Lizenzbestimmung fuer die Veroeffentlichung auf dem Repositorium der Technischen Universitaet Dortmund Fuer Erstveroeffentlichungen gilt: 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das nicht-ausschliessliche Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre Metadaten zu speichern, zu vervielfaeltigen, weltweit zugaenglich zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen. 2. Transformation in andere Formate Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das Recht eingeraeumt, die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit, Erschliessung) in andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten. 3. Rechte Dritter Der/DieVeroeffentlichende versichert, dass durch das zu veroeffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden nach Veroeffentlichung vermeintliche oder tatsaechliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht, versichert der/die Veroeffentlichende, die Bibliothek hiervon unverzueglich in Kenntnis zu setzen. 4. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen Der/Die Veroeffentlichende versichert, dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung der Technischen Universitaet genehmigte Fassung handelt und die zustaendige Einrichtung der Veroeffentlichung der Ressource zugestimmt hat. 5. Weitergabe im Rahmen nationaler Sammelauftraege Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre Metadaten im Rahmen nationaler Sammelauftraege weiterzugeben. Der fuer den Sammelauftrag zustaendigen Institution werden dabei vom Veroeffentlichenden dieselben Rechte wie der Bibliothek eingeraeumt. Fuer Zweitveroeffentlichungen gilt: 1. Nicht-ausschliessliches Veroeffentlichungsrecht Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das nicht-ausschliessliche Recht eingeraeumt, die Ressource und ihre Metadaten als Zweitveroeffentlichung zu speichern, zu vervielfaeltigen, weltweit zugaenglich zu machen und bei Bedarf gedruckte und elektronische Kopien anzufertigen. 2. Transformation in andere Formate Mit der Annahme dieser Bestimmung wird dem Betreiber das Recht eingeraeumt, die Ressource bei Bedarf (z. B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugaenglichkeit, Erschliessung) in andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten. 3. Rechte Dritter Der/DieVeroeffentlichende versichert, dass durch das zu veroeffentlichende Werk oder Teile davon keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden nach Veroeffentlichung vermeintliche oder tatsaechliche Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht, versichert der/die Veroeffentlichende, die Bibliothek hiervon unverzueglich in Kenntnis zu setzen. 4. Dissertationen, Pruefungsarbeiten und Studienleistungen Der/Die Veroeffentlichende versichert, dass es sich um die endgueltige und von der zustaendigen Einrichtung der Technischen Universitaet genehmigte Fassung handelt und die zustaendige Einrichtung der Veroeffentlichung der Ressource zugestimmt hat.