Person der Zeitgeschichte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Person der Zeitgeschichte (englisch public figure) ist ein Begriff in der Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ins Besondere dem Recht am eigenen Bild, und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Inhaltsverzeichnis

[Verbergen]

Rechtslage in Deutschland [Bearbeiten]

Das Recht am eigenen Bild ist im deutschen Gesetz in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geregelt. Es wird die absolute und relative Person der Zeitgeschichte unterschieden, bei der jeweils Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht aufeinandertreffen. Absolute Personen stehen durch ihr gesamtes Wirken dauerhaft im Blickpunkt der Öffentlichkeit, zum Beispiel Angehörige aus Königshäusern und berühmte Wissenschaftler. Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zählen meistens Schauspieler, Sportler, Showgrößen und Prozeßbeteiligte. Die Wiedergabe und Abbildung dieser Personen soll nur im Rahmen der im öffentlichen Interesse stehenden Ereignisse erfolgen.

Siehe auch [Bearbeiten]

Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung

Literatur [Bearbeiten]

  • Judith Riede: Die Person der Zeitgeschichte im deutschen und amerikanischen Bildnisschutz. Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 57. Hamburg, 2000, 373 Seiten, ISBN 3-8300-0170-3

Weblinks [Bearbeiten]



Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel
Deutschlandlastige Artikel
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

no

Persönliche Werkzeuge