Sammlung und Bereitstellung elektronischer Dissertationen - die Praxis der Deutschen Bibliothek
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Date
1999-01-05
Authors
Journal Title
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Publisher
Universität Dortmund
Abstract
Die Deutsche Bibliothek hat einen gesetzlichen Auftrag zur vollständigen Sammlung, Erschließung und dauerhaften Sicherung deutschsprachiger und in Deutschland erschienener Publikationen. Das Gesetz bezieht auch digitale Publikationen ein, sofern sie auf physischen Datenträgern verbreitet werden. Für die Pflichtablieferung von Online-(Netz)Publikationen ist dagegen eine Novellierung des Gesetzes erforderlich. Die Deutsche Bibliothek hat mit Verlagen und sonstigen Produzenten die freiwillige Ablieferung von Belegexemplaren vereinbart, um ausreichend gesicherte Erkenntnisse über Netzpublikationen vor einer gesetzlichen Regelung zu gewinnen. Sie will zügig die Erwerbung, Erschließung, Archivierung und Nutzung von Netzpublikationen in Angriff nehmen, da deren Anzahl ständig steigt und anstehende Fragen geklärt werden müssen. Seit 1. Juli 1998 werden in einem ersten Schritt elektronische Dissertationen und Habilitationen gesammelt. Der Kontakt zwischen der Universität und Der Deutschen Bibliothek erfolgt dabei über die Universitätsbibliothek. Diese meldet das Vorliegen der Netzdissertation per email über ein HTML-Formular oder (demnächst) über einen Dublin Core-Datensatz an. Die Deutsche Bibliothek übernimmt das Dokument dann selbst vom jeweiligen Universitätsserver (pull) und legt es auf ihrem eigenen Dokumentserver deposit.ddb.de ab. Die Dokumentbearbeitung folgt einem elektronischen Laufzettel: Formalerschließung auf der Grundlage von RAK-NBM, Sacherschließung nach den RSWK, Anzeige der Netzdissertation in der Reihe H der Deutschen Nationalbibliographie. Die bibliographischen Angaben werden über die Zentralen bibliographischen Dienstleistungen vertrieben. Der Zugriff auf die elektronischen Dokumente ist sowohl über den OPAC als auch über das Z39.50-Gateway möglich. Ein Zugriff direkt über den Dokumentserver deposit ist geplant. Im zweiten Schritt wurden im August 1998 die Gespräche mit einer ausgewählten Gruppe von Verlagen über die Verfahrensweise bei der Ablieferung elektronischer Verlagspublikationen begonnen. Hierbei geht es zunächst darum, das Spektrum der sammelpflichtigen Veröffentlichungen zu definieren und von den nichtsammelpflichtigen abzugrenzen, die technischen Verfahren des Datenabrufs, bzw. der Datenübernahme festzulegen und Wege zur dauerhaften Archivierung zu finden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber auch die Festlegungen hinsichtlich des Zugriffs auf die Publikationen.