2024-02-262024-02-262024-02-26http://hdl.handle.net/2003/4235510.17877/DE290R-24192Verwaltungsanweisung des Kanzlers über den Vollzug von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes in der Technischen Universität Dortmund (Fassung 2023)Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für die LehramtsbachelorstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Grundschulen zur Prüfungsordnung für die LehramtsmasterstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die LehramtsbachelorstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die LehramtsmasterstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die LehramtsbachelorstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für die LehramtsmasterstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die LehramtsbachelorstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die LehramtsmasterstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die LehramtsbachelorstudiengängeFächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 15. Februar 2024 für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre für ein Lehramt an Berufskolleg zur Prüfungsordnung für die LehramtsmasterstudiengängedeTechnische Universität DortmundAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund;2024; 5080Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Nr. 5/2024part of a periodical (volume, tome, issue)