qualitätssiche- 153 153 rung im Bereich Wohnen geistig behinderter Menschen (BECK, 1998; SEIFERT, 1998a; 1998b) bezieht, sie dringen aber in den seltensten Fällen in die kleins- ten Lebensbereiche der Betroffenen vor. Dabei können gerade diese Räume durch willkürliche Zwangmaßnahmen von MitbwohnerInnen oder Mitarbei- terInnen empfindlich gestört werden. 5.3.1.1 „Ich lieg’ ja mit Marion auf dem Zimmer.“ - Das Leben im Doppelzimmer Auch wenn die heutigen Wohngruppen der Heime kaum mehr etwas mit dem traditionellen Pflegeheimmodell gemeinsam haben, so ist doch das Le- ben im Doppel- (oder sogar Mehrbett-)Zimmer ein Relikt aus der Zeit, in der Heime eher Anstaltscharakter hatten und gleichzeitig für Nichtbehinderte eine Situation, die sie nur während eines Krankenhausaufenthalts erleben. Genau dieser Unterschied ist den BewohnerInnen sehr wohl bewußt; die von ihnen verwendete Sprache macht das sichtbar: „Ich lieg’ ja mit Marion auf dem Zimmer“ antwortet eine Bewohnerin, befragt nach ihrer Lebenssituati- on und nicht „ich wohne mit Marion zusammen“. Daß es sich in der Regel - bis auf wenige Ausnahmen - bei den befragten BewohnerInnen bestenfalls um ein „Nebenher-Leben“ als ein wirkliches Zusammenwohnen handelt, ja häufig sogar um eine sehr konfliktreiche Duldungssituation, war sehr über- raschend. Umso erstaunlicher mutet die Tatsache an, daß keine einzige Untersuchung existiert, die sich mit der Problematik des Wohnens auf dem engstem Raum eines Doppelzimmers auseinandersetzt, obwohl gerade hier Mißstände die Lebensqualität der BewohnerInnen ganz erheblich beeinflussen können. Die Chance auf ein Einzelzimmer liegt im Bundesdurchschnitt bei ca. 40% (WACKER et al. 1997, 86); die Mehrheit der BewohnerInnen in Einrichtungen der Behindertenhilfe muß sich mit der Situation eines Zwei- oder Mehrbett- zimmers auseinandersetzen. Der Anteil Einzelzimmer in der hier vorliegen- den Untersuchung lag überdurchschnittlich hoch: 52% der Befragten lebten in Einzelzimmern, 48% in Doppel- oder Dreibettzimmern, wobei ein Teil der Mehrbettzimmer auf behelfsmäßige räumliche Abtrennungen durch Schrän- ke angewiesen war und sich Einzelzimmer auch als Durchgangszimmer ent- puppten. „Früher hatte ich ein Allein-Lebe-Zimmer!“ bemerkt eine Bewohne- rin im Interview und drückt damit unbewußt aus, daß eben nur ein Einzel- zimmer ein eigenes, selbstgestaltetes Leben ermöglicht. 154 154 Das Leben im Doppelzimmer ist also in der Regel nicht frei gewählt, und auch die WohngenossInnen können eher selten frei bestimmt werden. Das Zusammenleben zweier BewohnerInnen gleicht eher einer künstlich erzeug- ten sozialen Gemeinschaft, die unter Gesichtspunkten der Praktikabilität und Konfliktvermeidung ausgewählt wurde: „Bei der Enge hier mußten wir die Leute so zusammentun, daß sie sich nichts tun, oder aber - wenn sie sich was tun - daß sie sich wehren kön- nen. Daß wir also jemand, der aggressiv ist, mit jemand Starkem zusam- mentun. Da haben wir z. B. Daniela und Britta. Daniela ist jetzt nicht ge- rade die beliebteste Mitbewohnerin, aber Britta ist die am besten ange- paßteste, also auch für Daniela. Alle haben Angst vor Daniela, sie ist sehr kräftig und sie schlägt auch schon mal nachts zu, also daß sie jemanden im Schlaf schlägt. Aber Britta hat so eine gute Art, Konflikte einfach ru- hen zu lassen, und so haben wir die beiden zusammen in einem Doppel- zimmer.“ (Frau Arendt, 36 Jahre, Sozialpädagogin, seit 15 Jahren im Heim tätig) Wie zufrieden sind nun die BewohnerInnen mit dieser (Zweck-) Gemein- schaft auf engstem Raum? Und wie beurteilen die MitarbeiterInnen die Un- terbringungssituation mit den jeweiligen PartnerInnen? Das Ergebnis der Befragung spiegelt keine homogene Sichtweise beider Gruppen wider (siehe Abb. 5.3.1.1.1). 26,1% der BewohnerInnen sind mit der Wohnsituation im Doppelzimmer deutlich unzufrieden. Es ist der Anteil der Befragten, der er- hebliche Probleme mit den WohnpartnerInnen hat und mitunter große struk- turelle Zwänge oder auch offen erlebte Gewalt schildert. Dagegen schätzen gerade 13% der MitarbeiterInnen das betreffende Doppel- zimmer als ungünstig ein. Sehr viel kritischer sehen die BetreuerInnen jedoch das Doppelzimmer im allgemeinen: 56,5% halten es bestenfalls für eine Kompromißlösung, aber wiederum 30,4% schätzen die Wohnsituation als optimal ein. Bei den BewohnerInnen sind es sogar 47,7%, die ihre Wohnsitu- ation als zufrieden beschreiben. Daß also nahezu jeder zweite geistig behin- derte Mensch größte Zufriedenheit äußert und damit ein tatsächlich emp- fundenes Gefühl beschreibt und nicht der Neigung einer bejahenden und vorschnell gutheißenden Zustimmung verfällt, wollte ich mittels der Kon- trollfrage („Möchten Sie lieber alleine oder mit jemand anderem zusammen- wohnen“) als Urteilsfehler ausschließen. Fast erwartungsgemäß antwortet im Rahmen einer positiv formulierten Kontrollfrage plötzlich 54,5%, daß sie doch lieber alleine wohnen würden, und 9,1%, daß sie lieber mit einer ande- ren Person zusammenziehen würden. 155 155 Zufriedenheit mit der Wohnsituation im Doppelzimmer aus Sicht der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen (n=67) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% zufrieden Kompromiß unzufrieden BewohnerInnen MitarbeiterInnen Kontrollfrage für BewohnerInnen 52,2% lieber alleine im Zimmer wohnen 8,7% lieber mit jemand anderem im Zimmer wohnen Abb.: 5.3.1.1.1 Damit sinkt der Anteil der zufriedenen BewohnerInnen auf 36,4%. Was aber sind das für Probleme, die zur Unzufriedenheit auf seiten der BewohnerIn- nen führen? Die geschilderten Schwierigkeiten beziehen sich auf vielfältige Problemfelder; die meisten betreffen den Schutz persönlicher Dinge, die Unmöglichkeit, das Zimmer mal für sich zu haben, Belastungen durch be- sondere Gewohnheiten und Umstände der MitbewohnerInnen bis hin zu Bedrohung und Gewalt durch die WohngenossInnen: „Ich liege mit Bettina Meyer zusammen auf einem Zimmer. So allein ein Zimmer wär’ für mich besser. - Wir haben doch kein Zimmer frei! Also ‘nen Einzelzimmer. Dann müßten wir alle tauschen! Die macht, was sie will, geht an meine Sachen und so. Hier an die Schubladen. Ich kann doch nich’ alles abschließen! (resigniert) Was soll ich denn machen? Die Schubladen kann man auch gar nich’ abschließen.“ (Frau Beiermann, 28 Jahre, seit 5 Jahren im Heim) „Die (Mitbewohnerin) weint halt nachts so schnell. Das nervt mich schon total. Wenn ich tief und fest schlafe und die weint, und ich werde dann wach. Wenn die reden könnte, das wär schon gut. Ich weiß nicht, warum die dann weint. Dann nervt mich das schon. Ich hätt’ schon lieber ein Zimmer allein. Ich weiß aber nicht, wann ich eins kriege.“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) „Der (Mitbewohner) macht sich immer in die Hose, einmal hat er in die Ecke gemacht. Das ist nachts unangenehm. Ich möchte lieber allein schla- fen. Ich habe schon mit Herrn Winkler (Heimleiter) darüber gesprochen. Was soll er sagen? Ist doch kein Platz frei hier! Das riecht immer so ko- misch. Das ist nicht schön. Ich möchte einfach für mich allein schlafen, a- ber es ist kein Zimmer frei.“ (Herr Ohlinger, 46 Jahre, seit 15 Jahren im Heim) „Der (Mitbewohner) macht mich immer verrückt. Der sabbelt immer und singt nachts. Und dann wird auch noch geklaut. Ich muß immer alles ab- schließen. Das macht doch keinen Spaß hier drinne!“ (Herr Timmer, 54 Jahre, seit dem 1. Lebensjahr im Heim) 156 156 Daß BewohnerInnen von ihren ZimmergenossInnen auch geschlagen wer- den, ist eher durch die Aussagen der MitarbeiterInnen zu erfahren: „Ja, Sebastian und Manuel haben sich bis vor kurzem ein Zimmer geteilt, und das fast zwei Jahre lang. Das ging dann absolut nicht mehr, die ha- ben sich halbtot geschlagen. Das ist jetzt immer noch ungünstig, weil Se- bastian immer noch dieselbe Wohngruppe bewohnt. Und Manuel kann sein Zimmer nicht abschließen, er kann sich vor den Aggressionen von Sebastian dann auch nicht schützen. Wir müssen die dann immer im Au- ge behalten.“ (Herr Bayertz, 26 Jahre, Erzieher, seit 4 Jahren im Heim tätig) Darüber hinaus stützen die Aussagen der MitarbeiterInnen die eingangs formulierte These, daß die Zimmerpartnerschaften so ausgesucht werden, daß verhaltensauffällige und u. U. gewalttätige BewohnerInnen mit beson- ders ruhigen und angepaßten Personen das Zimmer teilen. Auch hier wird so etwas wie eine heimliche Heimordnung wirksam, die in den Augen des Personals „besonders lieben und zurückhaltenden“ BewohnerInnen zu den VerliererInnen im Heimalltag werden läßt: Als „Sozialschmiere“ sorgen sie für eine möglichst reibungslosen Ablauf des Wohnalltags und müssen z. T. erhebliche persönliche Nachteile im engsten Lebensumfeld Kauf nehmen: „Bärbel und Anja tun sich nichts. Die Anja kann ja nichts sagen. Was soll da sein? Die tut ja niemanden was. Bärbel ist ja sehr laut und heftig und hat einfach das Glück, daß Anja nichts sagt.“ (Frau Pieper, 56 Jahre, Erzieherin, seit 8 Jahren im Heim tätig) Andere Probleme beziehen sich auf fehlende private Rückzugsmöglichkeiten und Verletzungen der Intimsphäre: „Uta hätte eigentlich ein Einzelzimmer gebraucht. Sie ist ja sehr gerne für sich. Sie braucht einen Raum, wo sie sich zurückziehen kann. Sie hat ü- berhaupt keinen geschützten Raum. Sie masturbiert z. B. viel, aber da kommt immer einer rein gelaufen. Hier kann man gar nichts abschließen. Wir haben nur einen Schlüssel für die Küche. Ach nein, nur für ein Zim- mer, sonst gibt’s keine Schlüssel.“ (Frau Schulte, 47 Jahre, Krankenschwester, seit 15 Jahren im Heim tätig) Weitere strittige Punkte entstehen durch die Dominanz einzelner Mitbewoh- nerInnen über ihre jeweilige ZimmergenossIn, wenn, wie im folgenden Bei- spiel, der Mitbewohner versucht, die erzieherische Haltung des Personals zu 157 157 imitieren und sich darüber ein Stück weit verlorene Kontrolle und Macht im Lebensalltag zurückzuerobern: „Jannis (Mitbewohner) führt sich dann auf wie so ein Erziehungsberech- tigter. Das ist nicht schön für Bernd. Er steht dann so unter einem Dauer- druck. Er muß sich dann z.B. zweimal abends die Zähne putzen, solche Sachen. Wenn Jannis das das erste Mal nicht gesehen, daß Bernd sich die Zähne geputzt hat, muß er sich die noch ein zweites Mal unter seiner Aufsicht putzen. Er glaubt uns dann nicht, daß das Bernd bereits ge- macht hat. Also muß Bernd dann noch mal putzen. So passieren viele kleine Dinge, die Bernd das Leben schwer machen.“ (Frau Arnolds, 28 Jahre, Heilerzieherin, seit 9 Jahren im Heim tätig) Die kritischen Einzelaussagen der BewohnerInnen und die Verweise der MitarbeiterInnen auf Schwachpunkte der Wohngruppenstrukturierung zeu- gen von einem hohen sozialen Anpassungsdruck der BewohnerInnen an ihre jeweiligen ZimmerpartnerInnen. Die von GROMANN/NIEHOFF-DITTMANN (1999, 159) geforderten sog. Regiekompetenzen in bezug auf Mitsprache und Selbstbestimmung des individuellen Lebensstils lassen sich im Doppelzim- mer somit kaum verwirklichen. Blickverengend im Hinblick auf die Wohn- bedürfnisse der einzelnen BewohnerInnen wirken die Auswahlkriterien vie- ler Zimmergemeinschaften, die Doppelzimmer so zusammenstellen, daß sich die BewohnerInnen „nichts tun“. In einer Wohngruppe wurde sogar ein in bezug auf andere Männer fremdaggressiver Bewohner mit einer geistig be- hinderten Frau zusammengelegt, weil eben kein anderer „adäquater Mitbe- wohner“ zur Verfügung stand. Dabei steht die Gefahr sexueller Übergriffe latent im Raum: „Auch wenn hier immer Frauen zusammenwohnen, ist das doch auch heikel. Beispiel: Ich hab hier eine Bewohnerin, die zieht sich gern aus, ei- ne die aber auch schüchtern ist, sich nicht wehrt. Nun läuft die hier halb nackt rum. Da kommt dann ein Mann, der ist 1,80 groß und kräftig. Der versteht das natürlich falsch. Da muß ich immer aufpassen, daß keine Ü- bergriffe passieren.“ (Herr Paßmann, 24 Jahre, Heilerziehungshelfer, seit 5 Jahren im Heim tä- tig) Abschließend soll hervorgehoben werden, daß hier gezeigt werden konnte, daß die Wohnprobleme geistig behinderten Menschen über das Maß an - häufig als „normale Querelen“ des Zusammenlebens beschriebenen Proble- me, wie zu lautes Musikhören, Streitigkeiten über das Fernsehprogramm - hinausgehen und die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen können. Dop- pel- und Mehrbettzimmer, zumal häufig noch nicht einmal abschließbar, sind somit nicht unbedingt als ein „sicherer Ort“ (im Sinne THEUNISSENS, 1996, 275) für Heimuntergebrachte zu beschreiben. 158 158 5.3.1.2 „Das sind doch alles Idioten!“ - Isolationseffekte der Wohngruppen Offenbar entwickeln sich für Menschen mit geistiger Behinderung Wohn- gruppen mit 6 bis 10 BewohnerInnen zur Wohnform der Zukunft. Auch wenn sie zum größten Teil Bestandteil von Heimen sind und weniger als selbständige Außenwohngruppen existieren, so stellen sie doch eine Art Mikrokosmos dar, in denen sich eine eigene kleine Gemeinschaft, nicht selten mit einem eigenen, oftmals von der offiziellen Heimlinie losgelösten Regel- werk, herausbildet hat. Dabei sollen Wohngruppen zum zentralen Lebens- punkt Erwachsener mit geistiger Behinderung werden, zu ihrem Zuhause, dem sie sich „heimisch oder zugehörig fühlen (...), (das) Sicherheit, Schutz, Beständigkeit, Vertrautheit, Wärme, Geborgenheit vermittelt und Beziehun- gen, Zusammenleben, Selbstverwirklichung, physisch-psychisches Wohlbe- finden, Lebenszufriedenheit und Lebensglück, selbstgestaltete Lebensver- wirklichung und somit die Erfüllung spezifischer Grundphänomene menschlichen Lebens (Liebe, Geselligkeit, Anerkennung, Kontrolle und Ver- fügung über die eigenen Lebensumstände) ermöglichen kann“ (THEUNISSEN, 1997, 65; vgl. auch ANDRITZKY-SELLE, 1987). „Ist das o. k., wenn ich um halb acht wieder drin bin?“ fragt eine Bewohnerin während des Interviews ihre Betreuerin und drückt damit aus, daß ihr die Wohngruppe kein „richtiges“ Zuhause ist, das sie entsprechend fragen läßt, ob es in Ordnung ist, wenn sie um halb acht wieder zu Hause ist. Die von den BewohnerInnen verwendete Sprache macht so immer wieder auf den institu- tionellen Charakter der Wohngruppen aufmerksam, egal wie häuslich die Wohnatmosphäre gestaltet wurde. Es ist eine institutionelle Wohnform, die in der Regel von den BewohnerInnen auch nicht frei gewählt wurde, nicht selten eine (Zwangs-) Gemeinschaft, die nicht gewachsen, sondern unter dem Druck von Betreuung, demographischen Entwicklungen, Krankheit etc. zu- stande gekommen ist. Einige der hier befragten BewohnerInnen fühlen sich in ihrer Wohngruppe regelrecht deplaziert, weil sie sie unterfordert und sie gerne in einer selbständigeren Lebensform (eigene Wohnung oder Trai- ningswohngruppe) leben möchten: „Ja, die sollte mir mit so einer Wohnung das helfen. Für mich kann das eigentlich gar nicht so schwer sein, ich kann doch Kochen und Spülen und Waschmaschine anmachen! Aber die Betreuer meinen, ich kann das nicht, aber ich kann das doch! Ich bin doch jetzt 28, eine eigene Wohnung wär’ doch was für mich. Ich kann das doch alles, so Waschen und so. Ja, und in der Trainingsgruppe ist auch nichts frei, also muß ich hierbleiben. (Frau Beiermann, 28 Jahre, seit 5 Jahren im Heim) 159 159 Im Fokus dieses Kapitels soll deshalb stehen, wie sich Wohngruppen für re- lativ selbständige BewohnerInnen wie Frau Beiermann zu sozialen „Isolati- onsfallen“ entwickeln können. THESING (1990, 146, 1998) hebt hervor, wie wichtig das Zusammenleben mit Menschen aus einer Phänomenologie des Wohnens heraus ist. Neben den Schutz- und Rückzugsmöglichkeiten ist eben auch das Bedürfnis und die Notwendigkeit von Kommunikation an gleicher Stelle zu nennen. Eben dieses Kommunikationsbedürfnis scheint in vielen Wohngruppen nicht erfüllt werden zu können. Die Schilderungen der Mitar- beiterInnen können so interpretiert werden, daß vor allem sprachlich aktive BewohnerInnen in einer Gruppe mit mehrheitlich nicht sprechenden Bewoh- nerInnen keine oder nicht genügend KommunikationspartnerInnen finden: „Jennifer bräuchte mehr Ansprechpartner, wir haben hier viele Bewohne- rinnen, die nicht reden können. Sie braucht einfach einen Ansprechpart- ner, den hat sie hier aber nicht. Es gibt nur eine zweite Bewohnerin, die sprechen kann, die Elisabeth. Die geht aber stark nach außen, für sie ist sowas leichter. Jennifer ist aber auf Hilfe angewiesen, sie kann mit ihrem Rollstuhl nicht weit fahren. Ihre alte Gruppe ist in eine Außenwohngrup- pe gezogen - daß sie jetzt hier ist, ist ein großer Kompromiß. Sie kommt ja aus einer starken Gruppe, in der alle gesprochen haben, uns sie konnte wegen ihres Rollstuhls nicht mit umziehen.“ (Frau Scharein, 40 Jahre, Diplompädagogin, seit 6 Jahren im Heim tätig) Die Perspektive von Frau Lamprecht (Jennifer) schildert noch deutlicher die drastischen Einschneidungen für ihr soziales Leben: „(...) Meine alte Gruppe, die ist in die Sonnenstraße gezogen. Da konnte ich aber nicht mit. Da war kein Aufzug für den Rollstuhl. Das war trau- rig, ich war so gern auf der Gruppe. (...) Da bin ich besser gewohnt. In der Gruppe war ich besser gewohnt. (...) Die sprechen hier doch alle nicht. Ich hab nur eine Freundin. Die ist aber auf der anderen Wohngruppe. Die ist jetzt in die Sonnennstraße gezogen. Deshalb können wir uns nur noch auf der Arbeit sehen.“ (Frau Lamprecht, 48 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Sprachliche Kommunikation findet so in vielen Fällen hauptsächlich oder sogar ausschließlich mit Betreuungspersonen statt, die ihrerseits dadurch in ihrer sozialen Funktion überbeansprucht werden. Zudem wirkt ein Mangel an adäquaten KommunikationspartnerInnen entwicklungshemmend: „Hier in dieser Gruppe ist Uta jetzt optimal untergebracht, weil sie auch gefordert wird. Sie war z. B. mal für ein Jahr in einer Gruppe, wo nicht gesprochen wurde. Das hat ihr Fehlverhalten auch bedingt. Das wirkt sich noch heute aus. Sie hat ganz stark in der Fähigkeit nachgelassen, Sprache und Sprechen von anderen zuzulassen. Das war ein Schonklima, das für sie ganz ungünstig war. In diese ruhige Gruppe ist sie mit der 160 160 Begründung verlegt worden, daß hier unsere Gruppe zu laut und zu hektisch gewesen wäre, daß hier zuviel gesprochen wird!“ (Frau Schulte, 47 Jahre, Krankenschwester, seit 15 Jahren im Heim tätig) Die Nichtverfügbarkeit von sozialen InteraktionspartnerInnen, explizit die isolierende Stellung von über aktive Sprache verfügenden BewohnerInnen in einer nichtsprechenden Gruppe, ist der Hauptgrund für eine als ungünstig eingestufte Unterbringung: „Also die Wohngruppe hier ist eigentlich nur ein Kompromiß. Weil sie hier keine richtige Bezugsperson hat, weil die alle nicht sprechen. Sie kann sich nur mit Kiliane unterhalten, aber auch nur eingeschränkt. Sie bräuchte eigentlich mehr kommunikative Förderung. Sie bräuchte auch eine kleinere Gruppe, elf Bewohner sind einfach zu viel. Sie hat auch nur ein kleines abgetrenntes Zimmer ohne Fenster.“ (Frau Riedel, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 2 Jahren im Heim tätig) Die bis heute propagierte „gemischte“ Unterbringung von Menschen mit ganz unterschiedlichen Schweregraden ihrer Behinderung erweist sich hier als fatale Fehlentwicklung: Personen mit einer leichten geistigen Behinde- rung und großem sprachlichen Kommunikationsbedürfnis sind in der Wahl ihrer sozialen InteraktionspartnerInnen erheblich eingeschränkt und von der im Wohnalltag knapp bemessenen „Redezeit“ ihrer BetreuerInnen völlig ab- hängig. Die isolierende Situation fällt umso drastischer aus, als daß sie ihre sozialen Bindungen vorrangig in der eigenen Wohngruppe suchen. Kap. 5.2.1 hat bereits gezeigt, daß der Anteil der BewohnerInnen mit tragfähigen sozialen Kontakten außerhalb der eigenen Wohngruppe fast redundant ist. Bei bereits bestehender segregierender Aufteilung der BewohnerInnen in sprachlich kommunikationsstarke Gruppen und solche mit schwer- oder schwerstbehinderten BewohnerInnen weigern sich wiederum die Betroffe- nen, schwerstbehinderte MitbewohnerInnen ihrerseits zu akzeptieren: „Ich möchte’ eigentlich die Wohngruppe umstrukturieren lassen, mit Leuten mischen, die selbständiger sind, die sprechen können. Das wäre schön, wenn die mitfördern könnten. Aber das geht eigentlich auch nicht, die wollen eigentlich mit denen nichts zu tun haben und sagen, das sind doch alles Idioten!“ (Frau Helmer, 25 Jahre, Erzieherin, seit 4 Jahren im Heim) Darüber hinaus ist interessant, wie die in Wohnstätten häufig praktizierte Einteilung der BewohnerInnen in „Fitte“ und weniger „Fitte“ sprachlich in den Wortschatz der BewohnerInnen hineindiffundiert und ihr Selbstbild, in Abgrenzung zu den nichtsprechenden, meist schwerer behinderten Bewoh- nerInnen, festigt. Überhaupt sei hier angemerkt, was der in Heimen so typi- sche Begriff des „Fit-Seins“ für die Integrationsfähigkeit und Handlungsau- 161 161 tonomie der Betroffenen bedeutet. Viele Kriterien entscheiden darüber, ob BewohnerInnen in den Augen des Personals der einen oder anderen Gruppe zugerechnet werden. Je nach Zusammensetzung der Gruppe können das sein: der Status als „LäuferIn“, das Verfügen über eine aktiven/passiven Wortschatz, ob selbständig Mahlzeiten zubereitet/gegessen werden können, ob Anweisungen gewissenhaft befolgt und selbständig umgesetzt werden - kurzum: ob man „fit“ ist und nicht der ständigen Aufsicht und Begleitung der BetreuerInnen bedarf. Die BewohnerInnen kennen diese unsichtbare Li- nie der Typologisierung ganz genau: „Ich versteh’ mich eigentlich nich’ so gut mit der Wohngruppe. Ich möchte’ lieber in eine andere Gruppe. Ich bin ein Fitterer. Ich möchte’ lie- ber in einer Gruppe so mit Fitteren wohnen. Ich geh’ ja auch alleine ein- kaufen, zum Metzger, zum Edeka. Mach’ ich doch alles!“ (Frau Lengkeit, 36 Jahre, seit dem 2. Lebensjahr im Heim) Die Gesamtheit der eher kritischen Äußerungen zur Wohngruppenzusam- mensetzung läßt eigentlich vermuten, daß das Befragungsergebnis die Kri- tikpunkte an der individuellen Unterbringungssituation widerspiegelt. Dem ist überraschenderweise - zumindest was die Mitarbeiterseite anbelangt - nicht so. Der Bereich Wohnen ist der einzige in dieser Untersuchung, in dem eine große Diskrepanz zwischen den quantitativ und qualitativ erhobenen Daten besteht. Allerdings stimmen diese in der Gruppe der BewohnerInnen merkwürdigerweise wieder überein. 82,6% der MitarbeiterInnen halten die Unterbringung der BewohnerInnen für optimal, dagegen empfinden es die Betroffenen selbst - und hier ist die Kohärenz zur textlichen Interpretation der Gespräche wieder gegeben - nur zu 47,8% (siehe Abb. 5.3.1.2.1). 26,1% sprechen sich sogar für eine sehr ungünstige Gruppensituation aus, noch einmal der gleiche Prozentsatz sieht allenfalls eine Kompromißlösung. Die BewohnerInnen spiegeln mit diesen Prozentsätzen damit exakt die Auswer- tung des Textmaterials, und zwar auch das der BetreuerInnen wider. Meine nicht ganz vorurteilsfreie Befürchtung, valide quantitative Daten seien eher bei den MitarbeiterInnen als bei den geistig behinderten Befragten zu erwar- ten, bestätigte sich in keinster Weise. Die obligatorische Kontrollfrage zum potentiellen Wohngruppenwechel bestätigt die Authentizität des Meinungs- bildes. 50% der BewohnerInnen fühlt sich so unwohl, daß sie lieber in einer anderen Gruppe wohnen möchten. Wieso sehen aber nur 4,3% des Personals den ungünstigen Einfluß der Wohngruppe und warum mahnen gerade mal 13% einen Kompromiß an? In der quantitativen Beurteilung der Wohngrup- pensituation neigt das Personal somit zur Euphemisierung der Lebenssitua- tion der von ihnen betreuten Menschen. Mit Hilfe des Vorzeichen-Tests für verbundene Stichproben, hier auf ordinalem Meßniveau, (HARTUNG/ELPELT/KLÖSNER, 1984; BÜNING/TRENKLER, 1994) wurde deshalb überprüft, ob die Neigung der MitarbeiterInnen, die Wohnsituation positiver zu beurteilen als die Betroffenen selbst, statistisch signifikant wird. 162 162 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Zufriedenheit mit der Wohngruppe aus Sicht der BewohnerInnen (n=64) und MitarbeiterInnen (n=50) zufrieden Kompromiß unzufrieden BewohnerInnen MitarbeiterInnen Kontrollfrage für BewohnerInnen 50% lieber in einer anderen Gruppe wohnen 50% in der Gruppe wohnen bleiben Abb. 5.3.1.2.1 Die entsprechende Nullhypothese lautete: Die Wahrscheinlichkeit, daß die BewohnerInnen ihre Wohnsituation im Schnitt schlechter beurteilen als ihre BetreuerInnen ist gleich der Wahrscheinlichkeit, daß die BewohnerInnen die- se besser beurteilen. Überprüft wurden jeweils die Bezugspaare, die zu ein und demselben Sachverhalt Stellung bezogen, nicht die Gruppen als Gesamt- stichprobe. Als Teststatistik diente ausschließlich die Anzahl der positiven Differenzen. Es ergab sich ein exakter p-Wert von 0,043, d. h., bei einem vor- gegebenen Signifikanzniveau von 5% kann die Nullhypothese abgelehnt werden: Die BetreuerInnen neigen demnach dazu, die Wohnsituation der BewohnerInnen besser darzustellen als sie in Wirklichkeit ist. Damit ist ein kritischer Punkt erreicht: Es hat den Anschein, daß die Bewoh- nerInnen, z. T. in hohem Maße, mit ihrer Wohngruppe unzufrieden sind, und zwar weniger aufgrund räumlicher Faktoren, sondern infolge einer iso- lierenden Wohngruppenzusammensetzung. Die BewohnerInnen wünschen sich sozial adäquate KommunikationspartnerInnen, die ihrem eigenen kog- nitiven und sozial-emotionalem Niveau entsprechen. Diesen Mißstand zu beseitigen, bedeutet, sich von dem Denken zu verabschieden, daß die Be- wohnerstruktur „gemischt“ sein sollte. Aber genau damit würde man zu der jahrelang segregierenden Unterbringung von schwerbehinderten oder ver- haltenssauffälligen Menschen in „Spezialgruppen“ (ELBING/ROHMANN, 1994, 90) zurückkehren, die man jahrelang versucht hat abzuschaffen. Einziger Ausweg, um die Umstrukturierung in „leistungshomogene“ Gruppen zu verhindern, wäre, die Durchlässigkeit der einzelnen Wohngruppen inner- halb eines Heimes zu fördern und damit dafür zu sorgen, daß die Bewohne- rInnen gleichberechtigte Bindungen auch außerhalb der eigenen Gruppe fin- den können. Daß diese „Gruppenosmose“ noch lange nicht verwirklicht ist und BewohnerInnen kaum Nachbargruppen „besuchen“, wurde bereits in Kapitel 5.2 erörtert. 163 163 5.3.2 „Mitgehangen, mitgefangen!“ - Die gruppenweise Behandlung Auch wenn Wohngruppen zu den normalisierten Wohnformen gezählt wer- den, sind sie in ihrer sozialen Explikation für die so Untergebrachten kata- ton: Einerseits sollen sie defizitäre soziale Kontakte kompensieren und den Aufbau und Erhalt sozialer Bindungen gewährleisten, andererseits sind sie von einer autonomen Lebensbewältigung, einschließlich der freien Wahl so- zialer Beziehungen wie sie das Betreute Wohnen und Assistenz-Modelle er- möglichen, weit entfernt. An- oder eingegliedert in ein Heim oder eine Groß- einrichtung, haben sie immer noch eine gesellschaftlich negativ besetzte Randposition, und auch ihre Binnenstruktur vermag keine wirkliche Nor- malität zu vermitteln. Das ist gerade den Langzeituntergebrachten sehr wohl bewußt: Wer einmal im Heim gearbeitet hat, weiß um das originäre Bedürf- nis der HeimbewohnerInnen, Lebensumstände, Familie und häusliche Um- gebung ihrer (nichtbehinderten) BetreuerInnen kennenzulernen und ein Stück weit daran teilhaben zu dürfen. Verstärkend isolierende Bedingungen entstehen insbesondere durch einsame Wohnlagen und Mobilitätsprobleme (häufig infolge versäumten Erwerbs wichtiger Kompetenzen zur selbständi- gen Teilnahme am Straßenverkehr; STÖPPLER, 1999), die verhindern, daß die angrenzende Wohnumwelt genutzt werden kann. In welchem Maße sich das Leben der hier befragten geistig behinderten Menschen auf das Leben in ih- rer Wohnstätte konzentriert, zeigt Abb. 5.3.2.1. Wie häufig verlassen die BewohnerInnen die Wohnstätte? Heimtyp1: Kleines oder mittleres Wohnheim bis 50 BewohnerInnen Hä u fig ke it 30 20 10 0 Std.abw. = 1,11 Mittel = 3,1 N = 49 Heimtyp 2: Großeinrichtung über 150 BewohnerInnen Hä u fig ke it 30 20 10 0 Std.abw. = 1,14 Mittel = 2,2 N = 54 täg lic h m eh rm als pr o W oc he 1 m al pro W oc he se lte n m eh rm als pr o Mo na t täg lic h m eh rm als pr o W oc he 1 m al pro W oc he se lte n m eh rm als pr o Mo na t Abb. 5.3.2.1 Befragt nach der Häufigkeit des Verlassens ihrer Wohnstätte (außer Fahrten zur Werkstatt für Behinderte, Förderstätte oder ähnlichem Arbeitsplatz) er 164 164 gibt sich für die kleinen und mittleren Wohnheime sowie für die Großein- richtungen ein recht unterschiedliches Bild: Während der größte Teil der BewohnerInnen aus kleinen Heimen die Wohnstätte mehrmals pro Woche, oder zumindest einmal die Woche für soziale oder Freizeitaktivitäten ver- läßt, ist es in den Großeinrichtungen derselbe Prozentsatz, der lediglich mehrmals pro Monat oder sogar seltener Wohnstätte bzw. Heimgelände verläßt. In den Großeinrichtungen wurde eher das weitläufige Heimgelände zu Außengängen genutzt, die Institution als Ganzes aber nicht wirklich ver- lassen. Damit ist die wohl zentralste Forderung des Normalisierungsprin- zips, die Trennung von Arbeit, Freizeit und Wohnen (BANK-MIKKELSEN; NIRJE) sowie die Leitprinzipien des normalisierten Wohnens, wie sie die BUNDESVEREINIGUNG LEBENSHILFE vorsieht, daß nämlich HeimbewohnerIn- nen mindestens mehrmals die Woche das Heimareal hinter sich lassen sollen, um einen normalen Tages- und Lebensrhythmus mit Einkäufen und sozialen außerhäusigen Aktivitäten zu gewährleisten, nicht erfüllt. Je weniger Mög- lichkeiten zu einem gemeindeintegrierten Wohnen bestehen, umso mehr verdichtet sich das Leben auf die Wohnstätte bzw. Wohngruppe. Hier entstehen zirkuläre gruppenbezogene Aktionsmuster, die durchaus Merkmale totaler Institutionalisierung aufweisen können, weil sie einen Kernaspekt treffen: die gruppenweise Behandlung. In dem Maße, wie sich das Leben der HeimbewohnerInnen auf ihre Wohngruppe konzentriert, er- höht sich auch der Anteil der gruppenbezogenen Behandlung, da knappe personelle Ressourcen und starre institutionelle Abläufe individueller Inter- aktion und Begleitung zuwiderlaufen. Auf GOFFMAN (1973) und seine Be- schreibungen der totalen Institution bezieht sich auch WENDELER (1993, 104f), wenn er die gruppenweise Behandlung in Wohngruppen anmahnt, die ihre Mitglieder zwingt, alle Tagesphasen in unmittelbarer Gesellschaft der SchicksalsgenossInnen und zur selben Zeit ausführen zu lassen. In diesen Zusammenhang lassen sich die Schilderungen der MitarbeiterInnen einord- nen, die ihre gesamte Wohngruppe einem bestimmten institutionellem Reg- element unterwerfen müssen, obgleich die Maßnahme nur einem einzigen Bewohner gilt: „Klar, es gibt tausendfach Dinge, wo ich mich schlecht bei fühle, daß ich die machen muß. Tausendfach. Fast jeden Tag. (...) Oder Essenssituatio- nen: Wenn ich jemandem, weil es bei uns in der Gruppe eine ganz klare Absprache gibt, zum Abendessen nur zwei Scheiben Brot gebe. Das hat sicherlich eine Vorgeschichte, mit zu viel Gewicht, Gesundheitsgefähr- dung. Wir haben im Moment einen Bewohner mit einem ganz schlimmen Diabetes. Da kann ich das nicht durchlassen, daß sich einer eine dritte Schnitte Brot schmiert. Und ich dann gefragt werd’, ‘kann ich noch eine halbe Schnitte Brot?’ Aber wir haben diese Absprache. Da hat es ein Jahr immer wieder Kämpfe drum gegeben, bis wir das so in den Köpfen drin hatten. Das haben wir praktisch anerzogen. Allein das kann man schon in Frage stellen. Im Moment kann ich das einfach nicht durchgehen lassen, weil der Siegfried ja den Diabetes hat, wo ich mich fast jeden 165 165 Abend halb schlage, wo er seine Scheibe Brot und seine Scheibe Puten- brust auf einem extra Teller kriegt. Und vor ihm stehen die ganzen Plat- ten, von denen alle nehmen dürfen, nur er nicht. Und er greift immer wieder dahin. Und ich muß immer wieder sagen: ‘Du nicht!’ Es ist nicht so, daß seine Aggressionen daneben wären. Er vergißt einfach, daß er tagsüber schon gegessen hat. Und er hat einfach einen Schweinehunger. Da kann ich doch nicht zulassen, daß ein Harald sich eine dritte Scheibe Brot schmiert!“ (Frau Allert, 32 Jahre, Historikerin, seit 1 Jahr im Heim tätig) Die Begrenzung der Nahrungsmenge auf zwei Schnitten pro BewohnerIn geht also ursprünglich auf eine individuelle Anordnung zurück, trifft aber - da alle gleichzeitig essen - die gesamte Gruppe. Sehr ähnliche Situationen entstehen in anderen Wohngruppen, in denen aufgrund einzelner Bewohne- rInnen mit einer Eßstörung die Küche oder zumindest der Kühlschrank ab- geschlossen wird. Auch damit ist wiederum die ganze Gruppe betroffen; es ist nicht möglich, sich selbständig zwischen den Hauptmahlzeiten mit Essen zu bedienen: „Abends wenn wir gehen, schließen wir die Küche ab. Das ist auch blöd. Weil dann eine Bewohnerin den Gefrierschrank leerräumt. Die Men- schen, die hier leben, sind das eigentlich nicht anders gewöhnt, daß die Küche abgeschlossen ist. Die kennen das nicht anders. Aber eigentlich finde ich das nicht gut. Tagsüber schließen wir die dann nicht ab. Dann sagen wir schon mal, ‘koch Dir einen Cappucino’.“ (Frau Goldschmidt, 52 Jahre, Quereinsteigerin mit sonderpäd. Zusatz- qualifikation, seit 21 Jahren im Heim tätig) Ein weiterer Konflikt ist das Abschließen der Küche. Nach den Mahlzei- ten wird die Küche abgeschlossen. Also, zwischen den Mahlzeiten kann da keiner rein, damit sie dazwischen nichts essen. Wenn ich aber selbst abends noch Hunger habe, hole ich mir einen Joghurt aus dem Kühl- schrank. Hier muß ich denen das aber verweigern!“ (Frau Albers, 27 Jahre, Erzieherin, seit 9 Jahren im Heim tätig) „Ja, wir haben ja auch ein Schloß vorm Kühlschrank. Einige Bewohner kennen da kein Maß. Die stecken sich die Apfelsinen mit Schale rein, nur um was zu kriegen. Die anderen leiden dann darunter. Die kommen dann natürlich an nichts zu essen dran. Oder mittags kommt schon das Abendbrot. Dann holen sich einige Bewohner die ganze Wurst raus, und dann ist abends nichts mehr da.