Wohngebäude und ihre Anforderungen

Bauteil

Wohngebäude geringer Höhe

Tragende und aussteifende Wände sowie Unterstützungen, Pfeiler und Stützen

F 30-B
in Kellergeschossen F 90-AB
in ausgebauten Dachgeschossen keine
Abschlusswände gegen den nicht ausgebauten Dachraum einschließlich ihrer Zugänge keine, wenn darüber kein AR möglich ist, sonst F 30-B
Nichttragende Aussenwände sowie nichttragende Teile von Aussenwänden keine
Aussenwandverkleidungen einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen keine, aber bei B2 geeignete Maßnahmen gegen Brandausbreitung nötig
Trennwände F 30-B bis UK Rohdecke oder DH ( T 30 )
Gebäudeabschlusswände Brandwand bis unter DH
Gebäudetrennwände Brandwand bis unter DH

Decken

F 30-B
Decken zwischen Nutzungseinheiten F 90-AB zwischen landwirtschaftlichem Betriebsteil und Wohnteil
Decken über Kellergeschossen F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind keine
Verkleidungen unter Decken einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen Anforderungen nur bei Rettungswegen, siehe dort

Rettungsweglänge

35 m von jedem Punkt eines AR bis zum TR oder Ausgangs ins Freie

Zweiter Rettungsweg


über Rettungsgerät der Feuerwehr
Fenster 0,90 x 1,20 m und Zugänglichkeit für die Feuerwehr

Treppen ( notwendige Treppen )

bei > 2 VG in einem Zug zu allen angeschlossenen Geschossen, anstelle von Treppen sind Rampen mit flacher Neigung möglich
Tragende Teile A oder F 30-B
Breite 1,00 m

Treppen ( aussen liegende )

eigener durchgehender TR für jede notwendige Treppe
Wände F 90-AB
Wand- und Deckenoberflächen, Beläge A, Fußbodenbelag B1
Belüftung Fenster 0,50 m² Fläche
Beleuchtung muß beleuchtbar sein
Oberer Abschluss vom TR, wenn nicht Dach F 30-B
Türen vom TR zu Nutzungseinheiten dichtschließend bei NE > 200 m² T 30-RS
Türen zu allgemein zugänglichen Fluren keine
Türen zum Kellergeschoss und nicht ausgebauten Dachräumen T 30-RS

Allgemein zugängliche Fluren
( notwendige Flure )

muss bei Geschossen mit mehr als 4 NE vorhanden sein
Breite ausreichend für den größten zu erwartenden Verkehr
Länge bei > 30 m Unterteilung mit nicht abschließbaren RST
Wände F 30-B bis UK Rohdecke
Türen zu Nutzungseinheiten dichtschließend, bei Stichfluren RST
Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge keine

Laubengänge

F 30-B

Aufzüge

müssen in eigenen Schächten liegen, Ausnahmen möglich
Schachtwände und deren Abschlüsse F 90-AB
Lüftung RA mit 2,5% Gf., mind. 1 m²
Triebwerkraum, Wände und Türen k.A.