1. Nicht-ausschlie?liches Ver?ffentlichungsrecht
Mit der Annahme dieser Bestimmung wird der Bibliothek das nicht-ausschlie?liche Recht einger?umt, die Ressource
zu speichern, zu vervielf?ltigen, weltweit zug?nglich zu machen. Dies gilt auch f?r die Metainformation zu der
Ressource, welche zus?tzlich ?ber andere Datenbanken und ?ffentlich zug?ngliche Schnittstellen unabh?ngig von
der Ressource selber verbreitet werden darf.
2. Rechte Dritter
Mit der Annahme dieser Bestimmung erkl?rt der Ver?ffentlichende, dass mit der Ver?ffentlichung der Ressource
und jedem ihrer Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden.
3. Transformation in andere Formate
Mit der Annahme dieser Bestimmung r?umt der Ver?ffentlichende der Bibliothek das Recht ein, die Ressource bei
Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zug?nglichkeit, Erschlie?ung) in andere Formate zu ?berf?hren
und diese gem?? Absatz 1 zu verwerten.