“ (Frau Siepen, 44 Jahre, Krankenschwester, seit 28 Jahren im Heim tätig) Auch umgekehrt macht sich das Gruppenprinzip wiederum für einzelne ne- gativ bemerkbar. In der im folgenden beschriebenen Wohngruppe existieren unumstößliche „Kaffeekochregeln“, die verdeutlichen, daß selbst kleinste, individuelle Vorlieben und Bedürfnisse hinter der gruppenbezogenen Be- handlung zurücktreten müssen: 166 166 „Das ist manchmal so unsinnig, mit manchen Regeln. Ein Bewohner aus dieser Gruppe trinkt wahnsinnig gerne Bohnenkaffe. Bei uns ist die Re- gelung, daß wir aber nur einmal am Tag Kaffee aufkochen. Ich finde das nicht so gut. Ich trink doch auch gerne Kaffee. Ich trink ja auch drei Tas- sen Kaffee. Das ist doch o. k. Das wäre für mich vertretbar. Mehr auch nicht, das wäre gesundheitschädlich. Ich wäre dafür, daß er frischen auf- gebrühten Kaffee kriegt, dreimal am Tag.“ (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig) Noch gravierender werden die Auswirkungen, wenn aufgrund der Ge- währleistung der Aufsichtspflicht bei einzelnen BewohnerInnen mit Weg- lauftendenzen die Türen abgeschlossen werden und diese - genehmigungs- bedürftige - freiheitsentziehende Maßnahme plötzlich die gesamte Gruppe betrifft (siehe auch Kapitel 5.5.4.5): „Ja, ich hab’ schon ein ungutes Gefühl bei den ganzen abgeschlossenen Türen hier. Wenn man mehr Personal hätte, mehr Einzelbetreuung mög- lich wär’, dann könnt’ man die auflassen. So sind ja alle eingesperrt! Auch für das Wohlbefinden der Mitarbeiter wär’ das besser. Wenn wir hier alle auf einem Haufen hocken und im Streß sind - das sind unsere Nerven! (...) Das wär’ auch für die Bewohner besser, wenn wir ruhiger wären und nicht so genervt reagieren. Das kommt ja alles auf die Bewoh- ner zurück, unser Befinden!“ (Frau Helmer, 25 Jahre, Erzieherin, seit 4 Jahren im Heim tätig) Aber zurück zu den Strukturen, die die gruppenbezogene Behandlung so sehr fördern. Der folgende Mitarbeiter führt die auffällige Fixierung der Be- wohnerInnen auf die täglichen Mahlzeiten auf eben diese Unabänderlichkeit der Heimstrukturen und internen Abläufe zurück. Am Wochenende oder ganz besonders im Urlaub, wenn endlich die Starrheit der Routinen durch- brochen wird, ist seine Wohngruppe wie ausgewechselt: „Tja, die ganzen Konfliktsituationen sind gebunden an die zeitlichen Strukturen hier. Da kann man die Uhr nach stellen, wann wieder eine ge- ballte Ladung auf einen zukommt, an unverpackten Dingen. Hier sind sie ja alle so fixiert aufs Essen. Das Hotelwesen ist hier ja noch nicht ganz ab- geschafft. Die eine Bewohnerin tanzt ums Essen rum, die andere stürzt sich einfach drauf. Ja, und wenn wir im Urlaub sind, dann haben die Be- wohner plötzlich ganz andere Verhaltensweisen. Da spielt Essen plötzlich keine Rolle mehr. Hier gehen wir den ganzen Tag den Strukturen ent- lang, am Wochenende oder im Urlaub, sind die dann aufgehoben. Da verändert sich sehr viel. Hier wird dann endlich eingefordert, was die Bewohner können. Überflüssige Energien abgebaut und damit auch Kon- flikte.“ (Herr Paßmann, 24 Jahre, Heilerziehungshelfer, seit 5 Jahren im Heim tä- tig) 167 167 Derselbe Mitarbeiter macht darauf aufmerksam, daß individuelle Erfahrun- gen, die unabhängig von der Gruppe ablaufen, meistens Grenzerfahrungen sind, die er für die BewohnerInnen als unabdingbar einstuft, auch wenn sein Handeln sich damit an die Grenzen der Legalität bewegt: „Wo es mir mit Sicherheit sehr schlecht geht, wo ich aber denke, ich muß das so geschehen lassen, fällt mir spontan ein, wenn jemand eine Gren- zerfahrung hat, also wenn Heike z. B. alleine aus der Badewanne heraus möchte, schafft es aber nicht, wird immer verzweifelter, immer hilfloser. Sie schreit nach Hilfe. Sie muß dann erst durch die Schmerzen hindurch- gehen, zu sehen, daß sie das alleine schafft. Abschließend möchte ich zu Schmerz sagen: Schmerzen sind Befreiung, Bewußtwerdung. Also Heike durfte da ja zum ersten Mal erleben, daß Schmerzen nicht nur schlimm sind. Du findest einen Schmerz, der sich durch jede Pore öffnet und man selbst mit dem Schmerz nach oben kommt. Es ist meine Behauptung, daß jeder Schmerz auch Heilung oder Bewußtwerdung bedeutet. Ich darf den Prozeß nicht unterbrechen. Ich darf den Schmerz anderen Menschen nicht wegnehmen. Wenn sie Schmerzen hat, geb’ ich ihr z. B. ein Placebo oder nehme sie in die Arme. Wie kann ich einen Umgang mit dem Schmerz finden, das der andere den auch findet. Es ist z. B. eine Anord- nung des Hauses, ab 38,5 C Grad Fieber Paracetamol zu geben. Wenn ich alleine im Dienst bin, mach ich das nicht.“ Zum Schluß soll auf ein ganz besonderes Phänomen im Rahmen der Dyna- mik des Lebens in Gruppen hingewiesen werden. Im Verlauf der Interviews fanden sich, vor allem in großen Wohngruppen mit schlechtem Betreuungs- schlüssel, auffällig viele Schilderungen von simulierten oder heimlich erzeugten Krankheiten bzw. Verletzungen. Daß abseits der üblichen Erklärungsansätze für selbstverletzendes Verhalten, die neben wahrnehmungspsychologischen und psychoananalytischen durchaus im lerntheoretischen Sinne die soziale Wirkung für die Betroffenen (Aufmerksamkeit, Zuwendung etc.) berücksich- tigen, noch ein weiteres Krankheitsbild existieren kann, wurde für den hier beschriebenen Personenkreis bisher noch nicht thematisiert. Die Rede ist vom Münchhausen-by-proxy-Syndrom, das im ICD-10 (F 68.1) als „absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychi- schen Symptomen oder Behinderungen“ definiert wird. Doch wird gerade bei geistig behinderten Menschen eher von einem kognitiv und affektiv un- kontrollierbarem Verhalten der Selbstverletzung ausgegangen (MÜHL/NEUKÄTER/SCHULZ, 1996; NISSEN/HAVEMAN, 1997; BREZOVSKY, 1985; JANTZEN/VON SALZEN 1990; ROHMANN/ELBING, 1998), daß das Münchhau- sen-Syndrom bis heute nicht in einen Zusammenhang mit hospitalisierender oder sozial deprivierender Unterbringung gebracht wurde. Eine Ursache mag darin liegen, daß Selbstverletzung vor allem bei geistig behinderten Menschen, die über wenig Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten verfü- gen, diagnostiziert wird (vgl. auch WENDELER, 1993, 175); die im folgenden beschriebene Problematik trifft aber eher auf Menschen mit sprachlich gut 168 168 ausgeprägten Kommunikationsmöglichkeiten zu. Die im Verlauf der Inter- views geschilderten Fälle enthielten alle eine für das Münchhausen-Syndrom typische Konversionssymptomatik, die die Umwandlung unbewältigter starker Erlebnisse, insbesondere langandauernder Entbehrungen und Frustrationen im sozial-emotionalen Bereich, in körperliche Symptome beschreibt (vgl. GÜNTER/BOOS, 1995). Für Münchhausen-PatientInnen ist geradezu charakte- risierend, daß sie wenige intensive und tragfähige soziale Kontakte haben und nur einen Ausweg in der so erzwungenen Aufmerksamkeit und Hilfe - infolge der Selbstbeschädigung - sehen. Unter den interviewten Bewohne- rInnen waren zwei Personen, für die ein auf diese Weise herbeigeführter Krankenhausaufenthalt die Möglichkeit bot, der Gruppensituation endlich einmal zu entfliehen und in den Genuß ungeteilter Aufmerksamkeit und Zuwendung zu gelangen. Beide kennen nur das Leben in der Gruppe als einzige Lebensform. Ihre BetreuerInnen sind ahnungslos, daß sie mit ihren Schilderungen die Paradesymptomatik des Münchhausen-Syndroms be- schreiben - zu unbekannt ist dieses psychische Krankheitsbild in seiner no- sologischen Einordnung: „Welche Verhaltensweisen von Bewohnern bringen Sie in schwierige Betreuungssituationen?“ „Uneinsichtigkeit. Da ist man oft sehr hilflos. Ja, wenn jemand, der ständig den Hang hat, ins Krankenhaus zu wollen, weil er meint, dort besser betreut zu werden. Oder das Geltungsbedürf- nis. Oder Waschzwang, oder das Zufügen von Hautverletzungen. Er nimmt extra, wenn wir es nicht sehen, ein Distelbad, wogegen er aller- gisch ist, um die gewünschte Reaktion, Quaddeln auf dem Körper, her- vorzurufen, um ins Krankenhaus zu kommen. Das ist ein richtiger Er- pressungsversuch. Oder er schafft die klassische Simulation eines Asth- maanfalls. Er läuft tatsächlich blau an. Er will das Medikament dann nicht nehmen. Er will dann ins Krankenhaus. Er liegt dann da ein paar Tage. Da ist man schon recht hilflos.“ (Frau Siepen, 44 Jahre, Krankenschwester, seit 28 Jahren im Heim tätig) Hier wird deutlich, daß MitarbeiterInnen sich in ihren Betreuungsleistungen, die sie gegenüber den BewohnerInnen erbringen, getroffen fühlen, daß das, was sie leisten, in den Augen der BewohnerInnen nicht genug ist. Sie selbst fühlen sich dabei erpreßt; das manipulative Verhalten des Bewohners wird als persönlicher Affront, nicht als verzweifeltes Aufbegehren gegen die strukturellen Verhältnisse und damit einhergehende emotionale Unterver- sorgung gesehen. „Das ist schon sehr anstrengend, mit seinen ganzen Verletzungstenden- zen. Wenn er enttäuscht und wütend ist, dann rennt er mit dem Kopf in Glas rein. Das bringt ihn dann natürlich schurstracks ins Krankenhaus. Da ist er immer sehr gern. Er möchte ja auch immer Mittelpunkt stehen. Da kriegt er sehr viel Aufmerksamkeit. Er ist hier tagsüber und auch nachts meist in irgendeiner Weise fixiert, oder zumindest immer unter Aufsicht. Er hat die Hände festgebunden und den Kopfschutz.“ (Frau Becker, 51 Jahre, Erzieherin, seit 3 Jahren im Heim tätig) 169 169 Im Verlauf des Interviews, das ich als einziges nur im Beisein einer Betreu- ungsperson führen konnte, wird deutlich, welch große Bedeutung die unter- schiedlichen Fixierungsmaßnahmen bei diesem Bewohner einnehmen. Die verschiedenen Gürtel, Schnallen und Lederbänder, die der Bewohner zur Fixierung - nicht nur infolge gerichtlicher Anordnung, sondern auch auf ei- genen Wunsch hin - trägt, haben eine wichtige Ersatzfunktion für die Selbst- verletzungen übernommen: In fast fünfminütigen Abständen wird ihr Sitz von der anwesenden Mitarbeiterin überprüft, Bänder gelockert, die Bewe- gungseinschränkung geändert, Verschlüsse auf- oder zugemacht, was der Bewohner als individuelle Zuwendung sichtlich genießt. Er hat hier eine Möglichkeit gefunden, neben der Beachtung, die der gesamten Gruppe zuteil wird, eine ganz individuelle Form der Betreueraufmerksamkeit zu erlangen. Die hier beleuchteten Facetten zur Dynamik der Wohngruppen, insbesonde- re das Regelwerk, das nivellierend auf die Bedürfnisse des einzelnen wirkt, weil es immer das Wohl der Gruppe im Auge hat, meinen also einen sozialen Zusammenhang, der praktisch koevolutiv im Spannungsbogen von Anpas- sung und Widerstand, quasi als Prozeß, fortbesteht. Das Leben der Bewoh- nerInnen ist so eng an die Organisation und Einrichtung gebunden und wird mit so ungleichen Mitteln bestritten, daß eigentlich jeder Tag des institutio- nellen Lebens zu einem Austangieren zwischen Anpassungsdruck und An- passungsspielraum wird (vgl. hierzu auch DUSS-VON WERDT, 1995). Die Wohngruppen repräsentieren damit einen „Mikrokosmos“, der wie „jede Institution einen Teil der Zeit und der Interessen ihrer Mitglieder in An- spruch (nimmt) und für sie eine Art Welt für sich (darstellt); kurz, alle Insti- tutionen sind tendenziell umfassend“ (GOFFMAN, 1973, 15). Ihr totaler Cha- rakter spiegelt sich eben auch darin wider, daß die BewohnerInnen einen bedeutenden Autonomieverlust dadurch erleiden, daß ihre Verhaltens- pielräume durch die Gruppe dominiert werden - oder wie RAPPAPORT (1985, 258) bemerkt, absolute Gleichheit (und Gleichbehandlung) immer zu Lasten individueller Lebensverwirklichung geht. 170 170 5.4 Konflikte des Wohnalltags: Häufigkeit, Problemberei- che, Bedingungsfaktoren Die Frage nach den Entstehungsbedingungen von Konflikten im Wohnalltag von Menschen mit geistiger Behinderung ist unzureichend erforscht. Häufig werden Konflikte immer noch als Ausdrucksform einer hirnorganischen Schädigung bzw. einer geistigen Behinderung selbst gewertet. Dabei wird vernachlässigt, daß Wohnstätten soziale Interaktionen zwischen Individuen abbilden, die institutionalisiert sind und nicht immer die günstigsten Le- bensbedingungen für die Betroffenen darstellen. Aggressive Verhaltenswei- sen sind häufig Enttäuschungsreaktionen auf die Mißachtung elementarer Bedürfnisse und damit „gesunde“ und verständliche Reaktion auf ungünsti- ge aktuelle Lebensbedingungen (BUNDERVEREINIGUNG LEBENSHILFE, 1996a, 22f) Prävalenz und Ausmaß der Konflikte, die durch diese Verhaltensweisen auf der Beziehungsebene zwischen BewohnerInnen untereinander oder zwi- schen BewohnerInnen und Betreuungspersonal ausgelöst werden, sind nicht hinreichend erfaßt. 5.4.1 „Du denkst, daß da jemand ist, der mich fertig macht...“ − Konflikte, Angriffe und Verletzungen im Zusammen- leben Ob und auf welche Weise Konflikte bekannt und gelöst werden können, hängt maßgeblich davon ab, wie in der jeweiligen Einrichtung mit der Prob- lematik umgegangen wird. Ausschlaggebend für die aktive Auseinanderset- zung ist eine sprachliche Enttabuisierung des Themenkomplex Gewalt auf Mitarbeiterseite bzw. die sprachlich-verbale oder non-verbale Verfügbarkeit eines sozialen Wissens und sozialer Termini zur Beschreibung des Sachver- halts auf Bewohnerseite. Darüber hinaus sind die Ressourcen im Sinne eines tragfähigen sozialen Netzwerks der BewohnerInnen, die für die Bewältigung von Konflikten genutzt werden können, von überragender Bedeutung. 171 171 5.4.1.1 Die Konflikte aus Sicht der BewohnerInnen und Mitar- beiterInnen Häufigkeit, Art und Struktur der Konflikte im Wohnalltag zu erfassen, war äußerst kompliziert: Daß Konflikte zum Wohnalltag gehören, war beiden Gruppen - dem Personal und den BewohnerInnen klar - sie wurden aber nicht im selben sprachlichen Kodex thematisiert. Vor allem in der Gruppe der BewohnerInnen war es schwierig, sie zum Reden über Streit, Ärger, Be- drohung und Angst zu ermutigen, weil sie sich introspektiv lieber als belieb- tes, integeres Gruppenmitglied sahen, das hohe Anerkennung bei den Mit- bewohnerInnen genießt und wenig Auseinandersetzungen mit dem Personal hat: Kurz: Den BewohnerInnen schien daran gelegen, sich als sozial pflege- leicht darzustellen. Dabei wehrten sie auffallend häufig „Streit“ und „Ärger“ terminologisch ab: Entweder durch die gegenteilige Beantwortung der Frage oder durch lautes Lachen. Zwei Beispiele: „Mit wem verstehen Sie sich nicht, mit wem haben Sie Ärger?“ „Oh doch, den Manuel hab ich gern. Sonja verstehe ich gut, mit Liane auch.“ (Frau Paschewski, 38 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Haben Sie Streit mit irgend jemand, vielleicht mit den Betreuern?“ „Um Gottes Willen, nein! (lacht) Das wäre ja was (lacht). Wo kommen wir denn da hin?“ (Herr Ebeler, 32 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Nur wenige BewohnerInnen lassen zu, daß sie die erste Phase der Abwehr und Konfliktnegierung überwinden und offen über ihre Ängste sprechen: „Gibt es jemand, mit dem sie sich überhaupt nicht verstehen? Hier in der Wohnstätte oder auch außerhalb? Bedroht Sie jemand oder tut Ihnen je- mand etwas Böses?“ (Lacht) „Jetzt muß ich kaputtlachen. Das ist eine gute Frage. Sonst fällt mir nichts so ein. (Pause) Ach, Du denkst, da da jemand ist, der mich fertig macht oder kaputt macht? Aber ich paß’ mich ja an! Da gibt es schon komische Leute. Das muß ich überstehen. Die Tür- ken, die Ausländer. Da hab ich schon schlechte Erfahrungen gehabt. Auch von der Arbeit. Ich halte mich von allem entfernt. Ich habe brutale Filme hingesehen. Die Täter machen das alles nach. Die gucken in den Fernseher und machen das alles nach. Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Dir jemand ein Messer in den Rücken hält? - Was würdest Du sa- gen, wenn ich jemand anderes wäre, wenn ich hier raus wäre? (Herr Meier, 39 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Strategien zur Konfliktvermeidung sind in den Antworten der BewohnerIn- nen allgegenwärtig, wobei Anpassung an die gegebenen Verhältnisse und ein 172 172 unauffälliges „Mitlaufen“ im Wohn- oder Arbeitsalltag vor Auseinanderset- zungen schützen soll: „Gibt es jemand, mit dem sie sich überhaupt nicht verstehen, mit dem Sie Ärger haben oder von dem sie sich bedroht fühlen?“ „Nö. Ich fühl mich nicht bedroht. Ist alles in Ordnung. Bei mir ist wieder in Ordnung. Alles o. k. Ich fühl’ mich doch so wohl, auf der Arbeit. Mach meine Arbeit, der Kolonnenführer ist ganz zufrieden mit mir, ganz zufrieden, jaa, ganz zu- frieden. Ich geh immer pünktlich. Mach immer alles ganz schön, so, wir fegen da. Ich arbeite ja in der Gärtnerei. Ich fühl’ mich ja so wohl da, mach immer alles gut.“ (Herr Lange, 40 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Ein Teil der sprachlich verwendeten Segmente zum Thema Konflikt wird auch von den BewohnerInnen nicht verstanden. Der folgende Bewohner gibt an, mit niemandem Ärger zu haben. Erst als die Sprache auf Konflikte durch Bedrohung kommt, schildert er das konfliktreiche Zusammenleben mit seinen MitbewohnerInnen: „Gibt es jemand, mit dem sie sich überhaupt nicht verstehen, mit dem Sie Ärger haben?“ „Nein. Alles o. k. Gut, gut.“ (...) „Bedroht sie jemand?“ „Achim Maibaum und Schlägeranbebot. Bernd Stratmann auch. Die kloppen mich, das sind Schläger. Ich darf nicht fernsehgucken. Und die Türen werden genallt. Vor der Nase. Das kann ich mir auch nicht mehr anhören. Ich darf in das Zimmer nicht reingehen. Da auch nicht. Ich darf in die 2. Etage nicht reingehen. Da sagt die Sonja Bremer ‘hau ab, geh nach oben!’ Die wollen mich da nicht haben. Das geht so nicht weiter.“ (Herr Niederhoff, 50 Jahre, seit 25 Jahren im Heim) Versucht man, die Frage nach Streit und Auseinandersetzungen auf Betreue- rInnen zu konkretisieren, antworten die BewohnerInnen nur sehr zögerlich. „Streit“ wird nur im Zusammenhang mit BewohnerInnen, nicht aber mit Bet- reuerInnen thematisiert. Zu groß ist ihr Abhängigkeitsverhältnis und die Angst, ihre sozialen Bindungen gegenüber den BetreuerInnen zu gefährden. Jeder zweite gibt an, keine Auseinandersetzungen mit dem Betreuungsper- sonal zu haben: „Nein, Nein, der macht mit mir nur Witz, der Betreuer - Aber Sie sagen ihm doch nichts, ne? Nee, ich will das nicht. Ich krieg’ doch sonst Ärger. Da hab ich doch Angst vor. Die werden doch sauer!“ (Herr Hahn, 32 Jahre, seit 13 Jahren im Heim) Diese Antwort ist typisch für diejenigen BewohnerInnen, die nach eigenem Bekunden keine Auseinandersetzungen mit MitarbeiterInnen haben. Poten- tielle Konflikte werden mit dem Hinweis „Die machen nur Spaß“ versehen und damit in ihrer Bedeutung abgeschwächt. Gleichzeitig machen sie mit 173 173 ihrer Furcht vor dem Bekanntwerden der „Beschwerde“ deutlich, daß sie auf Zuneigung und Gemochtwerden der BetreuerInnen angewiesen sind. Be- schwerden über Betreuerverhalten sind vermutlich gerade bei diesem Teil der BewohnerInnen aufgrund ihrer ängstlich-sozialen Haltung unwahr- scheinlich. Eine einzige Ausnahme bildet eine Bewohnerin, die zugibt, BetreuerInnen massiv zu beschimpfen und sich damit Ärger einzuhandeln: „In welchen Bereichen haben Sie Streit mit Betreuern?“ „ Ja, gibt es auch. Wenn ich mal ganz oft meckern tue und ganz oft hier rumschnauzen tue. Ich hab mal gesagt ‘Halt die Fresse! Halt’s Maul! Blöde Hure! Blöde Spastiksau!’ Die sagen dann: ‘ Du hast gar keinen Grund, die Palme hochzugehen.’ Dann sag ich: ‘Das sind Tausend Palmen, Millionen Pal- men!“ (Frau Hölscher, 34 Jahre, seit dem 1. Lebensjahr im Heim) Zurückliegende schwerwiegende Konflikte mit dem Personal, die in frühe- ren Jahren mit Freiheitsentziehung gemaßregelt wurden, haben besonders bei älteren BewohnerInnen ein tiefes Mißtrauen hervorgerufen. Solche Erfah- rungen erschüttern nicht nur das Vertrauen in den Aufgabenkreis der Bet- reuerInnen, sondern verstärken häufig psychische Auffälligkeiten wie Angstneurosen. Darauf bedacht, ihre psychische Integrität zu schützen, ver- meiden sie jegliche Art von Konflikt mit dem Heimpersonal: „Ich geh’ für mich. Ich mach’ kein Streit. Ich will nicht da wieder ins Haus. (zeigt mit dem Finger auf ein Gebäude des Einrichtungsgeländes) Ich will nicht wieder eingesperrt werden. Da bin ich schon eingesperrt worden. Da hab’ ich Angst, die wollen mich umbringen.“ (Frau Kollibabe, 63 Jahre, seit dem 17. Lebensjahr im Heim) Wenn BewohnerInnen dann doch Kritik am Personal üben, beziehen sich ihre Kritikpunkte hauptsächlich auf zwei Faktoren: erstens darauf, daß die MitarbeiterInnen die Heimstrukturen verkörpern und auf die Einhaltung gewisser Regeln achten und damit Freiheiten der BewohnerInnen beschnei- den: „Worüber haben Sie mit Betreuern Streit?“„Über’s Aufstehen, über’s Frühstück, manchmal muß man leise sein.“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Und zweitens schildern sie, daß unter den „Späßen“ ihrer BetreuerInnen lei- den, weil sie sie nicht als solche verstehen und vermutlich ihren Ironiegehalt nicht hinreichend erfassen: 174 174 „Mit wem verstehen Sie sich nicht?“ „Ja, mit der Barbara Friesel (Betreue- rin einer anderen Wohngruppe im Haus) nicht. Die ärgert mich immer. Da mußte ich einmal ganz doll weinen. Ich wußte nicht, daß die Spaß macht. Die hat mich so fertig gemacht, daß mir die Tränen kamen.“ (Herr Weirich, 45 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Darüber hinaus werden auch nach eingehendem und behutsamen Nachfra- gen keine Konfliktsituationen mit BetreuerInnen preisgegeben. Dafür spre- chen die BewohnerInnen über ihre Auseinandersetzungen mit ihren Mitbe- wohnerInnen vergleichsweise offen. Die Konflikte betreffen folgende Berei- che: üble Nachrede - vor allem auf dem Hintergrund, infolge der Heimun- terbringung keine wirkliche Privatsphäre zu haben - verbale Beschimpfun- gen, körperliche Angriffe durch Kneifen, in den Haaren ziehen, Schubsen, Schlagen und Treten. Einige Beispiele: „Mit wem haben Sie Ärger? Mit wem verstehen Sie sich nicht“ „Mit Su- sanne und Sabine. Mit Herrn Appel auch nicht (alle drei sind Mitbewoh- nerInnen). Er schimpft immer und droht immer. Hebt so die Hand. Das mag ich nicht. Da geh ich weg. - Meine Arbeitskollegin, da habe ich Streit mit. Ich sag’ immer, laß’ mich in Ruhe, aber die sagt immer, ich hätte das und das erzählt. Wenn ich sage, was ich mache, die will dann immer wis- sen, was ich mit meinem Freund mache. Hier im Heim auch. Ich wollte ein Kind haben, aber das darf ich nicht, das hat mir der Frauenarzt ver- boten. Ich mag das nicht, wenn immer alle fragen, auch hier die, was machste mit deinem Freund. Das geht doch keinen was an, oder? Das regt mich auf, wenn mich Susanne fragt: ‘Wann gehste zu Deinem Freund? Was macht ihr so?’ Das regt mich auf!“ (Frau Brahm, 38 Jahre, seit 10 Jahren im Heim) „Mit wem verstehen Sie sich nicht?“ „Mit dem Ulrich, der mit dem dicken Bauch. Ich mag den nicht leiden. Der sagt immer ‘Hohnekacker’ zu mir. Ich kann das nicht mehr hören. (Pause) Das verletzt mich.“ (Herr Seidel, 50 Jahre, seit 25 Jahren im Heim) „Mit der Sybille Reinartz. Die zieht mich inne Haare. Da hab ich schon Haare verloren. Die reißt da dran. Dann weint’ se.“ „Warum macht die das?“ „Weiß nich’. Die kommt dann einfach, und zack, is’ die Hand in den Haaren. Das tut ganz schön weh!“ (Frau Tegel, 31 Jahre, seit dem 6. Lebensjahr im Heim) Oft ist für die BewohnerInnen nicht einsehbar, warum ihre MitbewohnerIn- nen aggressiv reagieren, doch einige weisen auf mögliche Ursachenquellen hin: Sei schildern, wie tagsüber erlebte Frustrationen in der Werkstatt abends im Wohnheim abreagiert werden - nicht selten an MitbewohnerInnen: „Mit wem verstehen Sie sich nicht?“ „Mit der Jasmin. Wenn die von der Arbeit kommt, guck mal auf ihre Hände. Die sehen aus. Alles kaputt, zerbissen. Die kommt dann von der Arbeit und schimpft immer. Ich laß mir das von der nicht mehr gefallen. Ich geb’ dann contra. Wenn die Är- ger hat, weißte, wer das dann abkriegt? Ich dann!“ (Frau Lockemann, 43 Jahre, seit dem 7. Lebensjahr im Heim) 175 175 „Also, wenn die Mitbewohnerin aus der Werkstatt kommt, hält man die beiden besser erst mal auseinander. Die gehen sonst sofort aufeinander los.“ (Frau Lockemanns Betreuer Herr Wiese, 29 Jahre, Sozialpädagoge, seit 1 Jahr im Heim tätig) Ein weiterer Konfliktbereich entsteht durch den Stressor Lärm (sog. Sensori- sches Overfloating). BewohnerInnen fühlen sich nicht nur durch das oftmals laute Miteinander von acht bis zehn MitbewohnerInnen empfindlich gestört, sondern vor allem durch bestimmte Verhaltensauffälligkeiten ihrer Mitbe- wohnerInnen. Darunter fallen insbesondere Stereotypien wie kontinuierli- ches Schlagen von Gegenständen an Wände oder auf Tische, Stühle rücken und regelmäßiges Schreien ohne erkennbaren Grund. Die Konfliktlösung ist oftmals zusätzlich dadurch erschwert, daß schwerer behinderte Bewohne- rInnen nicht über aktive Sprache verfügen und Auseinandersetzungen somit häufig körperlich ausgetragen werden: „ Ja, ich hab mich mal mit der Annegret gefetzt. An einem Samstag. Ich hab ihr gesagt, hör auf zu bollern, auf dem Tisch. Die bollert immer so laut. Ich kann das nicht mehr hören. Dann hat die sich einmal gewehrt und mich weggedrückt. Sie kann ja nicht sprechen. Ich hab mich dann hinterher wieder vertragen. Sie hat dann dreimal nacheinander den Kaf- fee von mir bekommen. Und dann war’s wieder gut.“ (Frau Hölscher, 34 Jahre, seit dem 1. Lebensjahr im Heim) Auch die MitarbeiterInnen weisen auf die Problematik lautstarker Verhal- tensweisen hin, mit denen die Betroffenen den Ärger ihres Umfeldes auf sich ziehen: „Ja, hat er. Und zwar sind diese Konflikte oft ausgelöst durch sein Ver- halten. Er hat z. B. häufig bei Tisch das Verhalten, daß er anfängt zu jau- len, wie ein Schloßhund. Und das geht natürlich den anderen Bewohner auf den Senkel. Die weise ich dann auch scharf zurecht. Und dann kommt es oft auch zu Streitsituationen. Oder Michael Radtke hat das gleiche Verhalten auch im Bus, wenn er mit dem zur Werkstatt fährt. Dann kriegt er auch von denen einen drüber.“ (Herr Morgenroth, 33 Jahre, Diakon, seit 2 Jahren im Heim tätig) Es sind aber nicht nur stereotypes Hantieren mit Gegenständen oder lautes Lautieren, was zu Auseinandersetzungen zwischen den BewohnerInnen füh- ren kann, sondern auch bestimmte zwanghaft wiederholte Sätze und Fragen wie „Geht’s Dir gut?“ oder permanentes Entschuldigen. Der folgende aus- führliche Interviewauszug aus Mitarbeiterperspektive verdeutlicht, wie aus einem vergleichsweise harmlosen Wortwechsel bei Tisch eine gewalttätige Konfliktsituation entstehen kann. Darüber hinaus wird auch sichtbar, daß 176 176 mit den sprachlichen Wiederholungszwängen eine bestimmte, behinde- rungsbedingte institutionelle Erziehung reinsziniert wird (vgl. NIEDECKEN, 1989, 8ff): Das fängt eigentlich damit an, das ist also eine Tischsituation, daß Mike und Oliver schon längere Zeit am Tisch sitzen, aber die sitzen weit aus- einander, die haben wir also auseinandergesetzt, und Oliver ist jemand, der Mike immer öfters fragen muß, wie ‘geht’s Dir Mike, alles klar Mike’, und ach, dann haut er ihm auf die Schulter, und das kann Mike nicht ha- ben, denn Mike hat autistische Züge, der will von so was gar nichts wis- sen, und Oliver hat dann aber nicht die Einsicht zu sagen, o.k., dann lasse ich Mike in Ruhe, der wird ja wieder sauer, sondern er geht dann hin und spricht ihn über den halben Tisch an, ‘ ja, Mike’ und irgendwann sagt er dann immer als Verniedlichung ‘Mikele’. Und dann ist bei Mike der auschlaggebende Punkt, wo er da durchrasselt. Und dann steht er auch auf - die haben sich also schon mehrmals gekloppt. Ja, und dann artet das so richtig aus. Die würden sich totschlagen. Der Mike kann nicht sagen, ‘laß mich in Ruhe’, und der Oliver will doch eigentlich nur sagen, Du bist doch mein Freund, aber der Oliver will dann immer wieder hin und sich ent- schuldigen, also immer wieder. Das haben sie ihm damals in der Schule beige- bracht. Also, wenn ihn jemand geärgert hat, das hat er alles mit sich machen las- sen, der hat dann nichts gesagt. Bis zu einem gewissen Zeitpunkt: Und dann hat er draufgeschlagen. Und dann haben die Lehrer immer gesagt, ‘Oliver, entschul- dige Dich, und dann ist die Sache gegessen’. Das haben dann die Lehrer immer gemacht, weil die auch Angst hatten, wenn er z. B. laut war, ‘Oliver entschuldi- ge Dich und dann ist gut’. Und das macht er hier heute auch. Das ist natürlich eine prekäre Situation. Mike will das nicht - und dann ist natürlich unser Part einzugreifen und das zu unterbinden.“ „Ist das dann so, daß Oliver ein falsches Verhalten in der Schule anerzogen wurde, dieses permanente Entschuldigen, womit er als Erwachsener im Wohnalltag überhaupt nichts anfangen kann?“ „Ja, ganz genau so. Das ist eine Art von Konfliktlösung, die er hier überhaupt nicht gebrauchen kann. Mittlerweile haben wir in den zwei Jahre schon so weit interveniert, daß wir jetzt nicht mehr stundenlang mit ihm diskutie- ren müssen, und er sich auch nicht permanent entschuldigen muß (...).“ (Herr Bayertz, 26 Jahre, Erzieher, seit 4 Jahren im Heim tätig) Ein weiterer schwerwiegender und mit der hier verwendeten Fragemethode nur am Rande zu erfassender Konfliktbereich sind sicherlich sexualisierte Übergriffe. Die Gefahren werden von insgesamt drei der 27 befragten geistig behinderten Frauen, ohne daß explizit danach gefragt wurde, quasi „neben- bei“ geschildert: „Mit wem verstehen Sie sich überhaupt nicht?“„Mit Daria (Mitbewohne- rin). Die hat mich schon geschlagen.“„Und sind Sie schon mal bedroht worden?“ „Draußen, der Klaus Sorpebeck, so ein kräftiger Junge. Auch hier aus dem Heim. Der wollte was. Das war scheiße. - Aber da war noch was. Ja, wir haben schon mal einen Mann in der Gruppe gehabt (Es han- delt sich hier um eine reine Frauenwohngruppe). Ein Fremder, der zu uns in die Gruppe gekommen ist. Der ist dann bei mir ins Zimmer ge- kommen. Ich hab’ den rausgeschmissen. Als das war, haben die Betreuer 177 177 gesagt, immer sofort Bescheid sagen, wenn ein Fremder kommt. - Den haben sie dann gekriegt. Der ist ins Gefängnis gekommen.“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) „Mache Leute sind schwierig. Auch hier in der Gruppe. Wenn die mir nicht zuhören. Ja, hab mich schon mal gestritten. Über die laute Musik. CD und ganz laut Radio. Da bin ich zu den Betreuern gegangen und hab mich beschwert. Die hat dann gesagt, wenn die das und das macht, kriegt’ se den Recorder weggenommen. - Angst hab ich auch. Ja manch- mal kommen so besoffene Kerle. Da hab ich Angst. Die gucken dann in mein Zimmer und klopfen. Das Fenster muß dann immer zubleiben. Die gucken dann, und ich gehe nicht raus. Ich kann ja nich’ weg. Ich fahr ja Rollstuhl. Ich hab dann Angst, die kommen rein.“ (Bewohnerin hat eben- erdiges Fenster ohne Rolläden). (Frau Lamprecht, 48 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Von Männern wird dagegen eher von Verspottungen durch Nichtbehinderte, insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, berichtet: „Wer ärgert Sie?“ „Ja, die Stadtkinder. Die Zunge rausgestreckt, ‘ Du fette Sau’ haben die gesagt. Ich hab dann schon mal die Fensterscheiben eingehauen. Ich hab auch schon geweint. Ganz wütend! Dann schmeiße ich die Klamotten raus.“ „Haben Sie auch schon mal Ärger mit ihren Mitbewohnern?“ „Ja. Axel hat mir meinen Fotoapparat geklaut. Der ist jetzt nicht mehr mein bester Freund. Als ich mich mit Axel gestritten ha- be, hat der Bettruhe gekriegt.“ (Herr Engel, 28 Jahre, seit dem 3. Lebensjahr im Heim) Ängste werden zwar diffus und z. T. verwirrend geschildert, beziehen sich aber auf durchaus reale besorgniserregende Situationen wie beispielsweise zunehmende Behindertenfeindlichkeit durch Rechtsextremismus: „Gib es jemand, mit dem sie sich überhaupt nicht verstehen, mit dem sie großen Ärger haben oder der sie bedroht?“ „Ich sach’ denen die Wahr- heit! Wenn es denen nicht paßt, sollen die mich am Arsch lecken! Dann schließe ich mich ein. Ich bin hier ja schon verprügelt worden. Und mein Goldkettchen ist zerissen worden. Ich bin auch schon abgeschoben wor- den (geschlossene Unterbringung), keine Medikamente mehr, kein Schnaps. Und ein KZ hab ich auch schon gesehen. Da war ich in Bu- chenwald. Da hab ich in den Verbrennungsofen geguckt. Da kullerten schon die Tränen. Da stieg die Vergangenheit auf. Früher hab ich mal die verbrannten Knochen gesehen. Da muß mich der Teufel geritten haben, da noch mal reinzugucken. Wenn ich jetzt nach Kassel fahre und einen SS-Verbrecher sehe, dann raste ich aus. Dann schlägt der mich tot. Das war die Hölle, damals, 1945-1949. Da denke ich, es wäre besser, wenn ich krepiert wäre.“ (Frau Irmer, 66 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) Ihre Bezugsbetreuerin weist vor allem auf die erfahrene Gewalt durch den ehemaligen Mitbewohner hin, wobei die Schilderung des Konflikts ambiva- 178 178 lent ausfällt, indem sie zunächst verneint, daß die Bewohnerin Schläge bezo- gen hat, aber dann doch zugibt, daß der Mitbewohner Frau Irmer (er)würgen wollte: “Nein, nein Schläge hat sie hier eigentlich nicht bekommen. Ja, aber wir haben schon mal erlebt, daß sie ganz doll bedroht wurde, von einem ge- walttätigen Bewohner. Der ist aber Gott sei Dank nicht mehr hier. Der war sehr brutal. Der hat sie schon mal gewürgt. Sie hatte dolle Würge- male am Hals. Ihr Goldkettchen hat er auch zerissen. Mit dem Bewohner mußten wir ständig Angst haben, daß er ausflippte und sich jemand als Opfer aussuchte. Vor allem die älteren Leute, die sich nicht wehren konnten, waren betroffen. - Tja, der kam aus der Forensik.