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dc.contributor.advisorBaumgart, Sabine-
dc.contributor.authorStefansky, Andreas-
dc.date.accessioned2012-02-09T08:08:58Z-
dc.date.available2012-02-09T08:08:58Z-
dc.date.issued2012-02-09-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/2003/29303-
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.17877/DE290R-3278-
dc.description.abstractInterkommunale Zusammenarbeit ist für Gemeinden ein Instrument, um die kommunale Leistung zu verbessern oder sich gemeinsam Herausforderungen – denen die Kommunen gegenüber stehen – zu stellen. Daher stellt sich interkommunale Zusammenarbeit nicht als wissenschaftliches Modethema dar oder ist erst in den letzten Jahren in der kommunalpolitischen Agenda aufgekommen, sondern ist ein kommunales Dauerthema. Der Ausgangspunkt für die Untersuchung ist der MORO-Wettbewerb „kommKOOP – Erfolgreiche Beispiele interkommunaler Kooperation“, dessen Beiträge als Quelldaten in die empirische Untersuchung dieser Arbeit eingingen. Zugleich lagen zwei Studien aus Österreich und Schweiz vor, die auf Grund ähnlicher kommunalrechtlicher Hintergründe in den beiden Staaten Anlass für eine internationale Vergleichsstudie boten. Unter interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) wird hier die Kooperation von mindestens zwei Gemeinden verstanden, an der auch weitere – übergemeindliche wie auch nicht-kommunale Dritte – beteiligt sein können. Diese Kooperation kann auf freiwillige, oder nicht-freiwillige Weise zustande gekommen sein. Sie kann rechtsförmlich auf öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Basis sowie auch informellrechtlich organisiert sein. Das erkenntnisleitende Forschungsinteresse dieser Arbeit liegt darin, den Möglichkeiten des Erhaltes der gemeindlichen Autonomie durch die Bildung interkommunaler Kooperationen vor dem Hintergrund verminderter Leistungsfähigkeit und den daraus drohenden Sanktionen aus dem Blickwinkel des Gewährleistungsstaates nachzugehen. Die wesentlichen Befunde sind: 1. Gemeindliche Kooperationen in Deutschland sind häufig raumentwicklungsorientiert, wohingegen Kooperationen von Gemeinden in der Schweiz und Oberösterreich häufig eine allgemeine Effizienzsteigerung der Aufgabenerledigung verfolgen. 2. Die Autonomie der Gemeinden kann durch die Bildung von IKZ weitgehend erhalten werden. 3. Die Art einer Aufgabe sowie ihre Erledigung entscheiden über die territoriale Reichweite der gemeindlichen Handlungsmöglichkeiten. 4. In Deutschland weisen Aufgabenbereiche, die durch einen Mix von hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Handeln geprägt sind, eine größere Vielfalt an Kooperationsformen auf als Aufgabenbereiche mit einer starken hoheitlichen bzw. nicht-hoheitlichen Ausrichtung. 5. Im internationalen Vergleich lässt sich ein Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Anreiz- bzw. Zwangselemente in den Raumplanungsgesetzen und der Kooperationshäufigkeit im Aufgabenbereich der „Räumlichen Planung und Entwicklung“ erkennen. 6. Für den Aufgabenbereich der „Räumlichen Planung und Entwicklung“ korrespondiert das Ausmaß der kooperationsgestaltenden Elemente in den entsprechenden Rechtsmaterien mit dem Ausmaß der Organisationsmöglichkeiten des jeweiligen Staates. 7. Die vorliegende Arbeit liefert ein Modell der Positionierung der Gemeinden im Gewährleistungsstaat vor dem Hintergrund ihres Verhältnisses zum Staat und der Erhaltung ihrer Autonomie.de
dc.language.isodede
dc.subjectGewährleistungsstaatde
dc.subjectInterkommunale Zusammenarbeitde
dc.subjectKooperationde
dc.subjectRaumplanungde
dc.subject.ddc710-
dc.titleInterkommunale Zusammenarbeit im Gewährleistungsstaatde
dc.title.alternativeVergleichende Analyse in Deutschland, Österreich und Schweizde
dc.typeTextde
dc.contributor.refereeGrigoleit, Klaus Joachim-
dc.date.accepted2011-12-16-
dc.type.publicationtypedoctoralThesisde
dc.subject.rswkGewährleistungsstaatde
dc.subject.rswkKommunale Zusammenarbeitde
dc.subject.rswkKooperationde
dc.subject.rswkRaumordnungde
dcterms.accessRightsopen access-
Appears in Collections:Sonstige Veröffentlichungen (Stadt- und Regionalplanung)

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