CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme: Optionen für eine sozial ausgewogene Ausgestaltung
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Date
2020
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Abstract
Die Einführung einer nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 ist beschlossene Sache:
In den Sektoren Verkehr und Wärme soll ein nationales Emissionshandelssystem
etabliert werden, in dem die CO2-Preise in den Jahren 2021 bis 2025 fixiert sind und beginnend
mit 25 Euro je Tonne sukzessive ansteigen. Dies bringt höhere Kostenbelastungen
für die Verbraucher mit sich. Um dennoch eine breite Akzeptanz für eine CO2-
Bepreisung zu gewinnen, wäre ein vielversprechender Ansatz, die daraus resultierenden
Einnahmen wieder vollständig an die Verbraucher zurückzugeben. Vor diesem Hintergrund
diskutiert dieser Beitrag drei Alternativen zur Rückverteilung der zusätzlichen
staatlichen Einnahmen: a) eine pauschale Pro-Kopf-Rückerstattung für private Haushalte,
b) die Senkung der Stromkosten durch (i) die Steuerfinanzierung der Industrieausnahmen
bei der EEG-Umlage und (ii) die Senkung der Stromsteuer und c) gezielte Zuschüsse
für besonders betroffene Verbraucher, etwa in Form einer Erhöhung des Wohngelds. Am
treffsichersten im Hinblick auf die Entlastung bedürftiger Haushalte wäre die dritte Alternative.
Mit den restlichen Mitteln könnte die unter ökologischen Gesichtspunkten zunehmend
obsolet werdende Stromsteuer reduziert werden. Wenngleich es gute Gründe sowohl
für eine Pro-Kopf-Rückerstattung als auch für eine Stromsteuersenkung gibt, hat
eine Stromsteuersenkung mehrere Vorteile gegenüber einer Pro-Kopfpauschale, insbesondere
im Hinblick auf die Sektorkopplung und die Transaktionskosten des Rückverteilungsaufwands,
welche bei einer Stromsteuersenkung vernachlässigbar wären.
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Keywords
Stromsteuer, Kohlendioxidsteuer, Verteilungswirkungen