Bauteil |
Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als
zwei Wohnungen |
Tragende und aussteifende Wände sowie Unterstützungen, Pfeiler und
Stützen |
F 30-B |
| in Kellergeschossen |
F 30-AB |
| in ausgebauten Dachgeschossen |
keine |
| Abschlusswände gegen den nicht ausgebauten Dachraum
einschließlich ihrer Zugänge |
keine, wenn darüber kein AR möglich ist, sonst F 30-B |
| Nichttragende Aussenwände sowie nichttragende Teile von
Aussenwänden |
keine |
| Aussenwandverkleidungen einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen |
keine, aber bei B2 geeignete Maßnahmen gegen Brandausbreitung nötig |
| Trennwände |
F 30-B bis UK Rohdecke oder DH ( T 30 ) |
| Gebäudeabschlusswände |
F 90-AB bis unter DH |
| Gebäudetrennwände |
F 90-AB bis unter DH |
Decken |
F 30-B |
| Decken zwischen Nutzungseinheiten |
F 90-ABzwischen landwirtschaftlichem Betriebsteil und Wohnteil |
| Decken über Kellergeschossen |
F 30-B |
| Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind |
keine |
| Verkleidungen unter Decken einschließlich Dämmstoffen und
Unterkonstruktionen |
Anforderungen nur bei Rettungswegen, siehe dort |
Rettungsweglänge |
35 m von jedem Punkt eines AR bis zum TR oder Ausgangs ins Freie |
Zweiter Rettungsweg über Rettungsgerät der Feuerwehr |
Fenster 0,90 x 1,20 m und Zugänglichkeit für die Feuerwehr |
Treppen ( notwendige Treppen ) |
bei > 2 VG in einem Zug zu allen angeschlossenen Geschossen,
anstelle von Treppen sind Rampen mit flacher Neigung möglich |
| Tragende Teile |
keine |
| Breite |
0,80 m |
Treppen ( aussen liegende ) |
nicht erforderlich |
| Wände |
keine |
| Wand- und Deckenoberflächen, Beläge |
keine |
| Belüftung |
keine |
| Beleuchtung |
keine |
| Oberer Abschluss vom TR, wenn nicht Dach |
keine |
| Türen vom TR zu Nutzungseinheiten |
keine |
| Türen zu allgemein zugänglichen Fluren |
keine |
| Türen zum Kellergeschoss und nicht ausgebauten Dachräumen |
keine |
Allgemein zugängliche Fluren ( notwendige Flure ) |
./. |
| Breite |
ausreichend für den größten zu erwartenden Verkehr |
| Länge |
bei > 30 m Unterteilung mit nicht abschließbaren RST |
| Wände |
F 30-B bis UK Rohdecke |
| Türen zu Nutzungseinheiten |
dichtschließend, bei Stichfluren RST |
| Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge |
keine |
Laubengänge |
keine |
Aufzüge |
müssen in eigenen Schächten liegen, Ausnahmen möglich |
| Schachtwände und deren Abschlüsse |
F 90-AB |
| Lüftung |
RA mit 2,5% Gf., mind. 1 m² |
| Triebwerkraum, Wände und Türen |
k.A. |