Lichtdruck

Ein photomechanisches Flachdruckverfahren, das 1855 von Poitevin entdeckt, aber erst 1870 durch Joseph Albert in München dermaßen verbessert wurde, daß es für größere Auflagen verwendet werden konnte. Albert stellte seine Drucke 1868 auf der photographischen Ausstellung in Hamburg unter dem Namen "Albertotypie" aus. Auch Jakob Husnik (1837 - 1916) trug in Prag zur Verbesserung der Lichtdrucktechnik bei. Schon 1868 erzielte er große Erfolge im Auflagendruck, so daß Albert das Verfahren von Husnik erwarb und die Vorzüge beider Prozesse vereinigte.
Eine Glasplatte wird mit einer durch Kalium- oder Ammoniumbichromat sensibilisierten Gelatine beschichtet und im Ofen getrocknet. Hierbei entsteht ein sog. Runzelkorn. Danach wird die Gelatine durch ein Negativ belichtet. Stark belichtete Stellen werden gegerbt und verlieren die Quellfähigkeit in kaltem Wasser, weniger belichtete Stellen bewahren diese. Nach erfolgter Belichtung werden die Bichromate ausgewaschen und die Platte getrocknet. Die Platte wird nach erneutem Befeuchten mit fetter Druckfarbe eingewalzt, wobei die Farbe nur an der gegerbten Gelatine haften bleibt und auf gut geleimtes Papier abgedruckt werden kann. Der Lichtdruck stellte eines der qualitätvollsten Druckverfahren für Halbtonvorlagen dar.
Gegen ein beträchtliches Honorar erlernte Hermann Krone das Verfahren in einem mehrtägigen Kurs in Alberts Werkstatt und fertigte daraufhin die ersten Lichtdrucke in Sachsen an, ohne das Verfahren jedoch gewerblich zu nutzen.

- Alberts / Albertscher Lichtdruck