Ott, Berndt2010-02-252010-02-252002-030949-2429http://hdl.handle.net/2003/26811http://dx.doi.org/10.17877/DE290R-9012Als Grundanforderung an eine prospektive Berufsbildung ist festzuhalten, dass schulische und betriebliches Lernen die Forderungen nach beruflicher Handlungskompetenz erfüllen müssen (vgl. Ott, 1995, 50f). In der Vergangenheit wurde berufliche Handlungskompetenz oft gleichgesetzt mit rein fachlicher Qualifikation, vermittelbar durch eng fachbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten. Dieser Anspruch ist jedoch für eine zukunftsweisende Berufsbildung nicht mehr hinreichend. Berufliche Handlungskompetenz bedeutet heute neben gestiegenen kognitiven Ansprüchen vor allem eine deutlich ausgeprägte personale und methodische Kompetenz, gekennzeichnet durch Schlüsselqualifikationen, materialer, formaler und sozialer Art, wie z.B. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Beherrschung von Lern- und Arbeitstechniken oder Entscheidungs- und Gestaltungsfähigkeit. Konstitutive Faktoren beruflicher Handlungsfähigkeit sind demnach beruflicher Sachverstand, Selbstständigkeit im Denken und Handeln, zwischenmenschliche Kooperation und Sachinteresse als motivationaler Faktor.de370Strukturmerkmale und Zielkategorien einer ganzheitlichen BerufsbildungFachdidaktische Ansatzpunkte für eine neue Lern- und Arbeitskultur in Schule und BetriebText