05. InetBib-Tagung vom 8. bis 10. März 2000 in Dortmund
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Item Internet-Benutzerarbeitsplätze in Bibliotheken - Angebote und Regelungen(Universität Dortmund, 2002-01-21) Untiedt, FraukeItem Kryptografie und Digitale Signaturen im Bibliotheksumfeld(Universität Dortmund, 2002-01-21) Seiffert, FlorianIch versuche mich in dem Vortrag, nach einer kurzen und knappen Einführung in das "Geheimnis" von Verschlüsselung und Digitalen Signaturen, mit Antworten auf die Fragen: Wo brauche ich Kryptografie in der Bibliothekswelt? Was kann mit Kryptografie, was ich ohne nicht kann? Wo werden wir in 5 Jahre stehen?Item HTML-Seiten erstellen(Universität Dortmund, 2002-01-21) Thiele, SylviaItem Computergestützte Beratung von BibliotheksbenutzerInnen(Universität Dortmund, 2002-01-21) Savigny, Peter von; Schenck, JuttaWir möchten Vorgehensweise und exemplarische Ergebnisse eines Kooperationsprojekts mit der SUB Hamburg zur "Computergestützten Beratung von BibliotheksbenutzerInnen" zur Diskussion stellen. Unter diesem Oberthema wurden mehrere Teilprojekte gemeinsam konzipiert. Einerseits ging es zum Beispiel darum, den Zugang zu persönlicher Beratung (sei es durch die bibliothekarische Auskunft oder durch andere BibliotheksbenutzerInnen) technisch zu unterstützen. Andererseits wurden neue Online-Ressourcen geschaffen, wie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ), die von der bibliothekarischen Auskunft selbst verwaltet werden soll. Die verschiedenen Angebote greifen ineinander. Im Vortrag werden wir auf die FAQ einschließlich des Prozesses ihrer Entwicklung und Evaluation genauer eingehen. Ausgangspunkt und Bewertungsgrundlage waren jeweils die Beobachtungen der tatsächlichen Nutzung der Bibliothek, insbesondere der Online-Angebote; hinzu kamen Beobachtungen der Praxis der Beratung durch die bibliothekarische Auskunft. Die empirische Methodik war die der videogestützten Ethnographie im partizipativen Design. Wir werden exemplarisch einige Auszüge aus Benutzungsstudien vorführen, um die Qualitäten des Mediums Video als anschauliches Präsentationsmittel und zur Förderung von engagierter, gemeinsamer Diskussion, die in diesem Projekt eine hervorragende Rolle gespielt haben, erfahrbar werden zu lassen. Zusätzlich zum Vortrag bieten wir gerne an, unsere Vorgehensweise mit der Methodik der video-gestützten Ethnographie im Gesamtprojekt und bei der Erarbeitung der Häufig gestellten Fragen anhand von Postern zu illustrieren. Für Interessierte machen wir ein Handout über unser Projekt verfügbar.Item Sander, Frank: Alles so schön bunt hier - Webdesign(Universität Dortmund, 2002-01-21) Sander, FrankUm eine umfangreiche Website zu erstellen sollte man sich Zeit nehmen, diese im Vorfeld gut zu durchdenken. Ein einmal gemachter Fehler läßt sich oft nur schwer wieder ausbügeln. Dieses Tutorial konzentriert sich auf Fragen, die ambitionierte Webdesigner vor der eigentlichen Implementierung beantworten (lassen) sollten. Es wird dabei weniger eine Anleitung zum "richtigen" Entwurf einer Website liefern, sondern vielmehr aufzeigen, worüber Entwickler von Internet-Angeboten nachdenken sollten: Logik: Zielsetzung, Zielgruppen, Struktur, Labeling, Navigation, Formulardesign, (Inter-)Aktivität; Optik: Farbwahl, Typographie, Einsatz von Grafiken, Seitenlayout, Layout mit Tabellen, Sound-Einsatz, (wir dehnen den Begriff Optik ein wenig...); Technik: Kompatibilität, Ausdruckbarkeit, Plugins, Feste Breite vs. Fensterbreite, Frames, WAP, Handhelds und Folgen, Dynamische Inhalte, Autoren-/ RedaktionssystemeItem Neues und Megatrends bei Suchmaschinen(Universität Dortmund, 2002-01-21) Sander-Beuermann, WolfgangItem Mit "VirtualBook" fit fürs Studium(Universität Dortmund, 