Wohngebäude und ihre Anforderungen

Bauteil

Freistehende Wohngebäude geringer Höhe
mit nicht mehr als einer Wohnung

Tragende und aussteifende Wände sowie Unterstützungen, Pfeiler und Stützen

keine
in Kellergeschossen keine
in ausgebauten Dachgeschossen keine
Abschlusswände gegen den nicht ausgebauten Dachraum einschließlich ihrer Zugänge keine
Nichttragende Aussenwände sowie nichttragende Teile von Aussenwänden keine
Aussenwandverkleidungen einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen keine
Trennwände ./.
Gebäudeabschlusswände ./.
Gebäudetrennwände ./.

Decken

keine
Decken zwischen Nutzungseinheiten F 90-ABzwischen landwirtschaftlichem Betriebsteil und Wohnteil
Decken über Kellergeschossen keine
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind keine
Verkleidungen unter Decken einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen Anforderungen nur bei Rettungswegen, siehe dort

Rettungsweglänge

35 m von jedem Punkt eines AR bis zum TR oder Ausgangs ins Freie

Zweiter Rettungsweg


über Rettungsgerät der Feuerwehr
Fenster 0,90 x 1,20 m und Zugänglichkeit für die Feuerwehr

Treppen ( notwendige Treppen )

mindestens eine Treppe zu jedem Geschoss und zum benutzten Dachraum, anstelle von Treppen sind Rampen mit flacher Neigung möglich
Tragende Teile keine
Breite 0,80 m

Treppen ( aussen liegende )

nicht erforderlich
Wände keine
Wand- und Deckenoberflächen, Beläge keine
Belüftung keine
Beleuchtung keine
Oberer Abschluss vom TR, wenn nicht Dach keine
Türen vom TR zu Nutzungseinheiten keine
Türen zu allgemein zugänglichen Fluren keine
Türen zum Kellergeschoss und nicht ausgebauten Dachräumen keine

Allgemein zugängliche Fluren
( notwendige Flure )

./.
Breite ./.
Länge ./.
Wände ./.
Türen zu Nutzungseinheiten ./.
Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge ./.

Laubengänge

./.

Aufzüge

müssen in eigenen Schächten liegen, Ausnahmen möglich
Schachtwände und deren Abschlüsse F 90-AB
Lüftung RA mit 2,5% Gf., mind. 1 m²
Triebwerkraum, Wände und Türen k.A.