“ (Frau Jonas, 51 Jahre, Krankenschwester, seit 7 Jahren im Heim tätig) Auch wenn bisher der Eindruck entstanden sein könnte, daß das größte Kon- fliktpotential vor allem durch psychiatrisch auffällige, fremdaggressive Be- wohnerInnen entsteht, betonen die MitarbeiterInnnen nahezu einstimmig, daß es eher die kleinen Reibungspunkte im Wohnalltag sind, die zu Konflik- ten und mitunter zur Eskalation der Gewalt führen können. Am häufigsten wird das Bevormunden und Kommandieren von MitbewohnerInnen ge- nannt, bei dem ein autoritär-hierarchischer Erziehungsstil imitiert wird: „Es geht eigentlich um Kleinigkeiten. Sie wirft der Silke vor, daß sie häu- fig einnäßt, und die Silke wird dann sehr, sehr wütend. Es kann dann auch zu tätlichen Auseinandersetzungen kommen, daß die beiden sich schlagen. Oder Anne versucht, die anderen Bewohner herumzukom- mandieren und ihre Erziehungsposition auszubauen, weil sie hier zu den stärksten gehört und sie dann die anderen immer ein bißchen rumkom- mandiert. Ganz häufig sind das so Eifersuchtssituationen. Es kann z. B. sein, daß ihre Lieblingsbetreuerin Frau Bayer mit einer anderen Bewoh- nerin einkaufen gegangen ist. Diese Frau hat sie dann auch angegriffen.“ (Frau Habel, 33 Jahre, Diplompädagogin, seit 8 Jahren im Heim tätig) „Ja, also Streitereien ergeben sich schon häufig im Bad. Der Herr Dichter hat einen Waschzwang. Der geht dann ins Bad und sagt den andern, wie oft die sich die Zähne putzen sollen. Er maßregelt die dann und spielt den Chef.“ (Frau Siepen, 44 Jahre, Krankenschwester, seit 28 Jahren im Heim tätig) Problematisch werden die Konflikte häufig dadurch, daß MitarbeiterInnen die BewohnerInnen auffordern, sich zu wehren, und damit unbewußt eine Gewaltspirale in Gang setzen: „Also, das ist schon schlimm mit Ilse und Jennifer. Ilse ist ständig an Jen- ni dran, ärgert sie ständig, und so. Jenni haut ihr dann eine. Sie schlägt schon sehr feste, da könnt’ es auch zu Verletzungen kommen, weil die Il- se schnell umfällt. Sie hat keinen Gleichgewichtssinn. Ilse haut dann aber auch zurück, aber erst, seitdem wir ihr gesagt haben, wie den andern auch, daß sie sich wehren müssen!“ 179 179 (Frau Riedel, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 2 Jahren im Heim tätig) Auf der anderen Seite stärkt es das Selbstvertrauen der BewohnerInnen, nicht mehr am unteren Ende der Hierarchie zu stehen und die eigene Wehr- haftigkeit zu erfahren. Es ist aber dennoch verwunderlich, warum die Auf- forderung „Wehr Dich!“ in ihrer körperlichen Agitationsform noch so vehe- ment vom Personal vertreten wird - bedeutet die Aufforderung immer noch, Gewalt mit Gegengewalt zu beantworten. Es wurden von keinem der Befrag- ten Möglichkeiten der verbalen und/oder gestischen Entschärfung in Erwä- gung gezogen, obwohl gerade hier alternative Lösungsmöglichkeiten, z. B. mit Hilfe von Rollenspielen, eingeübt werden könnten. „Der Achim hat Probleme mit der Hierarchie in der Gruppe. Wir haben hier ein Bewohnerpärchen, die sind sehr dominant. Der Achim läßt sich von denen total viel sagen. Er versucht auch, den Konflikten aus dem Weg zu gehen. Das kann auch mal zu Eskalationen kommen. Das Pär- chen sucht ja die Konfrontation. Körperlich ist Achim den beiden ja ei- gentlich überlegen. Wenn es mal zu etwas kommt. Ein Beispiel: Die Me- litta, das ist die von dem Pärchen, schmeißt Gegenstände und greift auch Bewohner an. Da hat sich neulich Achim zum ersten Mal körperlich ge- wehrt. Die eigene körperliche Stärke zu spüren, hat ihm gut getan und sich auch mit Worten zu wehren. Er hat sich dann im Spiegel angeguckt und war ganz glücklich, daß er sich gewehrt hat.“ (Frau Degener, 27 Jahre, Heilerzieherin, seit 8 Jahren im Heim tätig) Aufgrund des ausgewerteten Interviewmaterials liegt der Schluß nahe, daß körperliche Konflikte meistens zwischen den BewohnerInnen stattfinden. Daß dagegen emotionale Verletzungen, Grenzüberschreitungen und institu- tionelle Repressionen, die sich dadurch ergeben, daß die Institution Heim für die einen Arbeitsort, für die anderen Lebensort ist, eher von MitarbeiterIn- nen ausgehen, betont der folgende Interviewauszug: „Also, die gröbsten Verletzungen passieren auf emotionaler Ebene durch die Mitarbeiter. Also, Irina zieht ganz klar ihre Grenzen: ‘Bis hierhin, und weiter darfst Du mir nicht kommen!’ Viele Mitarbeiter sind aber unacht- sam und trampeln auf diesen Grenzen rum. Es soll keine Entschuldigung sein, aber durch das Arbeitspensum und die Strukturen ist es nicht im- mer gegeben, so wachsam zu sein und alles zu beachten.“ (Herr Paßmann, 24 Jahre, Heilerziehungshelfer, seit 5 Jahren im Heim tä- tig) Beobachtung und Aufdeckung von emotionalen wie physischen Konflikten in engen sozialen Beziehungen ist sicherlich, nicht zuletzt aufgrund des ein- gangs beschriebenen tiefen Abhängigkeitsverhältnisses der BewohnerInnen, sehr erschwert. Erlebte Gewalt wird eher im Zusammenhang mit externen 180 180 Betreuungspersonen offengelegt; die Angst, mit einer Beschwerde wichtige soziale Bezugspersonen zu verlieren, ist hier geringer. „Ja, Probleme hatte Inga mit dem Busfahrer. Der hat sie unter aller Sau behandelt. Hat sie angeschrien und so, daß sie zu langsam ist, und wer weiß, was da noch passiert ist. Sie ist dann zu uns gekommen und wir haben das dann gesagt. Der ist dann ausgewechselt worden.“ (Frau Gies, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 1 Jahr im Heim tätig) Die letzten Interviewauszüge belegen, daß gerade unter den hospitalisierten BewohnerInnen, also denjenigen, die seit frühester Kindheit in Institutionen untergebracht waren, sich auffällig viele Gewaltopfer befinden. Sie zeigen, daß eine oft Jahre andauernde institutionell geprägte Nemesis hinter ihnen liegt; die Schädigungen durch Hospitalismus bzw. tiefer sozialer und emoti- naler Deprivation haben sie zu „perfekten“ Opfern ihrer - nicht unbedingt physisch, aber emotional stärkeren - MitbewohnerInnen gemacht. Typische Schädigungsbilder, wie Initiativlosigkeit, passive Abhängigkeit, apathische resignierende Grundstimmung (SUHRWEISER, 1997), verhinderten den Auf- bau eines autonomen Selbstkonzeptes. „Das Schlimmste war, daß ihr früher in der anderen Gruppe die Haare ausgerissen wurden. Ganz extrem. Sie hat sich die früher ausziehen las- sen und sich nicht gewehrt. Eine andere Bewohnerin hat das gemacht. Sie ist praktisch jahrelang Opfer gewesen, von dieser Bewohnerin. Die hat das mit allen gemacht, die sich nicht wehren konnten.“ (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig, über Frau Johannis, 43 Jahre, seit dem 1. Lebensjahr im Heim) „Mit den Auseinadersetzugen ist das so eine Sache. Die Andrea macht ja nichts. Da kann Barbara ihr ein Veilchen haun. - Sie wehrt sich nur beim Essen, wenn ihr jemand was wegnehmen will. Da kämpft sie bis auf’s letzte. Sonst hält sie still.“ (Herr Hennecke, 42 Jahre, Erzieher, seit 15 Jahren im Heim tätig) „Ja, der Markus war vorher auf einer Gruppe, die hatten da nur Angriffe körperlicher Art. Die haben sich gegenseitig alle angegriffen. Und der Markus war ja schwach - und langsam. Der hat sich dann immer noch selbst verletzt. Er hat ja den ganzen Kopf kaputt, alles zerschlagen. Da haut er sich noch heute drauf.“ (Frau Becker, 51 Jahre, Erzieherin, seit 3 Jahren im Heim tätig, über Herrn Engel, 28 Jahre, seit dem 3. Lebensjahr im Heim) Die Auswirkungen des Deprivationssyndroms auf die sozialen Bindungen, insbesondere die enorme pathologische Opferbereitschaft, können anhand des vorliegenden Materials nicht eruriert werden; aber: die zur Symptoma- tologie der Deprivation gehörende Soziose mit den Hauptsymptomen der 181 181 sozialen Apathie und Aggression (hier als selbstverletzendes Verhalten) scheint die Opferrolle zu disponieren. Zusammenfassend können folgende Erkenntnisse gewonnen werden: Be- fragt nach Art und Ausmaß von Konflikten, schildern BewohnerInnen und Personal übereinstimmend Auseinandersetzungen auf Bewohnerebene. Kon- flikte mit dem Betreuungspersonal werden von Bewohnerseite vermutlich aus Angst vor Repression, Verlust sozialer Bindungen und autoritärer Struk- turen in der Regel nicht öffentlich. 8% der MitarbeiterInnen berichten von physischer Auseinandersetzung, die sie selbst mit BewohnerInnen hatten, vor allem infolge von massiven Fremdaggressionen. Die Verletzungen, die sie dabei erlitten haben, sind zum Teil erheblich: mehrtägige Krankschrei- bungen aufgrund von Gehirnerschütterungen, Biß- und Kratzwunden, Frak- turen und Prellungen im Oberkörperbereich. Weitere 10% berichten von starken Rückenschmerzen infolge direkter oder indirekter Konfrontation mit fremdaggressivem Verhalten. Die Formen der physischen Auseinanderset- zung auf Bewohnerebene unterscheiden sich von denjenigen Angriffen, die auf das Personal verübt werden: Während unter BewohnerInnen spezifische Formen der Gewalt auftreten (in absteigender Prävalenz: Schlagen auf den Kopf, sog. „Kopfnüsse“, Schubsen, An-den-Haaren-Ziehen oder Haare- Ausreißen, Anspucken, Schlagen auf den Thorax, Treten), werden die Ag- gressionen gegenüber den MitarbeiterInnen eher unspezifisch geschildert (Anfassen und Wegdrücken, Kratzen, Schlagen, Beißen). Als Konfliktursa- chen werden von den MitarbeiterInnen genannt (wieder in absteigender Prävalenz): ! Abreagieren erlebter Frustrationen am Arbeitsplatz/Werkstatt ! Aggressive Überreaktionen aufgrund eines hohen Lärmpegels und enger räumlicher Nähe der BewohnerInnen ! Sog. „Gängeln“ und Kommandieren der MitbewohnerInnen aus einer kognitiven Machtposition heraus unter Imitieren eines autoritären Erzie- hungsstils ! Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere Wiederholungszwänge und Reinszenierung früherer Erlebnisse ! Allgemeine Fremdaggressionen bzw. aggressive Grundhaltung ohne ak- tuell erkennbaren Anlaß. Als Konfliktorte werden genannt: erstens die Wohngruppe (70%), zweitens Busfahrten zur Werkstatt bzw. zum Arbeitsplatz (8%); drittens Werk- statt/Förderbereich/Arbeitsplatz (14%) und viertens das Heimgelände (8%). Daß Konflikte zum Zusammenleben dazugehören, steht außer Frage. Aus- schlaggebend für den hier zu untersuchenden Aspekt, war aber herauszu- finden, wieviele der BewohnerInnen dauerhafte Konflikte mit ihren Mitbe- wohnerInnen haben und wieviele von diesen Auseinandersetzungen auf 182 182 physischer Ebene ausgetragen werden. Es ging dementsprechend darum, diejenigen Konflikte herauszufiltern, die wiederholt und massiv auftreten und damit nicht nur erheblich die Lebensqualität beeinflussen, sondern auch von Gewalt im eigenen Lebensraum berichten. Abb. 5.4.1.1.1 zeigt, daß etwa jede zweite HeimbewohnerIn dauerhafte Konflikte mit denjenigen Menschen hat, mit dem er oder sie zusammenlebt. In der Gruppe der Langzeitunterge- brachten (> 15 Jahre) steigt der Prozentsatz auf etwa 84%. Während in der ersten Gruppe BetreuerInnen und BewohnerInnen zu einer relativ homoge- nen Einschätzung hinsichtlich der Konflikte kommen, divergiert die Beur- teilung in der zweiten Gruppe erstaunlich: Hier bestätigen nur 65% der Be- wohnerInnen, daß sie dauerhafte Konflikte mit ihren MitbewohnerInnen ha- ben. Eine mögliche Ursache könnte in einem desensibilisierten Konflikt- bzw. Gewaltverständnis liegen, wie es auch Kap. 5.5 bei hospitalisierten Bewohne- rInnen aufzeigt. Ebenfalls unterschiedlich hoch ist der Anteil der körperlichen Konflikte in beiden Gruppen. Während in der ersten Gruppe etwa jede vierte dauerhafte Auseinandersetzung physisch ausgetragen wird, ist es in der Gruppe der langzeituntergebrachten Personen fast jede zweite. Auch hier wird der Anteil der körperlichen Konflikte wieder von den BewohnerInnen selbst niedriger angegeben. Anteil der dauerhaften Konflikte unter BewohnerInnen, nach Dauer der Heimunterbringung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% keine dauerhaften Konflikte dauerhafte verbale Konflikte dauerhafte körperliche Konflikte Be tre ue rIn ne n n= 25 Be w oh ne rIn ne n n= 32 B et re ue rIn ne n n= 32 Be w oh ne rIn ne n n= 35 Heimunterbringung < 15 Jahren Heimunterbringung 15 Jahren 54,5% 52,2% 84,2% 65% ≥ Abb. 5.4.1.1.1 Haupterkenntnisquelle ist somit, daß bei Personen, die über einen langen Zeitraum institutionell betreut werden, der Anteil dauerhafter Konflikte hö- her ist und daß fast jede zweite Auseinandersetzung körperlich ausgetragen wird. Beobachtet und aufgedeckt werden müssen sie jedoch vom Personal. Es läßt sich nämlich eine deutlich verringerte Wahrnehmung oder Fähigkeit, diese Konflikte zu schildern, bei dieser Bewohnergruppe feststellen. 183 183 5.4.1.2 Ressourcen der BewohnerInnen: System der Hilfen und Möglichkeiten des Empowerments Von zentraler Bedeutung für den Umgang mit Konflikten ist die Frage, wel- che Möglichkeiten den BewohnerInnen offen stehen, sich in psychisch oder physisch bedrohlichen Situationen Unterstützung und Hilfe zu sichern. Egal, ob es sich hierbei um Gefahren von außen, beispielsweise aus Werkstatt oder Nachbarschaft, oder um Konflikte aus dem sozialen Nahraum, der Wohn- gruppe oder der Familie, handelt; ob ein konkreter Vorfall oder eine bereits länger andauernde Verschlechterung des Wohnklimas Anlaß zur Sorge gibt; entscheidend ist, wie tragfähig und funktionell ist ihr soziales Netz, um An- griffe auf ihre psychisch-physische Integrität abzuwehren? Schon seit einigen Jahren wird die Nützlichkeit des Empowerment-Konzepts für die Bereiche Wohnen und Arbeit geistig behinderter Menschen diskutiert und mittler- weile auch für die Ubiquität sexueller Übergriffe (THEUNISSEN, 1995, 204ff). Empowerment als Form der Selbst-Bemächtigung setzt dabei auf die Durch- setzung einer größtmöglichen Kontrolle und Verfügung über die eigenen Lebensumstände (ebd., 11) - und das jenseits des traditionellen Netzes sozi- aler Hilfen. Es geht also davon aus, daß auch geistig behinderte Menschen, die oft lebenslang fremdbestimmt gelebt haben und entmutigt wurden, selbst Entscheidungen zu treffen und Handlungsspielräume selbständig zu nutzen, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und die Kompetenz, ihre Angelegenhei- ten selbst zu regeln, haben, daß diese lediglich aktiviert bzw. geweckt wer- den müssen (ebd., 61). Eine Form der emanzipatorischen Beteiligung im Wohngruppengeschehen ist die Wahl und Funktion von „GruppensprecherInnen“, wobei hier wieder kritisch angemerkt werden muß, daß das System der Heimmitbestimmung zu den direktiv gesteuerten Hilfen gehört und in seiner normativen Bezugsba- sis auf die Institution kein autonomes soziales Rollenhandeln darstellt. In der Befragung der BewohnerInnen zeigte sich jedoch, daß in den Wohngruppen mit einem explizit hohen Stellenwert des/der WohngruppensprecherIn Kon- flikte als erstes hier gemeldet werden, wogegen die MitarbeiterInnen über- haupt nicht damit rechnen, daß Konflikte über die Sprecherfunktion transpa- rent gemacht werden. Die enorme Bedeutung der gewählten SprecherInnen für ein potentielles Sichtbarwerden von Konflikten oder deren Regulierung wird von ihnen völlig unterschätzt. An wen sich BewohnerInnen wenden, wenn sie von Gewalt bedroht sind, zeigt die Abb. 5.4.1.2.1. Abhängig vom Heimtyp nennen sie unterschiedliche Anlaufstellen, bei denen sie sich Hilfe und Unterstützung erhoffen. In kleinen Wohnheimen sind in zwei Drittel aller Fälle die jeweilige Bezugsperson unter den MitarbeiterIn- nen erste Anlaufstelle für Probleme und Krisen. Es folgt das übrige Personal und der offizielle Beschwerdeweg über die Heimleitung. Aber an dritter 184 184 Stelle - noch vor den Familienangehörigen - werden die GruppensprecherIn- nen als Kontaktpersonen genannt. Das System der Gruppenvertretung wird dagegen von den BewohnerInnen in den Großeinrichtungen im Rahmen der Gewaltprävention nicht in Betracht gezogen. Dafür würde sich der gleiche Prozentsatz (rund 10%) an die Polizei wenden; eine Maßnahme, die wieder- um in kleinen Wohnheimen überhaupt nicht erwähnt wurde. An wen wenden sich BewohnerInnen, wenn sie sich bedroht fühlen? (Erste AnsprechpartnerIn, ohne Mehrfachnennungen; n=114) Heimtyp1: Kleines oder mittleres Wohnheim bis 50 BewohnerInnen Heimtyp 2: Großeinrichtung über 150 BewohnerInnen BewohnerInnen HEIMTYP: 1 n=29 Pr o ze nt 70 60 50 40 30 20 10 0 Gr up pe ns pre ch erI n Pe rs on al od er He im lei tun g Be zu gs be tre ue rIn w eiß nic ht Fa mi lie /An ge hö rig e BewohnerInnen HEIMTYP: 2 n=35 Pr o ze nt 70 60 50 40 30 20 10 0 Pe rs on al od er He im lei tun g Be zu gs be tre ue rIn w eiß nic ht Po liz ei MitarbeiterInnen HEIMTYP: 2 n=25 Pr o ze nt 70 60 50 40 30 20 10 0 Pe rs on al od er He im lei tun g Be zu gs be tre ue rIn w eiß nic ht MitarbeiterInnen HEIMTYP: 1 n=25 Pr o ze nt 70 60 50 40 30 20 10 0 Be zu gs be tre ue rIn Pe rs on al od er He im lei tun g Abb.: 5.4.1.2.1 Der Anteil der Personen, die nicht wissen, an wen sie sich im Ernstfall wen- den können, ist hier besonders hoch: Dreimal soviele Personen wie in den kleinen Wohnheimen haben keine Vorstellung davon, wer ihnen helfen könnte. Eine ähnliche Unsicherheit ist ebenfalls beim Personal der Großein- richtungen zu konstatieren: 20% können keine Anlaufstelle für ihre Bewoh- nerInnen nennen; in den kleinen Wohnheimen lag dieser Prozentsatz bei Null. In den Großeinrichtungen konnte also nicht für alle BewohnerInnen ein 185 185 verläßliches Hilfesystem vermittelt werden, eine Tatsache, die mit der Hilflo- sigkeit des Personals zusammenzuhängen scheint. Auffällig ist ferner, daß die BewohnerInnen sich offensichtlich ganz konkrete AnsprechpartnerInenn für Problemsituationen wünschen. Wer keine feste BezugsbetreuerIn hatte, nannte statt dessen eine bestimmte Vertrauensperson. Davon gingen die MitarbeiterInnen, vor allem in den Großeinrichtungen (63%), jedoch nicht aus: Sie vermuteten, daß die BewohnerInnen sich an jede MitarbeiterIn wen- den würden. Wie sehr die Vorstellungen der BewohnerInnen und des Personals, wo Hilfe zu beziehen sei, auseinanderlaufen, verdeutlicht folgendes Bezugspaar: „An wen kann sich Antje wenden, wenn sie sich bedroht fühlt?“ „Ja, rein theoretisch könnte sie das jedem sagen. Wenn sie Probleme mit dem Team hat, könnte sie auch zum Heimleiter gehen. Sie könnte auch zur ge- setzlichen Betreuerin gehen, daß die eine andere Unterbringung einleitet. Oder ihr Neurologe wäre auch ein Ansprechpartner.“ (Herr Wiese, 29 Jahre, Sozialpädagoge, seit 1 Jahr im Heim tätig) „Zu wem gehen Sie, wenn Sie sich bedroht fühlen?“ „Dann gehe ich nach dem Rolf (Herr Wiese). Ich sach’ dann zu ihm, ich hab’ Angst.“ (Frau Lockemann (Antje), 43 Jahre, seit dem 7. Lebensjahr im Heim) Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die sich für Gewalt- bzw. Konfliktprä- vention einfach nicht zuständig fühlen: „An wen kann sich Susanna wenden, wenn sie sich bedroht fühlt?“ „An keinen. Sie würde es einfach nicht tun. Ob sie es kann, weiß ich nicht. Sie würde es einfach nicht tun.“ „Können Sie den Susanna schützen?“ „Nö, ist nicht meine Aufgabe. Das ist etwas, was ich für sie nicht tragen kann, was ich auch nicht möchte. Dadurch helfe ich ihr nicht.“ (Herr Paßmann, 24 Jahre, Heilerziehungshelfer, seit 5 Jahren im Heim tä- tig) „An wen kann sich Mario wenden, wenn er sich bedroht fühlt?“„Mario wendet sich an gar keinen. Sein erster Schritt ist Autoaggression. Dann zieht er sich zurück. Nach einer Phase kommt er dann mit Fragen oder Gewissensproblemen zu mir. Das ist aber sehr selten.“ „Können Sie ihn denn schützen?“ „Nein. Ich bin nicht dafür da, ihn zu schützen.“ (Herr Bender, 25 Jahre, Erzieher, seit 4 Jahren im Heim tätig) BewohnerInnen sind ebenfalls davon abhängig, daß ihre Glaubwürdigkeit nicht in Frage gestellt wird. Es sind spezifische Persönlichkeitsmerkmale, die bei geistig behinderten Menschen immer wieder zur Diskussion stehen, wenn der Kern dessen, was sie anprangern (besonders beim sexuellen Mißbrauch), gesellschaftlich erheblich tabuisiert ist: Nach BECKER (1995, 97) sind es Intelligenz, Phantasietätigkeit, Realitätsbezug, Wahrnehmungs-, Ge- 186 186 dächtnis- und Verbalisierungsleistungen, Ausdrucksverhalten, Sozialverhal- ten, Suggestibilität und der enorme Anpassungsdruck, sich als sozial er- wünscht darzustellen. Auch folgende Bewohnerinnen möchten, nachdem man ihnen einmal nicht geglaubt hat „nie wieder was sagen“- zu sehr ent- täuscht sind sie von der mangelnden Bereitschaft, die von ihnen geschilderte Realität zur Kenntnis zu nehmen: „Da wo ich früher gewohnt hab’, in dem Heim an der Elbe, da waren mal so ganz komische Kerle, bei den Schulkindern, also uns. Ich bin nachts zur Toilette, da hat mir einer aufgelauert. Mit einem Messer. Der hat ge- sagt, auf der Speichertreppe, ‘ich stech’ Dich tot!’ Das war das Schlimmste. Mir hat das keiner geglaubt. Die haben alle gesagt, ich spin- ne. Das stimmte aber. Die Schwestern hatten gesagt am nächsten Tag, die Haustür war offen. Da waren die Kerle reingeschlichen.“ (Frau Kahn, 65 Jahre, seit dem 10. Lebensjahr im Heim) “Zu wem gehen Sie, wenn Sie sich bedroht fühlen?“ „Weiß ich nicht. Kann ich zu keinem gehen.“ „Und wo suchen Sie Schutz?“ „Weiß ich nicht. Ich krieg’ kein Recht. (...) Ich sach’ nichts mehr, hat doch keinen Zweck.“ (Frau Kollibabe, 63 Jahre, seit dem 17. Lebensjahr im Heim) Wichtige Folgerung aus diesen Ergebnissen ist, daß BewohnerInnen in ihrer Suche nach Unterstützung vorrangig auf bestimmte Personen (in der Regel die BezugspartnerIn) konzentriert sind - und damit in höchstem Maße von ihnen bzw. ihrer individuellen Sichtweise des Problems abhängig sind. Zu- dem befinden sie sich nicht selten einer institutionell gewachsenen Abhän- gigkeit, die auf Anpassung an den Standpunkt der BezugsbetreuerIn drängt: „Was ist denn, wenn Sie mal eine andere Meinung haben als ihre Be- zugsbetreuerin?“„Die hat ja immer recht, die Frau Berger. Ich muß auf sie hören. Ich darf nicht auf andere hören. Wenn andere was sagen, ist das immer gelogen. Ich soll auf sie hören!“ (Frau Brahm, 38 Jahre, seit 10 Jahren im Heim) Die Ressourcen, die beispielsweise MitbewohnerInnen, allen voran die ge- wählten GruppensprecherInnen, bieten, werden dagegen kaum genutzt. Schutz wird vor allem bei nichtbehinderten Menschen gesucht - und forciert damit das „heimliche Betreuungskonzept“ der gestützten Abhängigkeit (LINGG/THEUNISSEN, 1993, 94f; THEUNISSEN/PLAUTE, 1995, 59f), nach dem die BetreuerInnen ein Hilfsmonopol haben, daß jegliche Versorgung ausschließ- lich über sie zu beziehen sei. Auch Kinder bieten in den Augen der so sozia- lisierten BewohnerInnen immer noch mehr Hilfe und Schutz als die Mitbe- wohnerInnen: 187 187 „Wo suchen Sie Schutz?“ „Bei meinem Bruder, bei meiner Schwester, bei Mutter und bei meiner Schwägerin, und bei meinen Nichten.“ „Sind die nicht viel zu klein, um Ihnen zu helfen?“ „Nee, die eine geht doch schon in die Schule. Die können mich doch schützen!“ (Herr Kintop, 35 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) Eine Voraussetzung, daß das Hilfegesuch von BewohnerInnen auch Erfolg hat, ist immer das offene Ohr der MitarbeiterInnen, aber auch ein Raum, in dem ungestört und vertraulich gesprochen werden kann. Daß dieser nicht unbedingt zur Verfügung steht, wird von den BewohnerInnen eindringlich bedauert: „Haben Sei die Möglichkeit, mit Ihrer Betreuerin auch mal ganz alleine zu sprechen?“ „Das könnte ich. Das ist schwierig. Dann kommt Manuela rein, und dann verliere ich wieder den Kontakt. Ich hab’ dann schon mal einen Ausraster gekriegt.“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) 29,2% der BewohnerInnen geben an, daß sie mit ihren BetreuerInnen eigent- lich nur im Beisein der anderen MitbewohnerInnnen sprechen können; 62,5% haben die Möglichkeit zu regelmäßigen intensiven Einzelgesprächen ohne die Störung von anderen. Auch die MitarbeiterInnen machen auf diese Problematik aufmerksam. 18% kritisieren, daß bei dringend notwendig ge- führten Gesprächen meistens erst eine „Gelegenheit“ abgewartet werden muß: eine besonders gute Personalbesetzung, die genug Raum für den Rück- zug ermöglicht, was mitunter auch schon mal ein bis zwei Wochen dauern kann. Gespräche würden dann „geschoben“. Die Abb. 5.4.1.2.2 zeigt im Ü- berblick, wie häufig Einzelgespräche in den befragten Einrichtungen über- haupt möglich waren. Sichtbar wird sofort, daß in den großen Einrichtungen tendenziell seltener Einzelgespräche möglich sind (im Durchschnitt ca. alle zwei bis drei Wochen) als in den kleinen Einrichtungen (einmal bis mehrmals die Woche), wobei die Einrichtungen keine verbindliche Absprache hatten, wie häufig überhaupt Gespräche geführt werden sollen. So konnte es durch- aus auch in den kleinen Einrichtungen MitarbeiterInnen geben, die nie Ein- zelgespräche führen sowie in den Großeinrichtungen Personen, die sich be- mühten, ein tägliches Gespräch zu führen. Einerseits spielt offenbar persönli- ches Engagement eine große Rolle, andererseits war die schlechte Personal- besetzung in den Großeinrichtungen ein zu großes Hemmnis für mehr indi- viduelle Betreuung. Auffällig war ebenfalls, daß in den Wohngruppen mit einem klar abgesprochenen Bezugspersonen-System generell mehr persönli- che Gespräche wurden als in den Gruppen ohne feste AnsprechpartnerIn- nen. 188 188 Häufigkeit von Einzelgesprächen zwischen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen (n=114) Heimtyp1: Kleines oder mittleres Wohnheim bis 50 BewohnerInnen Heimtyp 2: Großeinrichtung über 150 BewohnerInnen MitarbeiterInnen HEIMTYP: 1 n=25 Pr oz en t MitarbeiterInnen HEIMTYP: 2 n=25 Pr oz en t 50 40 30 20 10 0 BewohnerInnen HEIMTYP: 2 n=35 Pr oz en t 50 40 30 20 10 0 BewohnerInnen HEIMTYP: 1 n=29 Pr oz en t 50 40 30 20 10 0 nie se lten alle 2- 3 W oc hen 1 m al d ie W och e täg lich me hrm als die W oc he nie se lten alle 2- 3 W oc hen 1 m al d ie W och e täg lich me hrm als die W oc he 0% 0% nie se lten alle 2- 3 W oc hen 1 m al d ie W och e täg lich me hrm als die W oc he nie se lten alle 2- 3 W oc hen 1 m al d ie W och e täg lich me hrm als die W oc he 50 40 30 20 10 0 Abb. 5.4.1.2.2 Ganz offensichtlich fühlten sich die MitarbeiterInnen stark an dieses Bezie- hungssystem gebunden. Die Angaben der BewohnerInnen, wie häufig diese Gespräche tatsächlich stattfinden, weichen leicht von den Angaben der Mit- arbeiterInnen ab. Sie schätzen die Prävalenz geringer ein. Etwa die Hälfte von ihnen wünschte sich häufigere Gespräche mit ihren BetreuerInnen - vor allem ohne Störung durch andere. Ein letzter Kritikpunkt ist, daß Einzelge- spräche laut Personal oftmals außerhalb der Dienstzeiten stattfinden müssen - und dementsprechend schwierig zu terminieren sind. Die sozialen Ressourcen der BewohnerInnen sind, wie Kapitel 5.2 bereits ge- zeigt hat, begrenzt und Einzelgespräche mit Vertrauenspersonen nicht im- mer zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar. Das Postulat der Empower- ment-Philosophie, die Entwicklung und Stärkung von eigenen Handlungs- mustern, um negativen Einflüssen selbstbewußt entgegen treten zu können, findet dort seine Grenzen, wo BewohnerInnen handlungsunfähig werden, weil 189 189 sie einfach keine Unterstützung finden. Die Förderung von Handlungsfähig- keit und Handlungsorientrierung im Sinne einer handlungbezogenen Didak- tik nach MÜHL (1979) wird daher für die Aktivierung wichtiger Empower- mentprozesse unerläßlich (vgl. auch STICHLING, 1995, 102ff). Daß sich geistig behinderte Menschen im sozialen Raum einer Institution „Heim“ selbstbe- wußt handelnd bewegen und eine gewisse, von ihren BetreuerInnen unab- hängige Handlungsautonomie entwickeln, hängt eben auch davon ab, ob selbstbestimmende Elemente des Handelns bewußt angefordert werden. Allerdings ist hier anzumerken, daß die Institution Heim nicht wie die Schule einen di- daktisch gestalteten Erfahrungsraum für diese Art von Lernprozessen zur Verfügung stellt. 190 190 5.4.2 „Ich sag’ immer: Behinderte sind chronisch faul.“ - Typische Konfliktbereiche zwischen Personal und Be- wohnerInnen Der titelgebende Ausspruch einer Mitarbeiterin - bezogen auf die mangelnde Bereitschaft der BewohnerInnen ihrer Wohngruppe zur Übernahme von ge- meinschaftlichen Pflichten wie Reinigung und Tischdienst - drückt aus, daß als passiv oder „faul“ geschilderte BewohnerInnen eine subjektive (Mehr- )Belastung des Personals bedeuten. In den Bereichen, in denen sich Mitarbei- terInnen in helfenden Berufen besonders belastet fühlen, sind fast immer auch diejenigen Bereiche, in denen Konflikte kumulieren (vgl. hierzu auch RUTHEMANN, 1993; DIEßENBACHER/SCHÜLLER,1993). Hier trägt entscheidend dazu bei, daß das bewohnerorientierte Arbeitsverständnis von Begleitung, Förderung und Unterstützung der Selbstverwirklichung als ganzheitlicher Prozeß durch die Belastung mit reiner Pflegearbeit, medizinischer Versor- gung - und noch viel gravierender - durch Putz-, Aufräum- und Verwal- tungsarbeit konterkariert wird. Für die MitarbeiterInnen öffnet sich damit die Schere zwischen ihren An- sprüchen an die Arbeit, also ihren subjektiven Vorstellungen von Heil- oder Sonderpädagogik, und der beruflichen Realität - und zwar umso mehr, wenn die Arbeitsbedingungen, unter denen gefördert und gepflegt wird, sich durch Personalnotstand und beschränkte räumliche Standards verschlech- tern. Es war daher aufschlußreich zu erfahren, welche Bereiche der Versorgung und der pädagogischen Arbeit eine hohe Belastung für das Personal darstel- len und ob sich ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Konflikten und der Höhe des Unterstützungsbedarfs der BewohnerInnen zeigt. Zunächst: was sind die Alltagsbereiche, in denen Konflikte zwischen Perso- nal und BewohnerInnen besonders häufig auftreten, und zwar deshalb, weil sog. „Problemverhalten“ der BewohnerInnen die pädagogische Routine durchbricht? Abb. 5.4.2.1 zeigt die Prävalenz konfliktreichen Verhaltens in den wichtigsten Versorgungsbereichen. Unter den Verrichtungen und Hilfe- stellungen der physischen Versorgung ist der Bereich „Mahlzeiten“ der kon- fliktreichste, gefolgt von „Körperpflege/Toilette“ und „Kleidung/An- und Ausziehen“. In diesen drei Bereichen der körpernahen Hilfen ist auffällig, daß in Großeinrichtungen das inhärente Konfliktpotential latent höher einge- schätzt wird als in kleinen Wohnheimen. In den Bereichen, die das soziale Leben betreffen, verhält es sich genau umgekehrt: Hier bemängeln die Mit- arbeiterInnen der kleinen Wohnheime eine höhere Konfliktwahrscheinlich 191 191 Alltagsbereiche, in denen sich “Problemverhalten” von BewohnerInnen am häufigsten zeigt, nach Heimtyp (n=50) Es se n Kö rpe rpf leg e/ To ile tte Kle idu ng / An - un d Au sz ieh en Ge m ein sc ha fts / Gr up pe na kti vit äte n Zim m er re ini gu ng / Kü ch en die ns t Fr eiz eit (oh ne M itb ew oh ne - rIn ne n) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 kleines Wohnheim n=25 Großeinrichtung n=25 x Bereiche der physischen Versorgung Bereiche des sozialen Lebens nie sehr häufig Abb.: 5.4.2.1 keit. Als Beispiele für typische Betreuer-Bewohner-Konflikte, die eben in den hier genannten Bereichen auftreten, werden genannt: ! Bereich „Mahlzeiten“: Streß durch (das mitunter auch räumlich beengte) Zusammenkommen der ganzen Wohngruppe; nicht nur das Essen, son- dern auch Konflikte „kommen auf den Tisch“; Verweigerung/Ignoranz der BewohnerInnen gegenüber der Tischgemeinschaft, absichtlich un- pünktliches Erscheinen zu den Mahlzeiten; absichtliches Beschmieren mit Nahrungsmitteln; Entwenden von Lebensmitteln. ! Bereich „Körperpflege/Toilette“: Räumliche Enge/Begrenztheit der Wasch- und Duschräume und daraus resultierendes Einhalten von Duschplänen; Verletzung der Intimsphäre bei hohem Hilfebedarf. ! Bereich „Kleidung/An- und Ausziehen“: Weigerung von BewohnerInnen, gegenüber zweckmäßiger Kleidung oder regelmäßigem Wechseln der (Unter-)Wäsche; Wegnahme von Wäschestücken unter den BewohnerIn- nen. ! Bereich „Gemeinschafts/Gruppenaktivitäten“: Allgemeine Verweigerungshal- tung gegenüber mühevoll geplanten Freizeitaktivitäten; Passivität; Verhal- tensauffälligkeiten, die zu Gruppenkonflikten führen. ! Bereich „Individuelle Freizeitgestaltung“: Selbstverwirklichung „auf Kosten anderer“ wie lautes Musikhören, stunden- bzw. nächtelanges Fernseh- schauen. ! Bereich „Zimmerreinigung/Küchendienst“: Disziplinlosigkeit; Antriebslosig- keit („Faulheit“); Selbstüberschätzung bei Verrichtung der individuellen Pflichten. 