Stafverfolgung trotz Anonymität - Rechtliche Rahmenbedingungen und technische Umsetzung

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GI SIGs SIDAR and PET

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Die Erfahrungen mit dem Betrieb eines Dienstes zum anonymen und unbeobachtbaren Websurfen zeigen, daß ein solcher Dienst auch in geringem Umfang zum Begehen von Straftaten mißbraucht wird. Das vorliegende Papier beschäftigt sich mit der Frage, wie eine datenschutzgerechte Deanonymisierung in solchen konkreten Einzelfällen durchgeführt werden kann, ohne die Anonymität der anderen Teilnehmer zu gefährden oder eine „Massenüberwachung auf Knopfdruck“ zu ermöglichen. Ausgehend von den bestehenden Gesetzen werden die Rechte und Pflichten des Anonymisierungsdienstes dargestellt. Es werden konkrete Vorschläge für eine „Strafverfolgungsfunktion“ erläutert, wobei ein Lösungsvorschlag detailliert beschrieben wird. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist dabei insbesondere das dem Anonymisierungsdienst zugrunde liegende technische Verfahren und das damit verbundene Vertrauensmodell zu berücksichtigen. Es handelt sich um ein verteiltes System, bei dem es keine zentrale Instanz gibt, die eine Deanonymisierung einzelner Kommunikationsverbindungen vornehmen könnte. Vielmehr ist dafür die Mitarbeit aller Server des Anonymisierungsdienstes notwendig. Es wird beschrieben, wie sich diese überzeugen können, daß eine Deanonymisierung auch tatsächlich im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat steht.

Beschreibung

Inhaltsverzeichnis

Schlagwörter

Anonymität, Strafverfolgung

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