Gleichstellung on air

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Universität Dortmund

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ein Leistungsvergleich des privaten und des öffentlich-rechtlichen Hörfunksystems in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf §12 Abs. 2 LRG bzw. §5 Abs. 3 WDR-Gesetz

Zusammenfassung

Der nordrhein-westfälische private Lokalfunk und der öffentlich-rechtliche WDR sollen den Prozess der gesellschaftlichen Gleichstellung von Männern und Frauen begleiten und fördern. Das haben die GesetzgeberInnen in den jeweiligen Programmaufträgen formuliert. Die Arbeit sucht nach Antworten auf die Frage, wie die nordrhein-westfälischen Radios diesen Auftrag umsetzen. Die zentralen Untersuchungsdimensioneno quantitative Berücksichtigung von Frauen im Programm,o qualitative Berücksichtigung von Frauen im Programm,o thematische Berücksichtigung von Frauen im Programm undo sprachliche Berücksichtigung von Frauen im Programmbilden den Rahmen für die inhaltsanalytische Untersuchung der WDR-Programme 1live und WDR2 und von 42 privaten Hörfunkprogrammen. Die Antwort auf die oben formulierte Frage lauetet kurzgefasst: Weder WDR noch Lokalfunk werden in Sachen Gleichstellung sonderlich aktiv; was sie tun bzw. nicht tun, unterscheidet sich lediglich in Nuancen.

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Hörfunk, Nordrhein-Westfalen

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