2002-01-21) Hove, Nicole; Reuter, ChristophDie multimedial gestützte Lehre hält zunehmend Einzug in die Hochschulen. Ausgehend von der Frage, in welcher Weise die Hochschulbibliotheken diesen Prozeß unterstützen und fördern können, wurde an der Fachhochschule Gelsenkirchen das Projekt VirtualBook initiiert. Die Projektrealisierung beinhaltet folgende Schwerpunkte: Netzbasierte Bereitstellung von Lernmaterialien und -programmen für das selbstgesteuerte Lernen der Studierenden. Unterstützung der Lehrenden bei der didaktischen Aufbereitung von Lernmaterialien sowie der Recherche und Evaluation von Lernprogrammen Bei der Konzeption des Projektes spielten in entscheidender Weise didaktische Gesichtspunkte eine Rolle. VirtualBook richtet sich vorwiegend an Studierende des Grundstudiums, besonders an Studienanfänger. An Fachhochschulen ist diese Gruppe äußerst heterogen zusammengesetzt. Die Eingangsvoraussetzungen hinsichtlich der Schul- und Berufsabschlüsse und damit hinsichtlich des Wissens und der praktischen Erfahrung variieren stark. Ein didaktisches Ziel ist in diesem Kontext, Studienanfänger durch das Arbeiten mit Lernprogrammen in die Lage zu versetzen, selbständig Schulwissen aufzufrischen und Wissensdefizite, insbesondere in den Grundlagenfächern der technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge, zu kompensieren. Ein weiteres didaktisches Ziel ist die Förderung der Studierfähigkeit. So sollen Studierende in den Anfangssemestern durch die didaktische Strukturierung und multimediale Aufbereitung von Lernmaterialien Hilfestellungen hinsichtlich des Problemlösungsverhaltens bekommen.Item Müssen wir filtern(Universität Dortmund, 2002-01-21) Müller, HaraldJede öffentlich zugängliche Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche Zugang zu Druck- und AV-Medien haben, muß die einschlägigen Vorschriften hinsichtlich des Jugendmedienschutzes beachten. Regelungen hierzu finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und im Gesetz über jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte (GjSM). Durch das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) wurde das Internet in den Regelungsbereich des Jugendmedienschutzes miteinbezogen. Im GjSM ist jetzt von technischen Vorkehrungen" die Rede. Bedeutet dies nun, daß Bibliotheken auf jeden Fall Filtersoftware einsetzen müssen? Von Informatikern wird Filtersoftware technisch gesehen als Störfaktor angesehen, die weder perfekt funktioniert, noch gegen Hacker-Tricks abgesichert ist. Was bedeuten diese immer wieder vorgebrachten Einwände für die Rechtslage? Der Vortrag wird einerseits die zu beachtenden Rechtsvorschriften zum Jugendmedienschutz vorstellen, aus denen klare Handlungsanweisungen für Bibliotheken abgeleitet werden. Andererseits wird er sich mit den Auswirkungen der behaupteten Unzulänglichkeiten von Filtersoftware auf die rechtliche Situation des Jugendschutzes befassen.Item Automatisierte Freischaltung und Identifikation an Internet-Benutzerarbeitsplätzen(Universität Dortmund, 2002-01-21) Grabert, Stefan; Michel, JessicaFür Bibliotheken, die sich als moderne Informationszentren verstehen, ist das Angebot eines inhaltlich möglichst unbeschränkten Zugangs zum Informationsmedium Internet schon lange selbstverständlich. Dieses Angebot bietet jedoch nicht nur Vorteile für den Benutzer, sondern wirft in den Bibliotheken, vor allem im Dialog mit Verantwortlichen für IT-Infrastruktur, viele Fragen auf: Darf die Bibliothek eine anonyme Internetnutzung zulassen? Wie kann eine Identifikation des Benutzers gewährleistet werden? Wie wird man dabei den heterogenen Benutzergruppen einer Bibliothek gerecht? Wie kann ein solcher Identifikationsmechanismus möglichst benutzerfreundlich in die Arbeitsplatzumgebung integriert werden. In der Universitätsbibliothek der Universität der Bundeswehr Hamburg wurde unter Berücksichtigung dieser Aspekte eine Lösung entwickelt, die sich bereits im Praxiseinsatz bewährt hat. Diese stellt dem Benutzer einen nach Identifikation zeitlich begrenzten Internetzugang von allen Arbeitsplätzen in der Bibliothek zur Verfügung. Die Identifizierung erfolgt durch eine Abfrage über eine eigens realisierte Schnittstelle zur Benutzerdatenbank des Ausleihsystems. