LIZENZBESTIMMUNG FUER DIE VEROEFFENTLICHUNG AUF DEM REPOSITORIUM DER TECHNISCHEN UNIVERSITAET DORTMUND

1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Bibliothek das nicht-ausschliessliche
Recht eingeraeumt, die Ressource zu speichern, zu vervielfaeltigen, weltweit
zugaenglich zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen.
Dies gilt auch fuer die Metainformation zu der Ressource, welche zusaetzlich ueber
andere Datenbanken und oeffentlich zugaengliche Schnittstellen unabhaengig von der
Ressource selber verbreitet werden darf.

2. Rechte Dritter
Mit der Annahme dieser Bestimmung erklaert der Veroeffentlichende, dass mit der
Veroeffentlichung der Ressource und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter
verletzt werden.

3. Transformation in andere Formate
Mit der Annahme dieser Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das Recht
ein, die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit,
Erschliessung) in andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese
gemaess Absatz 1 zu verwerten.

4. Weitergabe an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) 
Mit der Annahme dieser Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende der Bibliothek das
Recht ein, die Ressource und ihre Metainformation an die DNB weiterzugeben.
Der DNB werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie der Bibliothek
eingeraeumt.

5. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen
Handelt es sich bei der Ressource um eine Dissertation, Pruefungsarbeit oder
Studienleistung an der Universitaet Dortmund, so versichert der Veroeffentlichende,
dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung der Technischen Universitaet
genehmigte Fassung der Ressource handelt und die zustaendige Einrichtung der 
Veroeffentlichung der Ressource zugestimmt hat.