Ein photomechanisches Flachdruckverfahren, das 1855 von Poitevin
entdeckt, aber erst 1870 durch Joseph
Albert in München dermaßen verbessert wurde, daß
es für größere Auflagen verwendet werden konnte. Albert
stellte seine Drucke 1868 auf der photographischen Ausstellung in Hamburg
unter dem Namen "Albertotypie" aus. Auch Jakob Husnik (1837 - 1916) trug
in Prag zur Verbesserung der Lichtdrucktechnik bei. Schon 1868 erzielte
er große Erfolge im Auflagendruck, so daß Albert das Verfahren
von Husnik erwarb und die Vorzüge beider Prozesse vereinigte.
Eine Glasplatte wird mit einer durch Kalium- oder Ammoniumbichromat sensibilisierten
Gelatine beschichtet und im Ofen getrocknet. Hierbei entsteht ein sog.
Runzelkorn. Danach wird die Gelatine durch ein Negativ belichtet. Stark
belichtete Stellen werden gegerbt und verlieren die Quellfähigkeit in
kaltem Wasser, weniger belichtete Stellen bewahren diese. Nach erfolgter
Belichtung werden die Bichromate ausgewaschen und die Platte getrocknet.
Die Platte wird nach erneutem Befeuchten mit fetter Druckfarbe eingewalzt,
wobei die Farbe nur an der gegerbten Gelatine haften bleibt und auf gut
geleimtes Papier abgedruckt werden kann. Der Lichtdruck stellte eines
der qualitätvollsten Druckverfahren für Halbtonvorlagen dar.
Gegen ein beträchtliches Honorar erlernte Hermann Krone das Verfahren
in einem mehrtägigen Kurs in Alberts Werkstatt und fertigte daraufhin
die ersten Lichtdrucke in Sachsen an, ohne das Verfahren jedoch gewerblich
zu nutzen.
- Alberts / Albertscher Lichtdruck
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