Fuer Erstveroeffentlichungen gilt:

1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Technischen Universitaet Dortmund, im folgenden Betreiberin genannt, 
das nicht-ausschliessliche Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre Metadaten zu speichern, zu vervielfaeltigen,  
weltweit  zugaenglich zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen.

2. Transformation in andere Formate
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Betreiberin das Recht eingeraeumt, die Ressource bei Bedarf 
(z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit, Erschliessung) in andere elektronische und physische 
Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten.

3. Freistellung von Anspruechen Dritter
Der/DieVeroeffentlichende versichert, dass durch das zu veroeffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter 
verletzt werden. Werden nach Veroeffentlichung vermeintliche oder tatsaechliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend 
gemacht, versichert der/die Veroeffentlichende, die Betreiberin hiervon unverzueglich in Kenntnis zu setzen.
Der/die Veroeffentlichende stellt die Betreiberin von allen Anspruechen Dritter, insbesondere von Anspruechen wegen 
Urheberrechts- und Persoenlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen die Betreiberin in Zusammenhang mit der Ausuebung der 
vertragsgegenstaendlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem/der Veroeffentlichenden bekannt 
werdende Beeintraechtigungen der vertragsgegenstaendlichen Rechte hat diese/r der Betreiberin unverzueglich mitzuteilen. 
Die Betreiberin ist berechtigt, selbst geeignete Massnahmen zur Abwehr von Anspruechen Dritter oder zur Verfolgung ihrer 
Rechte vorzunehmen. Eigene Massnahmen der/des Veroeffentlichenden hat diese/r im Vorwege mit der Betreiberin abzustimmen. 
Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die der Betreiberin durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung 
entstehen bzw. entstanden sind.

4. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen
Der/Die Veroeffentlichende versichert, dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung der 
Technischen Universitaet genehmigte Fassung  handelt und die zustaendige Einrichtung der  Veroeffentlichung der Ressource 
zugestimmt hat.

5. Weitergabe im Rahmen nationaler Sammelauftraege
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Betreiberin das Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre Metadaten im Rahmen 
nationaler Sammelauftraege weiterzugeben. Der fuer den Sammelauftrag zustaendigen Institution werden dabei vom Veroeffentlichenden 
dieselben Rechte wie der Betreiberin eingeraeumt.

Fuer Zweitveroeffentlichungen gilt:

1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Betreiberin das nicht-ausschliessliche Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre 
Metadaten als Zweitveroeffentlichung  zu speichern, zu vervielfaeltigen,  weltweit  zugaenglich zu machen und bei Bedarf gedruckte 
und elektronische Kopien anzufertigen. 

2. Transformation in andere Formate
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Betreiberin das Recht eingeraeumt, die Ressource bei Bedarf (
z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit, Erschliessung) in andere elektronische und physische Formate 
zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten.

3. Freistellung von Anspruechen Dritter
Der/DieVeroeffentlichende versichert, dass durch das zu veroeffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter 
verletzt werden. Werden nach Veroeffentlichung vermeintliche oder tatsaechliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend 
gemacht, versichert der/die Veroeffentlichende, die Betreiberin hiervon unverzueglich in Kenntnis zu setzen.
Der/die Veroeffentlichende stellt die Betreiberin von allen Anspruechen Dritter, insbesondere von Anspruechen wegen 
Urheberrechts- und Persoenlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen die Betreiberin in Zusammenhang mit der Ausuebung der 
vertragsgegenstaendlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem/der Veroeffentlichenden bekannt 
werdende Beeintraechtigungen der vertragsgegenstaendlichen Rechte hat diese/r der Betreiberin unverzueglich mitzuteilen. 
Die Betreiberin ist berechtigt, selbst geeignete Massnahmen zur Abwehr von Anspruechen Dritter oder zur Verfolgung ihrer 
Rechte vorzunehmen. Eigene Massnahmen der/des Veroeffentlichenden hat diese/r im Vorwege mit der Betreiberin abzustimmen. 
Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die der Betreiberin durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung 
entstehen bzw. entstanden sind.

4. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen
Der/Die Veroeffentlichende versichert, dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung der 
Technischen Universitaet genehmigte Fassung  handelt und die zustaendige Einrichtung der  Veroeffentlichung der Ressource 
zugestimmt hat.