192 192 Im nächsten Schritt ist von Interesse, in welchen Bereichen die beschriebenen Konflikte zwischen Personal und HeimbewohnerInnen auch körperlich aus- getragen werden. Auch wenn etwa 10% der Befragten schon im Vorfeld be- kundeten, in ihrer Einrichtung gäbe es kein „körperliches Tätigwerden“ im Zusammenhang mit Konflikten, so räumen aber dennoch andere Mitarbeite- rInnen derselben Einrichtung ein, daß es zu „Körperkontakten“ infolge häu- figer und immer wiederkehrender Auseinandersetzungen kommt. Typische Beispiele sind hier, daß BewohnerInnen, die nach mehrmaliger Aufforde- rung nicht reagieren, zum Essen an den Tisch „gezogen“ werden, gegen den Willen zur Toilette „gebracht“ werden oder morgens aus dem Bett „gescho- ben“ werden. Keine dieser Handlungen impliziert in ihrer Absicht Gewalt, und dennoch können gerade hier Aufschaukelungsprozesse entstehen, im Verlaufe derer intendiertes Verhalten fehlläuft und daraus Pflegegewalt ent- steht. Daß gerade die körpernahen Bereiche der physischen Versorgung , in denen es ohnehin zu engem Körperkontakt zwischen Personal und Heimbe- wohnerInnen kommt, besonders für Konflikte auf physischer Ebene anfällig sind, zeigt Abb. 5.4.2.2. Anteil der körperlichen Konflikte in den verschiedenen Alltagsbereichen nach Heimtyp (n=50) (Einschätzung des Personals) Es se n körperliche Konflikte verbale und körperliche Konflikte verbale Konflikte keine Konflikte Kö rpe rpf leg e/ To ile tte K lei du ng / An - un d Au sz ieh en Ge m ein sc ha fts / Gr up pe na kti vit äte n Zim m er re ini gu ng / Kü ch en die ns t Fr eiz eit (oh ne M itb ew oh ne - rIn ne n) 1. Säule: kleines Wohnheim n=25 2. Säule: Großeinrichtung n=250% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Abb. 5.4.2.2 Aus den Gesprächen geht ferner hervor, daß jeder Dritte in kleinen Wohn- heimen und jeder Zweite in Großeinrichtungen auf die Gefahr im Bereich Mahlzeiten hinweist, daß aus verbalen Auseinandersetzungen körperliche werden. Im Bereich Körperpflege/Toilette ist es in kleinen Einrichtungen ebenfalls jeder Zweite, aber in Großeinrichtungen äußern 80%(!) der Befrag- ten Bedenken. Gegenüber diesen beiden Problembereichen fallen die ande- ren geradezu ab. Hier ist es nicht mal jeder Fünfte, der physische Auseinan 193 193 dersetzung mit BewohnerInnen befürchtet. Auch hier fällt wieder ins Auge, daß in den Großeinrichtungen der Anteil bzw. die Gefahr für körperliche Konflikte zwischen Personal und BewohnerInnen tendenziell in allen Berei- chen, eklatant aber beim Essen und der Körperpflege, größer ist. Auffällig ist ebenfalls, daß es im Rahmen der Körperpflege einen relativ hohen Prozent- satz rein körperlicher Konflikte gibt (16% in kleinen Einrichtungen, 23% in Großeinrichtungen), die nicht verbal maßregelnd begleitet werden, sondern bei denen ohne weitere Erläuterungen physisch eingegriffen wird. Im dritten Schritt sollte überprüft werden, ob die größten Konfliktbereiche auch diejenigen Bereiche sind, in denen BewohnerInnen auf hohe Unterstüt- zung durch das Personal angewiesen sind - d. h., handelt es sich hier um Versorgungsbereiche, in denen die Machtasymmetrie aufgrund individueller Abhängigkeit besonders groß ist? Abb. 5.4.2.3 zeigt, daß die konfliktträch- tigsten Bereiche - Essen und Körperpflege - auch diejenigen Bereiche sind, in denen die Abhängigkeit der BewohnerInnen von den Unterstützungsleis- tungen des Personals am größten empfunden wird. Im Schnitt stufen 60% der MitarbeiterInnen die individuell empfundene Abhängigkeit beim Essen und der Körperpflege als besonders groß ein. Grafisch deutet sich somit be- reits ein Zusammenhang zwischen dem jeweiligen Konfliktpotential der bei- den Versorgungsbereiche (Abb. 5.4.2.2) und der Höhe der Abhängigkeit der BewohnerInnen in gerade diesen Bereichen an (Abb. 5.4.2.3). Alltagsbereiche, in denen die Abhängigkeit der BewohnerInnen vom Personal subjektiv am größten eingeschätzt wird, nach Heimtyp (n=50) Es se n große Abhängigkeit mittlere Abhängigkeit geringe Abhängigkeit Kö rpe rpf leg e/ To ile tte K lei du ng / An - un d Au sz ieh en Ge m ein sc ha fts / Gr up pe na kti vit äte n Zim m er re ini gu ng / Kü ch en die ns t Fr eiz eit (oh ne M itb ew oh ne - rIn ne n) 1. Säule: kleines Wohnheim n=25 2. Säule: Großeinrichtung n=25 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Abb. 5.4.2.3 Mittels der Kreuztabelle (Abb. 5.4.2.4) kann dieser Zusammenhang expliziert werden. Der Anteil der körperlichen Konflikte wird höher, je größer die subjektiv empfundene Abhängigkeit der BewohnerInnen von Versorgungs- leistungen wird. In den auffälligen Bereichen Mahlzeiten und Körperpflege 194 194 räumen unter denjenigen MitarbeiterInnen, die den Unterstützungsbedarf der BewohnerInnen besonders hoch einschätzen, 51,7% körperliche Konflikte bei Mahlzeiten ein und sogar 73,3% bei der Körperpflege. Auch bei konflikt- ärmeren Bereichen wie den Gruppenaktivitäten oder der individuellen Frei- zeitgestaltung ist dennoch ein Anstieg der körperlichen Konflikte mit Zu- nahme des Unterstützungsbedarfs zu verzeichnen. Zusammenhang zwischen Abhängigkeit der BewohnerInnen und Konflikten mit dem Personal in verschiedenen Alltagsbereichen, Kreuztabelle (n=51) Bereich: Mahlzeiten verbale Konflikte körperliche Konflikte gering 9 81,8 % 2 18,2 % 7 63,6 % 15 51,7 %4 36,4 % 14 48,3 % großmittel Gesamt 11 100,0% 11 100,0% 29 100,0% Abhängigkeit der BewohnerInnen 21 41,2% 30 58,8% Gesamt 51 100,0% Bereich: Körperpflege/Toilette verbale Konflikte körperliche Konflikte gering 2 100,0% 0 0,0% 11 57,9% 22 73,3%8 42,1% 8 26,7% großmittel Gesamt 2 100,0% 19 100,0% 30 100,0% Abhängigkeit der BewohnerInnen 30 58,8% 21 41,2% Gesamt 51 100,0% Bereich: Kleidung/ An- und Ausziehen verbale Konflikte körperliche Konflikte gering 13 86,7% 2 13,3% 20 76,9% 2 20,0%6 23,1% 8 80,0% großmittel Gesamt 15 100,0% 26 100,0% 10 100,0% Abhängigkeit der BewohnerInnen 10 19,6% 41 80,4% Gesamt 51 100,0% Bereich: Gemeinschafts- und Gruppenaktivitäten verbale Konflikte körperliche Konflikte gering 7 100,0% 0 0,0% 16 69,6% 4 19,0%7 30,4% 17 81,0% großmittel Gesamt 7 100% 23 100% 21 100% Abhängigkeit der BewohnerInnen 11 21,6% 40 78,4% Gesamt 51 100,0% Bereich: Individuelle Freizeitgestaltung verbale Konflikte körperliche Konflikte gering 14 100,0% 0 0,0% 21 87,5% 1 7,7%3 12,5% 12 92,3% großmittel Gesamt 14 100,0% 24 100,0% 13 100,0% Abhängigkeit der BewohnerInnen 4 7,8% 47 92,2% Gesamt 51 100,0% Bereich: Zimmerreinigung/ Küchendienst verbale Konflikte körperliche Konflikte gering 12 92,3% 1 7,7% 24 88,9 4 36,4%3 11,1% 7 63,6% großmittel Gesamt 13 100,0% 27 100,0% 11 100,0% Abhängigkeit der BewohnerInnen 8 15,7% 43 84,3% Gesamt 51 100,0% Abb.: 5.4.2.4 Es konnte also aufgezeigt werden, daß in Bereichen, in denen der Bedarf an körpernahen Unterstützungsleistungen besonders hoch ist - wie Essen und Körperpflege - die Gefahr für physische Auseinandersetzungen zwischen Personal und BewohnerInnen zunimmt. Dieser Zusammenhang ist bereits 195 195 aus der Mißhandlungsforschung im Bereich der Alten- und Pflegeheime so- wie der familialen Gewalt bekannt (vgl. DIEßENBACHER/SCHÜLLER, 1993, RUTHEMANN, 1993; HARTDEGEN, 1997). Auch in dieser Befragung zählen die körpernahen Interaktionen, die einen hohen Pflege- oder Aufmerksamkeits- bedarf erfordern, zur Topographie der Bedingungsfaktoren von Gewalt. 5.4.3 „Vielleicht reicht auch schon die bloße Anwesenheit von kräftigen Pflegern“ - Was ist „Problemverhalten“? In diesem Kapitel soll es darum gehen, ob aus der Perspektive der Mitarbei- terInnen bestimmte Eigenschaften der BewohnerInnen ausgemacht werden können, die als besonders „problematisch“ im Hinblick auf Konflikte gelten. In der gängigen Fachliteratur wird von sog. „Problemverhalten“ gesprochen (z. B. ARIANS, 1996; ACKERMANN, 1994; SEIFERT, 1996); fast nirgendwo wird jedoch ausgeführt, welche spezifischen Verhaltensweisen damit gemeint sind. Daß diese aber nach DIEßENBACHER/SCHÜLLER (1993, 32ff), DENZER (1996, 502ff) und HARTDEGEN (1997, 103ff) eskalierende Belastungen in Pfle- gesituationen schaffen und daher dringend untersucht werden sollten, scheint Konsens zu sein. Im Kontext dieser Studie konnte ein Komplex aus insgesamt zwölf Verhaltensweisen ausgemacht werden, die aus Mitarbeitersicht zu gravierenden Konflikten mit den betreuenden Personen führen können. Dabei handelt es sich vorrangig um Eigenschaften, die ihren Ursprung in einem generell asymmetrischen Machtverhältnis zwischen Pflegenden und PatientInnen, zwischen Betreuten und BetreuerInnen haben. Um sich ein Stück der ungleich verteilten Macht zurückzuerobern, setzen BewohnerIn- nen häufig ihnen noch verbleibende Mittel wie Nörgeln, Verweigerungen etc. ein, was sie selbst stärken, aber den Tagesablauf der Wohngruppe emp- findlich stören kann. Unter dem sog. Problemverhalten werden Eigenschaf- ten subsumiert, deren Auftreten im Gruppenalltag zu erheblichen erzieheri- schen oder verhaltenstherapeutischen Maßnahmen sowie strukturellen Re- striktionen führen kann und deshalb in dieser Untersuchung nicht unbe- dacht bleiben soll. Als ausführende Kräfte obliegt es den MitarbeiterInnen, auf Anweisung, eigener Überzeugung oder empfundener Hilflosigkeit ge- genüber dem sog. Problemverhalten, den Freiheits- und Entfaltungsspiel- raum einzelner BewohnerInnen räumlich, psychisch, physisch, kognitiv, kommunikativ oder sozial einzuschränken, um einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten, Nachteile für andere BewohnerInnen zu vermeiden oder aber, und das - nicht zuletzt - sich selbst zu schützen. „Ich hatte einen Bewohner, da war ich Springer, der wollte keine Mahl- zeiten zu sich nehmen. Ich wollte ihm das auch zugestehen. Ich wollte 196 196 das nicht in ihn reinprügeln. Er hatte den ganzen Tag nichts gegessen, wollte aber abends Süßes. Hab’ ich ihm nicht gegeben. Und dann ging’s los: Er wollte dann mit Blumentöpfen und Stühlen werfen. Ich hatte dann Angst. Ich hab’ dann gesagt, ‘und wenn Du jetzt wirfst...’. Ich hab’ ihm dann eine Stulle angeboten und daß er dann Süßes essen kann. Die hat er nicht genommen. Ich hab dann mit ihm gekämpft. Er wollte in den Hauswirtschaftsraum - hab’ ich ihn nicht gelassen. Ich konnte dann vier Tage nicht laufen, so haben wir uns festgehalten. Ich habe am ganzen Körper gezittert. Er hat dann geheult, und ich habe ihn dann ignoriert. Am späten Abend habe ich gesagt, ‘ich bin wieder da, dann essen wir und machen uns einen schönen Abend’. Das hat dann auch geklappt. Ich konnte zwar nicht laufen, habe nur halbwegs meinen Dienst gemacht. - Ich habe da schon oft erlebt, daß man sich stark macht. Aber man sollte überlegen, ob man das mit Gewalt macht. Sehr gründlich sollte man sich das überlegen. Wenn das nicht klappt, hat man auch einfach verloren. Die Situation würde dann immer wieder kommen. Man kann nicht im- mer nur auf Kontra gehen. In diesem Moment war das richtig, es hat ge- klappt. Würde man das wiederholen, bleibt man selbst kein Mensch bei. Vor dem nächsten Tag hatte ich ganz schön Bammel, ein bißchen Angst. Wenn sich das wiederholt, was machst Du dann?“ (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig) Trotzdem wird MitarbeiterInnen nicht unbedingt die Tragweite ihrer Reakti- on auf „Problemverhalten“ bewußt. Häufig sind es nicht offen ausgetragene Konflikte oder massive Aggressionsausbrüche von BewohnerInnen, sondern vielmehr das latente „Schwelen“ konfligierenden Verhaltens, das Mitarbeite- rInnen belastet und das strukturelle Gewalt in Form von Ausgrenzung, Nichtbeachtung, Entzug von Zuwendung, Begrenzung von Bewegungsspiel- räumen etc. duldet. Deshalb sollen nun diejenigen Verhaltensweisen betrach- tet werden, die aus Sicht der MitarbeiterInnen eine große Rolle für Konflikte mit dem Betreuungspersonal spielen. Einfluß sog. “Problemverhaltens” auf die Konfliktwahrscheinlichkeit mit dem Personal (n=35) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 Ag gr es sio ve G ru nd ha ltu ng Einrichtung A (kl. Wohnheim) n=13 Einrichtung B (kl. Wohnheim) n=11 Einrichtung C (Großeinrichtung) n=11 Se lbs tve rle tze nd es Ve rh alt en Fr em dv er let ze nd es V er ha lte n Se xu ell be läs tig en de s ve rh alt en Fix ier un g Un ein he itli ch es ve rh alt en Ve rw eig er un g Hy pe ra kti vit ät Pa ss ivi tät Un fre un dli ch ke it Ei ng es ch rä nk te ko m m un ika tiv e Fä hig ke ite n Un da nk ba rke it x spielt keine Rolle spielt große Rolle Abb.: 5.4.3.1 197 197 Abb. 5.4.3.1 listet die zwölf wichtigsten Eigenschaften sog. „Problemverhal- tens“ auf und zeigt gleichzeitig die Größe des Zusammenhangs zwischen bestimmten Verhaltensweisen und Konflikten mit dem Personal. Auffällig ist hier, daß die Einschätzung der MitarbeiterInnen keineswegs homogen ist, sondern differenziert nach unterschiedlichen Heimen ergeben sich durchaus größere Abweichungen im Meinungsbild. Der Einfluß der Ausbil- dung des Personals, die Erfahrung im Bereich der Heimarbeit oder die Größe der Einrichtung sowie die Tatsache, ob die MitarbeiterInnen in einer Wohn- gruppe mit hospitalisierten, also ohnehin verhaltensauffälligen Personen ar- beiteten, war hier nur verschwindend gering und wird deshalb nicht darge- stellt; dagegen spielte es eine große Rolle, in welcher Einrichtung das Perso- nal beschäftigt war. Es ist also anzunehmen, daß so etwas wie eine heiminterne Ideologie, eine einrichtungsspezifische Sichtweise des „Pro-blemverhaltens“ existiert und MitarbeiterInnen sich unbewußt an ihr orientieren. Ausdifferenziertes sozi- ales Wissen wird eben nicht nur über die Ausbildung, sondern auch über die regelhafte Alltagskommunikation innerhalb der Institution vermittelt. Große Unterschiede zwischen Einrichtungen existieren beispielsweise in Beurtei- lung und Umgang mit selbstverletzendem Verhalten, Hyperaktivität, Passi- vität oder „Undankbarkeit“ von BewohnerInnen. Während bei allen anderen Eigenschaften ihre mögliche Rolle für Konfliktpo- tential bereits vermutet werden kann, überrascht zunächst der Aspekt der „Undankbarkeit“. Aus der Pflegeforschung ist jedoch bekannt, daß ausblei- bende positive Rückmeldungen auf Dauer verheerende Auswirkungen auf das Arbeits- und Selbstverständnis der HelferInnen haben können, die letzt- endlich einen Machtmißbrauch fördern. Von der „Absolutheit der Werte“ und dem „Paradoxon des Helfens“ ist vielfach die Rede. Ersteres besagt, daß die emotionale und helfende Zuwendung einen derart unumstößlichen zent- ralen Wert in helfenden Berufen erfährt, daß die HelferInnen in eine Ambi- valenzsituation geraten (SCHMIDBAUER, 1979). Einerseits möchten sie positive Werte vermitteln und darüber die eigene Wertschätzung erhalten, anderer- seits möchten sie ihre eigene Autorität wahren und nicht ausschließlich im Interesse der Betreuten agieren. Das Paradoxon des Helfens meint zweitens, daß sich HelferInnen in einer psychologischen Patt-Situation befinden, weil sie a) auf positive Rückmeldung (den „Dank“) für ihre erbrachten Hilfelei- tungen sozial-emotional angewiesen sind, aber b) ihr Arbeitsauftrag lautet, die Betreuten so unabhängig wie möglich von Hilfe und Unterstützung zu machen. Über den Ablauf der Gefühlsregulierung in sozial-pflegerischen Berufen ist jedoch wenig bekannt (OVERLANDER, 1994); es ist aber anzuneh- men, daß sie nicht unabhängig von institutionellen Merkmalen wie Mitarbei- terführung, Teamstruktur etc. betrachtet werden kann. 198 198 Wenden wir uns jedoch wieder denjenigen Verhaltensweisen zu, von denen sich die MitarbeiterInnen am stärksten in ihrem Handeln beeinflußt bzw. bedroht fühlen. Über 80% nennen an erster Stelle die Angst vor Fremdag- gressionen. Die folgende Mitarbeiterin schildert, wie sehr sie sich von den Angriffen eines kräftigen Bewohners fürchtet und wie wenig pädagogisch deregulierend interveniert werden kann, wenn Handwerker oder andere Bewohner um Hilfe gebeten werden müssen: „Gegen diesen Bewohner, der damals hier war, hätte ich die anderen nicht schützen können. Tja, was haben wir da gemacht? - Wir haben uns dann an andere Bewohner gewandt, die kräftig sind. Die mußten uns dann helfen, wenn wir alleine im Dienst waren. Oder wir haben dann Handwerker, die gerade im Haus waren, gerufen. Die haben uns dann geholfen, die ihn dann festgehalten haben und ihn geschüttelt haben, ‘komm mal zur Besinnung’. Das ist schon richtig, daß er in die Geschlos- sene gekommen ist, wo dann kräftige Pfleger sind. Vielleicht reicht auch schon die bloße Anwesenheit von kräftigen Pflegern.“ (Frau Jonas, 51 Jahre, Krankenschwester, seit 7 Jahren im Heim tätig) Aggression wird dabei als ein nur schwer zu kontrollierendes, fremdes Ver- halten gesehen, oft als „Kampf“ innerhalb gruppeninterner Selbstbehaup- tungsprozesse. Verwendete Termini wie „Rangfolge“ liegen dabei assoziativ nah an der Biologisierung des Verhaltens: „Körperliche Aggressivität, das ist eigentlich das einzige, was mich in schwierige Betreuungssituationen bringt. Hier die Aggressivität von Sa- muel beispielsweise, das ist ja auch eine Bedrohung für diejenigen Mitar- beiter, die Angst vor ihm haben. (...) Mit den Bewohnern hat er ja auch Auseinandersetzungen. Äußern tut sich das nur im Beißen. Das hängt auch nur mit dem Personal zusammen: Er hat mit uns Streit gehabt und reagiert sich dann an den Bewohnern ab, wenn wir es nicht sehen. Be- stimmt, auf alle Fälle kommt das vor, früher sogar mehrmals am Tag. Bei 30 Bewohnern? Sicherlich! Da wurde dann die Rangfolge ausgefochten, die Bewohner haben sich alleine beschäftigt und miteinander gekämpft. Haben sich z. B. die Mahlzeiten gegenseitig weggeklaut.“ (Frau Helmer, 25 Jahre, seit 4 Jahren im Heim tätig) Aggression ist jedoch nicht immer dasjenige Verhalten, das am schärfsten sanktioniert wird. Zu tiefgreifend ist der Wandel der Sichtweisen von Ag- gression in den letzten zwei Jahrzehnten. Die Unterdrückung, Kontrolle und „Bändigung“ unerwünschter aggressiver Ausdrucksformen durch medika- mentöse oder physische Fixierung sowie rigide Verhaltensmodifikation ist nicht mehr soziale Norm der Heilpädagogik, sondern die Norm ist zu einem Set an Möglichkeiten geworden, das eben auch Aggression als Form der Kommunikation und Interaktion zuläßt. Daß aber gerade die älteren Mitar- beiterInnen häufig noch das alte Bild der Devianz in ihrer Ausbildung ver- mittelt bekamen, schildert der folgende Interviewauszug: 199 199 „Meine letzte Amtshandlung des Tages war, die Leute um 19 Uhr nach dem Duschen in die Schutzjacken zu stecken, sie auch an Händen und Füßen im Bett festzuschnallen. Da war meistens ein Bettgitter, an dem man sie festmachen konnte. (...) Schlimm erinnere ich mich an den Schlüsselbund, den ich immer bei mir trug. Da war der Steckschlußschlüssel dran, den steckte man nur rein, und dann war der zu oder auf. Ich war erst 15 Jahre alt und mußte das machen. (...) Wenn man abends so mit wenigen im Dienst war und ein Bewohner aggressiv wurde, dann wurde mit dem Arzt gedroht, der dann Paral-Hydrid spritzt oder mit Elekroschocks kommt. Das Wort ‘Paral’ zu nennen, hat meistens schon gereicht. - Das war schon hart.“ (Frau Theilen, 47 Jahre, Krankenschwester mit heilpädagogischer Zusatz- qualifikation, seit 2 Jahren im Heim tätig) Zu den ebenfalls sanktionierten Verhaltensweisen gehören neben der Ag- gression auch Abweichungen wie Einnässen und Einkoten. Die folgende Mitarbeiterin schildert, daß es zu der programmatischen Errichtung eines regelrechten Strafregisters kam, das gewaltsame und entwürdigende Metho- den quasi über mehrere Mitarbeitergenerationen bis heute tradierte. Auch hier wird wieder deutlich, daß gruppeninterne Absprachen existieren, die so etwas wie eine „heimliche Heimordnung“ konstituieren: „Ich weiß gar nicht so richtig, wie das da alles abgelaufen ist. Also bei uns ist es ja so, wir haben verschieden Gruppen, so in verschiedenen Häusern. Da weiß man ja gar nicht immer, wie die anderen so arbeiten. Jede Gruppe hat ihren eigenen Leiter, ihr Eigenleben unter einem Be- reichsleiter. Wir haben da immer die Tendenz gehabt, uns abzuschotten, daß da nicht reingeguckt wird, also bei den verschiedenen Gruppen und Häusern. Ja, und dann war das so, daß in einem Haus eine Leiterin ein Strafregister eingeführt hat. Wenn einer mal ins Bett gemacht hat, gab’s kein Essen, oder er wurde halt kalt abgeduscht oder mit dem Schlauch abgespritzt. Das war so negatives Sanktionieren. Da gab’s so ein richtiges Strafregister. Die haben das übertrieben. Die Gruppe hat einfach ein Ei- genleben bekommen. Auch als die Leiterin weg war, jeder, der neu hin- zukam, mußte das System übernehmen, konnte damit dann jonglieren. Das hat dann eine richtige, ja, Eigendynamik bekommen. Mir frißt das die ganze Lebensenergie weg, immer diese Geschichten, die auf Negati- vem aufgebaut sind. Ich kann so nicht arbeiten. Es ist alles so negativ! Die Behinderten haben ja Störungen von oben bis unten, da ist so wenig Po- sitives.“ (Frau Taube, 56 Jahre, Krankenschwester, seit 12 Jahren im Heim tätig) Wie wichtig ein positives Teamgefühl gerade für die Verhinderung struktu- reller Gewalt durch Routinen („Das haben wir immer schon so gemacht!“) ist, wird an folgendem Auszug deutlich: 200 200 „Wenn ich ehrlich sage, der Bewohner wollte heute nicht zur Toilette, kriege ich vielleicht einen Tip von der Kollegin: ‘Du, ich mach das so und so.’ Aber viele sagen das gar nicht, wie sie das machen. Geben das nicht zu, wenn sie versagen. Teambereitschaft ist deshalb, mit recht, sehr wichtig. Dadurch kann man viel erreichen. Gerade wo sich die Bewohner nicht sprachlich äußern können, müssen da die Mitarbeiter umso mehr tun. Je schwerer der Grad an körperlicher und geistiger Behinderung ist, umso schwieriger ist es, pädagogische Lösungen zu finden. Weil zu we- nig Rückmeldung von den Bewohnern kommt. Das ist oft dann eine Pä- dagogik ins Blaue hinein. Oft versucht man was, aber es kommt eigent- lich zu wenig Rückmeldung. Wenn man da Bewohner hat, die sich we- nigstens sprachlich äußern können, dann kann man Probleme ganz an- ders bewältigen. (...) Wenn man sich mit den anderen unterhält, reflek- tiert man auch. Bei Mitarbeitern, die verschlossen sind, ist das schwierig. Oder ältere Mitarbeiter, die können häufig nicht mehr weiter. Die haben eine so eingeschliffene Routine, daß man sich selbst davor schützen muß. Man muß sich Gedanken dazu machen, was man da eigentlich tut. Nicht nach einem Schema handeln, ‘das habe ich immer schon so gemacht. Das ist richtig so’.“ (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig) Die MitarbeiterInnen betonen immer wieder die enorme Bedeutung einer als „Innenschau“ betriebenen Reflexion, wünschen sich aber auch Kontrollin- stanzen, die verhindern, daß mit eingeschliffenen Routinen wie „langes Kaf- fetrinken in Dienstzimmer“ die Flucht vor den problematischen Situationen angetreten wird: „In anderen Einrichtungen, da sitzen die Betreuer im Dienstzimmer und trinken Kaffee. Die kümmern sich so wenig um die Bewohner. Und krie- gen auch gar nicht mit, was da läuft. Ich hab das ja auch mitgemacht, ich weiß, wovon ich spreche. Hier ist das alles ganz anders. Hier würde das gar nicht passieren. Wir haben hier gute Kontrollinstanzen: die Eltern, die Heimleitung. Die gucken uns schon auf die Finger.“ (Herr Kaiser, 39 Jahre, Erzieher, seit 12 Jahren im Heim tätig) Was ansonsten noch zum sog. „Problemverhalten“ von BewohnerInnen ge- rechnet wird und MitarbeiterInnen in schwierige Betreuungsituationen bringt, kann der folgenden Auflistung entnommen werden: ! Auftreten von Fremdaggressionen (80%), vor allem wenn MitarbeiterIn- nen allein im Dienst sind; ! Selbstüberschätzung der BewohnerInnen, die dadurch die ständige Kon- trolle und Aufsicht der MitarbeiterInnen erfordern (14%) ! Nichteinhalten von Regeln, Disziplinlosigkeit (10%) 201 201 ! Konfliktsituationen bei Spazier- oder Einkaufsgängen durch Angriffe auf Passanten (10%) ! Verweigerungsverhalten; Affektschwankungen (8%) ! Vertrauensbrüche gegenüber dem Personal, z. B. durch Diebstahl oder Beschimpfungen (4%) ! Weglauftendenzen (8%) Bevor abschließend die vielfältigen semantischen Bedeutungen der Aggres- sion und des Problemverhaltens bearbeitet werden, soll noch auf die Funkti- on stereotyper Zuschreibungen im Rahmen spezifischer Bewohnereigen- schaften eingegangen werden. Die im Verlauf der Interviews geäußerten kli- scheehaften Charakterisierungen („Er ist halt ein Menschen mit Down- Syndrom“, „Behinderte sind chronisch faul“; „sind voller Störungen“ etc.) sollten nicht nur negativistisch unter dem Aspekt sprachlicher Diskriminie- rung betrachtet werden, sondern ihr Zweck scheint es auch zu sein, eine ob- jektiv nicht gegebene Normalität zu spiegeln, sich der eigenen psycho- sozialen und emotionalen Intaktheit zu vergewissern und verständnissi- chernde Strategien für den kommunikativen Umgang aufzubauen. Auch wenn jeder dieser Sprachautomatismen einen defizitären Ansatz widerspie- gelt, also von reduzierten Kompetenzen der Bewohnerinnen ausgeht, kann daraus nicht geschlossen werden, daß sie nicht auch eine Ausgleichsfunktion für die MitarbeiterInnen haben können. Zum Schluß soll noch auf die sprachlichen Ungenauigkeiten verwiesen wer- de, die im Umgang mit Termini wie Problemverhalten und Aggression ent- stehen. Wie bereits in Kap. 4.3.2 beschrieben, macht das semantische Differen- tial Abweichungen in der konnotativen Bedeutung von zentralen Begriffen deutlich. Daß Aggression einen Komplex aus Eigenschaften darstellt, der sich in verschiedenen Sprachhandlungen niederschreibt, konnte bereits ver- mutet werden. Was nämlich Aggression tatsächlich inhaltlich chargiert, ist von so vielen gesellschaftlichen, pädagogischen und nosologischen Konven- tionen, aber vor allem individuellen Sichtweisen und subjektiven Erfahrun- gen abhängig, daß eigentlich von der Aggression gar nicht gesprochen wer- den kann. Zweifelsohne liefert die Erhebung des begrifflichen Differentials, d. h., die assoziative Bewertung des Begriffs Aggression unabhängig von ihrem Verwendungszusammenhang, aber in Repräsentanz eines bestimmten sozialen Merkmals, hier dem Geschlecht, eine (sprach-)analytische Überra- schung: Denk- und handlungsleitend ist nicht der isolierte Begriff „Aggressi- on“, sondern erst seine begriffslogische oder semantische Bestimmung. 202 202 Semantisches Differential: Konnotative Bedeutung des Begriffs “Aggression” (n=50) (Profildiagramm der Mittelwerte) 1 2 3 4 5 6 7 weich leise schwach friedlich hilfsbereit fördernd unterwürfig gehemmt gefühlvoll gesund hilflos loyal offen verletzt kontaktfreudig ist selbst eher Opfer hat intakte Beziehungen männliche Aggression n=26 weibliche Aggression n=24 hart laut stark aggressiv auf sich bezogen schädigend herrisch triebhaft kühl krank mächtig intrigant verschlossen verletzend isoliert ist selbst eher Täter hat desolate Beziehungen Abb. 5.4.3.1 Die in Abb. 5.4.3.1 aufgelisteten reflexiven Adjektive sind in ihrem intentio- nalen Bezug eng mit der Aggression verbunden und werden dennoch inten- tional unterschiedlich - und zwar abhängig vom Geschlecht - deskribiert. Mit der Erhebung der Daten konnte also ein bestimmtes geschlechtsspezifi- sches Deutungsmuster ausgemacht werden: Eine Gruppe der MitarbeiterIn- nen wurde gebeten, männliches aggressives Verhalten assoziativ zu bestim- men, die andere weibliches. Die Auswertung der getrennt voneinander er- hobenen Daten zeigt, daß in der Regel das aggressive Verhalten von Bewoh- nern durchgängig härter in seiner Ausprägung bewertet wird als das von Bewohnerinnen. Besonders deutlich wird dieses Differential in zwei Berei- chen. Erstens in der äußerlichen Wahrnehmung: Männliche Aggression wird lauter, stärker und härter wahrgenommen als weibliche. Zweitens - und das betrifft vor allem die Interaktion - wird es als triebhafter, herrischer und durchaus krank beschrieben. Es scheint vor allem ein Verhalten zu sein, das geistig behinderten Männern Macht verleiht, geistig behinderten Frauen je- doch keineswegs. Auf der Achse „Hilflosigkeit - Macht“ befinden sich die weibliche Aggression eher auf neutraler Position. Es konnten hiermit also unbewußte, geschlechtssezifische Zuschreibungsprozesse sichtbar gemacht werden, die handlungswirksame Einstellungen oder Verhaltensdispositionen gegenüber der Aggression von Bewohnerinnen und Bewohnern nicht unbe- rührt lassen. 203 203 5.5 Moralische Bewertung von Konflikten des Wohnalltags: Der Umgang mit pädagogischen Dilemmasituationen Die insgesamt sieben programmatischen Konfliktfälle, die dem Heimperso- nal und BewohnerInnen zur Bewertung vorgelegt wurden, illustrieren die unterschiedlichen Facetten der Erziehungsgewalt in der tagtäglichen Aus- übung pädagogischer Arbeit im Heim. Fast alle der befragten MitarbeiterIn- nen bestätigen im Anschluß an das Interview, daß ihnen die bearbeiteten Fallbeispiele aus ihrem Arbeitsalltag vertraut oder zumindest bekannt sind. Auch die BewohnerInnen verweisen auf ähnliche Vorkommnisse in ihrer eigenen Wohngruppe. Sämtliche Konfliktfälle (siehe Übersicht Kap. 4.2.2) behandeln dabei mehr oder weniger das Thema Gewalt: entweder in Form der Ausübung personaler Gewalt („Zum Duschen zwingen“, „Treten als Er- ziehungsmittel“) oder als Duldung struktureller Gewalt („Vorenthalten von Mahlzeiten“, „Freiheitsentziehende Maßnahmen“). So wird mehr oder min- der offen der Gewaltcharakter des pädagogischen Handelns offenbart und in direkte Konfrontation mit Erziehungs- oder Aufsichtspflichten gesetzt: Im Fallbeispiel 1 („Zum Duschen zwingen“) prallen die Maxime „Ablehnung von körperlicher Gewalt“ und „Gesundheitsfürsorge/Körperhygiene“ auf- einander; in Fallbeispiel 7 („Festsetzen im Rollstuhl durch Klapptisch“) die „Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen“ versus „Wahrung der Aufsichtspflicht“. Allen Beispielen ist dennoch gemeinsam, daß sie auf die Attributisierung „Gewalt“ verzichten und es lediglich den Untersuchungs- teilnehmerInnen im Interview überlassen bleibt, ob sie im Zusammenhang mit den beschriebenen Situationen den Begriff Gewalt verwenden wollen oder nicht. Darüber hinaus war es aufschlußreich zu erfahren, wie viele Per- sonen die Handlung des Fallbeispiels rein pädagogisch bewerten oder sie aber als Handlung mit Gewaltcharakter interpretieren. Eine weitere, schärfe- re Bewertung der Fallbeispiele hätte bedeutet, eine Handlung nicht nur als Gewalt zu diffamieren, sondern auch ihre strafrechtliche Relevanz zu erken- nen, wie beispielsweise bei den Konfliktfällen mit - in der Regel nicht ge- nehmigten - freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fallbeispiel 5 „Einschließen“ und Fallbeispiel 7 „Festsetzen im Rollstuhl“). Die MitarbeiterInnen aber verwenden den Gewaltbegriff nur äußerst behut- sam. Im Gespräch umgehen bzw. umschreiben sie den Begriff und ersetzen ihn durch Konflikt, Aggression oder Konfrontation. Das Übergehen des Ge- waltbegriffs drückt sich auch in der Vermeidung der letzten Skalenstufe „Es handelt sich um Gewalt“ aus (siehe auch Kap. 5.5.2) Die Verurteilung dessen, was als „Gewalt“ - mit allen persönlichen oder strafrechtlichen Konsequen- zen - bezeichnet werden kann, fällt dem Gros der MitarbeiterInnen schwer. Dagegen praktizieren die BewohnerInnen einen offeneren Umgang mit dem Begriff. Die Erläuterung „Das is’ doch Gewalt, was die da machen!“ wird von 204 204 ihnen wesentlich häufiger verwendet als von den in diesem Punkt eher zu- rückhaltenden MitarbeiterInnen. 5.5.1 „Das find ich nich’ guut.“ - Über die Undefinierbarkeit des Prädikats „gut“ in der moralischen Argumentation und die Schwierigkeit einer Systematisierung von Urteilen geistig behinderter Men- schen Im Rahmen der untersuchten Konfliktfälle operierten über 90% der befragten geistig behinderten TeilnehmerInnen mit dem Antagonismus gut/nicht gut. Die moralische Bewertung eines vorgelegten Konfliktfalls wurde jeweils un- ter Verwendung der positiven Phrase „Das find’ ich gut“, begleitet durch bestätigendes Kopfnicken und Lächeln, oder aber durch seine verneinende Verwendung, „Da find’ ich nicht gut.“, bestätigt durch heftiges Kopfschüt- teln, abwehrende, empörte Haltung oder ruckartiges Zurücklehnen des O- berkörpers, eingeleitet. Auf die synonyme Entsprechung von verbaler Spra- che und non-verbalem Ausdruck wurde präzise geachtet, um einen Urteils- fehler infolge der Tendenz vieler geistig behinderter Menschen zu euphemi- sierenden und sich immer wieder selbst bestätigenden Bekundungen auszu- schalten (vgl. NIEDECKEN, 1989, 11f zur Paraphrasierung und Funktionalisie- rung des Tributs Wohlbefinden). Nun können aber allein auf der Grundlage der Bedeutung des Prädikats „gut“ keine moralischen Axiome gebildet werden, zu weit ist die konnotati- ve Bedeutung des Begriffs. Aber es war auch nicht möglich, statt dessen die UntersuchungsteilnehmerInnen aufzufordern, mit anderen Termini zu arbei- ten. Die Gefahr, damit ein bestimmtes sprachliches Abstraktionsniveau zu überschreiten, hielt ich für zu hoch. Ein Weg, die TeilnehmerInnen verunsi- chernde Verbaldefinitionen zu umschiffen und ihnen zu ermöglichen, in ei- gener Wortwahl die Werturteile zu fällen, eröffnete sich durch die in jeder klientenzentrierten Gesprächsführung verwendete Methode der Begriffssub- stitution. Da Moralurteile immer synthetischen Charakter haben (ENGELS, 1993, 111) lieferte die Umkehrmethode, also das Nachfragen, was denn in diesem Fall „gut“ wäre, relativ präzise Kategorisierungen. Die jeweilige Antwort der TeilnehmerInnen gab nun Aufschluß, ob die Konfliktfälle in der Tragweite ihres moralische Dilemmas erfaßt werden konnten: 205 205 (1) Die das Moralurteil enthaltene Antwort mußte sich auf eine eindeutig identifizierbare Handlung beziehen, der Konflikt mußte mit eigenen Wor- ten reproduzierbar sein. (2) Es mußte eine unmißverständliche Aussage gemacht werden, warum eine bestimmte Person - unter realen oder vorgestellten Umständen - eine Handlung tun oder unterlassen sollte. Diese begründende Explikation von „gut“ war notwendig, um es aus der alltagsprachlichen Verwendung, bei der äußerst viele Situationen unter dem Gebrauch des Prädikats „gut“ bewertet werden, herauszulösen (vgl. ebd.). Wie aber wurden nun die Konfliktfälle von den geistig behinderten Teilneh- nerInnen erfaßt? Als systematisch kognitiv induzierte Konflikte (KREIBICH- FISCHER/SILBEREISEN/VOGEL, 1980, 383) mußten die Befragten vier Stufen der Konfliktbearbeitung durchlaufen: (1) Aufmerksamkeit: Wird eine Divergenz zwischen der eigenen Erwartung und dem tatsächlichen, also abweichenden Ausgang der Situation wahr- genommen? (2) Auffassung als Konflikt: Die Unterschiede zwischen Erwartung und Ergeb- nis müssen affektiv als konfligierend erlebt werden. (3) Perspektivenübernahme: Wie der Konflikt kognitiv durchgearbeitet wird, hängt entscheidend von der Perspektivenübernahme ab (z. B. reflektieren die Befragten die Situation aus ihrer eigenen Perspektive oder aus der der BetreuerInnen). (4) Strukturelle Reorganisation: Kommt es zu einem höheren Verständnis der Situation, d. h., werden beispielsweise verallgemeinernde Grundsätze für den Umgang mit der Situation geäußert (vgl. ebd.)? Hier ein Beispiel für die kognitive und affektive Durcharbeitung des Kon- flikts: Konfliktfall 3: „Der 40jährige Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Absicht schmerzhaft ge- gen die Schienbeine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zurückzutreten.