Analyse der Anpassungskapazität der Regionalplanung an den Klimawandel

Abstract

KURZFASSUNG Unter dem Begriff Klimawandel wird die menschengemachte Veränderung des globalen Klimas verstanden. Der Klimawandel äußert sich durch langfristige, irreversible Veränderungen von Klimaparametern wie Temperatur und Niederschlag und führt zu einem häufigeren Auftreten von extremen Wetterereignissen (vgl. DWD 2014a). Die regional unterschiedlich ausgeprägten Auswirkungen des Klimawandels haben gemein, dass sie auf anthropogene Raumnutzungen treffen, die diesen Auswirkungen gegenüber vulnerabel (verwundbar) sind. Diese Vulnerabilität des Raumes und der Umstand, dass die klimatischen Veränderungen trotz Klimaschutzbemühungen fortschreiten werden, macht eine Anpassung an den Klimawandel erforderlich (vgl. ARL 2013: 44). Die Raumplanung besitzt die Kompetenz darüber zu entscheiden, ob und wie zukünftige Raumnutzung stattfinden soll. Damit ist sie befähigt, Vulnerabilität durch die Verringerung des Schadenspotenzials (z. B. über die Steuerung der Raumnutzung) und durch die Implementation geeigneter Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte zu reduzieren (vgl. Greiving und Fleischhauer 2006: 110). Eine besondere Rolle nimmt die regionale Raumplanungsebene (Regionalplanung) in der Klimaanpassung ein. Diese stellt die intermediäre Ebene zwischen (politischen) Rahmensetzungen der Bundes- und Landes¬raumordnung und der konkreten (praktischen) Umsetzung auf Bauleitplanungsebene dar. Aufgrund ihres überörtlichen, überfachlichen und zugleich räumlich-konkreten Charakters, vermag die Regionalplanung spezifische regionale Betroffenheiten durch den Klimawandel zu berücksichtigen und darauf zu reagieren. Sie ist in der Lage, die Chancen und Risiken des Klimawandels großmaßstäblich abzuschätzen und durch die Entwicklung und Durchführung geeigneter Anpassungsmaßnahmen eine zielgerichtete, vulnerabilitäts¬reduzierende Steuerung der Raumnutzung vorzunehmen. Diese Eigenschaften der Regionalplanung sind insbesondere mangels einer ‚Fachplanung Klimawandel’ von Bedeutung (vgl. ARL 2013: 128f.; BMVBS 2009: 23; Bundesregierung 2008: 7). Dass die Regionalplanung zur Implementation von Klimaanpassungsinhalten explizit aufgefordert und eindeutig geeignet ist, ist in der fachlichen Debatte unstrittig. Inwiefern die Regionalplanung diesem Implementationserfordernis gegenwärtig nachkommt, ist bisher jedoch unerforscht. Dieser Forschungsbedarf ist Anlass zu der vorliegenden Masterarbeit, die den Titel ‚Analyse der Anpassungskapazität der Regionalplanung an den Klimawandel’ trägt. Das Ziel der Masterarbeit ist eine deutschlandweite Darstellung des Status quo zur Implementation von Klimaanpassungsinhalten. Hierbei stehen die Regionalpläne im Fokus, die mit ihren rechtsverbindlichen Festlegungen über konkrete Raumnutzungen das zentrale Instrument in der Implementation von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind (vgl. BMVBS/BBSR 2011: 57 - 59). Ein weiteres Ziel der Masterarbeit ist die Bewertung der gegenwärtigen Ausschöpfung der Anpassungskapazität der Regionalplanung und die Identifikation weiterer Anpassungserfordernisse. Die Forschungsleitfrage zur Erreichung dieser Ziele lautet: „Wie gestaltet sich die Anpassungskapazität der Regionalplanung an den Klimawandel und inwieweit wird diese gegenwärtig ausgeschöpft?“ Die Masterarbeit soll einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem verhältnismäßig jungen Aufgabenfeld der Klimaanpassung in der Regionalplanung leisten. Sie soll bundeseinheitlich den Status quo zur Implementation von Klima-anpassungsinhalten in Regionalplänen abbilden, bestehende Forschungserkenntnisse konkretisieren und weiteren Forschungsbedarf identifizieren. Dabei richtet sie sich sowohl an die Wissenschaft als auch an die Regionalplanungspraxis, indem Ansätze zur Implementation aufgezeigt, Potenziale zur Ausschöpfung der Anpassungskapazität dargestellt und Möglichkeiten zur Priorisierung des regionalspezifischen Anpassungserfordernisses gegeben werden.

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