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Integration der Internetnutzung in die "konventionelle" Nutzung der Bibliothek. Das Arbeitsplatzkonzept der Bibliothek sieht auch in der Nutzung keine funktionale Trennung zwischen Katalog- und Internetarbeitsplätzen mehr vor. Eckdaten der Internetsitzungen (wer, wann, woher ) werden von der Bibliothek protokolliert, so daß im Bedarfsfall darauf zurückgegriffen werden kann. Ein Festhalten der Inhalte findet nicht stattItem Kostenpflichtige Datenbanken(Universität Dortmund, 2002-01-21) Meyer, BirgitItem Das Internet-Startpaket(Universität Dortmund, 2002-01-21) Hoepfner, Iris; Kroner, ClaudiaItem Einrichtung von Lernumgebungen bei optimiertem Einsatz beschränkter Ressourcen(Universität Dortmund, 2002-01-21) Hotz, MargareteMultimedia hat inzwischen seinen festen Platz in jedem Aufsatz über Lehre an Schulen und Hochschulen. Trotzdem ist die Einrichtung von Lernumgebungen ein nach wie vor aktuelles Thema, auch angesichts der oft festzustellenden zurückhaltenden Nutzung durch Professoren und Studenten. Damit ein Multimediaangebot von Studenten angenommen wird, muss der zusätzliche Nutzen (i.a. Scheinerwerb) klar erkennbar sein. Dazu ist die direkte Einbindung in den Vorlesungsbetrieb notwendig, sei es durch Einsatz von Lernprogrammen in der Vorlesung, sei es die Empfehlung von Lernprogrammen. In jedem Fall muss die Verknüpfung mit dem aktuellen Lernstoff offenbar werden. Voraussetzung sind einfache Zugänglichkeit und Bedienbarkeit der Lernumgebung sowie der zuverlässige Betrieb der Lernserver. Bei der Erstellung einer Lernumgebung sind ausserdem die in der Hochschule vorgegebenen Randbedingungen entscheidend. An der FH Bochum wird die Bibliothek EDV-technisch vom Administrator der Verwaltung mit betreut, ein Mitarbeiter der Bibliothek übernimmt teilweise die Vor-Ort-Betreuung der Rechner. Nach Projektablauf muss die Aktualisierung der Lernserver-Inhalte von Bibliotheksmitarbeitern zusätzlich zu den übrigen Aufgaben übernommen werden. Die Lernumgebung muss daher auch mit z.B. Frontpage zu warten sein. Dies führt zu einer einfachen Strukturierung der Lernumgebung und zum Verzicht auf komplexe Zusatzfunktionen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Fachbereichen können wartungsintensive Aufgaben wie z.B. eine Mailfunktion auch von Professoren die dies wünschen auf deren Server bereitgestellt werden. Im Projektverlauf wurden an der FHB Bochum Strukturen und der Prototyp einer Lernumgebung geschaffen, die den obigen Anforderungen gerecht wird. Um die Nutzung der Lernprogramme zu erleichtern, sollten diese im Netz sowohl in der Bibliothek als auch in Vorlesungssälen und Übungsräumen zugänglich gemacht werden. Zudem waren häufige Abstürze wegen verschiedener DLL-Versionen der Lernprogramme auf Einzelplatzrechnern an der Tagesordnung. Eine HTML-basierte Lernumgebung bietet neben der Möglichkeit, leicht Dokumente aller Art einbinden zu können auch den Vorteil bekannter Browser-Funktionen zur Steuerung. Verschiedene Zugriffsmöglichkeiten auf die Inhalte kommen den unterschiedlichen Lerntypen entgegen: Vor allem für den Anfänger werden in Lernpfaden ausgewählte MM-Inhalte um ein Vorlesungsskript gruppiert. Explorierendes Lernen dagegen wird gefördert über den