“ „Auch doof. Wieso wird denn da getreten? (Erl.: Abweichung von der ei- genen Erwartung wird als konfligierend erlebt [doof].) Manche Leute, die zurücktreten, müssen lieb behandelt werden. (Erl.: Perspektivenüber- nahme 1: BetreuerInnen) Wenn der Thorsten aggressiv ist, liegt es an den Medikamenten. (Erl.: Perspektivenübernahme 2: Suche nach objektivier- barem Grund [Medikamente] Das ist ein Unterschied: Wenn der Thorsten den Zivi tritt, ist das in Ordnung. Umgekehrt nicht. (Reorganisation 1: [BetreuerInnen dürfen nicht zurückschlagen] - (Überlegt) Ach, doch. Ach, nee, der Zivi soll zurückschlagen, der soll sich nicht alles gefallen lassen. (Reorganisation 2: [Sich nicht alles gefallen lassen]) Aber die Bewohner auch nicht! (Perspektive 3: BewohnerInnen)“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) 206 206 Diese Bewohnerin operiert auf einer hohen Stufe der Konfliktbearbeitung, weil sie nicht nur zwischen „Selbst“ und „Anderer“ differenziert, sondern gleich mehrere Perspektiven miteinander verkettet und potentielle Ursachen für den Konflikt antizipiert. Dagegen ist es bei vielen anderen geistig behin- derten Befragten auffällig, daß diese den Konflikt vorab negieren, indem sie zügig die Perspektive des Personals als ausschließliche Sichtweise überneh- men. Der Konflikt wird gar nicht erst durchgearbeitet und die Situation als „gut“ oder „o. k.“ empfunden: „Ja, is’ o. k. Der Zivi darf das. Das ist doch auch ein Betreuer, ‘ne? (Herr Vogel, 31 Jahre, seit 5 Jahren im Heim) BewohnerInnen, bei denen sehr schnell deutlich wird, daß sie den Konflikt infolge vermeintlich betreuerkonformer Antworten vermeiden, ist meistens ein gewisses Angstpotential wahrnehmbar. Sie lassen es im Wohnalltag erst gar nicht auf eine Konfrontation mit BetreuerInnen ankommen: Konfliktfall 1: „Der 23jährige Martin weigert sich, regelmäßig zu duschen. Jeden Samstag zwingen ihn zwei männliche Betreuer unter heftiger Gegenwehr dennoch unter die Dusche.“ „Also, ich höre sofort auf Marina (Anm.: Bezugsbetreuerin). Sofort, höre ich auf die. Sofort. Sofort. Ruckzuck geht das. Das ist kein Problem für mich. Dann gehe ich sofort!“ (Frau Seibel, 31 Jahre, seit 4 Jahren im Heim) „Wenn die sagen, ich soll duschen, dann gehe ich sofort dahin.“ (Frau Weber, 29 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) Die angeführten Beispiele weisen auf das enorme Spektrum der individuel- len Berabeitungsweisen hin. Obwohl das gleiche Phänomen beschrieben wird, sind die darin enthaltenen Handlungs- und Situationsdeutungen der ProbandInnen nicht äquivalent. Der eine Teil der Befragten exploriert das dargebotene Dilemma gezielt wie Frau Busch und bewältigt somit den Kon- flikt. Damit werden nach ECKENSBERGER (1993, 350ff) Ich-Prozesse in Gang gesetzt, deren reflexiv-intrazeptive Ebene die moralischen Urteilsstrukturen implizieren. Umgekehrt bedeutet aber die Aktivierung von Abwehrprozes- sen wie bei Frau Seibel und Frau Weber nicht zwangsläufig eine mangelnde Bewältigung des Konflikts. Wie aber soll man nun zu einer Systematisierung der moralischen Urteile gelangen, wenn die kognitive Erfassung, die soziale Perspektivenübernahme und der affektive Bezug so unterschiedlich verläu- fen, wie in den o. g. Beispielen? Der Befund mag trivial klingen, aber fast alle geistig behinderten UntersuchungsteilnehmerInnen kommen unabhängig von ihrem sozialem Wissen, ihrer Fähigkeit zur differenzierenden Perspekti 207 207 venübernahme, ihrer Ausprägung präskriptiver Urteilsstrukturen, ihrer af- fektiven Haltung und aktuellen emotionalen Befindlichkeit zu einem für sie selbst schlüssigen und nachvollziehbarem Urteil - auch wenn sie nicht alle Stufen der moralischen Urteilsbildung, wie bei ECKENSBERGER (1993) be- schrieben, durchlaufen. Abb. 5.5.1.1 zeigt den Prozeß der Urteilsbildung. In den mit geistig behinderten Menschen geführten Interviews ist auffällig, daß im Gegensatz zu der Erfassung präskriptiver Elemente moralischer Urteile bei nichtbehinderten ProbandInnen (wie beispielsweise bei ECKENSBERGER, ebd.) der Anteil der Personen, die den Konflikt abwehren, außerordentlich hoch ist. Je nach Konfliktfall tendieren ein Drittel bis die Hälfte der geistig behinderten TeilnehmerInnen zur Konfliktabwehr, indem sie entweder ein- seitig die Betreuerseite reflektieren und sehr schnell zustimmen oder aber die Konfrontation unterschiedlicher Interessen leugnen („Es ist doch kein Prob- lem, sofort duschen zu gehen, wenn das jemand sagt, mach’ ich das sofort!“). 1 Bewertung der Interview- situation Akzeptanz des Dilemmas 2 Kognitive Analyse; Deutung Fakten des Dilemmas (Wissen) 3 Normative (moralische) Bewertung Moralisches Urteil (Kompetenz) 4a Affektive Bewertung; (Widerfahr- nisse) Affekte z. B. Empörung, Wut 4b und Aktivierung von Ich- prozessen z. B. Fokussierung, alternierende Perspektiven- übernahme 4c Verarbeitung (Mechanismen) Bewältigung z. B. Konzentration Anführen von Beispielen Abwehr z. B. Leugnen, unreflektierte Akzeptanz autoritärer Strukturen, Angst 5 Sprachliche Äußerung über die Situation (den Dilemmakern) Performanz Moralisches Urteil (= 5 Komponenten) Performanz Moralisches Urteil (< 5 Komponenten) Th er et isc he s Ko n ze pt entwicklungshemmend entwicklungsfördernd Em pi ris ch er Zu ga ng Bewertung der Gesamtsituation Wissenstest Struktur des Dilemmas Nachfragen zur Dilemma- situation Bestimmung von Bewältigung und Abwehr Expression des Urteils Entscheidungs- richtung (für/gegen) Abb.: 5.5.1.1 Der hohe Prozentsatz der den Konflikt abwehrenden ProbandInnen verleitet zu der Annahme, daß für diesen Personenkreis das Regelsystem, also die Moral, in ihrer Beurteilung von Tätigkeiten oder Tatabsichten ganz andere Strukturelemente besitzt als ein Regelsystem der anderen Hälfte der geistig 208 208 behinderten Befragten, weil eben diese mit ähnlichen Elementen wie Zwang, Gewalt und Schuld operieren wie es uns Nichtbehinderten vertraut ist. Kurzum: Das von letzteren rekonstruierte Regelsystem scheint mit unserem eigenen identisch, das der abwehrend reagierenden ProbandInnen abwei chend. DÖBERT/NUMMER-WINKLER (1980) haben in der Forschung über Urteilskom- petenz und Handlungsbereitschaft Jugendlicher herausgefunden, wie per- sönlichkeitspezifische Faktoren Abwehr- und Bewältigungsstrategien beein- flussen können. Die folgenden Konstrukte und Dimensionen scheinen mir auf die performanzbestimmenden Faktoren bei geistig behinderten Men- schen übertragbar: (1) Generalisierte Ich-Ressourcen bzw. Ich-Stärke: In dem Antwortverhalten tritt eine spezifische Verwendung der Pronomina „Ich“ oder „Wir“ auf. Die jeweilige Verwendung korreliert mit dem Umstand, ob bei einer ich- schwachen Person („wir“) Urteil und tatsächliches Handeln auseinander- klafft oder aber eine ich-starke Person an ihren moralischen Prinzipien festhält. (2) Spezifische Abwehr(a)- und Bewältigungsmechanismen(b): Hier wären in ers- ter Linie aufgrund des bearbeiteten Datenmaterials Angst und Konformi- tätsneigung gegenüber BetreuerInnen (a) und eine hohe soziale Kompe- tenz zur Perspektivenübernahme sowie Empathie (b) zu nennen. (3) Generalisierte Einstellungssyndrome: Auffällig hier der Autoritarismus, den die Bewohnerinnnen dem Personal zollen. (4) Unterschiedliche Werthierarchien: Schärfste Ausprägung beispielsweise bei den Normen „Sauberkeit“ und „Zwang“. BewohnerInnen gaben an, für Sauberkeit auch Zwang und Schläge zu akzeptieren. (5) Internalisierte Rollenverpflichtungen: Als BewohnerIn beispielsweise einem spezifischen Gruppendruck gerecht zu werden (ebd., 268) Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Schwierigkeit der Systema- tisierung der Urteile geistig behinderter Menschen vor allem darin liegt, daß ihre Bezugnahme zum Normensystem durch vielfältige Faktoren erschwert wird. Die für Selbst- und Fremdbewertungen existenziellen sozialen Kogni- tionen wie Werthaltungen, Gerechtigkeitsüberzeugungen, Kognition sozialer Macht, Abhängigkeit, Fähigkeit zur Einschätzung intendierter Handlungen, Empathie etc. (MONTADA, 1980, 247ff) wurden entscheidend durch struktu- relle Aspekte infolge ihrer Behinderung und der damit einhergehenden insti- tutionellen Versorgung geprägt. Die in dieser Arbeit erfaßten Moralurteile spiegeln sehr wohl wider, daß die Entwicklung moralischer Argumentatio- nen unzureichend oder gar nicht gefördert wurde und durch ein oft lebens- langes Agieren im geschlossenen System „Heim“ sich nicht entfalten konnte. Es fehlt den befragten ProbandInnen an elaborierten Handlungsmodellen, 209 209 die nicht nur zu einem differenzierenden Urteil führen, sondern auch dazu beitragen sollen, für Entscheidungsfindungen unabdingbare Emotionen wie Scham, Wut, Empörung etc. bewußt zu empfinden und sprachlich auszudrü- cken. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden, daß BewohnerInnen aus Großeinrichtungen zu einer externalen moralischen Ori- entierung (Furcht vor Strafe und Entdeckung) tendieren, was von HOFFMANN (1977) und MONTADA (1980) auf machtausübende Erziehungs- techniken zurückgeführt wird. 210 210 5.5.2 Antwortverhalten der BewohnerInnen und Mitarbeite- rInnen im Vergleich: Bewertungsmuster und Variation der Konfliktfälle Das Antwortverhalten der befragten BewohnerInnen und MitarbeiterInnen spiegelt in zwei Dimensionen die Interviewurteile zu den explorierten Kon- fliktsituation wider, und zwar a) im Rahmen ihrer individuellen Erläuterun- gen und b) durch die Stufenstruktur der Ratingskala. In diesem Abschnitt sollen auf quantitativer Ebene die Muster der globalen Stufenwerte hinsicht- lich der geäußerten moralischen Bedenken im Mittelpunkt stehen, im nächs- ten kommt die Themenkategorisierung durch die qualitative Evaluation hin- zu. Um als erstes die grobe Urteilsstruktur aller Befragten zu erfassen, wurde die Komplexität der ursprünglich verwendeten Skala auf die drei wichtigsten Antwortkategorien („keine Bedenken bei dem Verhalten“; „Bedenken vor- handen“, „Gewalt“) transformiert. Diese Variablenreduktion läßt die z.T. extremen Unterschiede im Antwortverhalten der geistig behinderten Be- wohnerInnen und ihrer BetreuerInnen überdeutlich zu Tage treten. Des wei- teren schließt das Zusammenfassen der mittleren Urteilspositionen Urteils- fehler auf seiten der geistig behinderten Menschen nahezu aus. Sollten ihre Antworten nicht präzise die feindifferenzierenden Urteilsstufen abbilden, so verhindert die Subsumierung der mittleren Positionen unter die Variable „Bedenken vorhanden“ eine Verzerrung der Urteile. Außerdem wird so ge- währleistet, daß Fehler durch die unzureichende Handhabbarkeit bzw. Ver- ständlichkeit der Skala ausgeschlossen werden. Abb. 5.5.2.1 zeigt die ersten vier Konfliktfälle (siehe Kap. 4.4.2), die sowohl von den BewohnerInnen als auch vom Personal bewertet wurden. Bei dieser vereinfachten Schematisie- rung werden drei Auffälligkeiten sichtbar: (1) BewohnerInnen neigen zu der Tendenz, die Konfliktfälle weniger kritisch zu sehen. Besonders auffällig ist der hohe Prozentsatz derjenigen, die in den Fällen 1 und 2 überhaupt keine Bedenken äußern. Daß gerade diese beiden Fälle besonders unkritisch gesehen werden, hängt mit ihrer Nei- gung zu vermeintlich betreuerkonformen Argumentationen zusammen. Kap. 5.5.4 wird zeigen, daß hier das Vorhandensein einer scheinbar offi- ziellen Pflicht zur Sauberkeit und das starre Einhalten eines Essensplans das gewaltsame Verhalten der Betreuerinnen von den BewohnerInnen le- gitimiert, ja sogar verteidigt wird. (2) Bei der Betrachtung der zahlenmäßig starken Mittelposition, die das Be- treuerverhalten zwar noch nicht als Gewalt verurteilt, aber dennoch be- rechtigte Bedenken äußert, wird ebenfalls offenkundig, daß BetreuerInnen generell die Konflikte wesentlich kritischer sehen als die von ihnen betreu- 211 211 ten Menschen. Sie teilen vor allem nicht deren völlig unbekümmerte Hal- tung in puncto „keine Bedenken“. (3) Eine Ausnahme bildet die dritte Antwortposition, die Verurteilung des Verhaltens als gewaltsamen Akt. In drei von vier Konflikten urteilen die BewohnerInnen rigider; die BetreuerInnen zögerlicher. Antwortkategorien der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, Konfliktfälle 1-4 (n=100) Konfliktfall 1: “Zum Duschen zwingen” Konfliktfall 2: “Vorenthalten von Mahlzeiten” Absolute Werte Absolute Werte 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 keine Bedenken Bedenken vorhanden Gewalt 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 keine Bedenken Bedenken vorhanden Gewalt BewohnerInnen (n=50) BetreuerInnen (n=50) BewohnerInnen (n=50) BetreuerInnen (n=50) keine Bedenken Bedenken vorhanden Gewalt keine Bedenken Bedenken vorhanden Gewalt BewohnerInnen (n=50) BetreuerInnen (n=50) BewohnerInnen (n=50) BetreuerInnen (n=50) Absolute Werte Absolute WerteKonfliktfall 3: “Treten als Erziehungsmittel” Konfliktfall 4: “Aufsetzen von Eselsohren” Abb.: 5.5.2.1 Bei den übrigen Konfliktfällen wurde eine Beurteilung nur durch die Mitar- beiterInnen vorgenommen (siehe Abb. 5.5.2.2), da die verbleibenden drei Konfliktfälle das darin enthaltene moralische Dilemma zu stark abstrahieren. Stärkste Antwortkategorie ist auch hier wieder die mittlere Position. Für die Verurteilung der Maßnahme als Gewalt entscheiden sich noch weniger Be- fragte als für die Kategorie „unbedenklich“. Ausnahme: Immerhin 30% wählen bei der Freiheitsentziehung des Konfliktfalls 6 die Stufe Gewalt. Diese vereinfachte Darstellung der Urteilstruktur liefert wichtige Indikatoren für die weitere Analyse der Antworten: Warum bewegen sich die Auffas- sungen des Personals in der Urteilsmitte, und wieso kommt ein so hoher Prozentsatz der BewohnerInnen zu einem Urteil der Unbedenklichkeit? Die Bewertungsmuster werden deshalb im folgenden auf Merkmale der Genera- lisierung und auf Abhängigkeiten untersucht. 212 212 Antwortkategorien der MitarbeiterInnen, Konfliktfälle 5-7 (n=50) Konfliktfall 6: “Einschließen”Konfliktfall 5: “Beschäftigungstherapie” Absolute Werte Absolute Werte keine Bedenken Bedenken vorhanden Gewaltkeine Bedenken Bedenken vorhanden Gewalt BetreuerInnen BetreuerInnen 0 5 10 15 20 25 30 35 40 0 1 2 0 5 10 15 20 25 30 35 40 0 5 10 15 20 25 30 35 40 keine Bedenken Bedenken vorhanden Gewalt Konfliktfall 7: “Fixierung” Absolute Werte BetreuerInnen Abb.: 5.5.2.2 Die wohl bedeutendste Auffälligkeit im Antwortverhalten der Stichprobe ist die - zugegebenermaßen erwartete - enorme Divergenz zwischen dem Ant- wortprofil der MitarbeiterInnen und dem der BewohnerInnen. Erstere treffen ihre Einschätzung mit einer Tendenz zur Mitte, was weniger der als Urteils- fehler bezeichneten zentralen Tendenz anzulasten ist, alle Urteilsobjekte im mittleren Bereich einzustufen und extreme Standpunkte zu vermeiden (vgl. BORTZ/DÖRING, 1995, 170), als vielmehr dem Bemühen, der „Vielschichtig- keit“ der Situation in ihrem Für und Wider Rechnung zu tragen. Viele der MitarbeiterInnen neigen dazu, obwohl sie die Situation für sich selbst verur- teilen, den KollegInnen ein gewisses „Verständnis“ in der Ausweglosigkeit des Konflikts zu zollen. Die BewohnerInnen reagieren in ihren Schätzurteilen diametral entgegen gesetzt: Bei ihnen massieren sich die extremen Ausprä- gungen nicht in der Mitte der Urteilsskala; ihre Überlegungen führen sie in ihrer Urteilsbildung entweder an das eine oder das andere Ende der Skala: absolute Konformität oder absolute Verwerflichkeit der Situation, schwarz oder weiß. Das führt dazu, daß das Antwortprofil der MitarbeiterInnen über alle Fallbeispiele hinweg quasi glockenförmig verläuft, das Bewohnerprofil dagegen U-förmig (Abb. 5.5.2.3): 213 213 Antwortprofile der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, alle Konfliktfälle (n=100) 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 0 1 2 3 4 5 Anzahl der Nennungen keine Bedenken Gewalt 0 10 20 30 40 50 60 70 0 1 2 3 4 5 Anzahl der Nennungen keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen MitarbeiterInnen Abb.: 5.5.2.3 Dieses grobe Schema der Antwortprofile ist bei der Beurteilung aller Kon- fliktfälle durchgängig wiederzuerkennen. Allerdings ergeben sich auffällige Unterschiede in der Stärke der Urteile hinsichtlich des Heimtyps: Egal, ob MitarbeiterIn oder BewohnerIn, entscheidend ist, ob die befragte Person aus einem kleinen oder mittleren Wohnheim (bis 50 BewohnerInnen) oder aus einer Großeinrichtung (über 150 BewohnerInnen) stammt. Abb. 5.5.2.4 zeigt sehr anschaulich sowohl das divergierende Antwortverhalten zwischen Be- wohnerInnen und dem Betreuungspersonal als auch die Unterschiede in be- zug auf den Heimtyp: Antwortprofile der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, alle Konfliktfälle nach Heimtyp (n=100) keine Bedenken Gewalt MitarbeiterInnen 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 0 1 2 3 4 5 keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 0 1 2 3 4 5 An za hl de r Ne nn un ge n kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) Abb.: 5.5.2.4 Splittet man die Gruppen der beiden Heimtypen weiter auf und errechnet eine einrichtungsspezifische Binnendifferenzierung der Urteile, so treten deutliche Unterschiede in den Bewertungsmaßstäben zutage. Abb. 5.5.2.5 zeigt, daß die Urteile von Einrichtung zu Einrichtung erheblich divergieren können. Interessant ist in diesem Kontext, ob anhand der Urteilsprofile ein, zwar nicht einrichtungsinterner, aber heimtypischer moralischer Kodex konsta- tiert werden kann. Zur Überprüfung der hypothetischen Vermutung wurde 214 214 in einem ersten Schritt nach Zusammenhängen zwischen den Urteilen der BewohnerInnen und der MitarbeiterInnen gesucht. Wenn nun MitarbeiterIn- nen einen bestimmten Konfliktfall sehr negativ beurteilen, wirken sich ihre Bedenken bei der Beurteilung bestimmter anderer Fälle aus, und wenn ja, bei welchen? Einrichtungsspezifische Antwortprofile der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, alle Konfliktfälle (n=83) keine Bedenken Gewalt keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen (n=47) MitarbeiterInnen (n=36) kleines Wohnheim (A) (n=14) kleines Wohnheim (B) (n=9) Groß- einrichtung (C) (n=12) Groß- einrichtung (D) (n=12) % % 0 10 20 30 40 50 60 70 0 1 2 3 4 5 0 10 20 30 40 50 60 70 0 1 2 3 4 5 kleines Wohnheim (A) (n=10) kleines Wohnheim (B) (n=6) Groß- einrichtung (C) (n=11) Groß- einrichtung (D) (n=9) Abb.: 5.5.2.5 Mit Hilfe des Rangkorrelationskoeffizienten nach Spearman konnte geprüft werden, zwischen welchen Konflikten enge Bewertungmaßstäbe bestehen. Auch hier treten wieder deutliche Unterschiede in bezug auf den Heimtyp hervor. In kleinen Wohnheimen antworteten die MitarbeiterInnen genau dann einheitlich, wenn sie die Anwendung personaler Gewalt im Fallbeispiel „Treten“ verurteilt hatten. Sie reagierten in diesem Fall auf den weiteren Akt personaler Gewalt, die Freiheitsentziehung durch Einschließen, sehr emp- findlich (δ=,460). Wenn sie darüber hinaus das monotone Einräumen von Spielsteinen als unsinnige „Beschäftigungstherapie“ verurteilt hatten, kriti- sierten sie die Fixierungsmaßnahme durch das „Arretieren des Klapptisches“ (δ=,424). Eine inhaltlich pädagogisch-psycholgische oder strafrechtliche Be- gründungsweise läßt sich durch diese Zusammenhänge jedoch nicht konsta- tieren. Einsichtig wären die Verknüpfungen gewesen, wenn MitarbeiterIn- nen etwa nach „freiheitsentziehenden Maßnahmen“ kategorisiert hätten und sich ein enger, weil in der Anwendung verbotener, Zusammenhang zwi- schen den freiheitsenziehenden Maßnahmen ergeben hätte. In den Großein- richtungen waren es andere Konflikte, bei denen die MitarbeiterInnen einen Zusammenhang sahen. Hier sind vor allem zu nennen: die Bewertungskor- relationen zwischen den Konflikten „Zum Duschen zwingen“ und „Vorent- halten von Mahlzeiten“ sowie beide Konflikte mit der Freiheitsentziehung durch „Einschließen“. Wer den Zwang unter die Dusche verurteilte, bewerte- te äußerst ähnlich die Verweigerung von Essen (δ=,644). Das „Einschließen“ schloß sich dem gleichen Bewertungsmaßstab an (δ=,569 bzw. δ=,621). Inte- ressant ist beim Heimtyp 2, daß die BewohnerInnen ähnliche Maßstäbe anle- gen. Auch bei ihnen hängen die Konflikte „Zum Duschen zwingen“ und 215 215 „Vorenthalten von Mittagessen“ eng zusammen. Ganz anders bei den Be- wohnerInnen des anderen Heimtyps. Die Autonomie beim Duschen war eng verknüpft mit der Sensibilität für den Konfliktfall „Aufsetzen von Eselsoh- ren“ (δ=,569), dessen inhaltlich begründbarer Zusammenhang zunächst e- benfalls nicht ins Auge fällt. Daß aber dennoch aus der Perspektive der geis- tig behinderten Menschen diese Argumentationen eng zusammen liegen können, zeigt das folgende Kapitel 5.5.3. 5.5.3 „Das ist absolut das Letzte.“ - Was die Befragten verurteilen Im vorangegangenen Kapitel konnte gezeigt werden, wie sehr sich die Ur- teilsstruktur der beiden Gruppen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen - obwohl zum gleichen Untersuchungsgegenstand befragt - voneinander un- terscheidet. In diesem Abschnitt werden die getroffenen Urteile nach ihrer hierarchischen Struktur analysiert; kurz gesagt, hier interessiert, welche Kon- flikte jeweils von den beiden Gruppen besonders negativ eingeschätzt wur- den. Dabei spielt auch eine Rolle, ob bei der Bearbeitung gruppenspezifische, also kollektive Typologisierungen zur Bewertung der Fallbeispiele auftreten. Den unangefochtenen Platz 1 im Ranking um den „worst case“ nimmt das Fallbeispiel 4 „Aufsetzen von Eselsohren“ ein, das sowohl bei den Bewohne- rInnen als auch bei den MitarbeiterInnen am schärfsten verurteilt wird. Vor- dem Hintergrund des gesellschaftlichen Diskrimierungsgedankens wird verworfen, was Personen innerhalb einer Gruppe aufgrund eines abwei- chenden Merkmals herabsetzt, nämlich die erschwerte physische und psy- chische Bewältigung ihrer Stigmatisierung. Im besprochenen Fallbeispiel wird von den MitarbeiterInnen vorrangig kritisiert, daß das Gruppengefüge durch die Sonderrolle der Kathrin mit aufgesetzten Eselsohren in Schieflage geraten könnte; von den BewohnerInnen wird befürchtet, daß das „Lachen“ über Kathrin auch immer ein „Auslachen“ ihrer Behinderung darstellt: „Wenn man behindert ist, ist das nicht gut. Da muß man ganz vorsichtig sein. Das hier heißt nicht Lachen, sondern Auslachen.“ Zeigt mit dem Finger auf die Interviewerin: „Du trägst doch auch eine Brille. In der Schule sagen die Brillenschlange. Die werden dann lächerlich (gemacht).“ Pause. „Es ist wie bei den Türken. Bist Du behindert? - Nee, sag ich, geh mir weg.“ Pause. „Ich kann hier keine Einschätzung geben, bei der Behinderung hört der Spaß auf!“ (Herr Meier, 29 Jahre, Down-Syndrom, seit 3 Jahren im Heim) 216 216 „Eigentlich lachen die doch alle. Das kann doch auch nett sein. Vielleicht freut sie sich, daß die anderen lachen. Wenn die anderen Bewohner auch behindert sind. Anders würd’ ich das sehen, wenn es eine integrative Gruppe wäre und Kathrin bewußt belächelt wird. Da hätt’ sie dann eine besondere Rolle (...).“ (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig) Auf den Plätzen 2 und 3 folgen auf Bewohnerseite das „Treten als Erzie- hungsmittel“ und das „Zum Duschen zwingen“; auf Mitarbeiterseite das „Vorenthalten von Mahlzeiten“ und die freiheitsentziehende Maßnahme „Einschließen“. TOP 3 der Konfliktfälle: Was die befragten TeilnehmerInnen verurteilt haben (n=100) (Ranking nach Mittelwert) 12 3 BewohnerInnen (n=50) 12 3 MitarbeiterInnen (n=50) Aufsetzen von “Eselsohren” ( =2,8/Median=3,5)X Aufsetzen von “Eselsohren” ( =3,12/Median=4)X “Treten” alsErziehungsmittel ( =2,78/Median=3)X Zum Duschen “zwingen” ( =1,36/Median=0)X Vorenthalten von Mahlzeiten ( =3,12/Median=3)X Freiheitsentziehende Maßnahme “Einschließen” ( =2,8/Median=3,5)X Abb.: 5.5.3.1 Allerdings gibt diese Aufstellung der drei negativsten Fälle die tatsächliche Bewertung nur äußerst ungenau wider - zu heterogen sind BewohnerInnen und MitarbeiterInnen in ihrem Antwortverhalten. Es war nicht möglich, bei- de Seiten als geschlossene Bewertungsgruppen anzusehen, sondern eine in- haltlich aussagekräftige Evaluation war nur möglich, wenn beide Gruppen nach Heimtyp differenziert wurden. Sowohl bei den MitarbeiterInnen als auch bei den BewohnerInnen hatte die Variable, ob es sich um ein kleines Wohnheim oder eine Großeinrichtung handelte, so starken Einfluß, daß beispielsweise der 3. Rankingplatz der frei- heitsentziehenden Maßnahme „Einschließen“ nur dadurch zustande ge- kommen ist, daß die BetreuerInnen aus einem kleinen Wohnheim diesen Konfliktfall zwar auf Platz 1 gesetzt haben, die MitarbeiterInnen aus den Großeinrichtungen das „Einschließen“ aber noch lange nicht als so bedenk- lich eingestuft und die Freiheitsenziehung auf Platz 4 verbannt haben. Ähn- lich diesem Einzelbeispiel verhält es sich in der Gesamtheit der Bewertun- gen: BewohnerInnen und Mitarbeiterinnen aus Großeinrichtungen bewerten sämtliche Konfliktfälle durchgängig schwächer als dieselben Gruppen aus kleinen Wohnheimen; d. h., alle untersuchten Konflikte werden von ihnen weniger kritisch gesehen. Es wird somit deutlich, daß die Sensibilitäts- schwelle, einen Konflikt als potentielle Gewaltsituation zu erkennen und als solche zu verurteilen, bei BewohnerInnen und BetreuerInnen 217 217 der Großeinrichtungen deutlich höher angesiedelt ist als bei den vergleichba- ren Gruppen der kleinen Wohnheime. Die graphische Explikation der Betreuerurteile im Vergleich zu den Bewoh- nerurteilen (Abb. 5.5.3.2) ist daher zu eindimensional. Sie gibt zwar einen schnellen Überblick darüber, wie das Betreuerurteil über die einzelnen Kon- fliktfälle verläuft und sich in puncto „Treten“ und „Aufsetzen von Eselsoh- ren“ vermeintlich von dem der BewohnerInnen kaum unterscheidet. Dem ist jedoch nicht so. Zur Überprüfung der Nullhypothese, daß BewohnerInnen und BetreuerInnen gleichermaßen urteilen, wurde die 6-stufige Ordinalskala auf drei Merkmale („keine Bedenken“; „Bedenken vorhanden“; „Gewalt“) verdichtet, um Urteilsfehler auf seiten der geistig behinderten ProbandInnen zu vermeiden. Zur Überprüfung der Homogenität des Beurteilungsverhal- tens beider Gruppen wurden exakte Tests von FISHER für alle Konfliktfälle durchgeführt. Abb. 5.5.3.3 zeigt nun, daß sehr wohl ein signifikanter Unter- schied im Beurteilungsverhalten beider Gruppen besteht, und zwar in der moralischen Einschätzung aller Konflikte. BewohnerInnen (Fälle 1-4; n=50) MitarbeiterInnen (Fälle 1-7; n=50) Moralische Bewertung der Konfliktfälle 1 - 7 im Vergleich: BewohnerInnen und MitarbeiterInnen (n=100) Zum Duschen “zwingen” Vorenthal- ten von Mahlzeiten “Treten” als Erzie- hungsmittel Aufsetzen von Eselsohren Keine Bedenken “Beschäf- tigungs- therapie” Freiheits- entziehung “Ein- schließen” Fixierung “Klapptisch” Gewalt 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 0 1 2 3 4 5 6 7 x Abb.: 5.5.3.2 Bewertungunterschiede im moralischen Urteil zwischen BewohnerInnen (n=50) und Personal (n=50) Konfliktfall “Körperhygiene” “Mahlzeiten” “Treten” p (2) n ,000 ,000 ,006 ,0167 50/50,025 50/50 50/50,0125 “Eselsohren” ,021 ,05 50/50 p (1) = p-Wert des exakten Tests nach Fisher p (2) = Vergleichswert aus der Bonferroni-Holm-Prozedur (zur Sicherung des multiplen Niveaus von 5%) p (1) Abb. 5.5.3.3 Wird aber in einer zweiten und dritten Dimension nach Heimtyp und Ein- richtung differenziert, löst sich die vermeintliche Konformität der Betreuer- 218 218 und Bewohnerurteile auf (Abb. 5.5.3.4). Es kann hier aufgrund der Variabili- tät innerhalb der verhältnismäßig kleinen Stichprobe nur vermutet werden, daß selbst die Differenzierung nach Heimtyp keine in sich homogenen Gruppen schafft, sondern auch hier einrichtungsspezifisch geurteilt wird. Ob hier ein heiminterner moralischer Kodex wirksam wird, kann jedoch auf- grund der hier rein quantitativ erhobenen Daten nicht belegt werden. Einrichtung D (Großeinrichtung) (n=12) Einrichtung B (kleines Wohnheim) (n=9) Einrichtung C (Großeinrichtung) (n=12) Moralische Bewertung der Konfliktfälle 1 - 7 im Vergleich: BewohnerInnen und MitarbeiterInnen der Einrichtung A - D (n=83) Zum Duschen “zwingen” Vorenthal- ten von Mahlzeiten “Treten” Erziehungs- mittel Aufsetzen von Eselsohren “Beschäf- tigungs- therapie” Freiheits- entziehung “Ein- schließen” Fixierung “Klapptisch” Keine Bedenken Gewalt 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 0 1 2 3 4 5 6 7 Einrichtung A (Kleines Wohnheim) (n=14) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 1 2 3 4 5 6 7 BewohnerInnen (n=47) Keine Bedenken Gewalt MitarbeiterInnen (n=36) Einrichtung A (Kleines Wohnheim) (n=6) Einrichtung B (kleines Wohnheim) (n=10) Einrichtung C (Großeinrichtung) (n=9) Einrichtung D (Großeinrichtung) (n=11) x x Abb.: 5.5.3.4 Abb. 5.5.3.5 zeigt noch einmal im Überblick, wie die Konflikte in ihrer Ge- samtheit von beiden Gruppen und in Abhängigkeit vom Heimtyp bewertet wurden. Neben der Tatsache, daß die ProbandInnen aus den jeweils kleinen Einrichtungen alle Fallbeispiele wesentlich kritischer einstuften als diejeni- gen aus großen Einrichtungen, interessiert vor allem die krasse Einstufung der Fälle „Körperhygiene“ und „Mahlzeiten“ in den Bereich des Unbedenk- lichen. Das wiederum führt uns zu der Frage nach der Unterscheidung zwi- schen Recht- und Unrechtmäßigkeit einer Situation. Bewertung der Konfliktfälle: Ranking in Abhängigkeit vom Heimtyp (n=100) 219 219 BewohnerInnen Kleines Wohn- heim (n=25) BewohnerInnen Großeinrichtung (n=25) MitarbeiterInnen Kleines Wohn- heim (n=25) MitarbeiterInnen Großeinrichtung (n=25) Stufe Stufe 5: Gewalt 1. Freiheitsentziehung „Einschließen“ ( X =4/Med=4) Stufe 4: Machtmiß- brauch 2. Aufsetzen von „Eselsohren“ ( X =3,8/Med=4) 1. Aufsetzen von „Eselsohren“ ( X =3,48/Med=4) 3. Vorenthalten von Mahlzeiten ( X =3,48/Med=4) 2. „Treten“ als Erzie- hungsmittel ( X =3,04/Med=3) 4. „Treten“ als Erzie- hungsmittel ( X =3,28/Med=3) 1. Vorenthalten von Mahlzeiten ( X =2,76/Med=3) Stufe 3: Fehlende pädagogische Vertretbarkeit 1. „Treten“ als Erzie- hungsmittel ( X =2,52/Med=3) 5. Zum Duschen „zwingen“ ( X =2,8/Med=3) 2. Aufsetzen von „Eselsohren“ ( X =2,44/Med=3) 6. „Beschäftigungs- therapie“ ( X =2,56/Med=2) 3. „Treten“ als Erzie- hungsmittel ( X =2,24/Med=2) Stufe 2: Verhalten noch legitim 7. Freiheitsentziehung „Klapptisch“ ( X =2,2/Med=2) 4. Freiheitsentzie- hung: Einschließen ( X =2,16/Med=2) 2. Aufsetzen von „E- selsohren“ ( X =2,12/Med=1) 5. Zum Duschen „zwingen“ X (=2,04/Med=2) 3. Zum Duschen „zwingen“ ( X =1,84/Med=1) 6. „Beschäftigungs- therapie“ ( X =1,32/Med=1) Stufe 1: keine Aus- weichmög- lichkeit 7. Freiheitsentziehung „Klapptisch“ ( X =1,32/Med=1) 4. Vorenthalten von Mahlzeiten ( X =1,08/Med=0) 3. Vorenthalten von Mahlzeiten ( X =1,08/Med=0) Stufe 0: Verhalten unbedenklich 4. Zum Duschen „zwin- gen“ ( X =0,88/Med=0) Abb.: 5.5.3.5 Differenzierung zwischen Recht und Unrecht in der Beurteilung der Kon- fliktfälle durch die BewohnerInnen 220 220 Daß BewohnerInnen über unrechtmäßige Behandlung Beschwerde vorbrin- gen, setzt immer voraus, daß sie zwischen Recht und Unrecht einer Situation unterscheiden können. Im Rahmen der vier Fallbeispiele, die den Bewohne- rInnen vorgelegt wurden, zeichnet sich deutlich ab, wie von ihnen Gewaltsi- tuationen kategorisiert werden. Zwischen den Fallbeispielen 1 und 2 besteht ein enger Bewertungszusammenhang; ebenso zwischen den Fallbeispielen 3 und 4, was um so mehr verwunderlich ist, als daß die Konfliktfälle 1 und 3 körperlich ausgeübte Gewalt beschreiben und die Fallbeispiele 2 und 4 struk- turelle, also indirekte Gewalt. Wieso also werden das „Treten“ (Beispiel 3) und das „Aufsetzen von Eselsohren“ (Beispiel 4) so viel schwerer gewichtet als das „Zwingen“ (Beispiel 1) und das „Vorenthalten von Mahlzeiten“ (Bei- spiel 2)? Um es noch deutlicher auszudrücken: Warum werden die Fallbei- spiele 1 und 2 als relativ belanglos angesehen? Die Interpretation der begleitenden Erläuterungen der BewohnerInnen liefert klare Hinweise, warum sie mit dem Vorenthalten der Mahlzeit oder dem mit Gewalt erzwungenen Duschen einverstanden sind. Sie glauben an eine quasi offizielle Legitimation des Betreuerverhaltens und ahmen dabei vermeintli- che Begründungsmuster ihrer BetreuerInnen nach oder orientieren sich an allgemeingültigen Wertmaßstäben von „Sauberkeit“ oder „geregelten Mahl- zeiten“: Zu Fallbeispiel 1: „Jeden Abend duschen wir uns. Jeden Abend vor dem Abendbrot. - Das finde ich nicht so gut, daß der nicht duschen will. Der muß von alleine wissen, daß er das alleine macht. Nicht den Pfleger belästigen, daß er nicht geht. Sauber muß man sich halten. Jawohl! Ich kreuz hier die 0 an!.“ (Herr Lesker, 55 Jahre, seit 40 Jahren im Heim) Zu Fallbeispiel 2: „Absolut ist der Betreuer richtig. Wenn man kein’ Appetit hat, muß man den Betreuern helfen: Wenn man keinen Appetit mittags hat, dann hat man auch keinen Hunger auf Kuchen. Den hat man dann einfach nich’. Man kann doch nicht dann einfach Hunger haben!“ (Herr Hahn, 32 Jahre, seit 13 Jahren im Heim) Bestimmte Paraphrasierungen werden sich immer wieder selbst bestärkend wiederholt. Dazu gehört einerseits die wiederkehrende Bekräftigung, daß BetreuerInnen sich stets richtig verhalten, und die infolge der Heimerzie- hung stark internalisierten normativen Werte wie „Sauberkeit“. Solche lei- tenden Werte sind aber in den Beispielen 3 und 4 nicht enthalten, folglich werden sie negativer bewertet. Für die Gruppe der BewohnerInnen läßt sich demnach konstatieren, daß sie Konflikte um so schwächer wahrnehmen, wenn sie die Gründe für eine quasi offizielle, betreuerinitiierte Legitimation nachvollziehen können. 221 221 Fallbeispiel 1: „Der 23jährige geistig behinderte Martin wei- gert sich regelmäßig zu duschen. Jeden Sams- tag zwingen ihn zwei männliche Betreuer un- ter heftiger Gegenwehr dennoch unter die Du- sche.“ Fallbeispiel 2: „Die 34jährige geistig behinderte Andrea möchte das Mittagessen auslassen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr mit der Begründung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“.