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www.satundkabel.de  |  18.01.2007, 08:54 Uhr

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 15:05 Uhr
Medien: [Update] Margarine-Hersteller schmierte: ARD-Sportchef muß gehen

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News (Klaus Koch) Der Vertrag des ARD-Sportkoordinators Hagen Boßdorf (42) wird nun doch nicht verlängert. Mit dieser Entscheidung hoben die ARD-Intendanten am Mittwoch einen früheren Beschluss auf.

Noch im vergagenen Monat hatte das Gremium Boßdorf eine Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre anboten. Der Grund sind nicht die seit Jahren bekannten Stasi-Vorwürfe oder der Wirbel um die umstrittenen ARD-Zahlungen an Radprofi Jan Ullrich, sondern ein offensichtlicher Fall von Schleichwerbung. Damit endet Boßdorfs Tätigkeit als Sportkoordinator Ende März 2007.

In ihrer Schaltkonferenz reagierten die Intendanten am Mittwoch auf Hinweise einer speziell gegen Schleichwerbung im vergangenen Jahr eingerichteten Programmbeobachtungsstelle. Dort war aufgefallen, dass im September im ARD-Vorabendprogramm in Kurzbeiträgen über eine Nordic-Walking-Veranstaltung der Sponsor, die Margarinemarke Becel, thematisch eingebunden wurde. Präsentiert wurde der "Becel Deutschland Walk" von der Ski-Olympiasiegerin Rosi Mittermaier und ihrem Ehemann Christian Neureuther.

Das von einer Agentur entwickelte redaktionelle Konzept sah die Integration von "markenrelevanten Themen im Umfeld des Produkts Becel wie Gesundheit, Ernährung, Cholesterin und Herz-Kreislauf" vor. Dies werteten die ARD-Juristen als unzulässigen Fall von "Themenplacement". Die Intendanten stellten fest, dass Boßdorf, über den das Konzept in die ARD eingebracht worden sei, zwar nicht die redaktionelle Verantwortung habe - sie liegt beim Bayerischen Rundfunk (BR) -, aber "die in seiner Position notwendige journalistische Professionalität" habe vermissen lassen. Er hätte nach Ansicht der Senderchefs "schon im Vorfeld einen Konflikt mit den ARD-Werberichtlinien (...) erkennen müssen".

Der BR-Intendant und ARD-Vorsitzende Thomas Gruber sprach von einem "klaren Verstoß gegen die Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm" und kündigte eine vollständige Aufklärung und Dokumentation des Vorgangs "in seinen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten" an.

Die Entscheidung gegen Boßdorf zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter die öffentlich ausgetragene Debatte um die Person des Sportjournalisten. Noch im Herbst 2005 hatte der Norddeutsche Rundfunk mit ihm einen Arbeitsvertrag als Sportchef abgeschlossen. Nach neuen Stasi-Vorwürfen und öffentlicher Kritik zog der NDR- Verwaltungsrat seine Zustimmung zurück. Dagegen hat Boßdorf Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, sein Anwalt Peter-Michael Diestel beruft sich auf den "hundertprozentig rechtsgültigen Vertrag als Sportchef des NDR".

Nicht nur auf diesen Vertrag könnte sich Boßdorf nun berufen, sondern auch auf sein Rückkehrrecht zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) als Nachfolger des Ostdeutschen Rundfunks Brandenburg (ORB), wo er von November 2000 an Chefredakteur war, bevor er am 1. April 2002 zur ARD nach München ging. Sollte er dieses Rückkehrrecht wahrnehmen, "so wird sich der RBB damit beschäftigten", sagte ein Sprecher des Senders am Donnerstag. Weitere Aussagen will man beim RBB "aus arbeitsrechtlichen Gründen" nicht machen. RBB-Intendantin Dagmar Reim hatte sich frühzeitig gegen eine Verlängerung von Boßdorfs ARD- Vertrag ausgesprochen.

Rücksicht auf RBB und NDR wegen dieser Verträge nannte der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Peter Voß, kürzlich vor dem Rundfunkrat seines Senders als einen Grund dafür, dass er Boßdorfs Vertragsverlängerung zugestimmt habe. Für ihn sei klar, "dass er die Klage gegen den NDR zurückziehen müsste, bevor ein neuer Vertrag mit der ARD geschlossen werden kann". Und dem RBB würde "im Fall einer Nichtverlängerung des Vertrages mit Herrn Boßdorf ein kaum zumutbares Problem aufgehalst", sagte Voß noch am 29. September.




 

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