Zugriff nach Fachgebieten in einer Baumstruktur, eine Suchfunktion soll auch gezieltes Nachschlagen ermöglichen. Schliesslich wurde auch der Zugang zur Digitalen Bibliothek NRW in das Zugriffssystem integriert. Zunächst mussten dafür in Bochum die Grundvoraussetzungen geschaffen werden. Nachdem ein NT-Netzwerk eingerichtet war, wurde mit Ultra*Net der Firma R*R aus Graz, die uns in Bezug auf unsere Vorstellungen sehr entgegengekommen sind, eine Software zum Anzeigen der Lernprogramme installiert.Item bibweb - das Internettraining für Bibliotheken(Universität Dortmund, 2002-01-21) Hasiewicz, ChristianMit dem Projekt "bibweb - das Internettraining für Bibliotheken" wollen die Bertelsmann Stiftung und die ekz.bibliotheksservice GmbH den Mitarbeitern von Bibliotheken unter der Adresse www.bibweb.de ein modellhaftes, praxisorientiertes Instrument für die Weiterbildung zur Verfügung stellen. Gegenüber herkömmlichen Fortbildungen bietet dieser Internet-Fernkurs zahlreiche Vorteile: Der Lernende ist zeitlich und räumlich unabhängig, und es können hohe Teilnehmerzahlen bewältigt werden. Zudem kann der Kurs günstiger angeboten werden als eine Vor-Ort-Veranstaltung. Neben inhaltlichen und methodischen Erläuterungen beinhaltet die Präsentation eine Demonstration des ersten Lernmoduls.Item Internetangebot in Bibliotheken(Universität Dortmund, 2002-01-21) Graf, Dorothee; Klein, DianeWelche Angebote gibt es, in welchen und in wie vielen Bibliotheken werden sie angeboten? Es gilt inzwischen als beinahe selbstverständliche Forderung an Bibliotheken, sich im Internet präsentieren zu müssen. Für die beiden Hauptgruppen, wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken, haben wir die generelle Präsenz mit einer Homepage sowie die konkret aufgeführten Angebote untersucht. Doch was macht jeweils den Mehrwert der Internetpräsentation aus, wird er genutzt oder gezielt eingesetzt? Neben der Verlängerung der Öffnungszeiten der Bibliothek werden das Angebot an Medien sowie die Art und der Umfang der möglichen Dienstleistungen erweitert. Diese Aspekte werden jeweils in Bezug auf die Kunden gesehen; daraus ergeben sich bei den verschiedenen Bibliothekstypen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Internetpräsentation. Wir wollen kein Bibliotheksranking aufstellen, sondern vielmehr einen gesamtdeutschen Überblick geben und Besonderes hervorheben.Item Bibliotheken als Provider(Universität Dortmund, 2002-01-21) Beger, GabrieleProvider bieten den Zugang zum Internet an. Man unterscheidet Netzwerk-, Inhalts- und Service-Provider. Die Providerdienste sind im analogen Umfeld vergleichbar mit denen der Deutschen Post, der Telekom und dem Verlagswesen. Das heisst, Provider bieten Transportwege, stellen Inhalte in das Netz ein oder den Zugang zum Internet. Ihre Tätigkeit wird rechtlich ausgestaltet durch das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) vom 22. Juni 1997 (BGBl I Nr. 52). Dieses Gesetz gliedert sich in Artikel, die neue Gesetze zum Inhalt haben und bestehende Gesetze gemäß den veränderten digitalen Bedingungen anpassen. Das IuKDG unterscheidet nicht nach profit - und non profit-Unternehmen, so dass es auch uneingeschränt für Bibliotheken, soweit diese als Provider auftreten, gilt. Bibliotheken sind Provider, wenn sie Ihren Benutzern den Zugang zum Internet ermöglichen, wenn sie selbst Dienste im Internet anbieten und Daten Dritter ins Netz stellen. Nach dieser Definition ist bereits jede Bibliothek, die nur einen Internetplatz ihren Benutzern anbietet, ein Provider im Sinne des Gesetzes. Das IuKDG regelt in Art 1, § 4 (Teledienstegesetz), dass sämtliche Teledienste zulassungs- und anmeldefrei sind. Danach ist es jedermann gestattet, seine Informations- und Kommunikationsdienste