“ Fallbeispiel 3: „Der 40jährige Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Absicht schmerzhaft gegen die Schienbeine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zu- rückzutreten.“ Fallbeispiel 4: „Der 27jährigen schwerst- mehrfachbehinderten Kathrin setzt die Grup- penleiterin häufig abends unter viel Gelächter der übrigen Bewohner(innen) zum Spaß eine Karnevalskappe mit Eselsohren auf. Kathrin weiß nicht, worum es geht.“ Das „Erziehungsmittel Treten“ und das „Aufsetzen von Eselsohren“ empö- ren die BewohnerInnen also ungleich stärker, wobei auch hier sich Unter- schiede zwischen BewohnerInnen der kleinen Wohnheime und der großen Einrichtungen abzeichnen (Abb. 5.5.3.6). Wird noch das „Treten“ ähnlich verurteilt, so bildet sich bei der moralischen Bewertung der „Eselsohren“ eine scharfe Diskrepanz zwischen beiden Gruppen: Doppelt so viele Bewoh- nerInnen aus großen Einrichtungen äußern keinerlei Bedenken bei dieser Art von „Scherz“ bei ihren MitbewohnerInnen (40%), während in den kleinen Einrichtungen dieses Verhalten nur von 20% kritiklos hingenommen wird. In dieser Gruppe sprechen 44% der Personen von Gewalt, in der Gruppe der BewohnerInnen aus Großeinrichtungen nur 28%. Es wird insbesondere bei dieser Fragestellung sichtbar, daß die in Großeinrichtungen untergebrachten und häufig stärker hospitalisierten BewohnerInnen den Konflikt viel schwä- cher wahrnehmen. Ursache hierfür könnte sein, daß bei ihnen das Diskrimi- nationsvermögen, also das kognitive Erkennen und Differenzieren zwischen Lachen und Auslachen und damit Akzeptieren oder Ausgrenzen einer Per- son, weniger ausgebildet sein könnte als bei BewohnerInnen aus kleinen Wohnstätten, die im engeren Kontakt zur ihrer (nichtbehinderten) Umwelt stehen und die vielfach bereits Erfahrung mit Diskrimierung infolge ihrer Behinderung haben. Während sich heimtypische Unterschiede in den Kon- flikten 1 bis 3 zwar abzeichnen, wird die Bewertungsdifferenz in gerade die- sem Konflikt am deutlichsten. Beurteilung der Konfliktfälle 1-4 durch die BewohnerInnen nach Heimtyp 1. „Zum Duschen zwingen“ in kl. Wohnheimen X = 1,84/Med=1 48% n=24 keine Bedenken 20% n=10 Gewalt 222 222 1. „Zum Duschen zwingen“ in Großeinrichtungen X =0,88/Med=0 72% n=36 keine Bedenken 8% n=4 Gewalt 2. „Vorenthalten von Mahl- zeiten“ in kl. Wohnheimen X =1,08/Med=0 56% n=28 keine Bedenken 0% n=0 Gewalt 2. „Vorenthalten von Mahl- zeiten“ in Großeinrichtungen 3. „Treten als Erziehungs- mittel“ in kl. Wohnheimen X =1,08/Med=0 X =3,04/Med=3 68% n=34 keine Bedenken 20% n=10 keine Bedenken 12% n=6 Gewalt 32% n=16 Gewalt 3. „Treten als Erziehungs- mittel“ in Großeinrichtungen X =2,52/Med=3 20% n=10 keine Bedenken 24% n=12 Gewalt 4. „Aufsetzen von Eselsoh- ren“ in kl. Wohnheimen X =3,48/Med=4 20% n=10 keine Bedenken 44% n=22 Gewalt 4. „Aufsetzen von Eselsoh- ren“ in Großeinrichtungen X =2,12/Med=1 40% n=20 keine Bedenken 28% n=14 Gewalt Abb.: 5.5.3.6 Abschließend soll noch auf eine weitere Relevanz der Werturteile der Be- wohnerinen für den Wohnalltag hingewiesen werden. In den Gesprächen mit den MitarbeiterInnen wurde deutlich, daß BewohnerInnen häufig Betreueraufgaben für schwächere MitbewohnerInnen ungefragt übernehmen und das zu vielfachen Komplikationen führt, weil sie dabei einen bestimm- ten, ihnen vertrauten Erziehungsstil imitieren und damit u. U. ihre Mitbe- wohnerInnen als Schwächere bevormunden oder „gängeln“. Nicht immer sind solche Situationen für BetreuerInnen hinreichend zu beaufsichtigen. Weiter verschärfend wirken sich moralische Wertauffassungen im pädagogi- schen Alltag aus, wenn den BewohnerInnen gezielt Betreueraufgaben über- tragen werden. Die folgende Bewohnerin schildert, welche erzieherischen Aufgaben sie trotz ihrer geistigen Behinderung im Heim übernehmen mußte: „Ich hab’ vorher in der Erwachsenengruppe gelebt und in der Kinder- gruppe gearbeitet. Da hab’ ich gearbeitet, jawohl. Unterlagen ausgewa- schen, Kinder gefüttert und aufgepaßt. Bad hab’ ich fertig gemacht und Schränkchen geputzt, morgens und abends. Ich mußte auf die Kinder auf- passen und Essen tragen und abtrocknen und Spülmaschine eingeräumt. Tische abgeputzt und gedeckt. Ich hab’ auch mit den Kindern gespielt und Musik gehört. Mit den Kindern hab’ ich gesungen, das war die Kinderstation.“ (Frau Sägebrecht, 64 Jahre, seit dem 3. Lebensjahr im Heim) 223 223 5.5.4 Die Konfliktfälle aus unterschiedlichen Perspektiven: Bewertungen und Urteile der BewohnerInnen und ihrer BetreuerInnen Die Bewertungen und Urteile der befragten BewohnerInnen und Mitarbeite- rInnen zu analysieren, bedeutet, die individuellen Stellungnahmen nach ge- nerellen Merkmalen urteilsbildender Prozesse zu durchsuchen, also diejeni- gen kognitiven Strukturen herauszufiltern, die aufgrund der Informations- aufnahme als Schemata und Kategorien gebildet wurden und wiederum auf die Informationsaufnahme und -verarbeitung Einfluß nehmen (vgl. FREY/GREIF 1989, 52). Das bedeutet, daß die in den Konfliktfällen enthaltenen Stimuli nicht objektiv, sondern selektiv durch bereits vorhandene kognitive Strukturen wahrgenommen, verarbeitet und in Übereinstimmung mit den individuellen Orientierungschemata eingeordnet und bewertet werden. Es gilt also, die Aussagen der BewohnerInnnen einerseits und der Mitarbeite- rInnen andererseits nach Merkmalen spezifischer selektiver Wahrnehmung, Interpretation und Vereinfachung komplexer Sachverhalte zu untersuchen. Was sind demnach die Stimuli für geistig behinderte Menschen, einen Bewohner- Betreuer-Konflikt entweder als Gewalt moralisch zu verurteilen oder aber, im Gegenteil, den Konflikt als irrelevant einzustufen? Daß die befragten geis- tig behinderten Menschen in ihrem Antwortverhalten gerade die Extreme bevorzugen, wird sich anhand der erstellten Bewohnerprofile noch belegen lassen. Wie wird daraufhin die Sachlage aufgrund der Stimuli interpretiert und der Sachverhalt reduziert, um zu einer stimmigen Bewertung zu gelan- gen? Wie verläuft dieser Prozeß der Urteilsbildung bei den MitarbeiterIn- nen? Im folgenden sollen deshalb sowohl die individuellen Erläuterungen als auch die Antwortprofile der BewohnerInnen und BetreuerInnen dazu die- nen, den Prozeß der moralischen Urteilsbildung nachvollziehen zu können. Die Konfliktfälle werden dazu einzeln betrachtet. Methodisch wird so vorgegangen, daß die Konfliktsituation auf Standard- Themenkategorien aufgeteilt wird, und dabei die moralischen Normen, die von den Befragten befürwortet werden, extrahiert werden. Jeder der Konfliktfälle beinhaltet mindestens zwei Themenkategorien, die in der moralischen Argumentation gegeneinander arbeiten: (1) Konfliktfall 1: Körperhygiene und Zwang (2) Konflikffall 2: Gesundheitsfürsorge und Verweigerung von Essen (3) Konfliktfall 3: Autorität und Strafe (4) Konfliktfall 4: Humor und Diskriminierung (5) Konfliktfall 5: Beschäftigung und Vorenthalten von Fördermaßnahmen (6) Konfliktfall 6: Soziale Regeln und Freiheitsentziehung (7) Konfliktfall 7: Aufsichtspflicht und Fixierung 224 224 5.5.4.1 „Ab unter die Dusche!“ - Konfrontationsmuster in der Pflege Wie der individuelle Hilfe- und Unterstützungsbedarf der BewohnerInnen von den MitarbeiterInnen wahrgenommen und praktisch umgesetzt wird, hängt entscheidend davon ab, welches Helferideal (DUNKEL, 1994, 153) der Ausbildung und Berufswahl zugrunde gelegt wurde. Ungünstige Konstella- tionen in helfenden Interaktionen zwischen MitarbeiterIn und BewohnerIn (z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Ausziehen, Toilettengän- ge etc.) entstehen vor allem dann, wenn (1) die Ambition zu helfen, dazu dient, unbewältigte Gefühle aus dem eigene Lebensumfeld zu verarbeiten (zur Reflexion der Helferrolle siehe ausführ- licher SCHMIDBAUER, 1983); (2) Versagensängste die Arbeit bestimmen, weil über die helfenden Verrich- tungen die eigene Schwäche und vermeintliche Unzulänglichkeit abge- wehrt werden muß (zu Funktion und Auswirkungen von Ängsten in Pfle- gemaßnahmen siehe detaillierter HARTDEGEN, 1997) (3) unter Streß reagiert wird und die Arbeitsbedingungen latent Prozesse des Burn-outs begünstigen (ebd.). Die Anwendung von Zwang in Pflegeverrichtungen wird häufig deshalb zur alltäglichen Routine, weil der zeitliche Rahmen für Arbeitsabläufe so eng gesteckt ist, daß keine Zeit für eine assistierende Hilfe (oder die Diskussion mit der BewohnerIn über den Ablauf der Pflegemaßnahme) möglich ist. Für den Großteil der hier befragten BewohnerInnen ist eine bestimmende und dominante Grundhaltung von seiten des Personals, wann und wie eine be- stimmte Pflegehandlung durchgeführt wird, vertraut. Ihre innere Haltung dazu, welche körperlichen Handlungen als Zwang abzulehnen sind, ist dem- entsprechend unzureichend differenziert. Die quantitative Betrachtung des Konfliktfalls 1 („Zum Duschen Zwingen“; Abb. 5.5.4.1.1) macht deshalb of- fenkundig, daß über die Hälfte der BewohnerInnen überhaupt keine Beden- ken äußert, wenn man zum Duschen unter Anwendung von körperlicher Gewalt gezwungen wird. Dagegen sehen die MitarbeiterInnen sehr wohl erhebliche Gründe, warum das körperliche Zwingen abgelehnt werden soll- te. Auffällig ist auch die Tendenz, das „Zwingen“ in den Großeinrichtungen sowohl auf Mitarbeiter- als auch auf Bewohnerseite weniger kritisch zu beur- teilen als in den kleinen Wohnheimen. 225 225 „Der 23jährige geistig behinderte Martin weigert sich, regelmäßig zu duschen. Jeden Samstag zwingen ihn zwei männliche Betreuer unter heftiger Gegenwehr dennoch unter die Dusche.“ Antwortprofile der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, Konfliktfall 1 “Zum Duschen zwingen” (n=100) keine Bedenken Gewalt keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen n=50 MitarbeiterInnen n=50 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 0 1 2 3 4 5 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 0 1 2 3 4 5 kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) Abb.: 5.5.4.1.1 Die Konfliktfälle aus der Perspektive der BewohnerInnen Die folgenden Interviewauszüge offenbaren Stimuli, Interpretation und Stra- tegien zur Kategorisierung des Sachverhalts, kurz: Sie spiegeln die inneren Konfliktmuster wider, auf deren Grundlage die betroffene Person ihre Ent- scheidung trifft. Für das Gros der BewohnerInnen ist klar: „(...) Der muß ja sauber sein. Ich muß auch sauber sein. Ich dusch’ ja ger- ne. Mich muß man nicht zwingen. Wenn man nicht will, da muß man ge- zwungen werden, ist das richtig? Ja, ‘ne. Ab unter die Dusche!“ (Stufe 0) (Frau Kollibabe, 63 Jahre, seit dem 17. Lebensjahr im Heim) „Weil man duschen muß, ist das richtig. Man stinkt dann. Man muß morgens sauber sein. Man ist den Leuten dann nicht angenehm. Er wollte ja nicht im Guten. Dann erst haben sie ihn gezwungen. Das ist dann in Ordnung.“ (Stufe 0) (Herr Weirich, 45 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Der muß dann in die Dusche oder Badewanne geschmissen werden!“ (Stufe 0) (Frau Irmer, 66 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Damit er sauber ist. Der soll mal selber unter die Dusche gehen, dann brauchen ihn die Betreuer nicht zu zwingen. Daß der sauber ist, ist aber wichtiger. Das ist wichtiger. Muß ich dann hier das erste ankreuzen, die 0, nich’?“ (Frau Appel, 30 Jahre, seit dem 15. Lebensjahr im Heim) 226 226 „Sauberkeit“ dient bei fast allen BewohnerInnen als wichtigste Orientie- rungshilfe in diesem Konflikt. Das Duschen „freiwillig“ über sich ergehen zu lassen, bedeutet in den Augen der BewohnerInnen gleichzeitig die Vermei- dung des Konflikts. Das Primat „Sauberkeit“ rechtfertigt so auch den Einsatz von Gewalt. Ein weiterer Teil der BewohnerInnen glaubt, daß BetreuerInnen kraft ihrer Autorität allein dadurch, daß sie das Duschen in dieser Situation verlangen, bereits mit ihrer Forderung im Recht und auch dazu legitimiert sind, diese mit allen Mitteln durchsetzen zu dürfen. Es geht also nicht um ein hygienisches Prinzip, sondern allein um den Betreuerwillen: „Richtig so! Wenn das Pfleger sind, müssen die das tun. Die müssen ihn unter die Dusche bringen!“ (Stufe 0) (Herr Schrader, 35 Jahre, seit 4. Lebensjahr im Heim) „Das muß er schon machen. Wenn die das sagen, muß er das machen. Wenn er freiwillig geht, ist das nicht so schlimm. Aber wenn sie sagen ‘geh duschen!’, aber geht nicht, dann müssen sie ihn schon zwingen. Du- schen muß er schon. Der kann froh sein, daß er wenigstens sauber ist am Körper und frisch ist (...).“ (Stufe 0) (Frau Luhmann, 41 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim.) „Der Betreuer ist richtig. Man muß zu den Betreuern halten!“ (Stufe 0) (Herr Dichter, 50 Jahre, seit dem 2. Lebensjahr im Heim) Daß aber solche Situationen genau die sind, in denen es zu massiven Ausei- nandersetzungen zwischen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen kommen kann, sehen diese drei BewohnerInnen mit großer Besorgnis: „Ich kann das mit anderen Worten sagen: Zwang ist nicht gut. Man kann vernünftig reden, auf ihn einreden. (überlegt) Natürlich der stinkt. Man muß sich schon duschen, am besten zweimal am Tag, damit man nicht stinkt wie ein Ilti. Aber Zwang bringt nicht! (erregt). Man kann auch ‘bitte’ sagen, ‘tu mir den Gefallen’. Du mußt doch nicht riechen wie ein Ilti!’ Zwang und Streit bringt nichts. (überlegt) Ich sach’ Dir jetzt mal ein Wort: Das kann sein, daß der dann echt ausrastet! Das darf man nicht mit Gewalt machen. Der dreht durch, oder man bringt das Leben in Gefahr!“ (Stufe 3) (Herr Meier, 29 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Finde ich nicht gut, daß da jeder sagt ‘Du mußt jetzt sauber sein! Du mußt jetzt das machen, was wir sagen!’ Das finde ich echt nicht gut. Ich würde sagen, die haben kein Recht zu sagen: ‘Entweder Du gehst unter die Dusche oder wir zwingen Dich.’ Das Zauberwort ist ‘bitte’. Die kön- nen das anders machen. Ich wollte erst mal das traurigste Gesicht neh- men. Das andere ist aber besser, dieses hier, ist nich’ toll, muß aber ge- macht werden. Man kann ja auch sagen: ‘Sei froh, daß Du sauber bist. So schlimm ist das auch nicht’.“ (Stufe 2) (Frau Hölscher, 34 Jahre, seit dem 1. Lebensjahr im Heim). 227 227 „Die sollen ihm das dann dreimal sagen. Ich würde ihm das lieber drei- mal sagen: ‘Du sollst duschen, und hast dann auch da rein zu gehen.’ Man darf nicht Anschieben. Das muß ohne Anfassen gehen, dann wird er nämlich aggressiv!“ (Stufe 5) (Frau Dunkel, 43 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Sie nennen Aggressionsauslöser, und um Möglichkeiten einer verbalen Kon- fliktlösung zu beschreiben, wechseln sie die Perspektive und versetzen sich in die Lage der BetreuerInnen. Differenziert wird wahrgenommen, daß ein „Anschieben“ in diesem Kontext bereits Aggression auslösen kann, oder a- ber, wie im nächsten Beispiel, die „Übermacht“ der BetreuerInnen: „Finde ich blöd. Die können das nich’ machen. (...) Die können das doch auch im Guten sagen, daß er duschen geht. Die brauchen doch nicht zwei Betreuer. Das, ich weiß nich’, ist nicht gut. Einer kann das doch sagen. Ei- ner genügt doch!.“ (Stufe 5) (Herr Kintop, 35 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) Herrn Kintops Aussage ist eine der wenigen, die sich eng an die verbale Be- urteilung seines Betreuers anlehnt, obgleich die Interviews getrennt vonein- ander erhoben wurden: „Das finde ich unter aller Würde. Das muß man ganz klar anders regeln, nicht auch noch, daß da zwei Leute kommen und ihn unter die Dusche stopfen. Nee, das ist also 5.“ (Herr Bayertz, 26 Jahre, Erzieher, seit 4 Jahren im Heim tätig)) Im folgenden Beispiel präzisiert eine Bewohnerin sogar soziale Regeln für den Umgang mit Konflikten und weist auf Grundsätze der Gleichbehand- lung hin: „Es ist für jeden der Aufsatz, wie soll ich Dir sagen, für jeden Behinderten und Nichtbehinderten gilt, ja, bei dem Martin, der schlägt, ist stur und trotzig, ist aggressiv. Man muß fragen, warum? - der das macht. Das gilt, für jeden Behinderten und Nichtbehinderten. Leute dazu zu zwingen, finde ich nicht gut. Der Martin braucht nicht gezwungen zu werden. Das ist schon ganz schön schlimm. Der geht doch bestimmt allein. Wenn er nicht alleine geht, gehen sollte, dann ist es in Ordnung. Das ist dann Kontaktsuche, von ihm. Nee, das Zwingen ist aber nicht in Ordnung, der geht doch freiwillig unter die Dusche.“ (Stufe 5) (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) 228 228 Die Konfliktfälle aus der Perspektive der MitarbeiterInnen Für die Bewertung der einzelnen Konfliktfälle durch das Betreuungspersonal ist ausschlaggebend, ob die jeweilige Betreuerreaktion in den Fallbeispielen als sanktionierende Maßnahme, also als Maßnahme mit Strafcharakter ange- sehen wird und damit einen willkürlichen und zu kontrollierenden Prozeß darstellt, oder ob vermutet wird, daß das gewaltsame Handeln aus einer Si- tuation der Ohnmacht und fehlenden Alternativen heraus geschieht. Ersteres führt zur moralischen Verurteilung des Betreuerverhaltens, letztes räumt ein gewisses persönliches Verständnis ein. Auffällig ist dennoch, daß sich 80% der Bewertungsstufen im mittleren Bereich befinden. Lediglich 8% der Mit- arbeiterInnen belegen die Situation mit dem Gewaltbegriff und entschieden sich für die höchste Stufe 5. Nahezu allen anderen ist gemeinsam, daß ihnen zwar bewußt ist, daß hier personale Gewalt verübt wird, sie aber dennoch darauf verzichten, ihrem Unmut darüber mittels der Stufenskala Ausdruck zu verleihen. Dieses paradoxe Grundmuster wird in den meisten Erläute- rungen reproduziert: „Weil ich denke, körperliche Gewalt ist da nicht angebracht, da versagen andere Mechanismen.“ (Stufe 3) (Frau Schuhkraft, 25 Jahre, Diplompädagogin, seit 6 Jahren im Heim tä- tig) Warum wird die Stufe der Gewalt nicht gewählt, wenn die Handlung ganz offen als solche bezeichnet wird? Vieles spricht für einen ausgesprochen am- bivalenten Umgang mit dem Gewaltbegriff, der vielfach durch Euphemis- men überlagert und damit in seiner konnotativen Bedeutung verzerrt wird. Der folgende Interviewauszug macht das deutlich: „Also, ich würde hierzu sagen, daß Sie mir bei den sechs Möglichkeiten, die Sie mir gegeben haben, 1 ankreuze. Allerdings würde ich hier voraus- setzen, daß vorher auch Gespräche gelaufen sind mit diesem Mann. Da- mit er - wenn er zu keiner Einsicht kommt - also: als Betreuer haben wir ja auch gesundheitliche, also einen Auftrag, was die gesundheitliche Hy- giene angeht, und wenn jemand überhaupt nicht duschen will, dann pas- sieren ja auch verschiedene andere Dinge. Also ich halte es dann schon für legitim, daß er dann unter die Dusche ‘gebracht’ wird. Man muß den Mann ja nicht verletzen dabei. (...) Eine Alternative wäre natürlich das Ba- den. Eine Alternative wäre, daß er sich gründlich anders wäscht und die Haare dann vielleicht so unter der Dusche. Das ist natürlich die Frage, wie sauber das geht.“ (Stufe 1) (Herr Morgenroth, 33 Jahre, Diakon, seit 2 Jahren im Heim tätig) 229 229 BewohnerInnen werden, ohne Verletzungen, unter die Dusche „gebracht“, „körperlich begleitet“, „gezogen“ oder „festgehalten“ - Vokabular, das verschlei- ert, daß MitarbeiterInnen unter Einsatz personaler Gewalt handeln. Der fol- gende Mitarbeiter sieht dadurch den inneren pädagogischen Kodex verletzt und glaubt, daß BewohnerInnen, mit denen es zu diesen massiven Ausei- nandersetzungen kommt, in einer pädagogischen Einrichtung fehlunterge- bracht sind: „Das Wort ‘Zwingen’ erinnert mich an Psychiatrie. Die Person ist dann in einer Wohneinrichtung nicht richtig aufgehoben. Es ist pädagogisch nicht vertretbar, daß man als pädagogische Kraft solche Methoden anwendet. Ich würde das der Heimleitung melden, das wir das so nicht machen können.“ (Stufe 2) (Herr Wiese, 29 Jahre, Sozialpädagoge, seit 1 Jahr im Heim tätig) Daß aber trotz gegenteiliger Beteuerungen Gewalt tatsächlich angewendet wird, macht folgendes Zitat deutlich: „Wenn er gewaschen werden muß? Was soll man da machen? Ich würd’ natürlich erst mal versuchen, ihn darauf vorbereiten, ihm sagen, daß er stinkt. Gewalt würde ich nicht anwenden. Aber bei Maja müssen wir auch manchmal Gewalt anwenden. Oh, das ist schwierig. Ich würd’ dann schon eine von den letzten Stufen hier nehmen. Ach nee, doch die 3. Oder die 2? Nein, ich würd’ es anders versuchen.“ (Stufe 3) (Frau Pieper, 56 Jahre, Erzieherin, seit 8 Jahren im Heim tätig) Auch scheint die Anwendung von Gewalt, zeitlich befristet, legitim: Wenn das einmal die Woche ist, ist das o. k. Die Frage ist dann nur, ob dann gerade „Gute Zeiten, schlechte Zeiten kommt“. Man darf ihn dann nicht während seiner Lieblingssendung zwingen.“ (Stufe 2) (Frau Eisenschmidtl, 36 Jahre, Krankenpflegerin, seit 16 Jahren im Heim tätig) Darüber hinaus spielt sicherlich die Angst eine Rolle, KollegInnen könnten den Vorwurf erheben, daß der Auftrag der Hygienefürsorge nicht ausrei- chend erfüllt wird: „Ich würd’ die 2 ankreuzen. Ich weiß, es muß ja sein. Es ist auch Ausnut- zung eines Machtverhältnisses; ich weiß, sie müssen sich uns ja fügen, die Bewohner. (...) Das ist ja auch nicht schön, wenn Bewohner wieder zu- rückgeschickt werden, ‘wie riechen die denn!’. Die Kollegen sagen dann, ‘Was machen Sie den ganzen Tag, daß der nicht sauber ist?’.“ (Frau Siepen, 44 Jahre, Krankenschwester, seit 28 Jahren im Heim tätig) 230 230 Das Suchen nach anderen, kreativen Lösungen stellt ein weiterer Teil der be- fragten MitarbeiterInnen in den Mittelpunkt und schafft so eine positive Auseinandersetzung mit dem Konfliktfall: „Mir ist spontan eingefallen, man könnte es z. B. mit Schwimmen gehen probieren. Ich will hier so zu der 2 tendieren. Aber keine Alternative? - glaub’ ich nicht. Die sollten da ein bißchen kreativer sein. Sie sollten ü- berlegen, warum der nicht in die Dusche geht. Vielleicht geht er ja lieber in die Wanne.“ (Frau Goldschmidt, 52 Jahre, Quereinsteigerin mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation, seit 21 Jahren im Heim tätig) „Tja, das gleiche Problem haben wir eigentlich täglich. Wir haben das Problem so gelöst, daß wir sie ans Baden gewöhnt haben. Früher mußten wir sie täglich unter die Dusche ziehen - auch mit Gewalt. Jetzt machen wir es so, daß wir mit Wasserspielen und Schaum sie dazu bringen. Jetzt machen sie das sehr gerne und drängeln sich vor dem Bad. Das ist ein schöner Erfolg für uns. Aber das kostet Zeit und viele Nerven.“ (Stufe 3) (Frau Helmer, 25 Jahre, Erzieherin, seit 4 Jahren im Heimbereich tätig). Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die möchten den Konflikt in dieser Form gar nicht abändern oder abmildern; sie sehen ihn als Lernmodell für Bewoh- nerInnen, quasi als Chance, eine weitere Stufe in ihrer Entwicklung zu er- klimmen. Dabei führen sie den Konflikt ursächlich auf die BewohnerInnen zurück, die diese Konfrontation „einfordern“: „(...), weil, ich nehm’ das alles unter der Voraussetzung, daß die Men- schen, die hier wohnen, auch dadurch etwas lernen. Es ist, also es geht nicht um die Situation an sich, sondern um die Bewältigung des Kon- flikts. In mir ist ein tiefer Glaube, die haben sich das ausgesucht. Der Martin, hier in diesem Beispiel, er hätte ja auch zu Hause wohnen können oder bei irgendwelchen Verwandten, wo er duschen gelernt hätte. Wenn er z. B. zehn Wochen nicht duscht und dann stinkt, dann hat er sich die Kon- flikte selber geschaffen, die sind einfach nötig für ihn. Das alles schließt aber nicht aus, daß es andere Möglichkeiten gibt, den Konflikt zu bewäl- tigen, sowohl für Martin als auch für die Mitarbeiter.“ (Stufe 0) (Herr Paßmann, 24 Jahre, Heilerziehungshelfer, seit 5 Jahren im Heim tätig) „Diese Diskussion hier haben wir ja so gut wie jeden Tag. Das merkwür- dige ist ja, mmh, pädagogisch vertretbar oder nicht, da haben wir ja alle Mitarbeiter hier im Hause so ziemlich eine Linie. Aber im Grunde fordert der Alltag eigentlich einem was ganz anderes ab. Das ist einfach eine Tat- sache. Mittlerweile ist auch meine Überzeugung, daß die Bewohner das auch ganz klar einfordern, daß ich ihnen ihre Grenzen setze und ihnen ganz oft auch - ohne Alternative - sage, ‘Das tust Du jetzt, da gibt’s keine Diskussion, ich möchte das jetzt nicht erklären. Es ist völlig egal, ob Du das jetzt verstehst.’ So, und das wollen die. Ich bin mir sicher, daß die das in vielen Situationen auch regelrecht einfordern. Gerade in so Konflikt- situationen, die die Bewohner selbst heraufbeschwören.“ (Stufe 2) (Frau Allert, 32 Jahre, Historikerin, seit 1 Jahr im Heim tätig) 231 231 Die Begrenztheit pädagogischer Mittel wird vorrangig von MitarbeiterInnen ohne pädagogische Ausbildung beklagt: Das ist eine heikle Sache. Manchmal bleibt eigentlich kein Ausweg, daß man das mit Gewalt macht. Wir hatten z. B. einen Patienten, der hat der- maßen aggressiv reagiert, weil er, also wenn er sich eingekotet hat und dann duschen mußte. Der war harn- und stuhlinkontinent. Der hat sich sehr gewehrt. Man mußte das gegen seinen Willen machen. Wir hätten uns auch einen anderen Weg vorgestellt. Spaß hat uns das nicht gemacht! Mit der Pädagogik ist das so eine Sache, wie soll man das manchen klar machen? Bei manchen Leuten, also Bewohnern, scheint der Gewaltsinn ja auch ausgeschaltet zu sein. Manchmal kommt man mit der Pädagogik nicht weiter. Das muß man dann einfach machen.“ (Stufe 2) (Frau Jonas, 51 Jahre, Krankenschwester, seit 7 Jahren im Heim tätig) Zusammenfassend können für den Konfliktfall 1 die zur Bewertung führen- den Stimuli nach folgenden Aspekten typologisiert werden: Für rund 60% der BewohnerInnen steht das Faktum Sauberkeit an erster Stelle. Es rechtfer- tigt somit auch den Einsatz von körperlichem Zwang. Verstärkend kommt hinzu, daß es die BetreuerInnen sind, die eine Maßnahme verlangen. Dieser Umstand reicht bei fast 25% der BewohnerInnen allein dazu aus, den Zwang zu befürworten. Sie glauben, daß die BetreuerInnen, unabhängig von der Art ihres Anliegens, in der Durchsetzung ihrer Forderung quasi a priori im Recht sind. Nur ein kleinerer Teil der BewohnerInnen (14%) interpretiert die ge- schilderte Situation als Gewalt. Bei ihnen reichen scheinbare Legitimationen wie Sauberkeit und Anordnung des Personals nicht aus, um ihre Skepsis zu ver- bergen. Sie konzentrieren sich auf den körperlichen Konflikt selbst, daß je- mand gezwungen wird und bei dieser Person vermutlich zu Schmerzen führt. Der Sachverhalt wird also folgendermaßen kategorisiert: nach dem Prinzip Hygiene, nach Autoritätsstrukturen und in letzter Linie nach Zwang. 232 232 5.5.4.2 „Zwei Schnitten sind genug!“ - Streßsituation „Essen“ In den geführten Gesprächen mit den MitarbeiterInnen wird immer wieder deutlich, daß die Zeiten der Mahlzeiteneinnahme sowohl für das Personal als auch für die BewohnerInnen regelrechte Streßsituationen darstellen können. Neben dem Umstand, daß zu den Essenszeiten die gesamte Wohngruppe zusammenkommt und auch die BetreuerInnen für die BewohnerInnen end- lich greifbar und ansprechbar sind, müssen aber von den MitarbeiterInnen viele Aspekte bedacht werden; so beispielsweise das Einhalten individueller Diätpläne, die Medikamenteneinnahme oder die Bereitstellung individueller Hilfsmittel oder persönliche Unterstützung bei der Essensaufnahme. Das Einhalten bestimmter Essensregeln soll darüber hinaus dazu beitragen, daß BewohnerInnen sich qualitativ ausgewogen ernähren und nicht übermäßig essen. In einigen der befragten Wohnheime wurde direkt vor den Mahlzeiten eine Gewichtskontrolle durchgeführt; eine Gewichtszunahme bedeutete un- weigerlich die Limitierung der Nahrungsaufnahme („Heute abend gibt’s aber nur eine Schnitte!“). Die MitarbeiterInnen schildern resigniert, zu welchen Taktiken sie greifen müssen, um eine gesunde Ernährung zu gewährleisten: das Hinhalten und Verweisen auf spätere Essenszeitpunkte, den unbemerkten „Tausch“ von ungesunden und gesunden Nahrungsmitteln bis hin zum Abschließen der Kühlschränke oder sogar der gesamten Küche außerhalb der Essenszeiten. Daß auf diese Weise viele Konflikte ausgerechnet über das Grundbedürfnis Essen ausagiert werden, verstärkt die Schärfe der Konfrontation zwischen beiden Gruppen. Nur wenige andere Alltagssituationen sind so vielen und vielfach strengen Reglements unterworfen wie die Tischsituationen. Hier manifestiert sich die Macht des Personals ganz besonders: Sie wählen das Essen aus, teilen es zu, setzen Grenzen, wieviel gegessen wird und auf wel- che Weise. Sie wachen über die Einhaltung von Tischregeln und maßregeln deren Übertretung. Es war daher aufschlußreich zu erfahren, wie das Vor- enthalten von Mahlzeiten aus den unterschiedlichen Perspektiven der Be- wohnerInnen und MitarbeiterInnen beurteilt wird. Ihnen wurde, in zugespitzter Form, ein Konfliktfall vorgelegt, der ähnlich dem Fallbeispiel „Zum Duschen Zwingen“ wieder zweierlei Aspekte be- rührt: einerseits die Erfüllung der Gesundheitsfürsorge und andererseits die Verweigerung von Essen als gewaltsamem Akt. Abb. 5.5.4.1 zeigt, daß auch hier BewohnerInnen und Personal sehr unterschiedliche Urteile treffen. Ins Auge fällt sofort, daß rund zwei Drittel der BewohnerInnen überhaupt keine oder äußerst wenig Bedenken haben, wenn ihnen Mahlzeiten vorenthalten werden. Der Anteil derjenigen, die in Großeinrichtungen untergebracht sind, ist in seiner Unbekümmertheit noch viel größer. Auch bei den MitarbeiterIn- 233 233 nen zeichnet sich tendenziell eine größere Duldung dieses Reglements ab; dennoch fällt ihre Bewertung im Vergleich zu den BewohnerInnen um ein Vielfaches negativer aus. 40% sind der Meinung, daß mindestens das Macht- verhältnis ausgenutzt wird, wenn nicht gar Gewalt vorliegt. Den unbesonne- nen Umgang mit der Essensverweigerung der BewohnerInnen können aber immerhin 20% (Stufe 0 und1) des Personals teilen. „Die 34jährige geistig behinderte Andrea möchte das Mittagessen auslassen, weil sie entweder keinen Hunger hat oder es ihr nicht schmeckt. Am Nachmittag möchte sie aber zum Kaffee gerne auch Kuchen essen. Dieser wird ihr mit der Begründung verweigert, „wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen“. Antwortprofile der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, Konfliktfall 2 “Vorenthalten von Mahlzeiten” (n=100) keine Bedenken Gewalt keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen n=50 MitarbeiterInnen n=50 0 1 2 3 4 5 kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) 0 1 2 3 4 5 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) Abb.: 5.5.4.1 Warum scheint es für viele BewohnerInnen selbstverständlich zu sein, daß MitarbeiterInnen ihnen mit einem kurzen und knappen Satz Essen verwei- gern, und warum verharren sie so in ihrem passiven Erleben? Warum wird die Haltung des Personals nicht als Strafe oder Repression empfunden? Von den zwei Dritteln der BewohnerInnen, die den Konflikt als unkritisch bewer- ten, glaubt ein Drittel, eine Hauptmahlzeit in keinem Fall auslassen zu dür- fen. Das andere Drittel rechtfertigt, ähnlich wie beim Konfliktfall „Zum Du- schen zwingen“, das Verhalten der BetreuerInnen allein aus deren Status heraus: „Naja, Mittag muß man schon essen. Das find’ ich ganz richtig so. Mittag ist doch die Hauptmahlzeit!“ (Stufe 0) (Herr Lesker, 55 Jahre, seit 40 Jahren im Heim) „Das mach ich nicht. Wenn man kein Mittag ißt, dann sollte sie den auch nicht kriegen, den Nachtisch, meine ich. Entweder oder. Entweder mit- tags essen oder sonst gibt’s nichts. Das ist ganz klar.“ (Stufe 0) (Frau Appel, 30 Jahre, seit dem 15. Lebensjahr im Heim) „Mittagessen muß man essen. Man muß was im Magen haben. Erst mal es- sen und dann den Kuchen. Wenn die mittags nichts ißt, braucht sie auch keinen Kuchen. Das ist richtig.“ (Stufe 0) (Herr Ohlinger, 46 Jahre, seit 15 Jahren im Heim) 234 234 Keine Distanz zur Betreuermeinung zu bewahren, heißt, die Position des Personals kritiklos hinzunehmen. Die Verweigerung von Essen kann so nicht als repressive Handlung interpretiert werden, weil die BetreuerInnen ohne- hin im Recht gesehen werden: „Das ist o. k. so. Die Betreuer haben da recht. Wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen. Das ist so!“ (Stufe 0) (Herr Weirich, 45 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Ich halte zu die Betreuer! - Das ist richtig, dann kriegt man gar nichts!“ (Frau Paschewski, 38 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Ich find’ das nicht gut. Wenn man keinen Hunger hat, darf man keinen zwingen. (überlegt) Das geht aber nicht, das ist ungerecht. Wenn sie mit- tags nichts will, so nachmittags auch nichts haben. Nicht mal so, mal so! Die Betreuer haben recht!“ (Frau Schmidt, 45 Jahre, seit 4 Jahren im Heim) „Vielleicht kann sie auch krank sein. Wenn sie krank ist, kann sie ja auch keinen Appetit haben. (...) Ja, und nachmittags will sie dann Kuchen. Das find’ ich nicht gut. Man muß eigentlich sie dann bestrafen. (überlegt) Die Betreuer haben doch recht! Die haben doch recht!“(Stufe 0) (Herr Dichter, 50 Jahre, seit dem 2. Lebensjahr im Heim) Wer in der Lage ist, Betreuerverhalten auch kritisch zu reflektieren, kommt zu einem negativen Urteil über die Situation. Das Verhalten wird als Willkür interpretiert, und es werden Gefühle von Wut und Ärger sichtbar: „Ja, wenn man mittags nichts essen will, kann man ausnahmsweise mal sagen das so. Auch die Moni kann das sagen, daß sie ausnahmsweise noch nichts will. (überlegt) Ich find’ es link, einfach schweinisch link, wenn sie dann nachmittags nichts kriegt. Wenn ich das jetzt zu Dir sagen würde, nehmen wir an, wie würdest Du das dann finden? Ich würde sehr wütend werden. Sehr wütend. Also ganz schlimm kreuze ich an.“ (Frau Hölscher, 34 Jahre, seit dem 1. Lebensjahr im Heim) „Das ist Quatsch. Wenn sie keinen Appetit hat, brauch’ sie nicht essen. Dann muß man ihr den Kuchen geben. Hungern dürfen die Patienten nicht!