Lizenzbestimmung fuer die Veroeffentlichung auf dem Repositorium der Technischen Universitaet Dortmund

Fuer Erstveroeffentlichungen gilt:

1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht 
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das nicht-ausschliessliche Recht eingeraeumt, 
die Ressource und ihre Metadaten zu speichern, zu vervielfaeltigen, weltweit zugaenglich zu machen 
und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen.

2. Transformation in andere Formate 
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das Recht eingeraeumt, 
die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit, Erschliessung) 
in andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten.

3. Rechte Dritter 
Der/DieVeroeffentlichende versichert, dass durch das zu veroeffentlichende Werk oder Teile davon 
keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden nach Veroeffentlichung vermeintliche oder tatsaechliche Verletzungen 
von Rechten Dritter geltend gemacht, versichert der/die Veroeffentlichende, die Bibliothek hiervon unverzueglich in Kenntnis zu setzen.

4. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen 
Der/Die Veroeffentlichende versichert, dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung 
der Technischen Universitaet genehmigte Fassung handelt und die zustaendige Einrichtung der Veroeffentlichung 
der Ressource zugestimmt hat.

5. Weitergabe im Rahmen nationaler Sammelauftraege 
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre Metadaten 
im Rahmen nationaler Sammelauftraege weiterzugeben. Der fuer den Sammelauftrag zustaendigen Institution werden 
dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie der Bibliothek eingeraeumt.


Fuer Zweitveroeffentlichungen gilt:

1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht 
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das nicht-ausschliessliche Recht eingeraeumt, 
die Ressource und ihre Metadaten als Zweitveroeffentlichung zu speichern, zu vervielfaeltigen, weltweit zugaenglich 
zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen.

2. Transformation in andere Formate 
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das Recht eingeraeumt, 
die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit, Erschliessung) 
in andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten.

3. Rechte Dritter 
Der/DieVeroeffentlichende versichert, dass durch das zu veroeffentlichende Werk oder Teile davon 
keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden nach Veroeffentlichung vermeintliche oder tatsaechliche Verletzungen 
von Rechten Dritter geltend gemacht, versichert der/die Veroeffentlichende, die Bibliothek hiervon unverzueglich in Kenntnis zu setzen.

4. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen 
Der/Die Veroeffentlichende versichert, dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung 
der Technischen Universitaet genehmigte Fassung handelt und die zustaendige Einrichtung der Veroeffentlichung 
der Ressource zugestimmt hat.