Lizenzbestimmungen fuer die Veroeffentlichung einer Studienabschlussarbeit 
auf dem Repositorium der Technischen Universitaet Dortmund

- weltweit - 


Die Technische Universitaet Dortmund, im folgenden Betreiberin genannt,  bietet der Autorin/dem Autor einer 
Studienabschlussarbeit, die im Rahmen eines erfolgreichen Studienabschlusses an der Betreiberin 
erstellt wurden (Autorin/Autor), die kostenlose Moeglichkeit der elektronischen Veroeffentlichung 
der Arbeit auf dem Repositorium der Betreiberin. Hierdurch kann die Studienabschlussarbeit ueber das 
Internet weltweit ohne an die Betreiberin zu entrichtendes Entgelt eingesehen, heruntergeladen und 
ausgedruckt werden. Zur Nutzung des Repositoriums muss die Autorin/der Autor diesen Lizenzbestimmungen zustimmen.

1. Einfaches Nutzungsrecht
Die Autorin/der Autor raeumt der Betreiberin ein raeumlich und zeitlich unbeschraenktes einfaches 
(nicht ausschliessliches) Nutzungsrecht an der Studienabschlussarbeit und ihren Metadaten ein. 
Die Betreiberin darf die Arbeit zu nicht auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Zwecken 
(nichtgewerbliche Zwecke) speichern und ausdrucken und in elektronischer und koerperlicher Form 
veroeffentlichen, vervielfaeltigen, verbreiten und oeffentlich zugaenglich machen.

2. Bearbeitung und andere Umgestaltung
Die Autorin/der Autor willigt ein, dass die Betreiberin die Arbeit (insb. zur Erhaltung und 
Verbesserung der Zugaenglichkeit) bearbeiten oder anders umgestalten und auch in dieser Form 
zu nichtgewerblichen Zwecken speichern und ausdrucken und in elektronischer und koerperlicher 
Form veroeffentlichen, vervielfaeltigen, verbreiten und oeffentlich zugaenglich machen darf.

3. Einraeumung von Nutzungsrechten an Dritte
Die Autorin/der Autor gestattet der Betreiberin zudem, dass diese (insb. im Rahmen nationaler 
Sammelauftraege) bis zum Umfang ihres eigenen Nutzungsrechtes Dritten unentgeltlich ein einfaches 
(nichts ausschliessliches) Nutzungsrecht an der Studienabschlussarbeit und ihren Metadaten fuer 
nichtgewerbliche Zwecke einraeumen darf.

4. Verguetungsfreiheit
Das Repositorium der Betreiberin bietet der Autorin/dem Autor die kostenlose Moeglichkeit der 
elektronischen Veroeffentlichung ihrer/seiner Studienabschlussarbeit. Die Betreiberin erzielt 
hierdurch keine Einnahmen. Die Einraeumung des Nutzungsrechtes erfolgt daher verguetungsfrei.

5. Freistellung von Anspruechen Dritter
Die Autorin/der Autor versichert, dass die Studienabschlussarbeit keine Rechte Dritter verletzt 
und dass an der Arbeit keine Rechte Dritter (insb. kein ausschliessliches Nutzungsrecht, keine 
entgegenstehende Geheimhaltungsvereinbarung) bestehen, die durch die Einraeumung des Nutzungsrechtes 
an die Betreiberin oder durch die Ausuebung des Nutzungsrechtes durch die Betreiberin verletzt werden. 
Die Autorin/der Autor verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, durch die die Einraeumung des 
Nutzungsrechtes an die Betreiberin oder die Ausuebung des Nutzungsrechtes durch die Betreiberin zu 
einer Verletzung der Rechte Dritter fuehrt. Die Autorin/der Autor verpflichtet sich fuer den Fall 
einer nicht zutreffenden Versicherung nach Satz 1 sowie fuer den Fall eines Verstosses gegen die 
Verpflichtung nach Satz 2, die Betreiberin von saemtlichen Anspruechen Dritter freizustellen, die 
diese gegenueber der Betreiberin im Zusammenhang mit einer entgegen der Versicherung bzw. 
Verpflichtung der Autorin/des Autors bestehenden bzw. herbeigefuehrten Verletzung ihrer Rechte 
geltend machen. Die Verpflichtung zur Freistellung umfasst auch die Freistellung von etwaigen 
gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten fuer eine notwendige Rechtsverteidigung.

6. Uebereinstimmung mit der Pruefungsfassung
Die Autorin/der Autor versichert, dass die uebermittelte Fassung der Studienabschlussarbeit mit der 
Fassung uebereinstimmt, die Gegenstand des Pruefungsverfahrens an der Betreiberin war. Sie/er versichert 
zudem, dass sie/er die Studienabschlussarbeit in dieser Form bestanden und damit das entsprechende 
Studium an der Betreiberin erfolgreich abgeschlossen hat.