Schulgebäude und ihre Anforderungen

Bauteil

Gebäude mit mehr als zwei Geschossen

Tragende und aussteifende Wände
sowie Unterstützungen

F 90-AB

Aussenwände

Brüstungen ( W 30 )
Kragplatten ( F 90-AB)
Aussenwandverkleidungen einschl. Dämmstoffen und Unterkonstruktion es gilt die BauO NW
Gebäudetrennwände Brandwand, T 90, Öffnungen möglich
Trennwände von Räumenmit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr F 90-AB, Bekleidungen in A ( T 30 in Flurrichtung aufschlagend )

Decken

F 90-AB
Decken über Kellergeschossen F 90-AB
Verkleidungen unter Decken einschl. Dämmstoffen und Unterkonstruktionen A in Räumen mit erhöhter Brandgefahr, sonst B2

Dächer

innerhalb eines Abstandes von 5m von den Aussenwänden höherer Gebäudeteile Dämmstoffe in A
Dachtragwerk bei > 1 VG F 30-B

Rettungswege

müssen eindeutig gekennzeichnet sein; in solcher Anzahl, daß alle Benutzer leicht und gefahrlos ins Freie auf öffentliche Verkehrsflächen gelangen können
Länge 25 m, bei Sporthallen 35 m
Breite 1m je 150 Personen
Ausgänge aus Unterrichtsräumen zwei entgegengesetzt liegende für innen liegende Räume und für Räume mit mehr als 180 m²

Notwendige Treppen

gewendelte Treppenläufe sind als notwendige Treppen unzulässig
Tragende Teile F 90-AB
Breite 1,25 m, max. 2,50 m
Handläufe zwei Handläufe, ohne freie Enden
Geländerhöhe 1,1 m bei einer Absturzhöhe > 12 m

Treppenräume ( außen liegend )

bei Gebäuden > 1600 m² müssen zwei notwendige Treppen in Treppenräumen in entgegengesetzter Flurrichtung angeordnet werden
Wände Bauart von Brandwand
Wand- und Deckenoberflächen, Fußbodenbeläge A
Belüftung öffenbare Fenster und zusätzlich RA mit 5% Gf, mind. 1 m²
Beleuchtung bei mehr als 3000m² Sicherheitsbeleuchtung
Türen vom TR zu allgem. zugänglichen Fluren dicht- und selbstschließend, in Flurrichtung aufschlagend

Allgemein zugängliche Flure

Stichflure max. 10 m
Breite
in Unterrichtsbereichen
2,00 m
Breite
in Unterrichtsbereichen, auf die weniger als 180 Benutzer angewiesen sind
1,25 m
Wände F 30-A
Türen zu Klassenräumen dichtschließend, in Flurrichtung aufschlagend, bei < 80 Benutzern Ausnahme möglich )
Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge A
Einbauten A
Beleuchtung bei mehr als 3000 m² Gf Sicherheitsbeleuchtung

Sonstige Vorschriften

Rettungswegplan,Handfeuerlöscher, Alarmeinrichtungen, nasse Steigleitungen

Blitzschutzanlagen

müssen vorhanden sein