“ (Stufe 5) (Frau Irmer, 66 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Wie alt ist die? Ist die dick oder dünn? Und mittags ißt sie nichts? Die muß doch ein bißchen was essen mit dem Mittagessen. Ja doch dann we- nigstens Kuchen!“ (Stufe 3) (Wilfried Wagner, 41 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) 235 235 Nur zwei BewohnerInnen erkennen, das der Satz „Wer mittags nichts ißt, braucht auch keine Kuchen“ auch Strafcharakter hat: „Ich nehm die 3.“ „Warum finden Sie das Verhalten des Betreuers nicht in Ordnung?“ „Weil man den anderen bestraft!“ (Herr Kintop, 35 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Scheiße. Das finde ich scheiße. Weil ich finde das - kriegt die Tabletten? Wenn man mittags nicht ißt, ist das gut. Man kann eine Mahlzeit ausfal- len lassen. - Dann machen wir das so: Dann kriegen die Betreuer keinen Kuchen, dann kriegen nur die Bewohner einen. Wir drehen das um!“ (Stufe 4) (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Die Konfliktfälle aus der Perspektive der MitarbeiterInnen Es ist auffällig, daß jüngere MitarbeiterInnen toleranter im Umgang mit Es- sensregeln agieren als ältere, denen der Satz „Wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen!“ vielleicht noch aus der eigenen Kindheit vertraut ist. Gerade die jüngeren betonen sehr stark das Prinzip der Eigenverantwort- lichkeit und nehmen ihren eigenen Umgang mit dem Thema zum Maßstab der Beurteilung: „Also zwischen 3 und 4 würde ich sagen. Erstmal ist die Situation päda- gogisch absolut nicht vertretbar, und zweitens ist es auch eine Ausnut- zung des Machtverhältnisses. Also ich würde dann sogar eher 4 sagen. Ich mach das jetzt ein bißchen krasser. (...) Ich sach’ einfach, die Leute sollen erstmal in den Spiegel gucken, bevor sie solche Aussagen tätigen, ‘wer mittags nichts ißt, braucht auch keinen Kuchen’. Also das ist völliger Quatsch. Wenn ich keinen Hunger habe, dann esse ich nichts. Das ist normal einfach, denke ich. Das ist völlig vertretbar.“ (Stufe 4) (Herr Bayertz, 26 Jahre, seit 4 Jahren im Heim tätig) „Der Satz ist Blödsinn. Der Bewohner hat die freie Entscheidung, ob er mittags was ißt. Da ist erst mal nichts gegen einzuwenden, wenn er eine Mahlzeit ausläßt.“ (Stufe 4) (Frau Degener, 27 Jahre, Heilerzieherin, seit 8 Jahren im Heim tätig) „Da gehe ich von mir persönlich aus. Warum soll das bei der Betreuten anders sein? Es gibt doch noch was anderes. Man kann ihr doch auch ‘nen Apfel und ‘nen Joghurt anbieten!.“ (Stufe 3) (Frau Bernd, 25 Jahre, Heilerzieherin, seit 6 Jahren im Heim tätig) „Da versucht man mittags schon, der Person was anderes zu geben. Man fragt sie nach den Gründen. Einige Betreuer sollten lieber lernen, von sich auf andere Menschen zu schließen. Das sind ja auch Menschen, mein Gott! Das ist wie mit dem Aufstehen. Wenn ich keine Lust habe, um sechs 236 236 aufzustehen, schlafe ich halt länger und steh um acht auf. Jeder hat seine Freiheit.“ (Stufe 3) (Herr Bender, 25 Jahre, Erzieher, seit 4 Jahren im Heim tätig) Wie ambivalent dennoch die Antworten der MitarbeiterInnen sein können, zeigt folgendes Beispiel: „Ich eß’ auch nicht alles zu Hause. Aber ich weiß, daß das andere Betreu- er aber so machen. Das ist nicht meine Art.“ (Stufe 5) (Nun nähert sich ein erwachsener Bewohner, es ist Kaffeezeit, und bittet Frau Ei- senschmidt, sich einen Keks nehmen zu dürfen.) „Es gibt aber nur einen Keks, hast Du gehört, nur einen!“ (Frau Eisenschmidt, 36 Jahre, Krankenpflegerin, seit 16 Jahren im Heim tätig) Den BewohnerInnen einen selbstbestimmten Umgang mit Essen zu erlauben, bedeutet auch, auf den Einsatz von Essen als kontigenten Verstärker im Rahmen einer Verhaltensmodifikation im Alltag zu verzichten. Vielen Mitar- beiterInnen ist nur undeutlich bewußt, daß sie mit Hilfe einfachster Techni- ken der Verhaltensmodifikation versuchen, eine gewünschte Verhaltensän- derung der BewohnerInnen herbeizuführen: „Da spielen mehrere Sachen mit rein: Wie lange hat sie schon nichts ge- gessen? Warum sollte ein Mitbewohner nicht mal ein Mittagessen aus- fallen lassen? Die zweite Frage ist, man könnte ihr ja auch eine Stulle an- bieten, wenn man absolut nicht will, daß sie Kuchen ißt. (Pause) Klar ist eins: Essen müssen sie! Bei Behinderten ist es ja auch so, daß man Essen als Lockmittel einsetzt. Das hört sich jetzt kraß an. Ich weiß. - Die essen ja alle ger- ne. Ich halte der Johanna z. B. ein Gummitier hin, um sie zu motivieren, sich die Schuhe anzuziehen!.“ (Stufe 3) (Frau Dreher, 26 Jahre, Erzieherin, seit 5 Jahren im Heim tätig) Dahinter verbirgt sich auch die Angst, ein letztes Kontrollmittel über die Be- wohnerInnen aufzugeben: „Ja, wenn nix mehr hilft, da sag ich dann, dann gibt’s nichts zu essen. Entweder Du tust das jetzt, oder es gibt das nicht. Das ist natürlich nicht o. k., aber mir ist es immer noch lieber, das mit dem Essen so zu machen, als jemand anzupacken. Wie soll ich denn sonst was durchsetzen?“ (Frau Kannengießer, 31 Jahre, Praktikantin, seit 1 Jahr im Heim tätig) Da diese Form der Verhaltenskontrolle keinen körperlichen Ausdruck findet, wird sie von einigen MitarbeiterInnen auch weniger stark gewertet: „Also das Beispiel kann ich hier besser vertreten, weil da nichts Körperli- ches bei ist.“ (Stufe 1) (Frau Riedel, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 2 Jahren im Heim tätig) 237 237 Um der mittäglichen Essensdiskussion zu entgehen, wird nach indirekten Lösungen gesucht. Den Appetit und damit das Hungergefühl eines Bewoh- ners, wie im folgenden Beispiel, bewußt zu steuern, heißt auch, ihn weiteren Essensreglements zu unterwerfen. Dabei entgeht den MitarbeiterInnen, daß sie das Problem nur verschieben. „Das gibt es bei uns auch. Aber das haben wir auch gelöst. Der Simon kriegt jetzt zum Frühstück weniger, so daß er mittags Hunger hat. Aber auch das kostet wieder Zeit und Nerven, weil er dann ja morgens nicht viel essen darf.“ (Stufe 3) (Frau Helmer, 25 Jahre Erzieherin, seit 4 Jahren im Heim tätig) Nahezu allen MitarbeiterInnen ist gemeinsam, daß ihnen der Konfliktfall aus ihrer alltäglichen Praxis sehr wohl vertraut ist. Einerseits die Situation im Wohnalltag zu erleben, aber andererseits eine eigene Abwehrhaltung gegen das Verhalten (bei KollegInnen) aufrechtzuhalten, führt bei einigen zu einem moralisch indifferenten Urteil: „Aus dem Leben gegriffen, ist das Beispiel, wo ich hier auch immer wie- der gegen die Fronten renne. Essensentzug als Strafe halt’ ich überhaupt nichts von. Das muß aber erst ein Professor sagen, daß das nicht o. k. ist. Das ist 4 und 5 für mich, Machtmißbrauch und Gewalt. Das ist meine Einschätzung, aber bei anderen Mitarbeitern hätte ich keine Bedenken. Also wenn das andere machen, wie hier in dem Beispiel, dann muß ich Stufe 0 nehmen.“ (Herr Paßmann, 24 Jahre, Heilerziehungshelfer, seit 5 Jahren im Heim tä- tig) „Man neigt schon dazu zu sagen, ‘Ißt Du nicht, fällt der Kaffee für Dich aus.’ Janina z. B. sagt, sie ist krank. Dann holt sie sich aber das Essen heimlich aus der Küche. Wenn uns jemand dabei erwischt, daß wir ihr das Essen entziehen, gibt es Ärger. Legitim ist’s nicht.“ (Stufe 2) (Frau Siepen, 44 Jahre, Krankenschwester, seit 28 Jahren im Heim tätig) Zuvor wurde bereits auf den unbewußten, d. h. ungeplanten, Einsatz von Essen im Rahmen einer direktiven Verhaltensmodifikation hingewiesen. Daß der Stimulus Essen für weiteres Verhaltenstraining eingesetzt wird und zu zweifelhaften Essensritualen führt, beklagen 4% der MitarbeiterInnen. Be- troffen sei hierbei vor allem die Gruppe der schwerer behinderten Bewohne- rInnen , die nicht über aktive Sprache verfügen und ihre Essenswünsche in 238 238 der Regel non-verbal ausdrücken. Das „Antrainieren“ von Gehorsamkeits- gesten, wie z. B. das In-die-Hände-Klatschen nach sprachlicher Aufforderung durch BetreuerInnen („Komm, mach bitte, bitte!“) führe teilweise zu obskurem „Dressur“-Verhalten. Gefahren einer Entpersonalisieung der BewohnerInnen bestehen ebenfalls bei den als „Füttern“ bezeichneten Hilfen bei der Nah- rungsaufnahme, wobei allein die Verwendung des Begriffs in einer Tischsi- tuation mit betroffenen Erwachsenen beispielsweise in der Altenpflege in Form eines negativen Initiationsritus als verpönt gilt (vgl. HARTDEGEN, 1997, 93). Wenngleich das Verhalten und die verwendete Sprache in der Stützsitu- ation Essen nicht wie häufig in der Altenpflege extreme Elemente der Baby- talk-Interaktion aufweist (vgl. SACHWEH, 1997, 101), so verleitet dennoch die assoziative Nähe zu einer Eltern-Kind-Situation zu entsprechenden Verhal- tensmustern. Gefahren bestehen nach Auskunft der MitarbeiterInnen vor allem in dem Punkt, daß andere HeimbewohnerInnen das Verhalten des Per- sonals adaptieren und so die kindliche Stellung der auf große Hilfen ange- wiesenen MitbewohnerInnen festigen. Dabei übernehmen sie mehr als die MitarbeiterInnen ein kindspezifisches Sprachregister, indem sie durch pa- raphrasierende Sätze und Modulation der Tonhöhe die Interaktion mit schwerstbehinderten Menschen verkindlichen. Als typisches Sprachmuster wurde genannt: „Jaa, soo, ist’s gut. Ein bißchen müssen wir schon noch essen. Nun noch einen Löffel für Papa, und einen für Mama...“. Das Datenmaterial zum Konfliktfall 2 legt folgende Schlüsse nahe: Der Umgang mit Essen, das Sprechen über Essen und die zahlreichen aufge- stellten institutionsspezifischen Essensregeln, sei es allgemein zur Überwa- chung der Gesundheit oder im speziellen des Gewichts, sind für Bewohne- rInnen und MitarbeiterInnen unterschiedlicher Natur. Für MitarbeiterInnen entwickeln sie sich zu hochkomplexen pädagogischen Situationen; für HeimbewohnerInnen sind es Mahlzeiten, deren Zuteilung - in keinem der befragten Wohnheime wurde für reguläre Mahlzeiten selbst eingekauft oder gekocht - ausschließlich von dem Willen der BetreuerInnen abhängt. Das Vorenthalten einer Mahlzeit empfinden sie aus zweierlei Gründen als legi- tim: weil die Einstellung zum Essen stringent bleiben soll oder weil sie sich als BetreuerInnen per se im Recht wähnen. Nur ein kleiner Teil weist auf den sanktionierenden Charakter der Maßnahme hin. Für die MitarbeiterInnen ist klar, daß es sich beim Vorenthalten von einzelnen Mahlzeiten um illegitimes Verhalten handelt. Ihnen ist aber auch bewußt, daß es mitunter zum Wohn- alltag gehört und häufig als letztes regulierendes Mittel eingesetzt wird. Die Duldung des Verhaltens ist größer, wenn es von KollegInnen angewendet wird und nicht von ihnen selbst. 239 239 5.5.4.3 „Wer nicht hören will, muß fühlen!“ - Der Einsatz sanktionierender Erziehungsmittel Kaum eine andere pädagogische Maßnahme ist so umstritten wie die der Strafe. Während ihr Einsatz im Rahmen der Erziehung von Kindern und Ju- gendlichen schon über 100 Jahre diskutiert wird (PESTALOZZI, FOERSTER, NOHL, SCHLEIERMACHER) und an aktueller Brisanz, vor allem im Hinblick auf Erziehungsgewalt (EGGERT-SCHMIDT NOERR, 1998; PETRI, 1991) nichts einge- büßt hat, ist eine Diskussion über den Einsatz sanktionierender Erziehungs- mittel in der pädagogischen Heimarbeit mit behinderten Erwachsenen bis- her ausgeblieben. Das, was gesetzlich erlaubt, aber vor allem ethisch vertret- bar ist, befindet sich in einer weitläufigen juristischen und moralischen Grauzone. Der Gesetzgeber äußert sich hierzu nur vage: Das BGB (§ 1631) differenziert im Rahmen der Personensorge lediglich zwischen in ihrer Anwendung legi- timen Erziehungsmitteln (früher Zuchtmittel) und entwürdigenden und da- mit verbotenen Erziehungsmitteln. Das StGB regelt die Bestrafung der Miß- handlung von Schutzbefohlenen (§ 223b). Ursprünglich war aber mit diesen Paragraphen das elterliche Erziehungsverhältnis (das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen) gemeint. Nun gehen die Inhalte der Personensorge in einem bestimmten Umfang auf das Heimpersonal über. Was hier an erzieherischen Mitteln erlaubt ist, ist rechtlich kaum zu präzisieren. Bei minderjährigen HeimbewohnerInnen, bei denen zwischen ihnen und den engen Bezugspersonen ein elternähnliches Erziehungs- und Betreuungsverhältnis besteht, gelten ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen wie bei der elterlichen Sorge (früher elterliche Gewalt). Legitim sind hier: Ermahnungen, Verweise, Entzug von Vergünstigungen, Taschengeldentzug, Klaps auf die Hand etc. Ganz klar verboten sind ent- würdigende Erziehungsmittel wie Kopfscheren, öffentliches Anprangern, Anbinden des Kindes etc. (LACKNER, 1995). Sehr umstritten sind das Einschließen (Stubenarrest) und die körperliche Züchtigung. Wie aber sieht die rechtliche Lage bei erwachsenen Heimbe- wohnerInnen aus? Das Bewußtsein, daß körperliche Strafe den Straftatbe- stand der Körperverletzung erfüllt, ist bei MitarbeiterInnen im Heim sicher- lich nicht so verbreitet wie bei LehrerInnen in der Schule. Eine ketzerische Frage muß deshalb lauten: Warum ist im Heim all das erlaubt, was in der Schule verboten ist? Kein Lehrer und keine Lehrerin darf ungestraft Schüle- rInnen schlagen, treten, kneifen oder ohrfeigen. Im Heimbereich werden sol- che Vorkommnisse immer wieder geschildert - ohne daß ein Strafverfahren eingeleitet würde. Eine Ursache mag darin liegen, daß erzieherische Sanktio- nierung bei HeimbewohnerInnen häufig als Behandlungsmethode im Umgang 240 240 mit schwierigen Verhaltensweisen wie Aggression oder selbstverletzendem Verhalten deklariert wird. Züchtigung, oder allgemein gesprochen, die Ausübung personaler Gewalt, wird zu einem therapeutisch indizierten aver- siven Verfahren zur Korrektur von sog. Problemverhalten. Der Anspruch, hier therapeutisch oder lerntheoretisch intervenierend zu handeln, verschiebt die Grenze dessen, was an körperlicher Züchtigung, zumal bei erwachsenen Men- schen, erlaubt ist. Rechtlich bisher in der einschlägigen Fachliteratur überhaupt nicht, aber immerhin ethisch wurde der Einsatz aversiver Verfahren diskutiert (vgl. MÜHL/NEUKÄTER/SCHULZ 1996, 127 ff). MORGAN (1987, 74) weist darauf hin, daß die Verhaltensmodifikation gerade im Heimbereich dazu mißbraucht wird, Mißhandlungen zu legitimieren. Zu den von ihr beobachteten aversi- ven Techniken gehören „neben dem Bewohner mit einem Stock auf den Tisch schlagen“, „den Bewohner auf den Boden stoßen, „nackt in einem Ei- mer Eis sitzen“ oder „ihn zum Tragen eingekoteter Kleidung“ zwingen. Dem Schmerz wird in diesem Rahmen ein pädagogischer und therapeuti- scher Wert verliehen. Dabei bedienen sich diese Methoden einer so altbe- währten wie simplen Erziehungsideologie. „Wer nicht hören will, muß füh- len“. Darauf zielt auch die als „Corporal Communication“ (JOHNSON, 1981, 352ff) beschriebene Konditionierung ab, die geistig behinderten Menschen über das Erfahren von „Schmerz in angemessener Weise (...) eine wichtige Dimension dessen lehren will, was es heißt, Mensch zu sein (354). Vernünfti- ger Schmerz soll darüber hinaus zur Selbstbeherrschung und Verhaltenskon- trolle beitragen, „Schmerz vorzuenthalten, kann passive Mißhandlung sein, wie z. B. ein vorenthaltener Zahnarztbesuch, um ein Problem zu korrigieren“ (ebd.) Das im Kontext dieser Problematik konstruierte Fallbeispiel, das den beiden Untersuchungsgruppen zur Bewertung vorgelegt wurde, greift die in Ein- richtung gängige Praxis der Spiegelung von unerwünschtem Verhalten auf: „Der 40jährige geistig behinderte Thorsten tritt dem Zivi seiner Wohngruppe häufig und mit Absicht schmerz- haft gegen die Schienbeine. Der Zivi hat sich angewöhnt, in gleichem Maße zurückzutreten.“ Antwortprofile der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen, Konfliktfall 3 “Treten als Erziehungsmittel” (n=100) keine Bedenken Gewalt keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen n=50 MitarbeiterInnen n=50 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 0 1 2 3 4 5 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 0 1 2 3 4 5 kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) 241 241 Abb.: 5.5.4.3.1 Die hier befragten MitarbeiterInnen urteilen zwar über den Einsatz des „Tre- tens“ negativ (Abb. 5.5.4.3.1), dennoch spiegeln sich in den Interviewauszü- gen Grundzüge dieser „Wer nicht hören will, muß fühlen“-Ideologie wider. Sie wird vor allem dort legitimiert, wo aufgrund der Schwere der geistigen Behinderung ein kognitives Strafen nicht möglich erscheint und andere Per- zeptoren wie die haptische bzw. taktile Wahrnehmung gesucht werden. Darüber hinaus weisen die MitarbeiterInnen auf die große erzieherische Wirksamkeit der Maßnahme hin. Der schnelle Erfolg aversiver Methoden scheint den (zumindest kurzfristigen) Einsatz zu legitimieren: „“Ich hab’ bei Agnes auch immer zurückgekniffen. Das war auch sehr er- folgreich. Also einmal würd’ ich das schon machen. (Stufe 0) (Frau Riedel, 19 Jahre, Absolventin eines Praktischen Jahres, seit 2 Jahren im Heim tätig) „Ja, ich würde immer versuchen, nach einer anderen Lösung zu suchen, als Gewalt mit Gegengewalt zu beantworten. - Aber natürlich, wenn es dann, also dann wirklich keine Alternative mehr gibt, wenn man mehrere Möglichkeiten versucht hat, dann muß er vielleicht selber spüren, um den Effekt einfach zu haben, um einfach auch zu fühlen.“(Stufe 2) (Frau Meeresburg, 35 Jahre, Motopädagogin, seit 8 Jahren im Heim tätig) Wenn das einmal ist, ist das in Ordnung. Ich darf mir aber nicht ange- wöhnen, das regelmäßig zu machen. Ihn einmal das spüren lassen, so weh tut das, ist o. k. Aber die Gefahr ist ganz schnell da, daß das einreißt. Einmal muß der Thorsten schon sehen, was er da anrichtet. Dann ist aber auch gut. Wenn da aber fünf Mitarbeiter in der Wohngruppe so reagie- ren: der arme Thorsten...“. (Stufe 2) (Frau Goldschmidt, 52 Jahre, Quereinsteigerin mit sonderpäd. Zusatz- qualifikation seit 21 Jahren im Heim tätig) „Ja also, das ist ein pädagogisches Mittel. Der spiegelt ihm das quasi, was er da macht. Nur, mmh, es ist die Frage, schmerzhaft wird’s auf jeden Fall sein. Ist das auch verletzend oder nicht, würde ich mir dann angu- cken. Zum einen finde ich es schon legitim, also ich glaube nicht, daß, wenn man in so einer Einrichtung arbeitet, sich von irgend jemanden schlagen oder beschimnpfen lassen muß. Ich weiß aber nicht, ob es da jetzt legitim ist, sich das da in gleichem Maße anzugewöhnen und in glei- cher Weise zurückzutreten. Ich denke, da ist es in jeder Weise ganz drin- gend geboten, nach Auswegen aus dieser Situation zu suchen. (...) Also im Moment ist keine Alternative vorhanden, aber die sollte unbedingt ge- sucht werden.“ (Stufe 2) (Herr Kursawe, 28 Jahre, Sonderschullehrer, seit 5 Monaten im Heim tä- tig) „Eigentlich bin ich nicht für Gewalt. Aber wenn der ständig das ja macht, dann ist es schon eine erzieherische Maßnahme. Dann hau’ ich auch schon 242 242 mal auf die Finger, wenn ein Bewohner z. B. kneift. Da muß man schon was tun. Sonst haben die uns ja hinterher im Griff.“ (Stufe 1) (Frau Eisenschmidt, 36 Jahre, Krankenpflegerin, sei 16 Jahren im Heim tätig) „Manchmal ist es sehr wirksam. Besser ist aber, man hält z. B. Gegenstände dazwischen, z. B. einen Schrank. Und sagt: ‘Du kannst uns hauen, aber erst haust Du den Schrank. Und dann uns.“ (Stufe 2) (Frau Becker, 51 Jahre, Erzieherin, seit 3 Jahren im Heim tätig) Ein Teil der BewohnerInnen rezipiert diese Erziehungsideologie „wer nicht hören will, muß fühlen.“: „Wo ist das Wohnhaus von dem Thorsten? Ach so, ja da. Ja, zurücktritt, weil der nicht aufhört. Eben.“ „Aber das tut doch weh?“ „Ja, das soll es auch! Der soll auch hören, was gesagt wird! Das geht doch nicht anders.“ (Stufe 0) (Herr Niederhoff, 50 Jahre, seit 25 Jahren im Heim) Obwohl den meisten MitarbeiterInnen der umstrittene Status des Erzie- hungsmittels bewußt ist und prinzipiell von ihnen auch abgelehnt wird, kommen sie im Durchschnitt zu einer vergleichsweise moderaten Beurtei- lung. Diejenigen jedoch, die nicht pädagogisch, sondern mit Elementen einer christlichen Ethik argumentieren, kommen zur kritischsten Einschätzung: „Das muß man anders machen. So was ist unpädagogisch. Gleiches mit Gleichem soll man nicht vergelten. In der Not ist das was anderes. Vor’s Schienbein treten ist ja eine böswillige Handlung!“ (Stufe 5) (Frau Arnolds, 28 Jahre, Heilerziehrin, seit 9 Jahren im Heim tätig) Erst bei absoluter Verurteilung der Konfliktsituation (Stufe 5) werden von den MitarbeiterInnen auf andere, vertretbare pädagogische Mittel verwiesen: „Man kann das anders lösen. Man kann ihm aus dem Weg gehen, man kann ihn zurückhalten, daß er nicht die Möglichkeit bekommt. Ich denke, daß man mit ihm reden kann, daß das nicht akzeptabel ist,“ (Stufe 5) (Frau Albers, 27 Jahre, seit 8 Jahren im Heim tätig) Während die MitarbeiterInnen das „Zurücktreten“ ansonsten weitestgehend als einmalige Sanktion noch vertreten können, um dem Bewohner die Schmerzhaftigkeit seines Verhalten vor Augen zu führen, äußern die Be- wohnerInnen große Bedenken, daß dieses aggressive Verhalten mit einfa- chen lerntheoretischen Mitteln abgestellt werden kann. Sie weisen auf die Möglichkeit eines Teufelskreislaufs hin: 243 243 „Finde ich nicht gut.“ „Warum nicht?“ (schüchtern) „Dann macht er das immer wieder weiter. Mit dem Treten.“ „Wer macht das immer weiter?“ „Der Behinderte, der Thorsten!“ (Stufe 5) (Herr Kintop, 35 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Nicht gut. Wenn ein Zivi zurücktritt, dann tritt der Zivi auch wieder. Dann tut er dem weh. Das geht so weiter. Das ist nicht ganz schlimm, a- ber ein bißchen schlimm. Ich nehm’ die 2.“ (Frau Lockemann, 43 Jahre, seit dem 7. Lebensjahr im Heim) Andere Instanzen der Konfliktregulierung werden von BewohnerInnen vor- geschlagen, wie z. B. Eltern Bescheid sagen, Taschengeldentzug: „Ich würde Meinung sagen, wenn ich Zivi wäre. ‘Ich sag’ den Eltern Be- scheid! Das ist nicht in Ordnung!’ Eigentlich soll man keinen schlagen, das ist nicht richtig, sondern richtig Meinung sagen!“ (Stufe 4) (Frau Weber, 29 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) „Der kann ihn ja noch anders bestrafen, z. B. das Geld streichen. Die Be- treuer schaffen das auch so - ohne zu treten.“ (Stufe 3) (Herr Weirich, 45 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) Für andere BewohnerInnen ist Gewalt ein legitimes Mittel, sich zur Wehr zu setzen, dem diametral entgegen steht die absolute Verurteilung des Gewalt- einsatzes: „Muß der sich nicht wehren? - Ja, sicher muß der sich wehren. Stell’ Dir mal vor, Du kriegst einen getrampelt. Ich würde mir auch keinen tram- peln lassen. Das ist doch sein Recht!“ (Stufe 0) (Frau Winneke, 41 Jahre, seit 3 Jahren im Heim) „Wenn ich an der Stelle wär’, und Du trittst zurück, - finde ich nicht gut. Wenn man schmerzhaft tritt, ist das Gewalt. Damit will ich nichts zu tun haben. Zwei Urteile kann man abgeben: frech und bösartig. Aber nicht, wenn man Jux macht. Aber das hier ist frech und bösartig.“ (Stufe 5) (Herr Meier, 29 Jahre, seit 2 Jahren im Heim) Auffällig ist die Argumentation einiger BewohnerInnen, Aggressivität auf eine (falsch dosierte oder indizierte) Medikation zurückzuführen. Die fol- gende Bewohnerin äußert sich sehr skeptisch zur Aggressionsursache: „Auch doof. Manche Leute, die zurücktreten, müssen lieb behandelt werden. Wenn der Thorsten aggressiv ist, liegt es an den Medikamenten. Das ist ein Unterschied, wenn der Thorsten den Zivi tritt, ist das in Ord- 244 244 nung. Umgekehrt nicht. Doch. Ach nee, der Zivi soll zurückschlagen, der soll sich nicht alles gefallen lassen. Aber die Bewohner auch nicht!“ (Frau Busch, 30 Jahre, seit dem 4. Lebensjahr im Heim) Besonders problematisch wird das Erkennen von Gewaltsituationen bei Be- wohnerInnen, die sich von Autoritätsstrukturen oder bestimmten Persön- lichkeitsmerkmalen des Personals leiten lassen. Bei der folgenden Bewohne- rin läßt sich deduzieren, daß sie negative Handlungen legitimiert, wenn die ausführende Person „nett“ ist. „Ich finde das von dem Zivi richtig. Die Zivis sind ja auch nett. Der hat recht!“ (Stufe 0) (Frau Schmidt, 45 Jahre, seit 4 Jahren im Heim) Auf die Strafbarkeit der geschilderten Handlung wird nur von einer einzigen Person hingewiesen, und zwar nicht etwa vom Personal, sondern von einer Bewohnerin: „Der darf nicht treten, der Junge, der Zivi. Sonst kann der Strafe krie- gen“. „Warum darf der Zivi nicht zurücktreten?“ „Weil der Junge ein be- hinderter Junge ist. Der Zivi darf ihn einfach nicht hauen, weil er behin- dert ist.“ Ich trau’ mich nicht, das anzukreuzen, mit der Gewalt. (Liest noch einmal die Sätze) Der darf das nicht! Das Hauen, weil er behindert ist. Also, ich kreuz hier jetzt ganz unten an.“ (Stufe 5) (Frau Brahm, 38 Jahre, seit 10 Jahren im Heim) Hierzu kann festgehalten werden: MitarbeiterInnen richten den Einsatz ihrer Erziehungsmittel durchaus an ihrer pädagogischen Vertretbarkeit aus. Die Gefahr, entgegen eigener erzieherischer Prinzipien dennoch personale Ge- walt auszuüben, besteht in der verführerisch schnellen Wirksamkeit der be- schriebenen Methode. Sicherlich tragen unklare Normen über die Zulässigkeit einer körperlichen Strafe dazu bei, daß diese gerade im Umgang mit Fremd- aggressionen zur Anwendung kommen. Den BewohnerInnen fällt es in diesem Konfliktfall leichter, die ausgeübte Gewalt zu erkennen, als im Rahmen der beiden vorangegangenen Konflikte um Körperhygiene und das Vorenthalten von Mahlzeiten. Keine Pflege- ideologie um Sauberkeit und Ernährung trübt ihren kritischen Blick auf die konfligierende Situation; das „Treten“ wird deshalb moralisch stärker verur- teilt als die beiden erstgenannten Beispiele. 245 245 5.5.4.4 „Das ist wie Knast!“ - Der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen gehören zum Lebensalltag geistig behin- derter HeimbewohnerInnen (EICKEN/ERNST/ZENZ 1990; KLIE/LÖRCHER 1994/QUAMBUSCH, 1995). Freiheitsentziehung liegt dann vor, wenn den Be- troffenen, sei es auch nur vorübergehend, die Möglichkeit genommen wird, sich nach ihrem Willen fortzubewegen. Darunter fallen auch kurze Ein- schränkungen der Bewegungsfreiheit ohne oder gegen den Willen der Be- troffenen (vgl. LACKNER, 1995). Neben dem Einsperren, Sedieren und Fixie- ren gehören auch das Entfernen von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Brille etc.) oder das Anbringen komplizierter Öffnungsmechanismen an Türen, die von den Betroffenen nicht verstanden werden (vgl. SAAGE/GÖPPINGER, 1994) zu die- sen Maßnahmen. Ihre Erscheinungsformen sind vielfältig; ihre Funktion dagegen läßt sich auf drei Grundmuster zurückführen: zum Schutz der Betroffenen selbst, als Maßnahme zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht und als Mittel der Ver- haltenssanktionierung (z. B. „sozialer time-out“). DALFERTH (1984; 1986; 1988) weist darüber hinaus auf einen weiteren Einsatzbereich hin, und zwar im Rahmen der sog. „Festhaltetherapie“. Über die tatsächliche Verbreitung die- ser Maßnahmen, vor allem über ihre nicht genehmigte Anwendung, können dagegen nur wenige verläßliche Aussagen gemacht werden - es mangelt an entsprechenden Untersuchungen und an der Aufklärung des Personals, all- tägliche Unfreiheiten als freiheitsentziehende oder -beschränkende Maß- nahmen überhaupt wahrzunehmen. Die Fallkonstruktion der Konflikte Nr. 6 und 7 zielt genau auf diese Unsi- cherheit auf seiten der MitarbeiterInnen in ihrer Einschätzung und Bewer- tung des Betreuungsgeschehens ab. Beide Fallbeispiele verhüllen mehr oder minder die Tatsache, daß diese Maßnahmen freiheitsentziehenden Charakter besitzen und damit - ohne entsprechendes Genehmigungsverfahren - straf- rechtlich relevant werden. Zum Fall Nr. 6: „Die Gruppe bastelt gemeinsam Tischdekorationen für Ostern. Markus (23 Jah- re) zerstört mutwillig die Werke der anderen Bewohner. Um ihn davon abzuhal- ten und ihm auch zu zeigen, daß sein Verhalten nicht o. K. ist, schließen die Be- treuer ihn eine ½ Stunde in sein Zimmer ein.“ 246 246 Das Einschließen oder Einsperren ist das häufigste Mittel der Freiheitsberau- bung im Sinne des § 239 StGB (vgl. auch gesetzliche Grundlagen der Frei- heitsentziehung § 1906 BGB-BtG im zivilrechtlichen Sinne; Art. 104 GG ver- fassungsrechtliche Grundlage und § 2 FEVG zur Verfahrensweise). Sie liegt dann vor, wenn ein Mensch objektiv gehindert wird, von seiner Fortbewe- gungsfreiheit Gebrauch zu machen. Dazu gehört auch, wenn vorhandene Ausgänge nicht genutzt werden können, weil sie nicht bekannt sind oder, wie bereits erwähnt, Türen aufgrund eines komplizierten Mechanismus nicht geöffnet werden können. Eine Zeitdauer von etwa zwei Minuten gilt bereits für die Annahme einer Freiheitsentziehung als ausreichend (EICKEN/ERNST/ZENZ, 1990, 22). Im Fall Nr. 7 wird eine Fixierung als Mittel zur Freiheitsentziehung angewandt: „Susanne (33 Jahre) läuft sehr schlecht und benutzt daher meistens einen Roll- stuhl. Da sie außerdem orientierungslos ist und die Gefahr des Weglaufens be- steht, sieht sich ihre Gruppenleiterin bei knapper Personalbesetzung gezwungen, den Klapptisch an ihrem Rollstuhl festzustellen, damit sie nicht unbeaufsichtigt aufstehen und weglaufen kann.“ Das Anbringen eines Therapietisches am Stuhl oder Rollstuhl sowie das Ar- retieren eines Rollstuhls gehört zu den gerichtlich genehmigungsbedürftigen mechanischen Fixierungsmaßnahmen (FamRZ 1993, 601; SAAGE/GÖPPINGER, 1994, 162), insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum oder regel- mäßig oder als sog. ungeplante Wiederholungen angewendet werden. Der Zeitraum eines Pflegetages oder einer Nacht löst bereits die Genehmigungs- bedürftigkeit aus (ebd., 163). Die Auswertung der Konfliktfälle wirft viele Fragen auf: Wie viele Mitarbei- terInnen wären bereit, Markus einzuschließen oder das Verhalten bei Kolle- gInnen zu billigen? Wie viele würden im Fall der Susanne zu einer unbeab- sichtigten freiheitsentziehenden Maßnahme greifen, um der Aufsichtspflicht genüge zu leisten? Grundsätzlich ist bei allen MitarbeiterInnen das Bewußt- sein, daß es sich beim Einschließen um eine pädagogisch, oder sogar recht- lich, unerlaubte Maßnahme handelt, wesentlich höher als bei der Maßnahme des Fixierens; es wird daher auch schärfer verurteilt: Zu Konfliktfall 6: „Also da würde ich sagen, das ist Anwendung von Gewalt. Also das le- gitimiert nicht, jemanden da seiner Freiheit zu berauben. Es gibt ganz andere Möglichkeiten, jemanden davon in Kenntnis zu setzen, daß sein Verhalten nicht o. k. ist. Anwendung von Gewalt ist in diesem Fall, daß der in seinem Zimmer eingesperrt wird, sozusagen. Und daß die Betreuer nicht auf eine andere Möglichkeit gekommen sind, dem Bewohner deut- lich zu machen, daß sein Verhalten nicht o. k. ist. Es ist natürlich auch 4 hier: Ausnutzung von Macht. Aber das ist ja da mit drin. - Darf ich noch mal eben was sagen? Ich würde ihm schon sagen, ‘ ich will Dich hier 247 247 nicht mehr sehen in der Gruppe’. So. ‘Du kannst von mir aus auf dein Zimmer gehen’. Aber doch nicht einsperren! Nicht wegschließen. Nee, das kann man ja nicht machen. Den Raum verlassen, aber nicht unbe- dingt Knast.“(Stufe 5) (Herr Morgenroth, 33 Jahre, Diakon, seit 2 Jahren im Heim tätig)) Zu Konfliktfall 7: „Das ist schon richtig so. Das bedeutet für beide Sicherheit. Für die Be- wohnerin und für mich als Betreuerin.“ (Stufe 0) (Frau Eisenschmidt, 36 Jahre, Krankenpflegerin, seit 16 Jahren im Heim tätig). Die strafrechtliche Relevanz des letzten Konfliktfalls wird von den meisten MitarbeiterInnen überhaupt nicht wahrgenommen. So läßt es sich erklären, daß die hier praktizierte Fixierung im Vergleich zu den anderen Konfliktfäl- len als vergleichsweise harmlos bewertet wird (siehe Kap. 5.5.3). Hier sind sich sowohl die MitarbeiterInnen der großen als auch der kleinen Einrich- tungen ausnahmsweise einig und äußern wenig Bedenken bei der Anwen- dung der Maßnahme. Lediglich 0,5 % der MitarbeiterInnen erkennen, daß es sich hierbei, rechtlich gesehen, um eine Fixierungsmaßnahme und damit Freiheitsberaubung handelt, wenn sie nicht zuvor gerichtlich genehmigt wurde. „Das ist ja wie eine Fixierung. Ist das gerichtlich genehmigt oder nicht? Das ist hier die Frage. Ja, also wenn nicht, dann ist es verboten. Das ist für mich eindeutig.“ (Frau Bernd, 25 Jahre, Heilerzeiherin, seit 6 Jahren im Heim tätig) Antwortprofile der MitarbeiterInnen, Konfliktfälle 5 und 6 “Freiheitsenziehende Maßnahmen” (n=50) keine Bedenken Gewalt keine Bedenken Gewalt Freiheitsentziehung “Einschließen” Fixierung “Klapptisch” 0 2 4 6 8 10 12 0 1 2 3 4 5 0 2 4 6 8 10 12 0 1 2 3 4 5 kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) kleines Wohnheim (n=25) Groß- einrichtung (n=25) Abb.: 5.5.4.4.1 Abb. 5.5.4.4.1 unterstreicht noch einmal die unterschiedliche Bewertung der Freiheitsentziehung durch Einschließen und der Fixierungsmaßnahme. Man sieht, daß die Bewertungsstufen bei der Fixierung deutlich nach links in den 248 248 Bereich des Legitimen verschoben sind, während sie beim Einschließen nach rechts in den Gewaltbereich tendieren. Es läßt sich, ähnlich wie bei den anderen Konfliktfällen, ein unterschiedlicher Umgang mit Freiheitsentziehung zwischen MitarbeiterInnen aus kleinen Wohnheimen und solchen aus Großeinrichtungen feststellen: 88% der Bet- reuerInnen der kleinen Wohnstätten halten das „Einschließen“ für pädago- gisch nicht vertretbar oder verurteilen es als Machtmißbrauch und Gewalt- anwendung, aber nur 48% der Großeinrichtungen. Im folgenden Kapitel wird noch untersucht, daß dieser Unterschied signifikant ist. Auch im Rahmen der Fixierungsmaßnahme des Konfliktfalls 7 ist das Problembewußtsein der MitarbeiterInnen aus kleinen Einrichtungen immer noch größer als das aus Großeinrichtungen, wenngleich die Fixierung von allen Maßnahmen am unkritischsten gesehen wird. Ein weiterer Prozentsatz der MitarbeiterInnen äußerst sich skeptisch und sucht nach vergleichbaren Situationen, die ein Urteil ermöglichen sollen, be- wertet aber letztendlich die geschilderte Situation relativ unkritisch: „Wenn das nicht ausgenutzt wird und auch eine Notsituation ist, also mit dem Personalmangel, kann man das machen. Wenn es auch nicht die beste Lösung ist. Wir haben ja auch Sachen hier, die wir gerichtlich fest- legen müssen; z. B. Gitter anbringen lassen, an den Betten. Dann haben wir eine gerichtliche Genehmigung. Hier weiß ich nicht, bei diesem Bei- spiel, inwiefern man das über`s Gericht anordnen lassen muß. Ich nehm’ mal die 1 (Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim).