Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Nr. 27/2013
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Date
2013-11-27
Authors
Journal Title
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Volume Title
Publisher
Technische Universität Dortmund
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Description
Table of contents
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für die große berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik kombiniert mit einer der kleinen beruflichen Fachrichtungen Fertigungstechnik, Fahrzeugtechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für das Unterrichtsfach Technik für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für die berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang
Fächerspezifische Bestimmungen an der Technischen Universität Dortmund vom 21. November 2013 für die große berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik kombiniert mit einer der kleinen beruflichen Fachrichtungen Fertigungstechnik, Fahrzeugtechnik, Versorgungstechnik, Technische Informatik, Informationstechnik oder Automatisierungstechnik für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für den Lehramtsmasterstudiengang