2018-06-072018-06-072018-06-07http://hdl.handle.net/2003/3689610.17877/DE290R-18895Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 30. Mai 2018:- für die große berufliche Fachrichtung Elektrotechnik kombiniert mit einer der kleinen beruflichen Fachrichtungen Energietechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für die große berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik kombiniert mit einer der kleinen beruflichen Fachrichtungen Fertigungstechnik, Fahrzeugtechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für eine sonderpädagogische Fachrichtung für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für eine sonderpädagogische Fachrichtung für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für eine sonderpädagogische Fachrichtung für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für eine sonderpädagogische Fachrichtung für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für die sonderpädagogischen Fachrichtungen für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für die sonderpädagogischen Fachrichtungen für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Haupt-, Real- , Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge- für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die LehramtsmasterstudiengängeZweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Fakultät Rehabilitationswissenschaften der Technischen Universität Dortmund vom 30. Mai 2018deTechnische Universität DortmundAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund;2018;7080Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 7/2018part of a periodical (volume, tome, issue)