“ (Frau Jonas, 51 Jahre, Krankenschwester, seit 7 Jahren im Heim tätig) Die restlichen 98% der MitarbeiterInnen kommen überein, daß die Wahrung der Aufsichtspflicht und im Zweifelsfall der Schutz der Bewohnerin grund- sätzlich höher bewertet werden muß als die persönliche Freiheit der geistig behinderten Frau; das Betreuerverhalten wird weitestgehend für legitim gehalten: „Es ist zwar nicht optimal, aber legitim. Man muß halt, man muß sie schützen. Ich kann jetzt auch nicht nur, um ihr eine gewisse Freiheit zu geben, und bin dann alleine, hab dann keine Aufsichtspflicht mehr und sie verletzt sich dann nachher. Tu ich mir keinen Gefallen mit - und sie sich auch nicht. Da würde ich dann die 1 nehmen (Die Betreuerreaktion ist zwar nicht optimal, aber legitim).“ (Herr Bayertz, 26 Jahre, Erzieher, seit 4 Jahren im Heim tätig) 249 249 Der vermeintliche Status des Legitimen führt dazu, daß diese Behandlung offenbar etwas ist, was BewohnerInnen erdulden müssen, etwas, ohne das der Betreuungsalltag nicht bewältigt werden kann. In den Begründungsmus- tern läßt sich aber auch ablesen, daß eine bestimmte Gruppe innerhalb der BewohnerInnen besonders gefährdet ist, gewissermaßen jene, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung dazu gezwungen sind, eine Maßnahme wi- derspruchslos hinzunehmen: „Das verstehe ich noch am ehesten von allen Beispielen. Es ist die Frage, was die junge Dame für einen Gesichtsausdruck dabei macht. Wenn sie sehr behindert ist, wird sie das vielleicht hinnehmen, daß sie nicht aus ih- rem Rollstuhl aufstehen kann. Ich nehm’ mal die 2 (Das Verhalten ist päda- gogisch nicht o. k., aber keine Alternative vorhanden).“ (Herr Schrooten, 26 Jahre, Heilerziehungspfleger, seit 6 Jahren im Heim tätig) Ein ähnliches Gefährdungspotential offenbart sich bei der freiheitsentzie- henden Maßnahme „Einschließen“. Von MitarbeiterInnen wird indirekt dar- auf hingewiesen, daß nichtsprechende BewohnerInnen schließlich nicht er- zählen können, was ihnen widerfahren ist: „Ich denke, daß sie ihn von der Gruppe fernhalten, ist o. k., aber nicht mit Einschließen. Wegschicken wäre legitim, aber Einschließen ist im Grunde eine gefängnisähnliche Sache. Das kann ich nur mit jemanden machen, der mir ganz klar unterlegen ist. Sonst mache ich das ja nicht. - Die Frage ist, wenn das jemand ist, der sprechen kann, dann mache ich das nicht. Der könnte das ja sagen. Dann würden ja Sanktionen kommen. Ich nehm’ die 4. (Es handelt sich um Ausnutzung eines Machtverhältnisses).“ (Frau Schuhkraft, 25 Jahre, Diplompädagogin, seit 5 Jahren im Heim tä- tig) Die beiden Konflikte um das „Einschließen“ und das „Fixieren“ erinnern viele MitarbeiterInnen an die eigene Verfahrensweise mit Personen mit sog. „Weglauftendenzen“. Den meisten von ihnen ist jedoch nicht bewußt, daß sie freiheitsentziehende Maßnahmen anwenden: „Wir haben das hier auch mit einem Bewohner. Das ist der einzige Grund, warum wir am Tage die Tür abschließen müssen. Die Gruppen- tür ist dann leider auch tagsüber zu. Aber die Susanne hier, sie ist ja ge- zwungen, den ganzen Tag so zu sitzen. Sie müßte einen größeren Rah- men haben, sich zu bewegen. (...) Hier hat der Peter, also der Bewohner, von dem ich gesprochen habe, einen ganzen Raum zur Bewegung und die Mitbewohner und uns zum Kontakt.“ (Frau Arnolds, 28 Jahre, Heilerzieherin, seit 9 Jahren im Heim tätig) 250 250 In Wohngruppen, in denen die Tür abgeschlossen wird, weil bei einer einzi- gen Person die Gefahr des Weglaufens besteht, wird verkannt, daß diese Maßnahme für die gesamte Gruppe nicht genehmigte Freiheitsentziehung be- deutet. Daß aufgrund besonderer Eigenschaften einzelner MitbewohnerIn- nen die Gruppe als Ganzes einem bestimmten Reglement unterworfen wird, versuchen MitarbeiterInnen häufig trickreich zu umgehen - und verstricken sich mitunter in weitere genehmigungsbedürftige Maßnahmen: „Das ist z. B. bei uns so: Wir sind ja keine geschlossene Einrichtung. Wir dürfen die Türen nicht abschließen. Wir haben aber die Marianne, die läuft oft weg. Dann schließen wir schon heimlich ab und zu mal ab. Was sollen wir denn machen? Oder wir bedienen uns Tricks. Also, wenn sie einen Schlafanzug anhat, läuft sie nicht weg. Das ist aber auch scheiße, alle sitzen bei gutem Wetter draußen und sie muß dann einen Schlafan- zug anziehen, damit sie dann nicht wegläuft. Oder wir machen es so: Wir schließen dann die Haustür ab und alle anderen haben einen Haustür- schlüssel, die Mariannne aber nicht. Wenn sie das merkt, wird sie aber ganz wütend.“ (Frau Goldschmidt, 52 Jahre, Quereinsteigerin mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation, seit 21 Jahren im Heim tätig). Auch das Hindern am Verlassen der Einrichtung durch Wegnahme von Straßenbekleidung oder das Tragen besonderer Pflegehemden zählt aus- drücklich zu den genehmigungsbedürftigen Fixierungen (SAAGE/GÖPPIN- GER, 1994, 162). Außerordentlich kompliziert wird die rechtliche Einschätzung, wenn - wie in einigen Einrichtungen Usus - tagsüber bestimmte Wohnräume oder Wohn- flügel abgeschlossen werden. In einer befragten Einrichtung schildert das Personal, daß es tagsüber die Schlafräume der BewohnerInnen abschließt, um den Rückzugstendenzen einiger BewohnerInnen entgegenzuwirken und über den (erzwungenen) Aufenthalt in den verbleibenden Räumen für die Gruppe (Eß- und Wohnzimmer, Flure) das Gemeinschaftsgefühl zu fördern. Wiederum andere schildern, daß sie Kleiderschränke der BewohnerInnen verschlossen halten, um Auseinandersetzungen unter den BewohnerInnen infolge verschwundener Sachen und Diebstahl zu verhindern. Ebenfalls schließt ein Teil der befragten Einrichtungen tagsüber die Küche oder Kühl- schränke ab, um unmäßiges Bedienen an Nahrungsmitteln zu verhindern. Die meisten Maßnahmen werden ergriffen, um einzelnen Personen Zutritt oder Zugriff aus bestimmten Gründen zu verwehren; sie treffen aber die ge- samte Gruppe. (siehe auch Kap. 5.3.2 „Mitgehangen, mitgefangen“ - Die gruppenweise Behandlung). 251 251 Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß auf seiten der Mitarbeite- rInnen große Handlungsunsicherheit im Umgang mit den angesprochenen Maßnahmen der Freiheitsentziehung besteht. Den meisten ist die rechtliche Lage unklar; sie führen aber an, daß sie bereit wären, zum Schutzbedarf der BewohnerInnen einzuschließen oder mechanisch zu fixieren. Daraus wird auch verständlich, daß sie eigene informelle Legitimationsstrategien entwickeln, um unklare rechtliche Verfahren und Normen intern ersetzen zu können. Darüber hinaus ist ihnen an der Sicherstellung der Aufsichtspflicht, insbe- sondere im Konfliktfall Nr. 7, gelegen. Ihre eigene Handlungsverantwort- lichkeit, die sich bis in den strafrechtlichen Bereich erstreckt, wird dabei nur begrenzt wahrgenommen. Größter Handlungsbedarf besteht bei der Ten- denz des Personals, im Interesse einer einzigen Person die Autonomie und Bewegungsfreiheit der anderen Gruppenmitglieder einzuschränken. Dies geschieht meist völlig unbeabsichtigt und in Unkenntnis der rechtlich weit- reichenden Wirkung einer „abgeschlossenen Tür“. Obwohl alle befragten Einrichtungen rein rechtlich keine Institutionen der geschlossenen Unter- bringung sind und bei fast allen der befragten geistig behinderten Personen eine geschlossene Unterbringung nicht vorgesehen war, entpuppte sich die freie Wahl des Aufenthaltsorts als Fiktion. Das Spektrum bewegungsein- schränkender Maßnahmen reichte von der Begrenzung des äußeren Bewe- gungsspielraums (geschlossene Haustüren), über die Binnenbegrenzung des Aktionsraums (Abschließen bestimmter Räume oder Teilbereiche der Wohn- gruppe) bis hin zur Reduzierung des Bewegungsspielraums auf Null (Schutzfixierung bei Personalknappheit). 252 252 5.5.5 Einflußvariablen der moralischen Urteilsbildung in päd- agogischen Dilemmasituationen: Dependenzen Wie die vorangegangenen Abschnitte des 5. Kapitels gezeigt haben, nehmen sowohl individuelle Faktoren der Befragten als auch externe, d. h., im institu- tionellen Umfeld begründete Umstände, Einfluß auf die moralische Urteils- bildung. Zu den individuellen Faktoren zählen - vom Standpunkt der Theo- rie des sozialen Lernens aus gesehen - gelernte Gewohnheiten, Einstellungen und Werte. Es sind Werte, die die Selbstkontrolle, das prosoziale Verhalten, den Widerstand gegen Versuchung und Willkür sowie grundlegende Fähig- keiten der Empathie betreffen (vgl. GIELEN, 1996, 31). Was Individuen nun in der Institution Heim lernen, hängt von eben dieser sozialen Umgebung ab und von den Verstärkungsmechanismen, die in dieser Umgebung wirksam sind. Die moralischen Erfahrungskategorien umfassen „geistige Operationen“ wie „Gutheißen, Schuldzuweisungen, Rechtgeben, Pflichtbewußtsein und Gefühl der Verpflichtung, das Treffen von Sollte-Urteilen und das Bezugnehmen auf Werte, Ideale und Normen“ (ebd., 36). Als kognitive Strukturen sind sie jedoch aus Interaktionsprozessen zwischen inneren Strukturen des Organismus und äußeren Strukturen der Umwelt entstanden (vgl. auch KOHLBERG, 1984, 10f). Beeinflußt werden diese Abläufe von externen Bedingungen, die nun in die- sem Kapitel im Mittelpunkt stehen sollen. Die in den einzelnen Konfliktfällen getroffenen Werturteile sind nicht nur beschreibende Stellungnahmen zu Tatsachen, die sich an Vorlieben oder Neigungen orientieren, sondern sie geben Auskunft, was die betroffene Per- son in einer solchen Situation tun würde, in der die Interessen und Forde- rungen zweier Personen miteinander in Konflikt geraten. Die Argumentation des Personals orientiert sich an den normativen Regeln und Prinzipien, die durch die Institution und das in pädagogischen Konzeptionen, Heimord- nungen oder ähnlichen Schriften veräußerte Regelwerk sowie durch die Ma- xime ihrer eigenen Ausbildung geprägt wurden. Sie versuchen, ihre Ent- scheidungen an gerechten Lösungen, am Interesse des einzelnen oder auch der Gruppe auszurichten und verschiedene Perspektiven abzuwägen. Eben- so die BewohnerInnen: auch sie beeinflußt das Gesamtkonstrukt Heim in der Ausbildung moralischer Urteile. Untersucht wurden nun die entscheidenden externen Faktoren, die einen massiven, d. h. signifikanten Einfluß auf die moralischen Entscheidungen der Mitarbeiterinnen und der BewohnerInnen nahmen. Um es vorweg zu neh- men: Für die Hypothese, daß die BewohnerInnen so stark von ihren Betreue- rInnen geprägt sind, daß ihre Werturteile analog gefällt werden, gab es kei- nerlei Indizien. Der Korrelationstests können hier keine Zusammenhänge ans Licht bringen. Eine ähnliche Bewertung der Konfliktfälle innerhalb der 253 253 Paarkonstellationen BezugsbetreuerIn - BewohnerIn hätte Hinweise für eine unbewußte Weitergabe der Wertauffassungen zur Problematik Konflik- te/Gewalt geliefert. Das Paradoxe ist dennoch, daß BewohnerInnen durch- aus eine betreuerkonforme Argumentation verwenden, wie z. B. bei den Konfliktfällen um Sauberkeit und Ernährung deutlich wird (vgl. Kap. 5.5.4.1. und Kap. 5.5.4.2). Ihr letztendlich mittels Rating getroffenes Werturteil un- terscheidet sich aber von dem ihrer jeweiligen Betreuungsperson. Von wel- chen äußeren Bedingungen - neben individuellen, persönlichkeitsspezifi- schen Faktoren - hängt nun aber das Urteil ab? Für die Gruppe der Bewohne- rInnen konnte ein bestimmender Faktor ausgemacht werden, und zwar die Heimdauer. Moralische Bewertung der Fallbeispiele der BewohnerInnen nach Heimdauer (n=50) BewohnerInnen Heimdauer 6-20 Jahre (n=16) BewohnerInnen Heimdauer 21-65 Jahre (n=19) Zum Duschen “zwingen” Vorenthal- ten von Mahlzeiten “Treten” als legiti- mes Erzie- hungsmittel Aufsetzen von Eselsohren Keine Bedenken Gewalt BewohnerInnen Heimdauer 0-5 Jahre (n=15) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 1 2 3 4 x Abb.: 5.5.5.1 Abb. 5.5.5.1 zeigt deutlich, daß die moralischen Urteile derjenigen Bewohne- rInnen, die maximal seit 5 Jahren untergebracht sind, sämtliche Konflikte kritischer bewerten als die Gruppe der seit 6-20 Jahren oder gar Langzeitun- tergebrachten. Abb. 5.5.5.2. enthält die dazugehörigen Korrelationskoeffi- zienten: Zusammenhang zwischen Werturteil und Dauer des Heimunterbringung der BewohnerInnen Konfliktfall “Körperhygiene” “Mahlzeiten” “Treten” n -,420 -,285 -,042 50 50 50 “Eselsohren” -,310 50 = Rangkorrelationskoeffizient (Spearman rho) δ δ Abb.: 5.5.5.2 254 254 Der jeweils negative Korrelationskoeffizient weist auf den negativen mono- tonen Zusammenhang hin, daß die HeimbewohnerInnen die in den Konflikt- fällen geschilderte Situation um so unbedenklicher einstufen, desto länger sie schon in der Heimeinrichtung leben. Diese Tendenzen sind jedoch bei den Fallbeispielen „Mahlzeiten“ und „Treten“ zu schwach; der Stichprobenkor- relationskoeffizient liegt zu nahe bei Null, um einen Schluß auf einen wahren Zusammenhang beider Merkmale nur an der Rangkorrelation festzumachen. Da das die vier Konfliktfälle umfassende moralische Urteil Sensibilität zum Erfassen des Gewaltcharakters einer Handlung abbildet, kann hier konsta- tiert werden: Das Vermögen, daß geistig behinderte BewohnerInnen eines Heimes eine Gewaltsituation auch als solche wahrnehmen bzw. interpretie- ren, hängt maßgeblich von der Dauer ihrer Unterbringung ab, wie der rezip- roke Zusammenhang zwischen Werturteil und Dauer der Heimunterbrin- gung beweist. Der Korrelationskoeffzient und seine negative Richtung könn- ten damit ein Indiz dafür liefern, daß die Sensibilität für Gewalt mit zunehmen- der Hospitalisierung erheblich sinkt. Im Gegensatz zur Heimdauer und auch im Gegensatz zur Gruppe des Perso- nals hat die Variable Heimtyp keinen signifikanten Einfluß auf Sensibilitäts- schwelle bei den hier befragten BewohnerInnen. Dagegen wirkt sich der Um- stand, ob das Personal in einem kleinen Wohnheim oder einer großen Ein- richtung (Heimtyp) arbeitet, gravierend aus. Abb. 5.5.5.3 expliziert, wie MitarbeiterInnen und BewohnerInnen in Abhän- gigkeit des Heimtyps divergierend urteilen. Vor allem bei der Gruppe der MitarbeiterInnen wird deutlich, daß sie - wenn sie in Großeinrichtungen ar- beiten - die Konflikte wesentlich unbedenklicher einstufen als ihre KollegIn- nen in kleinen Wohnheimen. BewohnerInnen kleines Wohnheim (n=25) BewohnerInnen Großeinrichtung (n=25) Moralische Bewertung der Fallbeispiele 1 - 7 im Vergleich: BewohnerInnen und MitarbeiterInnen nach Heimtyp (n=100) Zum Duschen “zwingen” Vorenthal- ten von Mahlzeiten “Treten” als legiti- mes Erzie- hungsmittel Aufsetzen von Eselsohren Keine Bedenken “Beschäf- tigungs- therapie” Freiheits- entziehung: Ein- schließen Freiheits- entziehung “Klapptisch” Gewalt MitarbeiterInnen Kleines Wohnheim (n=25) MitarbeiterInnen Großeinrichtung (n=25) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 5 0 1 2 3 4 5 6 7 x Abb.: 5.5.5.3 255 255 Abb. 5.5.5.4 zeigt, daß diese unterschiedliche Einschätzung der Konflikte bei allen Fallbeispielen mit einer Fehlerwahrscheinlichkeit von 5% signifikant wird. Herangezogen wurde der WILCOXON-Rangsummentest. Zur Einhal- tung des multiplen Testniveaus α=0,05 wurde die schrittweise Testprozedur nach BONFERRONI-HOLM verwendet. Wie man beim Vergleich der asymptoti- schen p-Werte und den Vergleichswerten aus der BONFERRONI-HOLM- Prozedur sofort sieht, entscheidet man sich zur Einhaltung des Niveaus von α=0,05 in jedem Fall für die BONFERRONI-HOLM-Prozedur. Anhand der Werte wird deutlich, daß die MitarbeiterInnen in großen Einrichtungen anders ur- teilen als die in kleinen. Unterschiede in der Bewertung der Konfliktfälle in Abhängigkeit vom Heimtyp (n=100) = asymptotische Teststatistik des WILCOXON-Tests p (1) = asymptotischer p-Wert des WILCOXON-Rangsummentests p (2) = Vergleichswert aus der BONFERRONI-HOLM-Prozedur Konfliktfall “Körperhygiene” “Mahlzeiten” “Treten” p (1) p (2) -2,236 -1,971 -3,055 ,049 ,0100,002 ,0500 ,0250,025 “Eselsohren” -2,729 ,006 ,0125 Ζ “Beschäftigung” -3,386 ,001 ,0083 “Freiheitsentziehung” -3,617 ,000 ,0071 “Fixierung” -2,443 ,015 ,0167 Konfliktfall “Körperhygiene” “Mahlzeiten” “Treten” ,26 ,074 ,929 MitarbeiterInnen BewohnerInnen “Eselsohren” ,278 p (3) p (3 ) = p-Wert des exakten Tests nach Fisher Ζ Abb.: 5.5.5.4 Der Heimtyp hat also großen Einfluß auf die Gewaltsensibilität der Mitarbei- terInnen; bei den BewohnerInnen konnte dieser Einfluß teststatistisch nicht registriert werden. Abb. 5.5.5.4 zeigt, daß bei der Bewohnergruppe bei kei- nem der Einzeltests bei einem Signifikanzniveau von 5% ein Unterschied im Beurteilungsverhalten aus der Stichprobe nachgewiesen werden konnte. Wie als MitarbeiterIn Gewalt wahrgenommen und mit ihr umgegangen wird, hängt also davon ab, ob das Arbeitsfeld in einer kleinen oder großen Einrich- tung liegt; bei den BewohnerInnen ist dieser Einfluß nicht nachweisbar. Nun war es darüber hinaus interessant zu eruieren, ob bei den Mitarbeite- rInnen vielleicht ebenfalls die Dauer ihrer Heimtätigkeit Einfluß auf die Ge- waltsensibilität nimmt. Reagieren MitarbeiterInnen mitunter abgestumpfter, wenn sie bereits lange im Heimbereich tätig sind und vielleicht sogar eine Burn-out-Problematik hinzukommt? Zu meinem Erstaunen konnte kein mo- notoner Zusammenhang zwischen der Dauer der Heimbeschäftigung und der Gewaltperzeption festgestellt werden. Die Sensibilität für Gewalt sank nicht etwa mit zunehmender Dauer der Heimtätigkeit, ähnlich wie bei der 256 256 Gruppe der BewohnerInnen, sondern sie war am stärksten in der mittleren Gruppe derjenigen Beschäftigten, die zwischen 6 und 15 Jahren im Heim tä- tig sind (Abb. 5.5.5.5). Die Konflikte wurden sowohl von den erst wenige Jahre im Heim Tätigen (bis zu 5 Jahren) als auch von den Erfahrenen (16 bis 40 Jahre Heimtätigkeit) weniger negativ beurteilt. Bewertung der Konfliktfälle durch die MitarbeiterInnen in Abhängigkeit der Dauer ihrer Heimtätigkeit (n=50) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 1 2 3 4 5 6 7 0-5 Jahre Heimtätigkeit (n=19) 6-15 Jahre Heimtätigkeit (n= 18) 16-40 Jahre Heimtätigkeit (n=13) x “Treten” als legiti- mes Erzie- hungsmittel Freiheits- entziehung: Ein- schließen Zum Duschen “zwingen” Vorenthal- ten von Mahlzeiten Aufsetzen von Eselsohren “Beschäf- tigungs- therapie” Fixierung “Klapptisch” Abb.: 5.5.5.5 Um ein Vielfaches eindeutiger präsentiert sich der Zusammenhang zwischen Moralurteil und Ausbildung des Personals. Differenziert wurde innerhalb der Mitarbeitergruppe zwischen Beschäftigten mit pädagogischer Ausbildung (ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen, DiplompädagogInnen, Grund- und SonderschullehrerInnen) und solchen ohne grundlegende pädagogische Bewertung der Konfliktfälle durch die MitarbeiterInnen in Abhängigkeit ihrer Ausbildung (n=50) x “Treten” als legiti- mes Erzie- hungsmittel Freiheits- entziehung: Ein- schließen Zum Duschen “zwingen” Vorenthal- ten von Mahlzeiten Aufsetzen von Eselsohren “Beschäf- tigungs- therapie” Fixierung “Klapptisch” 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 1 2 3 4 5 6 7 Personal mit pädagogischer Ausbildung (n=29) Personal ohne pädagogische Ausbildung (n=21) Abb.: 5.5.5.6 257 257 Qualifikation (Krankenschwestern und -pflegerInnen, SchwesternhelferIn- nen, QuereinsteigerInnen mit fachfremder Ausbildung, Ehrenamtliche, Ab- solventInnen des Freiwilligen Sozialen Jahrs). Abb. 5.5.5.6 zeigt, daß das pä- dagogisch ausgebildete Personal sensibler auf Gewalt reagiert, weil es alle Konfliktfälle negativer bewertet als die medizinisch oder fachlich anders Qualifizierten. Abb. 5.5.5.7 enthält die Ergebnisse des nichtparametrischen Tests auf Lage- unterschiede nach WILCOXON. Aufgrund der kleinen Stichprobe können ein- deutige Aussagen über den Zusammenhang zwischen Ausbildung und Werturteil aus der statistischen Perspektive nur für die Konflikte „Körper- hygiene“ (p=0,002), „Treten“ (p=0,026) und „Beschäftigungstherapie“ (p=0,036) zugelassen werden. Die deskriptive Analyse, wie in Abb. 5.5.5.6 dargestellt, wird aber offenbar stochastisch unterstützt. Zusammenhang zwischen Werturteil und pädagogischer Ausbildung des Personals Konfliktfall “Körperhygiene” “Mahlzeiten” “Treten” p n -3,161 -1,906 -2,225 ,057 50,026 50 50,002 “Eselsohren” -1,185 ,236 50 Z = Rangkorrelationskoeffizient (Wilcoxon) p = asymptotische Signifikanz auf dem 0,05-Niveau “Beschäftigung” -2,094 ,036 50 “Fixierung” -1,583 ,114 50 “Freiheitsentziehung” -1,812 ,070 50 Z Abb.: 5.5.5.7 Zusammenfassend kann behauptet werden: Die Sensibilität für personale oder strukturelle Gewalt korreliert beim Personal mit den Faktoren „Heim- typ“, „Ausbildung“ und „Dauer der Heimtätigkeit“, bei den BewohnerInnen nur mit der Dauer der Unterbringung, d. h., mit zunehmender Hospitalisie- rung sind HeimbewohnerInnen gegenüber gewaltsamen Konflikten mit dem Personal desensibilisiert. Es kann nicht nachgewiesen werden, daß sich Be- wohnerInnen - obwohl sie vermeintliche Betreuermeinungen referieren - in ihrem Werturteil an ihnen orientieren. Auch strukturelle Aspekte wie die Heimgröße haben einen geringen Einfluß. Für spezifischere Untersuchungen zum Moralurteil von geistig behinderten HeimbewohnerInnen müssen daher eher die negativen Folgen des Deprivationssyndroms (Entwicklungsverzöge- rungen der Kognition allgemein, der Sprache, der Orientierungsfähigkeit, 258 258 des sozialen und emotionalen Verhaltens) herangezogen werden. Es sind schließlich die Langzeituntergebrachten, deren Moralurteil gegenüber dem der anderen BewohnerInnen abfällt. SUHRWEISER (1997, 63) nennt Faktoren, die zu eben diesen Hospitalismuserscheinungen und insbesondere den de- privierten Fähigkeiten im sozial-emotativen Bereich führen können: zu große Wohngruppen, stationäres Wohnmilieu, klinisch organisierte Regelung des Alltags, Personalmangel, hierarchisch-autoritäre Personalstruktur, häufiger Personalwechsel, ungünstige Lage und Infrastruktur, unzureichende Betreu- ung, mangelhaftes Eingehen auf das Individuum, erzwungenes Anpas- sungsverhalten, unzureichende Kommunikationsangebote und Beziehungs- abbrüche. Die fürsorgliche Motivation des Personals als wesentliches Element einer pädagogischen und pflegerischen Berufsethik und das moralische Bewußt- sein um Gewalt und Zwang dependiert somit von externen Faktoren. Die BewohnerInnen werden in ihrer Perzeption sozialer Werte wie Gewaltfrei- heit von ihrer eigenen Nemesis, der Geschichte ihrer Heimunterbringung, bestimmt. 259 259 6. ABSCHLUßDISKUSSION Konflikte, Aggression und Gewalt sind biographische Erfahrungen von HeimbewohnerInnen, die in die Heimwirklichkeit mit einfließen und die die sozialen Beziehungen zwischen ihnen und den MitarbeiterInnen entschei- dend prägen. Dem Begriff Gewalt lastet zwar ein Hang zur semantischen Dramatisierung der sozialen Interaktion an, aber dennoch ist dieser Termi- nus wie kein anderer dazu geeignet, Lebensverhältnisse abhängiger Men- schen zu dechiffrieren. Im Sinne GALTUNGS (1972) können in Heimen für Menschen mit geistiger Behinderung Bedingungen ausgemacht werden, die die psychische und physische Verwirklichung der BewohnerInnen beschnei- den. Aber auch das Personal hat in den Einrichtungen (Arbeits- )Bedingungen hinzunehmen, die sich ungünstig auf die Beziehungsgestal- tung zwischen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen auswirken. Der Abbau von Konflikten in Heimen setzt voraus, die zersplitterten Partikularinteres- sen der unterschiedlichen Gruppen wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Wichtige Einflußfaktoren, die Ausmaß und Prävalenz von Konflikten bestimmen können, sind: (1) Individuelle Vorerfahrungen von HeimbewohnerInnen mit familiärer Gewalt: Kapitel 2.3 legt nahe, daß bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Be- hinderung die Risikofaktoren für Mißhandlung und Vernachlässigung kumulieren. Inwiefern eine erlernte Opferperspektive auf seiten der Be- troffenen Einfluß auf spätere Konflikte in Wohngruppen mit familienähn- licher Struktur haben können, ist bisher noch unklar. (2) Lebensgeschichtliche Aspekte: Kapitel 5.2 zeigt, daß eine frühe und andau- ernde hospitalisierende Unterbringung von BewohnerInnen den Aufbau von Zukunftskompetenz verhindert. Diese ist aber Voraussetzung dafür, auf die eigenen Lebensverhältnisse partizipatorisch einwirken zu können. (3) Sozial isolierende Stellung im heiminternen Gruppengefüge: Kapitel 5.2 und 5.3 machen sichtbar, daß die fehlende Verfügbarkeit eines sozialen Netz- werkes innerhalb und außerhalb der Einrichtung Empowerment-Prozesse zur Abwendung von Konflikten bereits im Keim erstickt. Die einzige Per- sonen, über die Konflikte transparent gemacht werden können, sind meis- tens die BezugsbetreuerInnen. (4) Heiminterner Umgang mit „Problemverhalten“: Kapitel 5.4 verdeutlicht, daß es bestimmte Bereiche der Versorgung und Unterstützung von Bewohne- rInnen gibt, die für Konflikte besonders anfällig sind. Darunter fallen vor allem die „körpernahen“ Interaktionen (Hilfen bei der Mahlzeitenein- nahme und der Körperpflege). (5) Subjektive Sensibilität für Konflikte und Gewalt im Wohnalltag: Die Untersu- chung der Einstellungen und Bewertungsmuster von Gewalt des Kapitels 5.5 erfaßt wichtige moralische Urteilsstrukturen der BewohnerInnen und 260 260 der MitarbeiterInnen. BewohnerInnen sind in ihrer Wahrnehmung von Gewalt umso stärker desensibilisiert, je länger die Heimunterbringung andauert. MitarbeiterInnen nehmen Gewalt umso schwächer wahr, je stärker der Institutionscharakter der Einrichtung und je geringer der An- teil der pädagogischen Inhalte ihrer Ausbildung ist. Der Anteil von Konflikten und Gewalt im Leben von Menschen mit geistiger Behinderung ist tendenziell in der Gruppe derjenigen höher als in anderen, die noch nicht lange institutionell betreut werden, die gut in die Gruppen- strukturen des Heims integriert sind, die enge soziale Bindungen haben er- heblich geringer als in den Gruppen, die auf eine lange Zeit einer hospitali- sierenden Unterbringung zurückblicken, wenige Perspektiven für die Zu- kunft entwickelt haben und von pädagogisch nicht ausgebildetem Personal betreut werden. Besonders hervorzuheben sind hier die Untersuchungsergebnisse, die zur Annahme der in Kapitel 3.3.1 formulierten Hypothesen führen: Hypothese 1 besagt, daß institutionalisierten HeimbewohnerInnen kein Set an Möglichkeiten zur Verfügung steht, um auf Gewalterfahrungen und aggres- sive Konflikte in ihrem Leben aufmerksam zu machen. Ihr soziales Netz er- streckt sich vorrangig auf die Wohneinrichtung; die Kommunikation nach außen ist beschränkt. Die BewohnerInnen sind in ihrer Suche nach Hilfe auf die BezugsbetreuerInnen angewiesen, die sie in ihren Belangen unterstützen. Eine effiziente Hilfe ist aber nur dann möglich, wenn die Heimrealität gleich oder zumindest ähnlich wahrgenommen wird. Divergieren die Auffassun- gen über eine verbal oder nonverbal geschilderte Gewaltsituation, besteht die Gefahr, daß der Konflikt unentdeckt bleibt. Die Befragungsergebnisse zeigen, daß die Beurteilung der Wohnsituation - z. B. Konflikte in der Wohn- gruppe oder im Mehr-Bett-Zimmer - fehlende Kongruenz aufweist. Hypothese 2 besagt, daß das Erkennen einer Gewaltsituation maßgeblich da- von abhängt, wie sensibel BetreuerInnen - auch unter Belastung - auf den Themenkomplex Gewalt und Aggression reagieren. Die Untersuchung ihrer individuellen Einstellungen zu Zwang und Gewalt dependieren aber von externen Faktoren wie Institutionscharakter und Ausbildung; ihre Wahr- nehmung in bezug auf Gewalt kann unter einer Verschlechterung der Heim- bedingungen desensibilisiert werden. Außerdem trifft ihre subjektive Ein- stellung auf ein Gewaltverständnis von BewohnerInnen, durch das die An- wendung von Zwang legitimiert wird, wenn die Handlung vermeintlichen Zielen („Sauberkeit“ und „Fürsorge“) dient und wenn sie von Autoritätsper- sonen ausgeführt wird. 261 261 Für die präventive Arbeit zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen müssen deshalb folgende Aspekte diskutiert werden: (1) Wenn Menschen mit geistiger Behinderung - wie in dieser Untersuchung - kein differenziertes soziales Wissen darüber besitzen, was Gewalt ist; wie kann ihr Diskriminationsvermögen im Hinblick auf dieses Defizit geschult werden? Besonders betroffen sind Menschen mit langen Unterbringungs- zeiten. Gerade ihnen fehlen Normen und Werte - quasi ein „moralisches Wertegerüst“ - wenn sie ihr Handeln ausschließlich an Autoritäten und Gehorsam ausrichten. (2) Das System der Hilfen, das bei Bedrohung der körperlichen oder psychi- schen Integrität in Anspruch genommen werden könnte, ist nur unzurei- chend oder gar nicht vorhanden. Der Ausbau eines tragfähigen sozialen Netzwerks könnte Empowerment-Prozesse in Gang setzen und gleichzei- tig BetreuerInnen in ihrer konfligierenden Rollenübernahme als professi- onelle HelferIn und in ihrer ungewollten Ersatzfunktion für freundschaft- liche Beziehungen entlasten. (3) Heiminterne Förderung sozialer Kompetenzen ist häufig an der „Sozial- verträglichkeit“ der BewohnerInnen ausgerichtet, die eine reibungslose In- tegration in das Gruppengefüge gewährleisten soll, was zu Lasten selbst- bestimmter Beziehungsaufnahmen geht. (4) BezugsgsbetreuerInnen von Menschen mit geistiger Behinderung haben eine „Leuchtturmposition“ für deren Sorgen und Nöte. Oftmals stehen keine anderen Personen zur Verfügung, über die Konflikte transparent gemacht werden können. Diese „Ausschließlichkeitsstellung“ der profes- sionellen Bezugspersonen kann aber auch der Abhängigkeit der Bewohne- rInnen Vorschub leisten und ein Machtverhältnis bedingen, wenn Konflik- te nicht zur Kenntnis genommen werden. (5) Eine selbstgewählte Vertrauensperson ist aber für die Gewalt und Kon- fliktprävention von überragender Bedeutung. In dieser Untersuchung durfte jedoch keine einzige BewohnerIn ihre Bezugsperson selbst aussu- chen. Die Forderungen für die Praxis lauten dementsprechend: ! Entwurf von partizipatorischen Handlungsperspektiven: Die Vertrauens- bzw. Bezugsperson sollte frei wählbar sein und das Bezugspersonen-System je- derzeit wechselbar. ! Ausbau der tragfähigen sozialen Bindungen außerhalb der eigenen Wohngruppe: Der Großteil der BewohnerInnen in dieser Studie sucht Freundschaften ausschließlich in der eigenen, nicht in den benachbarten Wohngruppen. Eine erste Erweiterung ihres sozialen Aktionsradius gewährleistet die „Wohngruppen-Osmose“. ! Bereitstellung von Lernzugängen: Wichtige Lernorientierungen, die das Wis- sen über soziale bzw. gesellschaftliche Sachverhalte fördern, vermittelt die 262 262 hier angewendete Methode der Dilemma-Diskusssion (vgl. KUHMERKER, 1996). ! Förderung von sozialen Kompetenzen: Eine Substitution der sozialen Fähig- keiten von HeimbewohnerInnen, die sich nicht an ihrer „Sozialverträg- lichkeit“ für die Gruppe orientieren, sondern an ihrer Konfliktfähigkeit, sind für den Abbau von „Loyalitätsdruck“ gegenüber BetreuerInnen un- verzichtbar. ! Vermittlung von medialer Kommunikationskompetenz: Um Selbsthilfestrate- gien der BewohnerInnen zu fördern, sollten Telefongespräche (auch das Benutzen von Telefonzellen für Notrufe) trainiert werden. Kommunikati- onstafeln für nichtsprechende BewohnerInnen müssen um den themati- schen Komplex „Gewalt − Konflikte“ erweitert werden, so daß Notlagen −auch ohne aktive Sprache − semantisch expliziert werden können. ! Vermittlung von Kenntnissen über professionelle Hilfesysteme: Aktive Besuche bei Hilfsorganisationen (z. B. WEISSER RING, Beratungsstellen der Kri- minalpolizei, Beratungsstellen freier Träger zum Schutz vor Gewalt) kön- nen dazu beitragen, daß BewohnerInnen Unterstützung auch außerhalb der abhängigen Verhältnisse ihrer Institutionen in Anspruch genommen werden können. Die entsprechenden Beratungseinrichtungen sind zugleich auf die besondere Adressatengruppe vorbereitet. Die Institutionen können selbstverständlich nicht allein für jahrzehntelange gesellschaftlich produzierte Problemlagen verantwortlich gemacht werden − aber vielleicht kann die Reflexion der Gewaltanteile im Heimalltag einen ers- ten Schritt zur Prävention beitragen. Das Verhältnis von Gewalt und Päda- gogik sollte in Einrichtungen kein sprachliches Vakuum darstellen − und auch kein Tabu, das die ohnehin große soziale Distanz gegenüber Heimen noch weiter vergrößern könnte. Die vorliegende Arbeit versteht sich somit als normative Weigerung des Blindstellens gegenüber der sozialen Realität von Menschen mit geistiger Behinderung einerseits, deren Autonomiepro- zesse und Individualisierungsbestrebenungen durch Konflikte belastet wer- den können, und den Bezugspersonen andererseits, deren Arbeitsbedingun- gen sich durch Spannungen erheblich verschlechtern. 263 263 LITERATURVERZEICHNIS ACKERMANN, K.-E. (1994): Menschen mit schweren Behinderungen in aggressiven und auto- aggressiven Krisensituationen. In: HOFFMAN, TH./KLINGMÜLLER, B. (Hg.): a.a.O., 103-114. ACKERMANN, K.-E. (1998): Zu Aggression und Autoaggression im Umgang mit (schwerst) geistig behinderten Menschen. In: Datler et al. (Hg.): a.a.O., 203-207. ALBRECHT, T./BÜCHNER, S./ENGELKE, L. (1982 Hg.): Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals in Berliner Krankenhäusern. [Berliner Forschung; Bd. 3] Berlin: Spitz. ALSHUT, S. (1996): „Er nervt wie eine Stubenfliege“. 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