Friedrich Koenigs zweites englisches Patent (Nr. 3496) vom 30. Oktober 1811 und drittes englisches Patent vom 23. Juli 1813
Die
einfache Zylinderdruckmaschine.
Ein Karren, auf dem der Satz (Form) befestigt
ist, bewegt sich fortwährend durch einen Doppelrechen. Bei jedem Bogen muss er
sich einmal hin und her bewegen. Der Druckzylinder wurde an drei Stellen mit
Filz überzogen, an denen mit Bändern bespannte Rähmchen angebracht waren.
Nach jeder Dritteldrehung legt sich das obere Rähmchen auf die obere
Druckfläche und fasst den Bogen, der Bogen links von diesem, liegt schon auf
dem Druckzylinder; durch die Dritteldrehung trifft er auf den Satz und wird
bedruckt. Das Rähmchen öffnet sich. Die untere, rechte Druckfläche, die dabei
den zuletzt bedruckten Bogen ausgeworfen hat, rückt an die vorher obere
Druckstellung. Die Zuführung, Verteilung und das Auftragen der Farbe ist fast
identisch mit der Flachdruckmaschine. Die Zylinderdruckmaschine druckte 800
Exemplare pro Stunde, womit die Leistung pro Stunde, gegenüber den Handpressen,
um mehr als das dreifache gesteigert wurde. Bei dem größtmöglichen
Papierformat für die Zylinderdruckmaschine, dem vierfachen Bogen, lag die
stündliche Leistung beim 12, 8-fachen der gebräuchlichen Handpresse.
Neues Räderwerk
Sinn (die Innovation): Beim Hin- und Herweg des Karrens wurde eine Dritteldrehung und eine ununterbrochene Bewegung des Druckzylinders ermöglicht. Die zwei neuen Räder hießen "Hornrad" (mit langen Zähnen) und das "Segmentrad" (mit langem, runden Zahn).
Florian Geißler