Wohngebäude und ihre Anforderungen

Bauteil

Gebäude mittlerer Höhe

Tragende und aussteifende Wände sowie Unterstützungen, Pfeiler und Stützen

F 90-AB
in Kellergeschossen F 90-AB
in ausgebauten Dachgeschossen keine, wenn darüber kein AR möglich ist, sonst F 30
Abschlusswände gegen den nicht ausgebauten Dachraum einschließlich ihrer Zugänge F 30-B bis UK Rohdecke oder Dachhaut
Nichttragende Aussenwände sowie nichttragende Teile von Aussenwänden F 30-B oder A
Aussenwandverkleidungen einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen B1
Trennwände F 90-AB bis UK Rohdecke oder Dachhaut ( T 30 )
Gebäudeabschlusswände Brandwand 0,30 m über Dachhaut
Gebäudetrennwände Brandwand ( T 90 ), 0,30 m über Dachhaut

Decken

F 90-AB
Decken zwischen Nutzungseinheiten F 90-AB
Decken über Kellergeschossen F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind keine
Verkleidungen unter Decken einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen Anforderungen nur bei Rettungswegen, siehe dort

Rettungsweglänge

35 m von jedem Punkt eines AR bis zum TR oder Ausgangs ins Freie

Zweiter Rettungsweg


über Rettungsgerät der Feuerwehr
Fenster 0,90 x 1,20 m, Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge

Treppen ( notwendige Treppen )

in einem Zug zu allen angeschlossenen Geschossen, anstelle von Treppen sind Rampen mit flacher Neigung möglich
Tragende Teile F 90-A
Breite 1,00 m

Treppen ( aussen liegende )

eigener durchgehender TR für jede notwendige Treppe
Wände Bauart von Brandwand
Wand- und Deckenoberflächen, Beläge A, Fußbodenbelag B1
Belüftung Fenster 0,5 m², bei > 5 VG RA mit 5% der Grundfläche, mind. 1 m²
Beleuchtung muß beleuchtbar sein
Oberer Abschluss vom TR, wenn nicht Dach F 90-B
Türen vom TR zu Nutzungseinheiten dichtschließend, bei NE> 200 m² T 30-RS
Türen zu allgemein zugänglichen Fluren RS- Türen
Türen zum Kellergeschoss und nicht ausgebauten Dachräumen T 30-RS

Allgemein zugängliche Fluren
( notwendige Flure )

muß bei Geschossen mit mehr als 4 NE vorhanden sein
Breite ausreichend für den größten zu erwartenden Verkehr
Länge bei > 30 m Unterteilung mit nicht abschließbaren RST
Wände F 30-AB oder F 30-B/AA bis UK Rohdecke
Türen zu Nutzungseinheiten dichtschließend, bei Stichfluren RST
Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge A, Fußbodenbelag B1

Laubengänge

F 30-AB

Aufzüge

müssen bei Gebäuden > 5 VG in eigenen Schächten liegen
Schachtwände und deren Abschlüsse F 90-AB
Lüftung RA mit 2,5% Gf., mind. 1 m²
Triebwerkraum, Wände und Türen k.A.