mittels Telekommunikation ohne Genehmigung anzubieten. Eine der meist gestellten Fragen nach der Haftung beantwortet § 5 des Teledienstegesetzes. Diensteanbieter haften danach nur für den eigenen Inhalt. Eine Verantwortung für fremden Inhalt, den der Provider zur Nutzung bereithält, trifft ihn nur, wenn er von dem Inhalt Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Dies bedeutet für die Bibliothekspraxis, dass der reine Zugang zum Internet in der Bibliothek keine Kenntnis vom Inhalt bedeuten kann, so dass alle volljährigen Bibliotheksbenutzer uneingeschränkt - soweit keine besonderen Benutzungsbedingungen erlassen wurden - das Internet nutzen können, ohne dass die Bibliothek eine Haftung trifft. Dagegen wird für eigene Daten (Homepage der Bibliothek, OPAC u.a. Datenbanken, Texte, Bilder, Linksammlungen) stets eine Verantwortung für den Inhalt begründet. Für das Einspielen fremden Inhalts gilt ebenfalls eine Haftung, wenn die Kontrolle für die Bibliothek zumutbar ist. Dies ist anzunehmen, wenn die Bibliothek diesen Dienst nicht massenhaft, wie kommerzielle Provider anbietet. Der Datenschutz wird in einem eigenen Teledienstedatenschutzgesetz (Art. 2) ausgeführt. Danach dürfen Bestandsdaten eines Vertrages sowie Abrechnungsdaten nur erhoben, verarbeitet, genutzt und zu anderen Zwecken verwandt werden, wenn in diesem Gesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift dies erlaubt ist oder der Nutzer eingewilligt hat. Die Einwilligung kann elektronisch erfolgen, wenn sie durch eine eindeutige Handlung des Nutzers vorgenommen wird und jederzeit für ihn abrufbar ist. Die Daten müssen spätestens 80 Tage nach Abrechnung gelöscht werden. Von Interesse - auch für Bibliotheken - sind die Ausführungen zur digitalen Signatur (Art. 3 Signaturengesetz), die der Sicherheit von Signaturen, der digitalen Unterschrift und der Feststellung von Fälschungen dient Die Signatur besteht aus einem persönlichen Siegel und einem öffentlichen Schlüssel, die zur Erstellung eines Zertifikats über die Richtigkeit und Unverfälschtheit führen. Mit Einführung der digitalen Signatur tritt diese an die Stelle der originären Unterschrift unter elektronische Verträge, die zum Beweis des Zustandekommens eines Vertrages notwendig ist. Eine digitale Signatur kann bei der Deutschen Post beantragt werden. Durch Art. 4 wird das Strafgesetzbuch dahin gehend geändert, dass dem Begriff Schriften Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Dienstleistungen gleichstehen. Damit ist sichergestellt, dass auch elektronische und digitale Medieninhalte durch das Strafgesetzbuch erfasst sind. Das gleiche gilt nunmehr für das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, deren Überschrift erweitert wurde um "... und Medieninhalte" (Art. 6 IuKDG). Gegenüber noch nicht Volljährigen trifft danach jeden Diensteanbieter eine besondere Verantwortung. Diese ist ausgeschlossen, "wenn durch technische Vorkehrungen Vorsorge getroffen ist, dass das Angebot oder die Verbreitung" von jugendgefährdenden Inhalten "im Inland auf volljährige Nutzer beschränkt werden kann". Die Forderung nach einem Jugendschutzbeauftragten trifft nur kommerzielle Anbieter, also nicht Bibliotheken. Ebenfalls erfuhr das Urheberrechtsgesetz durch Art. 7 eine Änderung, indem elektronische Datenbanken als Sammelwerke (§ 4 UrhG) Urheberrechtsschutz genießen, wenn ihrer Auswahl und Anordnung eine persönliche geistige Schöpfung zugrunde liegt. Der Urheberrechtsschutz der Einzelelemente bleibt davon unberührt. Nach § 53 ist das Kopieren aus elektronischen Datenbanken, soweit es sich um einen wesentlichen Teil handelt, nur für wissenschaftliche Zwecke ohne Zustimmung des Berechtigten statthaft. Die Entnahme unwesentlicher Teile ist dagegen weiterhin im bekannten Rahmen des § 53 UrhG möglich. Von besonderem Interesse für Bibliotheken als Provider ist der neue Schutz des Datenbankherstellers (§ 87 a - d UrhG). Der Hersteller genießt neben dem Urheber Schutz, wenn er für die Beschaffung, Überprüfung oder Dienstleistung eine wesentliche Investition tätigte. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe wesentlicher Teile oder die systematische Entnahme aus einer Datenbank der Bibliothek (z.B. OPAC u.a. Datenbanken) bedarf regelmäßig der Zustimmung durch die Bibliothek als Hersteller. Die Schutzdauer beträgt 15 Jahre nach der Veröffentlichung. Sie beginnt mit einer wesentlichen Bearbeitung erneut. Insbesondere Hochschulbibliotheken bieten neben einer Homepage und dem Recherchieren im OPAC eine Reihe von Veröffentlichungen über ihren Server an. Hierbei stellt sich regelmäßig die Frage nach der Rechteeinräumung nach dem Urheberrechtsgesetz. Soweit es sich um Urheber handelt, die in keinem Rechtsverhältnis zur Hochschule stehen, besteht allgemein Rechtssicherheit darin, dass diese der Hochschule das Recht zur Veröffentlichung ausdrücklich einräumen müssen. Dagegen ist die Rechtsstellung von freien Mitarbeitern, Studenten und Hochschulangehörigen oft unklar. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass allein bei Hochschulmitarbeitern, die einem Hochschullehrer zugeordnet sind, das Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen auf den Dienstherrn übergeht. In allen anderen Fällen muß sich die Hochschule die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen lassen. Für das Auflegen von Dissertationen im Netz ist die jeweilige Promotionsordnung heranzuziehen. Abschließend noch einige Ausführungen zum Wettbewerbs- und Markenrecht sowie zum geltenden Recht. Auch die Produkte im Netz genießen Wettbewerbs- und Markenschutz. Titel, Domain-Namen, Dienstleistungen, die von einer Bibliothek als Provider verwandt werden, können auch unbeabsichtigt gegen Wettbewerbsbestimmungen und Markenrecht verstoßen. Nach herrschender Rechtsauffassung gilt das Recht des Staates, wo sich die Wettbewerbshandlung auswirkt. Da man nicht alle Rechtsordnungen kennen kann, gilt die Empfehlung, sich am deutschen Recht zu orientieren, da dieses sehr "streng" ist. Namen, Marken, geschäftliche Bezeichnungen einschließlich Domain-Namen sollten vor Verwendung oder Beantragung z.B. beim Patentamt oder Handelsregister auf ihr bereits Vorhandensein hin überprüft werden. Auch Bibliotheken können Namen und Marken, soweit es sich nicht lediglich um beschreibende Bezeichnungen handelt, beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Beim Abschluß von Verträgen mit internationalen Partnern oder Verbrauchern regelt sich die anzuwendende Rechtsordnung durch das Internationale Privatrecht (vgl. Einführungsgesetz zum BGB). Danach kann das geltende Recht vereinbart werden. Wird dies nicht getan, so gilt gemäß § 28 EGBGB das Recht des Staates, zu dem der Vertrag die engste Beziehung aufweist. Dies ist die vertragstypische, die i.d.R. die Sachleistung und nicht die Geldleistung ist. Bei Internet-Geschäften ist dies der Sitz des Verkäufers. Anders ist es bei Verträgen mit Verbrauchern, wenn dem Vertragsabschluss eine Werbung des Verkäufers voraus ging, gilt die Rechtsordnung des Verbrauchers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Von der Anwendung des Verbraucherschutzrechts nach ggf. ausländischem Recht kann sich der Verkäufer nicht entbinden. Jeder Bibliothek wird dringend empfohlen, beim Abschluss aller Verträge (Nutzungs-, Lizenz-, Werk-, oder Kaufvertrag) die Anwendung des deutschen Rechts und als Gerichtsstand den Sitz der Bibliothek zu vereinbaren.Item Eröffnungsvortrag(Universitätsbibliothek Dortmund, 2000-06-14) Bode, Friedrich