Kleingaragen und ihre Anforderungen

Bauteil

geschlossene, angebaute Garage

tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen F 30 oder A
nichttragende Aussenwände keine
Gebäudeabschlusswände F 30 oder A

Wohngebäude und ihre Anforderungen

Bauteil

Wohngebäude geringer Höhe
mit nicht mehr als zwei Wohnungen

Tragende und aussteifende Wände sowie Unterstützungen, Pfeiler und Stützen

F 30-B
in Kellergeschossen F 30-AB
in ausgebauten Dachgeschossen keine
Abschlusswände gegen den nicht ausgebauten Dachraum einschließlich ihrer Zugänge keine, wenn darüber kein AR möglich ist, sonst F 30-B
Nichttragende Aussenwände sowie nichttragende Teile von Aussenwänden keine
Aussenwandverkleidungen einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen keine, aber bei B2 geeignete Maßnahmen gegen Brandausbreitung nötig
Trennwände F 30-B bis UK Rohdecke oder DH ( T 30 )
Gebäudeabschlusswände F 90-AB bis unter DH
Gebäudetrennwände F 90-AB bis unter DH

Decken

F 30-B
Decken zwischen Nutzungseinheiten F 90-ABzwischen landwirtschaftlichem Betriebsteil und Wohnteil
Decken über Kellergeschossen F 30-B
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind keine
Verkleidungen unter Decken einschließlich Dämmstoffen und Unterkonstruktionen Anforderungen nur bei Rettungswegen, siehe dort

Rettungsweglänge

35 m von jedem Punkt eines AR bis zum TR oder Ausgangs ins Freie

Zweiter Rettungsweg


über Rettungsgerät der Feuerwehr
Fenster 0,90 x 1,20 m und Zugänglichkeit für die Feuerwehr

Treppen ( notwendige Treppen )

bei > 2 VG in einem Zug zu allen angeschlossenen Geschossen, anstelle von Treppen sind Rampen mit flacher Neigung möglich
Tragende Teile keine
Breite 0,80 m

Treppen ( aussen liegende )

nicht erforderlich
Wände keine
Wand- und Deckenoberflächen, Beläge keine
Belüftung keine
Beleuchtung keine
Oberer Abschluss vom TR, wenn nicht Dach keine
Türen vom TR zu Nutzungseinheiten keine
Türen zu allgemein zugänglichen Fluren keine
Türen zum Kellergeschoss und nicht ausgebauten Dachräumen keine

Allgemein zugängliche Fluren
( notwendige Flure )

./.
Breite ausreichend für den größten zu erwartenden Verkehr
Länge bei > 30 m Unterteilung mit nicht abschließbaren RST
Wände F 30-B bis UK Rohdecke
Türen zu Nutzungseinheiten dichtschließend, bei Stichfluren RST
Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge keine

Laubengänge

keine

Aufzüge

müssen in eigenen Schächten liegen, Ausnahmen möglich
Schachtwände und deren Abschlüsse F 90-AB
Lüftung RA mit 2,5% Gf., mind. 1 m²
Triebwerkraum, Wände und Türen k.A.