Konsortialverträge in Nordrhein-Westfalen

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Date

2002-01-22

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Universität Dortmund

Abstract

Der Nutzen von Konsortialverträgen zeigt sich zum einen sicher durch günstigere Bezugskonditionen, er muß letztlich aber anhand der Nutzung durch die Endanwender bewertet werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es bisher zwei Konsortialverträge über die Nutzung von elektronischen Zeitschriften: Mit der Verlagsgruppe Springer wurde im September 1998 eine zunächst 1-jährige Vereinbarung über eine LINK-Testinstallation getroffen. Dadurch steht 26 wissenschaftlichen Bibliotheken der online-Zugriff auf derzeit 390 elektronische Zeitschriften zur Verfügung. Mit dem Verlag Elsevier wurde 1997 ein Kaufvertrag über das gesamte Verlagsangebot der Jahre 1995-1999 geschlossen. Dem Konsortium gehören acht nordrheinisch-westfälische Universitätsbibliotheken an, die zur Zeit über 1100 elektronische Zeitschriften im Volltext nutzen können. Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, mußten eigene Kapazitäten zur Datenhaltung und -verteilung geschaffen werden. Inzwischen liegen für 1998 erste Zahlen vor, die eine Bewertung dieses Konsortialmodells von der Nutzungsseite her ermöglichen. Dabei muß zwischen der fiktiven Gesamtnutzung des Konsortiums und den Nutzungen bei den einzelnen Konsortialbibliotheken unterschieden werden. Eine erste, überschlägige Ermittlung der Kosten pro nachgefragtem Artikel setzt dieses Bezugsmodell mit Dokumentlieferdiensten in Beziehung.

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